Die entscheidende Frage, und das ist hier schon von beiden übrigen Fraktionen auch angeführt worden, ist der Einsatz der Notärzte. Eine Frage, die wir noch nicht genannt haben, ist: Nicht nur die hinzugezogenen Ärzte aus den Krankenhäusern spielen eine Rolle, es gibt verschiedene Träger, die eigene Notärzte haben. Die fragen natürlich, sind wir jetzt üb
rig, braucht ihr uns nicht mehr, weil man dann zurückgreift auf die Bestellung der Notärzte, oder ist für beide in eurer Gesetzlichkeit Platz.
Das Nächste ist das Zusammenwirken verschiedener Erbringer. Da sehe ich vor allen Dingen für die Perspektive im ländlichen Raum eine Frage. Wir sind ja froh, dass wir jetzt in unserer Rettungsleitstelle eine gewisse Einteilung haben in der Karte, wer wird zuerst angerufen in einem ganz bestimmten Ort, in einem ganz bestimmten Stadtteil. Nur, wenn der Erbringer besetzt ist, greift der Nächste und kommt zu Hilfe. Damit sind erst einmal klare Dinge festgestellt, sonst würden mehrere gleichzeitig hinfahren und für den zweiten Fall ist gar keine Luft. Das darf also nicht entstehen.
Ganz bestimmte Fragen wurden an den Tischen der Kommunen, sprich kreisfreien Städten oder Landkreisen, letztendlich verhandelt und gehandelt, damit wir wussten, wie es weitergeht. Meines Erachtens soll es nicht so sein, so habe ich den Gesetzentwurf auch nicht verstanden, sicher, bei der Einbringung ist mehr Platz, dazu Stellung zu nehmen, dass sie sich jetzt gänzlich zurücknehmen und sagen, mach mal den Rettungsdienst, uns geht das nur am Rand etwas an. Dazu ist das viel zu verantwortungsvoll und dürfte auch sowohl die kreisfreie Stadt als auch den Landkreis interessieren, klappt in meinem Territorium das Rettungswesen oder gibt es dort erhebliche Probleme. All die Fragen werden sicher wieder auftauchen beim Gesetzentwurf der Landesregierung im Landtag. Ich sehe das auch so, dass wir bei den Beratungen im Ausschuss anhand der Anhörungen und der Anhörungsergebnisse zu reagieren haben. Ich könnte mir manche Detailfragen, die heute noch offen sind, die auch mitgeteilt worden sind, vorstellen, dass die in entsprechenden Verordnungen, die notwendig sind für technische Fragen, für Ausbildungsfragen, hier beigesteuert werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass in diesem Gesetzentwurf am Ende darüber nachgedacht wird, dass man sagt, wir müssen das erst mal, weil es doch etwas Neues ist, nach soundso viel Jahren mit einer Revisionsklausel oder Ähnlichem entsprechend versehen, weil wir schon gemerkt haben, es muss sich erst in dieser Weise fügen. Aus diesem Grund betrachte ich das heute als Zwischeninformation in diesem Bereich und würde dann sagen, dass der endgültige in erster Lesung eingebrachte Entwurf eine Basis bildet, auf der wir weiter beraten können. Ich danke Ihnen.
Kurz einige Anmerkungen: Frau Dr. Fuchs, man merkt die Fachfrau, diese Probleme haben uns auch beschäftigt und wir werden dazu, denke ich, sehr ausführlich dann im Ausschuss beraten können. Es ist vollkommen richtig, wir müssen uns noch einmal darüber unterhalten, Trennung von Krankentransport, Notfallrettung. Da tauchen natürlich neue Probleme auf, nämlich der Markt, die Konkurrenz, die EU etc. Und dann taucht auch ein Problem auf: Ich hatte selbst einmal für meine Mutter, die über 90 war, eine Rechnung zu bezahlen. Sie wurde mit dem Notfallrettungsfahrzeug aus dem Alten- und Pflegeheim ins Krankenhaus transportiert und es kam dann anschließend eine Rechnung über 800 DM. Das war eine Entfernung von 2,5 Kilometern. So darf das natürlich dann auch nicht passieren. Dass dann Leute ausweichen auf private Krankentransportfahrzeuge oder auf Taxen, kann man ja verstehen, die dann letztlich einen Teil davon oder gar alles bezahlen müssen.
