Zentraler Schwerpunkt der Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE und der SPD zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz waren Anträge zur Streichung von Artikeln im Zusammenhang mit der vorgesehenen Kommunalisierung von Aufgaben der Versor
gungs- und Umweltverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE vertrat die Auffassung, dass die vorgeschlagenen Änderungen weder notwendig noch wirtschaftlich vertretbar seien. Die aufgeführten Gründe für die Aufgabenübertragung seien nicht nachvollziehbar und vor allem nicht plausibel begründet. Auch die Fraktion der SPD war der Meinung, dass die Landesregierung nicht den Nachweis erbracht habe, dass die Aufgaben mit der neuen Zuständigkeit wirtschaftlicher zu erbringen seien; vielmehr würden - so die Fraktion der SPD - die Gesetzesänderungen zu Mehrkosten und zu deutlichen Qualitätseinbußen bei der Aufgabenerfüllung führen. In der Anhörung, der schriftlichen Einführung, wurde diese Auffassung auch durch den Gemeinde- und Städtebund so festgestellt. Der Gemeinde- und Städtebund lehnt die vorgesehene Kommunalisierung von staatlichen Aufgaben ab und stellt fest, dass die Vorschläge hinter der Forderung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen nach einem schlüssigen Gesamtkonzept zurückbleiben.
Zum Entwurf des Thüringer Finanzausgleichgesetzes lagen dem Haushalts- und Finanzausschuss Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD vor. Zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat der Haushalts- und Finanzausschuss Änderungen beschlossen.
Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz beruht auf den angenommenen Änderungsanträgen der Fraktion der CDU. So wurde etwa § 7 des Finanzausgleichsgesetzes über die verwendete Allgemeine Finanzzuweisung durch Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses neu gefasst. Die für Allgemeine Finanzzuweisung zur Verfügung stehende Gesamtschlüsselmasse soll nunmehr in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 betragsmäßig auf die Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise aufgeteilt werden; Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte im Jahr 2008 in Höhe von 812.867.900 € und im Jahre 2009 in Höhe von 902.294.200 € und Schlüsselzuweisungen an Landkreise in 2008 von 270.975.900 € und im Jahr 2009 von 300.798.100 €.
Durch eine Änderung in § 36 Abs. 1 Satz 1 des Finanzausgleichsgesetzes wurde die Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse oder Eingliederungen bis zum Ende des Jahres 2009 beschlossen.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte im Haushalts- und Finanzausschuss eine Neufassung der Regelungen in § 10 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes zur Hauptansatzstaffel und im Übrigen die Einfügung von Vorschriften über besondere Ergänzungszuweisungen für Bibliotheken, Museen und überre
Die Fraktion der SPD beantragte Änderungen zu § 3 des Finanzausgleichsgesetzes. In diesem Zusammenhang sollten in den vorgenannten Bestimmungen Aussagen zur sicherzustellenden, angemessenen Finanzausstattung der Kommunen aufgenommen werden.
Jetzt zu den Beschlusslagen: Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, den Entwurf des Thüringer Haushaltsgesetzes mit dem Entwurf des Landeshaushaltsplans mit den in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3583 aufgeführten Änderungen anzunehmen. Wiederum schlägt der Haushalts- und Finanzausschuss im Zusammenhang mit dem Thüringer Haushaltsgesetz 2008/2009 einstimmig unter anderem vor, der Finanzministerin und der Präsidentin des Landtags redaktionelle Ermächtigungen zu erteilen, die im Einzelnen in der Beschlussempfehlung enthalten sind. Darüber hinaus empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss mehrheitlich auch, die Entwürfe zum Thüringer Haushaltsbegleitgesetz und zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz mit den in den Beschlussempfehlungen aufgeführten Änderungen anzunehmen. Das sind die Drucksachen 4/3584 und 4/3585.
Zudem empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss, dem Landtag sowohl den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2007 bis 2011 für den Freistaat Thüringen - das ist die Drucksache 4/3586 - als auch den Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft des Landes - das ist die Drucksache 4/3587 - zur Kenntnis zu nehmen.
