Protocol of the Session on December 12, 2007

(Unruhe CDU)

Wir haben die Alternative eben nicht. Es gibt außer Mc Doof und anderen Fast-Food-Ketten keine glaubwürdige Nichtrauchergaststätte in Erfurt. Davon spreche ich jetzt.

(Zwischenruf Abg. Stauche, CDU: Das stimmt doch nicht.)

Es gibt sie nicht. Wenn das Ansinnen der Antragsteller dahin gehend läuft, auch Sportvereine oder Vereinsgaststätten/Vereinslokale wieder aus dem Verbot auszunehmen, dann bitte ich doch mal den Gruppenzwang zu berücksichtigen, wenn Vereinsmitglieder, die nicht rauchen, plötzlich nicht zur Vereinsversammlung kommen, nur weil da drin das Rauchen erlaubt ist.

Abgeordneter Schwäblein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Heym?

Ja, am Ende des Gedankens. Wenn wir eine Wanderung machen - ich versuche es in Bildern -, dann richtet man sich üblicherweise nach dem Schwächsten, richtet das Tempo dann auch nach dem Langsamsten. Die Schwächsten in dieser Kette sind die Nichtraucher. Die Raucher können leicht dazu beitragen, dass die Nichtraucher von der Schädigung nicht betroffen sind; es ist ein Leichtes, vor die Tür zu gehen. Andere Länder machen uns das regelmäßig vor. Man redet gern von dem, was man direkt erlebt oder indirekt. Der große Sohn arbeitet jetzt seit einem halben Jahr in den Vereinigten Staaten, wird noch ein Jahr dortbleiben. Der muss, wenn er rauchen will, das Betriebsgelände verlassen - er ist ein starker Raucher -, es klappt mittlerweile. Der raucht dann eben in seiner Freizeit zu Hause und holt das wieder auf. Das ist alles seine Sache. Aber es funktioniert. Warum verkomplizieren wir das nur so sehr? In fast ganz Europa funktioniert es, nur in Deutschland soll es nicht klappen. Da werden hehre Prinzipien hochgehalten. Ich bitte noch mal darum, dem Nichtraucherschutz eindeutig den Vorrang zu geben.

Lieber Michael, in der letzten Debatte hast du das irische Beispiel gebracht. 7.500 Arbeitsplätze gingen verloren. Du hast leider die Geschichte an der Stelle vergessen zu Ende zu erzählen. Es gab natürlich Anpassungsprobleme, die will ich auch gar nicht verhehlen. Es wird auch in der Gastronomie demnächst, wenn wir das durchsetzen, erst mal eine Veränderung geben. Tun wir nicht so, als wird das Verbraucherverhalten dann gleich völlig anders, das gebe ich zu. Nur, die Frau Präsidentin hat das kali

fornische Beispiel gebracht. Ich sage jetzt gleich noch mal das Irische dazu. Mittlerweile hat man 2.000 Arbeitsplätze in der Gastronomie mehr in Irland als vor der Gesetzgebung. Es gibt auch ein Zitat des irischen Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2006. Ich lasse es jetzt weg.

Zu den technischen Vorkehrungen, die jetzt möglicherweise zustande kommen müssten, wenn der Änderungsantrag durchgeht; auch schon beim Regierungsentwurf sind ja separate Raucherräume vorgesehen. Meine Damen und Herren, ich komme aus der Mikroelektronik, wo man sich in vielen Räumen um reine Luft bemüht hat.

(Glocke der Präsidentin)

Abgeordneter Schwäblein, die Redezeit der CDUFraktion ist abgelaufen.

Ich komme sofort zum Ende. Die Raucher mussten da sowieso draußen bleiben. Aber es waren starke technische Vorkehrungen zu treffen. Das funktioniert nur, wenn man in dem einen Raum dauerhaft Überdruck, in dem anderen Raum dauerhaft Unterdruck erzeugt. Das geht ohne eine Schleuse nicht. Wenn man dann nur eine Tür vorsieht und die wird dann aufgemacht zur Bedienung oder wenn Leute rein- oder rausgehen, ist der Rauch trotzdem draußen. Separate Raucherräume einzurichten, ist genauso erfolgreich, wie in einem großen Schwimmbecken in einem Schwimmbad eine Pinkelecke einzurichten; es wird nicht funktionieren.

(Beifall DIE LINKE)

Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, dass wir - ähnlich wie der bayerische Sozialstaatssekretär - nach der Gesetzgebung heute sagen können, Thüringen kann aufatmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte noch einmal ausdrücklich festhalten: Bei dem von der

Landesregierung vorgelegten Gesetz geht es nicht um Diskriminierung der Raucher, sondern es geht ausschließlich um den Schutz der Nichtraucher.

