vention - am Anfang ganz allein, inzwischen breite Mehrheit. Aus dem gleichen Grund setzen wir uns auch weiter für das Betreuungsgeld als eine Bundesleistung ein. Siehe auch das, was wir - und Partei ist ja schließlich auch dazu da, Zielrichtungen zu formulieren - auf dem Bundesparteitag als Thüringer Initiatoren mit einer großen Mehrheit beschlossen haben.
Konsequent ist der Trägerkreis und sind die Oppositionsfraktionen allerdings darin, dass sie die Stärken der Familienkompetenz über die Stiftung FamilienSinn abschaffen wollen. Wir als CDU wollen, dass familienunterstützende Maßnahmen des Landes auch dann noch gesichert werden, ich sagte es eingangs, wenn die Einnahmen deutlich zurückgehen. Die Erziehungskompetenz muss dringend gestärkt werden, da sind wir uns, denke ich, einig, aber unabhängig von der Kassenlage des Landes.
Doch, wo man die Erziehung weitestgehend in die öffentlichen Einrichtungen verlagert, geht eben dann doch der Blick für diesen eher familienorientierten Bedarf schnell verloren. Öffentliche Einrichtungen erhalten, was man den Eltern entzieht. Die Berechnungen in der Begründung zeigen das überdeutlich. Institutionen erhalten, Eltern und Familien verlieren finanziell, wenn wir uns das Volksbegehren anschauen. Und wo bleiben eigentlich die Kinder, möchte ich jetzt fragen. Der Zehnstundentag in einer Krippe für Kleinkinder wird auch dadurch nicht besser, wenn man ihn mit der Arbeitswelt der Erwachsenen begründet.
Ja, wir müssen einmal überlegen, was wir den Kleinen zumuten, Zehnstundentag ist gefordert. Wir stehen weiter für eine Politik, die auf die Vielfalt der Lebensentwürfe flexible politische Antworten gibt. Das haben wir mit dem Familienfördergesetz getan und wer es ändern will, das sage ich immer wieder, muss die besseren Argumente haben, jedenfalls bessere als Sie in der Begründung zum Gesetzentwurf angegeben haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will die familienpolitischen Debatten der letzten Jahre hier nicht wiederholen, aber die Grundrichtung unserer Position dürfte deutlich geworden sein. Wir scheuen uns nicht, diese Position gegenüber den Wählerinnen und Wählern, vor diesem Hohen Haus, in seinen Ausschüssen immer wieder darzustellen. Wir scheuen
uns auch nicht, Gesetze, die wir einmal beschlossen haben, und nun komme ich noch einmal zu Ihnen, Herr Kubitzki, immer wieder auf den Prüfstand zu stellen. Das haben wir in dieses Gesetz ausdrücklich hineingeschrieben, in § 23 heißt es: „Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über die entstandenen Kosten und über die Erfahrungen mit den Regelungen dieses Gesetzes.“ Wir haben unsere Beschlusslage von unserer Fraktion in dieses Gesetz hineingeschrieben und über diese Erfahrung können wir uns gern austauschen. Im Lichte dieser Erfahrung werden wir den Gesetzentwurf der Opposition erörtern, wir werden das in aller Offenheit, aber ich sage auch, mit aller notwendigen Klarheit in den Ausschüssen des Thüringer Landtags tun. Deswegen beantrage ich auch namens meiner Fraktion die Überweisung an die Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit; Bildung; Haushalt und Finanzen, Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und, wenn die Kolleginnen im Gleichstellungsausschuss wollen, von mir aus auch Gleichstellung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, festzuhalten bleibt zu Beginn, dass die von Ihnen sogenannte Familienoffensive auch gut zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung hochgradig umstritten ist in diesem Land und erheblichen Widerstand erzeugt hat. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, denn eines scheint ziemlich klar zu sein, dass man mit dem Familienbild aus dem 19. Jahrhundert keine Politik für das 21. Jahrhundert machen kann, mit der Familien wirklich zufrieden sind.
Sie hätten es von Beginn an besser wissen können, denn Sie machen ganz klar und sehr entschieden Politik gegen den Mehrheitswillen der Eltern hier in Thüringen.
Wenn Sie hier rufen, das ist doch gar nicht wahr, dann empfehle ich Ihnen einmal einen Blick in die Umfragen, die dazu gemacht worden sind. Meinungsforscher haben in Thüringen eine ganz einfache Frage gestellt: Halten Sie es für notwendiger, die Fa
milien mit einer guten Betreuungsstruktur zu unterstützen oder ist es wichtiger, den Familien mehr Geld zu geben? Und schon im Jahre 2002, als diese Frage das erste Mal hier in Thüringen gestellt wurde, haben zwei Drittel der Befragten gesagt, sie halten es nicht für sinnvoll, den Familien mehr Geld in die Hand zu geben, sondern sie wollen einen Ausbau der Betreuungsstruktur, um eine verlässliche Betreuungsstruktur zur Verfügung zu haben.
