Herr Panse, über Ihre Ausdrucksweise bin ich schon ein bisschen erschrocken. Wenn Sie soziale Themen hier in diesem Haus bezeichnen mit „wir wollen Sie hier zumüllen“, so erschreckt mich das schon ein bisschen. Aber das beweist die Tatsache, Herr Panse, Sie wollen soziale Probleme hier nicht sehen und es ist eindeutig auch in Ihren Ausführungen zum Tragen gekommen. Diese Arbeitsgruppe - und da möchte ich den Kollegen Pilger unterstützen - haben Sie hier als Alibifunktion missbraucht, um so zu tun, jawohl, wir reden mit der Wohlfahrtspflege, aber wir machen das, was wir wollen. Das ist die Politik, die hier in diesem Haus gemacht wird, und Sie gehen überheblich an Sozialpolitik heran. Deshalb muss ich das noch mal wiederholen.
Ihre Sozialpolitik ist keine Politik zur Selbsthilfe für Betroffene und Sie wollen das nicht. Das, was ich hier an Lösungsvorschlägen genannt hatte, Herr Panse, das war an die Landesregierung gerichtet, nicht an diese Arbeitsgruppe. Das ist mir wohl schon bewusst, dass das nicht Aufgabe dieser Arbeitsgruppe sein kann. Aber der Minister hat gesagt, diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, Empfehlungen zu geben. Und diese Empfehlungen, Herr Panse, haben in der Landespolitik doch wenigstens gehört zu werden und man sollte dann auch vonseiten der Landesregierung nachprüfen, welche von diesen Empfehlungen auch für eine nachhaltige Sozialpolitik genutzt werden kann. Nicht mehr und nicht minder fordert die LIGA, was die Arbeit dieser Arbeitsgruppe betrifft.
Das, was ich zu nachhaltiger Sozialpolitik und zur der Sozialplanung genannt hatte, das ist Aufgabe der Landesregierung und Voraussetzung dafür ist Sozialberichterstattung. Da wird die Opposition doch wohl das Recht haben, dass sie das von einer Landesregierung fordern kann. Das hat nichts mit „zumüllen“ zu tun. Wenn wir dieses Recht nicht haben, Herr Panse, dann erinnert mich das wieder an Zeiten, in denen nur eine Partei in diesem Land regierte.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Herr Minister Zeh, ich erteile Ihnen das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde der CDU-Fraktion empfehlen, einer Fortberatung dieses Tagesordnungspunkts nicht zuzustimmen. Ich will das auch begründen. Ich halte das Niveau der Debatten hier für unangemessen. Ich will das kurz begründen, sowohl gegenüber Herrn Pilger als auch Herrn Kubitzki. Erstens, Herr Pilger, Sie haben die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe als Wahlkampfmanöver dargestellt. Hätten Sie bei Herrn Kubitzki aufgepasst, dann hätten Sie gehört, dass die LIGA selbst darum gebeten hat. Sie hat einen Beschluss in einer Mitgliederversammlung in Bad Sulza im Jahr 2003 gefasst, eine solche Arbeitsgruppe zu errichten. Diesem Wunsch sind wir gern nachgekommen.
Der zweite Punkt, Herr Pilger, Sie stellen Vermutungen in den Raum, behandeln diese Vermutungen wie Tatsachen und dann werden wir für diese Tatsachen, die eigentlich Vermutungen sind, gescholten. Ein Beispiel: Sie mutmaßen, dass der Landesjugendring aufgelöst werden sollte und sagen danach, der ist nicht aufgelöst worden. Sie begründen das damit, weil aus irgendwelchen Gründen eine Auflösung nicht mehr opportun war. Wir haben nie den Landesjugendring auflösen wollen, das ist eine Unterstellung und Sie haben hier an dieser Stelle eine Tatsachenbehauptung gemacht, die so nicht stehenbleiben kann.
