Protocol of the Session on October 19, 2006

(Beifall bei der CDU)

Aber es kann sich, wenn das Gesetz so, wie wir uns das wünschen, in Kraft tritt, dann auch keiner darüber beschweren, wenn er seinem Kollegen nicht gönnt, dass er sich eine Öffnungszeit aussucht, die er selbst nicht gern hätte. Die Unternehmer entscheiden - im Idealfall mit ihren Beschäftigten -, wann und wie lange sie öffnen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Beeinflusst wird diese Entscheidung durch betriebswirtschaftliche Aspekte, Nachfrageseite - Konkurrenzsituation. Es ist nicht die Aufgabe der Politik, diese unternehmerische Entscheidung einzuschränken. Untersuchungen des ifo-Instituts kommen zum Ergebnis, dass der gesetzliche Ladenschluss nicht nur die Konsumenten und Einzelhändler in ihren Freiheiten einschränkt, sondern sogar die Funktionsfähigkeit des Marktes verhindert. Öffnungszeiten sind im Wettbewerb eine effiziente Reaktion auf die gewünschten Einkaufszeiten der Konsumenten. Die Liberalisierung der Öffnungszeiten kann auch von kleinen und mittleren Anbietern als kreative Suche und Gestaltung von Angebotsnischen aufgegriffen und umgesetzt werden. Eine ideenreiche, verbrauchernahe Nutzung der neuen Möglichkeiten sollte somit auch als Mittel zur Belebung von Innenstädten und Nebenzentren eingesetzt werden.

Meine Damen und Herren, es gibt schmerzhafte Entwicklungen in den Strukturen des Einzelhandels, alles unter dem geltenden Ladenschlussgesetz. Die zu beobachtenden Probleme, stagnierende bzw. gering zunehmende Umsätze, regionale Flächenüberkapazitäten, Rückgang des Beschäftigungsvolumens, finden bei geltendem Ladenschlussgesetz statt. Was als Schutz vom Ladenschlussgesetz erwartet wurde, hat nirgendwo gestimmt. Es ist nirgendwo passiert. Wir haben einen Strukturwandel, weil sich gerade die Kleinen nicht so optimale Zeiten aussuchen können, mit denen sie die größeren Chancen haben, ihre Kunden zu erreichen. Die Bedürfnisse der Kunden haben sich offensichtlich geändert. Die Kunden

stimmen mit den Füßen ab, übrigens sonst auch mit dem Mausklick oder mit der Fernbedienung beim Teleshopping.

Nun auch der Blick auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel. Worin, Herr Kollege Matschie, besteht der Unterschied zwischen Beschäftigten des Einzelhandels und anderer Wirtschaftszweige, die sich längst auf sehr variable Beschäftigungszeiten eingestellt haben? Sind Krankenschwestern, Bedienungen in Restaurants, Industriebeschäftigte, Eisenbahner, Kulturbetriebe nicht auch Arbeitnehmer, die identische Schutzrechte haben und nicht unterschiedliche?

(Beifall bei der CDU)

Längere Öffnungszeiten erhöhen den Spielraum für die Gestaltung der individuellen Arbeitszeit. Der 7. Familienbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2006 führt aus - ich zitiere, Frau Präsidentin: „So ist die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten, die keineswegs als familienfreundliche Maßnahme verstanden wurde, sondern immer wieder unter Gesichtspunkten des ökonomischen Gewinns und Verlustes der Ladenbetreiber diskutiert wurde, eine nicht unwichtige familienfördernde Chance, das Familienleben berufstätiger Väter und Mütter zu entstressen, auch das des Verkaufspersonals, das sich bei starren Öffnungszeiten sowohl als Dienstleister als auch als Kunde zugleich arrangieren muss.“ Unlängst habe ich einen sehr bildhaften Bezug auf manchen Politiker und Gewerkschafter zur Kenntnis genommen. Ich will Ihnen vortragen: „Es gibt Menschen, die trauen ihrer eigenen Hose nicht. Deshalb tragen sie Hosenträger plus Gürtel. Und es gibt Politiker, die trauen den Menschen nicht. Deshalb reglementieren sie praktisch alles und am liebsten doppelt.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ha- ben wir beim Meldegesetz gesehen.)