Der Massenanfall von Verletzten, darüber müssen wir diskutieren. Bei der Frage, wer ist jetzt Träger, da wissen Sie sehr wahrscheinlich, dass die Landkreise und kreisfreien Städte diese Aufgabe nicht mehr weiterführen wollten, insbesondere, weil sie immer mehr Schwierigkeiten haben, Notärzte zu finden. Ich glaube, wie wir es jetzt vorgesehen haben, ist das eine vernünftige Lösung. Die Kassenärztliche Vereinigung ist näher an den Ärzten und die Krankenkassen müssen es ja in der Regel nachher bezahlen. Es muss ein Zusammenspiel zwischen Kassenärztlicher Vereinigung und den Krankenkassen sein. Das Problem, das gelegentlich vorkommt, insbesondere in Ballungsräumen, dass Krankenhäuser dann meinen, sie hätten keine Kapazität zur Aufnahme, das ist ein echtes Problem, und dann Fahrzeuge vielleicht ein aufnahmebereites Krankenhaus suchen, auch darüber werden wir sprechen müssen.
Vielleicht werde ich es aber noch in meinem dritten Lebensabschnitt, wenn ich mir Mühe gebe und das vielleicht hinbekomme.
Ach so. Dann bitte ich um Nachsicht und nehme diese Bemerkung zurück. Im Übrigen haben Sie ja auch dieses Problem angesprochen, Trennung von Krankentransport und Notfallrettung, über das wir uns
dann auch unterhalten müssen in den Ausschussberatungen. Wir sind hier sehr offen, es soll wirklich etwas Sinnvolles und etwas Vernünftiges dabei herauskommen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das Berichtsersuchen erfüllt und ich beende den Tagesordnungspunkt 16.
Reichtum umverteilen - Erb- schaften gerecht besteuern Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3140 - dazu: Alternativantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3201 -
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung ihres Antrags? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Das ist auch nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Pidde, SPDFraktion.
Meine Damen und Herren, die Erbschaftsteuer muss teilweise neu geregelt werden. Grund dazu ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Bund beauftragt, bis zum Ende des Jahres 2008 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Es ist eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Ministerpräsident Koch und Minister Steinbrück eingerichtet worden und das, was aus dieser Arbeitsgruppe verlautet, ist positiv. Es wird aufeinander zugegangen und ergebnisorientiert gearbeitet. Ich bin optimistisch, dass wir dort ein vernünftiges Ergebnis als Entwurf für den Bundestag sehen werden. Aus den Reihen der CDU hört man einen sehr vielstimmigen Chor. Frau Tillmann hat sich jetzt zu Wort gemeldet und die Idee von der Abschaffung der Erbschaftsteuer wieder aufgewärmt - wenn es nicht bundesweit geht, dann wenigstens für Thüringen, wenn man nur die Steuergesetzgebung in der Länderhoheit hätte. Solche Äußerungen sind natürlich für den gegenwärtigen Prozess wenig hilfreich. Die Steuerhoheit der Länder ist gut für reiche Länder, für die reichen Westländer. Eine Entlastung ihrer Landeskinder würde be
deuten, dass sie weniger in den Länderfinanzausgleich einzahlen würden. Es wäre für diese Länder ein Nullsummenspiel und die Ostländer, die Nehmerländer wären die Dummen bei diesem Verfahren.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung muss die Vorlage des Bundesverfassungsgerichts, diese Chance, nutzen, um das Erbschaftsteuerrecht vernünftig zu modernisieren. Wenn dann unter dem Strich Gerechtigkeit und Solidarität vernünftig miteinander aufgewogen werden, dann ist der Nagel auf den Kopf getroffen. In den letzten Jahren haben wir gesehen, dass sich der Abstand zwischen Reich und Arm in Deutschland weiter vergrößert und die Erfüllung des Versprechens, durch Arbeit für sein eigenes Leben sorgen zu können, vielen gefährdet erscheint. Dies betrifft besonders viele Menschen in den neuen Bundesländern. Armut vererbt sich heute häufig, weil zu viele Eltern keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben, vor allem aber weil Kinder nicht ausreichend gefördert werden. Gleichzeitig werden in Deutschland in zunehmender Weise große Vermögen vererbt und verschenkt. Deshalb gibt es für die SPD-Fraktion bei den Verhandlungen zur Erbschaftsteuer folgende Prioritäten:
Erstens: Große Vermögenswerte müssen stärker als bislang herangezogen werden, um die große gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu finanzieren, die sich aus dem demographischen Wandel ergibt.
