Protocol of the Session on January 24, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der ersten Lesung kam natürlich die Kritik, warum der hier vorliegende Gesetzentwurf nicht sofort die komplette Umsetzung des Masterplans zum Inhalt hat, sondern einen ersten Schritt darstellt. Unstrittig haben wir in unserem Masterplan bestimmte Forderungen drin, die weit über das hinausgehen, was wir jetzt geregelt haben wollen. So steht in unserem Masterplan, dass bei uns der Grundsatz gilt, dass die gemeindliche Mindestgröße 5.000 Einwohner betragen soll. Wir gehen davon aus - das haben auch wissenschaftliche Untersuchungen belegt -, dass erst ab einer solchen Größe die finanzielle und personelle Leistungsfähigkeit von Gemeinden gegeben ist. Doch auch kleinere Gemeinden unter 5.000 Einwohnern kann es nach unserem Konzept geben, wenn die Leistungsfähigkeit dort nachgewiesen wird. Unser Konzept ist nicht starr, sondern es ist flexibel und es stellt immer auf die konkreten Bedingungen in einer Region ab.

Wenn Herr Gentzel in der ersten Lesung in dem Zusammenhang kritisiert, dass wir diese Maßzahl ignoriert hätten bei einem anderen Gesetzgebungsverfahren, dem wir zugestimmt haben - da meint er sicherlich die Fusion im Weimarer Land, wo Hottelstedt mit 200 Einwohnern und Berlstedt mit rund 1.700 Einwohnern zusammengefasst, also eingemeindet wurden -, will ich darauf hinweisen und das wissen Sie, Herr Gentzel, beide gehören einer Verwaltungsgemeinschaft an. Wir sprechen uns für die Umwandlung der Verwaltungsgemeinschaften in Einheitsgemeinden aus. Die SPD favorisiert das nach unserem Kenntnisstand ebenso. Die CDU favorisiert wieder ein ganz anderes Konzept, also die Landgemeinden. Aber egal welches Konzept zur Wirkung kommt, eine solche Fusionierung innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft verbaut nicht den Weg für spätere Neustrukturierungen, und zwar in unserem Sinne.

(Beifall DIE LINKE)

Insofern sehen wir dort überhaupt keinen Widerspruch. Im Übrigen, meine sehr geehrten Damen und Herren der SPD, als vor einem Jahr bereits ein Gemeindeneugliederungsgesetz hier im Landtag beraten wurde - da ging es unter anderem um Brot

terode -, haben Sie zugestimmt gegen unsere Bedenken, weil Sie dort eine Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst haben und Brotterode sich nach zehn Jahren selbstständig gemacht hat. Brotterode hat inzwischen weniger als 3.000 Einwohner und müsste nach der gegenwärtigen Gesetzeslage sofort wieder neu strukturiert werden. Also Sie laufen irgendwie Gefahr, dass Sie den Eindruck vermitteln, Sie wechseln in einzelnen Politikbereichen Ihre Meinung wie andere die Hemden. Aber ich vermute mal, das macht sich nur an einigen Personen und nicht an der SPD insgesamt fest.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in unserem Gesetzentwurf bewusst festgeschrieben, dass der Bürger das letzte Wort haben soll in einer solchen Frage. Wir wissen, es ist eine sehr emotionale Frage. Wir hatten erst vergangene Woche im Wartburgkreis eine Bürgerbefragung in Leimbach, da ging es um die Fusion Leimbachs mit der Stadt Bad Salzungen. Alle Kommunalpolitiker sind sich dort einig - Gemeinderat und Stadtrat. Trotzdem hat der Gemeinderat gesagt, wir befragen unsere Bürger und die haben sich gegen diese Fusion ausgesprochen, was ich bedauere. Aber wir finden den Weg richtig, Bürger zu beteiligen und wir stellen uns dieser Auseinandersetzung. Insofern können wir hier Ihre Blockadehaltung überhaupt nicht verstehen, denn zum Schluss würde der Bürger in Eisenach und im Wartburgkreis entscheiden, ob unser Vorschlag hier tatsächlich zur Wirkung kommt. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie - so wie wir - ein hohes Maß an Vertrauen in die Entscheidungskompetenz der Bürger haben. Wir haben dieses Vertrauen und stellen uns deshalb bewusst einem solchen Bürgervotum.

