Ich glaube, ich kann die Aussprache schließen. Oh, Frau Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright für die Fraktion der Linkspartei.PDS.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fiedler, dass Ihnen mein Onkel lieber gewesen ist als ich und dass ich gehen könnte, das mag ja sein. Ich weiß ja nicht, was Sie oder was er Ihnen gesagt hat. Ich muss Ihnen mal sagen, mir hat Herr Hahnemann aus dem Herzen gesprochen.
Nicht nur, weil er aus meiner Fraktion ist oder weil ich seiner Fraktion angehöre, sondern weil wir in Deutschland eine Entwicklung haben, wo der eigene Bundesinnenminister sich gegen die Verfassung stellt und ständig mit Vorschlägen kommt, die das Grundgesetz unterhöhlen und Grundgesetzänderungen brauchen. Ich möchte Sie nur mal erinnern: Es war unter der Regierungszeit Ihres Parteifreundes, als das Grundgesetz geändert wurde - § 16 - jeder Verfolgte genießt Asyl, als das eingeschränkt wurde. Das war eine Einschränkung einer großen humanistischen Leistung, die wir in Deutschland hatten mit unserem Bundesgrundgesetz.
Jetzt will ich Ihnen noch mal was sagen. Ich habe beim Verfassungsschutz angefragt. Da hat mir das Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt, ja ich habe jetzt eine Akte; über mich gibt es jetzt eine Akte. Der erste Eintrag ist ein Artikel aus dem „Neuen Deutschland“, also öffentlich: Wahl in den Thüringer Landtag. Das heißt, ich bin jetzt für die PDS, damals PDS, jetzt Linke in den Thüringer Landtag gewählt und das allein berechtigt das Bundesamt, eine Akte anzulegen. Also, da sind dann Vergleiche schon angebracht. Sie hacken immer auf einem Staat und einem Geheimdienst herum, der untergegangen ist - sage ich jetzt mal so salopp.
Die Probleme, die wir jetzt haben, die wischen Sie weg. Das finde ich unverantwortlich. Wir sind im Jahr 2007, wir haben einen Haufen Vorschläge des Bundesinnenministers, die alle eine Grundgesetzänderung verlangen. Und er bringt es immer wieder gebetsmühlenartig, wo er die Bundeswehr einsetzen will im Inneren. Erst zur Fußballweltmeisterschaft und
jetzt in Heiligendamm wegen des G-8-Gipfels bis er sich da durchsetzt. Also, wer ist da eine Gefahr für die Verfassung?
Insofern hat mir Herr Dr. Hahnemann aus dem Herzen gesprochen und den vorliegenden Entwurf, den lehne ich ab. Danke.
Ich schließe jetzt die Aussprache. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an drei Ausschüsse zu überweisen, den Innenausschuss, den Gleichstellungsausschuss und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Als Erstes stimmen wir über die Überweisung an den Innenausschuss ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit wird der Gesetzentwurf im Innenausschuss beraten.
Es ist die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch keine, damit ist der Gesetzentwurf an den Gleichstellungsausschuss überwiesen.
Und es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.
(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie müssen einmal Ihre Kollegin wahrneh- men, die hatte eine Hand gehoben.)
Es gab also 1 Stimmenthaltung bei der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Ist das korrekt so, Frau Abgeordnete?
So, trotzdem ist natürlich mehrheitlich die Überweisung an alle drei Ausschüsse vorgenommen worden und wir stimmen über die Federführung ab. Die Federführung soll beim Innenausschuss liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Keine. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Die Federführung liegt damit beim Innenausschuss.