Zweitens: Wir hätten gern einen Freibetrag von 500.000 €, damit kleine und mittlere Erbschaften und Schenkungen, so vor allem privat genutzte Eigenheime, im Regelfall von der Erbschaftsteuer unberührt bleiben.
Der dritte Fakt ist die Unternehmensnachfolge. Hier muss es vernünftige Stundungs- oder Erlassmöglichkeiten geben, damit diese geordnet erfolgen kann.
Wenn wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE sehen, der hier vorliegt, dann sind dort einige von unseren Vorstellungen aufgegriffen. Hier ist die gleiche Intention zu sehen, in anderen Punkten liegen wir diametral auseinander und deshalb haben wir einen Alternativantrag vorgelegt, in dem das noch einmal schwarz auf weiß nachvollzogen werden kann. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen, heute nun steht der Antrag der Linkspartei zur Erbschaftsteuer zur Debatte. Eigentlich müsste man sagen, zufällig zum richtigen Zeitpunkt, da es ja seit vorgestern ganz aktuell Bewegung in dieser Thematik gibt, das heißt konkretere Vorschläge aus dem Bund.
Nein, nein. Ich komme noch dazu. Eigentlich war ja Ihr Antrag bereits beim letzten Plenum auf der Tagesordnung, er ist aber nicht mehr aufgerufen worden. Grundsätzlich möchte ich feststellen, werte Kollegen der LINKEN, Ihres Antrags bedarf es eigentlich gar nicht. Bevor ich auf die Inhalte Ihres Antrags sowie des Alternativantrags näher eingehe, möchte ich noch etwas zu der Überschrift anmerken. Hier zeigt sich auch mal wieder Ihr Gesicht als SED-Nachfolgepartei. Man liest „Reichtum umverteilen“. Ich nenne das reine Polemik. Vielleicht können Sie uns ja mal erklären, was Sie unter Reichtum denn so verstehen. Ist Ihrer Meinung nach jemand reich, der 1 Mio. € sein Eigen nennen kann oder der ein Einfamilienhaus besitzt, der Antiquitäten besitzt oder ist eine Familie Ihrer Meinung nach reich, die einen Bauernhof hat und ihn bewirtschaftet? Für manche Menschen bedeutet Reichtum aber nicht nur Geld und Gut, sondern eben auch ideelle Werte zählen dabei. Ich denke, jeder Mensch definiert Reichtum anders und für manchen werden auch Sie, werte Kollegen der Linkspartei, reich sein, immerhin an jedem Ersten des Monats ein festes Einkommen, mancher auch noch mit Nebeneinkünften oder einem Unternehmen. Sie suggerieren hier mal wieder, dass Sie den einen etwas wegnehmen und den anderen geben wollen. Was sagen Sie nun eigentlich den Menschen, die Sie fragen, was man denn nach Ihren Umverteilungsvorschlägen auf das eigene Konto bekommt? Oder wie wollen Sie die Menschen reicher machen? Wer soll wie viel bekommen oder wollen Sie nur den einen etwas wegnehmen? Sie formulieren solche Überschriften wie immer, um medienwirksam eine Neiddebatte zu entfachen und zu schüren. Außer Ihrer reißerischen Überschrift findet man im Text Ihres Antrags dazu auch nichts weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Inhalt: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Bund eine Reform bei der Erbschaftsteuer auf den Weg bringen und auch bis Ende des Jahres beschlossen haben. Aus diesem Grund gibt es seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene, die von Bundesfinanzminister Steinbrück und von Ministerpräsidenten Koch geleitet wird. Es gibt dazu auch einen Entschließungsantrag der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD vom Mai 2007. Darin sind bereits ganz wichtige Vorgaben für die Arbeitsgruppe und auch die Ziele der Reform enthalten. Über die verschiedenen Überlegungen zu Steuersätzen, Freibeträgen, zu Betriebsübergängen an die nächste Generation und Fragen zur Bewertung von Vermögen bzw. Vermögensgegenständen konnten wir alle in letzter Zeit in den Medien lesen. Bei allen Überlegungen dazu gilt es natürlich, das Gerichtsurteil zu berücksichtigen und umzusetzen. Die Gelder aus der Erbschaftsteuer, werte Kollegen, fließen den Ländern zu. In unserem Landeshaushalt sind für 2007 immerhin 9 Mio. €, für die beiden Folgejahre jeweils 10 Mio. € Einnahmen eingeplant. Im Entschließungsantrag des Bundes heißt es in Punkt 6 dazu, dass das zukünftige Länderaufkommen an der Erbschaftsteuer nach den erforderlichen Neuregelungen mindestens auch das gegenwärtige Aufkommen sicherstellen soll.
