Protocol of the Session on May 3, 2007

Deshalb nur noch einmal ganz kurz: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Unsere Forderungen sind erfüllt. Ich wünsche mir, dass in Zukunft öfter Wunder geschehen und Sie vielleicht öfter auf uns hö

ren, meine Damen und Herren von der CDU. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine gute Nachricht für die CDU-Fraktion, auch die SPDFraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Unruhe bei der CDU)

Die Posse dieses Gesetzentwurfs passt nahtlos in die Reihe der Possen, die heute so ausführlich in der TA beschrieben wurden. Ich glaube, ich bin schon davon überzeugt, dass der Abgeordnete Trautvetter heute diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann. Davon kann man ausgehen, denn ansonsten würde er endgültig demontiert und so weit wollen Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, doch nicht gehen. Sie können ihm das gestatten, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, Sie haben ja unsere Stimmen. Er ist also nicht gefährdet, Frau Lieberknecht, Sie können da voll und ganz auf die Opposition zählen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Ist das zitierfähig, Frau Becker?)

Das ist zitierfähig. Das Landesplanungsgesetz ist für uns so wichtig, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Mit dem Gesetzentwurf - Herr Kummer hat schon darauf hingewiesen -, den Herr Minister Trautvetter im September 2006 eingebracht hat, sollte eigentlich EU- und Bundesrecht angepasst werden. Nun - auch das wurde schon gesagt - ist das ja in den Mündern der CDU-Minister immer so ein Unwort „EURecht“, da passen wir doch nur eins zu eins an. Herr Seehofer ist so ein Experte, der immer davon ausgeht, wir passen EU-Recht nur eins zu eins an; Herr Minister Sklenar geht auch gern mit solchen Worthülsen um. Aber Herr Minister Trautvetter hatte sich nun - wenn man es positiv ausdrücken will - zur Ehre gemacht, weitergehende Veränderungen in dieses Gesetz einzubringen. Wenn man es bösartig beschreiben will, wollte er es vielleicht still und heimlich an ein paar CDU-Mitgliedern vorbei richten und damit die kommunale Ebene entmachten - na ja, aber ein bisschen Entmachten ist es schon - und sein vollkommen überflüssiges Ministerium dadurch stärken.

(Beifall bei der SPD)

Nun ist das aber bei der CDU-Fraktion doch nicht so einfach, wie Herr Minister Trautvetter sich das gedacht hat. In der Anhörung - auch das hat Herr Kummer schon kundgetan - im November letzten Jahres im Bau- und Verkehrsausschuss wurden diese drei Punkte, die Herr Minister Trautvetter für wesentlich hielt und bei der Einbringung auch noch mal darauf hingewiesen hat, mehrheitlich, ich glaube, von fast allen Anzuhörenden abgelehnt. Nun kann man ja davon ausgehen, die CDU-Fraktion nimmt sich dieser Kritik an und nimmt die Änderungen auf und macht einen Änderungsantrag im Bau- und Verkehrsausschuss, den wir dann im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss auch noch beraten werden und den wir ja meistens, wenn inhaltliche Punkte übereinstimmen, auch mittragen würden. Dann hätte das Verfahren zum Ende des Jahres beendet werden können. Aber nein, so einfach ist das nicht mit dieser CDU-Fraktion. Es gab Änderungen durch den Bau- und Verkehrsausschuss, vollkommen klar, auch diese Änderungen wurden teilweise von der CDUFraktion eingebracht, waren identisch mit Änderungen, die auch die SPD-Fraktion eingebracht hat, aber gerade bei zwei Punkten wie dem Zielabweichungsverfahren und der Regelung, wer denn nun das Sagen hat, die oberste oder die obere Landesplanungsbehörde, gab es kein Einvernehmen. Nun dachten wir, der Bau- und Verkehrsausschuss ist ja das Gremium, was dem Minister am nächsten steht, sprichwörtlich gesagt, und die werden es schon richten. Aber nein, welche Überraschung, der Umweltausschuss - gut, da waren die Mitglieder der CDU-Fraktion davon überrascht, dass die Mitglieder der Oppositionsfraktionen keine Änderungsanträge gestellt haben, kann ja mal passieren. Wir hatten gedacht, wir stellen sie im Landwirtschaftsausschuss, dann können wir da auch noch das richten, was wir beim Zielabweichungsverfahren richten wollten. Was blieb den Mitgliedern des Umweltausschusses im Landtag der CDU-Fraktion nur übrig, sie enthielten sich der Stimme. Wir lehnten diesen Gesetzentwurf, der ja in der damaligen Fassung noch nicht alle Änderungsanträge von uns enthielt, ab; somit war das Gesetz im Umweltausschuss durchgefallen. Danach kam die Befassung im Landwirtschaftsausschuss und da hatten die Mitglieder der CDU-Fraktion die Änderungen eingebracht, die wir auch schon immer befürwortet hatten, die wir auch gemeinsam mit dem Bauernverband und der Linkspartei getragen haben, und in diesem Ausschuss wurden diese Änderungen auch aufgenommen und mit Mehrheit, manche sogar einstimmig angenommen. Nun, da knuddelte ein Minister am Rand, ja, das könnt ihr ja tun, der Bau- und Verkehrsausschuss ist ja der wirkliche Fachausschuss und der wird mir das schon wieder richten. Nichtsdestotrotz hat dieser Bau- und Verkehrsausschuss noch einmal eine Anhörung be

