Der Schutz der Allgemeinheit vor verurteilten Straftätern erfordert aber auch einen leistungsfähigen Justizvollzug. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung die personellen und baulichen Voraussetzungen - wie angekündigt - verbessert. Als Beispiel nenne ich hier die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt Tonna, in der in zweijähriger Bauzeit 207 zusätzliche Haftplätze geschaffen wurden. Eines der Häuser in Thüringens größter und modernster JVA dient der sozialtherapeutischen Betreuung besonders behandlungsbedürftiger Gefangener. Dort ist eine intensive Therapie möglich. Die Schutzinteressen der Allgemeinheit bleiben dabei gewahrt. Die Länder sind außerdem - wie Sie wissen - seit dem 1. September 2006 für die Bereiche Strafvollzug und Untersuchungshaft zuständig. Dazu zählt auch die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug, der nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden muss. Der vom Thüringer Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf ist in den Landtag eingebracht worden. Außerdem wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass noch im zweiten Halbjahr 2008 der Grundstein für eine neue Jugendstrafanstalt in Arnstadt-Rudisleben gelegt werden kann.
Ein wichtiger Aspekt der inneren Sicherheit ist die Integration der bei uns lebenden Ausländer. Im Vergleich zu den meisten anderen Ländern sind der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung Thüringens sowie die Anzahl der im Land lebenden Menschen mit Migrationshintergrund verhältnismäßig gering. Gleichwohl gewinnt die Frage der Integration auch im Freistaat Thüringen an gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Deshalb haben wir unter Federführung des Innenministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die Leitlinien für die Integration von Zuwanderern in Thüringen erarbeitet.
Thüringen, Deutschland ist ein weltoffenes Land. Aber wer bei uns leben möchte, der muss bereit sein, sich zu integrieren, die deutsche Sprache zu erlernen. Und wenn für alle Bürgerinnen und Bürger das Grundgesetz gilt, gilt es auch für diese Bürgerinnen und Bürger. Es wäre falsch, diese Forderung nicht zu stellen und darauf zu achten, sie umzusetzen. Es würde eine falsch verstandene Toleranz bedeuten, die unserem Land keinen Dienst erweist.
Eine wichtige Aufgabe bleibt auch, dass wir aus der Geschichte lernen und die Erfahrungen aus der Geschichte auch für die Zukunft vermitteln. „Wer die Vergangenheit nicht kennt, wird die Zukunft nicht in den Griff bekommen.“ Historiker Golo Mann hat in kurzer und knapper Form auf den Punkt gebracht, was auch unsere Überzeugung ist. In der Tat, weil wir wissen müssen, woher wir kommen, ist es notwendig, mit unserer ganzen Geschichte zu leben. Anders gesagt, jeder Versuch, die dunklen Kapitel unserer Geschichte zu verdrängen, führt zu einem Verlust an Identität und Orientierung. Es macht uns unfähig, die Zukunft verantwortlich zu gestalten. Deshalb ist die Vermittlung historischer Zusammenhänge so wichtig - in den Schulen und Stiftungen, über Angebote der politischen Erwachsenenbildung. Ein wichtiger Beitrag zur Erinnerungskultur ist deshalb auch die internationale Wanderausstellung zum Thema „Zwangsarbeit im Dritten Reich“, die von der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und MittelbauDora konzipiert wird. Die Landesregierung hat von Anfang an dieses Projekt unterstützt und ich bin dankbar, dass die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ mit ihrer Entscheidung, 4 Mio. € für dieses Projekt zu geben, jetzt auch den Zuschlag für die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora gezeigt hat. Ich bin Prof. Knigge dankbar, dass er mit einem sehr guten Konzept die Vorarbeit geleistet hat, und bin sicher, dass diese internationale Wanderausstellung hier in Thüringen, aber auch in Deutschland und in aller Welt ihren Erfolg in der Vermittlung des Geschichtswissens haben wird.
Buchenwald mahnt uns, die Opfer der NS-Diktatur nie zu vergessen und rechtsextremistischen Umtrieben immer frühzeitig zu begegnen. Das sogenannte Speziallager II auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers mahnt uns auch, die Opfer des Stalinismus nicht zu vergessen. Wir haben uns erfolgreich für eine Verlängerung der Regelüberprüfungen nach dem Stasi-Unterlagengesetz eingesetzt. Bestimmte Personengruppen können weiterhin auf eine mögliche Stasitätigkeit hin überprüft
werden, weil wir auch in Zukunft nicht wollen, dass Führungsverantwortung im demokratischen Gemeinwesen von Bürgerinnen und Bürgern getragen wird, die einst mit der Stasi eng zusammengearbeitet haben.
