Protocol of the Session on November 23, 2006

Frau Abgeordnete, das liegt doch auf der Hand. Da muss man die Ergebnisse umfangreich haben, ein Dreivierteljahr reicht keineswegs dazu aus, noch nicht einmal ein Jahresablauf.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Berninger, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2420.

Kriminalisierung antifaschistischer Symbolik

In jüngster Zeit häufen sich Fälle, in denen antifaschistisch engagierte Menschen von Justizbehörden in verschiedenen Bundesländern kriminalisiert, ange

klagt und verurteilt werden. Bekanntestes Beispiel ist ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart, mit dem vor wenigen Wochen ein Versandhändler belangt wurde, der Waren mit durchgestrichenem Hakenkreuz als antifaschistisches Symbol vertrieb. Das Urteil erntete deutliche Kritik. Auch Bundesjustizministerin Zypries sprach sich öffentlich dafür aus, das Strafrecht, sollte dieses Urteil Bestand haben, so neu zu fassen, dass eine Kriminalisierung dieser politischen Protestsymbole ausgeschlossen sei.

Durch das Tragen bzw. Verwenden antifaschistischer Symbolik wollen diese Menschen zeigen, dass sie die aktuellen Entwicklungen des Rechtsextremismus nicht hinzunehmen bereit sind und sich aktiv gegen die Verbreitung faschistischen Gedankenguts, gegen rechtsextremistisch motivierte Gewalt, gegen völkische und rassistische Parolen, für eine demokratische Gesellschaft engagieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind auch in Thüringen bei Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und/oder Gerichten Verfahren anhängig oder bereits abgeschlossen, in welchen nach dem Straftatbestand des § 86 a StGB (Ver- wenden von Kennzeichen verfassungswidriger Orga- nisationen) gegen Menschen ermittelt wird bzw. wurde, die die Symbolik des durchgestrichenen Hakenkreuzes als Zeichen antifaschistischen Engagements verwendeten und wenn ja, welche Ergebnisse haben die bereits abgeschlossenen Verfahren ergeben?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der o. g. Art der Verwendung antifaschistischer Symbolik und wie würde sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit in einem solchen Fall verfahren?

3. Sind der Landesregierung weitere mit dem Stuttgarter Urteil vergleichbare Entscheidungen bekannt?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Vorschläge der Bundesjustizministerin zur Änderung des Strafrechts, die weitere mit der Stuttgarter Entscheidung vergleichbare Urteile vermeiden sollen?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger wie folgt:

Zu Frage 1: Nein, Verfahren, gegenwärtig oder abgeschlossen, zu konkreten Personen liegen nicht vor. Es gab lediglich eine Strafanzeige gegen unbekannt. Das Verfahren wurde eingestellt, da die konkrete Verwendung des Symbols in diesem Falle nicht dem Straftatbestand des § 86 a StGB entsprach.

Zu Frage 2: Aus den Gründen der Antwort zu Frage 1 und weil die Urteilsgründe der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart bislang nicht vorliegen sowie diese Entscheidung auch nicht rechtskräftig ist, hat die Landesregierung bisher keinen Anlass zu einer Meinungsbildung in dieser Frage gehabt. Der Thüringer Generalstaatsanwalt hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mitgeteilt, dass die Strafbarkeit sogenannter Antinazisymbole zwar nicht schematisch verneint werden kann, vielmehr kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Ist jedoch die ablehnende Haltung bei der konkreten Verwendung des Symbols eindeutig erkennbar, liegt keine Straftat vor. Damit wird die bisherige Strafverfolgungspraxis in Thüringen beibehalten.

Zu Frage 3: Nein, der Landesregierung sind keine weiteren vergleichbaren Entscheidungen bekannt.

Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung hat keine konkreten Vorschläge der Bundesjustizministerin zur Änderung des Strafrechts, insbesondere zu § 86 a, erhalten, so dass eine Bewertung dieser Sache gegenwärtig nicht möglich ist mangels konkreter Vorschläge der Bundesregierung. Vielen Dank.

Danke, gibt es Nachfragen? Frau Abgeordnete Berninger, bitte.

Ja, das verstehe ich nicht ganz. Die Landesregierung liest doch Zeitung, da stand doch in allen Zeitungen, was die Bundesjustizministerin gesagt hat?

Die Frage geht dahin, ob uns offizielle Vorschläge der Bundesjustizministerin in ihrer Eigenschaft als Justizministerin vorliegen. Das liegt uns nicht vor. Öffentliche Äußerungen von Frau Zypris sind hier nicht Gegenstand der Prüfung der Landesregierung.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Aus aktuellem Anlass erteile ich jetzt der Landtagspräsidentin das Wort.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, um 14.15 Uhr ist in meinem Büro ein Schreiben abgegeben worden folgenden Wortlauts: „Die Mitglieder des Ältestenrats Dieter Hausold, Dr. Birgit Klaubert und Werner Buse beantragen entsprechend § 12 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Durchführung einer Ältestenratssitzung. Als Beratungsgegenstand benennen wir „Durchführung der Aktuellen Stunde der Fraktion der CDU zum Thema ‚Politische Kultur im Thüringer Landtag im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die Anhörung zur Novelle des Thüringer Hochschulgesetzes am 9. November 2006.’“ Unterzeichnet von Dieter Hausold, Dr. Birgit Klaubert und Werner Buse. Ich berufe diese Ältestenratssitzung um 14.45 Uhr ein. Dann wird die Plenarsitzung unterbrochen.

