Protocol of the Session on October 11, 2007

Mir liegen keine weiteren Redemeldungen vor, ich beende die Aktuelle Stunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 in seinen Teilen

a) Heimrecht verbessern - Qua- litätsstandards sichern Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3307 -

b) Pflegequalität in Thüringen langfristig sichern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3337 -

c) Ambulante und stationäre Pflege in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3329 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung für Ihren Antrag? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu Ihrem Antrag? Das ist auch nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist auch nicht der Fall. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es liegen eine Reihe von Anträgen zum Thema „Qualität der Pflege in Thüringen“ vor. Ausgangspunkt dieser Anträge waren offenbar Meldungen über einen Bericht des MDK - des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen -, der der Pflegesituation in Deutschland angeblich flächendeckend eine schlechte Qualität attestiert hat. Im Sinne des Antrags der CDU-Fraktion möchte ich folgenden Sofortbericht geben:

Zurzeit leben in Thüringen 70.000 pflegebedürftige Menschen, die Leistungen der Pflegesicherung erhalten. Der überwiegende Teil von ihnen wird zu Hause in den eigenen vier Wänden gepflegt. Um die pflegenden Angehörigen zu entlasten, bestehen zurzeit in Thüringen 46 sogenannte niedrigschwellige Angebote nach § 45 c des Sozialgesetzbuches XI. Dies sind z.B. Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferinnenkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger oder auch Einzelbetreuung durch anerkannte Helfer. Darüber hinaus pflegen die Mitar

beiterinnen und Mitarbeiter von 391 anerkannten ambulanten Pflegediensten die Pflegebedürftigen in ihrer vertrauten Umgebung. Für die pflegebedürftigen Menschen, die aus den verschiedensten Gründen heraus nicht mehr allein zu Hause betreut und gepflegt werden können, stehen in Thüringen 64 teilstationäre Einrichtungen mit 973 Plätzen zur Verfügung. Dort können die Pflegebedürftigen in der Zeit von Montag bis Freitag ca. acht Stunden täglich pflegerisch und sozial betreut werden. Für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Situationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder ausreichend ist, besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Für diese Möglichkeit bestehen zurzeit in unserem Freistaat 11 Kurzzeit-Pflegeeinrichtungen mit rund 175 Plätzen. Darüber hinaus gibt es bei einigen stationären Einrichtungen sogenannte eingestreute Einzelplätze. Im stationären Bereich stehen für die Versorgung der Bevölkerung 243 Pflegeeinrichtungen mit gut 19.000 Plätzen zur Verfügung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie Sie dem zweiten Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkasse „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ entnehmen können, kann die aktuelle Pflegesituation in Thüringen als positiv bezeichnet werden. Dieser bundesweite Bericht wurde vor einigen Tagen der Öffentlichkeit vorgestellt; der Bericht kann im Internet auf der Homepage des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums nachgelesen werden. Die Angaben - wer das sucht - über Thüringen befinden sich übrigens auf Seite 140 ff. Ich verweise auch auf die Pressemitteilung meines Hauses vom 31. August 2007, dort sind entsprechende Links angegeben. Die Gründe für die positive und erfreuliche Entwicklung in Thüringen sind vielfältig. Eine Rolle spielen die intensiven Bemühungen der Pflegeeinrichtungen für modernstes Qualitätsmanagement. Ich erinnere an dieser Stelle auch an den von der Landesregierung einberufenen Pflegegipfel im Jahr 2004. Seit diesem Treffen mit allen Verantwortlichen konnte viel Positives bewirkt werden und der Bericht des MDK kommt ausdrücklich zu dem Ergebnis, dass ab dem Jahr 2004 in Thüringen eine positive Entwicklung zu verzeichnen ist. Ich möchte daher die heutige Gelegenheit nutzen, dem genannten Personal der Einrichtungen zu danken, die ihre pflegerischen und betreuerischen Arbeiten nunmehr auf solch einem hohen Niveau erbringen.