(Beifall CDU)

Da die meisten Vorredner hier auch betont haben, dass ihnen der Nichtraucherschutz ebenso wichtig ist, darf ich mich erst einmal für dieses Bekenntnis bedanken. Ich denke, das ist doch eine gute Basis.

In der öffentlichen Debatte war meine Wahrnehmung die: Dem einen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, dem anderen geht der Gesetzentwurf viel zu weit. Was tut man, wenn das so ist, der Nichtraucherschutz so wichtig ist und man ein Nichtraucherschutzgesetz erlassen will? Man sucht einen Kompromiss. Ich will hier eindeutig sagen: Dieser Gesetzentwurf ist der Kompromiss. Ich will es auch begründen, denn die gleiche Debatte, die wir hier heute haben, die auch in der Öffentlichkeit tobt, haben natürlich auch die Arbeitsebenen, die Referenten gehabt. Ich habe manche Beamte erlebt, die sonst eher zurückhaltend sind, die hier gestritten haben wie die Kesselflicker, Vorstellungen von ganz scharf bis total liberal. Herausgekommen ist nach der Debatte dieser Kompromiss. Selbst auf politischer Ebene - das ist Ihnen sicherlich nicht verborgen geblieben - gab es die gleiche Debatte von ganz radikal bis liberal. Herausgekommen ist dieser Kompromiss. Ich verrate Ihnen auch kein Geheimnis, die Ministerpräsidenten waren am Anfang unterschiedlichster Meinung, aber sie haben sich am 13. Dezember 2006 bei allen unterschiedlichen Positionen darauf verständigt, dass zum Schutz der Bevölkerung vor den schwerwiegenden Gefahren des Passivrauchens gesetzliche Regelungen notwendig sind.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das wäre unter Vogel nie passiert.)

Dass diese Regelung in Deutschland einheitlich sein soll, auch dazu haben sich die Ministerpräsidenten weitgehend verständigt. Herausgekommen ist dieser Kompromiss, auch bei den Ministerpräsidenten, Herr Kollege Fiedler. Dieser wurde am 22. März 2007 so beschlossen und der vorgelegte Gesetzentwurf ist 1 : 1 die Umsetzung dieses Kompromisses.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die einzelnen Bereiche, die geregelt wurden - ich will sie nur kursorisch hier aufzählen - sind das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, in Gesundheitseinrichtungen, in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen, da geht es um Kinder- und Jugendschutz, in Sporteinrichtungen, auch da geht es ein Stück weit um Kinder- und Jugendschutz, in Kultureinrichtungen, in Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen,

in anderen Einrichtungen, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, aber eben auch in Gaststätten und Diskotheken in geschlossenen Räumen, unabhängig von der Größe und der Betriebsart. Ausnahmen, so haben die Ministerpräsidenten beschlossen, sollten nur gelten, wenn zwingende konzeptionelle oder therapeutische Gründe dies rechtfertigen oder wenn die Privatsphäre gewahrt werden muss, und Ausnahmen in Gaststätten nur bei komplett abgetrennten Nebenräumen. Diskotheken wurden von Ausnahmen ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Kompromiss wurde 16 : 0 von allen Ländern so beschlossen mit einer Protokollnotiz von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen ist mittlerweile auf dieser Kompromisslinie angekommen, weil auch in Niedersachsen bemerkt wurde, dass alle anderen Kompromisse nicht gut sind. In Nordrhein-Westfalen sollen Eckkneipen durch Verordnung geregelt werden. Man kommt aber juristisch nicht weiter, weil die Definition von „Eckkneipe“ nicht regelbar ist - sind das Quadratmeter, ist das nur ein Zimmer oder ist das etwa die Kneipe an der Ecke?

Das Saarland ist das einzige Land, das betreibergeführte Ein-Raum-Gaststätten herausgenommen hat. Ich glaube, das ist juristisch abschließend nicht haltbar. Klagen werden auch das sicherlich richtigstellen.