Die Antragsfristen für eine mögliche Rehabilitierung von Opfern des DDR-Unrechtssystems sind vor allem dank unserer Thüringer Initiative um weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert worden - sowohl im strafrechtlichen als auch im verwaltungsrechtlichen und im beruflichen Rehabilitierungsgesetz. Wir tragen auch weiter eine besonders hohe Verantwortung gegenüber den Opfern der SEDDiktatur. Denn diese Menschen haben am meisten unter der deutschen Teilung gelitten und sie haben unter hohem persönlichen Risiko Widerstand gegen die Unterdrückung in der ehemaligen DDR geleistet. Ich bin sehr dankbar, dass es endlich gelungen ist, die Situation der SED-Opfer zu verbessern. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Einführung einer Ehrenpension in Höhe von 250 € beschlossen nach einem langen, langen parlamentarischen Hürdenlauf. Zur Erinnerung: Bereits im Jahr 2004 haben wir gemeinsam mit Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf zur Einführung der Opferpension in den Bundesrat eingebracht. Ich bin überzeugt, ohne unsere Initiative, ohne den ständigen Einsatz auch der Landesregierung für die Opfer der SED-Diktatur gäbe es immer noch keine Opferpension.
Die Opferpension ist eine geeignete Maßnahme, um den am schwersten betroffenen Opfern mehr Gerechtigkeit zukommen zu lassen und das erlittene Unrecht wiedergutzumachen. Es ist aber auch eine wichtige Entscheidung, um öffentlich deutlich zu machen, dass unsere Priorität in der politischen Alltagsarbeit den Opfern und nicht den Tätern gilt.
Das ist auch deshalb wichtig, weil wir unser demokratisches Bewusstsein weiter stärken müssen. Sie wissen, was im Thüringen-Monitor in den letzten Jahren mit Blick auf die Akzeptanz der Demokratie für zum Teil nachdenkliche Befragungsergebnisse veröffentlicht wurden. Deshalb bleibt es unsere Aufgabe: Wir müssen Demokratie, demokratisches Bewusstsein stärken, wir müssen wachsam bleiben gegenüber jeder Form von Extremismus und Totalitarismus, gegenüber jeder Form von Intoleranz und Fremdenhass. Extremismus bekämpfen bedeutet, die demokratische Verfassungsordnung frühzeitig vor jeder Aushöhlung zu schützen. Das bleibt unser Auf
Ein besonderer Schwerpunkt der vergangenen Jahre, aber auch der Arbeit in der Zukunft ist der Familie gewidmet. Mit einer effizienten und bürgernahen Landesverwaltung können wir uns besser auf die wichtigen Dinge konzentrieren - Bildung, Wirtschaft, aber nicht zuletzt auch Familie gehören dazu. Der Bundespräsident hat gemahnt, wörtlich: „Familien brauchen zeitgemäße Strukturen. Sie brauchen eine Gesellschaft, die ihnen Zeit lässt und Raum gibt.“ Thüringen ist eines der familien- und kinderfreundlichsten Länder in Deutschland, weil wir gute Rahmenbedingungen für die Familien im Freistaat geschaffen haben.
Mit der Familienoffensive erleichtern wir jungen Menschen die Entscheidung für Kinder. Die Familienoffensive sichert den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung für Thüringer Kinder ab zwei Jahren. Dies gilt seit 2006. Rund 38 Prozent der bis zu Dreijährigen nutzen das öffentliche Betreuungsangebot und dies bedeutet eine Spitzenstellung bundesweit.
Zwischen drei und sechs Jahren nutzen es 95 Prozent. Mit dem neuen Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz haben wir auch die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Erziehern gestärkt. Die Familienoffensive heißt aber auch Neuausrichtung der finanziellen Förderung von Familien. Seit dem 1. Juli 2006 hat das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld abgelöst. Bisher wurden über 29.000 Anträge bewilligt. Thüringen ist damit eins von vier Ländern, das als Land ein eigenes Erziehungsgeld zahlt.
Alle Eltern mit Kindern zwischen zwei und drei Jahren bekommen monatlich das nach der Anzahl der Kinder gestaffelte Thüringer Erziehungsgeld. Das eingeführte Wahlrecht beim Erziehungsgeld hat die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wesentlich erleichtert und die Erziehungsleistung der Eltern wird hier endlich auch gebührend anerkannt.