Herr Gentzel, Sie hätten also nicht kritisieren sollen, was wir hier machen. Ihre Kritik hätte sich vielmehr an dem Versagen der CDU festmachen sollen. Denn wenn wir hier über Einzelfragen diskutieren, hat das natürlich auch eine Ursache, dass es für Thüringen in dieser Frage kein Leitbild gibt. Dieser Diskussion hat sich die CDU bisher verweigert, jetzt gibt es Ansätze in der Enquetekommission. Es bleibt abzuwarten, ob das nun endlich auf den Weg kommt. Erst mit viel Druck von der Opposition, nämlich der LINKEN und der SPD, konnten die CDU und die Landesregierung überzeugt werden, dass ein solches Leitbild auch in der Phase der Freiwilligkeit unumgänglich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich ist unser Gesetzentwurf auch darauf ausgerichtet, die Stadt-Umland-Problematik in der Region Eisenach zu beleuchten und in den Griff zu bekommen. Wir wissen, dort gibt es ein Spannungsfeld, das natürlich einer Lösung bedarf. Als ersten Schritt sehen wir dabei aber die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis, ohne dass dadurch andere

Entwicklungen auf Dauer verhindert werden. Wir sehen darin insbesondere eine Signalwirkung, dass auch in anderen Regionen über solche Fragen in Thüringen diskutiert wird. Wir brauchen ein solches Signal. Die kommunale Ebene ist zu Neustrukturierungen bereit und es ist bedauerlich, dass sich hier im Landtag in dieser Frage so wenig bewegt. Wir müssen natürlich in diesem Zusammenhang auch weiter darüber diskutieren, welche Rolle künftig die Landkreise in Thüringen denn einnehmen sollen. Wir haben hier einen konkreten Diskussionsvorschlag unterbereitet bereits im Jahr 2005; bei der CDU tut sich in dieser Frage ja gar nichts, bei der SPD relativ wenig. Die Landkreise erfüllen Aufgaben, die aus unserer Sicht eben auch Gemeinden wahrnehmen könnten, aber nur dann, wenn die Gemeinden eine gewisse Größe und damit Leistungskraft haben. Die kreisfreien Städte erfüllen ja Landkreisaufgaben und sind beispielgebend. Doch dies geht im Interesse der Bürger nur dann sachgerecht, wenn eine bestimmte Größe und Leistungskraft da ist. In der Wissenschaft wird dabei die Grenze von 100.000 Einwohnern als Untergrenze oftmals benannt. Wir teilen diese dort geäußerte Auffassung. Damit ist natürlich auch klar, dass zumindest drei der gegenwärtig sechs kreisfreien Städte in Thüringen einfach zu klein sind, um auf Dauer in dieser Struktur die Aufgaben im Interesse der Bürger wahrzunehmen. Wir haben das Thema „Eisenach“ thematisiert, nicht, weil wir dort nicht die Leistungen der kommunalen Akteure achten, sondern weil am Fall Eisenach eine Vielzahl von Problemen konzentriert deutlich werden. Alle haben wir doch schon zugegeben, dass Eisenach in dieser Struktur als kreisfreie Stadt nicht mehr lange überleben kann. Der Oberbürgermeister von Eisenach hat de facto die weiße Fahne gehisst, jetzt soll sogar das Rathaus verkauft werden. Symbolischer kann ein Eingeständnis der finanziellen Handlungsunfähigkeit nicht mehr sein. Wenn Sie die „Thüringer Allgemeine“ von Eisenach von vorgestern und gestern gelesen haben - das werden sicherlich die Kollegen Landtagsabgeordneten, die aus dieser Region kommen, tun -, da wird erneut von einem Millionenloch gesprochen. Das Landesverwaltungsamt prüft gegenwärtig das Haushaltssicherungskonzept. Der Haushalt für 2008 ist noch in weiter Ferne, das Defizit 2006 lag bei 2,7 Mio. € und auch das vergangene Jahr ist mit einem Fehlbetrag von rund 3 Mio. € abgeschlossen worden. Das kumuliert sich und wie lange wollen wir da denn noch zusehen? Wir müssen handeln, denn wir haben Eisenach erst in diese Situation gebracht, nämlich durch Fehlentscheidungen in den 90er-Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen es noch einmal: Die Ursachen für die gegenwärtige Situation in Eisenach liegen nicht allein bei Eisenach, sondern landespolitisch wurden die fal