Im Übrigen empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss dem Landtag wieder mehrheitlich die antragsgemäße Zustimmung zum Entwurf der Rahmenvereinbarung II zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes zur Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen - Laufzeit 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2011 - das ist die Drucksache 4/3588.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss als Ausschussvorsitzender noch mal Dank sagen an die Abgeordneten, die im Ausschuss außerordentlich diszipliniert und geordnet in diesen Haushaltsberatungen dieses Mal ihre Arbeit getan haben und - was noch wichtiger ist - lassen Sie mich auch im Namen der Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses ganz herzlich für die zuverlässige und exakte Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes und des Protokolls danken und hier stellvertretend insbesondere Herrn Dr. Seidel und Frau Hartung.
Es war eine ausgezeichnete Zusammenarbeit in gewohnter Weise - muss man mittlerweile schon sagen -, der gebührt Anerkennung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ich danke für den Bericht. Zu Beginn der Aussprache möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Beratung der Entschließungsanträge im Zusammenhang mit den jeweiligen Aussprachekomplexen erfolgt. Ich möchte ferner noch mal bekannt geben, dass die Gesamtredezeit der Fraktionen 14 Stunden und 48 Minuten beträgt. Der Ältestenrat hat den Ablauf der zweiten Beratung des Haushalts beraten und die Redezeit in folgende Komplexe eingeteilt:
Wir beginnen mit der Generalaussprache zum Haushalt insgesamt, es folgt dann die Aussprache zu den Einzelplänen und zu den zusammengefassten Komplexen und es folgt dann eine Schlussrunde.
Die vereinbarten Redezeiten für die Fraktionen betragen für die CDU 65 Minuten, für DIE LINKE 48 Minuten, für die SPD 35 Minuten.
Ich möchte noch den Hinweis geben, dass gemäß § 29 Abs. 4 sich die Redezeit jeder Fraktion verlängert, wenn die Mitglieder der Landesregierung insgesamt länger als 20 Minuten reden.
Die Oppositionsfraktionen beginnen und ich erteile das Wort dem Abgeordneten Hausold, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, werte Gäste, die Beratungen des Haushaltsentwurfs neigen sich dem Ende zu. Ich möchte feststellen, noch besteht die Chance zur Korrektur in für das Land und für die Menschen in Thüringen wichtigen Fragen.
Dazu müssen aber endlich einmal die Realität in diesem Lande und die wirklichen Bedarfe zur Kenntnis genommen werden, meine Damen und Herren. Diese Situation stellt sich aus unserer Sicht vor allen Dingen in folgender Richtung dar: Es gibt erstens - und das ist das zentrale Problem - eine wachsende
soziale Schieflage im Land. Die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern klafft immer mehr auseinander. Es bedarf deshalb eines aktiven Gegensteuerns gegen diese vorgefundene Situation und auch eines haushaltspolitischen Gegensteuerns in dieser Frage.
Welche Themen sind hier wichtig? Wie kann dieses Gegensteuern geschehen? Ich sage mit einer anderen Arbeitsmarktpolitik in diesem Land, einer Arbeitsmarktpolitik, die diesen Namen wirklich verdient, mit einem dichten Netz an Beratungs-, Betreuungs- und Hilfsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, mit Initiativen wie einem gemeinwohlorientierten Sektor, ja, mit einem gesetzlichen Mindestlohn, mit einer Sozialpauschale und mit einer speziellen Arbeitsmarktförderung für Behinderte. Das alles sind Dinge, die sich auch mit diesem Haushalt für die Jahre 2008 und 2009 noch bewegen lassen, wenn es nur den politischen Willen dazu gibt, meine Damen und Herren.
Nun wird in diesen Tagen viel über den Aufschwung doziert und geredet und sich gefreut. Aber ich möchte hier mit aller Deutlichkeit sagen, meine Damen und Herren, dieser Aufschwung steht auf wackeligen Füßen, denn was fehlt - und auch das ist ein zentrales Problem Thüringens -, das ist eine stärkere Binnennachfrage, das müssen wir endlich zur Kenntnis nehmen, und zur Binnennachfrage, das ist bekannt, gehören Investitionen der Unternehmen, dazu gehört aber auch der private Konsum und, meine Damen und Herren, vor allen Dingen die öffentlichen Investitionen. Dieser Landeshaushalt kann einen deutlichen Beitrag zu Konsum sowie zu den öffentlichen Investitionen leisten und deshalb haben wir zum Beispiel auch in unseren Vorschlägen einen Betrag von 90 Mio. € für die Investitionspauschale der Kommunen vorgesehen, ich komme noch darauf zurück.