schlossen. Ja, gut, was sollte das sein? Noch einmal eine schriftliche Anhörung zu einem Gesetzgebungsverfahren, was eigentlich hätte am 31. Dezember 2006 schon zu Ende geführt werden sollen. Aber wir sind ja Demokraten, natürlich hat die SPDFraktion gesagt, wir machen eine schriftliche Anhörung, wir schauen mal, ob sich bei den Anzuhörenden in der Auffassung zum November 2006 etwas verändert hat. Es hat sich nichts geändert. Sie haben befürwortet, dass durch den Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion aus dem Landwirtschaftsausschuss die Zielabweichung in einen Kompromiss gefasst wurde, den wir alle mittragen können, auch der Bauernverband. Die anderen Punkte wurden auch positiv aufgenommen. Sie führten aber auch noch ein paar Punkte auf, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht geändert wurden, die jetzt auch noch nicht geändert worden sind. Aber wir sagen, es ist immer eine Abwägung zwischen dem, was wichtig und was zu tun ist. Wichtig ist, dass dieses Gesetz jetzt in Kraft tritt. Deshalb werden wir als SPD-Fraktion diesem Gesetz jetzt zustimmen. Mit dieser schriftlichen Anhörung - ich spekuliere jetzt nur, ich bin ja kein Mitglied der CDU-Fraktion - sollte meiner Meinung nach eine Mehrheit gefunden werden, dass die Landwirtschafts- und Umweltleute nun endgültig die Mehrheit hinter sich haben, um diesen Änderungsantrag in der CDU-Fraktion auch durchzubekommen. So ganz oft passiert es ja auch nicht in der CDU-Fraktion, dass man den eigenen Minister im Regen stehen lässt. Aber wenn es denn sein muss und er nicht die Signale aus der eigenen Fraktion hört, passiert das dann auch. Wie gesagt, treffender als die TA heute kann man es nicht beschreiben.

Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, den die SPD-Fraktion in den Änderungen des Landesplanungsgesetzes in den letzten Jahren auch immer angeführt hat, das ist die Beteiligung des Landtags bei der Aufstellung des Landesentwicklungsprogramms. Hier ist der Minister ein kleines Stück auf den Landtag zugegangen und es gibt jetzt in dem Entwurf, der uns vorliegt, eine förmliche Beteiligung. Wir wollten mehr. Wir wollten, dass der Landtag der Rechtsverordnung zustimmen soll/müsste. Das ist jetzt in diesem Gesetzentwurf oder in dieser Beschlussempfehlung und im Gesetzentwurf noch nicht vorgesehen, aber es ist eine Kompromisslage, die wir letztendlich mittragen und wo wir hoffen, dass es bei der nächsten Änderung den nächsten Schritt gibt und dann die Zustimmung des Landtags bei einem so wichtigen Programm auch eingeholt werden kann. Wie gesagt, gespannt bin ich auf das Abstimmungsverhalten des Abgeordneten Trautvetter heute. Wir stimmen der Beschlussempfehlung und diesem Gesetzentwurf zu. Für die Beschlussempfehlung beantragt die SPD-Fraktion namentliche Abstimmung.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile der Abgeordneten Holbe, CDU-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Ausführungen meiner Vorredner aufmerksam gelauscht. Vielleicht will ich noch einmal zurückrufen, Anlass, das Thüringer Landesplanungsgesetz in die Hand zu nehmen, waren natürlich die Regelungen der EU und Bundesrecht, die hier eingearbeitet werden mussten, insbesondere hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung, die in den Bereichen Raumordnung und Städtebau entsprechend umzusetzen sind. Dass wir hinter dem Zeitplan liegen, Frau Becker, lag sicher nicht daran, dass das Gesetz am 28.09. bereits hier eingebracht worden ist, aber es war doch eine intensive Beratung. Sie haben das hier mehrfach gehört, auch Herr Kalich hat es erwähnt. Aber, Herr Kummer, ich denke nicht, dass es eine chaotische Abarbeitung war, das würde ich nicht sagen. Wir haben hier eine Beteiligung der Fachausschüsse, also des Ausschusses für Bau und Verkehr, des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt, des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Innenausschusses, gehabt und natürlich sind hier verschiedene Anmerkungen gekommen. Wir haben zwei Anhörungen gehabt, die eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, und wir haben natürlich auch die Änderungen, die bis dahin in unserem Ausschuss für Bau und Verkehr beschlossen worden sind, noch einmal in diese zweite Anhörung gegeben. Ich denke, das war gerade wichtig, um hier die kommunale Ebene, die mit diesem Gesetz intensiv in den Planungsregionen arbeiten muss, wie den Thüringer Landkreistag, den Gemeinde- und Städtebund und natürlich auch die anderen Institutionen, nochmals mit anzuhören. Wenn Sie sehen, wir haben die Anhörung im November gehabt, wir hatten Weihnachtspause, wir haben dann in den Fachausschüssen Tagungen gehabt,