Ich will nur kurz dem Herrn Kubitzki zwei seiner Argumente beantworten. Das Erste: Sie haben uns vorgeworfen, dass wir keine Sozialberichte mehr machen wollen und haben Herrn Staatssekretär Illert zitiert. Ich will das vollständig zitieren, damit die Abgeordneten sich davon selbst ein Bild machen können, wie die Antwort und die Vorhaben der Landesregierung sind: „In dieser Legislaturperiode soll es keinen Sozialbericht in der herkömmlichen Form geben.“ In der herkömmlichen Form. Sie haben gesagt,
es soll keine mehr geben. Also haben Sie dieses falsch interpretiert oder auch falsch dargestellt. Herr Illert sagt weiter: „Stattdessen wird es mehrere Einzelberichte geben.“ Dann beschreibt er, welche Einzelberichte kommen sollen. Die Form zu wechseln und nicht mehr einen Sozialbericht, sondern Einzelberichte zu machen, ist einmal bei der Behandlung des VI. Sozialberichts geboren worden, als man nämlich gesagt hat, um mal ein Thema vertiefend zu behandeln, weil es im allgemeinen Sozialbericht nur schlecht möglich ist, wäre es wünschenswert, wenn wir auch Einzelberichte hätten. Dem kommen wir nach und ich finde, das ist auch ein guter Weg.
Das Zweite, Herr Kubitzki: Sie sagen, und das ist auch eine Unterstellung, es wandert in die Schublade und wird bestenfalls zur Kenntnis genommen. Wie und in welcher Weise wir das umgesetzt haben, habe ich in dem Bericht dargestellt, ich bleibe aber auch dabei, Arbeitsgruppen haben beratende Funktionen, entscheiden muss das Parlament und die Landesregierung. Das ist so und das wird auch so bleiben. Vielen Dank.
Herr Minister, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass ich nicht von einer Auflösung des Landesjugendrings gesprochen habe und würden Sie bestätigen, dass die Forderung nach einer Auflösung des Landesjugendamtes die Auflösung des Landesjugendhilfeausschusses beinhaltet und dass dies in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im September 2004 stand?
Landesjugendamt ist in die Arbeit des Ministeriums eingeordnet worden und das war von Anfang an die Zielrichtung und die Planung. Und jeder weiß natürlich, dass der Landesjugendring am Ende auch Bestandteil des Landesjugendamts ist, nicht ein organisatorischer Teil, sondern ein …
Würden Sie mir noch mal bestätigen, dass es dabei nicht um den Landesjugendring geht, sondern um den Landesjugendhilfeausschuss als Bestandteil des Landesjugendamtes?
Ja, ich bestätige Ihnen das. Das ist ein Missverständnis gewesen, passiert gelegentlich. Es war der Landesjugendhilfeausschuss gemeint und nicht der Landesjugendring.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit frage ich erst einmal: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist? Es erhebt sich kein Widerspruch. Das Berichtsersuchen ist erfüllt.
Wir haben dann darüber zu befinden, ob dem Antrag stattgegeben wird, den Bericht weiterzuberaten im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Dazu muss ich alle drei Fraktionen befragen, die die Aussprache gewünscht haben. Ist die Fraktion DIE LINKE einverstanden, dass der Antrag weiterberaten wird im Ausschuss? Ja. Wie sieht es mit der CDU-Fraktion aus? Die ist nicht damit einverstanden. Die SPD-Fraktion ist damit einverstanden. Wenn eine Fraktion nicht damit einverstanden ist, kann darüber nicht abgestimmt werden und es findet keine weitere Aussprache im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit statt.
Nutzung des Instruments „Benchmarking“ in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3063 - Neu- fassung -
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Huster, DIE LINKE, das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag der SPD geht es nicht darum, ob wir Benchmarking gut oder
schlecht finden. Es geht letztlich darum, dass die Landesregierung, die des Öfteren mit BenchmarkingVergleichen hier im Haus arbeitet, diese Erkenntnis transparent dem Plenum zur Verfügung stellt einerseits und zum Zweiten, dass dieser Prozess verstetigt wird über einen quartalsmäßigen Bericht im Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben uns in der Fraktion dazu verständigt. Es geht hier insbesondere um Kostenvergleiche in den neuen Bundesländern, die die öffentliche Verwaltung betreffen, wo wir der Landesregierung des Öfteren unterstellen müssen, dass sie sehr willkürlich mit Kennziffern hantiert, nämlich immer dann, wenn es ihr dienlich ist, uns Zahlen vorlegt und wenn nicht, dann bleiben die Zahlen hinter verschlossenen Türen. Insgesamt will der Antrag der SPD also Transparenz herstellen, das Plenum einbeziehen und ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Antrag daher unterstützen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie haben eine Neufassung unseres Antrags vorliegen. Diese ist notwendig geworden, weil der Antrag vor der Sommerpause nicht beraten wurde. Wir haben lediglich Termine angepasst, ansonsten ist der Antrag inhaltlich unverändert.
Uns geht es, so wie es Herr Huster gerade auch schon dargelegt hat, um mehr Transparenz bei den Entscheidungen der Landesregierung. Dazu umfasst unser Antrag vier Punkte, die ich Ihnen jetzt erläutern möchte. Bereits im Jahr 2003 machte meine Fraktion einen Versuch in Sachen Benchmarking. Es sollte ein Benchmarking-Report erarbeitet und vorgelegt werden. Unter allerlei Vorwänden wurde der Antrag damals von der Mehrheit des Landtags abgelehnt. Der damalige Finanzminister legte dar, dass doch sowieso allen haushaltsrelevanten Entscheidungen der Landesregierung Kostenvergleiche vorausgehen. Genau das hören die Mitglieder des Landtags und des Haushalts- und Finanzausschusses seit Jahren auch von der jetzigen Finanzministerin. Bisher wurde jedoch kein solcher Kostenvergleich vorgelegt. Die Landesregierung beruft sich bei zahlreichen strukturellen Einschnitten auf solche sagenumwobenen Untersuchungen. Will man die Vergleiche einsehen, ist es Fehlanzeige.
Meine Damen und Herren, aus Sicht des Parlaments ist es insbesondere zur Beurteilung von Strukturmaßnahmen wichtig, an den Erkenntnissen der Lan
desregierung über strukturelle Unterschiede bei der Aufgabenerfüllung in einzelnen Bereichen und in einzelnen Bundesländern teilzuhaben. Nicht mehr und nicht weniger soll mit Punkt 1 des Antrags erreicht werden. Die Landesregierung soll dem Landtag bis zum Ende dieses Jahres einen schriftlichen Bericht über die detaillierten Ergebnisse der von der Landesregierung in dieser Legislaturperiode des Thüringer Landtags in Auftrag gegebenen oder selbst erstellten länderübergreifenden Vergleiche von Organisations- und Kostenstrukturen innerhalb der Landesverwaltung sowie nachgeordneter Bereiche vorlegen und dabei die von der Landesregierung aus den Vergleichen konkret gezogenen Schlussfolgerungen erläutern.
Meine Damen und Herren, verschiedene der neuen Bundesländer lassen regelmäßig Benchmarking-Analysen erstellen, um die Effizienz und Qualität der eigenen Aufgabenerfüllung mit der in anderen Ländern vergleichen zu lassen. Grundsätzlich können solche Analysen sehr hilfreich sein, um von den Besten zu lernen und eigene Einsparpotenziale bei der Aufgabenerfüllung zu erreichen bzw. auch, um die Qualität der Aufgabenerfüllung zu verbessern. Aber warum müssen alle Länder einzeln teure Gutachter und Wirtschaftsforschungsinstitute beauftragen? Warum wird nicht eine gemeinsame BenchmarkAnalyse angepeilt? Sollte es nicht möglich sein, an dieser Stelle Länderegoismen und auch das vorhandene Misstrauen zu überwinden und regelmäßig ein gemeinsames Benchmarking-Gutachten zu veranlassen? Aus Sicht meiner Fraktion wäre es einen Versuch wert. Deshalb möchten wir, dass unsere Regierung Verhandlungen mit den Regierungen der anderen neuen Bundesländer aufnimmt mit dem Ziel, durch ein geeignetes gemeinsames Gremium bzw. durch einen gemeinsam beauftragten neutralen externen Gutachter regelmäßig einen Vergleich haushaltsrelevanter Kennziffern erstellen zu lassen, mit dem Ziel, innerhalb der Landesverwaltung Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen.
Meine Damen und Herren, natürlich müssen auch die Ergebnisse des länderübergreifenden Vergleichs mit größtmöglicher Offenheit behandelt werden. Andere Bundesländer haben da deutlich weniger Transparenzprobleme als Thüringen. Deshalb ist der Landtag entsprechend über die Ergebnisse zu unterrichten. Es wäre ein besonderes Erlebnis, wenn dem Landtag die erstellten Vergleiche haushaltsrelevanter Kennziffern jeweils zeitnah zur Verfügung gestellt werden würden. Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Bericht 2006 für das Haushaltsjahr 2004 die Ergebnisse eines durchgeführten verwaltungsinternen Benchmarks zwischen einzelnen vergleichbaren Behörden der Thüringer Landesverwaltung
aufgeführt. Er stellt dabei erhebliche Einsparpotenziale fest und fordert die Regierung auf, auch andere vergleichbare Bereiche einem Benchmarking zu unterziehen. Eine entsprechende Forderung der SPD wurde im Zusammenhang mit der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2004 damals abgelehnt.
Meine Damen und Herren, noch ein Beispiel möchte ich nennen, weil es eindrucksvoll die Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Benchmarks unterstreicht. Eher zufällig hinterfragte mein Kollege Dr. Schubert den Verwaltungsaufwand für die Vergabe der Lottomittel in Thüringen. Dabei kam heraus, dass die einzelnen Ministerien für die gleiche Menge an Lottomitteln einen höchst unterschiedlichen Verwaltungsaufwand haben. So vergab das Innenministerium im Jahr 2006 die zur Verfügung stehenden 291.000 € Lottomittel mit einem Verwaltungsaufwand von 0,3 VbE und einem finanziellen Aufwand, also personell und materiell, in Höhe von 15.000 €. Das Kultusministerium benötigte für die Vergabe der gleichen Lottomittelmenge einen Verwaltungsaufwand von 2,1 VbE und einen finanziellen Aufwand von 100.000 €. Das ist der sechseinhalbfache Aufwand von dem, den das Innenministerium betreibt, um die gleiche Lottomittelsumme zu bewilligen. Es ist zudem erstaunlich, dass das Kultusministerium für die Vergabe von rund 291.000 €, also rund 300.000 €, die ausgereicht worden sind, einen Aufwand von knapp 100.000 € dafür betreibt. Da stimmt etwas nicht im Aufwand-Nutzen-Verhältnis.
Dieses Beispiel spricht Bände für die Notwendigkeit der Umsetzung des SPD-Vorschlags. Deshalb fordern wir von der Landesregierung, vergleichbare Strukturen innerhalb der Landesverwaltung einem regelmäßigen Benchmarking zu unterziehen und den Haushalts- und Finanzausschuss zum Ende eines jeden Jahres über die Ergebnisse der im Jahresverlauf durchgeführten Vergleiche zu unterrichten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren - werte Gäste, kann man sich schenken -, an dem Antrag gefällt mir eigentlich am besten der erste
Satz der Begründung, Herr Dr. Pidde: „Trotz derzeit günstiger Einnahmesituation muss jedes Bundesland - so auch Thüringen - weiterhin daran arbeiten, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel möglichst effektiv einzusetzen.“ Da haben Sie sicherlich recht und ein Benchmarking ist dazu natürlich ein wichtiges Instrument. Da ist auch die CDU-Fraktion keiner anderen Auffassung. Ob das nun in einem schriftlichen Abschlussbericht jedoch richtig darzustellen ist, da bin ich etwas gespalten, denn ich halte das für wenig zielführend. Denn bereits in der gestrigen Plenardebatte wurde an verschiedenen Themen Benchmarking plötzlich von unterschiedlichen Kollegen auch hinterfragt. Wenn ich mich beispielsweise in diesem Zusammenhang an das Thema „Anreizregulierung“ erinnere, wo ja eigentlich das typische Benchmarking angewandt wird, indem man vergleicht und sagt, es muss ja einen geben, der das Ganze am günstigsten macht, dann kam der Kollege Gerstenberger von der PDS und sagte, ja, aber wir haben doch ganz andere Bedingungen hier im Osten, diesen Vergleich kann man doch offensichtlich nicht machen. Was will ich mit diesem Beispiel eigentlich sagen? Man kann eigentlich auch nur vergleichen, was miteinander vergleichbar ist. Ich halte auch den Haushaltsausschuss nur bedingt als einzigen Ausschuss fachlich für zuständig. Denn allein an Haushaltszahlen kann man Benchmarking sicherlich auch nicht festmachen.
