Protocol of the Session on May 3, 2007

Ja, das kann ich Ihnen so detailliert nicht beantworten, Herr Abgeordneter Pilger, denn es gibt eigentlich keine nicht verausgabten Mittel in diesem Sinne, sondern ein Ressort hat einen Personalhaushalt und sieht dann zu, wie es mit diesem Personalhaushalt klarkommt. Meistens ist es so, dass die Personalhaushalte gerade so aufgehen und deswegen kann man jetzt nicht herausrechnen, hier sind Mittel eingespart worden im Zweifel, wenn etwas übrig geblieben ist, sind diese Mittel am Ende des Jahres dann eben nicht mehr vorhanden, das heißt, sie sind in dem Bereich der Reste und damit kommen sie dem Freistaat Thüringen insgesamt wieder zugute.

Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Minister, es wäre zumindest für unsere Mitglieder des Haushaltsausschusses auch interessant, diese Einzelaufstellung zu bekommen, wenn Sie uns die freundlicherweise dann auch mit zur Verfügung stellen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Als Zweites, ich will jetzt nicht die Vermutung anstellen, dass diese nicht ausreichende Ausstattung der Personalbudgets dazu geführt hat, dass die Thüringer Landesregierung sich entschieden hat, 129 Stellen weniger für Ausbildungsplätze bereitzustellen, ich würde aber von Ihnen gern noch einmal wissen wollen, was hat die Landesregierung dazu bewogen, von den 952 möglichen Plätze nur 823 im Ausbildungsjahr 2007 neu zu besetzen und zu nutzen? Was waren die tatsächlichen Gründe?

Zunächst einmal, Herr Abgeordneter Gerstenberger, werden Sie das natürlich auch erhalten, was ich Herrn Abgeordneten Pilger zugesagt habe.

Das Zweite ist, ich habe keinen Einblick in die Überlegungen der einzelnen Ressorts bei ihrer Personalplanung und es wird sicherlich eine Vielzahl von Überlegungen geben, wenn man diese Einstellung vornimmt. Es kann daran liegen, dass nicht hinreichend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, das ist aber einfach nicht möglich, dass man Ihnen jetzt über diese 823 oder 952 eine Aufstellung liefert und das ist auch nicht, denke ich mal, der Sinn der Sache. Sie wollen ja wissen, was insgesamt …, das ist das Maßgebliche und ich hatte nicht gesagt, ich bitte, das nicht so auszulegen, dass dies möglicherweise an einem nicht ausreichenden Perso

nalbudget liegen würde. Ich habe gesagt, es könnte, ich habe gesagt, es ist bei Personalbudgets meistens so, dass sie nicht so sehr üppig sind, sondern dass man eher hier rechnen, kalkulieren und planen muss. Das war das Einzige, was ich sagte, das andere haben Sie dort hineininterpretiert. Ich kann Ihnen das nicht sagen, wie das in jedem Ressort ist, warum und wieso, das sprengt auch den Rahmen einer Mündlichen Anfrage.

Die letzte Nachfrage.

Herr Minister, nur zur Klarstellung: Ich hatte gesagt, ich möchte keine Vermutungen darüber anstellen, dass die Personalbudgets so gestrickt sind, wie sie gestrickt sind und demzufolge nicht ausreichen. Aber lassen wir das dahingestellt. Wenn Sie es für die Landesregierung nicht sagen können, weil es offensichtlich keine Kabinettsentscheidung gibt, Herr Minister, was waren die Gründe in Ihrem Ministerium, die Stellen, die möglich sind, nicht auszuschöpfen?

Zum einen wollte ich das noch einmal bekräftigen, dass Sie keine Vermutungen diesbezüglich anstellen wollten, damit wir hier eine klare Geschäftsgrundlage haben. Im Übrigen ist es so, ich hatte es ja formuliert, es sind insgesamt im Haushaltsplan 2005 952 Ausbildungsplätze möglich und es ist beabsichtigt - beabsichtigt bedeutet noch nicht, dass es so geschieht, dass es so umgesetzt wird -, davon 823 Stellen zu nutzen, ich glaube nicht, dass ich hier von dem Text abgewichen bin. Was haben wir zum heutigen Tage, dem 3. Mai 2007, wir haben also noch eine ganze Menge Zeit bis zum Ende dieses Haushaltsjahres. Deswegen würde ich vorschlagen, Herr Gerstenberger, Sie sind ja ein sorgfältig arbeitender Mann, dass Sie noch ein wenig warten und vielleicht später noch mal nachfragen; vielleicht sind sie ja alle genutzt worden.

Danke. Eine Frage an die Fraktionen: Mir liegen noch vier Mündliche Anfragen vor, besteht Einverständnis darüber, diese heute abzuarbeiten? Ja, alle Fraktionen signalisieren Zustimmung. Dann verfahren wir so und ich rufe die nächste Anfrage auf, Abgeordneter Nothnagel, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2969.

Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben

Pressemitteilungen zufolge wird in den verschiedensten Kommunen Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen, die das Merkzeichen „B“ haben, kein kostenfreier Eintritt zu Veranstaltungen mehr gewährt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung zu o.g. Handlungsweise?

2. Kann nach §§ 54 und 60 SGB XII in Verbindung mit der Eingliederungsverordnung des § 22 abgeleitet werden, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen mit dem Merkzeichen „B“ kostenfreier Eintritt zu Veranstaltungen gewährt wird?

3. Falls Frage 2 bejaht wird, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dies in den kommunalen Gebietskörperschaften öffentlich zu machen?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Frage 1: Soweit Kommunen in öffentlichen Einrichtungen oder bei Veranstaltungen Ermäßigung oder kostenfreien Eintritt für schwerbehinderte Menschen und ihre Begleitpersonen gewähren, besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist. Dokumentiert wird die Berechtigung mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis. Weitere Vergünstigungen, nach anderen Rechtsvorschriften etwa, sind mit der Zuerkennung des Merkzeichens „B“ nicht verbunden.

