Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man könnte auch zu dem Antrag sagen: „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“ Es ist ja so, man kann nicht auf der einen Seite beim KFA - und da muss ich jetzt nach diesem Antrag sagen - „scheinheilig“ für die Kommunen eintreten und auf der anderen Seite so intensiv in die kommunale Selbstverwaltung einschneiden, wie es mit dem Moratorium vorgesehen ist. Sicher scheint es auf den ersten Blick ganz toll zu sein. Wir haben ja auch kritisiert, dass der Innenminister an der Stelle nicht zeitnah einen Vorschlag gebracht hat, der hilft - mir liegt nichts vor, Herr Dr. Gasser, was umsetzbar wäre - die Situation zu entschärfen. Aber der Vorschlag, den Sie bringen, werte Kollegen von der Linksfraktion, hilft nun überhaupt nicht, weil er einer sehr großen Anzahl von Gemeinden tatsächlich einfach Geld vorenthalten wird. Man muss Baumaßnahmen stoppen.
Es geht also gar nicht darum, dass nur die bedacht werden mit dem Moratorium, wo momentan keine Beitragssatzung vorhanden ist oder eine Satzung, wo nicht erhoben wird und man da eine Klärung haben will oder auch für die Vergangenheit. Ein Beitragsmoratorium, so wie Sie das hier fordern, überzieht alle Gemeinden mit dem Stopp der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Wenn man das will, wie Sie das wollen, dass man gar keine mehr erhebt, dann kann man das tun, man muss dann nur die Finanzfrage noch klären, die wird ja meistens von Ihnen ausgeblendet. Trotz alledem hemmt genau so ein Moratorium Straßenausbau - schlicht und ergreifend.
Es kann nicht in unserem Sinn sein, dass man auch die Gemeinden bestraft, die sich in einer sehr kommunikativen Art und Weise mit dem Bürger geeinigt haben, wie man Straßen bauen und diese auch finanzieren kann. Deswegen von uns ein klares Nein zu diesem Antrag, denn der Anschein, der von dem Antrag erweckt wird, dass man Zeit und Aufschub hat, um eine faire Lösung zu bringen, den erfüllt der Antrag in keiner Art und Weise.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag, der Ihnen in der Drucksache 4/3508 vorliegt, verfolgt das Ziel, den Thüringer Gemeinden die Möglichkeit eines Beitragsmoratoriums bei Straßenausbaugebühren einzuräumen. Die Landesregierung hat Veränderungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen angekündigt. Eine modifizierte Stichtagsregelung soll dazu den Weg ebnen. Die Thüringer Kommunen haben dazu bis zum 31.12.2009 oder 2010 Satzungen zu erlassen und Beiträge zu erheben. Sollte dieses nicht geschehen, sind Ersatzvornahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörde fällig. Die dabei auftretenden Beiträge sind in einem breiten Ermessensspielraum einzutreiben, sie können dabei auf maximal 20 Jahre gestundet werden und dabei anfallende Stundungszinsen können sogar erlassen werden. Die Umlegung der Kosten von sogenannten Luxussanierungen auf die anliegenden Grundstückseigentümer erfolgt dabei nicht. Allerdings bereits bestandskräftige Bescheide bleiben bestehen. Es erfolgt daher keine Anwendung der neuen Regelung auf alte Bescheide. All die von Ihnen nun ins Gespräch gebrachten Vorschläge sind richtig, aber auch nicht richtig neu. Sie liegen schon jetzt im Ermessen der Kommunen, wenn die Kommunalaufsicht es nur dulden würde. Nun sollen diese Rege
lungen im I. Quartal 2008 in Form eines Gesetzes in den Landtag eingebracht werden. Das Inkrafttreten ist ungewiss - vielleicht 2009. Nur ein Schelm vermutet dabei keine Hintergedanken. Darum sagen wir hier, um allen Gemeinden zu ermöglichen, im Interesse der Bürger diese Veränderungen anzuwenden, ist ein Moratorium angebracht.
Ich möchte an dieser Stelle nur an das Jahr 2004 erinnern - der Kollege Fiedler hat das ja auch gemacht. Dort gab es auch ein Moratorium für die Erhebung von Wasser- und Abwasserbeiträgen. Ähnlich wie damals soll es eine Möglichkeit der Aussetzung der Erhebung von Straßenausfallbeiträgen für die Gemeinden bis zum Inkrafttreten der Neuregelung geben. Dies ist auch im Interesse der Gleichbehandlung der Beitragspflichtigen, weil der jetzige Vollzug von Straßenausbaubeitragsbescheiden nach der bisherigen Regelung wenig sinnvoll erscheint, wenn in absehbarer Zeit neue Regelungen in Kraft treten sollen.