(Beifall bei der SPD)

das ist leider so. Auch diejenigen, die hier mit eingebunden sind, haben verschiedene Fristen, die auch einzuhalten sind. Getagt haben ja die begleitenden Ausschüsse,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Nein, nein, die waren nur im Landeswirt- schaftsausschuss beantragt.)

die ich gerade erwähnt habe, im Februar und März, so dass es uns erst am 26.04. letztendlich möglich war, eine abschließende Beschlussempfehlung zu geben. Wir haben die Stellungnahmen, die eingegangen sind, bewertet, berücksichtigt und entsprechende Änderungen vorgeschlagen. Ich will noch einmal ganz kurz auf die Änderungen kommen.

§ 2: Die Mitgliedschaft der regionalen Planungsgemeinschaft war bisher gekoppelt an die Einwohnergrenze und mit Verabschiedung dieses Gesetzes wird es dann so sein, dass die ausgewiesenen Mittelzentren als Grundlage für die Entsendung der Mitglieder genommen wird. Ich denke, darin sehen wir eine Stärkung des ländlichen Raums. Es kommen zum Beispiel Mittelzentren wie Hermsdorf, Artern, Neuhaus, Lobenstein, Bad Klosterlausnitz neu hinzu und ich halte das für wichtig und richtig. Wir haben auch eine Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes zu dieser Verschiebung einer Position erhalten. Sie befürworten die Reduzierung und Verschiebung, muss ich sagen, der Mitglieder, die in der Planungsversammlung vertreten sind, auch im Sinne von Effektivität der Arbeit, die dort geleistet wird. Anstelle von bisher 22 bis 37 Mitgliedern werden es künftig 19 bis 34 Mitglieder sein. Ich denke, das ist geringfügig, aber in jedem Fall mit einer größeren Einbindung des ländlichen Raums.

Ein Wunsch der regionalen Planungsgemeinschaften ist vorgetragen worden. Die Verortung der Geschäftsstelle wurde bei der oberen Planungsbehörde zugelassen, um hier eine Ermächtigung für weitergehende Regelungen im Rahmen von Rechtsverordnungen der Landesregierung hinsichtlich Organisation, Finanzierung und Geschäftsgang aus dem Gesetz herauszunehmen. Dem ist entsprochen worden. Es war ein Wunsch, dass der Präsident die Planungsgemeinschaft nach außen vertritt und dass die Bildung mehrerer Ausschüsse zugelassen wird. Auch hier haben wir diesem Ansinnen entsprochen. Wir haben in der Anhörung vernommen, dass die Ausschüsse sehr unterschiedlich in den einzelnen Planungsregionen agieren, jedoch in bewährter Weise. Wir sehen darin die Einbindung von politisch agierendem Handeln von Personen vor Ort auch in ihrem demokratischen Handeln und in ihrer Eigenverantwortung gestärkt.

