Zu 4.: Die Freistellungsverordnung der Kommission für De-Minimis-Beihilfen findet auf die Landesrichtlinie zur Förderung der beruflichen Qualifizierung kei
Herr Staatssekretär, zu der Einzelfrage 2 von mir noch einmal. Sie legten ja dar, dass im Prinzip Einzelmaßnahmen vergeben wurden. Können Sie Aussagen dazu machen, wie der durchschnittliche Zeitraum der Einzelmaßnahmen ist? Wir sprechen von der Förderperiode 2007 bis 2013 - sind die Einzelmaßnahmen für den gesamten Förderzeitraum der Periode beantragt oder kann es innerhalb der Förderperiode noch nachfolgende Einzelmaßnahmen geben? Und wie verhalten sich die Mittel, die bisher gebunden sind, die zugesagt wurden, im Verhältnis prozentual zu der Gesamtsumme von 14 Mio. €?
Der Abruf dieser Maßnahmen erfolgt schrittweise und nach Bedarf und nicht im Sinn eines starren Zeitplans. Zu einer prozentualen Aufteilung kann ich Ihnen derzeit aus dem Stand nichts sagen.
Aber die einzelnen Projekte, die jetzt beantragt wurden von BfW oder von Grone für die einzelnen JVA, die müssen ja einen Zeitraum umfassen. Können Sie dazu etwas sagen?
Sie hatten zwei Fragen. Sie könnten jetzt lediglich nachfragen, ob Ihnen das, was heute nicht beantwortet werden kann, nachgereicht wird. Dann klären wir das jetzt.
Das, was Sie noch wünschen, kann ich Ihnen gern nachreichen, wobei ich auch darauf hinweisen darf, dass diese Fragen Themen sein werden des nächsten Rechtsausschusses am kommenden Donnerstag, wo berichtet werden wird über die Neustrukturierung der beruflichen Bildung und Integration der Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten. Das ist die Vorlage 4/1551.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die von Herrn Abgeordneten Seela, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/3087.
Ein am 29. Mai 2007 im Spiegel Online veröffentlichter Artikel „Teures Trinkwasser - Verbraucher zahlen Hunderte Euro zu viel“ sorgt für viel Unmut unter der Jenaer Bevölkerung. Der Artikel enthält eine Trinkwasservergleichsliste von 76 deutschen Großstädten bundesweit, in der die Stadt Jena einen Spitzenplatz hinsichtlich der Wasserpreise einnimmt. Auch gegenüber den beiden anderen in der Liste aufgeführten thüringischen Städten Gera und Erfurt unterscheidet sich Jena durch höhere Wasserpreise.
1. Liegen die Trinkwasserpreise der thüringischen Städte Altenburg, Weimar, Gotha, Suhl und Eisenach ebenfalls unter dem Jenaer Preisniveau?
2. Liegt der Grund für den Jenaer Spitzenplatz bezüglich der Trinkwasserkosten - wie von den dortigen Stadtwerken behauptet - in erster Linie an der für ganz Thüringen geltenden Novellierung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2005, in dessen Verlauf rund 14,5 Mio. € Trinkwasserbeiträge an die dortigen Kunden zurückgezahlt wurden?
4. Kann es möglich sein, dass die Verwendung des mit hohen Investitionskosten verbundenen Brunnenwassers und demzufolge die geringere Abnahme des preisgünstigeren Fernwassers einen großen Anteil an den hohen Wasserpreisen in Jena hat?
Frage 1: Bevor ich diese Frage beantworte, möchte ich darauf hinweisen, dass ein Vergleich, der ausschließlich auf das Abgabenniveau unter Zugrundelegung eines gegriffenen Musterhaushalts abstellt, ein falsches Bild erzeugt. Wichtige Faktoren werden außer Acht gelassen, die für das Verständnis unerlässlich sind. So wird es für jeden einsichtig sein, dass die Trinkwasserversorgung im Thüringer Wald
schon in technischer Hinsicht vor ganz anderen Herausforderungen steht als im flachen Land. Auch ist nach der Wende die Qualität der Anlagen und Leitungsnetze bei den Aufgabenträgern unterschiedlich gewesen. Dies hatte zur Folge, dass Investitionen in nicht vergleichbarem Umfang vorgenommen werden mussten. Diese sind aber über die Abgaben wieder zu refinanzieren, wobei die Aufgabenträger in kommunaler Selbstverantwortung entscheiden, in welchem Verhältnis zum Beispiel Grundgebühren und Verbrauchsgebühren zueinander stehen. Ich bitte Sie, dies bei der Antwort zu berücksichtigen. Ich unterstelle dabei als Berechnungsgrundlage den 2-Personen-Haushalt aus der Spiegel-OnlineUntersuchung mit einem Tagesverbrauch von 250 Litern, obwohl dieser für Thüringen nicht zutrifft. Wir gehen hier für 2 Personen von einem durchschnittlichen Verbrauch von ca. 170 Litern pro Tag aus. Unter diesen Prämissen ist festzustellen, dass die Abgabenniveaus in den Städten Weimar, Gotha, Suhl und Eisenach unter dem der Stadt Jena liegen, in Altenburg hingegen darüber.
Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten. Sicherlich trifft es zu, dass der Verband zum Stichtag 31. Mai 2007 insgesamt rund 13,8 Mio. € an Wasserbeiträgen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt hat. Rückzahlungen gab es aber auch bei allen anderen Wasserversorgern; insgesamt wurden bislang rund 144 Mio. € zurückgezahlt. Im Durchschnitt ist die Wassergebühr um 6,5 Prozent gestiegen. Bei dem Zweckverband Jenawasser liegen die Ursachen für die Erhöhung der Grundgebühr nach Auskunft des Landesverwaltungsamts als der zuständigen kommunalen Aufsicht insbesondere in der Erhöhung der Kosten für die Instandhaltung, die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie im Rückgang der Wasserverkaufsmengen.