(Beifall CDU)

Ich danke jedoch auch den Angehörigen und allen in Thüringen, die sich um pflegebedürftige Menschen kümmern. Wir brauchen eine - und ich wiederhole diese Aufforderung aus dem Jahr 2004 - Allianz der

Verantwortung. Das heißt, wirklich alle Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen, die in irgendeiner Weise Kontakt mit pflegebedürftigen Menschen haben, haben eine Mitverantwortung dafür, dass die Betroffenen bestmöglich betreut werden. Ich denke, jeder muss hinschauen; das trifft für Ärzte genauso zu wie für die Angehörigen. Im Übrigen, die Angehörigen sind die beste, wirksamste Maßnahme, die über ihre eigenen Angehörigen dann auch entsprechende Aufsicht haben können, wenn sie sie besuchen. Sie sollten genau hinschauen. Die meisten Einrichtungen werden dann auch entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn dort Defizite angezeigt werden.

Ich sagte, jeder muss hinschauen, dazu gehören selbstverständlich auch die Pfleger, die Pflegehelfer, aber auch Seelsorger.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun einige Anmerkungen zu dem von der Opposition für die Zukunft geforderten Bericht machen. Es gibt gerade im Hinblick auf die Qualität in der Pflege zahlreiche verschiedene Berichte. Neben dem schon genannten aktuellen Bericht des Medizinischen Dienstes gibt es zum Beispiel den Dritten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung der Bundesregierung, der auf Qualitätsmerkmale eingeht, und auch die Berichte nach § 22 Heimgesetz, die auf die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner eingehen. Alle diese Berichte erfordern hohe Personalkapazitäten und beträchtliche finanzielle Mittel. Hinzu kommen zahlreiche Statistiken, die Qualitäts- und Strukturdaten enthalten. Die Erarbeitung weiterer zusätzlicher Berichte, wie sie von der Fraktion DIE LINKE gefordert wird, würde unnötige Arbeitskapazitäten binden, das heißt natürlich, weitere Zettel ausfüllen, weitere Bürokratie verordnen; das wollen wir ausdrücklich nicht. Schließlich geht es darum, die Pflege zukünftig noch mehr von Bürokratie zu entlasten und die direkte Pflege am Menschen zu verbessern. Durch einen weiteren Bericht geschieht dies nun ausdrücklich nicht.

Dies gilt auch für die Bindung personeller Ressourcen durch Bildung weiterer Gremien, wie es vorgeschlagen worden ist. Wir haben bereits Ausschüsse und Kommissionen genug, die hervorragend arbeiten. Der Pflegegipfel im Jahr 2004 ist ein Erfolg gewesen und dies war, wenn Sie so wollen, auch ein runder Tisch. Aber in diesem Umfang regelmäßig zu tagen, übersteigt die Kräfte aller Beteiligten und würde sich außerdem auch abnutzen. Wir brauchen daher keine neuen Gremien.

Die fachliche Begleitung der kontinuierlichen Arbeit in den Einrichtungen sowie die Bearbeitung von Problemen sollten vorrangig im Landespflegeausschuss geschehen. Es handelt sich dabei um das gesetz

lich vorgeschriebene Gremium. Ergänzen möchte ich noch: Die Landesregierung beteiligt sich auch an wissenschaftlichen Pflegekongressen und wissenschaftlichen Untersuchungen. Die Einrichtung eines runden Tisches „Pflege und Pflegeassistenz in Thüringen“, in dem langfristige Themen behandelt werden sollen, lehne ich daher ab.

