Protocol of the Session on May 3, 2007

Zu Frage 3: Für Forstschutzfördermaßnahmen besteht derzeit im Rahmen der Landesförderrichtlinie Strukturförderung für den kleinen Privatwald ein Plafond von 165.000 €. Bereits weitere 90.000 € wurden umgeschichtet und stehen in Kürze zur Verfügung. Den eingestellten Geldern stehen Fördermittelanträge von derzeit 144.195 € gegenüber. Erheblicher Mittelbedarf besteht in den Rubriken „Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln“ und „Aufbereitung und Drücken von Schadholz“.

Zu Frage 4: Überlegungen zu gegebenenfalls erforderlichen Einstellungskorridoren gehen in die langfristige Personalplanung der Landregierung ein.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir schon zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2963.

Kritik des Thüringer Feuerwehrverbands am Brandschutzreferat des Innenministeriums

Der Thüringer Feuerwehrverband kritisierte in einer Pressemitteilung vom 23. April 2007 die Situation im Brandschutzreferat des Innenministeriums. Nach Einschätzung des Fachverbands ist das Referat derzeit nicht arbeitsfähig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Womit befasst sich das Referat in der letzten Zeit?

2. Worauf stützt sich die Kritik des Feuerwehrverbands?

3. Welche personellen Veränderungen gab es im letzten Jahr im Brandschutzreferat?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des

Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Referat befasst sich mit den Aufgaben, die ihm gemäß Geschäftsverteilungsplan übertragen sind. Im Mittelpunkt der Arbeit steht in diesem Jahr die Vorbereitung auf eine länderübergreifende Krisenmanagementübung. An dieser Übung „LÜKEX 2007“ im November unter Federführung des Bundes beteiligen sich neben Thüringen noch weitere sechs Länder. Ziel der Übung ist es, für den Fall einer Pandemie die bestmögliche Vorsorge zum Schutz unserer Bevölkerung zu treffen. Dies erfordert selbstverständlich eine aktive Teilnahme und Training eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Krisenmanagements. Damit werden naturgemäß auch personelle Kapazitäten gebunden. Dennoch wird alles getan, um trotz dieser zusätzlichen Arbeitsbelastung die Alltagsarbeit zu bewältigen. Als Beispiel möchte ich nur den erst vor Kurzem den zuständigen Ausschüssen des Thüringer Landtags zugeleiteten Entwurf der Thüringer Verordnung über die Laufbahn, die Ausbildung und die Prüfung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes erwähnen.

Zu Frage 2: Worauf stützt sich die Kritik des Feuerwehrverbands? Diese Frage kann nur der Feuerwehrverband beantworten. Wir wissen nicht, worauf er seine Auffassung stützt.

Zu Frage 3: Im letzten Jahr trat eine Mitarbeiterin ihren Erziehungsurlaub an. Darüber hinaus gab es einen Wechsel auf Referentenebene.

Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Jung, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2964.

Jährliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Nach § 16 Abs. 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes führt der öffentliche Gesundheitsdienst einmal jährlich in den Tageseinrichtungen eine ärztliche und eine zahnärztliche Untersuchung der Kinder durch.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kreise haben die ärztliche sowie die zahnärztliche Untersuchung seit Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes in allen Tageseinrichtungen durchgeführt und wie viele Ein

richtungen mit wie vielen Kindern sind davon bisher nicht erreicht worden?

2. Wie viele Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sind aufgrund dieser Anforderung seit dem 1. Januar 2006 eingesetzt bzw. neu eingestellt worden und wie hoch sind die für die Untersuchungen anfallenden Kosten?

3. Wie werden die Kinder erreicht, die von einer Tagespflegeperson betreut werden?

4. Wie werden die Kinder erreicht, die weder von einer Tagespflegeperson betreut werden noch eine Tageseinrichtung besuchen?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Durch das Landesverwaltungsamt wurde mitgeteilt, dass im Schuljahr 2005/2006 43,8 Prozent aller Kinder in Kindertagesstätten durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter untersucht wurden, davon zu 100 Prozent alle Schulanfänger und zu 25,8 Prozent die übrigen Jahrgänge in Kindertageseinrichtungen. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führte im Schuljahr 2005/2006 bei 76 Prozent aller Kindergartenkinder einschließlich der Schulanfänger eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durch. Eine differenzierte Aussage darüber, in welchen Einrichtungen wie viele Kinder außerhalb der Einschulungsuntersuchungen untersucht wurden, kann auf der Grundlage des vorhandenen statistischen Materials nicht getroffen werden.

Zu Frage 2: Eine Aussage über die Einstellung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten aufgrund der gesetzlichen Forderungen ab 1. Januar 2006 kann die Landesregierung nicht abgeben, da es keine Mitteilungspflicht zu Einstellungen bei den öffentlichen Gesundheitsdiensten gibt. Im Schuljahr 2005/2006 sind im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst 48 Ärzte mit 36,8 VbE und im Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst 29 Zahnärzte mit 22,7 VbE sowie zwei Zahnärzte auf Honorarbasis im Einsatz gewesen. Grundsätzlich ist zu sagen, dass beim Ausscheiden von Ärzten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes bzw. Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes aus Altersgründen oder aus anderen Gründen diese Stellen in der Regel wieder

besetzt werden. Über die für Untersuchungen anfallenden Kosten ist aufgrund fehlender Daten eine Aussage nicht möglich.

