Protocol of the Session on October 8, 2004

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ohl zu?

Bitte schön, Herr Ohl.

Sehr geehrter Herr Kollege, Sie sprachen soeben zum zweiten Mal die große Verantwortlichkeit der Kommunen an. Sie haben Recht. Ich bin seit 1990 Bürgermeister und weiß, was man bei dem Thema Straßenwesen bzw. verkehrsmäßig an Verantwortung trägt. Glauben Sie, dass die Kommunen perspektivisch mit einer Mittelkürzung von 16 Prozent im Haushaltsjahr 2005, das macht das nämlich für die Kommunen aus, wie die Kommunen mit dieser Finanzkürzung in der nächsten Zeit dieser Aufgabe, die Sie gerade das zweite Mal angesprochen haben, gerecht werden?

Herr Ohl, das ist ein bundespolitisches Thema. Sie wissen genau, dass der Bund für die Finanzierung und die Finanzbereitstellung für die Kommunen zuständig ist und nicht allein das Land. Und zweitens, Sie wissen genau, in welcher Verfassung der Landeshaushalt ist. Mein Kollege Mohring hat im Zuge der Haushaltsdiskussion, des Nachtragshaushalts eigentlich diese Dinge heute auf den Punkt gebracht. Sie wissen es also.

Meine Damen und Herren, die Finanzlage ist angespannt, es gibt keine Alternative. Das heißt, die Verkehrskonzepte müssen fortgeschrieben werden und da will ich Position beziehen zu diesem Antrag, den die SPD vorgelegt hat. Sie werfen eigentlich der Landesregierung vor, sie wäre konzeptionslos. Ich möchte erinnern, dass es ein Landesverkehrskonzept gibt, ein mittelfristiges, das natürlich fortlaufend angepasst werden muss. Ich gehe davon aus, Sie haben das zur Kenntnis genommen. Die Landesregierung hat seit Jahren eine Abstimmung bzw. auch Vereinbarung mit Kommunen getroffen bezüglich der Umstufung oder Umwidmung von Straßen. Und die Landesregierung hat auch Wort gehalten bei der Bereitstellung von Mitteln im Zuge der Umstufung, was übrigens auch dem Gesetz des Landes Thüringen entspricht. Es sind Nahverkehrspläne aufgestellt worden, die fortzuschreiben sind beim Land und bei den Kommunen. Und ich gehe davon aus, dass dies

ein Schwerpunkt sein muss, dass diese Nahverkehrspläne angepasst werden fortlaufend an die Situation, fortlaufend ganz besonders, wenn ich an den ÖPNV denke. Die Träger des ÖPNV sind unsere Kommunen. Dort sehe ich einen enormen Bedarf der Nachbesserung im Zusammenhang mit Schülerverkehr, im Zusammenhang mit den Bedarfen der Entwicklung des tatsächlichen Ziel- und Quellverkehrs, der auch von wirtschaftlichen Schwerpunkten abhängig ist und sich fortlaufend ändert. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Frage der Parallelverkehre, auch dies wird zu wenig in Augenschein genommen.

Meine Damen und Herren, wir haben weiterhin ein Verkehrssicherheitskonzept, das umgesetzt wird von vielen, die im Verkehrssicherheitsbereich wirksam sind. Ich erinnere an unsere Landesverkehrswacht, die beispielhaft mit Trägern vor Ort, mit Kommunen, mit Schulen für die Verkehrssicherheit wirkt. Es sei erinnert, dass es seit Jahren üblich und gängig ist, dass besonders in der Infrastruktur, der Minister erwähnte das bereits, im Bereich Straßenbahnen oder auch der innerstädtischen Verkehrsbereiche enorme Mittel eingesetzt werden, wie das oft kein anderes Land getan hat. Erinnert sei an das Straßenbahnnetz Erfurt, Jena und derzeit Gera. Wir haben als Land in einer hohen Förderung auch das rollende Material auf der Schiene ersetzt und unterstützt, und das in Größenordnungen, das ist beispielgebend, auch behindertengerecht, was so oft eingefordert wurde. Natürlich wissen wir um den Zustand der Schiene. Aber hier meine ich, das ist meine Auffassung, ist der Bund in einer besonderen Verantwortung, denn das Schienennetz kann kein regionales Netz einer Kommune oder eines Landes allein sein, sondern das muss eine Staatsaufgabe sein.