Damit haben wir auch eine wichtige Verfassungsaufgabe erfüllt. Wir haben in unserer Thüringer Verfassung in Artikel 17 Absatz 1 die besondere Unterstützung von Ehe und Familie festgeschrieben und im Absatz 2: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient För
derung und Entlastung.“ Familienleistungen sind in Thüringen bürgernah und dafür steht die ungewöhnlich hohe Zahl von 251 Erziehungsgeldstellen in Städten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, allgemein in Kommunen. Das Land unterstützt außerdem die Gemeinden mit einer Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000 € pro neugeborenem Kind. Damit wird erheblich mehr Investitionskraft in Thüringen für Kinder und für Familien möglich.
Die Familienoffensive ermöglicht vor allen Dingen die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, d. h. eine echte Wahlfreiheit bei der Betreuung der Kinder. Bei uns in Thüringen haben die Eltern die Wahl, ob sie ihre Kinder in der Kleinstkinderzeit in der Familie betreuen oder ob sie das Thüringer Erziehungsgeld nutzen, um es zur außerfamiliären Betreuung einzusetzen. Geschwisterzuschläge für das zweite, dritte, vierte oder weitere Kinder werden auch im Falle einer Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes ausgezahlt. Das Thüringer Familienfördergesetz unterstützt die Eltern mit guten Angeboten zur Familienbildung und Familienberatung. Eltern müssen wissen, welche Hilfe sie bekommen können, und genau diese Verlässlichkeit zeichnet unsere Familienpolitik aus.
Die Landesstiftung „FamilienSinn“ befindet sich im Aufbau und nimmt bereits jetzt Aufgaben wahr. In diesem Jahr konstituiert sich der Fachbeirat als beratendes Gremium. Die Stiftung wird ihre volle finanzielle Handlungsfähigkeit im Jahr 2009 erreichen. Im Haushaltsjahr 2008 werden auf Beschluss der Landesregierung weitere 16 Mio. € eingestellt und damit wird das gesamte Stiftungsvermögen auf 34 Mio. € anwachsen.
Es ist auch weiter wichtig, dass junge Familien ihren Traum vom eigenen Häuschen verwirklichen können. Die Landesregierung unterstützt sie dabei auch mit zinsgünstigen Baudarlehen für die eigenen vier Wände. Dafür stehen bei der Thüringer Aufbaubank in diesem Jahr 12 Mio. € zur Verfügung. Neu ist, dass jetzt auch Förderkredite zur Finanzierung größerer Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten beantragt werden können. Gut für die Familie und die Beheimatung der Familie in Thüringer Kommunen.
All diese Beispiele zeigen, wir investieren erfolgreich in die Zukunft, weil wir auf Familie setzen. Das bleibt auch politische Priorität für die nächsten Jahre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheidend ist, dass Kinder, Jugendliche lebenslang lernen können und ausgehend von einer guten Grundlage damit selbstbestimmt ihren eigenen Lebensweg gehen können. Wer Verantwortung für Kinder übernimmt, der weiß, wie wichtig Bildung und Erziehung sind, wie wichtig gerade auch lebenslanges Lernen ist. Lebenslang lernen heißt, die Herausforderung immer wieder anzunehmen. Die Thüringer Bildungspolitik hat sich darauf rechtzeitig eingestellt, beispielsweise mit dem Konzept „Bildung und Betreuung von 2 bis 16“. Dieses Konzept geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus: Es umfasst Bildungsangebote und außerschulische Betreuungseinrichtungen - von der Kindertagespflege über die Schule und die Jugendarbeit. Dieses Konzept wird derzeit schon umgesetzt. Es geht auch darum, die Erziehungspartnerschaft weiterzuentwickeln. Der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre ist in der Erprobungsphase und soll im Jahr 2008 verbindlich in Kraft treten. Er enthält grundlegende Orientierungen für die notwendigen engen Kooperationen zwischen Kindergarten und Grundschule. Er legt die Ziele und Schwerpunkte für außercurriculare Arbeit und Angebote im Primarbereich, also im Grundschulalter fest. Der Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre und der Lehrplan der Grundschulen sind aufeinander abgestimmt.
