Protocol of the Session on December 14, 2006

Ein Zweites: Angesichts der schnellen Anpassungsfähigkeit aller Akteure im Gesundheitswesen an die neuen Rahmenbedingungen sowie des schnellen technischen Fortschritts werden wir uns daran gewöhnen müssen, dass die dazugehörige Gesetzgebung auch immer wieder nachjustiert werden muss. Das gilt unabhängig von der jeweiligen Finanzsituation, das heißt der zur Verfügung gestellten Mittel im Gesundheitssektor. Ich möchte als bestes Beispiel die Einführung der diagnoseorientierten Fallpauschalen im Krankenhausbereich erwähnen.

Auch der Antrag der Fraktion Die Linke im Bundestag ist sehr widersprüchlich zu den von der Fraktion getroffenen Feststellungen. So heißt es unter Punkt 1: „Der Bundestag stellt fest: Gleichzeitig wird im deutschen Gesundheitssystem zu wenig, zu viel oder falsch behandelt. Unzweckmäßige Leistungen und Arzneimittel verursachen jährlich Kosten von über 10 Mrd. €. Die Ursachen für die bestehenden Probleme liegen in falschen finanziellen Anreizstrukturen, fehlender Integration der Versorgungssektoren, unzureichender Qualitätssicherungen, mangelhafter Prävention sowie Intransparenz.“

Die Widersprüchlichkeit der Aussagen wird deutlich, wenn man die Pressemitteilung der gleichen Fraktion dazu liest: „Die deutschen Krankenhäuser werden erneut mit Sparauflagen von 500 Mio. € in die Knie gezwungen.“ Unter Punkt 3 dieses Antrags wird zur aufgabenorientierten Ausgabenpolitik nur ein einziger Satz formuliert, der sich mit den Ausgaben meines Erachtens gar nicht befasst. Ich zitiere: „Die durch die Verbreiterung der Einnahmebasis erzielten zusätzlichen Einnahmen werden zur Stärkung der Finanzierungsbasis der GKV sowie zur Leistungsverbesserung im Rahmen der im gesellschaftlichen Konsens bestimmten Ziele und zur Beitragssenkung verwandt.“ Es geht nicht um die Ausgaben. Kein Wort davon, wie ein sogenannter gesellschaftlicher Konsens in einer von Interessengruppen durchzogenen Debatte zu schaffen ist. Auch Ihnen müsste bekannt sein, es geht um viel Geld für jede betroffene Gruppe. Kaum einer Gruppe ist im Einzelnen vorzuwerfen, dass die eigenen Interessen geschützt werden sollen. Interessengruppen sind nun mal dafür da, Gruppeninteressen zu artikulieren. Aber von Politik und Politikern ist schon zu erwarten, dass sie über den Blickwinkel von Interessengruppen hinaus die Gesamtheit einer zugegebenermaßen komplexen Materie betrachten und dementsprechend handeln.

Herr Spieth von Ihrer Fraktion hat in den vergangenen Tagen wegen der vielen Einsprüche von Interes

sengruppen gefordert, den Gesetzentwurf einzustampfen. Ich will an einigen Beispielen aufzeigen, welche Auswirkungen derartig tunnelartige Betrachtungsweisen haben.

Im Gesundheitsbereich kann freier Wettbewerb in der oft propagierten Form nur möglich sein, wenn jeder Versicherte die Kosten zunächst beim Arzt oder im Krankenhaus sofort bar oder per Überweisung selbst tragen würde und dann schauen müsste, was er von seiner Krankenkasse oder Versicherung ersetzt bekommt. Ein erheblicher Teil der niedergelassenen Ärzteschaft unterstützt solch eine Regelung. Aus dem Blickwinkel des Berufszweiges mag dies auch der richtige Lösungsansatz für eine angemessene und zeitnahe Vergütung der erbrachten ärztlichen Dienstleistung sein. Ungelöst bleibt dabei allerdings, wer den Patienten aufklärt, was er selbst zahlen muss und was speziell seine Kasse übernimmt. Würde man dieser Forderung nachkommen, hätten wir in Deutschland keine - wie es in der in Ihrem hier vorliegenden Antrag unter Anstrich 2 formulierten Forderung heißt - Gewährleistung des Zuganges aller Bürger unabhängig von ihrem Einkommen. Deshalb ist es zwar verständlich, dass auch diese Interessengruppe der Ärzte den zukünftig verhinderten freien Wettbewerb beklagt, aber wenn man dem nachkäme, würden berechtigte Interessen von Patienten auf der Strecke bleiben.