Meine Damen und Herren, es befremdet allerdings, dass derzeit, der Minister hat darauf hingewiesen, Tarifverbünde entstehen sollen und Verkehrsverbünde, sich die Mitte Thüringens orientiert auf einen Verkehrsverbund, der Einsparung bringt, der Effektivität bringt, der auch dazu führt, dass die Menschen wieder diesen öffentlichen Raum annehmen im Bereich des Verkehrs, wenn es Kreise gibt, wie zum Beispiel den Unstrut-Hainich-Kreis, der aus einem Tarifverbund aussteigt. Das verwundert schon sehr. Und es verwundert auch sehr, dass ÖPNV-Träger im Moment durchaus sich vorhalten die Leistungen eines Dritten, der Leistungen des ÖPNV für ihn erbringt, nicht zu finanzieren. Das möchte ich Sie bitten, liebe Kollegen von der SPD, vielleicht einmal mitzunehmen. Sie wissen, um was es geht.

Meine Damen und Herren, man kann also nicht mit zweierlei Meinung hier auftreten, der Landesregierung vorwerfen, sie wäre konzeptionslos, und auf der anderen Seite in den eigenen Verantwortungsbereichen Gegenteiliges tun.

Meine Damen und Herren, wir fordern, dass der Bund in der Zukunft die Länder unterstützt, ganz besonders Thüringen mit den Verpflichtungen in der Schiene unterstützt. Und wir gehen davon aus, dass die Landesregierung auch bei der Vorlage des Haushalts für 2005 alle Möglichkeiten nutzen wird, um den Bereich des ÖPNV, den Bereich der Infrastrukturentwicklung entsprechend einzuordnen. Wir werden darüber noch zu reden haben zu gegebener Zeit. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor, auch nicht von Seiten der Landesregierung. Damit stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall, dann ist dem so und wir können den Tagesordnungspunkt 17 beenden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Die Zukunft der Technologiepolitik in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/144

Begründung durch den Einreicher war nicht gewünscht, da die Landesregierung einen Sofortbericht angekündigt hat. Minister Reinholz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen der Regierungsneubildung haben wir an vielen Stellen die Strukturen gestrafft, nicht nur um mittelfristig Einsparungen zu bekommen, sondern auch mit dem Ziel der Deregulierung und dem Ziel von mehr Transparenz. Die Förderung wirtschaftsnaher Forschung und die Technologieförderung wurden im Wirtschaftsministerium gebündelt. So kann die Wirtschaftsunterstützung aus einer Hand und nach einheitlichen Verfahren erfolgen. Die Zahl der Anlaufstellen für die Unternehmen verringert sich. Darüber hinaus wollen wir die Strukturen von Thüringer Aufbaubank, GfAW, Landesentwicklungsgesellschaft, Tochtergesellschaften der LEG, der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen sowie der Thüringer Tourismus GmbH straffen bzw. weiterentwickeln. Dazu hat sich Herr Ministerpräsident Althaus bereits in seiner Regierungserklärung am 9. September 2004 geäußert. Hinsichtlich der Technologiestiftung STIFT wurde unter anderem ausgeführt, ich zitiere, Frau Präsidentin: "Die Stiftung für Technologie, Innovation

und Forschung Thüringen (STIFT) bildet eine wichtige Säule der technologischen Kompetenz in Thüringen." Genau diese Funktion, meine Damen und Herren, soll die STIFT somit auch künftig wahrnehmen. Aufgabe der STIFT ist insbesondere die Organisation einer fruchtbaren und verlustarmen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft unter Nutzung aller Transferpotenziale.

