Protocol of the Session on November 11, 2004

1. Wenn es in Grundschulen einen rhythmisierten Unterricht im Sinne einer Ganztagsschule von 8.00 bis 14.30 Uhr gibt, ist es dazu notwendig, dass die Eltern ihre Kinder im Hort anmelden mit der Folge einer Gebührenlast?

2. Wie kann verhindert werden, dass ein solches Konzept, das auch von Schulträgern unterstützt wird, scheitert (wie im Fall der Staatlichen Grundschule "Josias Friedrich Löffler" in Gotha), weil nicht alle Eltern bereit sind, Hortgebühren zu zahlen?

3. Ist eine Regelung für rhythmisierte Grundschulen durch die Änderung der Hortkostenbeteiligungsverordnung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

4. Wie unterstützt die Landesregierung den Willen der Eltern, Lehrer und der Schulträger, das Angebot von rhythmisierten Grundschulen zu erweitern?

Danke. Es antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Blechschmidt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Indem der Schulträger einen Schulbezirk mehreren Grundschulen zuordnet und Wahlmöglichkeiten eröffnet. Damit können Eltern diejenige Grundschule wählen, von der sie für ihr Kind die besten Entwicklungsmöglichkeiten erwarten. Damit entfällt jedoch auch das Recht der Eltern auf eine bestimmte Grundschule, das beispielsweise Eltern der genannten Grundschule in Gotha einforderten.

Zu Frage 3: Nein, weil sich die anfallenden Gebühren nicht auf die Unterrichtszeit, sondern auf die durch die Rhythmisierung anfallenden Zeiten der Betreuung und der außerunterrichtlichen Angebote beziehen.

Zu Frage 4: Auftrag einer jeden Grundschule in Thüringen ist es, den Schulalltag nach den kindlichen Lern-, Spiel- und Arbeitsbedürfnissen zu rhythmisieren, den ein planvoller Wechsel von Anspannung und Entspannung, Bewegung und Ruhe prägt. Hierzu wurden in den vergangenen Jahren vielfältige Fortbildungen angeboten, die überwiegend als Abrufangebote für die schulinterne Fortbildung genutzt wurden. Das ThILLM erarbeitete 1999 mit einer Arbeitsgruppe die Broschüre "Rhythmisierung des Schulalltags" aus der Reihe "Impulse", Heft 21. Für die gemeinsame Gestaltung des Schulvormittags und dessen Rhythmisierung können Grundschulen Erzieherstunden erhalten. Im Schuljahr 2004/05 stehen hierfür 144 vollzeitbeschäftigte Einheiten zur Verfügung.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 4/254, Abgeordneter Huster, PDSFraktion.

Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2005

Auf der Grundlage von Artikel 30 Nr. 2 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) erhalten die neuen Länder (ohne

Berlin) in den Jahren 2005 bis 2009 jährlich einen Betrag in Höhe von 1 Mrd. C steuereinnahmen zum Ausgleich von Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehenden überproportionalen Lasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Der Anteil des Freistaats beträgt 176 Mio. 4- 

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird das Land diese Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen in voller Höhe an die Kommunen weiterreichen, und wenn nein, wie wird das begründet?

2. In welchem Haushaltstitel werden die Ausgaben an die Kommunen veranschlagt?

3. Wie hoch ist jeweils der Anteil der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte?

Danke. Die Frage beantwortet Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt werden ab 2005 Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu einer neuen Leistung der Grundsicherung für Arbeit Suchende zusammengeführt. Diese Maßnahme für sich genommen benachteiligt die Kommunen in den neuen Ländern im Vergleich zu den Kommunen in den alten Ländern, weil bei uns der Anteil der Sozialhilfeempfänger geringer ist als in den alten Ländern und der Anteil der Arbeitslosenhilfeempfänger vergleichsweise höher ist. Um diese grundsätzliche Benachteiligung der Kommunen in den neuen Ländern auszugleichen, bringen alle Länder, also neue wie alte Länder, gemeinsam aus ihrem Aufkommen aus der Umsatzsteuer einen Betrag von 1 Mrd. 25   sie dem Bund zur Verfügung stellen. Der Bund leitet diesen Betrag nur an die neuen Länder weiter in Form von Sonderbedarfsergänzungszuweisungen. Es handelt sich also nicht um eine Bundesleistung, wie der Begriff vermuten lässt oder wie der Fragesteller vielleicht unterstellt hat, sondern es ist eine Solidarleistung letztlich auch der Westkommunen an die Ostkommunen, da die Länder ihren Finanzierungsbeitrag anteilig bei ihren Kommunen wieder geltend machen. Folgerichtig werden die Umsatzsteuerausfälle, die durch die alten Länder zur Finan

