Protocol of the Session on November 11, 2004

Die einreichende Fraktion hat Begründung durch Frau Abgeordnete Reimann beantragt und danach kommt die Berichterstattung durch den Kultusminister.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Antrag nochmals ausführlich zu begründen, kann ich mir angesichts der Aktualität der Diskussion um die Notwendigkeit einer Kultusministerkonferenz bzw. ihrer neu zu definierenden Kompetenzen, Organe und Arbeitsweisen wohl sparen. Bereits am 2. Dezember wird es eine Dringlichkeitssitzung der KMK geben und es kann doch nicht nur Exekutivsache sein oder - andersherum - es ist doch wohl nur legitim, dass das Landesparlament in die Strategiefindung solcher für die Entwicklung der bundesdeutschen Bildung immanent wichtigen Fragen einbezogen wird. Nicht mehr und nicht weniger wollten wir mit unserem Antrag bereits bei der letzten Plenardebatte erreichen. Jetzt werden die Weichenstellungen über die unumgänglichen Reformen der KMK getroffen. Daraus resultiert unmittelbarer Handlungsbedarf, da Thüringen in diesem Prozess etwas einzubringen hat. Es ist daher heute und hier erforderlich, sich über die Position Thüringens, welche durch den Kultusminister in der KMK vertreten wird, zu verständigen. Insbesondere stellt sich die brisante Frage, welche Überlegungen zu einer bundeswei

ten Regelung von Bildungsfragen überdacht und neu angestellt werden müssen. Dass es heute einen Sofortbericht des Ministers gibt, lässt erwarten, dass seitens der Regierung auch eine Fortberatung im Bildungs- bzw. im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien für sinnvoll erachtet wird. Die heutige Diskussion kann nur ein Anfang sein. Das Parlament muss in die Diskussion mit einbezogen werden.

(Beifall bei der PDS)

Wir kommen zum Sofortbericht der Landesregierung. Prof. Dr. Goebel hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ständige Konferenz der Kultusminister (KMK) beschäftigt sich bereits seit einigen Jahren intensiv mit der Frage der Effektivierung ihrer Arbeit. Im Herbst vorigen Jahres wurde eine Ministerarbeitsgruppe innerhalb der KMK eingerichtet, die Vorschläge zu strukturellen Änderungen erarbeitet. Bezüglich der Schwerpunkte der Arbeit der KMK in den letzten Jahren kann festgestellt werden, dass Ergebnisse zügig und zielorientiert erreicht wurden. Das gilt insbesondere bei der Einführung der Bildungsstandards, der Errichtung eines Instituts für Qualität im Bildungswesen (IQB) zur Überprüfung der Standards, der Umsetzung des Bolognaprozesses und vielen anderen drängenden Fragen.

Die KMK bewies Schnelligkeit, Weitsicht und ein hohes Maß an Kooperation bei der Abstimmung ländergemeinsamer Fragen. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Länder ergibt sich aus der föderalen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Länder nehmen in der KMK ihre gesamtstaatliche Verantwortung auf dem Wege der Selbstkoordinierung wahr und sorgen in Belangen, die von länderübergreifender Bedeutung sind, für das notwendige Maß an Gemeinsamkeit in Bildung, Wissenschaft und Kultur. Zur Sicherung der Umsetzung dieser Aufgaben betreibt die KMK ein gemeinsames Sekretariat, das von den Ländern auch gemeinsam finanziert wird. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein bisschen etwas ausführen zur KMK, zur Geschichte und zu den Aufgaben.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Sehr schön.)

Zunächst ein kurzer geschichtlicher Ausflug: Die Kultusministerkonferenz wurde 1948 als ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Sie gab sich eine Geschäftsordnung und errichtete für ihre Zusammen

arbeit ein ständiges Sekretariat. Die Kultusminister legten fest, dass die ständige Konferenz - ich zitiere "aus staatspolitischen und kulturgeschichtlichen Gründen das einzig zuständige und verantwortliche Organ für die Kulturpolitik der Länder ist, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die mehrere oder alle Länder betreffen und von überregionaler Bedeutung sind". Am 20. Juni 1959 wurde das Abkommen über das Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, dem die Kultusminister der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 07.12.1990 beitraten.