Danke schön, bis dahin werden wir die Mündlichen Anfragen weiter abarbeiten. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Matschie, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2422.

Berufsschulzentren in Thüringen.

Ministerpräsident Dieter Althaus hatte angekündigt, bis zum September 2006 die ersten Ergebnisse eines Gutachtens zur Entwicklung der Thüringer Berufsschullandschaft vorzulegen. Dies ist bisher nicht geschehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb wurde die Ankündigung nicht realisiert?

2. Wann soll das Gutachten endlich vorliegen?

3. Wer erstellt das Gutachten?

4. Ist sich die Landesregierung des dringenden Handlungsbedarfs wegen des Ablaufens der Ausnahmegenehmigung von Bauordnungsamt und Feuerwehr für das Berufsschulzentrum in Jena-Göschwitz zum Ende des Schuljahres bewusst und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

Es antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche

Anfrage des Abgeordneten Matschie beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Herr Matschie bezieht sich auf ein Schreiben des Ministerpräsidenten an ihn vom 7. April 2006. In diesem heißt es, ich zitiere: „Erste Ergebnisse mit regionaler Darstellung der alternativen Szenarien für die zukünftige Entwicklung der beruflichen Bildung und Ausbildung werden im Rahmen eines Zwischenberichts am 30. September 2006 erwartet.“ Diese Erwartung konnte leider bisher nicht erfüllt werden. Dafür sind zwei Gründe zu nennen: Zum einen verzögerte sich die Bereitstellung von Daten verschiedener am Gutachten mitwirkender Einrichtungen, zum anderen gab es Verzögerungen durch die schwere Erkrankung eines maßgeblichen Mitarbeiters am Gutachten an der Universität Erfurt. Die angekündigten ersten Ergebnisse sollen nunmehr noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Zu Frage 2: Derzeitig gibt es Gespräche mit allen Beteiligten, um die Vorlage des endgültigen Gutachtens möglichst noch im II. Quartal des Jahres 2007, spätestens bis zum Ende des Schuljahres, sicherzustellen.

Zu Frage 3: Das Gutachten wird unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Zedler, Universität Erfurt, erstellt.

Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung ist sich des dringenden Handlungsbedarfs in Jena bewusst. Sie verweist allerdings darauf, dass die Zuständigkeit für die räumlich-sächlichen Gegebenheiten grundsätzlich beim Schulträger, also der Stadt Jena, liegen.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Matschie, bitte.

Ich habe noch mal eine Nachfrage auch zur Qualität des zu erstellenden Gutachtens. Nach meinem Kenntnisstand waren zumindest in Jena Gutachter bisher nicht vor Ort. Deshalb frage ich: Sind solche Vor-Ort-Termine geplant oder arbeiten die Gutachter nur aufgrund von Aktenlagen?

Zum einen arbeitet der Gutachter nicht isoliert, sondern unter Beteiligung der maßgeblichen Partner, die hier auch im Beirat mit zum Tragen kommen sowohl in Form des Gemeinde- und Städtebunds, des Landkreistages und beispielsweise auch der Kammern. Insofern zieht der Gutachter die entsprechenden Daten auch der jeweiligen Schulträger mit hinzu, im

Übrigen auch der entsprechenden Schulen, wertet diese aus und diese werden anschließend im Ergebnis im Beirat diskutiert.

Eine weitere Nachfrage? Bitte.

Sie haben auf die Zuständigkeit des Schulträgers hingewiesen, Herr Staatssekretär. Sie wissen aber auch, dass seit Langem ein Antrag vorliegt zur Sanierung des Berufsschulzentrums und es ist klar, dass diese Sanierung von der Stadt allein nicht gestemmt werden kann, sondern dass Landesmittel notwendig sind. Deshalb frage ich Sie: Was passiert mit der Ausbildung, mit dem Berufsschulzentrum, wenn 2007, so wie jetzt vorgesehen, die Schule baupolizeilich geschlossen wird?

Ich kann zum einen bestätigen, dass ich persönlich mehrere Gespräche in Jena als auch in meinem Haus zu der Problematik geführt habe, dass wir zum Zweiten allerdings auch, und das will ich deutlich betonen, von mehreren Schulträgern derzeit bereits entsprechende Anträge vorliegen haben - ich beziehe dies beispielsweise auf Gera und Eisenach -, so dass wir insgesamt, was das Netz an berufsbildenden Schulen betrifft, vor einer sehr, sehr schwierigen Debatte auch in nächster Zeit stehen werden, weil die Zahl der Auszubildenden sich bis zum Jahr 2010 halbieren wird. Ich gehe davon aus, dass auch die von Ihnen angesprochene Problematik zu weiteren Gesprächen führen muss.

Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2435 auf.

Europäisches Jahr der Chancengleichheit

Die Europäische Union hat das Jahr 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit ernannt. Damit reagiert sie völlig zu Recht auf die europaweite Benachteiligung von Frauen in nahezu allen Lebensbereichen. Dieses Europäische Jahr in Thüringen mit Sinn und Leben zu erfüllen ist eine wesentliche Aufgabe. Besondere Verantwortung trägt dabei die Landesregierung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer trägt innerhalb der Landesregierung die Verantwortung für die Ausgestaltung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit?

2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen hierfür zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach jedem einzelnen Ministerium)?

(Unruhe im Hause)