Protocol of the Session on November 23, 2006

Ja, Sie haben über Wirtschaft geredet und Sie haben gesagt, dass Familien stärker im Blick sein müssen und dass sie stärkere soziale Sicherheit brauchen. Jetzt nehme ich mal ein ganz konkretes Beispiel, über das wir gerade diskutieren - Ladenschluss. Sie wissen, dass im Einzelhandel vor allem Frauen beschäftigt sind. Wir haben hier im Landtag beantragt, dass diese Frauen, wenn sie Kinder haben, besser

geschützt werden. Wir haben konkret beantragt, dass Frauen, die Kinder im Alter bis zu 12 Jahren haben, nach 20.00 Uhr nicht mehr zur Arbeit eingesetzt werden müssen, wenn sie das selbst nicht wollen.

(Beifall bei der SPD)

Ihre Fraktion hat das abgelehnt. Wir beantragen das nachher im Plenum noch mal. Ich bin gespannt, Herr Althaus, ob Sie unserem Antrag dann zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD)

Hier haben Sie eine ganz konkrete Möglichkeit, bessere Bedingungen für Familien in der Wirtschaft zu schaffen. Sie nutzen sie nicht, Herr Althaus. Sie nutzen die Möglichkeiten nicht, die Sie haben.

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Das ist Oppositionsgehabe, nichts weiter.)

Zum Schluss noch mal zur Gebietsreform: Sie haben gesagt, Sie wollen die dörfliche Struktur erhalten. Wir wollen auch die dörfliche Struktur erhalten. Die wird niemand antasten in diesem Land. Aber, Herr Althaus, es gibt doch auch heute schon Einheitsgemeinden, die aus unterschiedlichen Dörfern bestehen. Damit ist doch nicht die dörfliche Struktur zerstört. Die haben sich damals auch nicht freiwillig zusammengeschlossen, sondern das Land hat eine Vorgabe gemacht und gesagt, eine Einheitsgemeinde muss 3.000 Einwohner haben und danach haben sich die Gemeinden zusammengeschlossen.

(Unruhe bei der CDU)

Die sind nicht von selbst gekommen und haben gesagt, wir wollen 3.000 Einwohner haben. Genau dieses Prinzip müssen wir heute wieder anwenden. Wir müssen sagen, welche Größenordnung soll die Gemeinde in Zukunft haben, welche Größenordnung muss ein Kreis ungefähr haben, damit er auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten kann.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dann legen Sie es doch vor.)

Dann schauen Sie doch mal, was in Sachsen passiert. Sachsen hat - einen kleinen Moment, Herr Mohring, ich komme ja gleich zu Ihrem Vorschlag, nicht so aufgeregt, ich komme ja gleich noch zu Ihrem Vorschlag.

Die Sachsen haben bei etwa doppelter Einwohnerzahl halb so viele Gemeinden wie wir. Die haben sich jetzt dafür entschieden, dass Landkreise in Zukunft

nicht kleiner als 200.000 Einwohner sein sollen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das können sie doch machen.)

Die Sachsen-Anhaltiner haben entschieden, eine andere Struktur zu machen. Die Brandenburger haben eine andere Gemeindestruktur.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Überall, wo die SPD mit drin ist, zerstört sie die dörflichen Strukturen.)

(Heiterkeit bei der SPD)

Herr Fiedler, beruhigen Sie sich, beruhigen Sie sich. Herr Fiedler, Herr Mohring und Herr Althaus,

(Heiterkeit bei der SPD)

Ihre Reaktion auf das, was unsere Nachbarn da tun, und zwar aus guten Gründen tun, weil die auch gerechnet haben - und dass die Sachsen finanzpolitisch besser rechnen können als die Thüringer Landesregierung, das brauche ich Ihnen ja nicht noch mal vorzurechnen -, da kann man sich ja hinstellen und sagen, das geht uns alles gar nichts an. Mich, Herr Mohring, erinnert das ein bisschen an die Debatte, die wir hatten, als in der Sowjetunion damals Perestrojka angesagt war. Da hat sich die DDRRegierung hingestellt und hat gesagt, das können die ja machen. Wenn der Nachbar seine Wohnung malert, hieß es damals, dann heißt das ja nicht, dass wir unsere Wohnung auch malern müssen. Wie das Ganze ausgegangen ist, daran muss ich Sie, glaube ich, nicht noch mal ausdrücklich erinnern.

(Beifall bei der SPD)

Genauso wird es Ihnen auch ergehen, Herr Mohring.

(Unruhe bei der CDU)

Sie werden von der Zeit überholt werden, wenn Sie nicht zeitgemäße Antworten finden.

Herr Althaus, Sie haben mich aufgefordert, eine Kreiskarte zu zeichnen und Ihnen das hier vorzulegen. Sie haben mich damit aufgefordert, Ihren Job zu machen. Ich übernehme den gerne.