Ein klassisches Beispiel dafür ist gerade der Einzelhandel. Seine Öffnungszeiten sind begrenzt, angeblich um Mitarbeiter vor Ausbeutung zu schützen. Dabei gibt es ein allgemeines Arbeitszeitgesetz, das für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich ist.“ Ebenso will niemand das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, die Vorschriften für die Nachtarbeit außer Kraft setzen. Wir ändern nicht die Wochenarbeitszeiten, die tariflich vereinbart worden sind, geändert werden auch nicht die Flexibilisierungsmöglichkeiten, die dafür sorgen, dass das Familienleben besser als bisher organisiert werden kann. Hier haben wir also die typische Hosenträger-plus-Gürtel-Regelung, wenn Sie alle diese Paragraphen in einem Ladenöffnungsgesetz wie

derfinden wollen.

Meine Damen und Herren, es gibt auch Politiker, die nehmen die Menschen nicht ernst, in diesem Fall die Menschen, die Kunden und Händler sind, sonst würden sie sich fragen, was der Kunde will, wann er einkaufen will.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Na, nicht um Mitternacht.)

Sonst würden sie sich fragen: was will der Händler? Meine Damen und Herren, der Handel ist nicht vordergründig ein Beschäftigungsprogramm, er ist auch kein Feldversuch für Verwirklichung von Arbeitnehmerrechten; er dient der Befriedigung der Bedürfnisse von Kunden. Dabei kann der Händler die Interessen der Kunden in zwei Richtungen lenken und beeinflussen: einmal mit Marketing und Werbung, also in die Richtung, was eingekauft werden soll, und zweitens mit den Öffnungszeiten, wann eingekauft werden soll. Ich will es mal ziemlich deutlich formulieren: Ein Händler ist nicht erfolgreich, weil er besonders arbeitnehmerfreundlich ist, sondern weil er besonders kundenfreundlich sein Geschäft führt.

Meine Damen und Herren, natürlich weiß ich, dass dabei auch zufriedene Arbeitnehmer, auch in ihren Rechten geschützte Arbeitnehmer eine Rolle spielen. An die Adresse mancher Händler will ich aber auch sagen, ein Händler führt sein Geschäft auch nicht besonders erfolgreich, weil er es besonders händlerfreundlich gestaltet. Der Nutzen von Öffnungszeiten bestimmt sich nach dafür aufzuwendenden Betriebskosten und den zu verschiedenen Zeiten zu erwartenden Kundenfrequenzen bzw. den zu erwartenden Umsätzen und Erträgen. Natürlich existiert ein unternehmerisches Risiko für die einzelnen Unternehmen, zu den falschen Zeiten geöffnet zu haben und Kosten in Kauf zu nehmen, denen keine Erträge gegenüberstehen. Auch für den Kunden gibt es ein Risiko, und zwar das Risiko, zur falschen Zeit am falschen Ort zu sein, also vor verschlossener Ladentür zu stehen.

Diese Risiken will ich den Marktteilnehmern nicht abnehmen durch beschränkte und damit indirekt festgelegte Öffnungszeiten. Ich will, ich habe es hier gesagt - und, Herr Kollege Gerstenberger, ich stehe dazu -, nicht mehr Schiedsrichter oder Buhmann sein, je nach Gemengelage. Wer was, wann und wo kauft und verkauft, sollen die Marktteilnehmer an Werktagen künftig bitte schön selbst entscheiden. Der Druck auf Händler steigt, sich auf abgestimmte einheitliche Öffnungszeiten zu verständigen, denn Kunden stehen ungern vor verschlossenen Ladentüren und werden Ausweichmöglichkeiten in anderen Geschäften suchen, daran gibt es keinen Mangel. Die Politik soll nicht länger Schiedsrichter sein zwischen