Die wesentlichen Aufgaben der Kultusministerkonferenz bestehen darin, durch Konsens und Kooperation im gesamten Bundesgebiet für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen die notwendige Mobilität zu sichern. Aus dieser allgemeinen Aufgabenbeschreibung leiten sich verschiedene konkrete Aufgabenfelder ab. Beginnen wir mit dem Bereich Schule. Kernaufgabe der Kultusministerkonferenz ist die Sicherung vergleichbarer Qualitätstandards in allen Schulen der Bundesrepublik Deutschland. Die fortlaufende Entwicklung, Normierung und Überprüfung bundesweit geltender Bildungsstandards sichert die Vergleichbarkeit der Qualität schulischer Bildung im föderalen Wettbewerb.

Hierbei ist die Zusammenarbeit mit dem jüngst gemeinsam von den Ländern gegründeten Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, wissenschaftliche Einrichtungen der Länder an der Humboldt-Universität, von besonderer Bedeutung. Mit ihren Vereinbarungen zu Schularten und Bildungsgängen der Sekundarstufe 1 und 2 sowie der beruflichen Schulen hat die Kultusministerkonferenz eine gemeinsame Grundstruktur des Bildungswesens mit vergleichbaren Bildungsgängen geschaffen. Sie gewährleistet damit die wechselseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen und ihre Anpassung an aktuelle Entwicklungen, z.B. zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses, des Abiturs oder anderer Hochschulzugangsberechtigungen. Dies gilt entsprechend auch für die wechselseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen zwischen den Ländern. Im Bereich der beruflichen Bildung werden die Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen für ca. 350 Berufe länderübergreifend vereinbart und mit den Ausbildungsordnungen des Bundes abgestimmt. Diese Vereinbarungen ermöglichen die Mobilität der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer über die Landesgrenzen hinweg. Darüber hinaus verständigt sich die Kultusministerkonfernz über Grundlagen der gemeinsamen schulischen Arbeit, z.B. in Empfehlungen zur Grundschule, zu Fragen der Chancengleichheit im Bildungswesen, des

Unterrichts mit bildungsbenachteiligten Kindern, den Rahmenbedingungen in Sonder- oder Förderschulen oder zu Themenbereichen der politischen Bildung. Die Kultusministerkonferenz vertritt die gemeinsamen Interessen der Länder im Schulbereich gegenüber dem Bund, gegenüber Partnern im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit oder im Kontakt mit bundesweit organisierten Einrichtungen und Verbänden. Sie garantiert die wechselseitige Information über neuere Entwicklungen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Situation der schulischen Arbeit.

Kommen wir zum Hochschulbereich: Ihren gesetzlichen Verpflichtungen entsprechend sichern die Länder die notwendigen allgemeinen Grundsätze der Hochschulzulassung und tragen gemeinsam dafür Sorge, dass die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen und die Möglichkeit des Hochschulwechsels gewährleistet werden. Die Kultusministerkonferenz hat ländergemeinsame Strukturvorgaben für Bachelor- und Masterstudiengänge beschlossen und damit den strukturellen Rahmen hergestellt, der die Einführung der neuen Studienstruktur in allen Ländern ermöglicht und die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse sicherstellt. Die Sicherung der Qualität der neuen Hochschulabschlüsse erfolgt über ein von der Kultusministerkonferenz beschlossenes länder- und hochschulübergreifendes Akkreditierungssystem, mit dem auf der Grundlage der Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz die fachlich inhaltliche Qualität und die Berufsrelevanz der jeweiligen Studiengänge überprüft und bestätigt werden. Die Kultusministerkonferenz vertritt die Länder gegenüber dem Bund und den unterschiedlichen Einrichtungen und Organisationen des Hochschulbereiches, z.B. der Hochschulrektorenkonferenz und den verschiedenen Wissenschaftsorganisationen. Über die Kultusministerkonferenz bringen die Wissenschaftsminister gemeinsame Anliegen der Länder in allen Regelungsbereichen zur Geltung, die unmittelbar oder indirekt Einfluss auf Hochschule und Wissenschaft haben. Dazu zählen z.B. das Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht, die Krankenhausfinanzierung oder das Urheberrecht.