Die SPD hat sich im Übrigen stets dafür eingesetzt, dass alle Patienten unabhängig von ihrem Einkommen eine medizinisch notwendige Behandlung erhalten. Das ist auch durch Negation nicht anders geworden. Die Vorgaben der vorliegenden Gesetzgebung werden gerade dazu führen, dass in Deutschland alle Bürger auch zukünftig die notwendige Behandlung zu einem vertretbaren finanziellen Beitrag erhalten können. Wenn Sie sich mit Deutschen im Ausland unterhalten, wissen die ganz genau zu schätzen, wenn sie zur Behandlung gern in ihre Heimat zurückkehren können. Dass alle Bürger zukünftig versichert sein werden, ist ein nicht kleinzuredender Erfolg. Vor allem Personen, die zuvor in einer privaten Krankenversicherung waren, sind in der Vergangenheit vom Versicherungsausschluss betroffen gewesen. Es ist wichtig, dass die PKV sie wieder aufnehmen muss, so dass sie nicht in steuerfinanzierte Sozialsysteme oder die GKV abgeschoben werden. Auch die zukünftigen Wechselmöglichkeiten zwischen den PKVen sind für viele Versicherte wichtig, denn wir dürfen nicht verkennen, dass gerade die PKVen durch Wechselschwierigkeiten den Wettbewerb in der Vergangenheit nahezu ausgeschlossen haben. Betroffen sind im Übrigen, das wird gern verschwiegen, auch Menschen mit mittlerem Einkommen. Ich denke an Polizisten und Lehrer, die sich nun nicht unbedingt zu den gut verdienenden zählen müssen. Ich will auch sagen, Herr Dr. Zeh hat es ange

sprochen, dass die Systeme für die PKV erst ab 2009 greifen sollten. Ich denke, es ist nicht so, wie er vorbringt, dass sie dadurch benachteiligt würden. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann ich schon immer wechseln, das kann ich auch heute schon. In der PKV könnte ich das also in Zukunft. Deswegen muss diese Regelung auch schnell eingeführt werden. Die Kritik der PKVen, die sich mit Beitragssteigerungen von über 20 Prozent konfrontiert sehen und sich darüber hinaus verstaatlicht fühlen, ist doch sehr differenziert zur Kritik der gesetzlichen Krankenkassen zu bewerten.

Eine weitere Kritik kam vom Kassenzahnärztlichen Bundesverband. Er kritisiert die am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung orientierten Basistarife in der privaten Krankenversicherung und benennt dies als eine Zerstörung der Grundlagen für einen echten Wettbewerb. Herr Fedderwitz nennt dies „staatlich gelenkte Einheitsversicherung“. Wir können dem nicht folgen, weil gerade diese Veränderungen dazu führen, dass eben PKV- und GKV-Versicherte endlich eine ähnliche Versicherungsstruktur haben. Eine Forderung, ich denke, die man auch der SPD durchaus zuschreiben kann, nämlich eine Annäherung und eine Mitbeteiligung der privaten Krankenversicherungen.

Frau Fuchs, Sie haben in der Pressemitteilung vom 20.11. kritisiert, dass das Insolvenzrecht eingeführt wird. Es ist aber nur die halbe Wahrheit. Das Insolvenzrecht gilt schon immer für die überörtlich agierenden Krankenkassen. Es wird damit die vorliegende Gesetzgebung auf die AOKen angeglichen. Das ist für alle Beteiligten nicht schön, das will ich sagen. Es war aber bisher für die überörtlich agierenden Krankenkassen auch nicht schön gewesen, dass sie eine Insolvenz durchmachen könnten.

Viel ernster zu nehmen ist die Kritik der Allgemeinen Ortskrankenkassen zum geplanten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Uns ist es wichtig, dass der MorbiRSA, wie er verkürzt genannt wird, zu einem wirklichen Instrument qualitätsorientierter Arbeit der Krankenkassen ertüchtigt wird. Mindestanforderungen wie die klare Definition des Begriffs „Krankheit“ und deren Abgrenzungen von der „Diagnose“ oder die Bestimmung des Ausgabenschwellenwerts für die Beurteilung der Auswahl von Krankheiten in den MorbiRSA aufgrund der tatsächlich an der Krankheit Erkrankten und nicht nur über Medikamentenverordnung ermittelte Patienten müssen wir ernst nehmen. Trotzdem wird in der jetzigen Diskussion unseres Erachtens entgegen aller früheren Diskussionen die Thematik der Ausgabenbegrenzung kaum geführt. Die SPD hätte sich gewünscht, dass der Gesetzentwurf zumindest richtig gelesen wird und zumindest in Ansätzen umsetzbare Alternativvorschläge zur Stabilisierung gemacht werden,