den einzelnen Vertriebsformen des Handels, die Politik soll Unternehmern nicht länger vorschreiben, wann und wie lange sie arbeiten dürfen. Zur Wiederholung noch mal das Zitat von Ludwig Erhard in seinem Buch, wo es stand für alle: „Ich will mich aus eigener Kraft bewähren. Ich will das Risiko des Lebens selber tragen. Ich will für mein Schicksal selbst verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.“

Meine Damen und Herren, gegenüber dieser Öffnung der Sonn- und Feiertagsschutz: Er genießt in Deutschland aus gutem Grund Verfassungsrang. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt. Das ist in unserer Gesellschaft ein Konsens, der von der Mehrheit getragen wird.

(Beifall bei der CDU)

Der Sonntag ist ein besonderer Tag, der für Familie, Religion und Freizeit genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 9. Juni, welches Herr Kollege Matschie hier ebenso angesprochen hat, auf die abgewiesene Verfassungsbeschwerde der Kaufhof AG gegen das Ladenschlussgesetz - hat einstimmig das grundsätzlich bestehende Öffnungsverbot an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen für verfassungskonform erklärt. Seelische Erhebung soll nach Auffassung des Verfassungsgerichts nicht nur Religionsausübung bedeuten, sondern umfasst auch die Verfolgung profaner Ziele wie die persönliche Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung. Wir schreiben den Menschen nicht vor, wie oder womit sie den Sonn- und Feiertag verbringen sollen, halten aber fest an der Besonderheit dieser Tage für das Zur-Ruhe-Kommen - soziokulturelle Errungenschaft. Die Bedeutung des Sonntags als des einzigen Tages, an dem regelmäßig niemand arbeiten muss, nimmt zu. Wegen der Ausweitung der Zeit für gewerbliche Tätigkeiten und der Forderung nach möglichst umfassender Flexibilität der Arbeitnehmenden darf man den Schutz der Sonn- und Feiertage nicht etwa vermindern, sondern muss diesen Schutz - im Gegenteil - verstärken.

(Beifall bei der CDU)

Der Sonntag ist Familientag. Er ist für Familie und Freunde und gemeinsam erlebte Zeit oft der einzige Tag. Eine aktive Familien- und Freundschaftskultur des Sonntags setzt positive Zeichen gegen die überwiegend passiven Konsumangebote der Freizeitindustrie. Dass vielen Menschen das Shopping, das Einkaufen selbst, zur seelischen Erhebung offensichtlich dient, weiß ich. Das reicht aber nach meiner Überzeugung und der Überzeugung meiner Fraktion nicht aus, den Sonntagsschutz generell infrage zu

stellen. Deshalb die Regel: Sonntags bleiben die Geschäfte geschlossen, die Ausnahmen hierfür sind definiert, wohl begründet und unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen formuliert.