Weiter zur Bildungsberichterstattung und anderen quantitativen Entwicklungen: Die statistischen Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz, insbesondere die regelmäßig erscheinenden Vorausberechnungen und Prognosen zu den Schüler- und Absolventenzahlen, zu den Studienanfängern, Studierenden und Hochschulabsolventen sowie zum Lehrereinstellungsbedarf bilden eine wesentliche Grundlage für politisch administrative Entscheidungen in den Ländern. Die Kultusministerkonferenz arbeitet bei der Entwicklung statistischer Kennzahlensysteme eng mit dem Statistischen Bundesamt

und anderen Einrichtungen zusammen. Durch die Generierung eines Indikatorenmodells auf der Basis statistischer Daten und empirischer Untersuchungen wird derzeit bereichsübergreifend gemeinsam mit dem Bund die Bildungsberichterstattung für Deutschland aufgebaut.

Schließlich der Bereich Kultur: Aufgaben der Kultusministerkonferenz im Kulturbereich sind in erster Linie gemeinsame Positionsbestimmungen, Empfehlungen und Informationsaustausch zu Fragestellungen aller Kultursparten, die der darstellenden und bildenden Künste, der Bereiche Literatur, Film, Museen, Denkmalschutz und Denkmalpflege und der entsprechenden Fördermaßnahmen. Zusätzlich befasst sich die Konferenz mit Fragen der Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund, einerseits um gemeinsame Länderhaltungen gegenüber Initiativen der Bundesseite abzustimmen, andererseits kooperieren Länder und Bund überall dort, wo gesetzgeberische Maßnahmen anderer Ressorts Kulturbelange berühren. Hier sind insbesondere die Gebiete Stiftungs- und Steuerrecht sowie das Urheberrecht zu nennen. Ein wichtiges Feld ist die Zusammenarbeit auf dem politisch sensiblen Gebiet der Rückführung kriegsbedingt verlagerter Kulturgüter sowie der Auffindung und Rückgabe von Kulturgütern, die im Nationalsozialismus enteignet oder geraubt wurden.

Kommen wir zur internationalen und europäischen Zusammenarbeit: Die Entwicklungs- und Reformaufgaben in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vollziehen sich zunehmend in einem weltweiten internationalen und vor allem europäischen Bezugsrahmen. Die Beteiligung aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland an der OECD-Untersuchung PISA verordnete das deutsche Bildungssystem im internationalen Vergleich und liefert auf periodischer Grundlage Prozess- und Ertragsindikatoren, die für den Aufbau eines Bildungsmonitoring wesentlich sind. Dies kommt auch in der Ausgestaltung eines Bildungs- und Forschungsraums in der EU mit flankierenden operativen Förderprogrammen zum Ausdruck, in der Entwicklung des europäischen Hochschulraums als Teil des Bolognia-Prozesses sowie bei den Maßnahmen von Europarat und UNESCO. Im gesamtstaatlichen Verfassungsgefüge stellen die internationalen und europäischen Angelegenheiten aufgrund der Rahmenvorgaben des Grundgesetzes und des Gesetzes der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in EU-Angelegenheiten eine zentrale Aufgabe der KMK dar.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Können Sie das noch einmal wiederholen?)

Sie sichert die Ländermitwirkung in internationalen und europäischen Gremien und ist ein zentrales

Handlungsinstrument der Länder im Vorfeld und außerhalb des Bundesratsverfahrens, mit dem die Länder unter fachlichen Gesichtspunkten längerfristige Positionen erarbeiten und fachlich die laufende Durchführung und Umsetzung der internationalen und europäischen Maßnahmen sicherstellen.

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ich würde bitten, am Ende meiner Ausführung, da ich gerne die Arbeitsweise und auch die Personalund Finanzausstattung der Kultusministerkonferenz umfassend darstellen möchte.

(Unruhe bei der PDS)

Darüber hinaus wird die internationale und europäische Zusammenarbeit der Länder in Projekten und Förderprogrammen

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Es ist ja noch nicht um 8.00 Uhr.)

