Daher muss ich an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen, Herr Minister Goebel, es ist uns ganz egal, wie Sie Ihre verkappten Studiengebühren nennen. Die SPD-Fraktion lehnt sie auf jeden Fall ab!
Wir haben auch nicht vergessen, dass ein Ministerpräsident Althaus vor noch nicht allzu langer Zeit wiederholt dem Landtag gegenüber versichert hat, es werde in Thüringen keine Studiengebühren vor 2009 geben. Die geplante Einführung des sogenannten Verwaltungskostenbeitrags 2007 zeigt nur allzu deutlich, was davon zu halten ist, wenn der Ministerpräsident öffentlich sein Wort gibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann Ihnen auch gern erklären, warum wir gegen jede Art allgemeiner Studiengebühren sind. Unsere ablehnende Haltung hat vor allem soziale Gründe. Aus unserer Sicht wird eine derartige Gebührenerhebung vor allem Kinder aus einkommensschwachen Familien von den Hochschulen fernhalten und damit die ohnehin schon vorhandene soziale Schieflage bei der Zusammensetzung der Studentenschaft noch weiter verstärken.
Wenn wir aber im internationalen Bildungswettbewerb mithalten wollen, brauchen wir in den kommenden Jahren nicht weniger, sondern deutlich mehr Studierende. Dies hat auch der jüngste OECD-Bildungsbericht erst vor Kurzem wieder vor Augen geführt. Das Ziel muss es sein, künftig bis zu 40 Prozent eines Altersjahrgangs an die Hochschulen zu führen, also endlich den OECD-Durchschnitt zu erreichen. Thüringen ist von dieser Zielmarke noch meilenweit entfernt. Gegenwärtig erreichen wir mit einer Studienquote von 17,3 Prozent nicht einmal den Bundesdurchschnitt von rund 20 Prozent. Studiengebühren würden sich vor diesem Hintergrund bloß kontraproduktiv auswirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an einigen Stellen hat die von mir skizzierte massive Kritik der Hochschulen am Novellierungsvorhaben der Landesregierung zwischenzeitlich Wirkung gezeigt. Gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf weist der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Hochschulgesetznovellierung eine Reihe inhaltlicher Veränderungen auf. Wir begrüßen es ausdrücklich, wissen aber auch, dass diese Verbesserungen nicht einem plötzlichen Erkenntnisgewinn der kultusministeriellen Denkfabrik zu verdanken sind, sondern allein dem großen Engagement der Thüringer Hochschulen. Der aktuelle Gesetzentwurf nimmt beispielsweise eine deutliche Kompetenzreduzierung beim geplanten Hochschulrat vor. Con cralu sales haben dessen Beschlüsse nur noch beratenden oder empfehlenden Charakter. So besitzt der Hochschulrat nicht länger wirklich Ent
scheidungsbefugnisse bei der Bestätigung und Fortschreitung der vom Präsidium aufgestellten Struktur- und Entwicklungspläne der Hochschule sowie bei der Bestätigung der Grundsätze der Ausstattung und der Mittelverteilung. Die Beschlussfassung in diesen Punkten nimmt fortan allein das Präsidium vor. Es hat dabei die Voten des Hochschulrates sowie die entsprechenden Stellungnahmen des Senats lediglich zu berücksichtigen und zu würdigen. Wir haben es also bei der Kompetenzreduzierung des Hochschulrats zugleich mit einem beträchtlichen Machtzuwachs des ohnehin schon starken Präsidiums zu tun. Kritisch zu hinterfragen ist bei dieser Neuregelung, ob ein derartiger Kompetenzgewinn der Hochschulexekutive wirklich gerechtfertigt ist oder ob damit das durch die geplante Einführung des Präsidialsystems ohnehin in Schieflage geratenen Systems der hochschulinternen Checks und Balances zwischen Hochschulleitung und Senat vollends zum Kippen gebracht wird. Im letzteren Fall wäre es sicherlich sinnvoller, die vom Hochschulrat entzogenen Kompetenzen nicht zum Präsidium, sondern zum Senat zu verlagern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weitere substanzielle Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf haben sich in der vorliegenden Novelle hinsichtlich der Stellung des Präsidenten innerhalb des Präsidiums der Wahl und Abbestellung der Dekane sowie der Übergangsfristen zur Anpassung der Hochschulstrukturen, der Ordnungen und Satzungen an die neuen Gesetzesbestimmungen ergeben. Wir bewerten diese Korrekturen ausdrücklich als positiv. Dennoch muss auch festgehalten werden, dass es bei anderen zentralen Punkten der Hochschulgesetznovelle keine Verbesserung gegenüber dem Referentenentwurf gegeben hat. Nach wie vor ist seitens der Landesregierung die Einführung der Präsidialverfassung als Pflichtmodell vorgesehen, obwohl sich die Hochschulen hier für ein Optionsmodell ausgesprochen haben.