eben auch auf der Ausgabeseite. Denn der vorliegende Gesetzentwurf - das ist auch schon erwähnt worden von Herrn Dr. Zeh - greift eine Reihe von Vorschlägen der Fachleute auf, die im öffentlichen Ringen der Interessengruppen um ihren Anteil am Kuchen „Gesundheit“ völlig untergehen. Das ist nun einmal die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Dass es da keinen Ausgleich für Ausfälle geben kann im stationären Bereich, ist doch auch klar. Die besseren Möglichkeiten, die wir für Ärzte teilweise schon geschaffen haben für Zweig- und Teilniederlassungen, sind für Thüringen und für die neuen Bundesländer ganz wichtig; bessere Abstimmung zwischen ambulanten und stationären Behandlungen, wir haben das in Thüringen zum Teil auch schon, wo man das freiwillig machen kann, aber jetzt gibt es bessere gesetzliche Grundlagen. Der Minister ist ja auf die Punkte eingegangen, die unter Punkt 2 des CDU-Antrags auch gefordert wurden. Wir schließen uns da vorbehaltlos an. Ich sage auch, auch entgegen der Bundesgesundheitsministerin, natürlich müssen wir endlich den Angleich der Gehälter hinbekommen. Das ist einfach notwendig, damit wir auch und gerade in unserem ländlich strukturierten Raum Ärzte und Ärztinnen erhalten können, auch dauerhaft für diese Region interessieren können. Ich denke, da kann man auch unterschiedliche Meinungen haben, das ist nun mal im politischen Geschäft so. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Hausold zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister, vorab: In einem stimme ich auf alle Fälle mit Ihnen überein, nämlich in der Tatsache, dass wir uns immer noch in einer Situation befinden, wo jeden Tag und manchmal stündlich sich die Situation in Sachen Gesundheitsreform zumindest in Details ändert, neu gestaltet. Aber - und da stimme ich dann wieder nicht mit Ihnen überein - ich kann nicht erkennen, dass die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung mit dieser Reform gestärkt wird. Das sehe ich eher als eine unseriöse Bewertung dieser Reform an. Deshalb empfinde ich auch, das wird Sie nicht überraschen, im Gegensatz zu Ihnen einen Stopp dieser Gesetzgebung nach wie vor als ausgesprochen angebracht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn hier natürlich eingegangen wurde auf die sehr verschiedenen Stellungnahmen von wirklich ganz

verschiedenen Seiten mit ganz verschiedenen Interessenlagen, die ich bei Weitem auch nicht alle teilen würde, dann wird aber auf alle Fälle eins deutlich, dass wir eine Situation haben, dass eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht werden soll mit großen gesellschaftlichen Dissonanzen bei allen Beteiligten. Schon diese Tatsache macht doch deutlich, dass es hier weiteren Beratungs- und Diskussionsbedarf gibt und dass man nicht mit Abstimmung zur Tagesordnung übergehen kann. Da, das wurde ja auch von niemandem meiner Vorredner bestritten, das natürlich auch für Thüringen ein sehr relevantes Thema ist, gehört es auch weiterhin in die Debatte dieses Hauses.

Natürlich gibt es einzelne Fragen, die sind durchaus auch aus unserer Sicht zustimmend zu bewerten. Was Sie, Herr Minister, hier ausgeführt haben zur Frage der Erreichung der Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung, da sage ich ganz deutlich, das ist ein Schritt in die richtige Richtung, das unterstützen wir ebenso. Aus meiner Sicht muss ich auch sagen, was die Frage Rettungsdienste und allgemeiner Beförderungsdienst betrifft, auch in dieser Hinsicht würde ich Ihren Ausführungen durchaus zustimmen. Weit auseinander, aber dazu komme ich dann noch, liegen wir allerdings wieder bei der Frage der Bewertung der Entwicklung der privaten Krankenversicherungen. Da kann ich Ihre Befürchtungen nicht teilen, eher im Gegenteil. Wir sehen mit der Gesetzgebung eine deutliche weitere Privilegierung der privaten Krankenversicherungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt viele Vorschläge und täglich eine neue Situation. Inzwischen gibt es ja eine Komprimierung der Vorschläge aus der Anhörung. Aber es ist bisher mehr kosmetische Überarbeitung denn eine grundsätzliche Änderung in Sicht und deshalb bestehen auch unsere Bedenken grundsätzlicher Natur weiter. Ausdrücklich will ich noch mal darauf hinweisen, dass Bundesgesetze natürlich nicht losgelöst von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland gesehen werden können und dass wir hier auch über das föderale System als Bundesländer entsprechende Einflussmöglichkeiten haben und Einflussmöglichkeiten wahrnehmen müssen. Aber bisher wird auch in dem Agieren der Thüringer Landesregierung vieles Grundsätzliche nicht angegriffen und damit an Problemen nicht angegriffen. Damit bin ich bei einer Aussage, die ich hier noch einmal wiederholen möchte. Ja, es ist ein Fakt, seit Jahren wird das Gesundheitssystem der Bundesrepublik, obwohl im internationalen Vergleich, Sie hatten das erwähnt, immer noch hoch angesehen, im Grunde genommen schlechtgeredet und schlechtgeschrieben. In der Regel werden die Defizite dieses Systems aufgezählt, die Vorzüge werden kaum noch erwähnt. Nur selten wer