zierung der SoBEZ gezahlt werden, im Finanztableau des Bundes für die alten Länder als Belastung ausgewiesen. Die neuen Länder werden jeweils nur in Höhe des Betrags entlastet, der sich aus der Differenz der erhaltenen SoBEZ, hier 176 Mio.  .% ringen, und dem zu zahlenden Umsatzsteueranteil, in Thüringen 28 Mio.   $ tet, dass die SoBEZ nach Abzug des Finanzierungsbeitrags an die Kommunen weitergeleitet werden, also in Höhe von 148 Mio.  (gebnis verfahren alle neuen Länder bezüglich der Weitergabe der SoBEZ entsprechend dem Vorgehen in Thüringen.

Zu 2: Die Ausgaben werden veranschlagt im Kapitel 17 09, Titel 633 01. Die Bewirtschaftung des Titels wird dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit übertragen.

Zu 3: Der Anteil des einzelnen Landkreises bzw. der einzelnen kreisfreien Stadt lässt sich erst auf der Basis der Rechtsverordnung zum Landesausführungsgesetz konkret berechnen. Die Rechtsverordnung ist in der Erarbeitung und wird mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits auf Arbeitsebene diskutiert. Die Rechtsverordnung erlässt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit im Einvernehmen mit dem Thüringer Innenministerium und dem Thüringer Finanzministerium.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, Drucksache 4/260, Abgeordneter Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Einsatz der an den Landeshaushalt zurückgeführten Mittel der Stiftung Thüringer Industriebeteiligungsfonds (TIF)

Nach Auflösung der oben genannten Stiftung sind Finanzmittel in Höhe von 38 Mio.    haushalt zurückgeflossen. Der Freistaat hat als Mitstifter der neuen "Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen der gewerblichen Wirtschaft Thüringens" 0,5 Mio.  &' 2   gesetzt und insgesamt 37,5 Mio.   haushalt, Einzelplan 17, für die Jahre 2003 und 2004 etatisiert. Die Verwendung dieser Einnahmen soll ausweislich der Erläuterung im Landeshaushaltsplan entsprechend dem Stiftungszweck des Thüringer Industriebeteiligungsfonds erfolgen. Ich beziehe mich auf die Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2860 und auf die Mitteilung der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss im Ergebnis seiner 38. Sitzung vom August 2002 in der 3. Wahlperiode und frage die Landes

1. Inwieweit besteht eine Übereinstimmung der Stiftungszwecke der aufgelösten und der neuen Stiftung, die den Einsatz der verbliebenen Stiftungsmittel entsprechend des Stiftungszwecks des Thüringer Industriebeteiligungsfonds sichert?

2. Erfolgt über die Haushaltsberatung hinaus eine weitere Einbeziehung des Parlaments in die Verwendung der Mittel der aufgelösten Stiftung?

3. Nach welchen Richtlinien sollen die im Landeshaushalt, Einzelplan 17, etatisierten ehemaligen Stiftungsmittel eingesetzt werden?

4. Wie erklärt die Landesregierung dem Parlament die Differenz der frei gewordenen Stiftungsmittel in Höhe von 38 Mio.  0   tung mit 0,5 Mio.  und die Ankündigung des Ministerpräsidenten Dr. Vogel in seiner Regierungserklärung vom 15. März 2002, einer neuen Stiftung frei werdende Mittel aus der Auflösung der TIF in Höhe von 50 Mio.    D

Die Anfrage beantwortet Ministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger wie folgt:

Einleitend darf ich zunächst die Ausführungen richtig stellen, die Herr Abgeordneter Gerstenberger der Mündlichen Anfrage vorangestellt hat. An den Landeshaushalt sind nicht 38 Mio. % '  sondern bislang ca. 26 Mio. - !*#   im Haushaltsjahr 2003 und im laufenden Haushaltsjahr bislang 1 Mio.  Der für 2004 ausstehende Einnahmebetrag konnte von der Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG aufgrund eines angekündigten, aber nicht erfolgten Börsengangs eines Unternehmens, an der die TIB beteiligt ist, noch nicht an den Freistaat zurückgeführt werden. Dieser Betrag wurde von der TIB daher bis zum 31.12.2004 gestundet.

