Protocol of the Session on June 22, 2007

Danke, Frau Präsidentin.

Mehr Straßenbaumittel durch Einsparungen der Winterdienstkosten

In Drucksache 4/2958 hat die Landesregierung Ende April 2007 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass zum damaligen Zeitpunkt noch keine konkreten Zahlen zu den Kosten des Winterdienstes 2006/2007 vorlagen. Ebenso gab es noch keinen Überblick über mögliche Frostschäden. Insofern gab es auch noch keine Entscheidungen zu einzelnen Straßenbaumaßnahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe belaufen sich die Winterdienstkosten des Landes für die Periode 2006/2007 auch im Vergleich zum Vorjahr?

2. In welchem Umfang sind gegenwärtig Sanierungsaufwendungen für die Behebung von Frostschäden an Landes- und Bundesstraßen zu beklagen und inwieweit sollen diese Frostschäden zeitnah beseitigt werden?

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen an Landes- und Bundesstraßen sollen und können nach Ansicht der Landesregierung in diesem Jahr infolge der geringeren Winterdienstkosten realisiert werden?

4. Nach welchen Kriterien wird dabei eine sogenannte Prioritätenliste der zusätzlichen Maßnahmen an Landes- und Bundesstraßen erstellt?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Winterdienstkosten des Landes belaufen sich für die Winterdienstperiode 2006/2007 auf insgesamt rund 10,1 Mio. €. Im Vergleich dazu waren es in der Winterdienstperiode 2005/2006 rund 18,6 Mio. €, so dass wir bei Haushalts-Soll-Ansätzen von 14,1 bzw. 14,3 Mio. € zwar im letzten Winter 4,0 Mio. € eingespart haben, aber im Winter davor auch 4,0 Mio. € zusätzlich ausgegeben haben.

Zu Frage 2: Aufgrund des außergewöhnlich milden Winters mit erheblich weniger schadensbegünstigten Frost-Tau-Wechseln sind kaum daraus resultierende zusätzliche Substanzverluste zu verzeichnen.

Zu Frage 3: Unter Berücksichtigung zusätzlicher Kosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. € für die Beseitigung der Schäden des Orkans „Kyrill“ sind auf 20 Landesstraßen und 11 Bundesfernstraßen Wartungs- und Unterhaltungsleistungen vorgesehen.

Zu Frage 4: Die für den Winterdienst nicht benötigten Mittel stehen auch weiterhin für die Wartung und Unterhaltung der Landes- und Bundesstraßen zur Verfügung. Die Entscheidung darüber, wo und wie die vorhandenen Schäden beseitigt werden - durch kleinteilige Flickungen oder großflächige Oberbehandlung - trifft das zuständige Straßenbauamt unter Beachtung seiner zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflicht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel.

Danke. Herr Minister, sind diese Entscheidungen der Straßenbauämter, die Sie jetzt zum Schluss dargestellt haben, bereits getroffen oder ist das noch in der Diskussion?

Ja, sie sind getroffen.

Würden Sie sich bereit erklären, diese Entscheidung dem Landtag oder mir zur Information zukommen zu

lassen?

Sie sind nachzulesen im Protokoll des Ausschusses für Bau und Verkehr, wo Staatssekretär Roland Richwien alle diese Straßenbaumaßnahmen vorgestellt hat.

Gut, dann lese ich dort nach. Danke.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf des Abgeordneten Kalich, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/3080.

Bevor ich Ihnen das Wort erteile. Das wäre dann zeitmäßig die letzte Anfrage. Ich habe noch drei Mündliche Anfragen. Besteht Einvernehmen, diese abzuarbeiten? Linkspartei.PDS-Fraktion: ja, CDU-Fraktion: ja, SPD-Fraktion: ja. Danke schön. Herr Kalich, bitte.

Danke, Frau Präsidentin.

Hochwasserschäden in der Stadt Gefell

Am 25. Mai 2007 ereigneten sich in der Stadt Gefell (Saale-Orla-Kreis) unwetterartige Niederschläge. Innerhalb kurzer Zeit von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr sind mehr als 35 l/m² Regenwasser angefallen. Der durch die Stadt fließende Erlichbach schwoll daraufhin zu einem reißenden Fluss an und überschwemmte Teile des Stadtgebietes. Gegenwärtig sind die Behörden vor Ort mit der Ermittlung der Schäden beschäftigt. Dieser Schadensbericht soll dem Innenministerium zugeleitet werden. Allein für den städtischen Kindergarten wird ein Schaden in Höhe von mehr als 100.000 € geschätzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Gesamtsumme belaufen sich nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Landesregierung die Schäden in der Stadt Gefell infolge der unwetterartigen Niederschläge vom 25. Mai 2007?