des Pädagogischen Austauschdienstes der KMK konkret umgesetzt. Mit seinen Programmen erreicht der Pädagogische Austauschdienst jährlich ca. 35.000 Teilnehmer in 90 Staaten. Die Mitwirkung der KMK in internationalen Netzwerken der Europäischen Union, des Europarats und der UNESCO für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise erfolgt durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der KMK. Daraus ergeben sich die wesentlichen Aufgaben des Sekretariats. Sie folgen den Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister und gliedern sich in die politische Koordination aller sich aus diesen Aufgaben ergebenden inhaltlichen Arbeiten von länderübergreifender Bedeutung, die Wahrung der Anliegen der Kultusministerkonferenz gegenüber dem Bund sowie nationalen und internationalen Einrichtungen und Organisationen und die Kooperation mit anderen Ministerkonferenzen. Für diese Kernaufgaben im Bereich aller überregionalen Angelegenheiten in Schule, Hochschule und Kultur im Bereich der Qualitätssicherung von Schule und Hochschule sowie der Wahrnehmung internationaler und europäischer Aufgaben stehen dem Sekretariat insgesamt 80 Personalstellen zur Verfügung, davon im Leitungs- und Zentralbereich, zu dem neben der Gesamtkoordination der Aufgaben des Sekretariats die Wahrnehmung der Konferenz- und Präsidiumsangelegenheiten, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kooperation mit anderen Ministerkonferenzen gehört, 13,5 Stellen und im Bereich der politischen Koordinierung, in den Bereichen Schu

le, Hochschule, Kultur, Qualitätssicherung im Bildungswesen, Statistik sowie europäische und internationale Angelegenheiten 66,5 Stellen. Hierzu gehören insbesondere Bildungsstandards, PISA und andere OECD-Studien, Bologna-Prozess. Daneben gibt es ein Bündel von zentral angesiedelten Dienstleistungen, die das Sekretariat stellvertretend für die Länder wahrnimmt. Dafür stehen 103 Stellen für folgende Tätigkeiten zur Verfügung: Der Pädagogische Austauschdienst (PAD), dessen Programme zu einem großen Teil aus Mitteln des Auswärtigen Amtes und der Europäischen Union finanziert werden, bearbeitet mit 48 Stellen Austauschmaßnahmen für ca. 35.000 Teilnehmer jährlich, die mit 90 Staaten der Welt durchgeführt werden. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) begutachtet mit 32 Stellen als zentrale deutsche Äquivalenzstelle jährlich etwa 15.000 ausländische Bildungsnachweise im Hinblick auf ihre Einordnung in das deutsche Bildungssystem. Im Bereich Dokumentation, Archiv, Bibliothek und der deutschen Vertretung in europäischen und internationalen Bildungsinformationsnetzen stehen zehn Stellen zur Verfügung. Für die von den Ländern wahrzunehmenden aufsichtlichen Belange im deutschen Auslandsschulwesen werden sechs Mitarbeiter benötigt. Die Zentralstelle für Normung und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen mit ihren sechs Stellen hat insbesondere die Normungsarbeit des DIN im Bereich von Schulbau und Schulsicherheit zu unterstützen und darauf zu achten, dass unnötige Belastungen für die Schulträger vermieden werden. Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats mit ihren 3,5 Stellen untersteht ausschließlich der Fachaufsicht des Akkreditierungsrats, ist aber dienstrechtlich und örtlich beim Sekretariat angesiedelt. Für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben Haushalt, gemischt finanzierte Einrichtungen, Personal, EDV, Poststelle, Druckerei und sonstige innere Dienste stehen noch einmal 31,5 Stellen zur Verfügung, so dass an den Standorten Bonn und Berlin insgesamt ca. 218 Stellen im Haushalt des Sekretariats der KMK etatisiert sind.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Es waren 216.)

Es wird erkennbar, dass dabei der Schwerpunkt der Arbeit auf dem gemeinsamen Dienstleistungsbereich liegt, der sich aus der Spezifik von Inhalt und Verantwortung des Tätigkeitsfeldes der KMK ergibt. Aufgrund der Alleinzuständigkeit der Länder ist es notwendig, alle Aufgaben, bei denen ein Gemeinschaftsinteresse besteht, im Rahmen der Organe der KMK zu bearbeiten. Mit Blick auf den Umfang und die Vielfalt dieser Aufgaben, die ich hier nur kurz umreißen konnte, wird klar, dass bereits jetzt ein beachtliches Effektivitätsniveau beim Einsatz der personellen und sächlichen Mittel erreicht wird. Davon zeugt auch ein bereits erfolgter erheblicher

Personalabbau in den zurückliegenden Jahren. Es sollte jedoch auch nicht verhehlt werden, dass auch die Konferenz der Kultusminister weitere Effektivitätspotenziale sieht. Das führte zum Einsatz der schon erwähnten Ministerarbeitsgruppe im vorigen Jahr. Sie beabsichtigt, im Dezember dieses Jahres ihren Bericht vorzulegen.

