Protocol of the Session on July 12, 2007

Sie haben es mit eingebrockt, Sie sollten etwas ruhiger sein.

Nun ein Wort zu den modernen Technologien, die heute für die Verwaltung genauso wesentlich sind wie für unser gesamtes Gemeinwesen und die Wirtschaft. E-Government dient dem Ziel, Thüringen besser und moderner aufzustellen. Die Aufgaben des aufgelösten Interministeriellen Arbeitskreises „Informationstechnik“ sind - wie angekündigt - auf den Steuerungskreis E-Government beim Thüringer Finanzministerium übertragen worden. Damit kann aus dieser Bündelungsfunktion ein sehr konsequenter Weg beschrieben werden, noch stärker beim E

Government voranzukommen. Wir haben - wie angekündigt - das Elektronische Handelsregister eingeführt. Ohne Zweifel, dieser Service bedeutet - ebenso wie die Einführung des Elektronischen Grundbuchs im Jahr 2004 - einen erheblichen Zeitgewinn für die beteiligten Bürger und Unternehmen, die vom eigenen PC per Internet ihre Verwaltungsangelegenheiten regeln können.

(Beifall bei der CDU)

Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind beim Amtsgericht Jena konzentriert. Damit gibt es auch hier eine sehr effiziente Organisationsstruktur. Das Mahnwesen wurde vereinfacht und ein zentrales elektronisches Mahnverfahren eingeführt. Das heißt für die Gläubiger, sie profitieren von erheblich kürzeren Bearbeitungszeiten und auch der Verwaltungsaufwand bei den Amtsgerichten verringert sich schrittweise. Auch der Thüringer Haushalt zählt zu den Gewinnern solcher Entwicklungen. Das elektronische Mahnverfahren, die Umstellung hat Kostenersparnisse von immerhin bis zu 1 Mio. € mit sich gebracht.

(Beifall bei der CDU)

Es bleibt dabei, wir müssen die Internetplattform noch stärker als Kommunikations- und Servicemöglichkeit für Bürger und Unternehmen entwickeln. Vernetzte Websites und Internetportale ersparen den Bürgerinnen und Bürgern vielfach den Gang aufs Amt. Die technischen Fragen für das angekündigte Dienstleistungsportal sind weitgehend gelöst und dieses Portal wird vorbereitet. Es gilt jetzt, bedarfsgerechte Verwaltungsdienstleistungen für die Thüringerinnen und Thüringer ins Netz zu stellen - sicher, effizient, rund um die Uhr abrufbar. Ein sogenannter Zuständigkeitsfinder wird in den kommenden Jahren auf Grundlage des etablierten Behördenwegweisers schrittweise aufgebaut.

(Beifall bei der CDU)

Entscheidend ist - und das steht ja auch im Mittelpunkt des heutigen Tages -, dass wir mit Blick auf die Haushaltsentwicklung unserer Verantwortung gerecht werden. Sparen mit Augenmaß bedeutet, sich vorbereiten für die Zukunft. Deshalb haben wir eine Verantwortung für nachfolgende Generationen und wir werden ihr am besten gerecht, wenn wir eine nachhaltige Finanzpolitik betreiben. Wir haben vielen etwas zugemutet und deshalb ist die aktuelle Finanzlage jetzt auch unser gemeinsamer Erfolg. Voraussichtlich wird der Freistaat Thüringen in diesem Jahr keine neuen Schulden mehr aufnehmen und, was sehr wesentlich ist, im Doppelhaushalt 2008/2009 wollen wir auf neue Schulden verzichten - ein Paradigmenwechsel. Zum ersten Mal legen wir

zwei ausgeglichene Haushalte vor.

(Beifall bei der CDU)

Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für Thüringen, denn der Schuldenberg wächst nicht weiter an und zusätzliche Zinszahlungen, die den Haushalt derzeit mit mehr als 700 Mio. € jährlich belasten, sind nicht mehr notwendig. Keine zusätzlichen Zinsen heißt, zum einen sich vorbereiten auf die Mindereinnahmen ab 2009, aber auch mehr Geld auf wichtigen Zukunftsfeldern zu investieren. Das bedeutet auch, wenn die Konjunktur stabil bleibt - diese Einschränkung müssen wir als Land vornehmen -, können wir ab 2010 sogar Schulden tilgen. Das alles sind sehr ehrgeizige Ziele, die wir mit unserem Konsolidierungskurs vorbereitet haben.