Im Oktober 2003 wurde der Gründungsbeauftragte und erste Rektor der Fachhochschule Jena, Herr Prof. Bornkessel, zum Vorstand der STIFT zunächst für ein Jahr bestellt. Am 23.09. dieses Jahres ist er nunmehr für eine weitere fünfjährige Amtsperiode als Vorstand der STIFT berufen worden, was doch wohl darauf hindeutet, dass von einer möglichen Auflösung der STIFT nicht die Rede sein kann. Die Strukturen der Landesgesellschaften und der STIFT sollen allerdings weiter gestrafft und weiterentwickelt werden. Als gemeinnützige Forschungs- und Technologiestiftung wird sich die STIFT neben der Verwaltung ihres Stiftungsvermögens auf stiftungseigene Förderprogramme und technologieorientierte Infrastrukturprojekte konzentrieren. Zu diesen Infrastrukturprojekten gehören das Applikationszentrum in Ilmenau, das Anwendungszentrum für Mikrosystemtechnik in Erfurt und geplante Vorhaben wie das MAGZ in Erfurt oder das Centrum für Intelligentes Bauen in Weimar oder auch das Applikationszentrum für Präzisionskunststofftechnik in Hermsdorf.

Der Betrieb der Infrastrukturprojekte wird an eine gemeinsame Tochtergesellschaft der LEG und STIFT, die Betreibergesellschaft für Applikations- und Technologiezentren Thüringen, kurz BATT, im Rahmen von Pachtverträgen übertragen. Das Spektrum künftiger stiftungseigener Förderprogramme reicht von der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Vorbereitung von Verbundvorhaben bis hin zur Unterstützung nationaler und internationaler Veranstaltungen. Andere Aufgabenbereiche der STIFT, wie z.B. die wirtschaftliche Unterstützung technologieorientierter Unternehmen und Existenzgründer, sollen künftig auf andere Einrichtungen übertragen werden, in diesem Fall auf die LEG.

Die Unterstützung des Ausbaus von Netzwerken und Clustern soll von der STIFT und der LEG begleitet werden. Zur Festlegung der Schwerpunkte der Technologiepolitik der Landesregierung wurde die Ihnen bekannte Technologiekonzeption Thüringen erstellt. Mit einem neuartigen Ansatz werden darin strategische Leitlinien für die Entwicklung technologisch leistungsfähiger Strukturen in Thüringen entworfen.

Nach einer realistischen Bestandsaufnahme beleuchtet die Technologiekonzeption Chancen und Risiken und zeigt auch Lösungswege damit auf. Mit diesem Ansatz ist gewährleistet, dass die Empfehlungen zur

technologischen Entwicklung in Thüringen am Bedarf der Unternehmen ausgerichtet sind. Insgesamt haben an dieser Konzeption etwa 150 externe Fachleute und Experten mitgewirkt. Im Ergebnis stellen sich mit dem Ziel, die knappen Ressourcen so effizient wie möglich einzusetzen, vier Hauptaufgaben für die staatliche Technologiepolitik:

1. Ausbau und Erneuerung der technologieorientierten Infrastruktur,

2. Auf- und Ausbau von Clustern und Netzwerken,

3. Weiterentwicklung der betrieblichen Förderung und

4. Förderung des Humankapitals.

Die Technologiekonzeption wurde im vergangenen Jahr mehrfach hier im Thüringer Landtag diskutiert. Es bestand Einvernehmen, dass die Technologiekonzeption in den nächsten Jahren die Basis der Thüringer Technologiepolitik sein soll. Die Landesregierung wird somit auch in Zukunft insbesondere Technologiecluster, die sich in Thüringen etabliert haben, gezielt stärken. Die Technologiepolitik ist ein zentrales Element der regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik. Sie ist damit Aufgabe der Länder. Wir lehnen daher die Überlegungen der Bundesregierung nachdrücklich ab, die im Zuge der angestrebten Konzentration der Förderung auf regionale Wachstumszentren auf eine Ausweitung der Kompetenzen des Bundes bei der Förderung abzielen.

Solche Förderung muss dezentral, das heißt nah an den bestehenden Problemen, erfolgen und nicht von Berlin aus. Wir haben in Ostdeutschland, denke ich, einschlägige Erfahrungen, wohin es führen kann, wenn eine Regierung meint, sie könne die Wirtschaftsentwicklung in allen Regionen des Landes von einer Zentrale aus steuern.