Thüringer Gesetz zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2943 - ERSTE BERATUNG
Ich nehme an, dass der Innenminister das Wort zur Begründung haben möchte. Bitte, Herr Minister Dr. Gasser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung legt dem Thüringer Landtag heute den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Vorbereitung der Neustrukturierung der Polizei vor. Mit diesem Gesetz sollen Änderungen im Polizeiorganisationsgesetz und im Personalvertretungsgesetz vorgenommen werden. Mit den Änderungen im Polizeiorganisationsgesetz sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Neukonzeption der Organisationsstruktur der Thüringer Polizei geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Polizei ist als leistungsfähige und erfolgreiche Institution anerkannt. Thüringen ist seit Jahren eines der sichersten Bundesländer, Aufklärungsquote im letzten Jahr 63,1 Prozent; das ist Spitzenklasse. Grundsätzlich hat sich die zweistufige Behördenstruktur der Polizei in Thüringen neben den anderen tragenden Grundprinzipien, wie der Integration von Schutz- und Kriminalpolizei, dem Schutzbereichsgedanken sowie dem flächendeckenden Einsatz von Kontaktbereichsbeamten bewährt. Aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen ist allerdings eine grundlegende Weiterentwicklung der Strukturen notwendig. Demographischer Faktor, die Entwicklung des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallaufkommens, der technische Fortschritt und die Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers fordern eine Neuausrichtung der Polizei in Thüringen. Ziel ist deshalb eine Organisationsstruktur, welche die enger werdenden personellen und materiellen Ressourcen im Blick behält und dennoch die Thüringer Polizei hinsichtlich ihrer anste
Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, den gesetzlichen Grundstein für die Neustrukturierung der Thüringer Polizei zu legen. Ein Eckpunkt der Neukonstruktion ist die Bündelung und Verlagerung von Aufgaben des bisherigen Polizeiverwaltungsamts. Mit der Verlagerung der vollzugspolizeilichen Aufgaben und polizeilicher Serviceaufgaben in andere Behörden und Einrichtungen der Polizei sind messbare Synergieeffekte zu erzielen sowie Personal- und Kosteneinsparungen verbunden. Der Wegfall des Behördentyps „Polizeiverwaltungsamt“ im Polizeiorganisationsgesetz ist deshalb ein nicht unwichtiger Punkt des Gesetzentwurfs.
Auch die von der Landesregierung als zwingend angesehenen neuen inhaltlichen Grundausrichtungen, wie die engere Führung der Polizei durch das Innenministerium und die Verstärkung der kriminalpolizeilichen und technischen Kompetenzen des Landeskriminalamts, können nur durch die vorgesehene Änderung der bisherigen gesetzlichen Regelungen in Angriff genommen werden.
Schließlich wird der Landtag darüber zu diskutieren und zu beraten haben, ob durch die Änderung des § 6 Abs. 2 des Polizeiorganisationsgesetzes die Straffung der Führungsebene auf vier Polizeidirektionen sinnvoll und zukunftsorientiert ist.
Meine Damen und Herren, mit diesen drei wichtigen Eckpunkten des heute vorgelegten Gesetzentwurfs sind wesentliche Elemente der geplanten Polizeireform angesprochen. Ich möchte Ihnen jedoch die weiteren wichtigen Eckpunkte kurz darstellen, denn die Reform der Thüringer Polizei ist weit mehr als die Auflösung des Polizeiverwaltungsamts oder die Neustrukturierung der Polizeidirektionen.
OPTOPOL steht auch für die Umstrukturierung der Polizeiabteilung, für den Inspekteur der Polizei, für den kooperativen Landeseinsatzstab und für eine gerechtere Arbeitsverteilung innerhalb der Thüringer Polizei.
Im Einzelnen: Auf der Ministeriumsebene erfolgt innerhalb der Abteilung Polizei eine Trennung der politisch-strategischen, der polizeilich-strategischen und der polizeilich-operativen Aufgaben. Dadurch wird die Führungs- und Steuerungsfähigkeit des Innenministeriums als oberste Landesbehörde gestärkt. Mit der Einrichtung eines Referats „Strategische Steuerung, Qualitätsmanagement/Controlling“ sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung von politisch-strategischen Zielvorgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wesentlich verbessert werden. Die daraus abzuleiten
Mit dem Inspekteur der Polizei wird eine zentrale Führungs- und Integrationsstelle geschaffen. Als Landespolizeiführer wird dem Inspekteur zudem die Einsatz- und Führungsverantwortung für alle besonderen polizeilichen Einsatzlagen von landesweiter Bedeutung obliegen.