Unverändert sind auch die fragwürdigen Bestimmungen zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie die unzureichenden Regelungen zur Finanzausstattung der Hochschulen. Und schließlich ist auch zu kritisieren, dass das Kultusministerium unvermindert an der Einführung des zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrages festhält.
Angesichts dieses nach wie vor bestehenden großen Änderungsbedarfs ist unsere Haltung gegenüber der Gesetzesnovelle unvermindert kritisch. Um es ganz klar zu sagen, auch die SPD-Fraktion ist für
eine Ausweitung der Hochschulautonomie. Auch wir treten für größere Effizienz bei der hochschulinternen Entscheidungsfindung ein. Der Regierungsentwurf leistet jedoch in seiner jetzigen Form keinen Beitrag zur Realisierung dieser hochschulpolitischen Ziele.
Mit einer Umsetzung seiner zentralen Punkte würde vielmehr das Gegenteil unserer Intention erreicht. Wir halten die Novelle daher derzeit nicht für zustimmungsfähig und schlagen ihre Überweisung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien vor. Dort werden wir dann versuchen, aus dem jetzigen Stückwerk doch noch eine zielführende Hochschulgesetzesnovelle zu schaffen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir begrüßen, dass die Regierung nunmehr den Gesetzentwurf vorgelegt hat, bekennen allerdings, dass wir uns ihn ein paar Monate früher gewünscht hätten, um im Parlament in größerer Tiefe und auch mit einem Stück mehr Gelassenheit die Voraussetzung zu schaffen, dass viele notwendigen Regelungen zum 01.01.2007 in Kraft treten können.
Das wird - ich greife schon einmal vor, auch wir werden Ausschussüberweisung beantragen - dazu führen müssen, dass wir wahrscheinlich parallel schriftlich und mündlich anzuhören haben, weil es ansonsten in dem klassischen Stufenverfahren zeitlich nicht mehr aufgeht. Insoweit ein kleines Bedauern. Aber trotzdem haben wir zur Kenntnis genommen, dass es sich hier um einen Regierungsentwurf handelt, anders als der Vorredner, der 80 Prozent seiner Rede immer wieder nur vom Referentenentwurf gesprochen hat, der für die regierungsinterne Erarbeitung des Gesetzentwurfs von großer Bedeutung war, aber uns als Parlament wirklich nur noch als Anekdote tangiert. Für uns ist entscheidend, was die Regierung eingebracht hat. Und da sind interessante Neuerungen unsere Hochschulen betreffend enthalten. Dieser Entwurf der Regierung gibt die Möglichkeit, dass sich unsere Hochschulen der Entwicklung, die nicht nur national, sondern insbesondere international eingetreten ist, anpassen können. Wir übernehmen keine Vorreiterrolle. Das Bild, das hier ge
zeichnet wurde, dass man die Hochschulen in eine völlig ungewisse Zukunft schicken würde und an ihnen herumexperimentiert und nicht ordentlich ausstattet, das stimmt so nicht. Ihr Bild von Hochschule erinnert mich sehr an das Gleichnis der Löwen im Zoo, die heftig brüllen „Gitterstäbe weg, aber Fütterung pünktlich um 3.00 Uhr“.
