Zuerst, Frau Doht, dass die Bestandsimmobilien herausgekommen sind, ist ein Verdienst und das muss man auch würdigen und anerkennen.
Ich denke, das ist so. Aber wie lange das natürlich Bestand hat bei dem Druck, der auch gemacht wird, das wage ich zu bezweifeln und wir wissen ja, immer, wenn erst einmal ein Zug sich in Bewegung gesetzt hat, dann fährt er, und was auf dem Weg ist, kann man dann ganz schwer aufhalten. Das war das Erste, was ich sagen will. Das Zweite, wie die Situation der kommunalen Wohnungsunternehmen ist, nicht nur im Land Thüringen, sondern anderswo, das ist hier mehrfach gesagt worden. 65 Prozent überlegen, in Größenordnungen kommunalen Wohnungsbestand zu verkaufen. Da muss ich Ihnen einmal sagen, wir treten, Herr Wehner, ganz klar für den Erhalt der kommunalen Wohnungsgesellschaften und für den Erhalt des kommunalen Vermögens ein,
und zwar ohne Wenn und Aber. Dass man dann überlegt - ich meine, in Dresden war das auch nicht einstimmig von der PDS und es ist ja auch schon gesagt worden, dass es stark kritisiert wird. Ich will Ihnen das noch einmal sagen,
weil Sie uns immer absprechen, dass wir überhaupt keine Verantwortung übernehmen, dass uns so etwas egal ist. Das andere verkneife ich mir jetzt, we
Das ist es uns aber nicht! Wir brauchen kommunales Wohnungsvermögen und wir brauchen städtische Wohnungsgesellschaften, auch angesichts bestimmter Entwicklungen, ich sage nur einmal Hartz IV oder Armut. Das wissen wir heute schon, was das kostet. Wir wissen heute schon, dass es einen ganz gewissen Anteil an bestimmten Wohnungen schon gar nicht mehr gibt, nämlich kostengünstige, preisgünstige kleinere Wohnungen. Deswegen ist es schon ein Abwägungsprozess, zu sagen, um die städtische Gesellschaft in Gänze zu erhalten, muss man unter Umständen auch überlegen. Da sage ich mir, dann will ich das nicht irgendwelchen Heuschrecken verkaufen, sondern da muss man überlegen, wie man das dezentral und trotzdem fassbar machen kann unter dem Gesichtspunkt …
Frau Leukefeld, Sie haben es ja jetzt eingeräumt entsprechend der Grundtendenz meiner Aussage. Ich frage Sie aber trotzdem, wenn Sie sagen, einerseits stimmen Sie Teilverkäufen zu: Ist es dann günstig, wenn es mehrere Interessenten gibt bei einem Verkauf, dass man am Markt auch für die Gesellschaft, für die Genossenschaft - oder für wen auch immer - einen sehr attraktiven Preis erzielen kann? Wenn Sie mit dieser Gesetzgebung durchkämen, gäbe es doch weniger Interessenten. Was ist denn nun an dieser Stelle günstiger aus Ihrer Sicht?
Das Erste ist, dass man probieren muss, es zu erhalten und gar nicht zu verkaufen. Das Zweite ist, dass man Kriterien definiert, unter welchen Bedingungen man überhaupt nur veräußern würde, und genau - das wissen Sie, Herr Wehner - dieser Prozess läuft gerade in Suhl. Ein Abwägungsprozess, unter welchen Kriterien könnte man möglicherweise - und das muss dann ein Kommunalparlament ent
scheiden, also in unserem Fall der Stadtrat - einem Verkauf zustimmen, da sind wir noch nicht. Wir sind auf dem Weg dahin, die Kriterien zu definieren, und dann wird es sicherlich eine begrenzte Ausschreibung geben. Dann wird es mehrere Interessenten geben und da kann man aber auch sagen, unter welchen Bedingungen man an wen verkauft. Ich würde das auch nicht offenlassen. Ich sage einmal, Investmentfonds sind sicherlich nicht der Garant dafür, dass es eine stabile künftige Weiterentwicklung gibt, dass die Rechte der Mieter gewahrt werden.