Meine werten Damen und Herren, ist es nicht Unsinn, jetzt noch Gemeinden - auch unter Druck des Landes - zu zwingen, für zurückliegende Baumaßnahmen die Beiträge einzutreiben, wenn in wenigen Monaten bürgerfreundliche Stundungsregelungen gesetzlich ermöglicht werden? Sie kennen sicherlich den jetzigen Stand, der laut Angaben der Landesregierung erreicht ist - 745 Thüringer Kommunen haben Straßenausbaubeitragssatzungen bereits erlassen, 172 aber noch nicht. Wir haben aber auch Zweifel an den Zahlen zu den Gemeinden, die von der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen betroffen sind. Denn wir denken, dass nicht nur die 172 Kommunen, die bisher noch keine Satzung beschlossen haben, von der umstrittenen Rückwirkung betroffen sind, sondern auch die rund 100 Kommunen, die wiederkehrende Beiträge erheben. Diese müssten für bereits zurückliegende Baumaßnahmen noch einmalig Straßenausbaubeiträge einziehen. Dazu kommt noch, dass viele Gemeinden, die sich für die Form der einmaligen Beiträge entschieden haben, diese nicht rückwirkend bis 1991 erhoben haben. All das zeigt, dass die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Thüringen weiterhin ein flächendeckendes Problem ist.
Der Antrag läuft also alles andere als ins Leere, wie es in einigen Medien durch Vertreter der CDU - ich denke hier an Herrn Carius - in der OTZ vom 15. 12. dargestellt wurde. In meiner Heimat-VG betrifft es von sieben Gemeinden übrigens zwei. Die Bagatellisierungen dieses Problems bringen für die Betroffenen keine dauerhaften Lösungen. Unser Angebot an Sie in diesem Hohen Haus, über Gesetzesänderung Abhilfe zu schaffen - ich erinnere dabei
z.B. an das Straßenausbaubeitragsbefristungsgesetz, also sprich den Erlass und Erhebungen von Beiträgen in das Ermessen der Gemeinden zu stellen -, wurde von Ihnen nach der zweiten Lesung im März abgelehnt. Weiterhin erinnere ich an dieser Stelle nochmalig an das Kommunalabgabenanpassungsgesetz. In der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 5. Oktober dieses Jahres zu diesem Gesetzentwurf und dem Entwurf der SPD-Fraktion hat es sich gezeigt, dass verschiedene Anzuhörende, darunter auch betroffene Bürgermeister, eine Ermessensentscheidung der Kommunen zum Erlass einer Satzung und Erhebung von Beiträgen für dringend notwendig halten. Dies hat auch die Bürgerbeauftragte in ihrem Schreiben vom 25.10.2007 an den Innenausschuss zum Ausdruck gebracht. Sie macht dabei resultierend aus der Anhörung am 5. Oktober im Innenausschuss und aufgrund vieler Bürgeranliegen den Vorschlag, die Beitragserhebung im Straßenausbaubeitragsrecht in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Genau dies ist der Inhalt unseres Gesetzentwurfs gewesen, der im März 2007 von der CDU-Mehrheit abgelehnt wurde. Dies bleibt aber Thema des weitergehenden Gesetzgebungsverfahrens.
Ich kann Sie an dieser Stelle nur auffordern, jetzt zu handeln und bis zur Entscheidung darüber, wie es mit dem Erlass von Satzungen und Erhebungen von Straßenausbaubeiträgen weitergehen wird, muss die Beitragserhebung ausgesetzt werden. Dies würde die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht weiter unzumutbar belasten und ist im Interesse der Gleichbehandlung der beitragspflichtigen Stellen.
Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat nochmals das Wort Minister Dr. Gasser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich stimme der Frau Abgeordneten Taubert ausdrücklich zu, indem sie sagte: „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“ Ich werde das gleich auch noch begründen. Frau Taubert, Sie sagten aber auch, sie hätten mich kritisiert, weil ich nicht zeitnah einen Lösungsvorschlag für diese Problematik unterbreitet hätte. Das ist ja schon merkwürdig. Wir waren ja alle zusammen in der Anhörung. Ich weiß nicht, ob der Abgeordnete Kalich auch da war, eigentlich habe ich ihn nicht so richtig zur Kenntnis genommen, aber es kann schon sein. Was dabei herauskam, war ja, Frau Taubert, eine allgemeine Ratlosigkeit aufseiten der SPD, aufseiten der
Bei der Landesregierung keineswegs, lieber Herr Höhn, denn Sie haben ja festgestellt - da können Sie ruhig lachen -, dass wir alsbald danach einen Vorschlag unterbreitet haben, der nicht verfassungswidrig ist, der nicht rechtswidrig ist, der auch nicht 500 Mio. € oder mehr kosten wird, sondern der sich im System bewegt. Das sollten Sie doch einmal positiv werten, sollten sagen - das hat damals der Herr Rusch gesagt, glaube ich -, uns ist auch keine bessere Lösung eingefallen. Sie sollten uns vielleicht einmal dafür loben, denn bei Ihnen ist kein Einziger in der Lage gewesen, obwohl Sie doch auch wissenschaftliche Mitarbeiter haben etc. und Sie selbst sehr erfahren sind in dem Bereich Kommunalrecht, Kommunalabgaben. Ihnen ist Null eingefallen, um das Problem zu lösen und bei der PDS war es ebenso. Das heißt, die PDS neigte einer Lösung zu, wo die Kassen des Landes sehr stark belastet worden wären. Lesen Sie doch bitte - beide Fraktionen - einmal genau nach, was der Bürgermeister Harzer aus Hildburghausen ausgeführt hat. Er hat das alles für Blödsinn gehalten, was da für Vorschläge gemacht worden sind.
Jetzt würde ich gern etwas zu dem Antrag sagen. Adressat des vor uns liegenden Antrags der Fraktion DIE LINKE ist der Thüringer Landtag. Der Thüringer Landtag soll demnach den Beschluss fassen, bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderungen im Bereich der Straßenausbaubeiträge die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch Thüringer Gemeinden auszusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag zeigt, dass eine grundlegende Frage der Staatsorganisation, nämlich Artikel 28 Grundgesetz, von der Fraktion DIE LINKE noch nicht verstanden worden ist. Die Gemeinden vollziehen das Straßenausbaubeitragsrecht aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze. Die Anordnung einer Verpflichtung bedürfte daher zumindest einer Gesetzesänderung. Der bloße Beschluss, auch wenn ihn der Thüringer Landtag treffen sollte, reicht hierfür einfach nicht aus. Das bitte ich doch zu bedenken. Der Antrag ist damit rechtswidrig. Im Übrigen blendet er auch weitere wichtige Fragen aus, nämlich die Frage der Kostentragung für den Fall, dass Einnahmeausfälle für die Gemeinden
entstehen, z.B. bei einer Verjährung. Ein Vergleich mit dem sogenannten Beitragsmoratorium im Bereich Wasser/Abwasser kann nicht gezogen werden. Seinerzeit wurde die Abschaffung des Wasserbeitrags vorbereitet und die Gemeinden wurden - und das ist der Unterschied - gebeten, die Beitragserhebung zunächst auszusetzen, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden. Ich betone, es handelte sich hierbei um eine Bitte unter Beachtung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung.
Das Kabinett hat zu den beabsichtigten Änderungen am 30. Oktober 2007 eine Richtungsentscheidung getroffen, die umgesetzt wird. Daraufhin wurden durch Schreiben des Thüringer Innenministeriums die Kommunalaufsichtsbehörden angehalten, Maßnahmen im Straßenausbaubeitragsrecht zurückzustellen soweit sie nicht zur Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungsvollzugs unaufschiebbar sind. Danach haben die Gemeinden insbesondere Beiträge zu erheben, wenn diese sonst zu verjähren drohen.
Ich habe es schon gesagt, im Übrigen bereiten wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vor und werden diesen nach den internen Abstimmungen in der Landesregierung dem Landtag vorlegen und Sie müssen auch nicht immer solche Dinge verbreiten, als würde das zu lange dauern. Es muss wohlüberlegt sein und es wird sehr rasch erfolgen im Laufe des ersten Vierteljahres in 2008. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Fraktion macht Politik aus Sicht des Bürgers
dass Herr Fiedler endlich einmal eingestanden hat, was Grundsatz der Politik der Mehrheitsfraktion in diesem Land ist, denn Sie haben ja formuliert, Sie wollen nicht und sie können nicht. Beides stimmt übrigens grundsätzlich. Sie wollen nicht und Sie können nicht und das werden wir den Bürgern sagen.