Also, meine Damen und Herren, das funktioniert nicht. Zu Freiheit, die ja gefordert wird, gehört automatisch auch mehr Verantwortung. Wenn man
- da gehört auch das Füttern dazu, ja, dazu komme ich noch, ganz bestimmt komme ich noch darauf - mehr Verantwortung übernehmen will, muss man sich fragen, ob diese Strukturen, die jetzt existieren, diese Verantwortung auch sachgerecht schultern können. Da kommt die Regierung zum richtigen Entschluss, da ist Bedarf, etwas zu verändern. Nun mag es der einen oder anderen Hochschule etwas schwerfallen, Abschied von der Gruppenuniversität zu nehmen. Dass es ausgerechnet die Hochschule in Thüringen ist, die ich am besten von innen her zum Teil kenne, bedaure ich sehr, aber da führt nun hoffentlich kein Weg mehr daran vorbei, eine zunehmende Verlagerung von der Gruppenuniversität zur personellen Verantwortung ist mittlerweile unumgänglich, wenn man die neuen Aufgaben schultern will.
Es kommen viele Entscheidungen auf Hochschulen zu. Vieles, was bisher nach außen verlagert war, die Ressourcenzuweisung, die Gerätebestimmung, vieles, vieles, vieles muss jetzt im Inneren erstritten und erarbeitet werden. Das verlangt ganz bestimmt eine personale Verantwortung. Ich kann gerne wieder meine Diktaturerfahrung, die mich am meisten geprägt hat, hier auch noch mal wiedergeben: In der Diktatur war es leicht bei kollektiven Entscheidungen: Wenn es gut ging, waren es alle, wenn es schlecht ging, war es keiner. Das kann nicht Leitbild für Hochschulen sein und sollte schon gar nicht Leitbild für uns heute sein, sondern man sollte Verantwortung zuweisen und diese Personen auch daran messen.
Es ist eine Katastrophe gezeichnet worden mit der Einführung des Präsidialprinzips, und dass da eventuell auch jemand von außen kommen könnte - welch ein Skandal, Frau Dr. Kaschuba.
Ja, Sie haben es aber so ausgedrückt, Sie fanden das ganz schlimm. Wie könnte das sein, dass da jemand von außen käme. Nun haben wir schon eine
Hochschule, die das Präsidialprinzip hat, und beide Präsidenten kamen nicht aus dieser Hochschule. Ich kann nicht erkennen, dass damit eine Katastrophe verbunden gewesen wäre, weder beim Gründungspräsidenten noch beim aktuellen Präsidenten. Also, die Hochschulen haben die Möglichkeit, ihren Präsidenten aus ihrer Mitte zu gewinnen, selbstverständlich, das steht ihnen völlig frei,
aber es gibt auch die Möglichkeit, sich zu öffnen und jemanden von außen zu nehmen, möglicherweise von einer anderen Hochschule, möglicherweise aber auch jemanden, der in den letzten paar Jahren nicht an einer Hochschule tätig war. Wenn das die geeignete Person ist, männlich oder weiblich, dann wollen wir doch möglichst die Besten, die die Hochschule führen und nicht versuchen, eine Käseglocke darüber zu machen und dann so lange die Leute einzusperren, bis weißer Rauch aufkommt. Das ist nicht das Leitbild. Richtig ist, dass wir jetzt dezidiert zu einer hauptamtlichen Hochschulleitung kommen. Da geht Thüringen noch nicht einmal so weit, wie schon andere Länder. Im Moment ist hier nur der Kanzler und der Präsident hauptamtlich vorgesehen. Es gibt in Deutschland schon drei Länder, die auch mindestens einen Vizepräsidenten als Hauptamtlichen vorschreiben und international geht es so weit, dass dann die ganze Hochschulleitung bis zu den Dekanen hauptamtlich geführt wird.
Hier wird über die Jahre ein neuer Typ von Managern zu entwickeln sein, die sowohl die wissenschaftlichen Belange, Belange der Lehre vertreten, aber auch die betriebswirtschaftlichen Aspekte in Hochschulen einbringen, die unabdingbar sind, wenn unsere Hochschulen im Wettbewerb bestehen wollen. Hier kommt etwas, was besonders wichtig ist: Die vermeintliche Gleichheit unserer Hochschulen, die es noch nie so gegeben hat, wird jetzt auch offiziell als nachrangig betrachtet, sondern man will Exzellenz gewinnen und bringt die Hochschulen in eine ganz konkrete Wettbewerbssituation um die besten Ressourcen, aber insbesondere auch um die besten Studenten und um die besten Ergebnisse. Dazu sind diese Veränderungen an unseren Hochschulen unabdingbar, sonst hecheln wir irgendwann der Entwicklung hinterher und das ganze Land nimmt Schaden. Wenn wir sehen, was da international im Hochschulwesen passiert ist, dann sind wir verpflichtet, gesetzgeberisch zu handeln. Die verbindliche Struktur des Studiums konsekutiv und die Abschlüsse nach Bachelor und Master sind einer dieser wesentlichen Schritte, um im Wettbewerb nicht nur national, sondern gerade auch international bestehen zu können.