schen Entscheidungen getroffen. Die Kreisfreiheit ist jetzt zehn Jahre her, 1998 in Kraft getreten und deshalb müssen wir jetzt handeln als Land und wir dürfen Eisenach mit seinen finanziellen Problemen nicht einfach alleinlassen. Herr Doht stemmt sich natürlich gegen diese Frage als Oberbürgermeister, auch dafür haben wir Verständnis, dass er auch um Statusfragen kämpft. Aber wir sind davon überzeugt, dass auch die politisch Verantwortlichen in Eisenach zunehmend die Sorgen und Nöte der Bürger in den Blick nehmen und dann gemeinsam zu der Auffassung kommen, dass das in der Struktur einer kreisfreien Stadt dauerhaft nicht zu sichern ist.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor wenigen Wochen hat das schon einmal eine Rolle gespielt, als es um die Fusion von Behringen und Hörselberg zu einer größeren Gemeinde ging. Dort hat auch die Stadt-Umland-Problematik von Eisenach wieder eine Rolle gespielt. Ich habe nach wie vor in diesem Zusammenhang das Problem, warum der Oberbürgermeister und die SPD erst sehr kurz vor der Entscheidung im Landtag im Grunde genommen diese Frage so massiv thematisiert haben. Weshalb kam die Anregung nicht sehr frühzeitig im Gesetzgebungsverfahren, sondern letztlich erst in der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss sind zum ersten Mal dort erhebliche Bedenken geäußert worden. Ich bin davon überzeugt, wenn die Hinweise frühzeitiger gekommen wären, hätte sich dort auch eine andere Lösung angeboten. Das bis zum Schluss aufzuschieben, das konnte entweder heißen, es ist verschlafen worden oder es ist gar nicht ernsthaft verfolgt worden, sondern man wollte nur noch mal symbolisch ein Problem aufmachen. Die Sache wird durch beide Dinge nicht besser. Natürlich könnte Eisenach auch weiterhin selbstständig bleiben. Diese Variante gibt es. Unter dieser Prämisse wäre die Forderung des Oberbürgermeisters von Eisenach nach mehr Landesgeldern durchaus berechtigt. Das müsste aus dem Landesausgleichstock kommen als Bedarfszuweisung, weil Eisenach gegenwärtig das Geld nicht selbst erwirtschaften kann. Damit sollen aber in der Folge alle übrigen über 900 Gemeinden in Thüringen das Defizit der Stadt Eisenach dauerhaft gegenfinanzieren. Das ist natürlich auch eine Einforderung von Solidarität der Kommunen, die für einen Übergangszeitraum durchaus funktionieren kann, aber auf Dauer ist eine solche Art von Solidarität den anderen Kommunen in Thüringen nicht zu vermitteln. Für uns ist es keine Lösung, deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf hier eingebracht, denn eine weitere zusätzliche Finanzierung aus dem Landeshaushalt löst bestimmte andere Probleme in dieser Region nicht. Zum Beispiel wird dadurch nicht geklärt, warum Eisenach mit 600 € pro Einwohner und Jahr die höchsten So