2. Unter welchen Voraussetzungen könnte die Stadt Gefell zur Beseitigung von Hochwasserschäden mit einer finanziellen Unterstützung durch das Land rechnen und inwieweit liegen dafür die Voraussetzungen nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Landesregierung vor?

3. Welche einzelnen Landesbehörden wären unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 2 Adressat eines möglichen Unterstützungsbegehrens?

4. Welche Formerfordernisse sind hierbei zu beachten (ggf. bitte entsprechende Rechtsgrundlagen be- nennen)?

Danke.

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kalich beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine formale Inkenntnissetzung der Landesbehörden und die Beantragung von Mitteln sind mit Ausnahme der Schäden am Gewässer zweiter Ordnung Erlichbach bisher noch nicht erfolgt. Am Gewässer Erlichbach und dessen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind Schäden in Höhe von 160.000 € aufgenommen worden. Die Schäden an Bundes- und Landesstraßen belaufen sich auf ca. 30.000 €. Die Schäden am kommunalen Straßennetz einschließlich der Ingenieurbauwerke, insbesondere der am stärksten beschädigten und grundhaft instand zu setzenden Kirchstraße, sind bisher noch nicht substanziell bekannt. Darüber hinaus sind weitere Schäden an kommunalen und privaten Gebäuden eingetreten, deren Höhe mangels Beantragung ebenfalls noch nicht beziffert werden kann. Eine Zusammenstellung aller Schäden wird durch die Stadt Gefell wohl heute dann letzten Endes auch eintreffen. Im Moment sind sie mir nicht bekannt.

Zu Frage 2: Gemäß Ziffer 1.2 zum weiteren Absatz der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden, Thüringer Staatsanzeiger 20/1994, sowie deren Änderung, Thüringer Staatsanzeiger 2/2002, sind Finanzhilfen bei Elementarschäden für Gemeinden und Gemeindeverbände nicht möglich. Darüber hinaus gibt es kein spezielles Förderprogramm des Landes zur Unterstützung bei der Beseitigung von Unwetterschäden. Sollte die Stadt Gefell aufgrund der Beseitigung von Schäden aus eigener Kraft überfordert sein, kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach den Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach § 24 Thüringer FAG vom 15. Januar 1998, zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 27. Februar 2002, in Betracht.

Sofern die Behebung der Schäden im Ergebnis der Jahresrechnung 2007 zu einem Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt führt und im Übrigen die sonstigen Voraussetzungen zur Gewährung von Bedarfszuweisungen nach den VV-Bedarfszuweisungen erfüllt sind, kann auf Antrag im Jahr 2008 eine Bedarfszuweisung zur teilweisen Deckung des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt gewährt werden. Daneben besteht die Möglichkeit, Bedarfszuweisungen in Abhängigkeit von der Finanzlage der Kommune teilweise auf Eigenanteile zu beantragen, die sich aus der primären Förderung eines Dritten (Bund, Land, EU) zur Beseitigung von Schäden ergeben. Sollte die Stadt Gefell aufgrund notwendiger Ausgaben zur Beseitigung der Schäden akut zahlungsunfähig werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Bewilligung einer rückzahlbaren Überbrückungshilfe aus dem Landesausgleichsstock. Schäden am Gewässer Erlichbach und dessen Anlagen können gemäß der Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung, Thüringer Staatsanzeiger 2000, Seite 549, und 2001, Seite 2.469, anteilig finanziert werden. Die Bereitstellung von ca. 60.000 € für zwei Maßnahmen sind noch im Jahr 2007 wahrscheinlich. Die Fortsetzung der Schadensbeseitigung bzw. der Ersatzinvestitionen wird im Jahre 2008 erfolgen. Die Förderung im Rahmen des kommunalen Straßenbaus wäre gemäß Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus vom 30.11.2006, Thüringer Staatsanzeiger 2/2007, Seite 31, bei Vorhandensein freier Mittel und vorliegend der Fördervoraussetzungen möglich. Die Schäden auf der Bundesstraße B 2 und der Landstraße 1093 sind bereits beseitigt bzw. die Beseitigung steht unmittelbar bevor.