Lassen Sie mich das Beispiel Bildung an dieser Stelle einmal erwähnen. Wir haben auf der einen Seite ein in Thüringen sehr, sehr günstiges Lehrer-SchülerVerhältnis. Als Haushaltspolitiker müsste ich dazu vermutlich sagen, äußerst bedenklich, wir müssen einsparen. Der Bildungspolitiker wird diesen Sachverhalt völlig anders bewerten. In verschiedenen Vergleichsstudien ist das als wesentlicher Standortvorteil Thüringens auch herausgestellt worden. Ich will damit eigentlich nur noch mal versuchen zu dokumentieren, allein ein Zahlenvergleich ist bei vielen Sachen eben auch nicht zielführend. Wenn wir beispielsweise ein Benchmarking mit den Sachsen durchgeführt hätten beim Kommunalen Finanzausgleich und hätten dies vor ca. einem Jahr gemacht, dann hätten wir festgestellt, dass die sächsischen Kommunen erhebliche Mittel von der Sachsen LB als Ausschüttung bekommen hätten. Hätten Sie vielleicht die Schlussfolgerung gezogen, Thüringen soll eine ähnliche Konstruktion wählen. Wäre diese Schlussfolgerung aus heutiger Sicht noch richtig? An dieser Stelle haben wir wieder ein Beispiel dafür, dass Benchmarking allein wohl auch nicht zielführend ist. Ich will damit eigentlich nur sagen, wir müssen das in die Fachausschüsse geben, die entsprechenden Fachgremien, um das fachlich beraten zu lassen. Deswegen ist mein Vorschlag für die CDU-Fraktion an der Stelle: Lassen Sie uns diesen Antrag erst einmal an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen.
Dort sollten wir uns inhaltlich noch einmal mit dieser Sache auseinandersetzen und beraten, wie man damit umgehen kann. Vielleicht finden wir dort einen Weg, wie man auch Ihren Forderungen gerecht werden kann.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal ein anderes Beispiel von Benchmarking sagen. Das typische ist die PISA-Studie, die immer wieder dargestellt wird. In der PISA-Studie ist nun klar herausgekommen, dass die südlichen Bundesländer Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern mit sehr stark gegliederten Schulsystemen beim PISA-Vergleich sehr gut abgeschnitten haben. Ich habe es noch nicht erlebt, dass es Ergebnis dieses Benchmarkings gewesen wäre, dass nun die anderen Bundesländer plötzlich ihr Schulsystem umgeändert und das gegliederte Schulsystem eingeführt hätten. Oder nehmen Sie die Wirtschaftszahlen der einzelnen Bundesländer, Arbeitslosenzahlen. Als Ergebnis kommt dort immer wieder heraus, dass die Länder unter CDU-Führung eindeutig besser sind als die Länder unter SPD-, PDS- oder gemeinsamer Führung. Ich glaube auch nicht, dass Sie im Ergebnis dieses Benchmarkings sagen werden: Es ist wohl besser, wir lassen alles bei der CDU-Regierung und geben auf an der Stelle mit dem Thema „Wirtschaftspolitik“.
Meine Damen und Herren, noch mal zusammenfassend: Es ist ein wichtiges Instrument, bedarf aber einer fachlichen Bewertung. Der Antrag ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig, deswegen mein Vorschlag als Kompromiss, Verweisung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.