Dass Hochschulen ein bedeutsamer Wirtschaftfaktor sind, sollte hoffentlich hier jedem klar sein und dass man mit Hochschulen noch viel mehr Erfolg haben kann, zeigen Innovationen in den letzten Jahren, die es sowohl in England, in Österreich, aber gerade auch in Australien gegeben hat. In Australien macht man mit dem Bildungsmarkt mittlerweile mehr Umsatz, sowohl die direkte Bildung wie die Weiterbildung, als mit der Eisen- und Stahlindustrie. Das zeigt, welche Bedeutung Hochschulen für ein Land haben. Wir sollten aufpassen, dass wir diesen Zug der Zeit nicht verpassen. Deshalb ist es unumgänglich, unsere Hochschulen fit zu machen für den Wettbewerb. Ich sehe die Entwicklung tatsächlich weitergehen, als es der momentane Entwurf möglich macht. Ich sehe für die nächsten Jahre da Korrekturbedarf. Wir werden wahrscheinlich bei der Professionalisierung der Hochschulleitungen weiter voranzuschreiten haben. Aber ich muss erkennen, dass im Moment offensichtlich in unserer Hochschullandschaft mehr nicht umsetzbar ist. Das hat sich gezeigt mit dem Widerstand gegen einen Hochschulrat, der im Wesentlichen zu entscheiden hat, wie das in Österreich regelmäßig passiert und wie es auch in Baden-Württemberg noch viel konkreter ausformuliert ist.
Nun kamen die Bedenken der Rechtswissenschaftlichen Fakultät von Jena hier zur Sprache, die schon im Juni in ihrem Deckblatt von einem Gesetzentwurf geschrieben haben, als es noch ein Referentenentwurf war. So viel vielleicht zur Sorgfalt, die man dort walten lässt. Man könnte das wissen, wenn man über den Aufbau des Staatswesens selber lehrt, dass man zu dem Zeitpunkt noch keinen Gesetzentwurf hatte, aber lassen wir das weg.
Die verfassungsmäßigen Bedenken teilen wir nicht. Die weitaus weitergehende Regelung in BadenWürttemberg ist dort seit 2005 in Kraft und BadenWürttemberg ist genauso dem Geltungsbereich des Grundgesetzes unterworfen wie wir und es hat dort zu keiner Klage geführt.
Also, wenn die weitergehende Regelung in BadenWürttemberg nicht verfassungswidrig ist, Herr Döring, dann ist es die vormalige Regelung aus dem Referentenentwurf zum Hochschulrat ganz bestimmt auch nicht.
Ich spreche über die Kritik, die Sie angebracht haben. Sie haben die Kritik angebracht und ich gehe darauf ein. Ich nehme Sie offensichtlich bedauerlicherweise immer noch ernst, vielleicht sollte ich das lassen, aber ich versuche es immer wieder. Und Ihrem jungen Kollegen würde ich empfehlen, nicht so blind abzulesen, was man ihm aufgeschrieben hat, sondern sich zunehmend eigene Gedanken zu machen.
Nein, nein. Sie können ja irgendwann selber als Parlamentarischer Geschäftsführer mal in die Geschäftsordnung schauen und mal sehen, ob Sie sie einhalten.
Schauen Sie mal nach, ob Sie sie einhalten und wenn Sie das nächste Mal ans Pult gehen, dann können Sie mich wieder kritisieren. Als Parlamentarischer Geschäftsführer würde ich mich schämen, wenn ich jetzt so was hier behaupte. Aber gut, das ist nicht das Thema, Sie sind heute eh nicht das Thema, sondern die Hochschulen sollten in unserem Blick sein und damit die Zukunft. So rückwärtsgewandt, wie Sie hier auftreten, gute Nacht für dieses Land, wenn Sie Verantwortung bekämen.