Zu Fragen 3 und 4: Adressat der Beantragung von Bedarfszuweisungen und der Überbrückungshilfe ist jeweils das Thüringer Innenministerium. Adressat für die Förderung an Gewässern zweiter Ordnung ist das Staatliche Umweltamt Gera, für die Förderung des kommunalen Straßenbaus das Straßenbauamt Ostthüringen in Gera. Die Antragsunterlagen für die formgebundenen Anträge einschließlich des Adressaten des Unterstützungsbegehrens können den o.g. Veröffentlichungen im Thüringer Staatsanzeiger entnommen werden.

Danke. Es gibt Nachfragen, Abgeordneter Kalich.

Ich habe eine Nachfrage. Das, was Sie jetzt gerade ausgeführt haben, Herr Minister, trifft doch sicherlich dann auch auf die Stadt Hirschberg, die ja in unmittelbarer Nachbarschaft liegt, ebenfalls zu?

Wenn das eingereicht wird, selbstverständlich, und wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, dann klar.

Danke. Eine zweite Nachfrage, Abgeordneter Kuschel.

Herr Minister, Sie haben jetzt über die Fördermöglichkeiten zur Behebung solcher Schäden hier den Landtag informiert. Die Gemeinde Altenfeld aus dem Ilm-Kreis hatte vor zwei Jahren ein Hochwasserereignis - nicht in der jetzigen Dimension, aber immerhin - und bemüht sich seit zwei Jahren um eine Landesförderung zur Sanierung eines Fließgewässers und musste jetzt zur Kenntnis nehmen, dass das Land dort eine Förderung abgelehnt hat. Inwieweit stimmt das mit den jetzigen Aussagen überein, weil Sie hier den Eindruck vermitteln, als sei das alles nur eine Frage der Antragsstellung. In der Praxis können die Gemeinden offenbar nicht davon ausgehen, dass sie bei derartigen Unwetterereignissen mit einer Landesförderung rechnen können.

Herr Kuschel, das kommt immer darauf an, wie die Bedingungen sind, ob noch genügend Geld vorhanden ist, wie die Antragstellung ist und welches Ausmaß die Schäden hatten. Das muss man sich von Einzelfall zu Einzelfall exakt angucken. Hier sind Gefälle, das ist vollkommen klar, dieser Bach ist wirklich - ich habe ja auch die Bilder gesehen - zum reißenden Strom geworden. Das sind auch Versäumnisse, die in der Vergangenheit schon weit vor der Zeit, vor 1990 liegend, gemacht wurden, indem man dort alles verrohrt und begradigt hat, so dass der Bach diese Wassermassen gar nicht aufnehmen kann. Was Sie jetzt sagen von Altenfeld - da muss ich nachgucken, um dann zu sehen, was damals eine Rolle gespielt hat, warum dort keine Förderung gegriffen hat. Aber es gibt immer wieder solche Beispiele und man muss das auch immer von der Größe und der Schwere des Schadens abhängig machen und vor allen Dingen: Grundlage sind natürlich die Mittel, die uns zur Verfügung stehen.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Es folgt die nächste Anfrage, Abgeordneter Lemke, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/3109.

Verzicht auf Rückzahlung von Fördermitteln

Medienberichten zufolge verzichtet das Land Thüringen auf die Rückzahlung von zu Unrecht gezahlten Fördermitteln an die Flughafen Erfurt GmbH in Millionenhöhe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welcher Begründung wurden die Passagierzahlen im Planfeststellungsbeschluss rückwirkend im Februar dieses Jahres verändert und auf wessen Veranlassung wurde diese Änderung vorgenommen?

2. Inwiefern ist es nach geltendem Zuwendungsrecht und unter Beachtung der Thüringer Landeshaushaltsordnung zulässig, wesentliche Förderkriterien nach Erlassen des Zuwendungsbescheides und nach Vorliegen der Verwendungsnachweise zu ändern bzw. zu streichen?

3. Erfüllt nach Auffassung der Landesregierung die Angabe falscher Passagierzahlen zum Zweck des Erreichens notwendiger Förderkriterien den Tatbestand des Subventionsbetrugs gemäß § 264 StGB, wenn ja, wie wird dies begründet und wenn nein, wie wird dies begründet?