zialausgaben hat, während der Wartburgkreis mit 306 € pro Einwohner und Jahr die niedrigsten hat. Das ist aus unserer Sicht ein strukturelles Problem, weil natürlich Eisenach als Kernstadt in dieser Region auch eine andere soziale Zusammensetzung aufweist als der sehr ländlich geprägte Wartburgkreis. Einer solchen Strukturfrage muss man sich doch stellen und nicht nur mit mehr Zuweisungen, sondern indem man möglicherweise eine Struktur, die sich nicht mehr als zukunftsfähig herausstellt, neu ordnet. Hinzu kommt, dass der Wartburgkreis de facto schuldenfrei ist, während Eisenach nicht mehr weiß, wie es überhaupt den Haushalt ausgleichen soll und zurzeit nicht mal in der Lage ist, einen Haushaltsentwurf auf den Weg zu bringen. All das hat bei uns mit Strukturen zu tun. Wir wollen nicht, dass die Bürger weiterhin die Folgen dieser Strukturen tragen müssen. Ich will es noch einmal wiederholen: Im Schulbereich besteht nach Angaben der Stadtverwaltung Eisenach ein Sanierungsbedarf von 17 Mio. €. Im Jahr 2007 wies der Haushaltsplan der Stadt Eisenach weniger als 500.000 € für diesen Bereich aus. Das heißt, wenn hier nicht ein Umsteuern erfolgt, müssten rund 35 Jahre vergehen, bevor der aktuelle Sanierungsbedarf an Schulen abgebaut ist. In diesem Zeitraum baut sich aber ein neuer Sanierungsbedarf auf, deshalb muss Eisenach aus diesem Teufelskreis ausbrechen. Das ist aber aus eigener Kraft nicht möglich.

(Beifall DIE LINKE)

Die Alternative - Land, gib du mal zusätzliches Geld - darauf hatte ich schon verwiesen, das kann für einen Übergangszeitraum funktionieren. Das haben wir in unseren Gesetzentwurf auch noch mal aufgenommen. Wir haben in unseren Gesetzentwurf noch mal einen Übergangszeitraum von vier Jahren aufgenommen, aber es geht eben nicht dauerhaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch das Schicksal des Landestheaters hat aus unserer Sicht etwas mit den Strukturen in der Region Eisenach und im Wartburgkreis zu tun. Darüber hinaus wurde uns in der ersten Lesung vorgeworfen, wir hätten die Stadt-Umland-Problematik falsch thematisiert, indem wir zum Beispiel gesagt haben, im unmittelbaren Umland von Eisenach befinden sich leistungsstarke Unternehmen, deren Gewerbesteueraufkommen aber nicht der Stadt Eisenach zugute kommt, sondern dem Wartburgkreis.

Ich will noch mal kurz erläutern, was die Rückkreisung von Eisenach in den Wartburgkreis dort für eine Folge hätte. Da geht es uns insbesondere um zwei Schwerpunktaufgaben, das sind die Sozialausgaben im Einzelplan 04 des kommunalen Haushalts und die Ausgaben der Schulträgerschaft im Einzelplan 02. Diese würden dann auf den Landkreis übergehen

und damit würde natürlich die Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden dazu führen, dass diese Aufgaben viel sachgerechter in der Region wahrgenommen werden können. Da müssen wir entscheiden: Wollen wir für die Schüler in Eisenach gleiche Bedingungen haben wie für die Schüler im Wartburgkreis und wollen wir, dass die Stadt oder die Region ihren sozialen Verpflichtungen in einer Art und Weise gerecht wird, dass auch für andere Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge noch ausreichend Entscheidungsspielräume da sind? Wir wollen das, das sage ich ganz deutlich.

(Beifall DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in der ersten Lesung dargestellt, dass wir von einem strukturellen Defizit von 6 Mio. in Eisenach ausgehen resultierend aus der Kreisfreiheit und dass wir meinen, dass mit einer Rückkreisung von Eisenach sich die Kreisumlage im Wartburgkreis um ca. 20 € pro Einwohner und Jahr erhöhen würde. Das heißt, wir muten natürlich auch den Gemeinden des Wartburgkreises etwas zu, mehr Belastung, aber wir sagen auch, die Bürger des Wartburgkreises nutzen Infrastrukureinrichtungen der Stadt Eisenach. Insofern ist das ein Finanzierungsmodell, das wir für sachgerecht ansehen.