den, was die berechtigten Kritiken und Probleme betrifft, die es ja durchaus gibt, die eigentlichen Ursachen für Fehlentwicklungen und Schieflagen im Gesundheitssystem der Bundesrepublik benannt. Ich denke, dass es immer wieder auch damit zu tun hat, dass dies nicht geschieht, dass das Vertrauen der Bürger in das Gesundheitswesen schwindet, dass mehr Fragen sich aufwerfen als Antworten gegenwärtig gegeben werden können. Denn die Ursachen für diese Schieflage sind die seit Jahren wegbrechenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen, weil es eine permanent hohe Sockelarbeitslosigkeit gibt, weil es einen expandierenden Niedriglohnsektor und Minijobs in diesem Land gibt. Thüringen hält, was diese Dinge betrifft, ja bekanntlich die Spitze mit den niedrigsten Einkommen, weshalb Transferleistungen auch insgesamt von West nach Ost ihre Fortsetzung finden müssen, meine Damen und Herren. Da ist es nicht so, dass ich, Herr Minister, über eine Gesundheitsreform letzen Endes Arbeitsplatzsituationen und Arbeitsmarktsituationen bereinigen kann, wie ich Sie hier verstanden habe, sondern da muss doch umgedreht durch eine andere Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik eine bessere Voraussetzung für eine zielführende Gesundheitspolitik geschaffen werden, meine Damen und Herren, wenn wir das Problem angreifen wollen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Natürlich, Sie haben berechtigt aufmerksam gemacht, dass Sie insbesondere aufgefordert sind, darauf zu achten, dass es in den neuen Bundesländern keine Verschlechterung der Bedingungen geben soll, aber dann haben wir ja die sogenannte Bayernklausel. Dort ist eine Deckelung vorgesehen und diese Klausel ist doch am Ende nichts anderes als das, dass die unterschiedlichen Einnahme- und Ausgabenstrukturen hier in einer bestimmten Richtung berücksichtigt werden sollen. Diese Konvergenzklausel soll doch letzten Endes sicherstellen, dass reiche Länder wie Bayern unter der Gesundheitsreform nicht leiden müssen, wenn eine bestimmte Schmerzgrenze überschritten ist. Wir haben wiederum die Situation, dass es um die Privilegien der reicheren südlichen Bundesländer geht; das kann doch nicht unser Ansinnen sein.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren von der SPD, Herr Matschie hat, denke ich, zu Recht im Zusammenhang mit der weiter anstehenden Föderalismusreform, insbesondere in den Finanzbereichen, genau dieses Thema dort auch aufgemacht. Es kann uns nicht darum gehen, die reicheren Länder weiter zu bevorteilen und die anderen schlechter zu stellen. Das, was dort im Grunde genommen angesagt ist, wäre auch angesagt im Zusammenhang mit dieser Ge