Noch einige Punkte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf: Wir sind in der ersten Lesung. Sie erkennen in den 16 Paragraphen eine sehr einfach strukturierte Gliederung. Das ist einmal der erste Block, die allgemeine Ladenöffnungszeit, also 6 mal 24, dann zweitens - ein eingeführter Begriff, um diesen Sonntagsschutz auch zu nennen, ist als Schutzzeit zu deklarieren - der Schutz der Sonn- und Feiertage. Der dritte Block enthält die Ausnahmen von diesem Schutz der Öffnung an den Sonn- und Feiertagen und natürlich, das ist selbstverständlich, muss das Gesetz auch einen Abschnitt dafür haben, dass die Kontrollen und Sanktionen festgeschrieben sind. Die meisten Diskussionen und Streitfragen bei den Ausnahmen betreffen die Sorge vor der Aushöhlung der Schutzzeit und die Frage der Wettbewerbsverzerrung - warum darf der eine aufmachen und warum darf der andere nicht. Aber auch in diesem Teil ist der stärkste Gestaltungsanteil aus Landessicht. Deshalb ist sehr deutlich zu sagen, in der Frage des ersten Advents, der nun mal im November und mal im Dezember liegt, aus dem alten Ladenschlussgesetz daher auch eine Rechtsunsicherheit barg, haben wir uns dazu entschlossen zu sagen, der erste Advent ist in jedem Fall einer dieser vier Sonntage, die zusätzlich den Händlern zur Verfügung stehen, mit dem Blick darauf, dass der erste Advent als Start des Weihnachtsgeschäfts genutzt wird, und mit der Bitte und dem Aufruf an die Händler verbunden, möglicherweise den Verkauf von Weihnachtsmännern im August einzustellen, also nicht so frühzeitig damit zu beginnen, sondern damit einen Haltepunkt zu machen.

(Beifall bei der CDU)

Das Zweite ist, das ist schon sehr stark diskutiert worden, das ist eine...

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sie wollten doch den Händlern nichts vor- schreiben.)

Natürlich, aber nichtsdestotrotz, Herr Matschie, müsste doch auch aus Ihrem geistlichen Hintergrund deutlich sein, der Advent fängt im Dezember an, also kann man doch …

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Da ist ein Widerspruch in Ihrer Argumentation.)

Ja, dann lesen Sie es vielleicht noch nach. Die zweite Spezialität, die ich hier annehmen will, ist die Frage der Festlegung der touristischen Orte und Wall

fahrtsorte, wo wir deutlich sagen, wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken, indem die Festlegung dieser Orte als Möglichkeiten einer Sonntagsöffnung den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten anvertraut wird. Ich bin sehr optimistisch, dass an dieser Stelle sehr verantwortlich umgegangen wird, dass mit dieser Regelung an die Kommunen, an die Kreise eine Entscheidungsmöglichkeit gegeben wird, ohne dass ihnen damit beispielsweise ein finanzieller Mehrbedarf entsteht.

Ich will für meine Fraktion sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr wohl auch gründlich und ausführlich sowohl mit Ihnen als auch mit den Betroffenen diskutieren werden. Das heißt, auch wir haben vor, eine mündliche Anhörung mit einem großen Kreis von Anzuhörenden vorzuschlagen. Möglicherweise kann man das wie üblich auch so machen, dass man ihnen zunächst die Gelegenheit gibt, sich in einer Frist schriftlich zu äußern - das ist, denke ich, dem jeweiligen Ausschuss unbenommen - und dann die Anhörung mündlich durchzuführen. Aber, Herr Kollege Matschie und auch Herr Gerstenberger, ich sage Ihnen ganz deutlich, ich habe es in meiner Fraktion auch gesagt, ich befürchte, dass hier eine Tendenz einer umschriebenen gründlichen Beratung vorherrschen wird mit dem Ziel, die Geschichte zu verzögern. Meine Fraktion hat gesagt, wir wollen zügig beraten.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen, dass das Gesetz zur zweiten Beratung in die Novembersitzung hier in den Landtag wieder zurückkommt, damit es pünktlich -

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS)

doch, Herr Buse, das wollen wir - zum Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt. Ich sage Ihnen das ganz deutlich, auch unter dem Blick, dass dieses Weihnachtsgeschäft das letzte ist vor der ab 1. Januar 2007 geltenden Mehrwertsteuererhöhung um 3 Prozentpunkte. Das wird noch einmal zusätzlich ein Druck auf den Handel geben, zu kaufen.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

Wir wollen zügig handeln. Deshalb darf ich für meine Fraktion noch folgenden Vorschlag unterbreiten: Wir beantragen die Überweisung des Gesetzentwurfs nur an zwei Ausschüsse, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten - das ist, glaube ich, selbstverständlich, dass wir ihn mit vorschlagen - und zum Zweiten an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit federführend. Auch da die Begründung, die ich zur Entscheidung des Bundestages schon gegeben habe: Es ist dem Kompe

tenztitel Wirtschaft zugeordnet worden und deshalb sind wir der Meinung, dass auch der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit als federführender Ausschuss diese Beratung durchführen kann mit der Maßgabe, die entsprechende Anhörung durchzuführen und die Beratung bis zum Novemberplenum abzuschließen.