Wir werden den Bürgern sagen, die CDU kann nicht und will nicht. Das ist doch ein offenes Wort. Da brauchen wir uns doch gar nicht zu streiten,
es ist nur eine Feststellung. Darin hat sich das ja schon erschöpft, was Sie gesagt haben, Herr Fiedler, das hätten Sie auch vom Platz aus machen können. Frau Taubert sagt: Sie wissen nicht was sie tun.
Wir haben andere Erfahrungen. Eine Vielzahl von Gemeinden hat sich bewusst an uns gewandt und gesagt, wir sind froh, dass die Landesregierung nun - sicherlich auf Druck der Bürger, nicht weil sie da ein Einsehen hat - reagieren will. Wir würden sehr gern diese Regelung zur Anwendung bringen. Aber die Kommunalaufsichten des Landes drücken gegenwärtig sehr massiv, um nach der jetzigen Rechtslage die Beitragserhebung, auch die rückwirkende Beitragserhebung zu veranlassen.
Da haben wir gesagt, in einer solchen Situation, wenn die Landesregierung es wirklich ernst meint und hier Entlastungen für den Bürger auf den Weg bringen will, die uns nicht weit genug gehen - das ist unstrittig, aber es ist ein weiterer kleiner Schritt, um eine Entlastung der Bürger zu erwirken -, dann ist es auch sachgerecht, den Gemeinden zu signalisieren, jawohl, wartet diese Neuregelungen ab und dann ist alles das, was der Innenminister wieder an Szenarien entwickelt, eigentlich sehr weit weg von den Realitäten. Zu den Einzelheiten werde ich noch kommen. Das war für uns Anlass zu sagen, wir wollen allen Gemeinden die Möglichkeit geben, die von der Landesregierung angekündigten Neuregelungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen anzuwenden.
Die von der Landesregierung angekündigten Veränderungen sind ja jetzt schon möglich. Sie scheitern nur am massiven Druck der Kommunalaufsichtsbehörden. Es gibt Gemeinden - ich möchte einmal das Beispiel der Gemeinde Geraberg anbringen -, die wollen in ihrer Satzung regeln, dass der Straßenausbaubeitrag in 10 Leistungsbescheiden erhoben wird. Die Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises verweigert das. Die Satzung liegt seit Monaten dort. Es gibt einen Einspruch der Kommunalaufsicht und die Gemeinde muss die Bescheide nach einer
Jetzt hat ja Frau Taubert - neben dem „Scheinheiligen“ - gesagt, dass es ein Eingriff in die Selbstverwaltung ist. Wir haben es bewusst auf ein Instrument bezogen, dass die Landesregierung im Jahr 2004 selbst angewandt hat. Wenn hier der Innenminister sagt, wir könnten Artikel 28 nicht richtig interpretieren oder anwenden, dort reicht kein Beschluss, sondern es muss ein Gesetz sein, dann haben Sie offenbar eingestanden, dass die Landesregierung im Jahr 2004 - der haben Sie noch nicht angehört, aber sie war unter der Leitung desselben Ministerpräsidenten - offenbar rechtswidrig ein Beitragsmoratorium für 7 Monate vollzogen hat. Nichts anderes ist Ihre Aussage. Damals hat das nicht einmal der Landtag beschlossen, sondern da hat der Ministerpräsident von sich aus ein Beitragsmoratorium einfach verkündet.
Dann will ich einmal was zu den Kosten sagen. Damals hat die Finanzministerin die Kosten mit 3 Mio. € prognostiziert. Da war das aber ein flächendeckendes Problem. Tatsächlich sind dann Kosten von rund 200.000 € entstanden. Wie viel Kosten jetzt entstehen, können wir nicht prognostizieren, wir sagen aber, es ist nicht so flächendeckend wie damals die Beitragserhebung bei den leitungsgebundenen Einrichtungen. Also insofern ist es im Interesse der Befriedung dieses Landes, um ein Problem zu lösen, was die Landesregierung und die CDU verursacht haben, indem sie seit über 10 Jahren das Problem vor sich herschieben und nicht handeln. Das jetzt auf Kosten der Bürger auszutragen, lehnen wir ab. Wenn dann gesagt wird,
wir würden die Gemeinden ruinieren, weil sie zeitweilig für vielleicht sechs Monate auf die Erhebung von Beiträgen verzichten, das ist nun wirklich sehr weit hergeholt. Die Gemeinden würden sehr gerne schon die neuen Regelungen anwenden.