Zur umfassenden professionellen Bewältigung von größeren Gefahren-/Schadenslagen, von Katastrophen sowie besonderen und herausragenden polizeilichen Einsatzlagen von landesweiter Bedeutung soll eine modulare Zusammenführung von Stabseinheiten der Landesregierung - sprich Lagezentrum -, interministerieller Arbeitsstab für Notfalllagen der Polizei, ständiger Stab der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Rettungsdienste und des Zivilschutzes mit der Möglichkeit der Integration externer Unterstützungskräfte, z.B. Bundespolizei, Bundeswehr, THW, in einem kooperativen Landeseinsatzstab erfolgen. Bei solchen Lagen sind eine ressortübergreifende stabsmäßige Begleitung und eine gemeinsame operative Einsatzleitung erforderlich. Entscheidend für die Errichtung des kooperativen Landeseinsatzstabs ist nicht die Häufigkeit solcher Lagen, sondern die Bedeutung dieser Ereignisse für den Freistaat und seine Bürger. Betonen möchte ich ausdrücklich, dass es im Bereich der Kriminalpolizei in Thüringen keine wesentlichen Veränderungen geben wird. Auch in Zukunft sollen an allen bisherigen 11 kriminalpolizeilichen Standorten Kriminalpolizeieinrichtungen für die regionale Kriminalitätsbekämpfung vorgehalten werden. Zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung wird das Prinzip der abgestuften Spezialisierung zwischen dem Landeskriminalamt, den Kriminalpolizeiinspektionen und den Ermittlungsgruppen der Polizeiinspektionen beibehalten. Insgesamt wird es uns gelingen, durch die Straffung im Stabs- und Verwaltungsbereich und die Entlastung des Vollzugsdienstes von Verwaltungsaufgaben 433 Stellen im Rahmen des Projektes OPTOPOL einzusparen. Daneben können wir auch im Liegenschaftsbereich erhebliche Einsparungen erzielen. Trotzdem können die Basisdienststellen, die Polizei- und Verkehrspolizeiinspektionen um rund 200 Beamte verstärkt werden. Damit wird die Anzahl der Beamten, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort sicherzustellen haben, deutlich erhöht. Der berechtigte Anspruch an eine flächendeckende Gewährleistung von Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die bei allen Einsparbemühungen absoluten Vorrang hat, wird so wesentlich besser erfüllt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, besonders Anzahl und Standorte der zukünftigen Polizeidirektionen wurden in den vergange
nen Monaten häufig kontrovers diskutiert. Abgesehen davon, dass eine Reduzierung der Diskussion auf diese Frage der Bedeutung der gesamten Polizeireform nicht gerecht wird, standen dabei leider auch nicht immer sachliche Argumente im Vordergrund. Lassen Sie mich daher kurz darlegen, wie und warum die Organisationsstruktur der Polizei auf der Direktionsebene verändert werden muss. Geplant ist, anstelle der bisher bestehenden sieben Polizeidirektionen die Polizeidirektion Mittelthüringen am Standort Erfurt, Nordthüringen am Standort Nordhausen, Südwestthüringen in Suhl und Ostthüringen mit Sitz in Gera mit identischem räumlichen Zuschnitt wie Landgerichtsbezirke, Staatsanwaltschaften und die regionalen Planungsgemeinschaften zu bilden. Dadurch wird die polizeiliche Behörden- und Dienststellenstruktur erheblich gestrafft und verschlankt. Es entstehen Behördengrößen, mit denen in anderen Ländern bereits erfolgreich gearbeitet wird. Mit der Reduzierung der Anzahl der Polizeidirektionen können auch die Führungs- und Stabsstellen bei der Kriminalpolizei, der Verkehrspolizei sowie den Polizeiinspektionen zentrale Dienste, die jeder Polizeidirektion unmittelbar nachgeordnet sind, gestrafft und somit Personal freigesetzt werden.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das sind ja alles Argumente für die Verwal- tungs- und Gebietsreform.)
Herr Matschie, Sie können sich natürlich Ihre Gedanken über dieses Werk, was wir hier geschaffen haben, machen.
Alle zu treffenden Entscheidungen werden darauf ausgerichtet, den vorhandenen Liegenschaftsbestand der Polizei optimal zu nutzen. Für die Wahl der künftigen Standorte der Polizeidirektionen kommen daher aus wirtschaftlichen und technisch-logistischen Überlegungen heraus nur Standorte infrage, die bereits heute Standort einer Polizeidirektion sind. Jede andere Lösung würde insbesondere wegen der notwendigen baulichen und technischen Voraussetzungen für die Einsatzzentralen erhebliche Mehrkosten verursachen.
Meine Damen und Herren, natürlich wird die Polizei auch mit fünf oder wie bisher sieben Direktionen funktionieren. Die dann allerdings notwendigen höheren Personal-, Investitions- und Sachkosten müssten jedoch zulasten der Basis gehen und genau das widerspricht unseren Intentionen. Durch Alternativvorschläge, die fünf Polizeidirektionen beinhalten, könnten die Optimierungspotenziale, die durch die Vorschläge des Projekts OPTOPOL entstehen, allenfalls ansatzweise erreicht werden. Eine größere Anzahl an Polizeidirektionen würde zwangsläufig zu
höheren Investitions- und Sachausgaben, und das auf Dauer, führen. Eine Polizeidirektion ist Führungs- und Verwaltungsstelle, außerdem - und das übersehen viele - keine Anlaufstelle für den Bürger. Sie tritt für ihn grundsätzlich nicht in Erscheinung. Sie wirkt im Innenverhältnis der Polizei und ist in polizeilichen Angelegenheiten kein direkter Ansprechpartner der Bürger. Um mehr Personal für die unmittelbare Aufgabenerfüllung zu gewinnen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, müssen aber administrative Aufgaben abgebaut bzw. gestrafft werden. Genau das gleiche Modell hat in der vergangenen Woche das Bundesministerium des Innern mit der Neustrukturierung der Bundespolizei vorgestellt und setzt dieses in Kürze auch um.