Gestaltungsspielräume erhalten heißt aber auch, sich national dafür einzusetzen, dass wir im Rahmen der Föderalismuskommission II zu einem grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot in Deutschland kommen, denn auf Dauer müssen alle öffentlichen Haushalte auch durch eine klare Haushaltskonsolidierung die Neuverschuldung abbauen. Das schafft nicht nur mehr Klarheit, sondern das schafft auch mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Der Handlungsspielraum kann nur über den Weg der Konsolidierung und der Investitionen in wichtige Zukunftsfelder gemeinsam gestaltet werden.

(Beifall bei der CDU)

Ein wichtiges Element ist motiviertes Personal und gleichzeitig aber auch, durch die schon dargestellten Maßnahmen den schlanken Staat weiter zu entwickeln. Das heißt für alle Bereiche Deregulierung, Entbürokratisierung, aber auch Personalstellenabbau. Ich habe angekündigt, dass wir rund 7.400 Stellen in der Landesverwaltung einsparen werden, und gleichzeitig habe ich schon 2004 zugesagt, dass wir alle Maßnahmen sozialverträglich gestalten, das heißt, auf betriebsbedingte Kündigungen grundsätzlich verzichten. Wichtig ist, die Identifizierung der wegfallenden Stellen ist vonseiten der Landesregierung abgeschlossen. Die Stellen werden nicht wieder besetzt und neue notwendige Aufgaben sind nach Möglichkeit mit dem vorhandenen Personal zu erfüllen. Wir haben deshalb die wöchentliche Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte auf durchschnittlich 42 Stunden verlängert und für Angestellte gibt es entsprechende Anträge. Dabei hat Thüringen als erstes Land eine familienpolitische Komponente eingeführt. Bei Beamtinnen und Beamten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu betreuen haben, beträgt die regelmäßige Arbeitszeit weiterhin 40 Stunden je Woche. Wir haben auch die Sonderzahlungen für Beamte - gestaffelt nach Besoldungsgruppen - reduziert und damit

unsere Ankündigung wahr gemacht.

Eine ganz wesentliche Debatte der letzten Wochen hat sich rund um die Gemeindefinanzen bewegt. Es bleibt unser gemeinsames Ziel, Thüringen voranzubringen, das gilt auch für die Kommunen. Die Mitverantwortung für eine Zukunft tragen wir und tragen die Kommunen gemeinsam. Es war das Ziel der Landesregierung zu Beginn dieser Wahlperiode, die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen in einem dreistufigen Verfahren neu zu ordnen. Auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof fordert in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 eine Neuordnung. Diese Neuordnung hat aber einen kompletten Systemwechsel zur Folge, der von unserem ursprünglichen Konzept abweicht.

Die Höhe der Finanzausstattung der Thüringer Gemeinden und Landkreise darf sich nicht mehr nach einem prozentualen Anteil des Steueraufkommens des Landes bestimmen. Stattdessen orientiert sich die Höhe der Finanzausstattung jetzt am angemessenen Bedarf der Kommunen, der wiederum abhängig ist von der jeweiligen kommunalen Finanzkraft. Mir geht es um eine nachvollziehbare, faire und verlässliche Grundlage. Für die kommunale Aufgabenerfüllung werden wir im nächsten Jahr Finanzmittel in Höhe von 2,751 Mrd. € zur Verfügung stellen; im Jahr 2009 sind es 2,829 Mrd. €. Zum Vergleich, im laufenden Haushaltsjahr betragen die Zuweisungen des Landes 2,785 Mrd. €. Das heißt unterm Strich für die Kommunen im Jahr 2008 34 Mio. € weniger als in diesem Jahr und im Jahr 2009 steigen die Zuweisungen um 44 Mio. € im Vergleich zum laufenden Haushalt. Deshalb ist die Kritik der letzten Wochen, noch dazu in der oft vorgetragenen Schärfe, nicht gerechtfertigt.

(Beifall bei der CDU)

So wurden auch die besonderen Aufgaben der kreisfreien Städte, großer kreisangehöriger Städte und Mittelzentren im neuen Entwurf des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes dadurch berücksichtigt, dass sie eine sogenannte Anpassungshilfe erhalten, jeweils 10 Mio. € in 2008 und 2009. Auch die Jugendpauschale, ebenfalls 10 Mio. € in 2008 und 2009, ist gesichert. Mit einem Zusatzvolumen von jeweils 13,6 Mio. € für 2008 und 2009 wird es möglich, geringere Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer zu kalkulieren als ursprünglich beabsichtigt. Auch für die Unterhaltung von Straßen in kommunaler Trägerschaft wurden zusätzlich jeweils 1,4 Mio. € bereitgestellt. Die möglichen Auswirkungen der Unternehmensteuerreform sind bereits jetzt im Entwurf berücksichtigt. Die Steuermindereinnahmen der Kommunen werden mit zusätzlichen Landeszuweisungen kompensiert. Thüringen ist das einzige Land in Deutschland, das - bevor das Gesetz überhaupt in

Kraft ist - eine solche Vorwegnahme beschließt.