Der Wegfall der Mustersatzung, denke ich, ist auch Ausdruck demokratischen Handelns, weil hier diese Planungsgemeinschaft eigenständig ihre Satzung erstellt, die von der obersten Landesbehörde dann innerhalb einer bestimmten Frist zu genehmigen ist, aber sie haben hier ihre Organisation, ihre Entscheidung in der Hand, das per Satzung zu regeln.

Wir haben in § 4 eine Ergänzung zu den entsendeten Mitgliedern in der Planungsgemeinschaft, die

per Wahl in den Kreisräten, in den Stadträten zu bestimmen sind. Das ist im Grunde genommen eigentlich normal und wurde bisher auch so gehandhabt, aber es war der Wunsch der Planungsgemeinschaften, das noch einmal deutlich herauszustellen, so dass keine Zweifel an dem Verfahren der Entsendung dieser Mitglieder offengelassen werden, das ist ebenfalls eingearbeitet worden.

Eine weitere Änderung wurde durch unsere Fraktion in § 5, der Fach- und Rechtsaufsicht, eingebracht. Der Vorschlag im Gesetzentwurf der Landesregierung, diese der obersten Landesbehörde zuzuordnen, fand letztlich keine Zustimmung, so dass die bestehende Regelung des derzeitigen Gesetzes wieder aufgegriffen wurde. Es bleibt bei der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts und damit bei der oberen Landesbehörde. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, ein in der Praxis bewährtes Verwaltungshandeln fortzuführen und die immer komplexer werdenden Aufgaben der Planungsgemeinschaft mit Kontinuität und Verlässlichkeit in ihren Strukturen ebenfalls zu stärken.

Wir haben in § 10 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung noch einmal klar geregelt, indem wir hier die kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich erwähnt haben. Dies wäre entbehrlich gewesen, da es in einer gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung - für die Ministerien und die Thüringer Staatskanzlei unseres Freistaats - ohnehin geregelt ist, alle im Planungsbeirat vertretenen Institutionen zu beteiligen und die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Erfreulich ist die Beteiligung des Landtags, das möchte ich hier auch noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass dies so im Gesetz stehen wird und dass wir Gelegenheit haben, in den Fachausschüssen entsprechend Stellung zu dem Landesentwicklungsplan zu nehmen.

Ein weiterer Knackpunkt ist das Zielabweichungsverfahren, worüber hart diskutiert wurde. Wir hatten im Gesetzentwurf die Benehmensregelung, sprich, die obere Landesbehörde entscheidet im Benehmen mit der betroffenen oberen Planungsbehörde und den betroffenen oberen Landesbehörden. Dieses Benehmen ist durch das Einvernehmen ersetzt worden und wir setzen hier bewusst darauf, dass sich zunächst die kommunale Ebene einigen muss im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens mit den oberen Behörden. Wird dieses nicht erfolgen, so ist es, denke ich, auch ganz legitim, dass das Ministerium als oberste Landesbehörde dann entsprechend mit den obersten Landesbehörden, die betroffen sind, die Entscheidung zum jeweiligen Projekt trifft. Ich denke, das ist auch ganz wichtig, um hier Planungsentwicklung weiter voranzubringen.

