Eindeutig ist es so, dass jahrzehntelang ein einseitiger Kompetenzstrom aus den Ländern in den Bund geflossen ist und dass sich daraus auch Prinzipien entwickelt haben, bei denen immer stärker auch eigenstaatliche Kompetenzen der Länder plötzlich in Frage gestellt wurden, ausgehöhlt wurden oder sogar abgeschafft wurden. Dass wir diesen Prozess nicht weiter mitgestalten wollten, hat auch etwas mit dem Selbstverständnis Thüringens und sicher auch dem Selbstverständnis der anderen Länder zu tun. Die Länder haben sich mit der Neugründung der Bundesrepublik Deutschland aus diesem eigenständigen und aus der Kultur begründeten eigenständigen Wert heraus profiliert. Deshalb ist es auch Unsinn, in dieser Föderalismusdebatte gleichzeitig eine Länderneustrukturierungsdebatte zu führen. Die Länder sind hier selbstbestimmt. Die Länder haben sich mit der Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland wie mit der Wiedervereinigung auf den Weg gemacht. Es gab es in der Geschichte Deutschlands nur ein einziges Mal, wo über das Selbstbestimmungsrecht der Länder regiert wurde, und das war 1952, als die SED die Auflösung der Länder beschlossen hat.
Deshalb sind wir auch skeptisch, wenn die PDSFraktion hier von diesem Pult erneut auf der einen Seite für Stärkung der Kompetenzen in den Ländern spricht, auf der anderen Seite - ohne je konkret zu werden - aber gleichzeitig die Stärkung der Zentrale einfordert. Nein, wir brauchen gerade in Europa, wo die nationale Zuständigkeit auch im europäischen Recht immer mehr zurückgedrängt wird, doch gerade die Verwurzelung in Regionen, die Verwurzelung in der kulturellen Heimat der Menschen. Und wenn man diese Verwurzelung will, muss man sie auch gestalten können, diese Regionalität. Wir sind auch Staaten. Wir haben eine Eigenstaatlichkeit. Anders als also Regionen in Frankreich oder in Österreich oder in anderen Ländern Europas haben wir diese Eigenstaatlichkeit mit eigenen Befugnissen. Deshalb
haben wir auch eine eigene Verfassung. Im Übrigen, die Frage, wie wir zwischen dem Landtag und der Landesregierung miteinander Vereinbarungen treffen, ist nicht die Frage des Grundgesetzes. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt es nicht ein einziges Mal das Wort „Landtage“, sondern es gibt immer nur „die Länder“ als Gesamtbegriff und die Vertretung dieser Länder durch die Exekutive, sprich die Landesregierung im Bundesrat. Weil wir selbst unsere Verfassung regeln - und wir haben sie geregelt in unserer Thüringer Verfassung, die mit großer Mehrheit, außer durch die Stimmen der PDS, verhandelt und am Ende auch vereinbart worden ist -,
deshalb ist auch diese Zuspitzung zum so genannten „Exekutivföderalismus“ eine falsche Wortwahl. Natürlich gibt es nur die exekutive Verantwortung des Landes in der bundesstaatlichen Ordnung. Sie ist grundgesetzlich geregelt. Und wie sich die exekutive Meinung hier im Land bildet, ist Thüringer Verfassung und in der Thüringer Verfassung ist das sehr eindeutig geregelt: Die Landesregierung beschließt über die Stimmabgabe im Bundesrat nach unserer Thüringer Verfassung. Also kein gebundenes Votum der Exekutive an den Landtag, weil, wissen Sie, wenn wir das in Deutschland einführen würden, würde der Föderalismus sich lächerlich machen, weil wir damit überhaupt nicht mehr handlungsfähig wären, weil jede Abstimmung im Deutschen Bundesrat vorher in den Landesparlamenten 16-fach zur Abstimmung stehen müsste. Dann könnten wir überhaupt nicht handeln, dann könnten wir weder zur Transparenz der Politik noch zur Beschleunigung der Politik beitragen. Deshalb muss man sehr genau trennen zwischen der Befugnis und der Zuständigkeit des Gesetzgebers hier im Land und unserer Zustimmung und Mitgesetzgebungskompetenz der Landesregierung im Bund. Das kann man nicht miteinander verbinden, das kann man genauso wenig miteinander verbinden, wie es auf europäischer Ebene nur ein indirektes Mitwirkungsrecht gibt. Denn die Subsidiaritätsklausel im Verfassungsvertragsentwurf bedeutet auch, wenn die Länder der Bundesrepublik Deutschland der Meinung sind, dass das europäische Recht nicht nach dem Interesse der Länder ist, sie dann im Bundesrat beschließen müssen, und dann wird aber die Bundesregierung aktiv werden und auf europäischer Ebene entsprechend Veränderungen versuchen. Das heißt, anders funktioniert ein Gemeinwesen nicht. Wenn es auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Verantwortlichkeiten gibt, dann gibt es Kooperation, aber dann gibt es auch ein klar geregeltes Zustimmungsnetzwerk, das wahrgenommen werden muss. Deshalb, denke ich, ist das Ergebnis, das vorliegt, nicht nur akzeptabel, sondern es ist auch eines in dieser Situation sehr weitgehendes Ergebnis. Die Änderungen, die in den letzten Wochen
im Blick auf das vorliegende Gesetzeswerk vereinbart worden sind, liegen voll in unserem Interesse. Ich habe nie gesagt, dass wir dieses Paket überhaupt nicht diskutieren, sondern ich habe gesagt, man kann Änderungen nur vornehmen, wenn es im allgemeinen Interesse der übergroßen Mehrheit, möglicherweise aller 16 Länder ist. Deshalb sind wesentliche Bestandteile jetzt zwar weiterentwickelt, aber nicht grundsätzlich inhaltlich verändert. Wenn wir jetzt in 91 b Wissenschaft und Forschung aufnehmen, dann liegt das voll in unserem Interesse, gebunden an die Zustimmung aller Länder, denn auch die vorletzte MPK hatte genau dazu eine Vereinbarung getroffen, dass wir uns darauf verständigen, dass bei Wissenschaft nicht nur Großforschungseinrichtungen, sondern auch für Deutschland insgesamt wichtige Entwicklungsimpulse gesetzt werden können. Dass dies jetzt im Grundgesetz auch wieder aufgenommen werden kann, liegt voll auf unserer Linie. Nur der entscheidende Punkt war bis zuletzt streitig und ist im Sinne der Länder entschieden worden, und das ist der Punkt: Soll der Bund auch für die klassische Bildung mit zuständig sein? Hier gibt es eine ganz klare, überwältigende Mehrheit dafür, die sagt, nein, für Bildung sind eigenständig die Länder auch in Zukunft zuständig und sie werden auch deshalb in der Gesetzgebung eigenständig bleiben und der Bund hat keine Kompetenz in Bildungsfragen. Das ist voll unsere Überzeugung und auch Überzeugung der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag.
Nun kann es ja sein, sehr geehrter Herr Kollege Matschie, dass Sie anderer Auffassung sind, das ist oft formuliert worden, aber Ihre - parteilich - Kollegen als Ministerpräsidenten haben die gleiche Auffassung wie wir als Landesregierung und wie auch die CDU- Fraktion. Ich darf Kurt Beck zitieren im Deutschen Bundesrat vom 10. März 2006: „Aber insgesamt ist es völlig in Ordnung, die Verantwortung für die Bildung auch weiterhin in die Hand der Länder zu legen und nicht zu überzeichnen, was die bisherige Bildungsplanung zu Wege gebracht hat. Warum ist denn das Instrumentarium der Bildungsplanung seit vielen Jahren nicht mehr eingesetzt worden? Weil es so wichtig war? Nein, weil es in der Praxis kaum noch Bedeutung hatte.“ Etwas später sagt er noch: „Häufig scheint mir der Einwand,“ - den haben Sie auch gebracht - „wie schwierig es wegen der schulischen Bedingungen sei, von einem Land in ein anderes umzuziehen, übersehen zu werden, wie differenziert das Schulsystem selbst innerhalb der einzelnen Länder ist, und zwar aus guten Gründen.“ Das heißt, es kommt immer darauf an, dass wir die Wege beim Wechsel der Schule begleiten, aber das Horrorszenario, das hier gezeichnet wird, als wenn Ländergrenzen in Deutschland das eigentliche Problem
sind, kann ich überhaupt nicht bestätigen. Das eigentliche Problem ist, wenn Schulen die Qualität nicht ausreichend sichern, dass Kinder mit nicht ausreichend gesicherten Ergebnissen am Ende plötzlich einen solchen Wechsel bestehen müssen. Da, wo Schule Qualität lebt, können Kinder auch wechseln, ob innerhalb Thüringens oder über Thüringer Grenzen hinweg.