Ich will auf den heutigen Kompromiss von Bayern schließen. Bayern hat am Anfang ebenso einen Kompromiss gewollt, wo Zelte nicht im Rauchverbot eingeschlossen waren, weil es beim Rauchverbot um die geschlossenen Räume ging. Heute hat der Bayerische Landtag beschlossen - ich zitiere ddp: „Der Bayerische Landtag hat am Mittwoch in München mit großer Mehrheit das bundesweit schärfste Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Für das umstrittene Gesetz stimmten 140 Abgeordnete, 18 votierten dagegen, 8 enthielten sich.“

Meine Damen und Herren, ich halte dies für eine gute Botschaft für den Nichtraucherschutz. Es ist vor allen Dingen ein beachtliches Ergebnis, weil es gerade auch vom Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags so empfohlen wurde, gerade auch im Hinblick auf die Gaststätten, und zwar folgendermaßen - die Begründung lautet: „Ausnahmen führen immer zu Wettbewerbsverzerrungen. Dies führt zum Wettbewerb um die Ausnahmen und nicht zum Wettbewerb um das Produkt selbst.“ Deshalb halte ich auch den Antrag von Herrn Heym nicht für zielführend, denn er will die Ausnahmen noch weiter ausdehnen. Damit geschieht genau das, was befürchtet werden muss, dass dann der Wettbewerb um die Ausnahme und nicht mehr der Wettbewerb um das Produkt geschieht. Wir hätten am Ende einen Flickenteppich. Herr Heym, Sie haben letztes Mal hier an dieser Stelle gefürchtet, es käme zu einem Flickenteppich - ich habe immer gesagt, nein, das ist

falsch. Wir haben über 95 Prozent der Bereiche in allen Ländern identisch geregelt. Ich finde es schon mal eine gute Botschaft - 95 Prozent aller der hier vorgenannten Sachen sind identisch. Unterschiede gibt es nur in wenigen Fällen. Bei Gaststätten habe ich vorhin die Unterschiede erwähnt, das ist einmal das Saarland. Nordrhein-Westfalen kommt mit seiner Regelung wahrscheinlich nicht sehr viel weiter. Also ein Land, das Saarland: Soll das offenbar Vorbild sein?

Meine Damen und Herren, es gibt einen wirklichen Unterschied, wo sich die Länder nicht an den MPBeschluss gehalten haben, der ist signifikant - bei den Diskotheken. Dort gibt es die meisten Abweichungen vom Beschluss der Ministerpräsidenten. Frau Taubert, ich will ausdrücklich sagen, Bayern hat die Diskotheken wieder herausgenommen, Sie haben vielleicht den neuesten Beschluss noch nicht gelesen. Nach der heutigen Beschlusslage hat Bayern auch in den Diskotheken keine Ausnahmeregel erlassen. Ich warne auch vor entsprechenden Änderungen. In Diskotheken sind teilweise 14-Jährige (mit ihren Eltern) und sind 16-Jährige das Regelalter. In keiner Einrichtung ist die Belastung so hoch wie in Diskotheken. Die Messungen haben ergeben, dass die Feinstaubbelastung tausendmal höher ist als der Grenzwert im Straßenverkehr. Und wenn Sie dies in einen Raum hinein verqualmen wollen, kann ich mir gut vorstellen, dass dann die Feinstaubbelastung auf ein viel Größeres steigen wird. Aber hier geht es ausdrücklich um Jugendschutz. Hier sollten wir am Beschluss der Ministerpräsidenten festhalten im Interesse der Heranwachsenden.

Meine Damen und Herren, ich will auch ausdrücklich sagen, ich glaube, dass davon auch ein Signal ausgeht bei den Diskothekenregelungen, denn gerade in Diskotheken werden Jugendliche gelegentlich verleitet mitzurauchen. Es fällt Jugendlichen oft schwer, hier Nein zu sagen. Wenn wir das Rauchen untersagen, werden viele Jugendliche wahrscheinlich weniger dieser Sucht am Ende verfallen.

Meine Damen und Herren, es gab auch die Äußerung, dass es wohl eine emotional völlig überfrachtete Debatte ist, ich sehe es eigentlich nicht so. Ich denke, wenn man ein kontroverses Thema hat, muss man auch darüber streiten können, völlig klar. Demokratie ist nicht Harmonie, sondern Demokratie ist Streit - Streit um die bessere Lösung. Dass wir hier und gerade jetzt die Debatte haben, ist auch klar, denn die Wissenschaft ist heute in der Lage, viel präziser die Gefährdungen nachzuweisen. Diese Gefährdung ist wirklich erschreckend. Im Gesetzentwurf sind die Einzelheiten dazu festgehalten, ich will das nicht wiederholen. Frau Schipanski hat eben die Gefährdungen auch noch mal dargestellt. Immerhin sterben jährlich 140.000 Menschen an den Folgen des Rauchens

- nachzulesen im „Jahrbuch Sucht 2007“ der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen - und 3.300 davon sind Nichtraucher, die an den Folgen des Passivrauchens sterben. Die Feinstaubbelastung in Gaststätten, die das 25-fache im Durchschnitt beträgt wie bei dem Fahrverkehr, trägt natürlich das Übrige dazu bei.

