Protocol of the Session on March 2, 2007

Zwischenbilanz der Arbeit der Beauftragten für Gleichstellung von Frau und Mann, Johanna Arenhövel

(Unruhe im Hause)

Entschuldigung, es ist die Fragestunde und ich denke, sie hat genauso viel Aufmerksamkeit verdient wie alle anderen Tagesordnungspunkte. Ich bitte entsprechend zuzuhören. Danke.

Danke schön.

Johanna Arenhövel hat in der zweiten Jahreshälfte 2004 ihr Amt als Beauftragte für die Gleichstellung

für Frau und Mann bei der Thüringer Landesregierung angetreten und füllt dieses nun seit gut zwei Jahren aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie haben sich seit dem Amtsantritt der Gleichstellungsbeauftragten die Ausgaben im Haushaltskapitel 08 04 entwickelt?

2. Wie hat sich die Landschaft der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen und der Frauenzentren seit dem Amtsantritt der Gleichstellungsbeauftragten entwickelt, welche Einrichtungen mussten geschlossen werden, welche konnten dauerhaft in ihrer Existenz gesichert werden?

3. Welche Gesetze und Verordnungen wurden seit dem Amtsantritt der Gleichstellungsbeauftragten und seit der Berufung der Gender-Beauftragten in den Ministerien von diesen überprüft und nach geschlechtergerechten Maßstäben verändert?

4. Welche eigenen Impulse hat die Gleichstellungsbeauftragte seit Beginn ihrer Arbeit gesetzt, um in Thüringen beispielsweise in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit etc. eine größere Geschlechtergerechtigkeit herbeizuführen und der Benachteiligung von Frauen entgegenzuwirken?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ausgaben im Haushaltskapitel 08 04 entsprechen den jeweiligen Vorgaben der Haushaltspläne. Es wurden keine Restebildungen notwendig. Allerdings wurde, um entsprechend den Absprachen im Gleichstellungsausschuss im Jahr 2006 noch nach den früheren Richtlinien die Frauenhäuser zu fördern, ein ÜPL-Antrag in Höhe von 179.100 € gestellt, der auch gegen Deckung realisiert wurde.

Zu Frage 2: Das Netz der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen und der Frauenzentren wurde bedarfsgerecht gesichert. Nicht mehr zu vertretende Überkapazitäten bei den Frauenhäusern wurden abgebaut. Bereits am 13. Oktober 2005 konnte der Gleichstellungsausschuss erstmalig informiert und im Dezember 2005 über den Fortbestand folgender 16 Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen unterrichtet werden: ein Frauenhaus und eine Frauen

schutzwohnung in Erfurt, je ein Frauenhaus in Weimar, Jena, Eisenach und Gera. In den Landkreisen wurde die Förderung folgender Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen fortgeführt: in Altenburg, Arnstadt, Bad Langensalza, Gotha, Greiz, Leinefelde-Worbis, Meiningen, Rudolstadt, Sondershausen und Sonneberg. Mit der Umsetzung eines modernen effizienten Gewaltschutzkonzepts wurde begonnen.

Zu Frage 3: Alle Gesetze und Verordnungen werden bereits im Stadium der Entwurfsbearbeitung durch die Landesregierung auf Geschlechtergerechtigkeit hin überprüft und gegebenenfalls verändert. Nur einmal, beim Chancengleichheitsfördergesetz, wurde im Rahmen der parlamentarischen Arbeit im Gleichstellungsausschuss - es ging um die Hinzufügung des Landesfrauenrates zur Förderung - eine Änderung vorgenommen.

Zu Frage 4: Gender-Mainstreaming und Geschlechtergerechtigkeit sind breit angelegte Politikfelder, die sich buchhalterischer Beurteilung entziehen. Das gesamte Politikfeld hat bereits in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Dieter Althaus im September 2004 außerordentliches Gewicht bekommen. Diese Politik ist mitten in der Umsetzung. Die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann im Ministerium arbeitet breit abgestimmt mit den Gender-Koordinatoren in den Ressorts zusammen. Das Politikziel des Gender-Mainstream genießt grundlegende Priorität in der praktischen Arbeit der Regierung und ihrer Verwaltung. Als Beispiele dafür können über die Arbeit der Gesetzesprüfung hinaus folgende Punkte dienen: das Chancengleichheitsfördergesetz, die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Gedankens im Thüringer Hochschulgesetz, das bundesweite Forcieren geschlechtergerechter Pflege, die intensive Zusammenarbeit mit der Thüringer Wirtschaft. Darüber hinaus wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auch beispielsweise in die Wirtschaft und die Kommunen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den verschiedensten Partnern, so zum Beispiel mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten oder mit dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft. Als Beispiele nenne ich die Anerkennung der Fachberatungsstelle zum Ausstieg aus Menschenhandel und Zwangsprostitution, ein Gemeinschaftsprojekt zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit fünf Frauenzentren und dem Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft, dem jährlichen Girls-Day, bei dem Thüringen die bundesweit dritthöchste Beteiligung junger Mädchen aufweist.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Wolf bitte.