Herr Kollege Wowereit hat in der gleichen Sitzung gesagt: „Das Kernelement des Föderalismus war immer die Kulturhoheit der Länder. Dies ist nicht wegzudiskutieren und nicht wegzuverhandeln.“ Und dann sagt er etwas Interessantes, was vielleicht auch für uns hier wichtig ist, weil das Thema Ganztagsschulprogramm ja als Beispiel gilt. Er sagt: „Hätten wir die notwendige Finanzausstattung, bedürfte es dieser Programme nicht. Es ist nicht erforderlich, dass der Bund uns erklärt, wo wir zum Beispiel Ganztagsschulen einrichten sollen. Das tun wir in eigener Kompetenz. Wir wollen Finanzbeziehungen, die die Länder in die Lage versetzen, selbst entsprechende Regelungen zu treffen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der zweite Punkt: Dass die Rahmengesetzgebung abgeschafft wird, stärkt unsere Gesetzgebungskompetenz, zum Beispiel im Hochschulrecht. Dass wir die konkurrierende Gesetzgebung neu regeln, bringt zum einen, einen Rahmen über Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse in Deutschland einheitlich zu entscheiden, bringt aber auch die Stärkung des Landesparlaments im Blick auf die Entwicklung unserer Hochschulen und Universitäten. Wir sind ja gerade dabei, die Autonomie und die Leistungsfähigkeiten unserer Hochschullandschaft noch weiter zu gestalten. Dass wir eine Kompetenzklärung bekommen in wichtigen Bereichen - zum einen Kompetenz der Länder eigenständig stärken, zum anderen die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes stärken -, ist ebenfalls ein ganz wesentlicher Erfolg.
Was die Personalhoheit der Länder betrifft, so wissen Sie - und das steht auch im Protokoll nachzulesen -, dass ich eine weitergehende Personalhoheit der Länder inhaltlich nicht befürwortet habe. Aber das gehört zu den Punkten, die für viele Länder als zwingend angesehen wurden. Ohne diese hätte es keine Zustimmung gegeben. Aber man darf nun auch nicht den Fehler machen, so zu tun, als wenn jetzt eine Einheitlichkeit bestünde. Über die Sonderzahlungen wird in jedem Land selbst entschieden. Über die Arbeitszeit der Beamten wird in jedem Land selbst entschieden, auch jetzt schon. Wir haben auch ohne Verfassungsänderung in Deutschland eine sehr große Vielfalt. Wenn Sie an die Urlaubsgeldzahlung,
an die Weihnachtsgeldzahlung oder auch an die Arbeitszeit denken, ist die Spannbreite auch jetzt schon groß. Das heißt, es gibt keine Einheitlichkeit, sondern es gibt auch jetzt schon Wettbewerbselemente. Nur bei einem würde ich eine ganz andere Definition für unseren Wettbewerb in den Mittelpunkt rücken. Thüringen sollte sich nicht bemühen, im Blick auf den öffentlichen Dienst den Wettbewerb zu verstärken mit niedriger Arbeitszeit und höherer Bezahlung attraktiver zu sein, sondern unsere Bemühungen hier im Landtag und auch in der Regierung sollten sich darauf richten, dass wir wettbewerbsfähiger in der Wirtschaftsentwicklung werden, weil wir dadurch Arbeitsplätze sichern und dadurch auch attraktiv für Zuzüge werden und attraktiv für die Menschen sind, die hier leben. Der Wettbewerb für die Wirtschaft ist entscheidend, nicht der Wettbewerb, wer den größten Öffentlichen-Dienst-Bereich hat.
Ich bin dankbar, dass wir in Zukunft die Verfahren entzerren. Dass wir in Zukunft nur noch 30 bis 40 Prozent zustimmungspflichtige Gesetze haben werden, bedeutet auch eine Stärkung der Transparenz der politischen Verfahren und bedeutet damit auch eine Stärkung des Demokratiegedankens in Deutschland. Das geht Ihnen wie mir so, oft wird gefragt, wer ist eigentlich für was zuständig. Durch die starke Vernetzung sind scheinbar alle für alles zuständig und die klare politische Profilierung einer Partei zum Beispiel auf Bundes-/Landesebene kann dann kaum erfolgen, weil am Ende alle für alles verantwortlich sind. Es ist wichtig, dass die Menschen auch wieder sehen, dass es Verantwortlichkeiten auf Bundesebene gibt und andere Verantwortlichkeiten, die rein landespolitisch zu tragen sind.
Was den Umweltbereich betrifft, so wird hier ein Horrorszenario entworfen, das ich nicht sehe. Zum ersten, die wesentlichste Umweltgesetzgebung findet auf europäischer Ebene statt. Das ist der Grundrahmen für Deutschland wie in allen anderen Nationen der Europäischen Union auch. Zum zweiten, es wird ein Umweltgesetzbuch geben. Dazu gibt es sogar eine Frist, in der es zu erarbeiten ist. Drittens ist mit vereinbart, dass die Grundsätze des Naturschutzes beim Bund verbleiben. Das funktioniert auch nur so, weil wir natürlich nicht an Landesgrenzen unterscheiden. Aber wir wollen flexibler werden. Wir wollen so, wie wir es im Blick auf Europa einfordern, selbstbestimmter handeln. Wenn es um Schutzgebietsausweisungen und anderes geht, wollen wir auch im Blick auf den Bund unsere regionalen und landespolitischen Zuständigkeiten wahrnehmen; denn die Entwicklung unseres Landes darf nicht zu
sehr extern bestimmt werden, sonst werden wir unsere Kompetenzen zur Landesentwicklung auch nicht ausreichend wahrnehmen können. Deshalb reicht es, wenn Grundsätze geklärt sind; die Details können im Land sehr viel verantwortlicher und wirklichkeitsnäher geregelt werden.
Dass wir die Mischfinanzierung abschaffen, ist eigentlich nur eine Korrektur des Grundgesetzes, die einer Korrektur folgt; denn sie ist in der großen Koalition eingeführt worden und wird jetzt wieder abgeschafft, aber mit einem für Thüringen durchaus guten Ergebnis. Denn wenn jetzt das zur Verfügung stehende Geld mit klaren Regelungen für die nächsten Jahre bis 2019 in einer Finanzverteilung aufgeteilt wird, kommt Thüringen aufgrund der hohen Investitionen in den letzten Jahren durchaus besser weg als manch andere Länder, insbesondere die alten Länder. Wer davon ausgehen konnte, dass bisher die Mischfinanzierung schon sicherstellte, dass keine Kürzung erfolgte, hat die Realität nicht zur Kenntnis genommen. Seit Jahren wird in der GA Hochschulbau kontinuierlich gestrichen. Das macht dann der Bundesgesetzgeber von Jahr zu Jahr über die Haushalte. Deshalb ist eine solche Mischfinanzierung keine Sicherung, sondern sicherer ist es, wenn wir in den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eine klare Regelung zur Finanzverteilung haben, so wie sie jetzt festgeschrieben ist.
Entscheidend ist auch, dass wir gleich zu Beginn, aber dann auch im Verfahren eine Zusicherung und eine rechtliche Festsetzung des Solidarpakts II haben. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade die Debatte in den letzten Wochen hat doch gezeigt, dass die Verteilungskämpfe in Deutschland intensiver geführt werden. Dass wir jetzt den Solidarpakt II auch grundgesetzlich für das Jahr 2006 bis zum Jahr 2019 gesichert bekommen, ist ein Wert an sich. Wir sind sehr lebhaft daran interessiert, dass diese solidarische Leistung von über 150 Mrd. € auch gesichert den neuen Ländern in den nächsten Jahren zur Verfügung steht.
Trotzdem, auch das ist angesprochen, müssen wir jetzt auch den zweiten Weg gehen, über die Finanzverfassung zu diskutieren. Da gibt es unterschiedliche Auffassungen, reiche Länder, arme Länder, große Länder, kleine Länder, Westländer, Ostländer; es ist eine der schwierigsten Aufgaben, die zu lösen ist. Wenn man den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich reformieren will, dann muss man sich auch an die Jahre bis zum Jahr 2001 erinnern, wie schwer der Kompromiss war. Es ist vollkommen klar, dass die Landesinteressen dabei beachtet werden müssen, aber der Ausgangspunkt einer solchen Finanzverfassungsdiskussion kann nicht nur eine Finanzverteilungsdiskussion sein.