Und dann haben Sie trotz dieser Zahlen Ihre Familienoffensive gestartet, genau das Gegenteil von dem gemacht, was sich die Mehrheit gewünscht hat und haben argumentiert, man muss das nur richtig erklären, dann werden das schon alle begreifen.
2006 ist die gleiche Frage wieder gestellt worden. Und was soll ich Ihnen sagen: Das Bild ist noch eindeutiger, 2006 haben noch mehr Menschen gesagt, wir wollen, dass zuallererst in eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur investiert wird und wir wollen nicht zuallererst, dass den Eltern mehr Geld in die Hand gegeben wird. Das haben 2006 74 Prozent der Thüringer Befragten gesagt. Deshalb halte ich hier noch einmal fest: Sie haben Familienpolitik gegen die Mehrheitsüberzeugung der Thüringerinnen und Thüringer gemacht und deshalb müssen wir diese Familienpolitik jetzt schleunigst korrigieren.
Sie haben die Quittung für Ihre Entscheidung doch postwendend bekommen, nämlich Eltern haben sich zusammengetan, haben gesagt, wir akzeptieren diese Entscheidung der Thüringer CDU nicht, das ist eine Entscheidung gegen die Interessen der Eltern, und haben ein Volksbegehren auf den Weg gebracht. Anstatt die politische Entscheidung über dieses Volksbegehren zu suchen, sind Sie vor Gericht gegangen - Frau Lieberknecht, Sie haben das jetzt noch mal begründet.
Wir haben eine deutliche Panikreaktion der Landesregierung an dieser Stelle erlebt, denn eigentlich war das Argument ja, das Budgetrecht des Parlaments ist hier verletzt. Ja, wenn das so ist, dann hätte doch diese Fraktion vor das Verfassungsgericht gehen müssen. Wieso muss denn die Landesregierung der Hüter des Parlamentsrechts sein? Das verstehe ich nun überhaupt nicht.
Die knappe Entscheidung des Verfassungsgerichts zeigt ja auch, dass es sowohl Argumente auf der einen als auch auf der andere Seite gegeben hat. Aber
was ist passiert? Wir haben ein Jahr lang juristischen Streit erlebt und wir sind in der Familienpolitik keinen Millimeter vorangekommen. Deshalb sage ich Ihnen jetzt ganz deutlich: Spielen Sie nicht länger auf Zeit, machen Sie sich auf den Weg und korrigieren Sie diese verheerende Familienpolitik.
Thüringer Familien haben einen Anspruch darauf, besser unterstützt zu werden als das bisher der Fall ist. Deshalb nenne ich die Kernforderungen hier noch einmal klar und deutlich.
Wir wollen eine Rücknahme der Kürzungen bei den Kindergärten, denn das ist der Kernpunkt Ihrer Familienoffensive gewesen. Sie haben den Kindergärten massiv das Geld gestrichen.
Wir wollen, dass es einen Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr für die Thüringer Eltern gibt, die ihr Kind in einen Kindergarten, in eine Kinderkrippe geben wollen. Wir brauchen hier eine verlässliche Basis für die Eltern, denn es gibt für ein Jahr, mit der Väterzeit dazu gerechnet für 14 Monate, das Bundeselterngeld. Danach muss nach unserer Überzeugung ein berechenbares, verlässliches Betreuungsangebot für die Eltern zur Verfügung stehen.
Wir wollen mit dem Gesetzentwurf, der jetzt wieder hier eingebracht ist, die frühkindliche Bildung stärken. Wir wollen, dass der Personalschlüssel verbessert wird, und wir wollen auch, dass das letzte Kindergartenjahr kostenfrei für die Eltern angeboten wird. Das ist allemal besser als Ihre Konstruktion mit dem Thüringer Erziehungsgeld, was dazu führt, dass sich Eltern, die wenig Geld im Portemonnaie haben, häufiger für die Geldleistung entscheiden und nicht für die Kindereinrichtung.