Ich füge der Vollständigkeit halber noch einige Anmerkungen zum Haushalt der KMK an: Für die Erfüllung aller Aufgaben stehen dem Sekretariat im Haushaltsjahr 2004 ca. 50 Mio. =% $  von sind mehr als 30 Mio.   $ laufpositionen. Darunter befinden sich u.a. Programmmittel für Austauschmaßnahmen im Schulbereich von der Europäischen Union, vom Bund und von der amerikanischen Regierung, Mittel für die Kulturstiftung der Länder, Mittel für Zuwendungen zur Finanzierung von Projekten der Qualitätssicherung an Schulen, z.B. PISA, IGLU, DESI, und das schon mehrfach erwähnte Institut für Qualitätssicherung im Bildungswesen sowie Programmkostenanteile für die Deutsch-Französische Hochschule und das Kompetenznetzwerk für Bibliotheken. Das Sekretariat wird im Wesentlichen finanziert durch Zahlungen der Länder nach dem Königsteiner Schlüssel in Höhe von insgesamt ca. 19 Mio.   >  rechnung der hierin enthaltenen Mittel für die gemeinsam finanzierten Einrichtungen Deutscher Akademischer Austauschdienst, Deutsche Künstlerhilfe, Stiftung Kuratorium junger deutscher Film, Heinrich-Heine-Haus, Freunde und Förderer des LeoBaeck-Instituts, Deutsches Komitee für den Europäischen Schultag, Hochschule für Jüdische Studien, Deutsches Polen-Institut, Gesellschaft für Deutsche Sprache und Forschungsstelle Osteuropa betragen die von den Ländern tatsächlich für das Sekretariat aufzuwendenden Kosten inklusive des Personals für die zentralisierten Dienstleistungen 15 Mio. 

Im Ergebnis der Arbeit der Ministerarbeitsgruppe erwarten wir nun Vorschläge, u.a. auch zur Frage der Auslagerung von Dienstleistungsbereichen, zur grundsätzlichen inhaltlichen Gestaltung der Arbeit der KMK, zur Straffung der Arbeit von Vorbereitungsund Beratungsgremien, zu künftigen Entscheidungsstrukturen und -prozessen sowie zur Organisation des Sekretariats. Der entsprechende Bericht wird gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2004 noch in diesem Jahr besprochen werden. Die Thüringer Landesregierung sieht - wie die Kultusminister insgesamt - die Notwendigkeit, die Kultusministerkonferenz als ein Gremium der Länder zur Abstimmung in Fragen von Bildung, Wissenschaft und Kultur zu erhalten und dabei natürlich auch über deren weitere Effektivierung zu beraten. Aufgrund dessen, dass die KMK wesentliche Beschlüsse für alle beteiligten Länder fasst, die in der alleinigen Hoheit der Länder liegen, muss am Einstimmigkeitsprin

zip festgehalten werden. Nur so ist die Funktionsfähigkeit der föderalen Ordnung in Deutschland sicherzustellen. Das Einstimmigkeitsprinzip hat sich in der Vergangenheit gerade in kritischen Situationen bewährt. Bestes Beispiel dafür ist die nach dem Prinzip der Einstimmigkeit beschlossene Anerkennung der Lehrämter der neuen Länder durch den Greifswalder Beschluss oder zur Anerkennung des 12-jährigen Abiturs, das mittlerweile auch in den westlichen Ländern Einzug gehalten hat.

