Bereits die Überschrift macht dies mit ihren plakativen Versprechungen, denen der Gesetzentwurf in keinster Weise gerecht wird, offenkundig.
Vorab, Herr Kuschel, Sie haben sich ja zuletzt wieder etwas gemäßigter geäußert als am Anfang. Am Anfang haben Sie - wenn ich das richtig verstan
den habe - die Abgeordneten der CDU-Fraktion insgesamt und nicht nur die Mitglieder des Innenausschusses als faul und unfähig bezeichnet.
Ich weise dies zurück. So geht man mit Kollegen nicht um. Es ist auch nicht meine Art, Sie in ähnlicher Weise zu beschimpfen. Vielleicht denke ich etwas in diese Richtung, aber ich spreche es nicht aus.
Herr Kuschel, man kann dem eigentlich entnehmen, wenn man Ihrer Meinung nicht folgt, dann wird man beschimpft, dann wird man diskriminiert und diese Art gefällt mir überhaupt nicht. Beispiel: Sie haben dem Abgeordneten Köckert vorgeworfen, mit fragwürdigen Argumenten hätte er hier Ihren Gesetzentwurf verhindern wollen, Stichwort Vermögensauseinandersetzung, das sei in Thüringen noch nirgendwo geregelt worden bei irgendwelchen Vereinbarungen, Zusammenschlüssen von Gemeinden. Das muss nicht unbedingt sein, aber da, wo es notwendig ist, dann ist es auch oftmals gemacht worden, in anderen Bundesländern jedenfalls. Man kann nicht jemanden herunterputzen, er habe fragwürdige Argumente, wenn er eine andere Auffassung vertritt zu einem Thema. Wissen Sie, Herr Kuschel, wir haben glücklicherweise die Meinungsfreiheit wieder errungen nach der DDR-Zeit und das sollten wir auch als großes Gut wahren und wir lassen uns nicht von Ihnen in die Ecke stellen.
Dann hatten Sie gesagt, DIE LINKE sei der Motor für alles. Entschuldigen Sie bitte, aber mit Verlaub, Sie träumen wohl.
Oder was kann man dazu eigentlich anführen? So gut wie nichts. Das erinnert mich an die Auffassung mancher Journalisten, die es ja auch in den Zeitungen schreiben. Wenn Sie heute einmal in den Pressespiegel der Thüringer Landesregierung schauen, da finden Sie auf Seite 15 einen Artikel der Thüringer Landeszeitung vom 24.01.2008 und der Thüringer Allgemeinen auch vom 24.01.2008. Wie unterschiedlich man die Welt sehen kann, je nach ideologischer Ausgangsposition, können Sie dem ent
nehmen. Die Thüringer Landeszeitung berichtet über die mittelständische Wirtschaft und nach Ihrer Auffassung den „Jobmotor“ in Thüringen. Die Überschrift lautet: „Thüringen - der Star unter neuen Ländern“. Das ist doch eine schöne Schlagzeile, schöne Headline.
Jetzt schauen wir uns einmal die Thüringer Allgemeine an. Ich glaube, da sitzen Leute, die sind etwas anders geprägt, habe ich den Eindruck: „Wenig Mut zu Firmengründungen“ steht dort als Headline. Wie unterschiedlich man diese Welt sehen kann und welche Negativstimmung man in diesem Land machen kann, das sehen Sie hieran sehr deutlich. Das aber nur als Beleg dafür; ich könnte Ihnen viele Beispiele dieser Art nennen.