Die Forderung aus Eisenach, diese Stadt-UmlandProblematik möglicherweise durch zusätzliche Eingemeindungen zu lösen, ist für uns auch nicht nachhaltig, denn wie viele Gemeinden will denn Eisenach eingemeinden, um dann auf eine Größe zu kommen, die dauerhafte Leistungsfähigkeit sichern würde. Wir haben schon gesagt, das müsste im Grunde genommen den Altkreis Eisenach umfassen, selbst das sind unterhalb von 100.000 Einwohnern, und das wird sicherlich nicht ernsthaft verfolgt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach gibt es bereits Verflechtungsbeziehungen. Es existieren aber nach wie vor auch Doppelzuständigkeiten. Auch dort sehen wir Potenziale, um die finanzielle Handlungsfähigkeit wieder herzustellen. Wir wollen, dass mit der Rückkreisung Eisenachs in den Wartburgkreis auch solche Doppelzuständigkeiten abgebaut werden. Aber die bereits bestehenden Verflechtungsbeziehungen zwischen beiden sichern natürlich, dass aus Sicht des Bürgers die Veränderung mit Aufhebung des kreisfreien Status gar nicht so erheblich wären wie vielleicht vermutet. Die Bürger sind dort schon viel weiter, was das Nutzen von Infrastruktur betrifft, und machen das nicht mehr an den vorhandenen Verwaltungsgrenzen eins zu eins fest. Deshalb sollten Sie auch hier den Mut haben, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil aus Sicht des Bürgers kommt es nur zu geringen Veränderun

gen, aber wir bauen tatsächlich Doppelstrukturen im erheblichen Maße ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wartburgkreis und Eisenach über einen Zeitraum von vier Jahren jeweils noch finanzielle Zuweisungen erhalten, um das Gesetz umsetzen zu können. Das ist aus unserer Sicht erforderlich. Es ist auch noch mal notwendig, um tatsächlich auch die Fusionierung oder die Rückkreisung ordnungsgemäß zu vollziehen. Wir wissen, das sind noch mal 8 Mio. €, die wir bereitstellen müssten, aber diese 8 Mio. € wären aus unserer Sicht gut angelegtes Geld, weil damit dauerhaft eine leistungsfähige Struktur in diesem Bereich geschaffen wird. Wir wissen - das können Sie nachlesen -, dass mit der Kreisfreiheit von Eisenach, beschlossen in den 90er-Jahren, im Finanzausgleichsgesetz 25 Mio. DM von den anderen Gemeinden des Freistaats aufzubringen waren. Damals hat die Landesregierung diese 25 Mio. DM damit begründet, dass im Haushalt der Stadt Eisenach ein Loch von 11 Mio. DM klafft. Seit dieser Zeit hat sich eben nichts geändert, trotz dieser Finanzspritze hat sich an der Finanzsituation von Eisenach nichts geändert. Das hat gezeigt, dass ein Einfach-weiter-so nach diesem Konzept nicht funktionieren kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen in eine solche Struktur nicht weiter Geld stecken, sondern wir wollen die 8 Mio. € nutzen, um eine leistungsfähige Struktur auf den Weg zu bringen. Die Kreisfreiheit von Eisenach - das wissen wir, das hat in der ersten Lesung auch noch mal eine Rolle gespielt - ist von der Koalition CDU und FDP beschlossen worden, aber die PDS hatte in der 2. Legislaturperiode noch mal ein Änderungsgesetz eingebracht, und zwar nachdem Wutha-Farnroda, das ursprünglich mit zur kreisfreien Stadt zugeschlagen werden sollte, sich erfolgreich vor dem Verfassungsgericht aus dem Gesetz herausgeklagt hat und jetzt dem Wartburgkreis angehört. Insofern ist es für uns wenig verständlich, dass insbesondere die SPD, die gegen das Gesetz von CDU und FDP war, dann in der 2. Legislaturperiode von ihrer Position abgerückt ist. Das Argument, welches Herr Gentzel vorgetragen hat, was einmal beschlossen ist, soll so bleiben, ist natürlich für die Entwicklung einer Gesellschaft wenig hilfreich. Wenn das Grundsatz wäre, das wäre Stillstand und Stillstand ist für jede Gesellschaft letztlich der Tod.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die SPD damals den Mut gehabt hätte, bei ihrer Position zu bleiben, wäre Eisenach jetzt sicher besser aufgestellt. Das hätte aber gehießen, man hätte sich mit seinem Koalitionspartner CDU verständigen oder auseinandersetzen müssen und dazu war offenbar die SPD entweder nicht bereit oder nicht in der Lage.