Meine Damen und Herren, es gibt ja schon „Feldversuche“; Herr Heym hat auf Hessen verwiesen. Ich denke, wir sollten lieber auf die Langzeiterfahrungen verweisen. Langzeiterfahrungen gibt es in Schottland, Irland, Italien. Hier ist auch eine Aussage zu den Einnahmen der Gaststätten gemacht worden. Die Einnahmen sind kurzzeitig tatsächlich gesunken - man kann es ganz genau auch in der Statistik nachlesen -, aber dann ist das eingetreten, was viele prognostizieren, dass die Einnahmen nämlich wieder angestiegen sind auf das vorherige Niveau oder sogar höher. Ich denke, es ist nicht falsch; es ist nachgewiesen, diese Zahlen existieren und außerdem ist das auch sehr logisch. Wenn ich 27 Prozent Raucher eventuell verliere, dafür aber eventuell 73 Prozent Nichtraucher gewinnen kann, dann können Sie sich vorstellen, wie diese Rechnung am Ende auch aufgeht.

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, darum geht es mir aber wirklich nicht, denn es geht mir immer um die Gesundheit.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ja, worum geht es denn dann?)

(Glocke der Präsidentin)

Ich möchte eine Erfahrung zitieren, die im Langzeitversuch in Schottland zu bemerkenswerten Ergebnissen geführt hat - nachzulesen im Focus vom 17.09.2007. Ich zitiere: „In schottischen Pubs und anderen öffentlichen Räumen herrscht seit Januar 2006 totales Rauchverbot. Der gesundheitliche Effekt versetzt sogar Experten ins Staunen. Seitdem der Qualm verbannt ist, sank die Zahl der Herzinfarkte unter den Rauchern um 17 Prozent, unter den Nichtrauchern sogar um 20 Prozent.“ Also es geht nicht um Krebs, hier geht es um den Herzinfarkt.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das glaubst Du doch selbst nicht.)

Diese Zahlen sind natürlich nachweisbar, denn bei den Zahlen der Herzinfarkte kann man nicht mogeln, die sind eindeutig nachlesbar. Man könnte ja fragen: Ist das woanders auch so? Auch hier kommt man im Ergebnis zu folgender Erkenntnis: Auch Untersuchungen aus anderen Teilen der qualmbefreiten Welt

lassen aufhorchen. Am eindrucksvollsten waren Beobachtungen, die Forscher der Universität of California in der US-amerikanischen Stadt Helena machten. Nach einem strikten Rauchverbot in der Öffentlichkeit verzeichneten die Wissenschaftler 40 Prozent weniger Herzinfarkte. Die Zahlen in Irland wurden in einigen Städten danach natürlich ebenso nachgefragt. Dort gibt es die Zahl von 11 Prozent weniger Herzinfarkten. Ich gebe zu, die Wissenschaftler können sich das noch nicht erklären, aber dieser Zusammenhang ist insofern signifikant, weil es einhergeht mit dem Verbot des Tabakrauchens in den Gaststätten.

Meine Damen und Herren, als Letztes: Wer diese Information über die gesundheitliche Schädigung durch Tabakrauch nicht so dramatisch wahrnimmt und auch darüber seine Witze macht, dem kann ich nur empfehlen: Gehen Sie mal in eine onkologische Abteilung in ein Krankenhaus oder gehen Sie in eine Palliativstation. Herr Kollege Heym, Frau Dr. Jahn aus Meiningen kann Ihnen sicherlich dort gute Beispiele zeigen. Angesichts dieses Leidens ist eine Diskussion über sinkende oder steigende Umsätze - wo auch immer - etwas seltsam. Ebenso seltsam ist die Diskussion, ob wir vielleicht nicht mit den Rauchern Steuereinnahmen von 14 Mrd. € haben. Dem stelle ich die Zahl von 20 Mrd. € Gesundheits- oder vielmehr Krankenkosten gegenüber.

(Unruhe CDU)

Meine Damen und Herren, es geht nicht um solche Kosten, es geht um tausendfaches Leid in Thüringen, das wir mit diesem Gesetzentwurf vermeiden können.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, doch aufmerksam noch zuzuhören. Wir kommen gleich zur Abstimmung.

Meine Damen und Herren, der Regierungsentwurf wird diesem Anliegen gerecht und ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag in Drucksache 4/3601, den Antrag von Herrn

Panse und weiteren CDU-Abgeordneten. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen.