Protocol of the Session on September 28, 2006

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Man kann über Wirkungen, auch über langfristige Wirkungen von öffentlichen Debatten in diesem Parlament durchaus diskutieren und streiten. Ich gehe aber davon aus, dass der Anschlag, den die Hessische Landesregierung mit ihrer Gesetzesnovelle auf das Sparkassensystem plant, tatsächlich verheerender ist als eine Diskussion, um diese Gefahren letztlich abzuwehren. Ich möchte dabei auf den aus meiner Sicht zentralen Punkt kommen, Frau Ministerin. Sie haben von Ihren Gesprächen mit den Hessen berichtet, wonach Sie sich einig sind, den öffentlichen Auftrag zu sichern und letztlich über das Gesetz zunächst eine Privatisierung auszuschließen. Auf diese Position ziehen Sie sich zurück, aber das ist ja der zentrale Kritikpunkt, den wir auch im Haushaltsausschuss diskutiert haben und den Sie nicht ausräumen können. Die hessische Gesetzesnovelle macht die Klagen von Privatbanken vor dem Europäischen Gerichtshof erst möglich und erst wahrscheinlich.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dann ist es wie auf hoher See, es kann in 5, es kann in 10 oder in 15 Jahren entschieden werden, aber irgendwann wird es entschieden und mit dieser Gesetzesnovelle ist der Einstieg bereitet, dass die Privatbanken sich über die Sparkassen hermachen.

Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion müssen Sie hier ein zentrales Stoppsignal geben. Das lösen Sie nicht in internen Verhandlungen, sondern hier sind klare Ansagen von Anfang an notwendig, um dieses Tor nicht erst aufzumachen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, uns überrascht natürlich auch der Vorwurf nicht, dass wir uns wiederum mit unserem Gesetzentwurf letztlich doch schaden, aber wie stehen Sie dann zu den Äußerungen und zu den Befürchtungen des Sparkassen- und Giroverbandes? Die vertreten in dieser Frage unsere Position, sie mahnen, sie machen sich Sorgen. Schaden sie mit ihrer Position etwa auch den eigenen Interessen? Ich glaube, nein. Andersherum wird ein Schuh daraus. Wir müssten sehr deutlich auch von diesem Hause ausgehend das Signal ausgeben, das, was die Hessen vorhaben, ist mit uns nicht zu machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin, ich kann Sie nur noch einmal auffordern, zum Akteur zu werden in diesem Prozess und nicht passiv zu warten, weil, Sie werden, wenn die Hessen ihre Gesetzesänderung durchziehen, nicht darum herumkommen, eine Klarstellung, eine Klärung in dem eigenen Staats

vertrag zu leisten. Um diese Frage werden Sie nicht herumkommen. Da wird nicht bloß Thüringen in dieser Situation sein, sondern alle Länder, die ähnlich verfasst sind, werden klarstellende Änderungen in ihre jeweiligen Landesgesetze aufnehmen müssen. Deshalb bitte ich Sie noch einmal, Ihre Position hierhin gehend zu überdenken, sehr aktiv zu werden, sehr deutlich zu werden an diesem zentralen Pfeiler, was die möglichen Klagen vor dem EU-Gerichtshof betrifft, keinen Spielraum zu lassen.

Meine Damen und Herren, weil ich vom Grundsatz her bisher auch aus der CDU-Fraktion noch nichts anderes vernommen habe, man will die Sparkassen erhalten, aber man will es vom Grundsatz, glaube ich, dass wir über diesen Gesetzentwurf in den entsprechenden Ausschüssen weiter beraten sollten. Deshalb beantrage ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und an den Innenausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen derzeit keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist beantragt worden die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss federführend und die Überweisung an den Innenausschuss. Ich lasse als Erstes abstimmen über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer für eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Mit Mehrheit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist mit Mehrheit die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.

Ich schließe die Beratung dieses Tagesordnungspunkts für heute und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung des Thürin- ger Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2261 - ERSTE BERATUNG

Die Fraktion der SPD wünscht das Wort zur Begründung; ich erteile es Ihnen, Frau Abgeordnete Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die SPD-Landtagsfraktion legt Ihnen heute eine Gesetzesnovelle zum bestehenden Rettungsdienstgesetz vor. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf. Seit 1992 ist das Gesetz nur marginal geändert worden und das, obwohl sich sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen wesentlich geändert haben. In der Öffentlichkeit viel diskutiert, zum 01.01.2007 auch intensiv wirksam, die europäische Arbeitszeitrichtlinie. Wir wissen, Mangel an niedergelassenen Ärzten ist zu verzeichnen und wird sich verschärfen und die unzureichende gesetzliche Verpflichtung aller Beteiligten stellt uns vor neue Herausforderungen. Leider haben wir bis zum heutigen Tag keine Reaktion des Innenministeriums, wo wir erkennen können, dass dieses Thema bald auf der Tagesordnung steht. Trotz mehrfacher Mahnungen von allen Seiten, allen Beteiligten ist diese offizielle Diskussionsgrundlage der Landesregierung bisher nicht vorgelegt worden. Dabei hatten wir schon Ende 2004 im Innenausschuss über die Thematik gesprochen, wann das Rettungsdienstgesetz novelliert werden sollte. Wir hatten zumindest den Eindruck, dass dies bald geschehe und sind ein Stück weit enttäuscht, dass zwei Jahre später immer noch nichts vorliegt. Wir haben deshalb eine Überarbeitung des bestehenden Gesetzes vorgenommen, das Ihnen heute zur Beratung vorliegt. Wir drängen auch auf eine schnelle Beratung, denn sowohl die Landesregierung als auch alle im Landtag vertretenen Parteien kennen die Thematik sehr intensiv. Sie haben alle kommunale Beteiligungen in ihren Fraktionen und wir wissen eigentlich, seit 1995 wird dieses Thema immer wieder diskutiert, teilweise mal mehr, dann punktuell mal wieder etwas weniger. Aber bereits Anfang des Jahres 2004 war ja so eine umfassende Befragung auch aller Beteiligten, der Leistungsträger, der Aufgabenträger. Da denke ich einmal, die Erkenntnisse sind nicht anders geworden, nur die Situation ist schwieriger geworden. Wir halten es zwingend für notwendig, dass die Krankenhäuser und die Kassenärztliche Vereinigung, zwei Bereiche, die ambulant und stationär die Ärzte beschäftigen, zwingend mit in die Notarztbereitstellung einbezogen werden, also auch gesetzlich, nicht wie momentan, nur mitwirkend. Darüber hinaus halten wir es auch für zeitgemäß, die Rettungsdienstbereiche zu vergrößern. Auch das ist eine Diskussion, die wir seit 1993 meines Erachtens führen. Noch Innenminister Schuster hat dafür geworben. Man hat die Freiwilligkeitsphase sehr lang gezogen und wir haben gute Erkenntnisse aus den bestehenden Zweckverbänden, wo diese Aufgabe über mehrere Gebiets

körperschaften erledigt wird. Wir glauben, es ist notwendig und nicht mehr möglich, dass eine Gebietskörperschaft diese Aufgabe allein wahrnimmt, und deswegen möchten wir an dieser Stelle nicht nur die Kannregelung, sondern die Sollbestimmung für die Zusammenarbeit der Nachbarn. Ich lade Sie, wir laden alle Beteiligten herzlich dazu ein, mit uns gemeinsam dieses Thema zu diskutieren. Ich denke, es ist ähnlich wie beim Brand- und Katastrophenschutz. Es ist keine ideologische Frage, sondern es ist eine Sachfrage. Für die Notfallpatienten sind wir verpflichtet, schnell und rasch eine Novellierung des bestehenden Gesetzes vorzunehmen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Dr. Fuchs, Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, dass die SPD-Fraktion sich des Thüringer Rettungsdienstgesetzes angenommen hat, um es auf den Prüfstand zu stellen, oder, wie Frau Abgeordnete Taubert sagte, um endlich eine Diskussion dazu anzuregen, das begrüßen wir,

(Beifall bei der SPD)

vor allem unter Beachtung der Tatsache - Sie sagten es auch, Frau Taubert -, dass nach meinem Kenntnisstand - ich war in der letzten Legislaturperiode nicht da - eigentlich schon in allen Fraktionen unstrittig war, dass wir ein neues Rettungsdienstgesetz brauchen. Da ist es auch legitim, mit Nachdruck zu fragen, warum es im Innenministerium so lange dauert, bis ein neuer Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Ich hoffe, Herr Minister Gasser, dass wir heute auf die Ursachen, warum es so lange dauert, auch eine Antwort erhalten. Wie gesagt, meine Damen und Herren, es war unstrittig, ein neues Rettungsgesetz zu erarbeiten, und zwar ein Gesetz, das unter zum Teil völlig veränderten Bedingungen als vor über zehn Jahren zu funktionieren hat. Nun liegt heute ein Gesetzentwurf der SPD vor und ich möchte mit folgender Bemerkung beginnen.

So wünschenswert es wäre, aber Ihr Entwurf ist nicht geeignet, dem Ärztemangel in Thüringen entgegenzuwirken. Denn, wie sie es selber in ihrem Antrag sagten und auch in Ihrer Begründung, der Ärztemangel selbst ist mit ein Hauptproblem im Rettungsdienst. Ich werde darauf in meiner Rede noch eingehen, woran das liegt. Der Entwurf ist unserer Meinung nach auch nicht geeignet, Kosten in Größenordnungen zu sparen oder, wie die allgemeine Formel heute lau

tet, mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit herzustellen. Abgesehen davon, dass Sie keine Kostenanalyse zu diesem Gesetzentwurf vorgenommen haben - wir sind der Meinung, hier wäre es konkret möglich gewesen -, fehlt vor allem der notwendige politische Diskurs mit Aufgabenträgern, den Leistungs- und Kostenerbringern im Land Thüringen. Dieser ist aber Voraussetzung, wenn sie das Rettungsdienstgesetz aktualisieren wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein neues Rettungsdienstgesetz für Thüringen bedarf der Maßnahme, dass den Abgeordneten eine Struktur- und Bedarfsanalyse mit einer Kostensituation vorgelegt wird. Daraus abgeleitet sollten und werden sich Lösungsansätze für ein neues Rettungsdienstgesetz ergeben. Um die entsprechende Vorarbeit dazu zu leisten, wird es nötig sein, eine Arbeitsgruppe aus sachverständigen Personen zu bilden, insbesondere erfahrener Ärzte im Notarztsystem. Diesbezüglich will ich nur einige Fragen und Probleme anreißen, die zu diskutieren sind. Ich hoffe auf eine sachliche Auseinandersetzung.

In Ihrem Entwurf, Frau Taubert, schlagen Sie nur eine bedingte straffere Struktur bei den Rettungsdienstleitstellen vor. Fachleute dagegen halten die Reduzierung der Leitstellen auf eine für durchaus machbar. Warum? Wir besitzen heute moderne Technik wie GPS, Handy und Piper. Die Informationstechnik muss eben nur auch sinnvoll eingesetzt und beherrscht werden. Eine wesentliche Frage scheint mir auch die nach dem Einsatz von Rettungsmitteln zu sein. Bei dieser Frage wird besonders deutlich, dass ohne eine ordentliche Analyse der Einsatzmittel, wie Krankentransportwagen, Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, Rettungstransporthubschrauber einschließlich der Fehleinsätze keine Effizienzsteigerung möglich ist. Wir alle wissen, diese Rettungsmittel sind in ihrer Anschaffung nicht billig. Deshalb ist auch zu hinterfragen: Sind die Fahrzeuge sinnvoll ausgerüstet? Haben sie zu wenig oder zu viel technische Ausrüstung an Bord? Weiter ist zu fragen und zu beantworten: Was nutzt die beste materiell-technische Vorhaltung, die ohne Frage Geld kostet, wenn das Personal nicht ausreichend qualifiziert ist.

Hier komme ich auf ein weiteres Problem zu sprechen. Neben dem Rettungsdienstgesetz gibt es ein weiteres wichtiges Dokument, das vom Jahr 1995 datiert ist und außerordentlich wichtige Anlagen enthält. Die Rede ist vom Landesrettungsdienstplan. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: „Er ist der wesentliche Leitfaden und gibt die Ziele für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung vor.“ Nach den Dispositionsgrundsätzen dieses Landesrettungsdienstplans entscheidet über Art und Anzahl des jeweils einzusetzenden Ret

tungsmittels die Leitstelle. Hier ist es von entscheidender Bedeutung, wie qualifiziert und erfahren dieses Personal ist. Das gilt für die Lebensrettung selbst, aber auch für die Kostenentstehung. Denn für diese Mitarbeiter muss die Lagebeurteilung erkennbar und erfassbar sein. Als Hilfsmittel dient dafür der Indikationskatalog für den Notarzteinsatz. Ich verweise auf Anlage 1 dazu, Hilfsfristen sollen indikationsbezogen sein. Der Indikationsplan stammt aus DDR-Zeiten, wo mit sehr viel weniger Rettungsmitteln und Einsatztechnik auszukommen war, aber dafür hatte man außerordentlich gut qualifiziertes und erfahrenes Personal in den Leitstellen. Sie waren besetzt mit Fachpflegern und Fachschwestern für Anästhesie und Intensivtherapie. Das medizinisch notwendige Hinterland bildeten die Polikliniken und Krankenhäuser für das Notarztsystem. Heute muss festgestellt werden, dass immer weniger Ärzte für das Notarztsystem zur Verfügung stehen. Bei dem Anteil der privatisierten Krankenhäuser stellt sich schon die Frage nach dem Sicherstellungsauftrag der Landesregierung. Wie will sie ihn allein im Notarztsystem aufrechterhalten? Mit dem Rettungsdienstgesetz und Rettungsdienstplan sitzt die Landesregierung ebenso wie die kommunalen Aufgabenträger im gleichen Boot, das Sicherstellungsauftrag heißt.

Meine Damen und Herren, ich komme damit zu einem aktuellen Bezug, dem Sicherstellungsauftrag und der Gesundheitsreform, dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Dieses Gesetz sieht kurz gesagt eine breitere Marktöffnung vor. Mittel zum Zweck ist der Wettbewerb. Interessant ist, dass durch den Vertragswettbewerb und die hausarztzentrierte Versorgung der Sicherstellungsauftrag auf die Krankenkassen übergehen soll. Damit wird nach meiner Meinung nur eine neue Monopolstellung geschaffen, aber keine bessere Lösung. Kassen kürzen bereits Leistungen der Versicherten bzw. Patienten. Allein diese Form der Versorgung mittels Vertragswettbewerb bedeutet, dass die freie Arztwahl für den Patienten eingeschränkt wird.

So ungeklärt wie im Gesetzentwurf die Finanzierung ist, so heftig ist der Streit zwischen den Regierungsparteien um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Schon jetzt steht fest, mehr belastet werden Versicherte und Patienten, offen ist nur die Höhe der Belastung.

Ähnliches gilt für die Krankenhäuser. Allein durch die Änderung des Arbeitszeitgesetzes werden Mehrkosten in Höhe von 1,3 Mrd. € bundesweit erwartet. Durch die Gesundheitsreform kommen Kürzungen von weiteren 750 Mio. € hinzu, die als Sanierungsbeitrag vorgesehen sind. Die Bundesregierung will die Kliniken zwingen, die Mehrkosten für die Erhöhung der Gehälter aus eigenen Mitteln zu übernehmen. Im laufenden Jahr summieren sich die Gehälter

auf 1,5 Mrd. € und die geplante Mehrwertsteuererhöhung wird die Kliniken mit weiteren 500 Mio. € belasten.

Nicht anders sieht es bei den niedergelassenen Ärzten aus. Sie werden weiter budgetiert. Wenn in die Vergütung regionale Besonderheiten der Kosten und der Versorgungsstruktur einbezogen werden, dann ist endgültig auch im Bereich der ambulant tätigen Ärzte der Niedriglohnsektor etabliert. Das scheint mir der Hintergrund vom Vertragswettbewerb tatsächlich zu sein, die Einführung von Dumpinglöhnen auch in diesem Bereich. Dieses Erwägen von Bonus- und Male-System wird weiter dazu beitragen, dass eine Entsolidarisierung zwischen Ärzteschaft usw. stattfinden wird.

Sehr geehrte Damen und Herren von der SPD, unter diesen Bedingungen ein Rettungsdienstgesetz vorzulegen, das all diese Entwicklungen, die ich jetzt genannt habe - und das hat einen Zusammenhang - nicht mit einbezieht, dazu gehört nach meiner Meinung ein ganzes Stück Mut; denn die in Rede stehende Gesundheitsreform wird zur Unterfinanzierung des Systems beitragen und das wird sich über kurz oder lang eben auch auf den Rettungsdienst auswirken.

Fazit: Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist in wesentlichen Fragen nach unserer Meinung nicht ausgereift, aber darüber können wir diskutieren, das wollen wir ja, das haben wir auch begrüßt. Wir glauben, dass es notwendig ist, zu diskutieren, wie die Einbindung fachlich qualifizierter Ärzte für das Notarztsystem wirklich funktionieren kann; die Schaffung von sinnvollen Rettungsdienststrukturen - ich hatte das angedeutet - nur eine Leitstelle eventuell. Was ganz, ganz wichtig ist, ist nach unserer Meinung die Finanzierung des Systems der vorgehaltenen Leistungen und notwendigen Ärzte und vor allen Dingen des Sicherstellungsauftrags.

Bedacht wurde wohl auch nicht - Sie hatten es zwar erwähnt - die Arbeitszeitregelung, die ab 01.01.2007 gerade bei den Krankenhausärzten zutreffen wird. Da kann ich nur sagen, wissen Sie, wenn ein Arzt im Krankenhaus dann in Nebentätigkeit den Notdienst macht, dann darf er im Krankenhaus nicht mehr arbeiten. Das wissen Sie, und ich weiß nicht, inwieweit die Bereitschaft der Krankenhausträger gerade im privaten Sektor dann besteht, ihren Ärzten noch diese Nebentätigkeit zu erlauben bzw. ob sie objektiv bei dem Ärztemangel überhaupt noch machbar ist. Das ist insofern sehr kritisch, weil schon heute die Krankenhausärzte 80 Prozent der Notdienste absichern.

Eine stärkere Einbindung der Vertragsärzte sehe ich ebenfalls als problematisch an, da - ich will das mal

so nennen - der ärztliche Notfalldienst selbst zum Notfall aus Gründen von Ärztemangel geworden ist.

Meine Damen und Herren, notwendig scheint mir, auch über die Einordnung des Rettungsdienstes nachzudenken. Da meine ich ganz klar, dass es Sinn macht, einmal darüber nachzudenken, ob der Rettungsdienst wirklich im Innenministerium angesiedelt sein soll, oder ob er nicht aufgrund der vielen Probleme, die wir auch heute angesprochen haben, eigentlich mehr in den Gesundheitsministerbereich gehört. In anderen Ländern ist das so. Aber ich will nur einmal sagen, es ist legitim, darüber nachzudenken, und zwar sollten wir darüber im Interesse der Qualität des Rettungsdienstes nachdenken. Für dringend erforderlich halte ich auch oder gerade in diesem Zusammenhang einmal eine klare Positionierung der Landesregierung zur Gesundheitsreform selbst, insbesondere natürlich in dem Fall vom zuständigen Fachminister, das wäre dann der Gesundheitsminister. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion. Entschuldigung, eine Nachfrage. Frau Dr. Fuchs, gestatten Sie die Nachfrage?

(Zuruf Abg. Dr. Fuchs, Die Linkspar- tei.PDS: Gestatten kann ich sie, ob ich sie beantworten kann, weiß ich nicht.)

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Abgeordnete Fuchs, Sie sprachen von den Qualifikationsanforderungen der Mitarbeiter in der Leitstelle. Ich weiß nicht, ob die Ihnen bekannt sind. Das, was Sie von der Qualifikation zu DDR-Zeiten erzählt haben, ist ein Märchen aus Tausendundeiner Nacht. Das mag vielleicht in Jena gewesen sein. Ich selber habe in diesem Bereich gearbeitet, es gab kein Anforderungsprofil für Mitarbeiter der Leitstelle. Es konnte jeder Hausmann und jede Hausfrau werden. Heute ist der Fall etwas anders, heute ist die Mindestanforderung Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Oberbrandmeister.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Sie dort gearbeitet haben und diese Wahrnehmung haben, ich habe diese Information von Fachleuten, die in dieser Zeit dort gearbeitet haben, und Sie wissen ganz genau, dass eine bestimmte fach

spezifische Richtung, gerade die, die ich genannt hatte, auch wesentlich notwendig ist, um eine Beurteilung richtig in der Leitstelle auch zu machen.

(Zwischenruf Abg. Eckardt, SPD: … in der Leitstelle.)

Ich kann es Ihnen nur sagen, das ist Ihre Wahrnehmung. Ich habe von den Menschen, mit denen ich mich unterhalten habe und die dort gearbeitet haben, auch diese Diskussion gehört. Wenn Sie meinen, dass es Sinn hat, nach 16 Jahren immer wieder das hervorzuheben und das als negativ zu bezeichnen, ich kenne genügend Fachleute die sagen, es gab an der Stelle ein gutes Fachpersonal, was den Rettungsdienst abgesichert hat.