In meiner Regierungserklärung am 9. September 2004 habe ich gefordert, dass Kindergärten, Horte und Grundschulen stärker zusammenarbeiten müssen. Es ist das Ziel, regionale Bildungslandschaften aufzubauen mit differenzierten Formen ganztägiger Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote. Dabei stellt die offene Ganztagsgrundschule in verstärkter kommunaler Verantwortung einen wesentlichen Baustein dar. Wir werden ab 1. Februar 2008 Erprobungsmodelle in den Landkreisen Sömmerda, Greiz, Saalfeld-Rudolstadt, dem Landkreis Eichsfeld sowie der Landeshauptstadt Erfurt durchführen. Mit dem neuen Bildungsmodell „Neue Lernkultur in Kommunen“, das vor wenigen Tagen hier im Thüringer Landtag diskutiert worden ist, erfolgt ein weiterer notwendiger Schritt, denn wir brauchen alle Beteiligten in den Kommunen, um das Engagement für Kinder und Bildung umfassend zu organisieren. Die kommunale Dimension ist bisher nicht ausreichend in diesem Programm berücksichtigt.
Die berufsbildenden Schulen haben eine besondere Schlüsselfunktion. Sie stellen die Brücke zwischen Allgemeinbildung, zwischen konkreter inhaltlicher Prägung in der Allgemeinbildung und beruflicher Entwicklung dar. Wir haben gute berufsbildende Schulen. In Zukunft ist es aber wichtig, dass wir sowohl die Lernkooperation mit den Unternehmen ver
stärken als auch die stark zurückgehende Schülerzahl nutzen, um bei der weiteren Qualifizierung im Schulnetz zusammen mit der Wirtschaft die Schulträger so zu unterstützen, dass ein effektives Schulnetz auch in Zukunft erhalten bleibt. Wir haben vor allem bei der inneren Profilierung der Berufsschule alle Potenziale auszuschöpfen, die auch lernschwächere Schüler erreichen lässt, die mit zweijährigen Ausbildungsberufen neue Chancen erhalten. Denn die Berufswirklichkeit hat sich deutlich verändert und Ausbildungsberufe verändern stark ihre Inhalte. Deshalb brauchen wir ein differenziertes System.
Eigenverantwortliche Schule bedeutet unter anderem mehr Verantwortung für Erziehung und Unterricht, professionelles Qualitätsmanagement, flexible Stundentafeln, bedarfsorientierte Lehrerstundenzuweisung, Teilbudgetierung der Personalmittel und auch eine stärkere Beteiligung der Schulen an der Auswahl von Pädagogen. Hieran beteiligen sich schon jetzt etwa 100 Schulen und die positiven Erfahrungen werden dann natürlich grundsätzlich für alle Schulen genutzt. Diesem Ziel dient auch die Entwicklung der Schulämter zu Qualitätsagenturen, die wir auf den Weg gebracht haben. Die Schulaufsicht muss den Entwicklungsprozess zur eigenverantwortlichen Schule begleiten. Die Schulämter sollen noch stärker als Dienstleister die Bedürfnisse der Einzelschule berücksichtigen, ohne ihre Verantwortung als Schulaufsicht aufzugeben. Sie sollen Partner der Schulen werden, mit denen sie verbindliche Zielvereinbarungen abschließen. Das heißt, wir lassen unsere Schule los, aber wir lassen sie nicht im Stich.
Ein Wort zur gymnasialen Oberstufe - ein Thema, das für die Insider schon seit der Wiedervereinigung auf der Tagesordnung steht. Wir werden mit Beginn 2008/2009 die jetzt vorgelegte Reform umsetzen, die Vorschläge liegen auf dem Tisch und werden derzeit öffentlich mit allen Interessierten und Betroffenen diskutiert. Wir stellen uns mit der Novelle des Thüringer Schulgesetzes rechtzeitig auch auf sinkende Schülerzahlen ein, damit die Oberstufe auch in Zukunft qualitätsvoll gestaltet werden kann. Die Reform sichert nämlich, dass auch kleinere Jahrgangsstufen einen anspruchsvollen Unterricht erhalten können.
Lassen Sie mich ein Wort zu Schulen in freier Trägerschaft sagen. Sie sind von Anfang an im besonderen politischen Fokus der Thüringer Landesregierung. Wir haben - Gott sei Dank - in Thüringen eine Vielfalt der Schulen in freier Trägerschaft, die wir in den Jahren des Aufbaus genauso unterstützt haben, wie wir das auch in Zukunft tun werden. Ihre Zahl hat in den
letzten Jahren kontinuierlich zugenommen - von 100 im Schuljahr 1998/99 auf aktuell 132. Der Freistaat Thüringen nimmt seine Verantwortung wahr gemeinsam mit den Kommunen und mit den freien Trägern, die die Thüringer Bildungslandschaft ergänzen und bereichern. Der Freistaat Thüringen erhöht seine Förderung von aktuell 103 Mio. € und auf 109 Mio. € im nächsten und 117 Mio. € im übernächsten Jahr. Mit den gesteigerten Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft orientieren wir uns an den Kosten für Schüler an einer vergleichbaren staatlichen Schule. Mit dem Konzept “Bildung und Betreuung von 2 bis 16“ haben wir auch seit dem 1. Januar 2006 vor Ort die Jugendhilfeplanung deutlich mit Innovation versehen. Die Förderrichtlinien „Schuljugendarbeit“ und „Jugendpauschale“ wurden unter einer Überschrift „Örtliche Jugendförderung“ zusammengeführt und das Konzept bezieht jetzt die Sozialräume im Landkreis, in der kreisfreien Stadt ein. Der Freistaat Thüringen unterstützt deshalb auch die Kommunen im nächsten Doppelhaushalt und im nächsten Finanzausgleich mit 10 Mio. € zusätzlich.