Zum Antrag der Linkspartei möchte ich Folgendes anmerken: Ihr Punkt 1, wonach Sie alle Vermögen bei der Bewertung gleich behandeln wollen, wird wohl so nicht funktionieren. Wir meinen, dass man schon unterscheiden muss zwischen Bargeld, Betrieben, Wohngrundstücken, landwirtschaftlich genutzten Immobilien usw. und es gibt bereits jetzt verschiedene Methoden der Bewertung.
In Punkt 2 Ihres Antrags ist der Inhalt des Urteils enthalten und den Inhalt müssen wir hier auf Landesebene nicht noch einmal feststellen oder beschließen.
Zu den Punkten 3 bis 5 ist anzumerken, dass diese sich eindeutig gegen Ehe und Familie richten, dass verwandtschaftliche Beziehungen und Verhältnisse dann nicht mehr berücksichtigt werden sollen. In dem Zusammenhang verweise ich auf Artikel 6 des Grundgesetzes, wonach die Familie nun einmal besonders geschützt ist. Dieser besondere Schutz muss natürlich auch beim Erben gelten.
Zum Vorschlag in Punkt 6 gibt es unterschiedliche Denkmodelle. Ich meine, dass wir im Sinne von guten Startbedingungen bei der Übernahme und für die vernünftige Weiterführung eines Unternehmens durch Angehörige auch realistische und umsetzbare Regelungen brauchen. Es handelt sich oft um Familienbetriebe und mittelständische Unternehmen, die einen wichtigen Beitrag auch für unsere Gesellschaft als Arbeitgeber und als Ausbildungsbetriebe leisten. Deshalb muss man hier mit Augenmaß herangehen und darf einen Betriebsübergang nicht mit übermäßigen Abgaben belasten.
Punkt 7 Ihres Antrags bedeutet nichts anderes, als dass die Linkspartei auf Mehreinnahmen abzielt, sprich mehr Steuern erheben möchte.
Auf den Alternativantrag der SPD möchte ich auch kurz eingehen. Der Punkt 1 entspricht ebenfalls dem Urteil, ist also bereits klargestellt.
Zum zweiten Punkt, die Steuersätze sind in der Arbeitsgruppe in Beratung. Mir erschließt sich nicht, weshalb Sie gerade bei 1 Mio. € Vermögen einen Schnitt machen wollen, so in Ihrem Antrag. Auch bei Ihnen zielt dieser Vorschlag offenbar auf eine höhere Belastung der Erben ab und somit auf Mehreinnahmen. Wie das am Ende genau aussieht, werden wir erst nach der Beschlussfassung im Bund sehen.
Punkt 4, in dem es um die Unternehmensnachfolge geht, ist ebenfalls bereits in Arbeit und der Diskussion. Eine Kopplung an Arbeitsplätze ist sicher nur mit hohem bürokratischem Aufwand zu kontrollieren und diese Arbeitsplätze sind abhängig von vielen Faktoren, wie z.B. der Auftragslage und solventen, aber auch insolventen Kunden, um nur einmal zwei Faktoren zu benennen, die ein Unternehmer - also der Erbe in diesem Fall - nur bedingt oder manchmal gar nicht beeinflussen kann. Verwunderlich ist zudem, dass die SPD mit ihrer Bindung an Arbeitsplätze von der Koalitionsvereinbarung, die ich eben schon benannt habe, abrücken möchte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf den globalen Märkten entscheidet auch die Steuerbelastung zunehmend über die Attraktivität eines Standorts und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Auch das muss und wird vom Bund bei den Neuregelungen mit bedacht werden. Die Forderungen nach Steuererhöhungen oder solche im Gesetz verankert sehen zu wollen, sichern diese keineswegs. Insofern nenne ich schon das Stichwort „Steuerflucht in andere Länder“. In der „Wirtschaftswoche“ vom 28. August 2007 gab es auch dazu einen Artikel nachzulesen mit der Überschrift - ich zitiere: „Berlin will Steuerflucht von Erben nach Österreich beenden“. Danach soll das Abkommen mit Österreich, welches aus dem Jahr 1954 stammt, beendet werden, weil auch Österreich die Erbschaftsteuer Ende Juli 2008 komplett abzuschaffen gedenkt. Daher droht möglicherweise eine weitere Vermögensflucht in das Nachbarland oder andere europäische Länder, in denen die Erbschaftsteuer bereits abgeschafft wurde. So viel zu dem Artikel aus der „Wirtschaftswoche“, kann man ja im Internet auch selber noch mal nachlesen.