Ein in diesem Zusammenhang gern erwähntes Beispiel der Opposition wollte ich gern noch ansprechen, Zielabweichungsverfahren bei der geplanten 380 kV-Trasse durch den Thüringer Wald durchzuführen. Dieses Projekt ist nur mit einem Raumordnungsverfahren möglich, denn schon die Fragestellung - Ist diese Trasse im regionalen Raumordnungsplan enthalten? - muss ja verneint werden. Da das verneint wird, heißt es, dass die Trasse in großen Teilen nicht den Planfestsetzungen im Plan entspricht, dem widerspricht und damit sind Grundsätze dieser Planung betroffen und ein solches umfangreiches Vorhaben, da geben Sie mir sicher auch recht, das raumbedeutsam ist, lässt sich nicht über ein Zielabweichungsverfahren regeln. Ich hoffe, dass das auch bei den betroffenen Kommunalpolitikern ein Stück weit mit ankommt. Wir haben ja heute auch in unseren Postfächern eine Beantwortung einer Kleinen Anfrage aus dem Ministerium für Bau und Verkehr bekommen - Frau Becker, Sie hatten diese Kleine Anfrage gestellt -; in Drucksache 4/2929 bitte ich noch einmal nachzulesen, weil hier das Ministerium, denke ich, alle Irritationen herausgenommen hat und ganz klar benannt hat, wie dieses Verfahren im Raumordnungsverfahren laufen muss. Eine meiner Fragen im Ausschuss war auch im Rahmen der Anhörung, wie viele dieser Zielabweichungsverfahren denn eigentlich gelaufen sind. Man hat uns gesagt, es sind sehr wenige. Bekannt geworden ist die Ansiedlung der IKEA-Kaufhauskette in Erfurt, die auch überregional wahrgenommen worden ist. Aber es werden Ausnahmen bleiben und wir haben die Möglichkeit in den Änderungsvorschlägen, so dass auch hier Entscheidungen getroffen werden können, natürlich unter vorheriger Einbindung der regionalen Ebene. Mit den eingebrachten Änderungsvorschlägen wurden viele Aspekte der bewährten Arbeit der regionalen Planungsgemeinschaft aufgenommen und in Zusammenarbeit mit der oberen Landesbehörde und der obersten Landesbehörde, fußend auf dem Gesetz 2001 bzw. dem, was jetzt hier, denn einige der alten Regelungen wurden wieder übernommen, nachdem das im Gesetzentwurf anders aussah, aber, ich denke, dass das in den Beratungen mit den Fachausschüssen durchaus legitim ist. Frau Becker, wenn Sie sagen, die zuständigen Fachleute aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr hätten es eigentlich richten müssen und nicht die Landwirtschaft, ich meine, man kann ja auch mal auf die Kollegen hören. Wenn die Kollegen sagen - und gerade die Landwirtschaft ist ja insbesondere mit unseren Thüringer Bauern davon betroffen -, wenn Flächenentzug passiert und die Existenz letztlich dann auch bedroht werden kann durch immer größer werdende Entziehung dieser landwirtschaftlichen Flächen, umso wichtiger ist es ja dann doch, die kommunale Ebene, sprich die Akteure vor Ort, in der regionalen Planungsgemeinschaft einzubinden und hier zu hören. Ich denke, dem ist Rechnung getragen worden. Interessant wäre es für mich,

Frau Becker, wenn Sie sagen, einem so wichtigen Gesetz wie dem Landesplanungsgesetz müssen wir zustimmen. Das höre ich sehr gern, aber ich muss mal fragen - und das wäre mal wichtig für die Definition - welche Gesetze sind denn unwichtig, die wir hier beschließen?

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Klar, die müssen aber inhaltlich auch zur Zustimmung sein.)

Ich denke mal, dass jedes Gesetz seine Berechtigung hat, aber Ihre Definition würde mich trotzdem interessieren. Unsere Fraktion hofft, dass mit den Änderungsvorschlägen ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das die kommunale Verantwortung für die regionale Entwicklung in den regionalen Planungsgemeinschaften und unsere Landesentwicklung stärken wird. Im Namen meiner Fraktion bitte ich deshalb um Zustimmung zu der Drucksache 4/2274 und zu der Beschlussempfehlung unseres Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/2966. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/2966. Von der SPD-Fraktion ist namentliche Abstimmung beantragt worden, ich eröffne deshalb die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.

Hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall, dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Ich gebe das Ergebnis bekannt. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, davon sind 73 Jastimmen und 1 Enthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/2966 angenommen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage).

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2274 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/2966. Wer ist dafür, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf und die Be

schlussempfehlung eingearbeitet angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung zu dem Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben, um seine Zustimmung zu geben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Dieser ist Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 in seinen Teilen a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Bürgerbeauftrag- tengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2701 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2994 - ZWEITE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz über den Bür- gerbeauftragten (Thüringer Bürger- beauftragtengesetz - ThürBüBG -) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2728 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2994 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2999 - ZWEITE BERATUNG

c) Gesetz zur Stärkung des Thürin- ger Bürgerbeauftragten Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2735 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2994 - ZWEITE BERATUNG

d) Thüringer Gesetz zur Behand- lung von Petitionen durch den Petitionsausschuss (Thüringer Petitionsgesetz - ThürPetG -) Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2710 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2995 - ZWEITE BERATUNG

e) Thüringer Gesetz über das Petitionswesen (ThürPetG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2729 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2995 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/3000 - ZWEITE BERATUNG

f) Änderung der Geschäftsord- nung des Thüringer Landtags hier: § 52 Abs. 5 und § 112 a Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2702 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2996 -

g) Änderung der Geschäftsord- nung des Thüringer Landtags hier: §§ 94 bis 99 und §§ 101 und 102 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2730 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2996 -

h) Änderung der Geschäftsord- nung des Thüringer Landtags hier: Abschnitt XVI/§ 112 Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2734 - dazu: Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses - Drucksache 4/2996 -