Kehren wir aber zurück zu Ihrem Schnellschuss. Der Gesetzgeber hat mit guten Gründen im Rahmen des Thüringer Neugliederungsgesetzes im Jahre 1993 die Kreisfreiheit der Stadt Eisenach mit Wirkung vom 1. Januar 1998 beschlossen. Das ist ja ein Wunder, dass Sie jetzt nicht versuchen, uns das unterzujubeln. Das war in der Zeit der Großen Koalition, wenn ich mich recht entsinne. Das haben Sie ja nicht gemacht, das will ich Ihnen auch nicht in irgendeiner Weise unterstellen. Die Bedeutung der Stadt für die regionale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur sowie die sich abzeichnende starke wirtschaftliche Entwicklung machten diesen Schritt seinerzeit erforderlich. Die Entwicklung innerhalb der letzten zehn Jahre hat aber gezeigt, die der gesetzgeberischen Entscheidung zugrunde liegenden Erwartungen haben sich auch in wesentlichen Bereichen, nicht in allen, erfüllt. Die Stadt Eisenach hat ein enormes wirtschaftliches Potenzial und gehört zu den wenigen Städten des Landes mit nahezu konstanter Einwohnerzahl. Unbestritten befindet sich Eisenach allerdings trotz dieser positiven Faktoren in einer schwierigen Haushaltslage. Ursächlich sind zum einen die stark rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen und zum anderen die erheblichen Aufwendungen für freiwillige Leistungen, insbesondere auch im kulturellen Bereich. Die Fraktion DIE LINKE hat in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die damalige gesetzgeberische Entscheidung rückgängig zu machen, das Gebiet des Wartburgkreises soll um das Gebiet der Stadt Eisenach erweitert werden. Die Stadt Eisenach soll also ihre Kreisfreiheit verlieren und stattdessen den Status einer Großen kreisangehörigen Stadt erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe diesen Gesetzentwurf aus mehreren Gründen mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung steht, wie Sie wissen, jederzeit
konstruktiven Hinweisen aufgeschlossen gegenüber. Das trifft auch auf die Lösung des Problems Eisenach zu. Dass eine Rückkreisung Eisenachs die Haushaltsprobleme der Stadt jedoch lösen würde, halte ich zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sehr fraglich. Eine Rückkreisung würde zu einer Vielzahl von Veränderungen und Brüchen in der Finanzierungs- und Ausgabenstruktur des städtischen Haushalts führen, die im Einzelnen vorab genau zu untersuchen wären. Besondere Belastungen durch die Kreisfreiheit resultieren zum Beispiel daraus, dass kreisfreie Städte deutlich höhere Soziallasten zu tragen haben als kreisangehörige Städte. Im Falle der Rückkreisung würden diese Belastungen über den Haushalt des Landkreises und damit die Kreisumlage letztlich von allen Gemeinden des Landkreises finanziert werden. Auf der anderen Seite würde Eisenach - und das ist auch zu bedenken - geringere Schlüsselzuweisungen erhalten, weil der im Thüringer Finanzausgleichsgesetz geregelte Zuschlag für kreisfreie Städte im Rahmen der Berechnung der Bedarfsmesszahl entfallen würde.
Man müsste auch mal sehr genau schauen, woraus die sehr hohen Sozialkosten resultieren. Das sind oftmals sehr unterschiedliche Ursachen. Das kann an einer Häufung von Menschen mit geringem Einkommen liegen, das kann aber auch an einer sehr großzügigen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen liegen. Herr Kuschel, ich wäre da mal etwas vorsichtig. Man muss auch mal schauen - das ist aber alles nicht unsere Sache, deswegen gibt es kommunale Selbstverwaltung -, was ist denn eigentlich sparsame Haushaltsführung. Auch da könnte man mal denken, ob dort noch irgendwelche Reserven denkbar sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält erstaunlicherweise keine Aussagen zu den möglichen finanziellen Folgen einer Rückkreisung, wie ich sie eben angeführt habe. Ich kann dem Gesetzentwurf auch nicht entnehmen, inwiefern die geplante Rückkreisung zu einer Gesundung des Haushalts der Stadt Eisenach führen könnte und die Interessen - das ist auch einzubeziehen - des Wartburgkreises dabei gewahrt werden sollen. Die sind ja nicht allein, der Wartburgkreis wäre davon betroffen, wenn er die Stadt Eisenach als kreisangehörige Stadt wieder aufnehmen würde.