Meine Damen und Herren, selbstverständlich wurde auch der geplante Standort der Polizeidirektion Ostthüringen mit den nach dem soeben genannten Aspekt prinzipiell infrage kommenden Städten Gera, Jena und Saalfeld umfassend geprüft. Saalfeld scheidet wegen der Größe und vor allem wegen der polizeitaktisch und verkehrstechnisch ungünstigen Lage im Schutzbereich der künftigen Polizeidirektion Ostthüringen als Standort aus. Nichtsdestoweniger wird die Liegenschaft der Polizeidirektion Saalfeld auch in Zukunft nahezu vollständig ausgelastet. Unter anderem soll im Übrigen neben der örtlichen Polizeiinspektion eine Kriminalpolizeidienststelle und eine Außenstelle der Verkehrspolizei im Objekt der bisherigen PD Saalfeld sowie Teilkräfte der Polizeiinspektion Zentrale Dienste untergebracht werden. Auch die Forderung, den Sitz der zukünftigen Polizeidirektion Ostthüringen in Jena zu integrieren, kann sachlich nicht ausreichend begründet werden. Inhalt der vorgebrachten Argumentation war in der Regel ein Belastungsvergleich, also die polizeiliche Kriminalstatistik, Verkehrsunfälle sowie Einsatzbelastung der Polizeidirektionen Gera und Jena und den daraus abgeleiteten Anspruch des Standorts Jena als Direktionssitz. Durch diese Argumentation könnte der Eindruck entstehen, dass die Polizeidirektionen Jena und Gera fusionieren und geprüft werden müsste, welche dieser Polizeidirektionen Anspruch darauf hat, Sitz der Direktion zu werden. Dies ist aber nicht der Fall. Das ist zu kurz gedacht. Durch die Bildung vier neuer Polizeidirektionen mit der Ausrichtung an die Planungsregion und die Landgerichtsbezirke und Staatsanwaltschaftsbezirke wird der Bereich Weimar, Weimarer Land der neuen Polizeidirektion Mittelthüringen in Erfurt zugeordnet. Dadurch verschiebt sich die Zuständigkeit für eine Vielzahl bedeutsamer Einsatzanlässe und für die Sachbearbeitung von Straftaten und Verkehrsunfällen. Ergänzend kommt hinzu, dass sich der regionale Zuständigkeitsbereich der derzeitigen Polizeidirektion Saalfeld mit Ausnahme von Sonneberg fast vollständig in der PD Ostthüringen wiederfindet. Somit wird deutlich, dass der Zahlenvergleich zwischen den zwei
Polizeidirektionen zur Ermittlung des Standorts der neuen Führungsbehörde für den neuen Schutzbereich der zukünftigen Polizeidirektion Ostthüringen wenig sinnvoll ist.
Warum die Projektgruppe OPTOPOL sich für den Standort der zukünftigen Polizeidirektion Ostthüringen Gera ausgesprochen hat, ist demgegenüber wie folgt begründet: Gera ist im geplanten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ostthüringen zentral gelegen und verkehrstechnisch gut eingebunden. Gera ist nicht nur Sitz der regionalen Planungsgemeinschaft, sondern vor allem der zuständigen Staatsanwaltschaft und des Landgerichts. Damit befänden sich sowohl die Polizeidirektion als auch die nachgeordnete Kriminalpolizeiinspektion am Sitz der zuständigen Staatsanwaltschaft. Für den Standort Gera als Sitz der Direktion anstelle von Jena sprechen auch wesentlich die geschätzten Einsparungen im Bereich der Liegenschaften in Höhe von ca. 6 Mio. € sowie Einsparungen aufgrund nicht mehr notwendiger Mietzahlungen für das Objekt in Jena in Höhe von ca. 187.600 € jährlich. Kurzum: Aus polizeitaktischen wie auch wirtschaftlichen Erwägungen sind die Fachleute der Polizei der Auffassung, dass Gera der beste Standort für die neue Polizeidirektion Ostthüringen ist. Diesem Votum folge ich, da ich ohne persönliche Standortinteressen das Beste für die Thüringer Polizei realisieren möchte.
Meine Damen und Herren, immer wieder wurde in der Vergangenheit die Frage in den Raum gestellt, ob die vorgesehenen Strukturveränderungen im Bereich der Polizeidirektion vom Thüringer Landtag verabschiedet werden sollen. Wie Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können, lässt sich diese Frage mit Ja beantworten,