Protocol of the Session on September 21, 2007

Herr Minister Trautvetter, beantworten Sie mir bitte diese Frage: Liegt eine Lastflussanalyse speziell für diese Leitung, über die wir heute hier im Thüringer Landtag debattieren, vor?

Frau Abgeordnete Enders, ich habe Ihnen vorhin den Verfahrensstand erläutert. In welchem Verfahrensstand eine solche Analyse vorgelegt werden muss, da bin ich momentan nicht ganz aussagefähig. Ich weiß aber, im Raumordnungsverfahren muss sie nicht vorgelegt werden.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: In der Planfeststellung.)

In der Planfeststellung wird sie vorgelegt werden müssen.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Dann reden Sie nicht von Energiemen- gen, von denen Sie nicht wissen, ob sie überhaupt durchgeleitet werden müs- sen.)

Frau Enders, ich habe hier berichtet über eine Anhörung des Thüringer Landtags, wo die verschiedenen Interessenverbände, die sich mit Windenergie beschäftigen, Aussagen getroffen haben. Die Aussage, dass 45.000 Megawatt Windenergie kommen, ist doch keine Aussage, die die Landesregierung getroffen hat. Das ist eine Aussage, die der Bundesverband Windenergie getroffen hat und wo ich als zuständiger Minister sage, da ich nun Baurecht und Planungsrecht kenne, dass das durchaus realistisch ist. Selbst wenn Offshore nicht so schnell kommt, kann man über Planungsrecht Repowering nicht verhindern. Es gibt ja viele Kommunalpolitiker, die freuen sich auf solche Windanlagen. Ihre Kollegin, die während der Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebunds aufgestanden ist, als es um die Diskussion Straßenausbaubeiträge gegangen ist, hat gesagt, ich habe 16 Windmühlen um mein Dorf stehen und deswegen bin ich reich und ich muss keine Straßenausbaubeiträge erheben.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Na so was.)

Das ist die Realität. Geld macht eben auch verführerisch. Ich sage, auch unsere Agrarbetriebe sind nicht abgeneigt, Windenergieanlagen und Biomasse und natürlich die Vorteile von erneuerbaren Energien zur Verbesserung ihrer eigenen Wirtschaftlichkeit dort anzubieten.

(Beifall SPD)

Ich weiß ja, was einem Grundstückseigentümer für eine Pachtzahlung geboten wird, für das Ackerland was er zur Verfügung stellt. Das sind Pachtzahlungen, da träumt jemand davon, der Bauland zur Verfügung stellt. Deswegen glaube ich nicht daran, dass

sich das Repowering in Brandenburg, in SachsenAnhalt, in Mecklenburg verhindern lässt. Daran glaube ich nicht.

Ich will einen weiteren Punkt ansprechen. Ich bin dankbar, wenn die Studie von Dr. Jarass vorliegt, weil wir natürlich Dr. Jarass als außerordentlichen Kenner der ganzen Technologie sehr schätzen. Nicht umsonst hat das Bundesumweltministerium eine Studie von Dr. Jarass in der Anhörung vorgelegt. Deswegen wird diese Studie wahrscheinlich auch kein anderes Ergebnis bringen. Sie untermauert das, was das Bundesumweltministerium gesagt hat. Ich wäre sehr froh, wenn hier eine Empfehlung käme: Wenn ihr die Spitzenbelastungen, die durch die Winderzeugung kommen, abschneidet, dann ist der hohe Ausbaustandard nicht mehr notwendig. Dann sage ich, dann wäre ich außerordentlich froh und dann würde natürlich eine solche Aussage ins Verfahren mit einfließen. Beide Studien von Dr. Jarass, einmal die, die er für das Bundesumweltministerium erstellt hat, die Zusammenfassung liegt Ihnen übrigens vor in der Vorlage 4/783, und diejenige, die er im Auftrag der Gemeinden vorstellt, werden natürlich dann, wenn sie im Verfahren eine Rolle spielen müssen - und das ist auch wiederum nicht im Raumordnungsverfahren, das wird auch erst im Planfeststellungsverfahren sein.

Nun sind wir mal realistisch, Sie sagen, in wenigen Wochen liegt das Gutachten der Gemeinden vor. Das heißt, die Jarass-Studie liegt schon vor, wenn das Raumordnungsverfahren entweder noch gar nicht eröffnet und schon gar nicht abgeschlossen ist. Sie liegt auf jeden Fall rechtzeitig vor, wenn es in die Planfeststellungsverfahren hineingeht.

Herr Minister, gestatten Sie noch eine weitere Anfrage durch die Frau Abgeordnete Enders?

Aber gern.

Bitte, Frau Abgeordnete Enders.

Herr Minister Trautvetter, habe ich Sie damit richtig verstanden, Sie werden also das Gutachten, das durch die Landkreise, Städte und Gemeinden in Auftrag gegeben wurde, anerkennen?

Wir werden das Gutachten im Verfahren berücksichtigen. Ich muss doch ein Gutachten nicht anerkennen. Der Antragsteller ist doch nicht die Landesregierung. Sie erwecken immer in der Öffentlichkeit,

(Beifall CDU)

dass die Landesregierung diese Trasse will. Was erzählen Sie eigentlich für einen Unfug?

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Sie tun doch auch nichts dagegen.)

(Beifall CDU)

Nein, jedes Unternehmen, Frau Enders, jeder Bürger hat ein Anrecht auf die Durchführung der Verwaltungsverfahren.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Sie beziehen auch keine Stellung.)

Wir werden auch keine Stellung in dem Verfahren beziehen, weil wir nicht die Beteiligten sind. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit muss der Antragsteller begründen. Verfahrensbeteiligte sind diejenigen, die betroffen sind; das sind die Kommunen, wenn es über ihr Gebiet geht, das sind alle Belange Naturschutz, das sind alle Belange der Wasserschutzrichtlinien und vieles andere mehr. Die Landesregierung vollzieht Bundesgesetze im Verwaltungsverfahren. Wir sind die zuständige Behörde über das Landesverwaltungsamt, die nach objektiven Kriterien das Verfahren durchführt. Jetzt sage ich Ihnen mal ganz eindeutig, deswegen bleibe ich auch dabei, dass ich mich nicht äußern werde. Ich werde doch nicht durch eine vorherige fachliche Bewertung - ob sie richtig ist oder nicht richtig ist -, die in ein Verfahren hineingeht, danach eine Klagemöglichkeit gegen die Verfahrensentscheidung eröffnen. Schauen Sie doch unsere Verwaltungsgerichtsverfahren an. In wie vielen Verwaltungsgerichtsverfahren ist eigentlich in der Sache entschieden und wie viele Verwaltungsgerichtsverfahren sind durch Verfahrensfehler eigentlich beendet worden? Die Mehrheit der Verwaltungsgerichtsverfahren sind durch Verfahrensfehler beendet worden.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Das warten wir mal ab.)

Ja, ich weiß, Sie beklagen das Raumordnungsverfahren. Das können Sie ja alles machen, das Raumordnungsverfahren beklagen. Sie sagen auch, damit wäre schon eine Verwaltungsentscheidung getroffen und das müsste beklagt werden. Das Raumordnungsverfahren ist eine gutachterliche Stellung

nahme und der entscheidende Planungsschritt - um das noch einmal deutlich zu machen - ist das Planfeststellungsverfahren. Und das Planfeststellungsverfahren ist auch das Verfahren, was dann durch die Beteiligten, wenn ihre Belange nicht berücksichtigt worden sind, beklagt werden kann. Wenn Sie im Rahmen des Verfahrens, Frau Enders, das Betreten öffentlicher Wege in der Gemarkung Großbreitenbach untersagen, das können Sie ja weiter machen.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Sie müssen mir das nicht erklären, ich weiß das.)

Es gibt auch CDU-Bürgermeister, die schreiben den gleichen Unfug wie Sie. Ich kann nur ganz klar sagen, das ist rechtwidrig. Die im Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Anordnung der Behörde - das will ich hier noch einmal in aller Öffentlichkeit sagen - ist nicht dazu bestimmt, dass eine Gemeinde ihre öffentlichen Wege sperrt, denn das ist Allgemeingut. Das ist dazu bestimmt, weil es ein grundgesetzliches Recht auf Unversehrtheit des Eigentums gibt.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Dann ordnen Sie das doch an.)

Frau Enders, Sie haben nicht einmal das Recht als Bürgermeister, das Betreten des staatlichen Waldes zu unterbinden. Aber das haben Sie gemacht. Wenn das der Eigentümer Staatsforstbetrieb macht, dann hätte der noch ein Anrecht dazu. Aber nicht der Bürgermeister. Ihre Straßen in Großbreitenbach sind auch öffentliche Wege. Sie haben nicht geschrieben öffentliche Waldwege, Sie haben das Betreten von öffentlichen Wegen unterbunden.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Prima ist das.)

(Beifall DIE LINKE)

Da zählen auch Ihre Straßen dazu. Da kann ich nur sagen, Sie tun den Leuten, die Sie angeblich vertreten, keinen Gefallen. Sie schaden denen mehr, wenn Sie sich als Abgeordnete und als im Verfahren betroffene Bürgermeisterin im Interesse der Gemeinde Großbreitenbach rechtswidrig verhalten. Da tun Sie eigentlich Vattenfall einen Bärendienst und tun nichts zugunsten Ihrer Bürger.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Warten wir doch einmal ab.)

Ich will mich mit einigen anderen Punkten hier auch noch auseinandersetzen. Man kann ja immer wieder das Gleiche sagen. Es wird immer wieder von Ihnen das Falsche behauptet. Ich habe schon einmal erläutert, warum im Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren es bei der Bahntrasse richtig war, keine Durchleitungsgenehmigung über den Thüringer Wald zu geben. Es handelt sich um einen Versorgungsabschnitt von 25 km, der von der einen Seite von Ilmenau und von der anderen Seite von Lichtenfels versorgt werden kann. Deswegen ist es auch nicht notwendig, eine komplette 110-kVBahnenergieleitung zu bauen, weil dort hat die Planfeststellungsbehörde richtigerweise gesagt, ihr geht zu weit, ihr könnt das durch andere Verfahren machen. Jetzt stellen Sie eine neue Behauptung auf, Vattenfall würde eigentlich nur Goldisthal ausbauen wollen.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Da habe ich gesagt, das ist Spekulation. Aber es geht in diese Richtung.)

Frau Enders, es ist alles technisch möglich. Da haben Sie vollkommen recht. Ich kann das Oberbecken natürlich um 20 m aufstocken. Dann brauche ich unten einen neuen Damm, weil nämlich das Fassungsvermögen des Unterbeckens genauso groß sein muss wie das Oberbecken. Sie wissen allerdings ganz genau, dass es DDR-Planungen waren, ein zweites Oberbecken zu bauen. Es sind ja keine Planungen von Vattenfall, sondern die DDR wollte beim Abschnitt bei Masserberg auf dem Rennsteig ein zweites Oberbecken bauen - das waren DDRPlanungen, das waren keine Vattenfall-Planungen. Das muss man doch einmal deutlich sagen.

(Unruhe im Hause)

Dass das gar nicht mehr möglich ist, weil die Kavernen, die notwendig wären, gehen gar nicht mehr in den Berg hinein, weil wir dort mittlerweile eine planfestgestellte und baurechtlich bereits im Bau befindliche ICE-Trasse haben. Ansonsten wäre es technisch möglich. Die andere Seite: Aufstocken ist technisch nicht möglich. Ganz klar, die Betriebsdauer in der Energieerzeugung in Goldisthal hängt vom Fassungsvermögen der Becken ab. Nach acht Stunden ist das Becken leer. Ich kann das auch nicht auf 16 Stunden ausbauen. Dann müsste ich nämlich auch im Unterbecken das Fassungsvermögen vergrößert haben. Lassen Sie Ihre Spekulationen sein, das bringt nichts. Eines will ich Ihnen noch einmal sagen: Wenn Vattenfall nicht Goldisthal und Markersbach gehabt hätte, dann wären im November 2006 auch in Thüringen die Lichter ausgegangen. Dann wären wir von dem europaweiten Ausfall des Stroms genauso betroffen wie Westdeutschland. Das ist deswegen in den neuen Ländern ver

hindert worden, weil Vattenfall 2.500 Megawatt Strom in Markersbach und in Goldisthal einspeisen konnte. Das ist unsere Energiesicherheit. Goldisthal ist die Energiesicherheit für die Bürger im Freistaat Thüringen. Das dürfen Sie nicht schlechtreden.

(Beifall CDU)

Wenn Sie immer wieder - das sage ich hier sehr deutlich - Remptendorf-Redwitz ins Gespräch bringen, dann führen Sie diese Gespräche bitte mit dem Bürgermeister in Probstzella. Sie tun gerade so, als ob diese Trasse nicht über den Rennsteig geht. Sie geht genauso über den Rennsteig, hat den gleichen Eingriff in die Natur wie das, was Vattenfall plant. Auch diese Trasse ist nicht ausbaufähig, weil sie nämlich auch siedlungsnah geht. Auch dort, wenn man diese Trasse weiterverfolgt, müsste daneben eine neue Trasse gebaut werden. Reden Sie doch bitte mit den Leuten in Probstzella. Ich weiß ja, dass Sie gern nach dem Windhundprinzip hier ein Feuer austreten, woanders geht eins an, dann können Sie dort wieder Protest machen. Bei dem ersten sagen Sie, ich habe alles erreicht und bei dem zweiten haben Sie dann wieder Ihr Protestklientel.

Wenn Sie immer wieder öffentlich behaupten, ich wäre gegen die Tunnellösung, auch das ist eine Falschaussage. Der Erste, der eine Tunnellösung ins Gespräch gebracht hat, war der Minister Trautvetter, der Allererste. Monate, bevor Sie sich überhaupt mit der Thematik befasst haben, habe ich über die Tunnellösung gesprochen. Ich habe gesagt, warum ist es nicht möglich, in den Rettungsstollen entlang der ICE-Strecke die Leitungen einzubauen.

(Zwischenruf Abg. Enders, DIE LINKE: Dann lesen Sie das einmal in den Proto- kollen nach.)

Einen kleinen Moment mal bitte. Ich habe das jetzt ganz lange mit großer Geduld angehört. Ich bitte darum, dass erst einmal der Minister das zu Ende sagen kann, was er sagen möchte. Dass dann Frau Enders sich vielleicht noch einmal zu Wort meldet. Ich möchte einmal in aller Vorsicht daran erinnern, wir sind bei der Beratung eines Punkts, der lediglich lautet, dass im Landtag zeitnah darüber berichtet wird, wie die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens sind. Ich wollte es nur noch mal so gesagt haben und bitte darum, dass wir die Debatte der Reihe nach führen.

Frau Präsidentin, da haben Sie vollkommen recht, auch die Landesregierung würde sich nicht darüber

hinaus äußern, wenn nicht die vorherigen Redner sich auch darüber hinaus geäußert haben.