Mit der vorgesehenen Zusammenfassung der wirtschaftsfördernden Aufgaben wird die Zahl der Anlaufstellen für die Unternehmen verringert und somit die Effektivität unserer Wirtschaftsförderung gesteigert. Wir haben die LEG und die STIFT gebeten, ein Integrationskonzept unter Einbeziehung der Thüringer Aufbaubank zu erarbeiten und zur Entscheidung vorzulegen. Eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung wird bis Ende dieses Jahres erarbeitet. Mit diesen Strukturveränderungen sollen die institutionellen Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung der Leitlinien und Empfehlungen der Technologiekonzeption Thüringen verbessert werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Der Bericht ist gegeben. Wird Aussprache zum Bericht gewünscht? Das ist der Fall. Die SPD-Fraktion wünscht die Aussprache. Dann hat als Erster sich zu Wort gemeldet Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Forschung, Innovation, Technologietransfer und -entwicklung sind die Basis für neue Produkte und somit die Grundlage für den Wohlstand unserer Gesellschaft. Das gilt umso mehr für ein Land wie Deutschland, was ein Hochlohnland ist und auch immer bleiben wird. Denn mit Ländern wie der Slowakei, wo wir Löhne von 400   "   nicht konkurrieren können im Lohnbereich. Deshalb kann nur ein technologischer Vorsprung dazu dienen, uns die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu sichern. Deshalb braucht Thüringen eine vernünftige Technologieförderung und für Thüringen gilt das umso mehr, weil die Struktur unserer Unternehmen, wie wir alle wissen, zu 90 Prozent aus Unternehmen besteht, die gerade einmal um die 20 Mitarbeiter haben und dazu noch eine geringe Eigenkapitalausstattung, was dann dazu führt, dass man Forschung aus eigener Kraft kaum durchführen kann.

In der Technologiekonzeption für den Freistaat Thüringen vom 10. September 2002 wird davon gesprochen, dass Ländervergleiche und Analysen den großen Rückstand Thüringens bei der Technologieförderung deutlich machen. Insgesamt gesehen bildet aus unserer Sicht diese Konzeption für Thüringen eine solide Ausgangsposition, beschreibt sie doch die Sachverhalte analytisch und gibt Handlungs- und Aufgabenfelder vor, auf deren Basis ein tragfähiges Konzept zur Bildung wettbewerbsfähiger Cluster möglich wäre. Aber, meine Damen und Herren, bereits bei der Drucklegung war die Technologiekonzeption für Thüringen eine Farce, denn wenn man liest und blättert, stößt man immer auf die eine Passage, die da lautet: Die Koordinierung der Facharbeitsgruppen erfolgt durch die Stiftung für Technologie und Innovationsförderung Thüringen. Die STIFT hatte oder hat - das weiß keiner ganz genau, auch Ihr Bericht, Herr Minister Reinholz, konnte da keine exakte Auskunft geben, weil Sie bis Jahresende ein Konzept vorlegen wollen - die Aufgabe, die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung sowie den Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Technologien in Thüringen zu fördern. Sie sollte Netzwerkbildung und Technologiecluster unterstützen, Applikationszentren und Gründerzentren begleiten und sich an der Arbeit der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen beteiligen. Sie ist oder war für die Betreuung der einzelbetrieblichen Technologie

förderung auch im Rahmen Thüringer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen zuständig. Soweit der Anspruch. Aber bereits zum Zeitpunkt der Drucklegung war die STIFT wegen Querelen um den damaligen Vorstand Westernhausen nicht arbeitsfähig und mehr mit sich selbst beschäftigt als mit der Umsetzung der Technologiekonzeption. Wo sonst, meine Damen und Herren, wechselte innerhalb von zehn Jahren achtmal der Vorstand? Forderungen der Opposition zum raschen Handeln bereits vor dem Jahre 2002 schlug die Landesregierung aus. Man verwies auf laufende Neustrukturierungsbemühungen. Nur wie sahen diese aus? Neustrukturierung ist sowieso das Schlagwortthema, genauso wie straffen und bündeln, was man neuerdings ständig hört, nur leider muss man mit diesen Dingen auch einmal zum Ende kommen und nicht über zehn Jahre umstrukturieren, so dass im Lande kein Verlass mehr auf die Politik ist.

Am 25.06.2001 verabschiedete die Landesregierung ein Konzept zur Neuordnung der Landesgesellschaften. Unter anderem war vorgesehen, die Ernst-AbbeStiftung mit der STIFT zu fusionieren. Jedoch war die gut funktionierende Ernst-Abbe-Stiftung an keiner Fusion interessiert. Sogar Nichtinsider hatten bezüglich dieses Vorhabens nur mitleidiges Kopfschütteln übrig. In der 34. Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 9. April 2003 stellte der damalige Wirtschaftsminister im Rahmen einer öffentlichen Beratung das Ergebnis der Neuordnung der Landesgesellschaften vor, die u.a. für die STIFT wie folgt aussehen sollte: Der Aufgabenbereich der STIFT, also der Technologiebereich, sollte um den Bereich Forschung erweitert werden, somit auch um ein weiteres Vorstandsmitglied. Der neue Bereich sollte auch inhaltlich noch ausgestaltet werden. Am Ende wurde es weder etwas mit der Fusion noch mit der Erweiterung um den Bereich Forschung. In seiner Regierungserklärung am 09.09.2004 eröffnete Thüringens Ministerpräsident Althaus, dass es zu einer erneuten Umstrukturierung der Thüringer Landesgesellschaften kommen werde, u.a. sei auch die STIFT von dieser Maßnahme betroffen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Absoluter Zickzackkurs ist das.)

Bis zum Jahresende sollte ein Konzept auf den Tisch gelegt werden, was die wichtigsten Bereiche in andere Landesgesellschaften auslagern sollte. Ein Artikel der "Thüringer Allgemeinen" vom 13.09.2004, ich zitiere, überschrieben mit: "Sterbehilfe für die STIFT Sparzwang - Thüringer fahren Technologiestiftung gegen null". Aber ist es wirklich der Sparzwang? Nein, meine Damen und Herren, es ist wohl eher der Unfähigkeit der politisch Verantwortlichen in Thüringen zuzuschreiben, dass es nicht gelungen ist, eine langfristige und verlässliche Technologiekonzeption

umzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Genauso ist das.)

Und in einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministers geht diese sogar noch so weit und verkauft die Neugründung der BAAT als einen Erfolg der Straffung und Bündelung, da haben wir es wieder, der Wirtschaftsförderung in Thüringen. Gestern, Herr Minister Reinholz, verirrten Sie sich selbst im Förderdschungel der Gesellschaften; bei TIF, TIB und TIG kann man auch ganz schön schnell ins Straucheln kommen. Aber statt an dieser Stelle einen Schnitt zu machen, anstatt die Technologieförderung in Thüringen neu konzeptionell, institutionell auszurichten, zäumt die Landesregierung das Pferd von hinten auf und gründet eine neue Gesellschaft und komplettiert damit das Chaos in Thüringen.

Meine Damen und Herren von der Landesregierung, tun Sie der Technologielandschaft in Thüringen einen Dienst. Legen Sie bis Jahresende eine qualifizierte Technologiekonzeption vor, die dann aber auch endlich einmal umgesetzt wird. Ansonsten wäre nur ein Ausweg zu sehen, die dann kaum noch Aufgaben beinhaltende STIFT aufzulösen und das Stiftungskapital in ein revolvierendes eigenkapitalähnliches Technologieprogramm zu überführen ohne einen dazu notwendigen aufgeblähten Verwaltungsüberbau. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Dr. Krapp, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in regelmäßigen Abständen haben alle bisherigen CDU-geführten Thüringer Landesregierungen Technologiekonzeptionen erarbeitet bzw. fortgeschrieben. Die jüngste Konzeption, mein Vorredner hat es schon angesprochen, stammt aus dem Jahre 2002 und ist, da die CDU langfristig Politik über die Legislaturperioden hinaus macht, nach wie vor gültig. Insofern ist der SPD-Antrag - Drucksache 4/144 - grundsätzlich auf dieses Dokument zu verweisen. Das Gleiche gilt übrigens auch für den SPDAntrag auf Selbstbefassung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zum inhaltlich gleichen Thema in der Vorlage 4/31. Diese Kombination von zwei Anträgen zum gleichen Thema ist parlamentarisch zumindest ungewöhnlich. Oder hat da vielleicht die eine Hand in der SPD-Fraktion nicht gewusst, was die andere tut?