Ich habe Ihnen sehr aufmerksam zugehört und ich gebe zu, dass ich doch schon über die Art und Weise der Beantwortung sauer bin, weil Sie auf die Fragen nicht eingegangen sind. Von daher noch mal - die Frage 1 ist bisher nicht beantwortet. Sie haben hier von einer überplanmäßigen Ausgabe berichtet. Das war nicht meine Frage. Die Frage, welche Einrichtungen mussten geschlossen werden, explizit so aufgeführt, ist in keiner Weise beantwortet worden. Zu Frage 4 habe ich auch sehr genau zugehört, das heißt, ich kann davon ausgehen, dass davon keine ausdrücklich eigenen Impulse der Gleichstellungsbeauftragten ausgingen.

Von Letzterem können Sie nicht ausgehen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Teil des Ministeriums mit besonderem Aufgabengebiet. Die Frage ist umfangreich und eingehend beantwortet. Die Frage 1 ist genauso umfangreich und eingehend beantwortet worden. Sie haben nämlich gefragt, wie sich die Ausgaben entwickelt haben. Ich habe Ihnen dieses geschildert.

(Zwischenruf Abg. Wolf, Die Linkspar- tei.PDS: Und Frage 2?)

Die Nachfrage zu Frage 2 noch.

Bei der Frage 2 habe ich Ihnen dargestellt, welche Frauenhäuser in ihrer Existenz gesichert worden sind. Es stimmt, ich habe versäumt, von den 25 Frauenhäusern, die ursprünglich da waren, die verbleibenden 9 noch zu benennen. Das hole ich gerne nach. Sie sind Ihnen im Übrigen aber bekannt.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Hauboldt, Die Linkspartei. PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2748.

Danke, Frau Präsidentin.

Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers in Kindelbrück

Der Landrat des Landkreises Sömmerda, Rüdiger Dohndorf (CDU), informierte im nicht amtlichen Teil

des Amtsblattes des Landkreises darüber, dass im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück seit 2003 wiederholt Grenzwertüberschreitungen von Bentazonrückständen im Trinkwasser festgestellt worden seien. Bentazon werde in der Landwirtschaft als Pflanzenschutzmittel eingesetzt (vgl. Amtsblatt des Landkreises Sömmerda Nummer 7 vom 21. Februar 2007, S. 5 f.).

Das Technologiezentrum Wasser (TZW) Karlsruhe hat zur ordnungsgemäßen Aufbereitung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück in einem Konzept vorgeschlagen, Aktivkohlefilter zu verwenden. Das Landratsamt Sömmerda bezweifelt allerdings deren Wirksamkeit. Das Landratsamt Sömmerda vertritt die Auffassung, dass der Aufgabenträger eine ordnungsgemäße Qualität des Trinkwassers nur durch den Bezug von Fernwasser sichern könne. Parallel zum Fernwasserbezug könne aber auch der Einbau einer Aktivkohlefilteranlage ermöglicht werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Unter welchen Voraussetzungen sind der Einbau und die Verwendung eines Aktivkohlefilters zur ordnungsgemäßen Aufbereitung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück möglich und liegen diese Voraussetzungen gegenwärtig vor?

2. Unter welchen Voraussetzungen wäre der Anschluss des Trinkwasserzweckverbandes Kindelbrück an die Fernwasserversorgung nach Auffassung der Landesregierung mit welcher Begründung geboten und liegen diese Voraussetzungen gegenwärtig vor?

3. In welcher Höhe würden dem Trinkwasserzweckverband beim Einbau eines Aktivkohlefilters bzw. des Anschlusses an die Fernwasserversorgung welche Kosten entstehen und unter welchen Voraussetzungen wäre für welche dieser beiden Maßnahmen welche finanzielle Förderung des Landes möglich?

4. In welchen Fällen kam es seit 2004 zu Grenzwertüberschreitungen bei Aufgabenträgern der Wasserversorgung ohne Anschluss an die Fernwasserversorgung?

Die Frage beantwortet Staatssekretär Prof. Dr. Juckenack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Frage des Abgeordneten Hauboldt darf ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu Frage 1 - das betraf die Frage Einbau und Verwendung eines Aktivkohlefilters: Dies ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine probate Technik, um organische Substanzen bei der Aufbereitung von Wässern zu entfernen. Bentazon - hier gegenständliches Pflanzenschutzmittel - gehörte auch dazu. Um den Aufbereitungserfolg eines Aktivkohlefilters zu garantieren, ist das technische Regelwerk zu beachten. Das betrifft beispielsweise die Größe des Filters, Durchlässigkeit etc. in Relation zur Belastung des Rohwassers als auch eventuell notwendige Vorbehandlungsschritte. Inwieweit dies im vorliegenden Fall berücksichtigt wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt, da die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung keiner Fachaufsicht des Landes unterliegen.