Aber deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, komme ich auf den Hochschulrat und die Bedenken, die es gab, zurück. Ich sehe auch für die Zukunft wieder eine Korrektur, dass man dort auch wieder verstärkt zu verbindlichen Entscheidungen kommt.
Jetzt kam die Frage auf: Sollen das nicht mehr Hochschulangehörige sein, die dort bestimmen? Das ist eine spannende Frage. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass es schwierig ist, überhaupt Hochschulangehörige in eine Aufsicht zu platzieren und im Grunde genommen ist es ja eine solche. Fremde Hochschulangehörige, also Angehörige anderer Hochschulen halte ich glatt in Hochschulräten für ausgeschlossen und bitte auch darauf zu achten, dass es nicht dazu kommt, denn dort wird über die Perspektive der Hochschulen geredet, da wird sehr sensibel über Chancen bestimmter Forschungsfelder gesprochen und das ist ein Spezialwissen, bei dem nicht ausgeschlossen ist, dass es an andere Hochschulen abfließt. Lassen Sie mich eine Analogie aus dem Wirtschaftsleben nehmen. Es ist für alle hoffentlich hier unvorstellbar, dass ein Mitglied der Commerzbank, des Vorstandes der Commerzbank, im Aufsichtsrat der Deutschen Bank sitzt. So sollte es eigentlich auch ausgeschlossen sein, dass fremde Hochschulangehörige in unseren Hochschulräten sit
zen; und bei Mitgliedern der eigenen Hochschule haben wahrscheinlich dann die Präsidenten ein Problem in nicht zu wünschenden disziplinarischen Angelegenheiten möglicherweise ihre eigene Aufsicht kritisieren zu müssen. Da ist eine gewisse Schwierigkeit schon abzusehen. Wer kann sich das leisten, seine eigene Aufsicht zu kritisieren? Aber wenn es gleichzeitig Untergebene sind, ist es ja dann doch geboten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Hochschulmedizin ist von meinen Vorrednern, außer vom Minister, gar nichts gesagt worden. Ich finde, da ist ein großer Wurf gelungen, der im Einvernehmen mit den Beschäftigten dort zu einer wesentlichen Entwicklung geführt hat. Man hatte Angst vor Strukturveränderungen, man hatte Angst vor einer völligen Privatisierung, die auch wir einmal erwogen haben, aber damit sind im Moment zu viele Fragezeichen verbunden. Ist da noch ausreichend die Freiheit der Forschung gewährt? Die Frage ist auch in Hessen noch nicht endgültig beantwortet, aber wir werden das interessiert beobachten, wie erfolgreich das in Mittelhessen ist. Aber es war Änderung angesagt. Das Hochschulklinikum hat in den letzten Jahren ein millionenhohes Defizit für den Landeshaushalt gebracht. Die Strukturen waren so ineffizient, dass es auch für die Zukunft nicht hätte besser werden müssen. Die neuen Strukturen werden deutlich mehr Verantwortung diesem Klinikum übertragen, aber auch die Möglichkeit geben, wirtschaftlicher zu werden und damit die Belastung für den Landeshaushalt auszuschließen.
Dann ist noch etwas geschehen, was ich mir - da schließe ich mich Herrn Eckardt von der SPD an - für die ganzen Hochschulen gewünscht hätte. Man überträgt die Immobilien des Klinikums an diese neue Struktur. Wie aus der Not heraus das Klinikum überhaupt demnächst noch fertig bauen zu können, denn es wird Kredite nehmen müssen für den Bau und hat dann den Finanzdienst aus der eigenen Leistungskraft zu leisten. Ich hätte mir gewünscht, dass wir an dieser Stelle ein Stück weitergekommen wären und den Hochschulen die komplette Bauherreneigenschaft und die komplette Dienstherreneigenschaft übertragen hätten.
Nicht bloß die, die es wollen, sondern alle - wenn, dann an alle, aber auch dort sind unsere Hochschulen in der Breite noch nicht fit für diese Aufgabe. Das müssen wir zum heutigen Zeitpunkt erkennen. Aber wir müssen sie darauf vorbereiten, denn eine echte Autonomie der Hochschule führt auch zu diesen beiden unabdingbaren Eigenschaften. In der Rolle des alleinigen Dienstherren wünschte ich mir auch