Protocol of the Session on September 20, 2007

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Differenz von 67 Stellen zu erklären?

2. Wie verteilen sich die abzubauenden Stellen auf die einzelnen Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums?

3. Für wie viele Stellen des Polizeivollzugsdienstes wurden im Entwurf des Haushaltsplans 2008/2009 kw-Vermerke ausgebracht?

4. Wie viele der mit einem kw-Vermerk versehenen Stellen des Polizeivollzugsdienstes sind zurzeit nicht besetzt?

Die Anfrage beantwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die Gesamtzahl der abzubauenden Stellen der Landesverwaltung gemäß SSL - Strategiekonzept zum Stellenabbau der Landesregierung - beläuft sich auf 7.400 Stellen. Davon wurden mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 bereits 6.655 untersetzt. Die noch verbleibenden Stellen zur Zielgröße wurden mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 anhand des Stellensolls 2007 auf die Ressorts aufgeteilt. Damit erhöhte sich die erste

Vorgabe für den Einzelplan 03 von 1.591 Stellen um 67 Stellen auf nunmehr 1.658 Stellen.

Zu Frage 2: Die insgesamt 1.658 abzubauenden Stellen verteilen sich wie folgt: Ministerium 78, Verwaltungsfachhochschule 3, Landesverwaltungsamt 154, Landesamt für Statistik 53, Landesamt für Verfassungsschutz 11, Feuerwehrschule 5, Polizeibildungseinrichtungen 51, Landeskriminalamt 26, Landespolizei 1.020, Bereitschaftspolizei 243, Polizeiverwaltungsamt 14.

Zu Frage 3: Für insgesamt 854 Polizeivollzugsstellen sind kw-Vermerke ausgebracht. Der Abbau ist jedoch von der Neuorganisation der Polizei abhängig.

Zu Frage 4: Zum Stichtag 01.09.2007 sind davon 137 Stellen nicht besetzt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Jung, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3318.

Verwendung der Bundesmittel für den Ausbau der Krippenplätze

Am 28. August 2007 haben sich Bund und Länder auf den Ausbau der Krippenplätze geeinigt und am 5. September wurde die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Länder mitgeteilt. Demnach soll Thüringen in den Jahren 2008 bis 2013 von den insgesamt 2,15 Mrd. € für Investitionskosten (Neubau-, Aus- bau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Moderni- sierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Einrich- tungen) und für die Kindertagespflege 51.907.234 € erhalten. Für das Jahr 2008 ist die Höhe der Förderung auf 9.094.000 € festgelegt. Zusätzlich gibt es ab dem Jahr 2009 aus dem Umsatzsteueraufkommen weiteres Geld für die laufenden Betriebskosten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchem Verfahren sollen die Mittel an die Kommunen weitergereicht werden?

2. Wie stellt das Land sicher, dass die weitergereichten Mittel für die vorgesehenen Investitionskosten und die Kindertagespflege verwendet werden und die Gefahr ausgeschlossen ist, dass sie samt Zinsen an den Bund zurückgezahlt werden müssen?

3. Wie stellt das Land sicher, dass die Mittel auch in den Ausbau der Plätze für die Zwei- bis Dreijährigen fließen, die nach § 1 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) - im Gegensatz zur Bundesdefinition - nicht zu den Krippenkindern gehören?

4. Werden zur Sicherung der Qualität in den Krippen von den ab 2009 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln auch die nach § 18 Abs. 8 ThürKitaG als Betriebskosten definierten Personalkosten, gegebenenfalls für eine erforderliche Erhöhung der Stellenzahl bei Erzieherinnen, finanziert?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Frage der Frau Abgeordneten Jung gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Richtig ist, dass sich die Länder am 28. August auf den Ausbau der Krippenplätze oder der Kindertagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren geeinigt haben. Ein Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung liegt vor, über den die Chefs der Staatskanzleien auf ihrer heutigen Sitzung beraten. Anschließend beraten im Oktober die Ministerpräsidenten der Länder darüber. Danach kann der Entwurf von den Ländern unterzeichnet werden. Insofern ist eine konkrete Beantwortung der Fragen der Abgeordneten Jung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich und vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Verfahren und alle damit zusammenhängenden konkreten Einzelheiten können vom Land erst nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung und der noch ausstehenden Regelung über die konkrete Verteilung der Bundesmittel für die Betriebskosten festgelegt werden.

Zu den Fragen 2, 3 und 4: Siehe Antwort zu Frage 1.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Künast, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3331.

Förderung von Investitionen an berufsbildenden Schulen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)

Nachdem eine Förderung von Investitionen an berufsbildenden Schulen aus Mitteln der GA-Wirtschaftsförderung künftig nicht mehr möglich ist, stellt sich die Frage nach anderen Fördermöglichkeiten. Aussagen der Landesregierung zufolge sollen in den Jahren 2007 bis 2013 Investitionen an berufsbildenden Schulen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung gefördert werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Gesamthöhe und in welchen Jahresscheiben ist die Förderung von Investitionen an berufsbildenden Schulen aus Mitteln des EFRE in den Jahren 2007 bis 2013 beabsichtigt?