Nun zu den ganz aktuellen Entwicklungen. Am 13. September wurde in der FAZ über einen Erbschaftsteuergipfel mit der Bundeskanzlerin berichtet. Wie man diesem Artikel entnehmen kann, gibt es insbe
sondere beim Handwerk und Mittelstand - und sicherlich hat dies der Herr Kollege Pidde gemeint - zum Unternehmensübergang verschiedene Überlegungen und Positionen, aber ganz sicher mit dem Ziel, die beste und verträglichste für die Betroffenen zu finden, um auch die Unternehmen weiterführen zu können.
Vorgestern hat nun die besagte Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept vorgelegt, in dem es einerseits um ganz konkrete Regelungen zu Erbschaften in den Familien geht. Hier gibt es zwei Varianten zu den Freibeträgen für Ehegatten, und zwar denkt man an eine Erhöhung von derzeit 307.000 € auf entweder 350.000 € oder 500.000 €. Auch für Kinder soll der Freibetrag angehoben werden. Enkel sollen zukünftig den Kindern möglicherweise gleichgestellt werden. Für Hausrat und Hinterbliebenenversorgung sollen steuerfreie Pauschalen auch wie bisher erhalten bleiben. Wie alle Vorschläge dazu zeigen, braucht also niemand Sorge zu haben, jetzt auf das erarbeitete und bereits versteuerte Geld, das Eltern oder Großeltern in ihr Eigenheim, ihren Garten oder in ihr kleines Unternehmen, in ihren Handwerksbetrieb investiert haben, nun hohe Steuern zahlen zu müssen. Für entferntere Verwandte oder Nichtverwandte denkt man an eine Erhöhung der Steuer der Prozentsätze von derzeit mindestens 12 Prozent auf 30 Prozent danach. Hier muss man schauen, ob es dann auch noch Freibeträge geben soll. Diese Dinge befinden sich im Fluss und in der Diskussion. Ich denke, es ist auch spannend für uns Finanzpolitiker, dieses Thema weiter zu verfolgen.
Nun soll offenbar, meine Damen und Herren, ein Freibetrag für Betriebsvermögen und landwirtschaftliche Grundstücke eingeführt werden. Die Bewertung von Immobilien und Betrieben nach dem aktuellen Verkaufspreis, also die Vorgabe des Gerichts, ist im Vorschlag berücksichtigt worden. Zwei Varianten werden nun noch zur geplanten Entlastung der Unternehmenserben diskutiert.
Meine Damen und Herren, es ist also ganz klar Bewegung in der Sache zu verzeichnen. Die Vorschläge und Überlegungen zur Reform des Erbschaftsteuergesetzes werden immer konkreter. Das Ziel, die Neuregelung bis Oktober ausgehandelt zu haben, rückt näher. Aus Sicht meiner Fraktion ist es nicht erforderlich, die beiden vorliegenden Anträge zu beschließen. Außerdem sollten wir die Verhandlungsführer nicht durch Landtagsbeschlüsse binden und dies ginge auch gar nicht. Manches hat sich bereits erübrigt, wie ich dargelegt habe. Anderes wird so, wie es die zwei Fraktionen in ihren Anträgen haben, nicht machbar sein. Wieder anderes ist nicht gewollt oder steht bereits im Urteil, muss insofern auch nicht hier beschlossen werden.
Aus diesen Gründen werbe ich namens meiner Fraktion für die Ablehnung der Anträge und danke für Ihre Aufmerksamkeit.