Meine Damen und Herren, zur Frage des zukünftigen Bedarfs in der Pflege: Ich denke, es ist schwierig, den zukünftigen Bedarf in der Pflege exakt zu prognostizieren. Es ist - wenn ich das mal so sprichwörtlich sagen darf - wie überall: Prognosen sind dort am ungenauesten, wo es um die Zukunft geht. Eine genaue Prognose ist deshalb nicht möglich, weil sie von zahlreichen externen Faktoren beeinflusst wird, die sich nur schwer vorhersehen lassen. Da ist zunächst einmal der medizinische Fortschritt. Möglicherweise gelingt es, in absehbarer Zeit die demenziellen Erkrankungen zukünftig zu heilen und somit die Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder zu verzögern. Da sind weitere Faktoren wie z.B. die verstärkte Nutzung von Altersteilzeit, die es Menschen ermöglichen, ausreichend Zeit für die Pflege ihrer Angehörigen zu haben. Für Berufstätige kann es sehr schwierig sein, für die Pflege ihrer Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit in Form einer sogenannten Pflegezeit zu erhalten. Daran wird übrigens zurzeit auf Bundesebene gearbeitet. Auch Thüringen setzt sich für Verbesserungen bei der Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes ein. Die Diskussion darüber ist aber nicht abgeschlossen. So denke ich, darin sollten wir uns einig sein, als Leitsatz für diese Reform muss unbedingt gelten, dass die zusätzlichen Geldeinnahmen, die jetzt für die Pflegekassen vorgesehen sind, den Pflegebedürftigen direkt zukommen und weniger in neue Verwaltungsstrukturen und weniger in neue Bürokratie fließen sollten. Die Änderungen in der Pflegeversicherung sind meines Erachtens ein wichtiger Faktor, der die Qualität der Pflege in Zukunft in Thüringen beeinflussen wird; der Referentenentwurf der Bundesregierung liegt vor. Dort sind einige Faktoren benannt, ich will das kurz erwähnen. Die demenziellen Erkrankungen sollen besser berücksichtigt werden. Das ist eine qualitative Besserstellung und auch die Frage der Dynamisierung ist enthalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Pflege in Thüringen - das wiederhole ich noch einmal ausdrücklich - befindet sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht auf hohem Niveau. Die Situation in unserem Freistaat kann sich bundesweit und im internationalen Vergleich sehen lassen. So stieg die Anzahl der ambulanten Dienste von 377 im Jahre 2005 auf derzeit 391 Pflegedienste an, also innerhalb von zwei Jahren eine solche beträchtliche Steigerung. Auch die Anzahl der Pflegeheime stieg kontinuierlich, zum Beispiel von 199 im Jahre 2002 auf

derzeit 243 Heime. Für die Landesregierung besteht derzeit deshalb kein Anlass, in diesen Prozess einzugreifen. Ich halte einen Wettbewerb um die beste Qualität für insgesamt durchaus wünschenswert. Dies ist auch im Rahmen der Pflegeversicherung so vorgesehen und die Rahmenbedingungen sind auch entsprechend so eingerichtet. Unterversorgungstendenzen gibt es in Thüringen derzeit nicht. Einen Pflegenotstand gibt es demzufolge ebenfalls nicht. Alle bekannten Informationen sprechen dafür, dass dies in den nächsten Jahren auch nicht eintreten wird.

Dazu einige Zahlen: Das Fachreferat meines Hauses hat in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Statistik die Pflegestatistik des Jahres 2005 auf die Zahlen der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung projiziert. Zu Hilfe genommen wurden Daten der Bevölkerungsentwicklung, zum Beispiel Geburten und Todesfälle, sowie weitere bereits heute bekannte statistische Parameter. Aufgrund dieser Daten und der Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte sind vorsichtige Berechnungen der zukünftigen Lage durchaus möglich. Ich will aber ausdrücklich noch einmal sagen, dabei handelt es sich um Prognosen, die sich in der Realität ganz sicher auch noch ändern werden. Nach dieser Schätzung könnten in Thüringen im Jahre 2010 12.340 Frauen und 5.012 Männer Pflegeleistungen durch ambulante Dienste erhalten. 15.558 Frauen und 5.010 Männer könnten in Pflegeheimen gepflegt werden. Im Jahre 2020 könnten nach dieser Hochrechnung in Thüringen 15.042 Frauen und 6.989 Männer durch ambulante Pflegedienste gepflegt werden. Zu diesem Zeitpunkt würden dann voraussichtlich 19.801 Frauen und 6.943 Männer eine stationäre Versorgung in Pflegeheimen benötigen. Sollten diese Zahlen tatsächlich so eintreten, ist Thüringen bereits heute auf die zukünftige Entwicklung gut vorbereitet. Ich habe dies dargestellt an der Entwicklungsperspektive und dem Anstieg der Kapazitäten der letzten Jahre, die eine solche Entwicklungsvorhersage rechtfertigen.

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal sagen, diese Daten sind vorsichtige Hochrechnungen und Schätzungen. So weit zur Situation in unserem Freistaat.

Selbstverständlich begrüße ich den Antrag der CDUFraktion und werde die Situation auch in den anderen Ländern, besonderes den Nachbarländern Thüringens, prüfen lassen. Über das Ergebnis werde ich zu gegebener Zeit berichten. Die Anträge der Opposition sind jedoch nicht zielführend. Lassen Sie mich auf die im Antrag der SPD in Drucksache 4/3307 im Zusammenhang mit einem Thüringer Heimgesetz geforderten Qualitätsstandards eingehen.