Die Landesregierung setzt sich - und das wissen Sie - trotz und außerhalb ihres Masterplans, der vielleicht auch nur ein „Masterplänchen“ ist - nachträglich für eine Verbesserung der kommunalen Strukturen in Thüringen, primär auf freiwilliger Basis - das ist unsere Grundlinie - ein. Eine solche vermag ich in dem Gesetzentwurf von Ihnen nicht zu erkennen. Im Übrigen halte ich die Vorlage dieses Gesetzentwurfs auch im Hinblick auf die Arbeit der Enquete
kommission „Zukunftsfähige Verwaltungs-, Gemeindegebiets- und Kreisgebietsstrukturen in Thüringen und Neuordnung der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen“, in der auch die Fraktion DIE LINKE vertreten ist, für nicht nachvollziehbar. Aufgabe dieser Kommission ist es unter anderem, Aussagen und Empfehlungen zur Option für die Zukunft der kreisfreien Städte zu erarbeiten. Insofern sieht dieser Entwurf, Herr Kuschel, doch sehr nach Populismus aus, den Sie hier präsentiert haben. Denn nach dem Zeitplan der Enquetekommission sollen die Ergebnisse der Untersuchungen bis zum Herbst 2008 vorliegen. Ich gehe davon aus, dass in diesem Rahmen auch die Zukunft der Stadt Eisenach einschließlich der finanziellen Aspekte umfassend und fundiert betrachtet werden. Dieser isolierte Gesetzentwurf Ihrer Fraktion leistet hingegen keinen konstruktiven Beitrag zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit Eisenachs. Die Landesregierung hat zu diesem Entwurf eine eindeutige Meinung und sie empfiehlt allen die Ablehnung dieses Entwurfs. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Es ist beantragt, in einer weiteren Lesung gewissermaßen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/3559 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Innenausschuss ist abgelehnt.
Weiterhin ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist abgelehnt worden.
Demzufolge stimmen wir nun über den Gesetzentwurf direkt ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Gab es jetzt eine Stimmenthaltung? Ja, 1 Stimmenthaltung, Entschuldigung bitte. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf jedoch abgelehnt worden. Damit entfällt die Schlussabstimmung.
Thüringer Gesetz zur Neurege- lung des Rettungswesens Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3691 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Rettungswesen ist eine ganz wichtige öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr und zählt damit zu den wichtigsten Bereichen der Daseinsvorsorge. Der Rettungsdienst hat die Aufgabe, die Bevölkerung bedarfsgerecht und flächendeckend mit medizinischen Leistungen zu versorgen, er umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport sowohl am Boden als auch in der Luft. Das Rettungswesen, das auf Grundlage des Thüringer Rettungsdienstgesetzes von 1992 durchgeführt wird, hat sich bewährt. So wurden in der Vergangenheit im Durchschnitt rund 340.000 Einsätze pro Jahr von den beauftragten privaten Hilfsorganisationen und sonstigen Leistungserbringern durchgeführt. Dies bedeutet - und das sind erstaunliche Zahlen -, dass jeden Tag rund 930 Einsätze erbracht werden, um das Leben von Notfallpatienten zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern bzw. um kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Personen unter fachgerechter medizinischer Betreuung in geeignete Behandlungseinrichtungen zu befördern. Diese beeindruckende Bilanz kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle Aufgabenträger, Organisationen und Stellen reibungslos und kooperativ vor Ort zusammenwirken. Ich möchte deshalb den vielen am Rettungsdienst Beteiligten meinen herzlichen Dank und meine Anerkennung für ihren Einsatz und ihre wertvolle Arbeit aussprechen.
Sie sind Garant dafür, dass in Thüringen die medizinische Versorgung in der Notfallrettung und im Krankenhaustransport auf hohem Niveau sichergestellt ist.