(Beifall bei der CDU)

Ich nehme die Sorgen der Kommunen sehr ernst, wie es ab 2010 weitergeht, denn der Systemwechsel bedeutet auch, dass natürlich ab 2010 manche Inhalte so keine Rolle mehr spielen. Die Spitzabrechnung steht nicht mehr zur Verfügung. Der Korridor muss immer wieder überprüft werden. Wir haben deshalb Verantwortung, in 2008 und 2009 den Weg zu begleiten. Deshalb haben wir für die zweite Kabinettsbefassung eine Revisionsklausel vorgesehen, um uns dann gemeinsam an den Erfahrungen orientierend im Jahr 2009 auf 2010 vorzubereiten. Der vorliegende Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes entspricht zum einen den Vorgaben des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, zum zweiten stärkt er die Verantwortung und Entscheidungskompetenz der Kommunen, weil die Schlüsselmasse steigt und weil damit die Eigenverantwortung der Kommunen ernster genommen wird und die besonderen Finanzzuweisungen deutlich minimiert werden. So ist auch die klare Vorgabe des Verfassungsgerichtsurteils. Das Gesetz schafft verlässliche und solide Planungssicherheit für alle Beteiligten. Wenn Sie mir den Nebensatz noch gestatten, es ist auch der Finanzausgleich für Kommunen, der einzigartig in Deutschland ist. Unser Nachbar Niedersachsen hat gerade einen Kommunalen Finanzausgleich von 3,1 Mrd. € vorgestellt - Sie wissen, wie viele Einwohner Niedersachsen mehr hat. Man sieht es in der positiven Entwicklung der Kommunen, dass über 16 Jahre das Land Thüringen die Kommunen bessergestellt hat als viele andere Länder.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich ein Thema aufgreifen, das die Opposition gebetsmühlenartig wiederholt und das demzufolge für Sie scheinbar auch Priorität auf der politischen Agenda hat: Gebietsstrukturen. Ich sage es hier noch einmal sehr deutlich: Es stand und steht nicht auf unserer Agenda, weil wir gerne wollen, dass sich Thüringen weiterentwickelt ohne zentralistische Eingriffe.

(Beifall bei der CDU)

Thüringen ist ein überwiegend ländlich geprägtes Land mit historisch gewachsenen, kleinteiligen Strukturen. Das mag auch manchmal eine Last sein, stellt aber den besonderen Wert und die besondere Ausstrahlungskraft und auch die besondere Anziehung Thüringens dar und es schafft die Grundlage für die Identität, die wir Tag für Tag, Woche für Woche in allen Thüringer Regionen erleben, zuletzt wieder in Eisenach. Größere Einheiten bedeuten außerdem nicht automatisch bessere Strukturen oder erhebliche

Finanzeinsparungen. Das können Sie in anderen Ländern nachvollziehen. Im Gegenteil, die Sozialkosten sind in aller Regel in größeren, anonymeren Strukturen deutlich höher. Das ist eine Erfahrung, die Deutschland schon mehrfach gemacht hat.

(Beifall bei der CDU)

Außerdem, weil wir auch die Partei sind, die sich von der ersten Stunde an für die kommunale Selbstverwaltung eingesetzt hat, setzen wir vor allen Dingen auf Freiwilligkeit und, wie sich zeigt, auch mit Erfolg.

(Beifall bei der CDU)

In den Jahren 2005 und 2006 konnten durch die Neugliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften für das Gebiet von insgesamt 32 Gemeinden effektivere Strukturen geschaffen werden. Im Jahr 2007 gibt es Anträge von 40 Gemeinden nach freiwilliger Bildung größerer Gemeinden und größerer Zusammenschlüsse. Wir alle hoffen natürlich dann, dass das Ergebnis der Enquetekommission einen Weg für die Zukunft mit beschreibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schwerpunkte und Maßstäbe, die das Land für die Entwicklung beschreibt, umfassen natürlich auch die Sozialpolitik. Auch wenn wir meistens nicht direkt zuständig sind, weil die erheblichen sozialstaatlichen Regelungskompetenzen auf Bundesebene sind, wissen wir, dass wirtschaftlicher Erfolg und sozialstaatliches Miteinander zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Ich habe im September 2004 angekündigt, dass wir auch die Leistungsgesetze im Sozialbereich, für die wir zuständig sind, auf den Prüfstand stellen werden; denn ein „Weiter-so-wie-bisher“ ist mit einer langfristigen Sicherung der Sozialsysteme nicht vereinbar. Deshalb werbe ich auch weiter für einen grundlegenden Systemwechsel in der Steuer- und Sozialpolitik und ich werbe auch weiter für die Einführung des Solidarischen Bürgergeldes.