Die 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat im November 2006, also fast vor einem Jahr, auf Antrag der Thüringer Landesregierung den einstimmigen Beschluss gefasst, die Qualitätsstandards in den Heimgesetzen zu sichern und weiterzuentwickeln. Daher greift der Antrag der SPD-Fraktion ein Anliegen auf, das die Landesregierung im Hinblick auf das zukünftige Heimrecht bereits seit längerer Zeit formuliert und beschlossen hat. Insofern darf ich mich natürlich für die Bestätigung der Politik der Landesregierung ausdrücklich bedanken.

Meine Damen und Herren, auch das muss man in den Blick nehmen, zum Heimrecht zählen nicht nur das Heimgesetz selbst, sondern auch die auf der Grundlage des Heimgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu baulichen und personellen Standards, zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in Angelegenheiten des Heimbetriebs oder zur Vermeidung finanzieller Nachteile von Heimbewohnern. Derzeit gibt es eine Fülle von aktuellen bundesrechtlichen Regelungen zum Heimrecht. Dazu gehören Heimgesetz, Heimmindestbauverordnung, die Heimpersonalverordnung, Heimmitwirkungsverordnung sowie die Heimsicherungsverordnung. Daher macht es nur einen Sinn, diese insgesamt einheitlich und vollständig zu einem bestimmten Stichtag vom Landesrecht in Thüringen abzulösen.

Bereits seit geraumer Zeit hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eckpunkte zum Thema Entbürokratisierung im Heimrecht vorgelegt. Auch der Koalitionsvertrag der Bundestagsfraktion von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 befasst sich mit der Weiterentwicklung des Heimrechts. Die dort genannten Ziele der CDU-geführten Bundesregierung werden von mir ausdrücklich unterstützt. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion formuliert, dass bestehende Qualitätsstandards zu sichern sind und im Interesse der pflegebedürftigen Menschen weiterzuentwickeln seien. Ebenso beschreiben die Punkte 2, 3 und 4 des zur Diskussion heute hier vorgelegten Antrags die Stärkung der Pflege als Ziel. Ich denke, das Heimgesetz gilt, die bestehenden Regelungen gelten und all das, was Sie dort fordern, ist genau unser Ziel. Insofern ist dieser Antrag entbehrlich.

Was man auch sagen muss: Das Heimgesetz gilt jedoch nicht nur für Altenpflegeheime. Die Heimaufsicht in Thüringen ist nicht nur für die 243 Pflegeheime zuständig, sondern darüber hinaus ebenso für 160 Heime für Menschen mit Behinderungen. Deren Anliegen, so meine ich, kommen im SPD-Antrag an dieser Stelle überhaupt nicht vor. Wenn Sie das Heimgesetz schon auf den Weg bringen wollten, dann sollte dies zumindest auch Beachtung finden. Das Heimrecht muss also stets sowohl pflegebedürftige Menschen als auch Menschen mit Behinderun

gen in den Blick nehmen.