Zu Frage 4: Ich bitte um Verständnis, dass mir die Beantwortung dieser hypothetischen Frage nicht möglich ist.
Ich habe zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Können Sie mir mitteilen, wie in Jena der Wasserpreis kalkuliert worden ist? Besonders interessiert mich dabei, inwiefern die Energiekosten mit eingerechnet worden sind bei der Förderung des Brunnenwassers. Wenn Sie es jetzt nicht können, wäre ich auch damit einverstanden, wenn das nachgereicht wird.
Soll ich gleich die zweite Stellen? Die zweite Frage: Können Sie mir sagen, wie teuer der Abnahmepreis für Fernwasser in Jena ist pro Kubikmeter?
Herr Abgeordneter Seela, ich will mal so sagen, ich gehe davon aus, dass die Berechnung lege artis erfolgt, wie es sonst auch üblich ist. Ich kann Ihnen dieses nicht beantworten, welche Faktoren im Einzelnen dort eingeflossen sind. Es ist auch keine klassische Frage für eine Kommunalaufsicht. Das geht die Kommunalaufsicht wenig an, weil die Kommunalaufsicht sich nur darum kümmert, ob ein Verhalten rechtens ist oder nicht rechtens ist. Ich werde mal nachschauen lassen, ob diese Daten vorrätig sind bei der Kommunalaufsicht und danach entscheiden, ob ich Ihnen eine Ergänzung schriftlich zukommen lassen kann.
Das Zweite ist der Abnahmepreis Fernwasser; das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß nicht, ob die unterschiedlichen Kommunen unterschiedliche Beträge ausgehandelt haben. Auch dies betrifft den Bereich, welcher nicht der Kommunalaufsicht zugänglich ist. Es könnte sein, dass es sich hier um eine betriebsinterne Sache handelt, die auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist und auch keiner Kontrolle als Betriebsgeheimnis unterliegt. Auch hier werde ich nachfragen, ob die Stadt Jena bereit ist, dies mitzuteilen.
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Buse, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/3097.
Die Innenminister der Länder einigten sich auf ihrer jüngsten Sitzung über die Einführung eines bundeseinheitlichen Digitalfunks für Polizei und Sicherheitsbehörden bis zum Jahr 2010. In den Medien des Freistaats wurde darüber berichtet, dass entsprechend dem Verwaltungsabkommen diese Einführung den Freistaat etwa 95 Mio. € kosten wird. Darin enthalten sein sollen 86 Mio. € Nutzungskosten. Darüber hinaus soll der Freistaat 4,3 Mio. € als anteilige Mitfinanzierung der neu errichteten Bundesanstalt für Digitalfunk einkalkulieren. Nochmals 4,6 Mio. € würden die neuen Funkgeräte und das technische Equipment kosten.
2. Gibt es weitere direkte und indirekte Kosten, die mit der Einführung des Digitalfunks verbunden sind?
3. Werden diese Kosten durch bisherige Entscheidungen und Entwicklungen im Freistaat ungünstig beeinflusst?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die von den Medien dargestellten Kosten sind korrekt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Unterrichtung durch die Landesregierung gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Thüringer Verfassung vom 17. April 2007.
Zu Frage 2: Für den Freistaat werden derzeit keine weiteren Kosten außer den bisher geplanten prognostiziert.
Zu Frage 3: Die Antwort ist Nein. Zur Ergänzung vielleicht noch, falls dies irgendwie untergegangen ist bei den bisherigen Informationen, wir haben in der Haushaltsaufstellung 2008/2009 für 15 Jahre Aufbau und Betrieb des Digitalfunknetzes 86 Mio. € angesetzt. Hinzu kommen die Kosten der Bundesanstalt BOS 4,3 Mio. € und 4,6 Mio. € für die Endgeräte der Polizei.
Gestatten Sie eine Bemerkung noch auf das Letztgenannte von Herrn Minister, das wird ja sicherlich in den nächsten Tagen, also bis zur nächsten Sitzung, durch den Haushalt 2008/2009 dann auch für uns ersehbar. Aber ich hätte eine Nachfrage. Wir hatten vorhin das Thema „hochmoderne Tunnel“ und ich frage: Ist das richtig, dass diese Tunnel in Thüringen im Zusammenhang mit der Einführung eines bundeseinheitlichen Digitalfunks umgerüstet werden müssen, weil sie noch auf Analogtechnik hin ausgestattet sind?
Ja, das kommt darauf an. Es gibt ja Tunnelbereiche, die sicherlich von den Sendeeinrichtungen erreicht werden können. Bei der Tunnelkette schließe ich das nicht aus, dass man hier nicht in diesen Tunnelbereich vollständig hineinragen kann. Das werden wir prüfen, ob es hier notwendig ist, jeweils entsprechend noch Netzteile aufzubauen.
Gestatten Sie noch die Nachfrage: Wenn es so sein sollte, dass eine Nachrüstung erfolgen müsste, gehe ich jetzt davon aus, dass diese Kosten nicht in diesen 95 Mio. € enthalten sind.
Diese Kosten wären dann, also gesetzt den Fall, dass es hier Kommunikationsschwierigkeiten geben könnte, darin nicht enthalten.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, eine des Abgeordneten Eckardt, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3106.
1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, bei denen der von der Einsatzstelle zu erbringende Finanzierungsanteil tatsächlich von den Eltern des vorgesehenen Teilnehmers aufgebracht wird oder aufgebracht werden soll?