Zu Frage 2 - betrifft die Thematik, unter welcher Voraussetzung der Anschluss des Trinkwasserzweckverbandes an die Fernwasserversorgung sinnfällig sei: Wenn örtliche Dargebote so belastet sind, dass trotz Aufbereitung des Trinkwassers ein gesundheitliches Risiko verbleibt, wenn die Vorgabe der Trinkwasserverordnung also nicht jederzeit eingehalten werden kann, kommt ein Anschluss an ein anderes Versorgungsgebiet oder aber eine Fernwasserleitung in Betracht. Zwischen den möglichen Varianten gilt es eine Kostenvergleichsberechnung zu machen, um dies anhand beispielsweise der Vorgaben Länderarbeitsgemeinschaft „Wasser“ zu eruieren. Aus dem Variantenvergleich sind dann diejenigen Varianten zu ermitteln, die nach Menge und Qualität die Versorgung mit Trinkwasser mit ausreichender Sicherheit gewährleisten. Es ist die im volkswirtschaftlichen Sinne günstigste Variante zu wählen, insbesondere auch dann, wenn Fördermittel fließen sollen.

Zu Frage 3 - In welcher Höhe würden dem Trinkwasserzweckverband beim Einbauen des Aktivkohlefilters Kosten entstehen und sind diese förderfähig: Eine Förderung eines Aktivkohlefilters bzw. des Fernwasseranschlusses wäre grundsätzlich möglich. Hierzu gilt die Regelung seit 01.01.2007 (Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen). Danach gibt es eine Bagatellgrenze, eine Mindestgrenze von 50.000 €, die hier unterschritten wird.

Zu Frage 4 - in welchen Fällen es seit 2004 zu Grenzwertüberschreitungen bei den Aufgabenträgern kam: Abweichungen von den Vorgaben der Trink

wasserverordnung traten insbesondere bei mikrobiologischen Parametern auf, meist dann im Zusammenhang mit jährlich schwankenden Klimaeinflüssen und Witterungseinflüssen. Nitratabweichungen sind noch ein bekanntes Thema herrührend aus der Landwirtschaft. Das Problem der Kalkkohlensäuresituation ist typisch für die Mittelgebirgsregionen. Grenzwertüberschreitungen für Pflanzenschutzmittel, wie hier in diesem Fall Bentazon, sind nur für Kindelbrück bekannt.

Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Hauboldt, bitte.

Danke. Herr Staatssekretär, eine Frage zum Zeitraum. Ich hatte ja benannt, seit 2003 sind diese Werte bekannt und es gab Ausnahmebestimmungen durch das Landratsamt. Sind diese Ausnahmebestimmungen jetzt infolge von vier Jahren die Regel oder sehen Sie da durchaus Handlungsbedarf und welche Optionen für eine weitere Ausnahmegenehmigung sehen Sie momentan, sollten sich hinsichtlich des Einsatzes dieses Kohleaktivfilters keine nennenswerten Verbesserungen ergeben?

Die zweite Frage, die ich gern hinterherschicken möchte: Sie haben die Änderung der Fördergrundsätze ab 01.01.2007 benannt: Ist das ein sogenannter Härtefallfonds, der für diese Dinge eingerichtet worden ist, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten, gerade für belastetes Trinkwasser weitere Mittel zu erschließen?

Das ist die Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen, die ich zitiert habe, und in dieser gilt die Untergrenze als sogenannte Bagatellgrenze von 50.000 €, unterhalb derer keine Förderung stattfindet. Der zweite Punkt ist, inwieweit dieses jetzt schon zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Entscheidung geführt haben müsste, entzieht sich meiner Kenntnis. Sie wissen, dass die Zuständigkeit dort beim Zweckwasserverband liegt. Auch dieses ist keine Thematik, die das Land derzeit beobachtet und begleitet hat, so dass sie hier handeln müsste.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine Anfrage des Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDSFraktion, in Drucksache 4/2749.

Frau Präsidentin, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung nach der Antwort von Staatssekretär Illert vorhin auf die Nachfrage von Frau Wolf, wo er es versäumte, ihr eine Antwort zu geben, weil ihr die Antwort ja schon bekannt sein müsste. Auch wenn in der Zeitung in Eisenach gestanden hat, dass der Staatssekretär Richwien sich zu den einen oder anderen Dingen, die jetzt in meiner Anfrage kommen, schon geäußert hat, würde ich doch trotzdem um eine vollständige Antwort bitten.

Und jetzt zur Frage:

Altlastensanierungsprojekt "Tor zur Stadt" in Eisenach

In Eisenach wird das vor allem mit Schwermetallen belastete Gelände der ehemaligen Farbenfabrik Arzberger, Schröpff & Co gegenwärtig saniert. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen soll dort eine Neubebauung und eine Umverlegung der B 19 erfolgen.