sundheitsreform, aber gegenwärtig ist die Situation eine andere. Während, meine Damen und Herren, in der Bundesregierung um die Finanzierung der Gesundheitsreform mit dem Fonds - der Herr Minister hatte dazu einiges ausgeführt - um die Beitrags- und Steuerfinanzierungen gestritten wurde, wurden in den vergangenen Jahren Milliardenbeträge - und ich muss das hier noch einmal sagen - aus dem Beitragsaufkommen der Versicherten zugunsten der Sanierung des Staatshaushalts einfach verschoben. Das ist eine Tatsache, die uns ein ganzes Stück weit in die Situation geführt hat, die heute zwecks Finanzierung der Gesundheitsvorsorge und der Kassen kritisiert wird. Das ist Folge von Politik und nicht irgendwie über uns gekommen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn wir jetzt natürlich die Frage im Verhältnis zu den privaten Krankenversicherungen betrachten, da will ich einmal auf Folgendes hinweisen: Es gibt viele Verfassungsrechtler, wo ich allerdings auch immer ganz stark dann verbunden sehe die entsprechenden neoliberalen politischen Hintergründe, die sich niemals über diese Situation, die ich eben genannt habe, nämlich das Verschieben von Beitragsaufkommen zugunsten des Stopfens von Löchern im allgemeinen Staatshaushalt, Gedanken gemacht haben, ob das vielleicht mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland konform geht. Im Gegenteil wird aber bei den Regelungen, die jetzt für die privaten Krankenversicherungen in ganz zaghafter Weise neu angedacht werden, sofort von einer ganzen Reihe dieser Experten die Frage nach dem Verfassungsrecht aufgeworfen und sich förmlich angeboten, hier in den Rechtsstreit zu gehen, was dann von politischer Seite auch noch verschiedentlich kräftig unterstützt wird. Das Wechselrecht der Privatversicherten mit den Altersrückständen, das ist ja sehr in der Kritik und vorläufig nur innerhalb der PKV möglich. Um die Einführung eines Basistarifs in den PKV’en geht es dabei. Das wird als Eingriff in bestehende Verträge angesehen. Aber, meine Damen und Herren, wir haben doch, was das betrifft, ein ganz anderes zentrales Problem. Die private Krankenversicherung wird weder in den Gesundheitsfonds noch in den Risikostrukturausgleich einbezogen. Damit ist faktisch klar, dass die Chancenungleichheit zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen vorangetrieben und finanziert wird. Das ist eine Position, die wir überhaupt nicht mittragen können. Denn damit ist doch klar, es steht ganz einfach zugespitzt die Frage, wer finanziert denn dann den verkümmerten Rest an Solidarität im System, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Diese Frage steht doch hier. Deshalb sagen wir auch, dass es bei dieser Gesundheitsreform letzten Endes wirklich nicht um die Fortsetzung eines Systems, sondern um einen wirklichen Systemwechsel geht, meine Damen und Herren. Denn dieser Wechsel soll vollzogen werden im Weggang von dem bewährten umlagefinanzierten zu einem kapitalgedeckten Finanzierungssystem. Nicht umsonst heißt es, der Gesundheitsmarkt ist ein Markt der Zukunft, meine Damen und Herren. Ja, ein Markt, den die Versicherungswirtschaft mit etwa 60 Mrd. € beziffert. Das passt dann zum Beispiel auch - und das ist der Auseinandersetzung wohl wert - zu den Auffassungen der deutschen Wirtschaftsverbände, die kürzlich in einem 10-Punkte-Programm ihre Forderungen aufgestellt haben, unter anderem die Belastungsobergrenzen für die Zusatzprämie aufzuheben, Vorsorgekuren und Haushaltshilfen zu streichen. Die Bezugsdauer des Krankengeldes von 78 auf 52 Wochen zu reduzieren und wenn es nach diesen Wirtschaftsverbänden geht, dann ist die Praxisgebühr für jeden - ich betone jeden - Arztbesuch zu bezahlen. Das, sagen wir, ist eine politische Entwicklung in die völlig falsche Richtung, für die diese vorliegende Gesundheitsreform Tür und Tor öffnet. Zur Situation passt dann auch, dass der nationale Ethikrat gerade über die Rationalisierungen im Gesundheitswesen diskutiert. Die Frage, um die es hier geht, lautet: Wie lassen sich die beschränkten Ressourcen möglichst gerecht verteilen? Weil wir älter und multimorbider werden durch den medizinischen Fortschritt, wird das Gesundheitswesen teurer, so die Aussage, auf die ich noch zurückkommen werde.

Was die knappen Kassen betrifft, so sind hier in der Vergangenheit eindeutige politische Fehlentscheidungen getroffen worden. Da man sich nicht - und das ist ein weiterer wichtiger Punkt - an die einflussreiche Pharmaindustrie wagt, sollen über die Arzneimittelversorgung die Ausgaben reduziert werden. Da ist doch eines ganz offensichtlich, es wird ein Druck auf die Apotheker ausgeübt und erhöht durch die Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung auf Höchstpreise, meine Damen und Herren. Falls die Apotheker im nächsten Jahr ein Einsparvolumen von 500 Mio. € nicht erreichen, tragen sie den Differenzbeitrag durch einen erhöhten Kassenrabatt. Die Apotheker sollen über die Preise selbst verhandeln. Meine Damen und Herren, man stelle sich das vor. Interessant ist, dass sich Thüringen bei der Neufassung des Antrags der Länder im Bundesrat mit Stimmenthaltung zurückgehalten hat. Wäre nicht hier gerade der Staat und die Bundesregierung gefragt, aber die zieht sich letzten Endes in dieser Frage auf die Rolle als Moderatorin in der Person der Gesundheitsministerin zurück.

Zu dieser Gesundheitsreform gehört auch das Arzneimittelverordnungswirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG).