Gleiches gilt für die Bildungsstandards, bei denen Thüringen insbesondere im Fach Mathematik federführend mitgewirkt hat. Natürlich steht die Thüringer Landesregierung auch im Vorfeld der Sitzung der Konferenz mit den anderen Ländern regelmäßig in Kontakt, um sich über die Fortentwicklung der Arbeit der KMK zu beraten. Die Empfehlungen der Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" sind eine Grundlage des politischen Handelns der Landesregierung, auch im Rahmen der KMK. So befindet sich Thüringen im Konsens mit den anderen Ländern, wenn es beispielsweise um die Empfehlung 2.2.1 geht, wo die Frage der Heterogenität angesprochen wird. Im Bericht der Enquetekommission heißt es dazu: "Die Kommission empfiehlt, den 'Aspekt Leistungsfähigkeit im Umgang mit einer heterogener werdenden Schülerschaft' in Initiativen zur Schulentwicklung in Thüringen zu integrieren". Auch die KMK hat sich dem Problem der Heterogenität gestellt und verfolgt das Ziel u.a. im Zusammenhang mit den Empfehlungen zur Lehrerausbildung auch mit dem Votum Thüringens. Ich will darauf verzichten, die Beispielliste von anderen Empfehlungen, die sich in der Arbeit der KMK widerspiegeln, zu vervollständigen.

Eine Beteiligung der Legislative im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Arbeitsstrukturen der KMK ist nicht angezeigt. Die Legislative ist gefragt, wenn Arbeitsergebnisse etwa im Rahmen staatsvertraglicher Regelungen umgesetzt werden sollen.

Zusammenfassend kann man sagen, die KMK ist ein Gremium, das im Rahmen der Abstimmung föderal strukturierter Länder unentbehrlich ist. Dabei ist sie, nebenbei gesagt, von ihrer Größe und von ihrer finanziellen Ausstattung bescheiden, wenn man sie etwa im Vergleich setzen würde zu einem Bundesministerium, das zentralistisch Bildungsaufgaben übernehmen würde.

(Beifall bei der CDU)

Dabei steht sie wie andere Gremien auch unter der ständigen Verpflichtung der Aufgabenkritik, der Erfolgs- und Effektivitätskontrolle. Thüringen stellt sich diesen Fragen gemeinsam mit seinen Partnern in den anderen 15 Ländern.

Schlussendlich sei bemerkt, um noch einmal auf das Einstimmigkeitsprinzip zurückzukommen, dass das Einstimmigkeitsprinzip dafür Sorge trägt, dass auch die Interessen des kleinsten Landes gleichberechtigt Berücksichtigung finden. Es ist niemandem geholfen, wenn etwa die Abschlüsse von Schule und Hochschule nur in bestimmten Ländern anerkannt würden und damit Flexibilität und Mobilität schon innerhalb Deutschlands gefährdet wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Entschuldigung, Herr Minister. Frau Abgeordnete Reimann.

Ich wollte Sie eigentlich schon, gestatten Sie, Herr Minister, nach den ersten zehn Minuten fragen, ob Sie als Kultusminister wissen, dass Hausaufgaben, die ausschließlich mithilfe einer Internetrecherche gemacht werden und keinerlei eigene Ideen oder Wertung enthalten, nicht gewertet werden können. Aufgrund Ihrer letzten zehn Sätze verzichte ich auf die Beantwortung dieser Frage.

Es geht, sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich beantworte die Frage trotzdem gern, nicht darum, dass Leistungsbewertungen abgegeben werden. Ich halte es für durchaus sinnvoll, einmal im Komplex die Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche der KMK darzustellen, um auch diese in Relation zu den entsprechenden Personal- und Sachressourcen zu setzen. Das wird, denke ich, in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen. Man vergleicht die Kultusministerkonferenz gern mit anderen Ministerkoordinierungsgremien, die einfach eine andere Aufgabenausrichtung haben. Wenn man über die KMK spricht und über Fragen der Effektivierung spricht, muss man die Grundlagen darstellen. Das wollte ich mit meinem Beitrag heute versuchen. Da muss man das eben am Pult tun, damit das nachlesbar wird.

(Zwischenruf Abg. Wolf, PDS: Das steht doch alles im Internet drin.)

Mir ist klar, dass man diese Informationen, wie viele andere, die Sie täglich in Ihren Reden einbauen, auch andernorts findet.

(Beifall bei der CDU)

Der Sofortbericht ist gegeben. Wird Aussprache zum Bericht verlangt? Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache. Damit eröffne ich die Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! "Lasst, die Ihr hier eingeht, alle Hoffnung fahren."

(Heiterkeit im Hause)

Diese Zeile hat Dante in seiner "Göttlichen Komödie" als Inschrift für den Eingang zur Vorhölle gewählt, wie wir alle wissen. Die Kultusministerkonferenz gab es zu Lebzeiten Dantes im frühen 14. Jahrhundert zwar noch nicht,