(Unruhe bei der CDU)

Herr Althaus, ganz ruhig. (Zwischenruf Abg. Groß, CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie be- kommen Ihren Oppositionszuschlag nicht umsonst.)

Einen kleinen Moment bitte. Abgeordneter Matschie hat das Wort und die anderen können zuhören.

Herr Althaus, ich übernehme Ihren Job gern, dann lege ich auch eine Kreiskarte vor. Sagen Sie es den Wählern weiter, dass Sie keine Lust mehr haben.

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der SPD)

Es liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen vor, so dass ich die Aussprache zur Regierungserklärung schließen kann. Wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Platz zu nehmen, wir wollen in der Landtagssitzung fortfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20

Fragestunde

Ich rufe die erste Mündliche Anfrage, eine des Abgeordneten Grob, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/2312 auf.

First-Responder-Einheiten

In einigen Regionen Deutschlands sind oder werden sogenannte First-Responder-Systeme (Ersthelfer- Systeme) etabliert. Diese stellen ein Bindeglied zwischen der spontanen Hilfe durch Notfallzeugen (Laienhilfe) und dem professionellen Rettungsdienst dar. Ihr Einsatz kann vor allem in Regionen mit langen Anfahrtszeiten des Rettungsdienstes dazu beitragen, die Zeitspanne bis zum Beginn der Notfallversorgung zu verkürzen. Ersthelfer sind zusätzlich ausgebildete und ausgerüstete, ständig einsatzbereite Mitglieder von Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Die Alarmierung erfolgt zumeist über die Leitstelle und setzt eine funktechnisch angemessene Ausstattung der Einsatzkräfte voraus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Feuerwehren in Thüringen haben bisher eine First-Responder-Einheit gebildet oder haben sich bemüht, ein derartiges System aufzubauen, und welche Probleme gab es dabei?

2. In welchen Bereich wird die Zuständigkeit für eine First-Responder-Einheit zugeordnet?

3. Wie sind die Kameraden, die in einer derartigen Einheit organisiert sind, unfall- und haftungsrechtlich abgesichert?

4. Inwieweit und in welcher Art haben die zuständigen Landkreise die Gründungsvorhaben der FirstResponder-Einheiten unterstützt (kann die Höhe der finanziellen Mittel angegeben werden)?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Grob beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bisher wird in Thüringen eine First-Responder-Einheit nur durch die Freiwillige Feuerwehr Floh im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gestellt. Nach Mitteilung des Landratsamts des Wartburgkreises beabsichtigt die Freiwillige Feuerwehr Buttlar die Gründung einer solchen Einheit. Darüber hinaus hatte auch die Freiwillige Feuerwehr Sömmerda den Einsatz von First Respondern erwogen, jedoch diese Bestrebungen nach Angabe des Landratsamts Sömmerda nicht weiter verfolgt.

Zu Frage 2: Die Bildung sogenannter First-Responder-Einheiten ist weder auf der Grundlage des Thüringer Rettungsdienstgesetzes noch des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes oder der Thüringer Feuerwehrorganisationsverordnung möglich. Insofern kommen diese Einheiten nicht im Rahmen der nach diesen Rechtsvorschriften zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Gemeinden oder Landkreise zum Einsatz. Vielmehr handelt es sich bei einer First-Responder-Einheit in der Freiwilligen Feuerwehr um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Daher gibt es auch keine verbindlichen Ausbildungsvorschriften. Es liegen lediglich Empfehlungen anderer Bundesländer vor, die in Auswertung der Erfahrungen aus Pilotprojekten gewonnen wurden.

Zu Frage 3: Da die First-Responder-Einheiten weder Aufgaben nach dem Thüringer Brand- und Katas

trophenschutzgesetz noch nach dem Thüringer Rettungsdienstgesetz wahrnehmen, können Probleme bei der unfall- und haftungsrechtlichen Absicherung bestehen. Grundsätzlich sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch bei Feuerwehrdienstunfällen in der Feuerwehrunfallkasse Thüringen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Für eine den Versicherungsschutz begründende Tätigkeit ist es nach Aussage der Feuerwehrunfallkasse notwendig, dass die Feuerwehrangehörigen für die Feuerwehr direkt tätig werden und diese Tätigkeit angeordnet oder genehmigt wurde. Darüber hinaus ist jedermann bei Unglücksfällen verpflichtet, in erforderlichem und zumutbarem Umfang Hilfe zu leisten. Es besteht dann eine gesetzliche Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch; zuständig dafür ist die Unfallkasse Thüringen. Da beide Unfallversicherungsträger unterschiedliche Leistungen gewähren, sind im Einzelfall Abgrenzungsprobleme nicht auszuschließen. Laut Stellungnahme des kommunalen Schadensausgleichs sind die in First-Responder-Einheiten tätigen Feuerwehrangehörigen über die Kommunen nach Maßgabe der allgemeinen Versicherungsgrundsätze für Haftpflichtschäden gegenüber Dritten mitversichert. Daran muss man ja auch denken.