(Beifall bei der CDU)

Denn zweifellos muss derjenige, der tatsächlich hilfebedürftig ist, weiterhin auf die Solidarität der Allgemeinheit zählen. Aber mir kommt es auch darauf an, dass wir Fehlanreize beseitigen, die am Ende immer zu Ungerechtigkeiten führen und die die Gesellschaft insgesamt überfordern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Landesblindengeld angepasst. Alle blinden Menschen in Thüringen erhalten ab dem 1. Januar 2008 ein Blindengeld in Höhe von 220 € monatlich - unabhängig vom Einkommen und Vermögen. Dieser Kompromiss sichert die Leistung an blinde Menschen und berücksichtigt gleichzeitig den notwendigen Kon

solidierungskurs. Auch das angekündigte Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen ist seit Ende 2005 in Kraft. Dieses moderne Gleichstellungsgesetz trägt dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben in freier Selbstbestimmung gestalten können.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesstelle Gewaltprävention, die seit 2004 im Sozialministerium angesiedelt ist, befasst sich schwerpunktmäßig mit politischem Extremismus und Fremdenfeindlichkeit, Gewalt an Schulen und im schulischen Umfeld und mit Gewalt im häuslichen Bereich. Neu eingerichtet haben wir die Leitstelle „Interventionsarbeit gegen häusliche Gewalt“, welche regionale Interventionsstellen und Netzwerke unterstützen wird. Nach den schrecklichen Kindstötungen der letzten Monate dürfen wir auch nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Landesregierung macht sich weiter für einen verbesserten Kinderschutz stark. Wir haben dazu im Dezember 2006 ein zusätzliches Maßnahmenpaket beschlossen. Es beinhaltet unter anderem die erfolgreich durchgeführte Kinderschutzkonferenz, die Ausbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefons oder die entwicklungspsychologische Beratung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in der Frühphase. Darüber hinaus beteiligt sich Thüringen an einem Frühwarnsystem für vernachlässigte oder misshandelte Kinder. Dieses länderübergreifende Modellprojekt wird zusammen mit Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Eine zukunftsgerichtete Sozialpolitik stellt sich rechtzeitig auf die Herausforderung gerade auch des demographischen Wandels und die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung der Menschen ein. Der Anteil der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung nimmt zu und damit auch der Bedarf an guter medizinischer Versorgung und Pflege. Thüringen verfügt über ein flächendeckendes Netz von 388 ambulanten Pflegeeinrichtungen. Im stationären Bereich stehen insgesamt 234 Einrichtungen zur Verfügung. Die Zahl der Dauerpflegeplätze ist allein in den letzten Jahren um 35 Prozent gestiegen. Insgesamt verfügt Thüringen also über leistungsfähige Strukturen im Pflegebereich. Das dient den Menschen, die dringend von dieser Pflege betroffen sind. Deshalb gilt mein Dank vor allen Dingen den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die bei der Pflege auch im häuslichen Bereich Vorbildliches leisten.

(Beifall bei der CDU)

Wie angekündigt haben wir auch bei der Gleichstellung von Frau und Mann Fortschritte erzielt. Wir haben in jedem Ministerium inzwischen eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner für

Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsfragen, die ihre Arbeit sehr engagiert wahrnehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder weiß, dass die Grundlage zukunftsfähiger Politik eine sich stark und erfolgreich entwickelnde Wirtschaft ist. Ich bin dankbar, dass in Thüringen der Mittelstand das Rückgrat der Wirtschaft darstellt. Nicht nur die Bürger, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen empfinden aber staatliche Bürokratie als Belastung, teilweise sogar als Hindernis für wirtschaftlichen Erfolg. Deshalb sind wir auf dem Weg zu mehr Wirtschaftsfreundlichkeit zusammen mit den Unternehmen ein gutes Stück vorangekommen. Die Stabsstelle „Deregulierung, Rechtsvereinfachung, Rechtsfolgenabschätzung“ im Thüringer Justizministerium überprüft alle neu zu erlassenden Verwaltungsvorschriften und Gesetze auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Kostenfolgen. In diesem Zusammenhang verdient auch das Pilotprojekt der Fachhochschule Nordhausen zum sogenannten Standard-Kosten-Modell große Beachtung. Es untersucht nicht nur den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den die Betriebe für Informations- und Berichtspflichten, für Anträge, für Formulare und Statistiken betreiben müssen. Auch die bürokratischen Belastungen, die durch neue Gesetze und Verordnungen auf die Verwaltungen selbst zukommen, nehmen die Wissenschaftler unter die Lupe. Nach dem Beschluss der Landesregierung vom Dezember 2004 ist grundsätzlich für Gesetzentwürfe der Landesregierung und Verordnungen eine Befristung von fünf Jahren vorgesehen, Ausnahmen natürlich bei der Umsetzung von Bundes- oder EU-Recht. Zum Ende jeder Befristung muss kritisch überprüft werden, ob die Vorschrift überhaupt Bestand haben muss.