Wir sehen es aber hier nicht als unsere Aufgabe an, die Interessen von ehemaligen CDU- oder SPDInnenministern oder jetzigen SPD-Oberbürgermeistern zu vertreten. Wir machen, das betone ich noch mal, Politik aus Sicht des Bürgers.

(Heiterkeit CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere auch sehr geehrter Herr Köckert - ich glaube, er ist jetzt gar nicht da -, er hat sich ja als ExInnenminister in der vergangenen Sitzung auch mit unserem Gesetzentwurf auseinandergesetzt und hat insbesondere noch mal darauf verwiesen, er wäre handwerklich deshalb schlecht gemacht, weil er keine Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung enthalten würde. Ich habe damals schon gefragt und wir haben extra noch mal recherchiert: Im Thüringer Landtag wurde bisher kein Gesetz zu Bestandsveränderungen bei Gemeinden beschlossen, das Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung beinhaltete. Das kann vielleicht der jetzige Innenminister, wenn er sich mit der Sache beschäftigt hat, bestätigen. Wenn nicht, kann ich dazu auch noch mal eine Anfrage stellen, aber das ist vielleicht gar nicht erforderlich, ich habe schon so viele. Insofern können Sie das hier in der Debatte bestätigen - also noch kein Gesetzentwurf, wo Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung enthalten waren. Das ist auch gar nicht nötig, weil zum Beispiel im Bereich Schulen die Vermögensauseinandersetzung im Schulfinanzierungsgesetz geregelt ist. Deshalb konnten wir es nicht nachvollziehen, warum Herr Köckert ausgerechnet diesen Punkt thematisiert hatte. Er musste damit rechnen, dass wir das noch mal prüfen. Offenbar ging es ihm nur um eine Infragestellung unseres Gesetzentwurfs, aber mit fragwürdigen Argumenten.

Mit einem letzten Punkt möchte ich mich auseinandersetzen. Es gab auch den Hinweis und die Kritik, dieses Gesetz wäre für Bad Salzungen gemacht, um den Kreisstadtstatus von Bad Salzungen zu zementieren oder dergleichen.

(Beifall SPD)

Wir haben dort lange diskutiert und es war keine einfache Diskussion, in der Stadt Bad Salzungen Mitstreiter dafür zu finden, dass wir den Kreisstadtstatus für Bad Salzungen für maximal zehn Jahre noch festschreiben. Danach würden die kreislichen Gremien entscheiden. Wenn es nach uns geht, werden wir in zehn Jahren über grundsätzlich andere Strukturen auf Landkreisebene zu befinden haben und da stellen sich bestimmte Fragen, auch was den Kreissitz betrifft, nicht in dem Maße. Wir sind davon überzeugt, die Stärken von Eisenach hängen nicht davon ab, ob dort eine Kreisverwaltung sitzt