Ganz entscheidend für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit ist unsere Wissenschaftslandschaft. Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort sind eng aufeinander bezogen, sie müssen auch weiter vernetzt werden. In Thüringen haben wir Bedingungen geschaffen, um Lehre und Forschung voranzubringen, um damit die klugen Köpfe im Land zu halten und kluge Köpfe für Thüringen zu interessieren. Die Universitäten, Fachhochschulen sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind die Zukunftswerkstätten des Freistaats. Mit dem neuen Hochschulgesetz, das wir wie angekündigt zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt haben, haben die universitären Bildungseinrichtungen noch mehr Autonomie erhalten. Ziel ist es, den Hochschulen größtmögliche Freiheit zu gewähren.
Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und wir eröffnen größere Freiräume, um die Leistungs- und Innovationsfähigkeit unseres Wissenschafts- und Forschungssystems zu erhöhen. Ein Beispiel: Wir haben das Universitätsklinikum Jena als Teilkörperschaft der Friedrich-SchillerUniversität Jena verselbstständigt und es arbeitet fachlich und betriebswirtschaftlich ausgezeichnet.
Neue Studiengänge wird es in Zukunft grundsätzlich nur noch mit den Abschlüssen Bachelor oder Master geben. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung und auch zur Stärkung der Durchlässigkeit innerhalb der Hochschulen Deutschlands und Europas. Darüber hinaus haben wir die Durch
lässigkeit zwischen den Hochschulen und den Berufsakademien erhöht. Die Abschlüsse der Berufsakademien in Eisenach und Gera sind seit dem 1. Oktober 2006 denen der Fachhochschulen gleichgestellt. Es ist wichtig, dass wir uns rechtzeitig auf die abnehmende Zahl der Bewerber aus den neuen Ländern einstellen und gleichzeitig die steigende Zahl von Studienanfängern, die sich durch die doppelten Abiturjahrgänge in den alten Ländern ergeben. Ich bin dankbar, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, jungen Menschen zusätzliche Ausbildungschancen an den Hochschulen zu verschaffen. Das Bund-Länder-Programm, das bis zum Jahr 2020 geht, sieht bis zum Jahr 2010 vor, 91.000 neue Studienplätze zu schaffen. Für die neuen Länder mussten sich die Verpflichtungen natürlich zum Erhalt der Studienplätze ergeben. Wir sind verpflichtet, das Studienplatzangebot auf dem Niveau des Jahres 2005 zu halten. In den jungen Ländern wird es eine Marketingkampagne geben, die wir auf unserer Ministerpräsidentenkonferenz Ost vor wenigen Tagen in Ronneburg beschlossen haben, um Studienanfänger noch stärker für die neuen Länder zu gewinnen. Wir werden zusätzlich für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Thüringen ebenfalls intensiv werben. Wissens- und Innovationskraft bilden die Grundlage für Wohlstand und Zukunftsfähigkeit in einem rohstoffarmen Land wie Deutschland und Investitionen in Bildung, Forschung und Entwicklung sind deshalb unverzichtbar, wenn wir unseren Lebensstandard halten wollen. Die Thüringer Landesregierung sieht darin auch für die Zukunft einen Schwerpunkt ihrer Politik und handelt entsprechend. Deshalb haben wir mit der Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen" für Hochschulen, Forschung und Innovation, die ich mit den Partnern in Hochschule, Forschung und Wirtschaft am vergangenen Dienstag vorgestellt haben, die Aktivitäten gebündelt - von der Hochschulforschung über die außeruniversitäre Forschung bis hin zur wirtschaftsnahen Technologie- und Entwicklungsförderung. Dafür investieren wir von 2008 bis 2011 insgesamt über 2,8 Mrd. €, das sind etwa 8 Prozent aller Landesaufgaben - eine beachtliche Leistung.