Unter Ziffer 2 fordert der SPD-Antrag, in Kooperation mit den anderen Ländern gemeinsame Leitlinien zu erarbeiten. Wir haben im vorigen Jahr bereits die Initiative ergriffen und einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebracht. Diesem Thüringer Vorschlag - ich will es ausdrücklich noch einmal sagen, das war ein Thüringer Vorschlag - mit gemeinsamen Überlegungen zur Vorbereitung von Landesheimgesetzen hat die Konferenz einstimmig zugestimmt. Die Forderung der SPD-Fraktion in Ziffer 2, mit den angrenzenden Bundesländern eine länderübergreifende Gesetzesinitiative anzustreben, meine ich, ist eigentlich fachlich völlig falsch, denn eine bundeseinheitliche und qualitativ hochwertige Pflege wird der Bundestag über die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gewährleisten und damit wird der Bund die Rahmenbedingungen setzen. Die Diskussion in den einzelnen Ländern zeigt, dass es zukünftig durchaus unterschiedliche Ansätze in Bezug auf die heimrechtlichen Regelungen in den Ländern geben wird. Ich denke, es wäre ein völlig falsch verstandenes Ergebnis der Föderalisierung des Heimrechts, wenn die Länder nicht auf ihre spezifischen Besonderheiten und Bedürfnisse reagieren könnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Bürokratieabbau. Den Abbau von Bürokratie kann ich mir zurzeit dadurch vorstellen, dass die Anzeigepflichten der Heime gegenüber der Heimaufsicht reduziert werden. Die Aufgaben der Heimaufsicht gehen bereits nach dem aktuellen Bundesrecht weit über die reinen Aufsichtsfunktionen hinaus. Hier mag der Name wahrscheinlich etwas in die Irre führen. Wenn da „Heimaufsicht“ steht, denkt man, das ist eine reine Aufsichtsfunktion, aber es gibt weitere wesentliche Aufgaben, die darin bestehen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen, deren Trägervertreter sowie die Bewohnerinnen und Bewohner auch umfassend zu beraten. So haben die Heimaufsichtsbehörden in Erfurt, Gera und Suhl in den Jahren 2005 und 2006 insgesamt 399 offizielle Beratungen durchgeführt. Für die Fortbildung des Personals bleiben die Heime am Ende selbst verantwortlich. Würde man der Heimaufsicht einen entsprechenden Auftrag erteilen, so hätte sie die Fortbildung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 400 Heimen zu betreuen, nicht mitgerechnet die Einrichtungen der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege.

Gegen die Veröffentlichung, so wie es gefordert wird, von Prüfberichten der Heimaufsicht bestehen meinerseits keine Bedenken. Allerdings ist der Schutz persönlicher Daten hierbei in jedem Falle zu beachten. Dies gilt auch für die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, die nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft der Öffent

lichkeit zugänglich gemacht werden sollten. In Thüringen ist dies übrigens schon seit einigen Jahren der Fall.

Zusammenfassend bleibt also festzustellen, dass in verschiedener Hinsicht im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion benannte Dinge einerseits schon lange so geschehen, aber der Antrag andererseits fachlich und politisch zahlreiche Defizite hat - ich wiederhole es noch mal - wegen seiner einseitigen Ausrichtung auf nur pflegebedürftige Menschen unter Vernachlässigung der Menschen mit Behinderungen, zweitens der Forderung nach einer länderübergreifenden Gesetzesinitiative mit den angrenzenden Bundesländern sowie drittens dem Ziel, der Heimaufsicht einen Fortbildungsauftrag zu erteilen. Ich glaube, diese drei Punkte sind meines Erachtens fachlich daneben. Ich empfehle daher, diesen Antrag wie auch den der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Sie sind weder für die Betroffenen noch für das Gemeinwohl hilfreich. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke für den Sofortbericht. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU? Die Fraktion der CDU, die Fraktion DIE LINKE und die SPD ebenfalls.

Damit eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der CDU und gleichzeitig zu Nummer 2 des Antrags der CDU und zu den Anträgen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Ich eröffne die Aussprache und erteile Henry Worm, CDU-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man der Werbung Glauben schenken mag, dann ist die Zeit nach dem aktiven Erwerbsleben geprägt durch aktive, mitten im Leben stehende Senioren, die ihren Kindern und Enkelkindern kluge Lebensweisheiten vermitteln und tatkräftig unter die Arme greifen. Für viele Ruheständler hat jedoch dieses Bild mit der Realität eher weniger gemeinsam. In Deutschland sind bereits über 2 Mio. Menschen pflegebedürftig, bis 2030 werden es nach Expertenmeinungen über 3 Mio. Pflegebedürftige sein. Besonders der Altersbereich der über 85-Jährigen ist hiervon zukünftig besonders stark betroffen. Wenn man heute in diesem Altersbereich ungefähr 3 Prozent als pflegebedürftig einschätzt, werden in gut 20 Jahren voraussichtlich fünf- bis sechsmal so viele Menschen davon betroffen sein. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Kran

kenkassen, zuständig auch für die Qualitätskontrolle bei Heimen und Pflegediensten, hat Ende August seinen zweiten Bericht zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege vorgelegt. Bezüglich der Qualität von Pflege und Betreuung spricht der Bericht eine deutliche Sprache. Bundesweit wird so zum Beispiel jeder dritte Pflegebedürftige nicht angemessen mit Essen und Trinken versorgt, medizinisch teilweise mangelhaft versorgt bzw. 35 Prozent der Heimbewohner und 42 Prozent der ambulant Versorgten werden nicht oft genug umgebettet. Die Prüfergebnisse belegen somit einen erheblichen Entwicklungsbedarf in der Qualität der Pflege. Sichtbar sind jedoch hierbei auch deutliche Unterschiede im Vergleich der einzelnen Bundesländer.