Obwohl es bereits verabschiedet ist, muss man das, denke ich, noch mal aufführen und insbesondere mit der Malusregelung müssen Ärzte ab dem 01.01.2007 ein Drittel der Differenz zwischen den durchschnittlichen Tagestherapiekosten der Kassenärztlichen Vereinigung und einem bundeseinheitlichen Leitwert durch eigene Sparbemühungen ausgleichen, wenn sie Regresszahlungen an der Stelle vermeiden wollen. Auch das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen, ein ständiger Druck, dem die Ärzte in Zukunft zusätzlich ausgesetzt sind. Dafür werden Prüfgremien und Gerichte in den nächsten Jahren allerdings ausreichend beschäftigt werden. Dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens die Malusregelung für ihre Ärzte ablehnt, das kann ich vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, nur sehr gut verstehen, sollen doch Ärzten für geringere Arzneimittelverordnungen höhere Honorare in Aussicht gestellt werden. Ärzte sollen auf Kosten ihrer Patienten sparen - nichts anderes bedeutet das -, um selber mehr Geld zu bekommen. Da sage ich, meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als Anstiftung zum unethischen Verhalten der Ärzteschaft und deshalb strikt zurückzuweisen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Noch einmal, Herr Minister Dr. Zeh, Sie hatten das bei anderer Gelegenheit erwähnt: Diese Bonus-Malus-Regelung im AVWG ist ein massiver Eingriff in die Therapiefreiheit des Arztes und nichts anderes. Durch diese Gesundheitspolitik der Bundesregierung werden die freien Berufe von Ärzten und Apothekern infrage gestellt und nicht etwa gestärkt, wie das die Initiatoren dieser Reform gern darstellen möchten. Sich verbal zu den freien Berufen zu bekennen, meine Damen und Herren, reicht an dieser Stelle nicht aus. Hier ist dringend Änderungsbedarf der eingeschlagenen Richtung angesagt.

Eng wird es, meine Damen und Herren, auch für die Krankenhäuser in Thüringen. Die Mehrwertsteuer, die Tarifabschlüsse und weitere Faktoren bedeuten Mehrausgaben von 4 bis 5 Mrd. €, Mindereinnahmen - mit etwa 1,5 Mio. € werden sie beziffert - für die Krankenhäuser in Thüringen kann das einen Personalabbau in erheblichem Umfang bedeuten. Von 3.000 Stellen war bereits im August zu lesen. Diese Botschaften scheinen allerdings unsere Landesregierung nicht erreicht zu haben.

Ich möchte gar nicht im Einzelnen darauf eingehen, wenn es um die Frage der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung geht. Allen sind die Fakten in Thüringen bekannt, wie das etwa ist beim Allgemeinmediziner, bei augenärztlichen Versorgungen, dass es dort mindestens schon übervolle Wartezimmer gibt. Gerade auch im augenärztlichen Bereich

kann ich aus Gera, aber auch aus anderen Städten sagen, dass es fast nicht mehr möglich ist, neu in einer Praxis als Patient aufgenommen zu werden. Auch zu diesem Problem steuert die vorliegende Gesundheitsreform nichts Positives bei. Mit dieser Reform werden wir künftig das System in eine Unterfinanzierung bringen und dafür werden auch bereits Weichen gestellt. Wir werden unausweichlich in eine Billig- und in eine Leistungs- bzw. Luxusmedizin auf der anderen Seite kommen. Das Solidarprinzip, das ein kulturelles Gut darstellt, wird unwiederbringlich mit dieser Reform zerstört. Die im Gesetzentwurf enthaltene Vertragsfreiheit wird zur Absenkung von Qualitätsstandards in der Versorgung führen. Es wird wieder Realität werden, meine Damen und Herren: Weil du arm bist, musst du früher sterben. Ich denke, das ist nicht das Signal, was wir mit einer Gesundheitsreform, die diesen Namen verdienen wird, aussenden können. Wir treten ein für die Bewahrung und die Stärkung des Sozialstaats, so wie das im Grundgesetz Artikel 20 seinen Niederschlag findet. Dazu brauchen wir auch die Sicherung einer sozialen Infrastruktur und in diesem Sinne kann ich nur noch einmal deutlich sagen, auch an die Adresse der Landesregierung: Machen Sie sich stark gegen diese Gesundheitsreform, wie sie jetzt vorliegt, nicht mit der Debatte zu nur einzelnen Fragen, sondern vom Grundsatz her. Das wird den entsprechenden Bedingungen der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Rechnung tragen und nicht eine Zustimmung zu dieser Reform, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gumprecht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zuerst einige Bemerkungen zu dem Antrag „Stopp der Gesundheitsreform im Interesse der Bürger“. Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat für den Antrag eine sehr spektakuläre und - ich sage - populistische Überschrift gewählt. Der Titel des Antrags fordert uns, den Landtag, auf, die Gesundheitsreform zu stoppen, und suggeriert zugleich, wir wären dazu befugt. Der Antrag ist in seinem Titel nicht nur in der Zielstellung falsch, sondern, ich denke, auch hier vom Titel her unzulässig. Wir lehnen nicht nur den Stopp, sondern deshalb auch den Antrag im Grundsatz ab,