Frage 2: Die Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nach den §§ 55 Abs. 2 Nr. 7 und 58 SGB IX werden als Leistung der Rehabilitation durch die Rehabilitationsträger, also Sozialhilfeträger, Jugendhilfeträger, Träger der Kriegsopferfürsorge und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, an schwerbehinderte Menschen erbracht. Hierzu gehören Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten

Menschen sowie zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen. Der Umfang der zu gewährenden Hilfen ergibt sich im Einzelfall nach den Grundsätzen der Sozialhilfe. Diese sind niedergelegt in den §§ 54 und 60 des SGB XII, Sozialhilfe bzw. nach Leistungsrecht des zuständigen Rehabilitationsträgers. Nach § 22 Eingliederungshilfeverordnung gehören dazu auch die Kosten für eine notwendige Begleitperson. Der kostenfreie Eintritt für die Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen kann daraus jedoch nicht generell hergeleitet werden; er setzt demnach Sozialhilfebedürftigkeit des schwerbehinderten Menschen und die Bewilligung der Teilnahme an der Veranstaltung voraus.

Die Beantwortung der Frage 3 entfällt entsprechend.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Nothnagel, bitte.

Das heißt, so wie Sie mir die Frage 2 beantwortet haben, müsste ein Schwerbehinderter, der das Zeichen B in seinem Ausweis hat, bevor er eine kulturelle Veranstaltung mit Begleitperson besucht, einen Antrag beim dementsprechenden Sozialamt stellen, dass seine Begleitperson kostenfreien Eintritt erhält.

Dies ist gegebenenfalls so, ja. Gegebenenfalls reicht da auch ein Telefonanruf.

Die zweite Nachfrage bitte.

Wäre das dann thüringenweit einheitlich zu regeln und wie würde das das Ministerium dann unterstützen, da es ja jetzt kommunal sehr unterschiedlich gehandhabt wird?

Eine thüringenweite Regelung für Einzelfallentscheidungen ist außerordentlich schwierig, vor allem wenn sie in kommunaler Selbstverwaltungshoheit liegt. Wir haben aber keine Hinweise, ob es da irgendwelche Diskrepanzen gibt, die unbedingt aufgeklärt werden müssten.

Das geht leider nicht. Der Fragesteller zwei. Aus dem Haus noch zwei Nachfragen, die wären noch möglich, aber die gibt es nicht. Damit kann ich dann die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2975, aufrufen.

Holzeinschläge im Naturpark Kyffhäuser

Von Bürgern aus dem Kyffhäuserkreis gibt es Informationen, dass an den Nordhängen zwischen dem Kyffhäuser und Kelbra in den Kammlagen rechts und links des so genannten Rennweges und rund um das Ratsfeld innerhalb der letzten Tage enorme Baumfällungen, vorwiegend in Buchenbeständen, vorgenommen worden seien. Fotodokumentationen lassen auf eine flächenhafte Ausdünnung von Beständen zum Zwecke der Vermarktung als Bauholz schließen. Es würde sich nicht um Sturmschäden handeln und sehr schwere Technik zum Einsatz kommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe kann die Landesregierung für das offenbar überdurchschnittliche Einschlagen der Buchen darlegen?

2. Kann von einem Kahlschlag gesprochen werden?

3. Inwieweit werden forstliche und wirtschaftliche Zielplanungen eingehalten?

4. Welche waldbaulichen Maßnahmen zur Renaturierung der geschädigten Bestände sind vorgesehen?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es handelt sich nicht um überdurchschnittliche Einschläge. Die kritisierten Einschlagmaßnahmen sind im Zuge geplanter Verkehrssicherungen entlang der Bundesstraße 85 im Abschnitt Bad Frankenhausen bis Kelbra notwendig geworden.

Zu Frage 2: Nein.

Zu Frage 3: Grundlage aller Betriebsmaßnahmen im Rahmen der nachhaltigen Forstwirtschaft im Staatswald ist die Forsteinrichtung. Die Forsteinrichtung berücksichtigt als 10-jährige Betriebsplanung alle relevanten gesetzlichen und sonstigen Vorhaben. Die Hiebsmaßnahmen und die Hiebsmengen auf den landesfiskalischen Grundstücken des Staatlichen Forstamts Oldisleben entsprechen den Vorgaben der Forsteinrichtung.

Zu Frage 4: Die Flächen wurden durch die zwingend erforderlichen forstlichen Maßnahmen nicht geschädigt. Die von Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffenen Flächen werden sich durch Naturverjüngung wieder bewalden.

Abgeordneter Kummer, bitte die Nachfragen.

Waren die Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflichterfüllung notwendig infolge von Sturmschäden oder gab es dort andere Gründe?

Nein, es gab ganz einfach die Gründe, dass die Buchen teilweise sehr alt waren und auch teilweise innen schon hohl und abgebrochen sind.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2945 auf, wieder vorgetragen durch Abgeordneten Kalich.

Danke schön.

Weigerung zur Information zum Umbau des Abwasserpumpwerks „Schwerstedt“ des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage 1043 „Umbau Abwasserpumpwerk ‚Schwerstedt’ des Abwasserzweckverbandes ‚Mittlere Unstrut’“ konnte die letzte Frage aufgrund der damaligen kommunalaufsichtlichen Überprüfung zur Vorgehensweise des Zweckverbands noch nicht beantwortet werden (siehe Drucksache 4/2539).

Ich frage die Landesregierung: