Protocol of the Session on January 24, 2008

Und, meine Damen und Herren, wir haben uns weiter dafür entschieden, den Kammern Einfluss auf die Qualitätssicherung zu geben, indem wir in der Praxiszeit notwendige Qualifizierungsmaßnahmen hineinnehmen, die die Kammern selbst vorgeben. Das Gesetz wird es damit weiter ermöglichen, dass ein Bachelor Zugang zu den geschützten Berufsbezeichnungen hat und es ist eine ganz klare politische Aussage, dass wir sagen, eigentlich wollen wir den Ingenieur aufwerten und wir wollen in der Regel den Master, aber wir entwerten den Bachelor nicht, sondern wir stellen an den Bachelor höhere Anforderungen in der Praxiszeit und dann bekommt er auch den Zugang zu den Bezeichnungen.

Frau Doht, alle Hochschulen sagen, dass wir in Thüringen eine sehr gute Ausbildung haben und ich streite mich mit Ihnen trefflich, welches Zeichen es ist, ob man mindestens eine vierjährige Ausbildung vorschreiben muss, ob man einen Master vorschreiben muss. Ich sage auch, wenn wir den Bachelor in der öffentlichen Wahrnehmung so entwerten, wie

das die SPD will, welches Zeichen geben wir den jungen Leuten an den Gymnasien? Wie wollen wir die dann auffordern, dass sie an der Bauhausuniversität, an der Fachhochschule Erfurt studieren sollen, wenn sie sagen, wenn ich mir das Thüringer Gesetz anschaue, dann studiere ich doch lieber in Niedersachsen oder in Bayern oder in Baden-Württemberg, denn dort ist mein Bachelorabschluss anerkannt und etwas wert.

(Beifall CDU)

Genau das wollen wir nicht. Darum kann ich dem Landtag nur empfehlen, Ihren Änderungsantrag abzulehnen. Wir wollen nämlich Thüringer Absolventen nicht sagen, verlasst Thüringen, wenn Ihr die geschützten Berufsbezeichnungen führen wollt.

Ich will auch ein ganz klares Wort sagen, was die Vorgaben der unterschiedlichen Architektenausbildungen betrifft. Meines Wissens hat die Bauhaus-Universität den Stadtplanerstudiengang im Jahre 1994 abgeschafft, weil es Bestandteil der ganz normalen Architektenausbildung geworden ist. Aber ich sehe das aus einem anderen Grund und auch da streite ich mich mit Ihnen trefflich. Wer hat eigentlich die höheren Qualifizierungen nachzuweisen? Ein schlechter Stadtplaner macht eine schlechte Stadtplanung, die sieht man dann im Stadtbild, aber deswegen fällt noch lange kein Gebäude ein und auch keine Brücke ein und es kommen Menschen und andere Vermögenswerte zu Schaden. Ich glaube, dass man dort durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann, darüber können wir uns auch trefflich streiten.

(Beifall CDU)

Ich glaube sehr wohl, dass der für den Hochbau zuständige Architekt eine breitere Ausbildung braucht, eine höhere Qualifizierung braucht als der Landschaftsplaner, als der Innenarchitekt, als der Städteplaner. Dass ich da meine persönlichen Erfahrungen habe, dass manche praxisnahen Erfahrungen wesentlich besser sind als Studienabschlüsse - ich sage Ihnen nicht, was mein Zimmermann zu meinem Architekten gesagt hat, als der die Vorlage für mein Haus auf dem Tisch gehabt hat. Ich habe mich auf den Zimmermann verlassen und nicht auf den Architekten und ich habe gut daran getan.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das wird wohl am Architekten gelegen ha- ben.)

Herr Matschie, da haben Sie vollkommen recht, aber das ist doch gerade unser Streit.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wir wollen Qualität sichern.)

Mit einem Hochschulabschluss, ob der Diplom heißt oder ob der Bachelor heißt oder Master heißt, mit der Urkunde weise ich noch lange keine Qualität nach. Ich weise Qualität in der Praxisarbeit nach. Das ist es. Nur, meine Damen und Herren, das lange Ringen um diesen Kompromiss sollte nicht vergessen lassen, dass der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wesentliche Änderungen enthält, die kaum diskutiert wurden. Auch das sehe ich als Beleg für die gute Arbeit, die wir im Vorfeld und in Abstimmung mit den Kammern geleistet haben.

Ich möchte nicht meine Rede aus dem letzten Jahr wiederholen, das kann jeder nachlesen, aber einige wesentliche Stichpunkte möchte ich doch noch einmal nennen. Architekten und Ingenieure können gemeinsame Gesellschaften gründen, in deren Namen beide Berufsbezeichnungen geführt werden dürfen. Die Architekten- und Ingenieurkammern werden von unnötigen Mitwirkungs- und Genehmigungserfordernissen befreit. Wir schützen unsere Bürger als Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen dadurch, dass wir eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreiben, die bei den im Bauwesen tätigen Personen bestimmte Mindestsummen erreichen muss.