oder nicht, weil Eisenach andere Entwicklungspotenziale hat, während für Bad Salzungen für einen Übergangszeitraum dort noch der Kreissitz notwendig ist, einfach weil Bad Salzungen als Mittelzentrum eine Brückenfunktion zwischen Rhön und Thüringer Wald bilden muss. Aber es war keinesfalls einfach und in der Anhörung, die wir veranstaltet haben, hat auch der Bürgermeister von Bad Salzungen eindeutig gesagt, bei einer Kreisneugliederung sehen sie eher ihre Zukunft im Südthüringer Raum als nördlich des Thüringer Waldes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun sind zwischen erster und zweiter Lesung ein paar Tage vergangen, die Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU konnten sich besinnen, das neue Jahr hat begonnen, da kann man auch neue Vorsätze in Angriff nehmen; insofern gehen wir davon aus, dass Sie sich mit der Gesamtmaterie noch mal beschäftigt haben und Sie deshalb unserem heutigen Antrag auf erneute Ausschussüberweisung an den Innenausschuss und Justizausschuss mit Freude zustimmen werden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das war jetzt noch mal die Beantragung an den Innenausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Innenausschuss federführend wäre das dann? Gut.

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kölbel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste! Herr Kollege Kuschel, wenn ich auch über Neujahr noch mal darüber nachgedacht habe, aber besser ist Ihr Gesetzentwurf deshalb immer noch nicht geworden, auch nicht geeigneter.

(Beifall CDU)

In zweiter Lesung behandeln wir heute den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3559, der sich, wie es heißt, für die Wiedererlangung der kommunalen Handlungsfähigkeit der Stadt Eisenach einsetzt. Ich sage das deshalb an dieser Stelle, denn was hier im jetzigen Beitrag zu hören war, war ein Ausblick auf die weiteren Dinge, die uns noch erwarten, wenn der Masterplan greift.

(Beifall DIE LINKE)

Dabei darf ich daran erinnern, dass wir am letzten Plenartag im Dezember 2007 in diesem Hohen Hau

se ausführlich diesen Gesetzentwurf von vielen Seiten beleuchtet und beraten haben. Die Schöpfer des Gesetzentwurfs wollten uns im Plenum darlegen, dass die kommunale Handlungsfähigkeit von Eisenach nicht mehr bestehen würde und ganz dringend - und das ist heute auch zum Ausdruck gekommen - die Kreisfreiheit von Eisenach mit finanziellen und anderen Hilfen durch den Freistaat Thüringen beendet werden muss. Danach - hier ist heute noch mal gesagt worden, die Bürger werden darüber noch abstimmen - wird dann ganz offensichtlich alles gut. Durch einen bilateralen Vertrag zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach sollte bis Herbst 2009 das Verhältnis zwischen den beiden geregelt werden, also ein Stück vorgezogene Gebietsreform gewissermaßen als Muster für andere kreisfreie Städte in Thüringen.

(Beifall DIE LINKE)

Ausführlich hatten wir in der ersten Lesung alle Detailpunkte beraten, die ich nicht nochmals en détail aufführen will. Die CDU-Landtagsfraktion - schon in der ersten Lesung festgestellt - verkennt nicht, dass die Stadt Eisenach erhebliche finanzielle Probleme hat, um ihren Haushalt auszugleichen. Dies gilt auch für andere kreisfreie Städte. Auch auf infrastrukturellem Gebiet gibt es eine Reihe von Dingen, die noch zu bewältigen sind. Das steht außer Frage. Daraus aber den Schluss zu ziehen, dass nur mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf und diesen vorgeschlagenen Maßnahmen die Sache zu lösen ist, leuchtet meiner Fraktion so überhaupt nicht ein.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie haben ja auch keinen Gesetzentwurf gemacht.)

Wir sehen in diesem Gesetzentwurf ein untaugliches Rezept, das der Stadt Eisenach verordnet werden soll und lehnen diese Drucksache 4/3559 deshalb im Namen der CDU-Fraktion ab. Das gilt gleichermaßen auch für eine erneute Überweisung. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Jetzt liegt noch die Redemeldung von Frau Abgeordneten Wolf für die Fraktion DIE LINKE vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne, liebe Nutzerinnen und Nutzer des Internets, ich gebe zu, dass ich von der heutigen Diskussion doch enttäuscht bin, nicht nur von der heutigen, ich war auch von der letzten