(Beifall bei der CDU)

denn, meine Damen und Herren, wir brauchen eine neue Gesundheitsreform. Sicher kann man sich über den Begriff „Reform“ streiten, ob der Begriff „Reform“ angemessen ist. Aber auch wir benutzen das Wort „Reform“ an unterschiedlichster Stelle, als Gebietsreform, Verwaltungsreform, Steuerreform, Hochschulreform, Rechtschreibreform und viele, viele weitere. Eigentlich kommt das Wort aus dem Lateinischen und setzt sich aus den beiden Begriffen „Re“ und „Formatio“ - Gestaltung - zusammen. Im politischen Bereich bezeichnet es eine größere, planvolle und gewaltlose Umgestaltung bestehender Verhältnisse und Systeme. Beim Abschluss der letzten Gesundheitsreform 2004 war allen Beteiligten klar, dass eine erneute Überarbeitung notwendig ist.

Meine Damen und Herren, es ist schon häufig gesagt worden, Deutschland hat ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, aber auch zugleich über 4 Mio. Menschen Beschäftigung oder auch selbstständige Tätigkeit ermöglicht. Wenn Defizite im System auftreten, dann muss man korrigieren. Was ist passiert? Vor allen Dingen auf der Ausgabenseite ist bei den Krankenhäusern und bei den Arzneimitteln in den letzten Jahren ein überproportionaler Anstieg zu verzeichnen. Ich vergleiche: Bei Gesundheitskosten von 145 Mrd. € pro Jahr verbrauchen die Krankenhäuser 34 Prozent, fast 50 Mrd. €, benötigt die ärztliche Behandlung 15 Prozent, die Arzneimittelversorgung 16,5 Prozent, Zahnärzte etwa 7 Prozent und Verwaltungskosten 5,6 Prozent, um hier mal etwas über die Verteilung der Kosten zu sagen. Dieser Kostenanstieg gerade bei Krankenhäusern und bei Arzneimitteln hat natürlich auch eine Ursache, die bei uns in der demographischen Entwicklung liegt, die aber auch ihre Ursache in der medizinischen Entwicklung, im medizinischen Fortschritt hat. Darum muss man, wenn man da überlegt, auf zwei Seiten die Schraube drehen, auf der einen Seite der Ausgabenseite, aber auch auf der Einnahmenseite. In dem vorliegenden GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird auf der Einnahmenseite nicht gedreht. Es wird nicht die Einnahmenseite erhöht. Wir wissen, gerade bei der Diskussion um das neue Gesetz sind hier zwei völlig unterschiedliche Auffassungen in der Koalition in Berlin aufeinander getroffen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der sowohl Elemente der einen als auch der anderen Seite enthält. Damit müssen wir heute einen Weg finden. Dennoch geht es bei diesem Gesetz um eine bessere Verteilung der Gesundheitsleistungen. Es geht um mehr Qualität, um mehr Wettbewerb, es geht aber auch um die Finanzierung. Welche Auswirkungen hat die Gesundheitsreform auf uns in Thüringen? Was bedeutet das für die Patienten, für die Kassen oder für die Leistungserbringer? Deshalb haben wir dies in unserem Antrag erfragt. Kann das die Landesregierung bereits heute abschätzen? Der

Minister ist darauf eingegangen, soweit es heute möglich war in der Phase des Gesetzgebungsverfahrens, bei dem noch zahlreiche Änderungsvorschläge eingereicht werden und Wünsche vorliegen.