Meine Damen und Herren, dann, denke ich, werden wir hier an dieser Stelle endlich auch einmal ein gutes Beispiel haben, wie nicht nur von Deregulierung und Liberalisierung geredet wird, sondern in der entsprechenden Gesetzesmaterie auch umgesetzt wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, am 1. September 2006 ist die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten vom Bund auf die Länder übergegangen. Die Thüringer CDU-Fraktion hat nunmehr einen Entwurf für ein Ladenöffnungsgesetz vorgelegt. Im Namen der Thüringer Landesregierung begrüße ich diese Initiative.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb möchte ich jetzt auch nicht hier und heute Einzelfragen und Einzelpunkte diskutieren, das sollte meines Erachtens der Anhörung und der Ausschussarbeit vorbehalten bleiben, ich möchte nur auf einige Grundlinien im Gesetz eingehen. Im Übrigen bestehe ich natürlich auf der Aussage, dass ich auch Mitglied der CDU-Fraktion bin und insofern auch Miteinreicher dieses Gesetzes. Ich unterstützte ausdrücklich die Intention der CDU-Fraktion, dass wir aus dem Ladenschlussgesetz ein Ladenöffnungsgesetz machen, dass nämlich der Angebotscharakter dieses Gesetzes damit auch verbal unterstrichen und umschrieben wird.

Die Neuordnung der Ladenöffnung ist aus einer Vielzahl von Gründen seit Langem überfällig. Das bisherige Gesetz über den Ladenschluss stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahre 1956. Also wir haben ein, wenn Sie so wollen, 50 Jahre altes Ladenschlussgesetz in diesem Jahr begangen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen in Deutsch

land erheblich gewandelt. Das heißt natürlich, dass wir solche Gesetze auch diesen Wandlungen anpassen müssen. Denn die Arbeits- und Lebensbedingungen sind heute ganz andere, als sie noch vor 50 Jahren waren. Das hat sich auch auf das Einkaufs- und Freizeitverhalten der Bürger ausgewirkt. Zwar wurde das Ladenschlussgesetz in den letzten Jahren häufig in einzelnen Punkten geändert, doch es wird der heutigen Lebenswirklichkeit insgesamt nicht mehr gerecht. Wie Herr Kollege Kretschmer eben gesagt hat, wir haben den Versandhandel, wir haben das Internet und wir haben eine neue Mobilität der Bürger. Das fordern wir von ihnen in Bezug auf den Arbeitsmarkt und deshalb muss dies auch Auswirkungen auf die Einkaufsmöglichkeiten haben. Im Übrigen: An Tankstellen, Bahnhöfen und Flugplätzen sind die klassischen Ladenschlussvorschriften ja bereits gefallen. Herr Kollege Kretschmer hat gesagt, sie sind durchlöchert wie ein Schweizer Käse.

Die meisten europäischen Nachbarländer haben verlängerte Ladenöffnungszeiten und die Probleme, Herr Gerstenberger, wie sie hier von Ihnen beschrieben worden sind, sind dort nicht so eingetreten. Die Erfahrungen sind weitgehend positiv. Deshalb sagen wir - und ich sage das Gleiche wie Herr Kollege Kretschmer -, der Staat soll Unternehmern nicht länger vorschreiben, wann und wie lange sie arbeiten dürfen, und das steht natürlich ausdrücklich auch unter dem Vorbehalt, dass Arbeitnehmerschutz gewährleistet ist.