Frau Kollegin Lieberknecht, Sie haben ja angesprochen, dass wir auch eine Ausweitung der verlässlich garantieren Betreuungszeit haben wollen und haben gefragt, kann es gut sein, die armen Kleinen zehn Stunden lang in einen Kindergarten oder in eine Kinderkrippe zu stecken. Frau Kollegin, ich frage Sie, was soll denn zum Beispiel eine alleinstehende Mutter oder ein alleinstehender Vater mit einem kleinen Kind tun in diesem Alter, die arbeiten gehen wollen, die einen Achtstundentag haben, die noch einen Anfahrtsweg zur Arbeit haben und noch einen Anfahrtsweg zum Kindergarten? Wie sollen die denn hinkommen, wenn nicht verlässlich garantiert ist, dass der Kindergarten oder die Kinderkrippe zehn Stunden lang offen ist. Das ist doch keine Frage, dass
wir Kinder zehn Stunden lang irgendwo einsperren wollen, es ist die Frage, was brauchen Eltern in Thüringen, um verlässliche Angebote zu haben.
Frau Kollegin Lieberknecht, Sie haben uns hier noch einmal vorgeworfen, das, was wir mit dem Gesetzentwurf wollen, das könne man sich gar nicht leisten. Da kann ich Ihnen nur entgegenhalten: Sie haben es sich geleistet, aus ideologischen Gründen mit einem Familienbild aus ferner Vergangenheit Eltern, die über ein gutes Einkommen verfügen, ein Landeserziehungsgeld zu zahlen. Diese Eltern brauchen das nicht, die haben auch nicht danach gerufen.
Das ist es, was wir uns nicht leisten können in Thüringen. Der Ministerpräsident wird sonst nicht müde, immer nach Subsidiarität zu rufen, das wird ja zum Grundwert erhoben innerhalb der CDU-Debatte. Das kann doch nicht Subsidiarität sein, wenn ein Land, welches sparen will und sparen muss, Eltern, die das überhaupt nicht notwendig haben, ein Erziehungsgeld auszahlt. Wo ist denn da die Logik in Ihrer Argumentation? Sie haben gesagt, Frau Lieberknecht, Sie haben für eine zukunftsgerechte Finanzierung gesorgt und das Gesetz wirkt. Ja, das Gesetz wirkt, das haben auch andere festgestellt. Die TA hat zum Beispiel im April letzten Jahres im Eichsfeld eine Umfrage gemacht, wie sich die Kindergartengebühren entwickelt haben. Ich lese Ihnen nur einige wenige Beispiele aus der langen Liste vor:
Berlingerode - vorher 50 €, nach der Familienoffensive 90 € Elternbeiträge, Breitenworbis - vorher 50 €, hinterher 80 € Elternbeiträge, Günterode - vorher 65 €, hinterher 85 €, Teistungen - vorher 65 €, hinterher 90 €.
So wirkt Ihre Familienoffensive. Sie haben dafür gesorgt, dass Elternbeiträge auf breiter Front gestiegen sind und ich sage Ihnen hier in aller Deutlichkeit: Jeder Anstieg von Elternbeiträgen ist die Verantwortung der Thüringer CDU. Sie haben mit Ihrer Familienoffensive dafür gesorgt, dass Eltern tiefer in die Tasche greifen müssen.
Sie haben auch dafür gesorgt, dass Kommunen an vielen Stellen deutlich stärker belastet sind. Auch hier nehme ich zuerst noch einmal den Landkreis Eichsfeld her. Dort wird für die Sicherung der Elternbeiträge für sozial Schwache inzwischen ein Posten von 790.000 € im Jahr fällig und - ausweislich einer Drucksache aus dem Kreistag dort - hat sich durch die Familienoffensive die Belastung der Kreis
Ich kann Ihnen weitere Beispiele nennen. Ich habe mit dem Bürgermeister von Breitungen geredet. Der hat mir gesagt, seit der Familienoffensive muss er aus der Stadtkasse jedes Jahr zusätzlich 55.000 € aufbringen. Oder nehmen Sie die Stadt Greiz als Beispiel, eine etwas größere Stadt. Die muss eine halbe Million Euro jedes Jahr zusätzlich aufbringen, um Kindergärten noch finanzieren zu können. So wirkt Ihre Familienoffensive. Sie zieht den Eltern das Geld aus der Tasche und sie belastet die kommunalen Haushalte.
Und dann stellen Sie sich oft hier hin und sagen, wir haben doch noch eine tolle Kindergarteninfrastruktur. Ja, Thüringen hat noch eine gute Struktur, auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Aber Frau Kollegin, ich sage Ihnen hier ganz deutlich: Dass die Struktur noch so gut ist, haben wir einzig und allein den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zu verdanken, die in die Bresche gesprungen sind, als Sie massiv die Gelder hier gestrichen haben.