Meine Damen und Herren, zum Verfahren: Der Bundestag hat in den vergangenen Monaten eine Anhörung zum Gesetzentwurf mit 120 Stellungnahmen durchgeführt. Die einzelnen Forderungen und Positionen der Institutionen schauen sich Fachleute an. Ich habe es getan. Es ist sehr, sehr umfangreich. Darauf einzugehen, würde den heutigen Rahmen sprengen. Es obliegt nun der Bundestagsfraktion, die Stellungnahmen zu bewerten. Der Thüringer Gesundheitsminister Dr. Zeh hat sich in den vergangenen Wochen mehrfach mit den Leistungserbringern hier in Thüringen getroffen, um über deren Anliegen zu beraten. Zu der großen Runde waren die Fraktionen eingeladen. Inzwischen haben auch die Bundesländer gemeinsam über mögliche Änderungsvorschläge beraten, in der ersten Runde durch eine Abstimmung, wer, welche Anträge einbringt, in der zweiten Runde, jetzt im Dezember, welche Vorschläge mehrheitsfähig sind. Diese werden morgen im Bundesrat sicherlich abschließend behandelt. Im Vorfeld der Eckpunkte des Gesetzes wurde vielerorts geunkt, dass es entweder zu Leistungseinschränkungen oder zu Mehrbelastungen der Patienten kommt. Wir können heute ebenso klar feststellen, dass das nicht der Fall ist. Es ist die erste Reform, bei der es nicht zu einer Erhöhung beispielsweise auf der Einnahmenseite oder der Zuzahlung kommt. Im Gegenteil, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bietet mehr Leistungen für diejenigen, die sie benötigen. Das gilt für die Behandlung bestimmter Krankheiten, wie Krebs, Mukoviszidose oder Aids, das gilt für spezielle ambulante Palliativ-Versorgungen, das gilt für Kinderhospize, das gilt für erweiterte Reha-Möglichkeiten für ältere Menschen bei wohnortnaher Versorgung, das gilt auch für Impfungen, die künftig von allen Kassen übernommen werden. Es gilt aber auch für Mutter-Kind-Kuren oder die betriebliche Gesundheitsförderung. Darüber hinaus, und der Minister hat es bereits angesprochen, wird mehr soziale Gerechtigkeit dadurch ermöglicht, dass künftig wieder alle Bürger Anspruch auf Krankenversicherungsschutz erhalten. Diese Anzahl derjenigen, die keinen Versicherungsschutz haben, ist in Thüringen noch gering - Gott sei Dank -, aber ich denke, das ist ein Weg, um wieder den Zugang zum Krankenversicherungsschutz für alle zu ermöglichen. Außerdem ist es möglich, gerade für diejenigen, die in einem Jahr keine Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen, bis zu einem Monatsbeitrag von ihrer Kasse zurückzubekommen. In dem Gesetzentwurf geht es - wie bereits gesagt - um mehr Effizienz im System.

Wie ist das zu erreichen und was hat das für Auswirkungen für die Leistungserbringer? Auch darüber

hat der Minister gesprochen. Der Gesetzentwurf stärkt die hausarztzentrierte Versorgung, um unnötige Behandlungen zu vermeiden. Ich begrüße hier die Initiative über den Bundesrat, gerade die Einbeziehung der Kassenärztlichen Vereinigung oder deren Dienstleistungsgesellschaft zu ermöglichen, um entsprechende Verträge abzuschließen. Besonders zu begrüßen ist auch der Antrag Thüringens zum Ausgleich der ärztlichen Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung. Dieser Antrag zielt auf die offensichtlichen Diskrepanzen im Niveau der vertragsärztlichen Vergütung zwischen den alten und neuen Ländern.

Zu den Krankenkassen, dazu zwei Beispiele - zum Insolvenzrecht: Wir alle bekommen häufiger, wenn wir mit unseren Bürgern sprechen, die Frage gestellt: Warum gibt es so viele Krankenkassen? Darauf kann man antworten, die Zahl ist in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Die Regelung im neuen Gesetzentwurf ermöglicht künftig eine freiwillige Vereinigung zwischen Ortskrankenkassen, Betriebskassen, Innungskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen oder auch in Seekrankenkassen. Der Gesetzentwurf sieht aber auch vor, dass in Zukunft alle Krankenkassen insolvenzfähig sind. Daraus ergeben sich natürlich eine Vielzahl ungeklärter Fragen. Auch diesbezüglich ist der dreistufige Antrag von NordrheinWestfalen richtig, der die Enthaftung der Länder, die Übernahme der Haftung durch den Träger der Insolvenzsicherung oder die Insolvenzfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht.

Zur Entschuldungsregelung: Meine Damen und Herren, die Entschuldungsregelung sieht vor, dass gerade die Verschuldung der einzelnen Kassen untereinander abzubauen ist. Wenn wir heute vergleichen, dass gerade solche Länder wie Bayern mit Beitragssätzen von 16 Prozent die höchsten Beitragssätze zu verzeichnen haben, dann stellt sich dort oft die Frage, wie ist das zu rechtfertigen gerade bei dem hohen Finanztransfer, der aus den alten Bundesländern z.B. auch an die AOK in Thüringen oder in Sachsen erfolgt. Ich denke, wir müssen uns diesem Thema stellen. In welcher Weise das natürlich umgesetzt wird, dafür müssen wir in den nächsten Wochen noch Lösungen finden. Ich denke, auch da sind die Länder sehr aktiv geworden.