Mieterschutz ist eine ganz entscheidende Frage. Ich muss ganz ehrlich sagen, mit der Debatte, die jetzt hier in Erfurt stattgefunden hat, mit Ihrer Sozialcharta, die Bestandteil des Verkaufsvertrags wird, ist ein Weg gegangen worden, den man sich sehr wohl überlegen kann.
Abschließend will ich trotzdem noch einmal sagen, der Erhalt des kommunalen Vermögens und der unmittelbaren Verfügungsgewalt über Eigentum, denke ich, das sollte im Vordergrund stehen.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen, weil Sie immer sagen, das war Ihre Verantwortung von vor vielen Jahren: Wissen Sie, was das größte Dilemma ist? Das war Ihr Altschuldenhilfegesetz, was nämlich
die kommunale Wohnungswirtschaft so knebelt. Das ist nicht nur der Leerstand und das sind nicht nur Mietschulden. Der Hauptpunkt ist das Altschuldenhilfegesetz, weil wir uns dumm und dämlich zahlen an Zins und Zinseszins und noch nicht einmal richtig an die Tilgung rankommen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit vorliegendem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wird die Landesregierung aufgefordert, das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen abzulehnen. Bevor ich zum Antrag Stellung nehme, erlauben Sie mir einige Ausführungen zum Inhalt des Gesetzentwurfs vorab.
Die Bundesregierung hat am 3. November 2006 dem Bundesrat den hier zur Diskussion stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen zur Stellungnahme zugeleitet. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 auf der Grundlage der Anträge und Prüfberichte der Länder Stellung genommen. Die Einführung der deutschen REITs wurde dabei in Frage gestellt. Der Unternehmensgegenstand einer REIT-Aktiengesellschaft beschränkt sich auf den Erwerb, die Verwaltung und in eingeschränktem Umfang auf den Verkauf von Immobilienvermögen. Die Gesellschaft ist von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Die Besteuerung der Gewinne der Gesellschaft, die zu 90 Prozent an die Anleger ausgeschüttet werden müssen, erfolgt mithin ausschließlich auf der Anteilseignerebene als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Im Ergebnis findet damit keine Besteuerung der Unternehmensebene statt.
Mit den Einführungen von REITs soll ein Beitrag zur Stärkung des deutschen Finanzplatzes geleistet werden. Immobilien-Aktiengesellschaften existieren in den USA bereits seit 1960, in Belgien seit 1990, in den Niederlanden seit 1969. Insgesamt in 20 Ländern ist die Einführung von REITs vorgesehen und geplant oder ist schon geschehen. Damit sich deutsche REITs an den Kapitalmärkten rasch etablieren, sieht der Gesetzentwurf eine auf drei Jahre befristete steuerliche Begünstigung sozusagen als Starthilfe vor. Danach sind die Gewinne aus der Veräußerung der Immobilien an den REITs zur Hälfte steuerbefreit. Diese sogenannte Exit Tax soll einen Anreiz zur Schaffung von REITs einerseits und der Hebung stiller Reserven andererseits schaffen. Insgesamt geht der Gesetzentwurf von 210 Mio. € Steuermehreinnahmen aus, die sich insbesondere aus der sogenannten Exit Tax zur Veräußerung der Grundstücke an den REITs sowie der Grunderwerbsteuer und der Einnahmen aus Kapitalertragsteuer ergeben. Denn ohne die Einführung von REITs in Deutschland käme es nicht zu diesen Immobilienveräußerungen und damit nicht zu zusätzlichen Steuereinnahmen. Mein Kollege aus der CDU-Fraktion hat dazu ja eingehend Stellung genommen.
Dauerhafte Mehreinnahmen können sich darüber hinaus durch ausländische Investoren ergeben, die aufgrund der Einführung von REITs in Deutschland investieren. Die Befürchtung, die Einführung von REITs in Deutschland bringe negative Auswirkungen für den Wohnungsmarkt, kann ich nicht teilen. Auch unter den gegenwärtigen Bedingungen ist es ausländischen Investoren möglich, Wohnimmobilien zu erwerben. Das zeigen die aktuellen Beispiele. Das verfügbare Volumen von reinen Wohnungs-REITs ist zudem eingeschränkt. Der größte Teil der insgesamt rund 39 Mio. Wohnungseinheiten in Deutschland wird in Form von direkten Immobilienanlagen von
Eigentümern selbst oder von Privatpersonen vermietet. Diese Bestände und die genossenschaftlichen Wohnungen, die zusammen insgesamt 80 Prozent der Wohnungsimmobilien bilden, stellen für REITs im Wesentlichen keine Investmentoption dar.