Nun zu Frage 1: Zweck der neu gegründeten Stiftung für Thüringer Industriebeteiligung und Förderung in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT) ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der gewerblichen Wirtschaft Thüringens. Dies entspricht auch dem ehemaligen Stiftungszweck der aufgelösten Stiftung Thüringer Industriebeteiligungsfonds (TIF).

Zu Frage 2: Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 4 der Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2860. Die Antwort lautet: Es ist vorgesehen, das Parlament bei der Festlegung der Mittelverwendung zu beteiligen.

Zu Frage 3: Einschlägig sind die folgenden Richtlinien: Richtlinie für die Förderung fachlicher und regionaler Schwerpunktbildung im Rahmen von Forschungsverbünden und Forschungsschwerpunkten sowie Institutsgründung (TKM). Richtlinie für die Förderung investiver Maßnahmen zur Entwicklung einer konkurrenzfähigen Forschungsinfrastruktur (TKM), Rahmenplan zur Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (TMWTA,) Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung (TMWTA).

Zu Frage 4: Der Aussage des damaligen Ministerpräsidenten Herrn Dr. Vogel lag ein anderes Konzept zur Neuordnung der Beteiligungsaktivitäten des Freistaats Thüringen zugrunde. Dieses sah u.a. die Bildung einer neuen Stiftung, bestehend aus der Ernst-Abbe-Stiftung und der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringens (STIFT) vor. Die Gründung dieser Stiftung konnte nicht realisiert werden. Dem HuFA wurde dann mit Vorlage 3/2105 vom 28.11.2003 ein überarbeitetes Konzept zur Neuordnung der Beteiligungsaktivitäten des Freistaats Thüringen vorgelegt. Dieses Konzept sieht die Gründung einer neuen Stiftung, die Stiftung für Unternehmensbeteiligung und Förderung in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT) durch den Freistaat Thüringen und die Stiftung Industriebeteiligungsfonds (TIF) vor. Im Zuge dieser Gründung wurden die Vermögenswerte der Stiftung Thüringer Industriebeteiligungsfonds (TIF) auf die Stiftung für Unternehmensbeteiligung und Förderung in die gewerbliche Wirtschaft Thüringens (StUWT) übertragen. Diesen Vermögenswerten kam zum Übergangszeitpunkt am 28.08.2003 ein Wert von 45,481 Mio.  Darüber hinaus wurde die Stiftung für Unternehmensbeteiligung und Förderung in der gewerblichen Wirtschaft (StUWT) im Freistaat mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 500.000  gestattet.

Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Frau Ministerin, wenn die Aussage zur Frage 4 der damaligen Anfrage 3/2860 noch zutreffend ist, frage ich Sie, gilt dann auch die Aussage zu Frage 3 der damaligen Anfrage weiter: Die Verwendung der Mittel wird im Einklang mit dem Stiftungszweck und der Stiftungssatzung erfolgen. Hintergrund der Fra

ge ist, Sie haben unter 1. geantwortet: StUWT und TIF haben weit gehend den gleichen Stiftungszweck. Ich vereinfache jetzt mal bewusst. Wenn es so ist, müsste ja eigentlich das Geld, was aus der TIF kommt, der StUWT zugeführt werden. Gilt das weiterhin?

Wir werden das Parlament über den Haushaltsund Finanzausschuss darüber informieren.

Ob das weiter gilt?

Nein. Die Verwendung erfolgt entsprechend des Stiftungszwecks. Das hatte ich in Frage 1 gesagt und wir werden den Haushalts- und Finanzausschuss darüber informieren.

Über die Verwendung?

Ja.

Danke. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse, PDSFraktion, in Drucksache 4/273 ist in eine Kleine Anfrage umgewandelt worden. Demzufolge kommen wir jetzt zu Drucksache 4/286, Anfrage der Abgeordneten Jung, PDS-Fraktion.

Treibt die schlechte Zahlungsmoral von Krankenkassen Thüringer Kliniken an den Rand ihrer Existenz?

Nach Darstellung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) treibt die schlechte Zahlungsmoral der Krankenkassen Kliniken in Deutschland an den Rand ihrer Existenz. Auch Thüringer Krankenhäuser klagen über Außenstände von Krankenkassen.