Wie sieht nun die Situation in Thüringen aus? Im Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen auf Bundesebene wird Thüringen für den Zeitraum 2004 bis 2006 eine deutlich positive Entwicklung im Bereich der Pflege beschieden. Thüringen verfügt über ein dichtes Netz mit ambulanten Pflegediensten, teilstationären Einrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen in der Dauerpflege und niedrigschwelligen Angeboten. Minister Zeh hat die Zahlen in seinen Ausführungen genannt. Durch diese Vielfalt und Dichte an Hilfseinrichtungen können ältere Mitbürger heute länger in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben als noch vor einigen Jahren. Der Wunsch vieler Pflegebedürftiger, in ihrer häuslichen Umgebung bleiben zu können, unterstreicht eigentlich den Vorrang ambulanter Pflege vor stationärer Versorgung. Dies gilt auch für die Erbringung prophylaktischer Maßnahmen oder sozialer Betreuung.

Ein funktionierendes soziales Umfeld, bedarfsgerechte Angebote und Dienstleistungen und nicht zuletzt die finanziellen Ressourcen unter Einbeziehung gesetzlicher Ansprüche und Eigenmittel sind ausschlaggebend für die Sicherstellung einer ausreichenden Pflege und Versorgung. Die ambulante Pflege ist in ihrer Qualität und Effizienz wesentlich stärker als stationäre Einrichtungen vom Zusammenspiel der Beteiligten, wie z.B. Angehörige, Ehrenamtliche, Hausärzte, Reha-Einrichtungen, und natürlich auch von den gesetzlichen Leistungssystemen bestimmt. Die Zunahme alleinstehender und multimorbider älterer Menschen erhöht die Anforderungen an die ambulante Pflege. Die ambulante Pflege bedarf einer verstärkten Einbindung in ein stützendes Netzwerk und ergänzender Versorgungsstrukturen. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der Angehörigenarbeit und des ehrenamtlichen Engagements, den Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote, die stärkere Vernetzung medizinischer, pflegerischer, rehabilitativer und sozialer Dienste für ältere Menschen und die Angebote der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.

Die ambulante Pflege ist nach Maßgabe des Haushalts deshalb insbesondere zu stärken durch die entsprechende Fortbildung und den Wissenstransfer im Rahmen von Fachtagungen, hier insbesondere in den Bereichen Qualitätsentwicklung, den weiteren Aufbau von Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige und die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und -konzepte insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige im ambulanten Bereich im Rahmen von Modellprojekten.

In Einrichtungen der Kurzzeitpflege erhalten Menschen, die zu Hause gepflegt werden, eine zeitlich begrenzte stationäre Betreuung. Wichtige Funktionen der Kurzzeitpflege sind insbesondere Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, Nachsorge nach Krankheit oder gezielte Aktivierung der Pflegebedürftigen. Kurzzeitpflege wird aber auch dann in Anspruch genommen, wenn durch Überlastung, plötzliche Erkrankung oder Tod der Hauptpflegeperson die familiäre Pflege für eine gewisse Zeit nicht gewährleistet werden kann. Die vorübergehende Aufnahme von pflegebedürftigen älteren Menschen in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung kann in diesen Fällen die Heimunterbringung vermeiden helfen. Die Entlastung pflegender Angehöriger ist eine vordringliche sozialpolitische Aufgabe und den Kurzzeitpflegeeinrichtungen kommt hierbei als Unterstützungsleistung für die häusliche Pflege eine große Bedeutung zu. Tages- und Nachtpflege ergänzen die Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen in der eigenen Häuslichkeit; sie tragen dazu bei, pflegende Angehörige zu entlasten und die Pflegemotivation zu behalten bzw. eine stationäre Unterbringung hinauszuzögern. Im stärkeren Umfang als in der häuslichen Umgebung sind dort auch Maßnahmen zur Rehabilitation möglich. Der konzeptionelle Ansatz der Tagespflege ist deshalb ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.