(Beifall bei der CDU)

Wie dem auch sei, Konzeptionen sind dazu da, den erreichten Sachstand zu dokumentieren und zukünftige Entwicklungen abzustecken. Sie dienen aber auch als Plattform für notwendige aktuelle Präzisierungen. Als notwendig hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 9. September 2004 die Straffung von Strukturen in verschiedenen Politikbereichen angesprochen. Dazu gehören auch die Strukturen zur Förderung von modernen Technologien in Thüringen. Dabei hat er nicht die Auflösung z.B. der STIFT angekündigt, wie dies der SPDAntrag suggeriert - ganz im Gegenteil. Bereits Minister Reinholz hat den entscheidenden Satz der Regierungserklärung zitiert, nach dem die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen nach wie vor eine wichtige Säule der technologischen Kompetenz in Thüringen bildet. Ich bin Minister Reinholz dankbar dafür, dass er in seinem Bericht deutlich gemacht hat, dass die Stiftung STIFT ihren Platz insbesondere im Kontext von LEG und TAB behalten wird. Diese drei Landeseinrichtungen haben jeweils ihre Kernkompetenzen, die für die Entwicklung einer effizienten Technologielandschaft Thüringens gleichermaßen wichtig sind.

Das sind die Flächenentwicklungs- und Akquisitionskompetenzen der LEG, das sind die Finanzierungsund Beteiligungskompetenzen der TAB und das ist die Transferkompetenz zwischen Wirtschaft und Wissenschaft der STIFT. Es mag sein, dass in den vergangenen Jahren diesen Einrichtungen Randkompetenzen erwachsen sind, die die Kernkompetenzen der jeweils anderen Einrichtungen überdecken und damit die Transparenz für die eigentlichen Nutzer, also die Erfinder, Gründer und Unternehmer beeinträchtigen. In dieser Situation ist es immer hilfreich, sich die Gründungsdokumente dieser von den Landesregierungen initiierten Einrichtungen genau anzuschauen. An deren Formulierung und Diskussion kann ich mich persönlich noch gut erinnern, da alle drei Einrichtungen zu meiner Zeit als Chef der Thüringer Staatskanzlei konstituiert wurden. In diesen Dokumenten werden die soeben genannten Kernkompetenzen klar benannt. In der STIFTSatzung z.B. ist zu lesen, dass es vorrangige Aufgabe ist, durch gemeinnützige Organisation eines effizienten Transfers die wirtschaftliche Nutzung von technologisch relevanten Ideen, Innovationen und wissenschaftlichen Ergebnissen in Thüringen zu fördern.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie sollen doch nicht die Satzung vorlesen. Sagen Sie doch mal, was gemacht wird.)

Als Werkzeuge dafür, Herr Matschie, haben sich insbesondere die stiftungseigenen Förderprogramme und die technologieorientierten Infrastrukturprojek

te, die Minister Reinholz vorhin schon genannt hat, deswegen verzichte ich auf die Wiederholung, erwiesen. Ein zu LEG und TAB paralleles Angebot der STIFT zu Fragen der Ansiedlung oder Finanzierung ist sicher nicht notwendig und deshalb einer Prüfung wert, die Minister Reinholz angekündigt hat. Aber, meine Damen und Herren, auch hier muss man verhindern, dass das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Es darf auf keinen Fall passieren, dass der direkte Kontakt der STIFT zu den Erfindern, Gründungs- und Innovationsinteressenten in Wissenschaft und Wirtschaft abbricht. Eine Reduzierung auf die Verwaltung von Fördergeldern, Technologieimmobilien und Veranstaltungen wäre zu wenig für eine Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung in Thüringen im Sinne ihrer Erfinder