Insgesamt ist festzustellen, dass die vom Volksmund getroffene Aussage richtig ist: Was lange währt, wird endlich gut und die fast einmütige Abstimmung über die Beschlussempfehlung im Ausschuss für Bau und Verkehr nehme ich gern als Beleg dafür. Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3754 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/3725 ab. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2907 in zweiter Beratung und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3725 ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Eine große Zahl von Stimmenthaltungen, eine Reihe von Gegenstimmen, damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Wiederum bei einer großen Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf bei einer Reihe von Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3027 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/3700 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3751 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Doht aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Berichterstattung. Bitte, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 21.06.2007 wurde der Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Bau und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Innenausschuss überwiesen.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 05.07.2007, in seiner 26. Sitzung am 11.07.2007, in seiner 27. Sitzung am 13.09.2007 und in seiner 28. Sitzung am 04.10.2007 beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Grundlage der Anhörung waren der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 4/3207

und ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei in der Vorlage 4/1609, welcher vorsah, den Vermieter bei bestehenden Wohnungen zur Nachrüstung eines Rauchwarnmelders gesetzlich zu verpflichten.

Folgende Anzuhörende haben Stellungnahmen abgegeben: der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Thüringer Feuerwehrverband, der Thüringische Landkreistag, der Deutsche Mieterbund Landesverband Thüringen e.V., Haus & Grund Thüringen e.V., Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringer Handwerkstag und der Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Der Landesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hatte trotz Aufforderung keine Stellungnahme abgegeben.

Der Feuerwehrverband begrüßte den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und lehnte die Änderung der Linksfraktion ab, ebenso der Thüringer Landkreistag.

Der Verband Thüringer Wohnungswirtschaft erkennt in seiner Stellungnahme zwar den Sinn von Rauchmeldern an, lehnt aber eine gesetzliche Regelung ab.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßt die Regelung in der Bauordnung und spricht sich für eine Nachrüstpflicht bestehender Wohnungen aus.

Der Gemeinde- und Städtebund begrüßte grundsätzlich den Einbau von Rauchwarnmeldern und zieht eine Überleitungsregelung für eine Nachrüstpflicht im Bestand in Betracht.

Der Mieterbund lehnte eine gesetzliche Regelung ab.

Zustimmung gab es auch durch den Landesinnungsverband der Schornsteinfeger.

Der Thüringer Handwerkstag und Haus & Grund stimmten ebenfalls dem Gesetzentwurf in ihrer Stellungnahme zu, lehnten den Änderungsantrag ab.

Nach seiner Sitzung am 04.10.2007 bat der Ausschuss für Bau und Verkehr die mitberatenden Ausschüsse vorab um eine Stellungnahme.

Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten gab den Gesetzentwurf ohne Empfehlung in seiner Beratung am 01.11.2007 an den federführenden Ausschuss zurück.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 09.11.2007 beraten und Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Bau und Verkehr hat in seiner 30. Sitzung am 06.12.2007 abschließend beraten und die Annahme des Gesetzentwurfs der SPD beschlossen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde abgelehnt.

Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 10. Januar 2008 zur Annahme empfohlen.

(Beifall SPD)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Kalich, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere bei Wohnungsbränden sterben die Opfer nur zu einem Viertel an Brandverletzungen. Drei Viertel aller Opfer von Wohnungsbränden sterben an einer Rauchvergiftung. Die meisten von ihnen werden im Schlaf Opfer der tödlichen Gase, die beim Verbrennen von PVC und Schaumstoffen entstehen. Diese tödlichen Gase sind geruchlos und im Schlaf nicht bemerkbar. Sie wirken meist eher als die Hitze, die bei Bränden entsteht und die Menschen aus dem Schlaf weckt. Tödliche Brandgase verteilen sich schleichend und gleichmäßig im gesamten Raum und wirken nicht nur am eigentlichen Brandherd. Jährlich sterben etwa 600 Menschen infolge von Wohnungsbränden in der Bundesrepublik - jeder Fall ein tragischer Fall, insbesondere dann, wenn Familien mit Kindern in der Nacht von einem Feuer überrascht wurden und keine Chance mehr hatten, sich zu retten oder gerettet zu werden. Hinzu kommen 60.000 Verletzte bei den etwa 230.000 Wohnungsbränden. Insbesondere Kinder und Senioren behalten bleibende Schäden. 70 Prozent der Wohnungsbrände beginnen dabei auch noch nachts. Diese Zahlen sind nicht aufgrund ihrer Quantität besorgniserregend, sie sind es vor allem deshalb, weil ein einfaches System eines Brand- bzw. Rauchmelders eine Vielzahl der Opfer hätte vermeiden können. Laut einer Prognose der Landesbranddirektion Berlin würde die Ausstattung aller Privathaushalte in Deutschland mit Rauchmeldern 50 Prozent weniger Brandverletzte und Todesopfer bedeuten. Über diese Tatsache sind sich alle drei Fraktionen im Thüringer Landtag einig. Unterschiedliche Auffassungen gab und gibt es darüber, ob der Staat alles gesetzlich vorschreiben muss, was der Sicherheit der Menschen innerhalb des eigenen Verant

wortungsbereiches dient. Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch darüber, welche Folgen insbesondere im Bereich des Haftungsrechts und des Versicherungsschutzes für Vermieter, Mieter und Nachbarn durch die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen entstehen werden. Und Unterschiedlichkeit besteht auch darin, ob die gesetzliche Verpflichtung zum Einbau sich nur auf Neubauten oder genehmigungspflichtige Umbauten bezieht oder ob auch Bestandswohnungen in die Regelung aufgenommen werden.

Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt beginnen, da Ihnen hierzu auch ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vorliegt. Die Beschränkung, die die SPD-Fraktion auf neu gebaute Wohnungen und genehmigungspflichtige Umbauten in ihrem Gesetzentwurf vorgenommen hat, ist sachlich nicht zu begründen, denn es dürfte unstrittig sein, dass Rauchwarnmelder nicht nur in Neubauten Leben retten, sondern auch im gleichen Maß in Bestandswohnungen. Hier dürfte der Bedarf sogar noch sehr viel höher liegen, wenn man annimmt, dass durch verwandte Baustoffe sowie die Baustruktur die Gefährdung eines Wohnungsbrandes in alten Wohnungen ungleich höher liegt. Der verfassungsrechtliche Eingriff aufgrund einer gesetzlich aufgenommenen Nachrüstregelung ist mit dem Eingriff in das Schutzrecht nach Artikel 14 Grundgesetz identisch. In Thüringen gibt es derzeit ca. 850.000 Wohnungen, für die eine Verpflichtung zum Bau eines Rauchwarnmelders nach Vorstellung der SPD-Fraktion nicht gilt. Lediglich für die 15.000 derzeit jährlich neu gebauten Wohnungen würde die Einbaupflicht entstehen. Angesichts der inhaltlichen Begründung, den Einbau zum Schutz von Leben gesetzlich festzuschreiben, ist dies nicht nachvollziehbar. Die Regelungen der SPD würden dazu führen, dass infolge eines jährlich in etwa ein- bis zweiprozentigen Wegfalls von Wohnungen bei konstant bleibendem Wohnungsbestand erst in 50 bis 100 Jahren sämtliche Wohnungen in Thüringen mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein werden. Wenn wir die Argumente für die Rauchwarnmelder einerseits ernst nehmen, müssen wir konstatieren, dass der Gesetzentwurf der SPD zwar den richtigen Weg einschlägt, allerdings bereits nach zwei von hundert Metern stehenbleibt. Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind die Bundesländer, die sich den Argumenten für die Nachrüstpflicht nicht verschlossen haben und entsprechende Regelungen in die Landesbauordnung aufgenommen haben. In der Anhörung zum Gesetzentwurf hat Haus & Grund Thüringen e.V. gegen eine Nachrüstpflicht für Bestandswohnungen verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen und dabei auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz verwiesen. Das Verfassungsgericht

Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2005 aber lediglich festgestellt, dass es keine landesgesetzesgeberische Verpflichtung gibt, eine Nachrüstpflicht zu regeln. Das Gericht hat es aber nicht ausgeschlossen, dass eine Nachrüstpflicht gesetzgeberisch geregelt werden kann, wenn dies zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben und Gesundheit erforderlich ist. RheinlandPfalz besitzt seit Juni 2007 eine gesetzliche Nachrüstpflicht innerhalb der nächsten fünf Jahre.

Insofern möchte ich Sie auffordern, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Ihre Zustimmung zu geben.

Abschließend aber noch eine kurze Bemerkung: Natürlich sind die aufgeführten Vorteile von Rauchwarnmeldern nur dann tatsächlich vorhanden, wenn Mieter wie Vermieter über die richtige Installation und über die richtige Wartung ausreichend aufgeklärt sind oder dies gegebenenfalls auch durch entsprechende Fachleute vorgenommen wird. Auch müssen Fehlfunktionen infolge von Fehlverhalten weitestgehend ausgeschlossen werden. Es ist für uns unstrittig, dass der Einsatz von Rauchwarnmeldern in Wohnungen eine Aufklärungsarbeit zum Brandschutz in privaten Wohnräumen nicht ersetzen kann. Hier unterstützen wir auch diejenigen, die immer wieder die Selbstverantwortung der Menschen ansprechen. Dies wird in Zukunft auch bei einer gesetzlichen Einbau- und Nachrüstpflicht im Mittelpunkt des aktiven Brandschutzes stehen.

(Beifall DIE LINKE)

Danke. Das Wort hat Abgeordnete Doht, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann sagen, dass ich eine gewisse Freude nicht verhehlen kann, dass wir heute eine Beschlussempfehlung aus dem federführenden Ausschuss vorliegen haben, die den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen gesetzlich in der Bauordnung fixiert. Die erste Initiative der SPD-Fraktion gab es dazu schon im Jahr 2001. Es ist damals von der Mehrheitsfraktion, der CDU, abgelehnt worden. Bei der Novelle der Thüringer Bauordnung im Jahr 2004 haben wir den zweiten Anlauf getätigt. Auch damals hat die CDU-Mehrheit es wieder abgelehnt. Inzwischen hat es in den Reihen der CDU ein Umdenken gegeben, was ich begrüße.

(Beifall SPD)