Protocol of the Session on December 13, 2007

Ab dem zweiten und dritten Kind im Alter von zwei Jahren ist es nahezu ein kostenloser Kindergartenplatz. Die Eltern erhalten über 200 oder 250 oder ab dem vierten Kind 300 € - einen wesentlichen Betrag, der den Erziehungsgeldbetrag, den Sie abtreten müssen, übersteigt. Das kompensiert mehr als das, was die Eltern an Beiträgen bezahlen müssen.

(Unruhe DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, Sie haben auch über die Blindenstiftung sinniert. Sie haben gesagt, Sie wollen diese Stiftung nicht, weil Sie wollen, dass der Landtag weiterhin Einfluss hat. Da kann ich Ihnen entgegnen, genau das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Betroffenen selbst über ihre Angelegenheiten entscheiden können; denn sie wissen selbst viel besser, welche Probleme im Einzelfall zu regeln sind und wo Härtefälle bestehen. Das kann eine Bürokratie, eine Verwaltung überhaupt nicht einschätzen im Einzelfall. Deswegen glaube ich, dass es richtig war, eine Stiftung für die Blinden zu errichten bzw. dass wir im Haushalt vorsehen, wenn diese Stiftung errichtet wird, dass dann auch entsprechende Gelder bezahlt werden können. Es ist eben nicht als Voraussetzung nötig, dass wir heute eine Satzung vorlegen müssen, damit wir das Geld im Haushalt einstellen können. Herr Kubitzki, der Haushaltsansatz ist nur eine Ermächtigung. Diese Ermächtigung kann dann eingelöst werden, wenn

natürlich die Voraussetzungen zur Gründung der Stiftung auch vorhanden sind. Ich bin ganz sicher, dass die Stiftung zeitig im nächsten Jahr gegründet wird, dass wir die Satzung vorliegen haben werden, dass die Voraussetzungen dann auch vorhanden sind, damit die Gelder fließen können. Gerade dafür müssen wir ja Vorsorge im Haushalt treffen und deswegen auch eine Ermächtigung im Haushalt vorsehen.

Zur Frage der Frauenhäuser, sie würden ständig ums Überleben kämpfen. Also, Herr Kubitzki, das ist eine völlig falsche Aussage, und zwar insofern, weil wir natürlich festgestellt haben, dass wir hier ständig erhebliche Überkapazitäten bezahlt haben. Die Auslastung in vielen Frauenhäusern lag bei knapp über 20 Prozent. Es gab sogar welche, die nur 12 Prozent Auslastung hatten.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es wird nicht wahrer, wenn Sie es immer wiederholen.)

Dass es dann sinnvoll ist, darüber nachzudenken, dass diese Auslastung vielleicht eine etwas zu üppige Ausstattung ist, das ist legitim, und das ist richtig.

Wir haben ein Netzwerk von Frauenhäusern, das den Erfordernissen angemessen ist und ich bin überzeugt, dass die Kommunen, die natürlich diese Aufgabe originär zu erfüllen haben, dies auch in Zukunft haben werden. Das ist in der Änderung der neuen Finanzierung über den Finanzausgleich entsprechend auch geregelt. Ich denke, wir werden morgen in der Aktuellen Stunde vielleicht das eine oder andere Wort darüber sagen, deswegen will ich darüber heute kein Wort verlieren.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Bärwolff zu?

Ich würde gern noch zum Ende kommen wollen, erst am Ende bitte.

Am Ende.

Ich will noch etwas zur Kommunalisierung sagen. Herr Kubitzki sagte, wir wollen die Versorgungsämter

kommunalisieren. Da kann ich nur sagen: Falsch. Sie haben also die ganze Zeit entweder nicht aufgepasst oder woanders gesessen. Wir wollen die Aufgaben kommunalisieren, wo es sinnvoll ist, dass sie kommunal besser gemacht werden können als in der jetzigen Struktur. In dieser Frage haben wir eben nicht die gesamte Versorgungsverwaltung kommunalisiert, wie Sie eben wieder falscherweise behauptet haben. Wir haben lediglich das Schwerbehindertenrecht, die Blindenhilfe und das Blindengeld in kommunale Verantwortung übertragen. Wir werden es ab 1. Mai, so wie es ja vorgesehen ist im Haushaltsbegleitgesetz, dann auch entsprechend übertragen, also nicht die gesamten Versorgungsämter, so wie Sie es wieder falsch behauptet haben, sondern die Aufgaben, wo wir der Meinung sind, dass sie kommunal besser erledigt werden können. Im Übrigen, Herr Kubitzki, auch mit Zustimmung der Betroffenen. In Jena hat ein Verband ausdrücklich gesagt, dass es ihm wesentlich lieber ist, wenn in Zukunft diese Aufgabe in Jena selbst erledigt wird, als wenn der Betroffene nach Gera in das Versorgungsamt fahren muss. Also wir tun das auch im Interesse der Behinderten. Ich kann hinzufügen, dass ein Rollstuhlfahrer aus Nordhausen es wesentlich schwerer hat, in Erfurt seine Dinge zu erledigen, als wenn er diese Aufgabe in Nordhausen vorfindet, dort beantragen und auch erledigen kann, dann ist das für die Betroffenen wesentlich besser.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Es geht doch um Fachlichkeit, Herr Zeh.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Stiftung „FamilienSinn“ noch kurz etwas: Sie mutmaßen, dass durch die Stiftung weniger Geld zur Förderung vorhanden wäre. Hier will ich ausdrücklich sagen, dass wir in der Frage der Zinsentwicklung in einer guten Situation sind, dass wir im nächsten Jahr wahrscheinlich mehr Erträge haben, dadurch auch mehr fördern können, als wir das im Bereich der Familienförderung in den letzten Jahren tun konnten.

Zu dem Antrag der 151.000 € hat Herr Kollege Panse bereits etwas gesagt, dazu brauche ich nicht noch mal etwas zu sagen.

Ich will mich abschließend bedanken bei den Abgeordneten der CDU-Fraktion, dass sie diesen Einzelplan so mittragen, dass sie auch Änderungen vorgenommen haben in sehr wichtigen politischen Bereichen. Herzlich Dank, und ich bitte um Zustimmung dann zu diesem Einzelplan.

Herr Minister, Sie hatten eine Frage des Abgeordneten Bärwolff zugelassen. Herr Bärwolff, bitte.

Ja, Herr Minister, bezüglich der Frauenhäuser wollte ich Sie fragen, wenn es in einem Dorf 20 Jahre nicht gebrannt hat, ist es dann sinnvoll, die Dorffeuerwehr abzuschaffen?

(Beifall DIE LINKE)

Herr Bärwolff, es ist dann aber nicht notwendig, dass ich in jedem Dorf fünf Feuerwehren vorhalte, da reicht eine Feuerwehr.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann beende ich die Aussprache zum Komplex des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, ich beende die heutige Plenarsitzung und erinnere alle noch mal an den heute stattfindenden parlamentarischen Abend des Thüringer Beamtenbundes und freue mich auf die morgige Sitzung, beginnend 9.00 Uhr.

E n d e d e r S i t z u n g: 19.35 Uhr