Einen weiteren Beitrag zur Deregulierung leistet auch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz, das Ende 2006 in Kraft getreten ist. Mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen wurden nun die Öffnungszeiten fast vollständig freigegeben.

Wirtschaftsfreundlichkeit bedeutet auch, dass der Staat den Unternehmen Instrumente an die Hand gibt, um ihre berechtigten Forderungen bei säumigen Schuldnern schneller geltend machen zu können. Dies verhindert Insolvenzen und sichert Arbeitsplätze. Die Thüringer Landesregierung hat mit ihrer Initiative dazu beigetragen, dass der Bundesrat ein weiteres Mal ein Forderungssicherungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht hat. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Forderungssicherungsgesetz nun endlich auch Bundesrecht wird. Existenzgründungen sind für die Zukunft der Thüringer wie der deutschen Wirtschaft ganz entscheidend. Wir sind im europäischen Maß immer noch mit deutlich weniger Existenzgründern für die Zukunft nicht ausreichend

vorbereitet. Die wirtschaftliche Zukunft zu sichern, heißt also auch, jungen Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern, sie zu ermutigen. Denn Existenzgründer schaffen nicht nur für sich selbst eine berufliche Perspektive, sie sind auch potenzielle Arbeitgeber für andere Menschen. Bereits jetzt nehmen die Kammern eine wichtige Lotsenfunktion bei der Gründerbetreuung wahr - eine erfolgreiche Serviceleistung, für die ich mich ausdrücklich bei den Kammern in Thüringen bedanke.

(Beifall bei der CDU)

Es ist jetzt geplant, möglichst unter der Regie der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern regionale Anlaufstellen - sogenannte onestop-shops - zu gründen und Existenzgründern, Jungunternehmern das mit an die Hand zu geben, was sie dringend auf dem Weg zur Existenzgründung brauchen. Kleine und mittlere Unternehmen müssen auch weiter gestärkt werden. Diejenigen, die beim Automobilstammtisch in Eisenach dabei waren, wissen, dass auch die Mittelständler selbst hier die wichtigste Aufgabe für die Zukunft sehen, Netzwerke, Verknüpfungen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen so zu gestalten, dass sie national und international weiter wettbewerbsfähig bleiben und noch wettbewerbsfähiger werden. Zur guten Leistungsbilanz der Landesregierung zähle ich auch deshalb die verschiedenen Förderinstrumente insbesondere für den Mittelstand, die Neujustierung der Wirtschaftsförderung und auch die Einführung neuer, zielgerichteter Finanzierungsmodelle. Seit 2004 bietet die Thüringer Aufbaubank das „Thüringen-Kapital“ an, ein Produkt, mit dem das Eigenkapital von kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt wird. Darüber hinaus hat der Freistaat im vergangenen Jahr einen neuen Eigenkapitalfonds - kurz PET-Fonds - aufgelegt. Dieser Fonds hat ein Volumen von 70 Mio. € und stellt ein effektives Beteiligungsinstrumentarium gerade für junge technologieorientierte Thüringer Unternehmen dar.

(Beifall bei der CDU)

Künftig erhält die Darlehensförderung gegenüber der Zuschussförderung immer mehr Gewicht. Die neuen Programme „Thüringen-Invest“ und „Thüringen-Dynamik“ werden genau nach diesem Prinzip im nächsten Jahr starten. Die Wirtschaftsförderung musste aber auch grundsätzlich neu ausgerichtet werden, um die wichtigen Förderziele noch einmal in der Veränderung neu zu beschreiben. Bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ haben wir in enger Zusammenarbeit mit den Kammern, mit den Wirtschaftsverbänden ein neues Fördersystem eingeführt, das zu Beginn dieses Jahres auch in Kraft getreten ist. Die neue Richtlinie sieht eine Basisförderung von 12,5 Prozent für kleine und mittlere bzw. 10 Prozent für größere