Zu den Fragen 3 und 4: Für den öffentlichen Gesundheitsdienst, das heißt den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst und den Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienst der Gesundheitsämter, besteht mit Ausnahme der Einschulungsuntersuchung keine Pflicht und keine gesetzliche Grundlage zur Untersuchung von Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Jedoch steht allen Eltern die Möglichkeit offen, in dem jeweils für den Wohnbereich zuständigen Gesundheitsamt einen Termin für eine ärztliche bzw. zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für ihr Kind zu vereinbaren und wahrzunehmen. Zudem besteht für alle Kinder das Angebot zur Wahrnehmung der von den Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 10.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Abgeordnete Jung.

Herr Staatssekretär Illert, Sie haben die Prozentzahlen zu Frage 1 bekannt gegeben. Plant die Landesregierung eine Kontrolle der Umsetzung des Gesetzes, weil im Gesetz steht „ist durchzuführen“ und wenn wir dann Zahlen haben von 43,8 Prozent, das ist ja mehr als die Hälfte, die momentan nicht untersucht werden? Es steht ja nicht da, dass nur die Schulanfänger untersucht werden.

Die Zahlen, die ich vorgetragen habe, sind die, die sich auf die Gesundheitsämter konzentrieren. Wir haben keine Zahlen über die Untersuchungen, die außerhalb der Gesundheitsämter gemacht worden sind und die hinzukommen. Insgesamt haben wir aber keine Hinweise, ob es dort ein nicht hinnehmbares oder sonst beachtenswertes Defizit an Untersuchungsmöglichkeiten gäbe.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2967 auf.

Ausbildungsstellen in der Landesregierung

Während der letzten Jahre wurden die im Haushaltsgesetz vorgesehenen Ausbildungsstellen nur zu einem Teil besetzt. Nach meinen Informationen ist dies auch im Haushaltsjahr 2007 beabsichtigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Neueinstellungen von Auszubildenden in den Ministerien und nachgeordneten Behörden sind im Rahmen der Haushaltsansätze im Haushaltsplan 2007 möglich und wie viele beabsichtigt die Landesregierung tatsächlich zu besetzen (bitte nach den Ministerien einschließlich deren jeweiligen nachgeordneten Bereiche aufgeschlüsselt)?

2. Sofern es Abweichungen von den Haushaltsansätzen gibt: Wie erklären sich die Abweichungen?

3. Sofern die im Haushaltsplan vorgesehenen Ausbildungsstellen nicht vollständig besetzt werden: Wie vereinbart sich die Nichtbesetzung der vom Haushaltsgesetzgeber bewilligten Stellen mit den Zielsetzungen der bisherigen - von der Landesregierung initiierten und unterzeichneten - Thüringer Ausbildungspakte, „allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Thüringer Jugendlichen ein Ausbildungsangebot... zu unterbreiten“?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: In den Ministerien und nachgeordneten Behörden sind im Rahmen der Haushaltsansätze im Haushaltsjahr 2007 insgesamt 952 Ausbildungsplätze möglich. Es ist beabsichtigt, davon 823 Stellen zu nutzen. Zurzeit liegen für insgesamt 713 Stellen genehmigte Ausnahmen von der Stellenbesetzungssperre durch das Finanzministerium vor. Eine aufgeschlüsselte Darstellung der Ausbildungsplätze in den einzelnen Ministerien und nachgeordneten Behörden sprengt den Rahmen für die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage. Bei Interesse lasse ich Ihnen diese Daten gern schriftlich zukommen.

Fragen 2 und 3: Ob es zu weiteren Abweichungen kommen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesagt werden, erst nach Abschluss der endgültigen Abstimmungen mit dem Thüringer Finanzministerium kann hierzu eine Aussage getroffen werden.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Pilger, bitte.

Herr Minister, es gab ja in den letzten Jahren in einigen Ministerien, und zwar gewollt, die Situation, dass über Bedarf ausgebildet worden ist. Jetzt soll z.B. im Geschäftsbereich des TMLNU mit Verweis darauf, dass im Landesdienst kein Bedarf bestehen würde, nicht mehr ausgebildet werden. Gibt es dazu schon eine Entscheidung des Kabinetts?

Nein, nach meiner Kenntnis gibt es keine Entscheidung des Kabinetts. Es könnte, falls Überlegungen angestellt worden sein sollten, das Problem dahinter stehen, dass nach der erfolgreichen Ausbildung dann häufig doch Forderungen kamen, sehr intensive Forderungen, an die einzelnen Ressorts, dass die Ausgebildeten auch eingestellt werden, also auf eine feste Stelle übernommen werden. Das ist natürlich dann eine Entwicklung, die der Konzeption des Finanzministeriums zuwiderläuft, dass eben die Zahl der Neueinstellungen orientiert ist an der Zahl der Altersabgänge. Wenn dieser Pfad verlassen wird, wird dieses Konzept der Personaleinsparung jedenfalls auf Dauer nicht funktionieren. Ich schließe daher nicht aus, dass hier eine gewisse Zurückhaltung in den Überlegungen der einzelnen Ressorts und ihrer Ressortchefs vorhanden ist; aber eine Kabinettsentscheidung dazu gibt es nicht.

Ihre zweite Nachfrage, bitte.

Herr Minister, erst einmal möchte ich gern Ihr Angebot einer schriftlichen Auflistung annehmen. Vielen Dank dafür, dass Sie mir das zukommen lassen wollen. Ich habe aber trotzdem noch eine Frage, und zwar allgemein. Sie haben gesagt, dass die vorgesehenen Ausbildungsplätze, die auch finanzierbar gewesen wären, nicht ausgeschöpft worden sind. Wofür sind die dann nicht verwendeten Mittel ausgegeben worden?