2. In welchem Umfang müssen sich die örtlichen öffentlichen Schulträger an der Finanzierung beteiligen und in welchem Umfang erfolgt eine Mitfinanzierung aus originären Mitteln des Landes?

3. Wann ist mit der Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie zu rechnen?

4. Welche wesentlichen Fördervoraussetzungen werden nach dem derzeitigen Stand der Planungen zur künftigen Förderrichtlinie für eine Beantragung der Fördermittel für Investitionen an berufsbildenden Schulen von den Antragstellern zu erfüllen sein?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Künast, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Nach der derzeitigen Planung sollen bauliche Investitionen an berufsbildenden Schulen in den Jahren 2007 bis 2013 mit 29 Mio. € aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung gefördert werden.

Zu Frage 2: Es wird ein Förderhöchstsatz von 66 Prozent angestrebt. Der Eigenanteil der öffentlichen Schulträger liegt damit bei mindestens 34 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Zu Frage 3: Die Verwaltungsvorschrift liegt als Rohentwurf vor. Dieser muss jedoch noch abgestimmt

werden. Es ist vorgesehen, die Verwaltungsvorschrift nach erfolgter Abstimmung den Landkreisen und kreisfreien Städten zeitnah zuzuleiten.

Zu Frage 4: Die baufachlichen Voraussetzungen für eine Förderung orientieren sich an der bisherigen Schulbauförderrichtlinie vom 7. Mai 2002, Thüringer Staatsanzeiger 22/02, Seite 1.659, und den Bestimmungen des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung. Zudem sollen Bauinvestitionen nur an solchen Standorten gefördert werden, bei denen gesichert ist, dass die jeweiligen Räumlichkeiten in den betreffenden Ausbildungsgängen unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung nachhaltig benötigt und genutzt werden. Mit Blick auf die voraussichtlich im Jahr 2010 eintretende Halbierung von Schülerabgangszahlen allgemeinbildender Schulen werden hierzu überregionale Kooperationen durch entsprechende Absprachen der Schulträger sowie Konzentration bei den Ausbildungsgängen erforderlich sein.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Künast, bitte.

Herr Minister, Sie haben gesagt, der Rohentwurf wird den Kreisen oder Kommunen zeitnah zugeleitet. Können Sie mir ungefähr sagen, wann das sein wird, wann die Abstimmung erfolgt?

Wir versuchen das alles noch im Jahr 2007 auf den Weg zu bringen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Huster, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3332.

Erneuter Verdacht der rechtswidrigen Übergabe eines Lottomittel-Bescheids

Die „Thüringische Landeszeitung“, Lokalausgabe Weimar/Weimarer Land, berichtete am 1. September 2007, dass „getreu dem Motto ‚Lieber der Onkel mit dem Geld als die Tante am Klavier’“ der CDU-Landtagsabgeordnete Mike Mohring zum Auftakt der Festwoche im Dorf Ulla einen Zuwendungsbescheid für Lottomittel aus dem Justizministerium mitbringen werde. Ministerin Diezel antwortete auf eine Kleine

Anfrage im März 2004, Lottomittel-Bescheide würden von Mitgliedern der Landesregierung oder durch beauftragte Vertreter der staatlichen Verwaltung persönlich überbracht, in der Regel jedoch per Post versandt. Dies entspräche den gesetzlichen Regeln. Mitglieder des Landtags würden dagegen nicht beauftragt, Bescheide zu übergeben.

Während der Plenarsitzung im Mai 2006 wurde diese Aussage von Staatssekretär Dr. Spaeth wiederholt. Den Bericht eines Anzeigenblatts, der Landtagsabgeordnete und CDU-Kreisvorsitzende Mike Mohring habe einen Lottomittel-Bescheid an einen Fußballverein überbracht, stellte Ministerin Diezel am 29. März 2007 im Plenum richtig, der Bescheid sei per Post übersandt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat Herr Mohring einen Zuwendungsbescheid für Lottomittel des Justizministeriums nach Ulla mitgebracht?

2. Falls Frage 1 mit Ja beantwortet wird: Was hat sich an den gesetzlichen Regeln und der Praxis der Landesregierung hinsichtlich der Übergabe bzw. Übersendung der Zuwendungsbescheide für Lottomittel geändert und was waren die Gründe für die Landesregierung, in dem o.g. Fall Herrn Abgeordneten Mohring mit der Übergabe des LottomittelBescheids zu beauftragen?

3. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet wird: Erwägt die Landesregierung, den CDU-Abgeordneten Mohring künftig gegen solche Falschmeldungen in den Medien zu schützen, und wenn ja, wie?