Ein Wort zu den künftigen Perspektiven im Pflegebereich: Über die künftige Anzahl von Pflegebedürftigen in Thüringen liegen keine aktuellen statistisch gesicherten Daten vor. Minister Zeh sagte bereits, dass sich die letzte Statistik auf das Jahr 2005 bezieht. Jedoch haben einige Landkreise für sich ihre Daten in diesem Bereich ermittelt. So werden zum Beispiel im Landkreis Sonneberg im Jahr 2010 1.835 Personen Pflegeleistungen durch Familienpflege, ambulante Pflegedienste erhalten bzw. im Pflegeheim gepflegt werden. Im Jahr 2020 würden nach dieser Prognose im Landkreis 2.256 Personen entsprechend gepflegt werden bzw. einen entsprechenden Platz in einem Pflegeheim benötigen. Diese Hochrechnung wird natürlich in starkem Maße durch äußere Faktoren beeinflusst und deswegen ist eine seriöse Planung über einen längeren Zeitraum hinaus auch kaum möglich.

Neben dem kontinuierlichen Anstieg der stationären Angebote ist in letzter Zeit auch ein sinkender Auslastungsgrad der stationären Einrichtungen zu verzeichnen. Wie dem 4. Thüringer Landespflegeplan zu entnehmen ist, betrug der Auslastungsgrad der Pflegeheime zum Stichtag 30.06.1999 rund 96,5 Prozent. Es bestanden in vielen Fällen sogenannte Wartelisten für einen freien Heimplatz. Wenn man sich jetzt einige Jahre später, und zwar für den Zeitraum 2006 bis August 2007, den Auslastungsgrad der Pflegeheime betrachtet, liegt er bei 93,38 Prozent. Wenn man mit Trägern spricht, dann bestehen nach deren Aussagen auch kaum noch Wartlisten. Aber mit dem zu erwartenden Anstieg der Lebenserwartung steigt auch die Wahrscheinlichkeit, an Demenz zu erkranken, und damit letztendlich der stationäre Bedarf. In Thüringen leben derzeit ca. 27.500 demenziell erkrankte Menschen. Es wird von ca. 6.700 jährlichen Neuerkrankungen ausgegangen. Ein Teil dieser Menschen wird in Tagespflegeeinrichtungen und Heimen betreut. Die Gründe hierfür liegen in der Regel darin, dass keine Angehörigen mehr vorhanden sind, die die entsprechende Pflege oder Betreuung übernehmen können oder die selber schlichtweg überfordert sind. Für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause stehen oft nicht die entsprechenden ambulanten Dienste zur Verfügung bzw. wenn sie zur Verfügung stehen, kann aber deren Finanzierung nicht abgesichert werden. Um die Bereitschaft der Angehörigen zu einer häuslichen Betreuung dieser Menschen zu stärken, entstanden in Thüringen niedrigschwellige Angebote im Sinne des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes. Ein Teil dieser Angebote wurde vom Land und den Pflegekassen gefördert. Darüber hinaus werden zwei Modelleinrichtungen im Rahmen dieses Gesetzes gefördert, um die Effizienz der Strukturen zu ermitteln.

Erforderlich sind auch Angebotsstrukturen, die es alten und hochbetagten Menschen ermöglichen, trotz partieller Einschränkungen möglichst weitgehend unabhängig zu bleiben, selbständig und selbstverantwortlich zu leben. Auch aus diesem Grund und keineswegs aus Kostengründen besitzen solche Grundsätze wie „Prävention vor Intervention“ und „Kuration/Rehabilitation vor Pflege“, „ambulant vor stationär“ oder „dezentral vor zentral“ eine große Bedeutung. Keinesfalls darf jedoch der Eindruck entstehen, dass stationäre Pflegeheime zum Abschieben pflegebedürftiger Menschen eingerichtet wurden. Die Wirklichkeit in stationären Einrichtungen der Altenhilfe in Thüringen ist eine andere. Hier wird der pflegebedürftige Mensch nicht nur gepflegt, sondern auch sozial betreut. Die soziale Betreuung ist vielfach und auch qualitativ von Heimaufsicht und MDK gefordert, wird aber nur sehr spärlich oder gar nicht über den vereinbarten Pflegesatz finanziert. Angebote werden zumeist bei gemeinnützigen Trägern trotzdem gemacht und von den pflegebedürftigen Menschen