Allerdings haben sich in den vergangenen 16 Jahren die Verhältnisse in verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft fortentwickelt, so dass der Rettungsdienst vor neue Herausforderungen gestellt ist. Schon in der Vergangenheit führte der regional be
stehende Ärztemangel zu Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Notärzten. Hier kann sich die Situation durchaus verschärfen. Die Berücksichtigung der neuen Arbeitszeitvorgaben, auch der EU, führt dazu, dass die Gestellung von Notärzten durch die Thüringer Krankenhäuser erschwert wird. Darüber hinaus werden dank der immer besser werdenden Lebensverhältnisse in unserer Gesellschaft und der guten medizinischen Versorgung auf der einen Seite und der abnehmenden Kinderzahl auf der anderen Seite die Anzahl und das durchschnittliche Lebensalter der älteren Menschen stetig zunehmen. Dies bedeutet für den Rettungsdienst, dass in Zukunft die Einsatzzahlen für ältere Menschen steigen werden. Ferner nehmen die Mobilität und der Fernverkehr zu, verbunden mit einer zunehmenden Anzahl von Transporten auf unseren Straßen. Dadurch erhöht sich auch die Gefahr von Unfällen mit einer Vielzahl von Verletzten. Vor diesem Hintergrund müssen die gesetzlichen Grundlagen im Rettungsdienst auf den Prüfstand gestellt werden, wie diese Herausforderungen in der Zukunft gemeistert werden können. Eine der wichtigsten Fragen wird dabei sein, wie weiterhin die notärztliche Versorgung sichergestellt wird. Diese Kernfrage ist von großer Bedeutung für die Notfallrettung. Insbesondere in den ländlichen einsatzarmen Gebieten wird es wegen der von mir geschilderten Entwicklung im Gesundheitsbereich zunehmend schwieriger, ausreichend Notärzte zu gewinnen. Es muss deshalb eine zukunftsfähige Lösung gefunden werden, die die notärztliche Versorgung flächendeckend und verlässlich sicherstellt. Darüber hinaus sind mit der Durchführung des Sicherstellungsauftrags auch erhebliche finanzielle Folgewirkungen verbunden. Im Laufe der letzten Monate wurden deshalb intensive Gespräche insbesondere mit den Krankenkassen, die den Rettungsdienst im Wesentlichen refinanzieren, der Kassenärztlichen Vereinigung, den kommunalen Spitzenverbänden und der Interessenvertretung der Notärzte geführt. Nach sorgfältigem Abwägen aller Vor- und Nachteile schlägt die Landesregierung im Gesetzentwurf vor, dass künftig die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Sicherstellungsauftrag betraut werden soll. Dies ist aus mehreren Gründen sachgerecht. Zum einen ist die Kassenärztliche Vereinigung landesweit tätig. Dadurch kann sie entsprechende kreisübergreifende Vereinbarungen abschließen, so dass in strukturschwachen Gebieten gegebenenfalls auf Notärzte auch aus anderen Regionen Thüringens zurückgegriffen werden kann. Da aber auch in den Nachbarländern Bayern und Sachsen-Anhalt die Kassenärztliche Vereinigung den Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung wahrnimmt, sind sogar landesübergreifende Vereinbarungen denkbar. Zum anderen hat die Kassenärztliche Vereinigung bereits jetzt im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den kassenärztlichen Notdienst abzusichern. Durch die Erfüllung beider
Sicherstellungsaufträge können durchaus Synergieeffekte erzielt und Interessenskonflikte bei den niedergelassenen Ärzten vermieden werden. Insbesondere kann die Kassenärztliche Vereinigung Regelungen treffen, dass Zeiten einer Notarzttätigkeit auf die Bereitschaftsstunden des kassenärztlichen Notdienstes angerechnet werden. Damit die Kassenärztliche Vereinigung dieser Verantwortung auch gerecht werden kann - denn das ist ja nun wichtig -, sind verschiedene flankierende Maßnahmen in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Unter anderem sollen die Krankenhäuser, die derzeit in der Praxis mit ca. 80 bis 85 Prozent den größten Anteil der Notärzte im Rettungsdienst stellen, weiter in die Pflicht genommen werden. Dabei stehen sich der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung und die Pflicht zur Notarztgestellung gleichberechtigt gegenüber. Die mit der Notarztgestellung verbundenen tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser sollen künftig durch die Krankenkassen finanziell abgesichert werden. Ich denke, dass dies auch so vernünftig ist. Zudem ist vorgesehen, dass die niedergelassenen Ärzte zur Mitwirkung im Rettungsdienst verpflichtet werden. Des Weiteren wird klargestellt, dass über die Krankenhausärzte und die niedergelassenen Ärzte hinaus auch andere Ärzte mit Notarztqualifikation, wie etwa freiberuflich tätige Notärzte, eingesetzt werden können.