Einen dritten Punkt möchte ich zur Situation im Land ansprechen. Es geht eben nicht allein nur um Geld, die Menschen brauchen vor allem stabile, gut versorgende und gut funktionierende soziale Sicherungen und, das sage ich ganz deutlich, meine Damen und Herren, das brauchen sie in Form von staatlichen Leistungen. Darum ist auch der Regierungsansatz zum Beispiel im Bereich der Kindertagesstätten völlig falsch. Deshalb wollen wir mit dem gemeinsamen Antrag mit der SPD die sogenannte Familienoffensive rückgängig machen. Wir brauchen wieder mehr Geld im System unserer Kindertages
Eine vierte Frage, die uns, denke ich, auch im Zusammenhang mit dieser Haushaltsberatung besonders bewegt: Es scheint so, dass die Landesregierung endlich den Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus etwas ernster zu nehmen scheint, aber ich sage auch ganz deutlich, Einzelmaßnahmen sind hier zu wenig. Unser Ansatz ist ein breiter, er sieht mehrere Maßnahmen in mehreren Einzelplänen vor und er will vor allem auch eine Debatte über den Stellenwert politischer Bildung in diesem Land initiieren helfen, der dringend geboten ist, meine Damen und Herren.
Wie Sie sehen, wäre ein aktiveres Handeln der Regierung in vielen wichtigen Feldern machbar, notwendig und, wir sind davon überzeugt, auch finanzierbar.
Meine Damen und Herren, in Vorbereitung und in Auseinandersetzung mit der Haushaltsdebatte habe ich noch einmal das Internet bemüht und Aussagen der Landes-CDU mir zu Gemüte geführt und hinterfragt. Dort ist zum Beispiel unter dem bekannten Leitantrag „Kümmern.de“ zu lesen: Wir - also die CDU - wollen dem Land dienen, die Menschen in Thüringen stehen im Mittelpunkt unserer Politik.
Starke Worte! Es ist nicht zu bestreiten, dass die richtig wären, aber, meine Damen und Herren, Ihr Haushaltsentwurf wird nun diesem Auftrag überhaupt nicht gerecht, in keiner einzigen Frage.
Aussage und Anspruch klaffen hier gewaltig auseinander. Wenn man die Gesamtbewertung trifft, dann muss man deutlich sagen, dieser hier vorgelegte Haushalt ist erstens ein Haushalt der Verschleierung und der Vertuschung der realen Zustände in diesem Land, meine Damen und Herren,
und zweitens ist er das fortgesetzte Verschleudern von Geld für Prestigeobjekte. Ich werde darauf noch zurückkommen.
Drittens tun Sie eben genau nichts dazu, die soziale Schieflage im Land zu beheben, sondern Sie bringen mit diesem Haushalt erneut eine Situation, die diese Schieflage weiter zuspitzt und verschlechtert, meine Damen und Herren. Insofern verpassen Sie nicht nur eine ganze Reihe von Chancen - über diese Fragen wird noch zu reden sein -, sondern letzten Endes richten Sie sich mit Ihrer Politik gegen eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
Das passt genau nicht damit zusammen, dass Sie laut Ihrer öffentlichen Aussagen Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land sein wollen - gut, dazu haben Sie sich selbst ernannt. Aber meine Frage ist, meine Damen und Herren: Wie ist denn die reale Lage? Die reale Lage ist, dass dieser Anwalt der Bevölkerung dieses Thüringer Volk regelmäßig verklagt, meine Damen und Herren.
Immer wenn Menschen auf demokratische Weise versuchen, von ihrem Recht der Mitbestimmung oder auch zu Korrekturen an dieser Politik Gebrauch zu machen, fällt doch der Regierung nichts anderes ein als vor Gericht zu ziehen. Das war beim Volksbegehren „Für mehr Demokratie“ so und das war jetzt auch wieder so bei dem Volksbegehren für eine andere Familienpolitik, meine Damen und Herren.