sehr gern angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch kurz ein Wort zum Thema Heimkontrollen durch den MDK und die staatliche Heimaufsicht. Die Qualitätskontrollen durch Heimaufsicht und MDK sollten meines Erachtens durchaus grundsätzlich unangemeldet erfolgen. Als gutes Beispiel sehe ich hier das Bundesland Rheinland-Pfalz. Hier hat man das seit September dieses Jahres entsprechend gesetzlich geregelt. Ich möchte damit auch nicht einen Zungenschlag hineinbringen und die stationäre Pflege in einen Generalverdacht bringen, sondern ich bin grundsätzlich von deren Leistungsfähigkeit und der Qualität überzeugt. Dabei sollten sich die Qualitätsprüfungen auf die Ergebnisqualität beschränken. Gibt die Ergebnisqualität ein mangelhaftes Bild, sind dann die entsprechenden Prozess- und Strukturqualitäten zu prüfen. Dieses würde auch letztendlich die Prüfzeit erheblich verkürzen und wäre wesentlich effektiver. Der MDK sollte seiner Beratungspflicht nachkommen und damit den Druck einer Aufsichtsbehörde, die unbedingt einen Fehler finden sollte, aus der Qualitätsprüfung nehmen. Die eigentliche und auch unabhängige Aufsichtsbehörde ist die Heimaufsicht. Durch diese Behörde geschieht nach Aussagen von Heimleitern verschiedener Pflegeheime in meinem Wahlkreis wesentlich mehr an fachlicher Beratung als durch den MDK. Das ist eigentlich auch nachvollziehbar, denn der MDK ist in Lohn und Brot der Pflegekassen und damit daran interessiert, die Kosten der Pflegekassen in gewissen Grenzen zu halten. Von daher wäre zu überlegen, ob die Heimaufsichtsbehörde die vorrangigen Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen vornimmt und der MDK die Begutachtungen zur Einstufung in eine Pflegestufe als vorrangige Aufgabe hat. Letztendlich sollten die Prüfberichte der Einrichtungen auch veröffentlicht werden, aber hier natürlich in einer für den Ottonormalverbraucher verständlichen Sprache und nicht in einem Fachchinesisch, was niemand nachvollziehen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit in einer öffentlichen Sitzung am 01.06.2007 mit dem Forschungsprojekt der Fachhochschule Jena „Optimierte Abbildung des Pflegeprozesses in Pflegepraxis und Pflegedokumentation“. Prof. Dorschner als Leiter dieses Forschungsvorhabens stellte sein Projekt ausführlich dar. Insgesamt beteiligen sich 337 von 628 Thüringer Pflegeeinrichtungen. Das ist mehr als die Hälfte, genau 53,6 Prozent. Damit kann man natürlich davon ausgehen, dass die Ergebnisse für Thüringen repräsentativ sind. Ziel dieses Projekts ist die Entwicklung von Lösungsansätzen für eine verbesserte und effektivere Umsetzung des Pflegeprozesses in der Pflegepraxis und damit verbunden eine effizientere und qualitativ hochwertigere Gestaltung der Pflegedoku

mentation. Die beteiligten Partner sollten nicht unerwähnt bleiben: Angefangen von den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen, der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen in Thüringen - und zwar repräsentiert durch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen -, der Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeverbände in Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Einrichtungen, dem Auftraggeber, dem Sozialministerium, bis hin zu den angeschlossenen Prüfinstanzen Heimaufsicht und MDK. Der Abschlussbericht wird gegenwärtig erstellt und wir rechnen mit einer Veröffentlichung hoffentlich noch in diesem Jahr.

Meine Damen und Herren, die Pflegequalität in Thüringen hat einen guten Stand erreicht. Dennoch wissen wir auch, dass der Pflegebedarf in einer immer älter werdenden Gesellschaft grundsätzlich zunimmt und der Bedarf besonders außerhalb der Familie wächst. Das heißt, wir werden künftig mehr Menschen im Bereich der Pflege brauchen und wir werden auch mehr Menschen haben, die dort tätig sein müssen. Deshalb, so möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, ist es richtig und wichtig, unsere Anstrengungen auf eine gute Ausbildung, insbesondere auch der Helfer in der Kranken- und Altenpflege, zu richten. Dieses Ziel wird mit dem Thüringer Gesetz - erst mal einen Schluck trinken -