Der Gesetzentwurf enthält weitere wichtige Änderungen, die ich hier doch mal kurz ansprechen möchte. Insbesondere soll vor dem Hintergrund der Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zugenommene Bedeutung der Wirtschaftlichkeit stärker hervorgehoben werden. Deren Beachtung ist künftig für alle am Rettungsdienst Beteiligten verbindlich. Ziel ist es, zwischen den medizinischen Erfordernissen und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten ein ausgewogenes Verhältnis zu erreichen. Dies entspricht im Übrigen auch einer Forderung der Krankenkassen und ist ebenso im Interesse aller Beitragszahler ein berechtigtes Anliegen. Zudem ist in Anbetracht des zunehmenden Verkehrs, der nicht auszuschließenden Bedrohung durch terroristische Anschläge und der steigenden Verantwortung des Landes aufgrund des Wechsels im Katastrophenschutz vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis eine stärkere Verzahnung des Rettungsdienstes mit dem Katastrophenschutz vorgesehen. So sollen bei der Auswahlentscheidung über den die Notfallrettung durchführenden Betrieb bei gleichem Leistungsangebot die im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen vorrangig berücksichtigt werden. Außerdem sollen die Aufgaben der rettungsdienstlichen Einsatzleitungen bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle, die insbesondere durch den leitenden Notarzt und den organisatorischen Leiter wahrgenommen werden, konkretisiert
Ein weiteres Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, klare Kostenregelungen zu schaffen, um die in der Vergangenheit aufgetretenen Streitfälle bei den Entgeltverhandlungen mit den Krankenkassen zu vermeiden. Diese eindeutigen Regelungen sind vor allem auch deshalb erforderlich, damit der Kassenärztlichen Vereinigung eine volle Refinanzierung ihrer Kosten für die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung garantiert werden kann. Außerdem sollen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen überarbeitet und genauer gefasst werden, um mehr Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen. Unter anderem soll verbindlich festgelegt werden, welche Daten im Notarzteinsatzprotokoll dokumentiert werden müssen.
Der Gesetzentwurf trägt zudem in vielen Punkten den in der Verbandsanhörung vorgebrachten Anregungen aus der Praxis Rechnung. Beispielsweise wird auf Vorschlag des Landkreistags und der privaten Hilfsorganisationen die bislang im Gesetz verankerte wirtschaftliche Einheit von Notfallrettung und Krankentransport beibehalten und gleichzeitig die sogenannte Funktionsschutzklausel fortgeführt.
Des Weiteren wurde der Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung aufgegriffen, dass im Falle des Scheiterns von Verhandlungen mit den Krankenkassen die Kosten der notärztlichen Versorgung nicht durch eine Schiedsstelle, sondern durch eine Satzung festgesetzt werden. Mit der sekundären Satzungsregelung wird sichergestellt, dass die Kosten der notärztlichen Versorgung vollständig refinanziert werden. Schließlich wurden aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit verschiedene Detailregelungen präzisiert, um den Gesetzesvollzug in der Praxis zu erleichtern.