Die teilweise in der Öffentlichkeit geführte Diskussion über die Privatisierungsbestrebung der Kommunen in Bezug auf ihre Wohnungsbestände - wir haben das ja eben erlebt hier in diesem Hohen Haus - ist unabhängig von der Einführung von REITs zu betrachten. Denn das hat zum Beispiel der Dresdner Verkauf gezeigt oder auch der Verkauf in Berlin, dass diese Verkäufe an ausländische Investmentgesellschaften auch jetzt schon möglich sind. Ich erinnere auch in diesem Zusammenhang, Herr Kuschel, an das Verfassungsgerichtsurteil zur Finanzlage in Berlin, worin ausführlich gesagt wurde, dass diese Verkäufe notwendig sind zur Sanierung des Landeshaushalts in Berlin.
Ich möchte etwas sagen, weil Sie hier über die Situation der Kommunen einiges gesagt haben. Ich freue mich darüber, dass die Kommunen in Thüringen seit zwei Jahren einen positiven Finanzierungssaldo haben, im Gegensatz zum Land. Ich bin aber eher erstaunt, dass nach der letzten BertelsmannStudie die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern - die Bertelsmann-Studie schließt ja die Gesellschaft mit ein - einschließlich der Gesellschaften im kommunalen Bereich eine um über 1.000 € höhere Pro-KopfVerschuldung haben als wir in Thüringen. Dort war ja Ihre Partei lange Zeit mit in Verantwortung gerade für die Wohnungswirtschaft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zum Punkt 2 Ihres Antrags. Ich kann Frau Doht nur bestätigen, es ist ein buntes Sammelsurium gewesen. Eigentlich haben weder die Begründung noch die Antragsüberschrift mit den Punkten 2 und 3 etwas zu tun. Aber Sie wollten halt noch etwas zur Wohnungswirtschaft sagen.
Aber lassen Sie mich zum Punkt 3 Ihres Antrags zur Grunderwerbsteuer noch etwas sagen. Im Gesetz vom 9. Dezember 2004 wurde eine Grunderwerbsteuerbefreiung für die Fusion von Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern eingeführt. Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerbefreiung war unter anderem, dass die Fusion bis 2006 erfolgen musste. Diese Grunderwerbsteuerbefreiung war ein Teil der integrierten Strategie zur Wiederbelebung des Wohnungsmarkts in den neuen Ländern. Mit der Maßnahme sollten Wohnungsunternehmen in die Lage versetzt werden, die nötigen Investitionen zu tätigen und den aktuellen Marktanforderungen zu entsprechen. Man ging davon aus, dass man auf
dem Wohnungsmarkt der neuen Länder die Grunderwerbsteuer als entscheidendes Hindernis für die notwendigen Umstrukturierungen wahrgenommen hatte. Untersuchungen im Bereich der Thüringer Steuerverwaltung haben jedoch gezeigt, dass in den begünstigten Jahren von 2004 bis 2006 nur eine sehr geringe Anzahl, weniger als zehn, von Verschmelzungen und Spaltungen stattgefunden hat, bei denen die Grunderwerbsteuerbefreiung für die Wohnungsunternehmen in Anwendung gebracht worden ist. Man muss eben immer genau unterscheiden, das eine ist die gesamte Verbandsmeinung und das andere ist dann der konkrete Fall.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass bis zum 31. Dezember 2006 befristete Grunderwerbsteuerbefreiung wegen der Branchen- und Regionalspezifigkeit der Maßnahmen eine staatliche Beihilfe darstellt, die deshalb einem äußerst aufwändigen Notifizierungsverfahren der EU-Kommission unterlegen ist. Die Befristung der Steuerbefreiung war dabei ein wesentliches Kriterium bei der Genehmigung der EU-Kommission. Also schon im Vorfeld bei der Befristung hat die EU-Kommission diese Steuerbefreiung sehr gründlich geprüft. Die aktuelle Abfrage meines Hauses in anderen neuen Ländern einschließlich der Stadt Berlin und dem Bundesministerium für Finanzen hat ergeben, dass aufgrund der geschilderten geringen Resonanz eine Unterstützung einer Gesetzesinitiative insgesamt nicht befürwortet wird. Die PDS-Fraktion hat das ja selbst erlebt im Verkehrsausschuss des Bundestages, dass diese Gesetzesinitiative auch aufgrund der Tatsachen, wie sie sich widerspiegeln in der Antragsstellung, nicht unterstützt wird.