Damit sich alle Beteiligten auf die Neuregelungen einstellen können, soll das Gesetz erst nach einer ausreichenden Vorlaufzeit in Kraft treten. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Rettungswesen in unserem Land auf eine moderne gesetzliche Grundlage gestellt und auf die Herausforderungen in der Zukunft ausgerichtet. Im Rahmen der Verbandsanhörung haben sich die am Rettungsdienst beteiligten Organisationen und Stellen intensiv in die Diskussion um die bestmöglichen Lösungen eingebracht. Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit danken, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigung für ihre Bereitschaft zur Übernahme des Sicherstellungsauftrags für die notärztliche Versorgung - sicherlich eine nicht ganz einfache Aufgabe. Ich bin sicher, dass die Gesetzesnovelle für alle Seiten eine gute und sichere Grundlage für die künftige Wahrnehmung
Ich möchte noch ein Wort an Sie richten: Ich bin ja von dem einen oder anderen mal wieder gerügt worden, weil das so lange gedauert habe. Was gut wird und was hervorragend sein soll, braucht seine Zeit. Darüber muss man diskutieren, darüber muss man sprechen, darüber muss man intensive interne Besprechungen führen und man darf nicht schludern. So wie wir es jetzt hingebracht haben, es war ein schwerer Weg, wir haben mit vielen gesprochen und wir haben es hinbekommen, dass wir hier auch einen Träger gefunden haben, der bereit ist, diese schwierige Aufgabe zu übernehmen. Wir - das Land - sind gern bereit und werden das auch tun, die Kassenärztliche Vereinigung bei dieser Aufgabe zu unterstützen, sofern dies notwendig sein sollte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich eröffne nun die Aussprache und rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Dr. Fuchs auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich ein bisschen entschuldigen, ich bin erkältet, aber ich bin noch kein Notfall und ein Rettungsdienst muss auch nicht kommen, aber bitte beachten Sie das ein bisschen jetzt beim Sprechen von mir. Das Hauptanliegen des Gesetzes ist und muss sein, Leben zu retten - und so möchte ich vorrangig als Gesundheitspolitikerin zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf reden. Aus dieser gesundheitspolitischen Sichtweise ist dem Innenminister mit dem Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rettungswesens ein Balanceakt gelungen, den wohl viele Akteure nicht für möglich gehalten haben. Viele unterschiedliche Interessenlagen mussten nicht nur sondiert werden, sondern die Akteure wollen sich auch gebührend wiederfinden in einem Gesetz. Ich denke, das ist Ihnen, Herr Minister Gasser, bei allen kritischen Anmerkungen, die es noch gibt und geben wird, relativ gut gelungen. Ich will auf einige Punkte eingehen, die ich besonders erwähnenswert finde. Bereits in der Vorerläuterung führt das Gesetz aus, dass die bisherige Ansiedlung des Sicherstellungsauftrags bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger nicht zukunftsfähig ist. Das mag man bedauern und kritisieren, aber die Realität ist so. Die benannten Aufgabenträger verfügen über wenige Möglichkeiten, um Ärzte zu gewinnen, und können nur schwer regional übergreifende Lösungen in der notärztlichen Versorgung verwirklichen. Vor dem Hintergrund eines allgemeinen
Ärztemangels in Verbindung mit Strukturproblemen im ländlichen Raum, den neuen Arbeitszeitregelungen und einem Rückgang der Krankenhausdichte würden sich diese Probleme gerade für die bisherigen Aufgabenträger weiter verschärfen - Sie wiesen ja auch darauf hin, Herr Minister. Aus diesen genannten Gründen sieht das Gesetz vor, den Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zu übertragen. Zugleich haben Krankenhäuser mit notfallmedizinischer Versorgung und niedergelassene Ärzte mit Notarztqualifikation im Rettungsdienst mitzuwirken. Darüber hinaus hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung den kassenärztlichen Notdienst sicherzustellen. Auch meine Fraktion geht davon aus, dass durch die Erfüllung beider Sicherstellungsaufträge Synergieeffekte erzielt werden können. Damit enthält der Gesetzentwurf gegenüber dem alten eine neue Qualität, die dem Trend der Entwicklung in Thüringen entspricht. Ich werde darauf an anderer Stelle noch einmal eingehen, weil der sich abzeichnende Ärztemangel das Land schon heute vor schwerwiegende Aufgaben stellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verglichen mit dem noch geltenden Rettungsdienstgesetz werden erhebliche Erweiterungen im Sinne von Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen. Ich verweise nur beispielhaft auf den § 3 - Begriffsbestimmungen -, den § 7 - Notärztliche Versorgung - und den § 13 - Ärztlicher Leiter Rettungsdienst. Sie sind ein Beleg dafür, dass aus Ereignissen und Vorkommnissen der jüngsten Vergangenheit eindeutige rechtliche Schlussfolgerungen gezogen wurden.