Zur Forderung der Stärkung der Genossenschaftsmodelle: Auch die Landesregierung hat ein Interesse an wirtschaftlich stabilen Wohnungsunternehmen; insbesondere die Wohnungsgenossenschaften mit ihren Prinzipien Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung bieten in ihrer Organisationsform zwischen Eigentum und Miete vielfältige Vorteile. Die Landesregierung hat in der jüngeren Vergangenheit Rechtsetzungsvorhaben wie das Statut der europäischen Genossenschaften und die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes unterstützt. Auch Modellprojekte auf der Basis des Berichts der Expertenkommission „Wohnungsgenossenschaften 2004“ sind in Thüringen angenommen. Bei der Anpassung der Altschuldenregelungen an die aktuelle Entwicklung hat sich die Landesregierung bereits in der Vergangenheit für die Änderung des Altschuldenhilfegesetzes eingesetzt. Gemeinsam mit den anderen neuen Ländern wurde bewirkt, dass mit der sogenannten Härtefallklausel Entlastungen von Altverbindlichkeiten und Anpassung des Altschuldenhilfegesetzes an die geänderten Rahmenbedingungen vorgenommen werden konnten. Die Landesregierung
wird auch weiterhin prüfen, ob Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Altschuldenhilfegesetz durchgeführt und der Abriss aller dauerhaft leer stehenden Wohnungen unter die Altschuldenentlastung gestellt werden müssen.
Hinsichtlich der Verlängerung des Stadtumbaus Ost verweise ich auf die Ausführungen auch von Frau Doht. Wir befinden uns in der Evaluation bis 2008 und wir sollten das nicht im Zusammenhang mit REITs diskutieren, sondern an einer anderen Stelle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum dritten Punkt: Hierzu muss ich betonen, dass der öffentliche Wohnungsbau und damit auch die soziale Wohnraumförderung gemäß § 2 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung in erster Linie kommunale Aufgabe ist. An dieser Stelle beschränke ich mich aber auf folgende Ausführungen zu den Punkten. Einer Prüfung, inwieweit die Zusammenarbeit zwischen Wohnungsunternehmen und der Thüringer Aufbaubank sowie der Landesbank Hessen-Thüringen investiert werden kann, bedarf es nicht. So wurden und werden Anstrengungen der Thüringer Aufbaubank gemeinsam mit der Landesregierung unternommen, die im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Begleitung der betrieblichen Konsolidierungsprozesse zum Inhalt haben. Es geschieht also schon. Die Thüringer Aufbaubank wird auch weiterhin mit Unterstützung der Landesregierung bei bestandsgefährdeten Unternehmen den Sanierungsprozess begleitend beraten. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es sich auch bei Wohnungsgesellschaften um Unternehmen handelt, die eigenverantwortlich sich am Markt behaupten müssen. Auch hier ist die PDS doppelzüngig. Denn in einer Anfrage im Nachgang stellt sie gerade kritisch nach: wenn die Thüringer Aufbaubank unverantwortlich Kreditvergaben an notleidende Unternehmen gegeben haben sollte. Also auf der einen Seite fordern und auf der anderen Seite kritisieren, meine Herren von der PDS. Das ist Ihre Doppelzüngigkeit, die ich eigentlich nur unterstreichen kann, das, was der Herr Wehner gesagt hat. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, dann kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bau und Verkehr beantragt worden. Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Danke schön, dann verfahren wir so. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag direkt in Einzelabstimmung. Wer für die Ziffer 1 des Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist die Ziffer 1 mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir stimmen über Ziffer 2 des Antrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Danke. Dann ist das ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir stimmen über Ziffer 3 des Antrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Dann ist auch dieser Punkt mit Mehrheit abgelehnt und damit der Antrag insgesamt.
und beginne mit der ersten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Wolf, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2747.