Wenn man einmal das Bild eines großen Schiffes nimmt, das auf dem Weltmeer kreuzt und das überladen ist, und unter den Lasten ächzt und stöhnt und möglicherweise seinen Kurs nicht halten kann, dann nützt es überhaupt nichts, die Lasten von Backbord nach Steuerbord zu schieben, sondern dann muss man sich von Lasten befreien. Deshalb ist es die wichtigste Aufgabe - und das ist auch die Grundbedingung, die wir als Länder formuliert haben -, dass man in diesem Verfahren auch bundesstaatliche Normen überprüft und Lasten nimmt, die sowohl den Ländern als auch den Kommunen zu viel finanzielle Verantwortung abfordern. Das muss die erste und wichtigste Aufgabe sein.
Dann kommt es zu einem Zweiten - und da, finde ich, kann man die Diskussion ruhig streitig weiterführen, aber unsere Position ist klar: Der Finanzzeitraum bis 2019 Solidarpakt wird jetzt auch abschließend grundgesetzlich gesichert. Aber dass wir darüber hinaus Leistungsanreize zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft stärker honorieren müssen, liegt doch auf der Hand. Wenn Sie sich den Artikel 107 Abs. 2 im Grundgesetz anschauen, dann ist der Bund sicher in einer Verantwortung, die er wahrnimmt, die ihn aber auf Dauer überfordert, und wir sind auch überfordert als Länder. Wenn er sicherstellen muss, dass unterschiedliche Finanzkraft ausgeglichen wird, ist das eine wichtige Aufgabe. Aber wenn überhaupt nicht mitgemessen wird, ob auf Jahre und Jahrzehnte die Politik in einem Land vernünftige Entwicklungen befördert hat oder für das Land schädliche Entwicklungen, dann halte ich das auf Dauer auch nicht für mehrheitsfähig. Wir müssen auch Leistungsanreize honorieren und Leistungsmangel auch entsprechend negativ würdigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir das nicht wollen, kommen wir zu keiner neuen Finanzverfassung. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir auch noch mal unseren Weg in Europa überprüfen, denn wir haben uns in Europa auch dafür eingesetzt, dass Politiken sich auch ein Stück transparent machen müssen und ihre Ergebnisse vergleichbar machen müssen. Das ist das Stabilitätspaktverfahren. Da geht es doch nicht darum, kurzfristig Mittel zu streichen, das macht Europa auch nicht, sondern es geht darum, politische Konzepte zu entwickeln. Wenn kurzfristig gestrichen würde, hätte Deutschland schon mehrere Jahre erhebliche Einbußen. Nein, es müssen politische Konzepte entwickelt werden.
Und jetzt sind wir wieder beim Landesrecht: Wenn wir in diesem Land zum Beispiel über eine weiterhin solide Bildungsentwicklung und eine solide Hochschul-, Forschungs- und Technologieentwicklung unsere wirtschaftlichen Impulse stärken, dann haben
wir daraus einen Profit für unsere Entwicklung, für unsere Wirtschaftsentwicklung, und das muss genauso honoriert werden in 10, 15 und 20 Jahren, wie diejenigen auch negative Ergebnisse spüren müssen, die sich zum Beispiel um leistungsfähige Bildungspolitik überhaupt nicht kümmern. Deshalb bedeutet Landesrecht an dieser Stelle gestärkt auch eine Chance für Thüringen, leistungsfähiger zu werden vom Ausgangspunkt, den wir heute erreicht haben.
Dass in dieser Debatte - und auch das will ich sagen - in den letzten Wochen Porzellan zerschlagen wurde, das wissen wir alle. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen. Aber auch hier im Haus bitte ich darum, dass wir Redlichkeit in der Debatte um die Finanzverfassung und die Stärkung der Leistungsfähigkeit walten lassen. Ich war schon entsetzt, dass plötzlich die Auseinandersetzung um die Verwendung der Solidarpaktmittel so mit einfacher Formel durchgeführt worden ist. Und ich war umso erfreuter, sehr geehrter Herr Matschie, dass sich die ostdeutschen SPD-Fraktionsvorsitzenden vor wenigen Tagen in Potsdam getroffen und genau das beschlossen haben, was wir seit Monaten fordern, nämlich den Investitionsbegriff zu erweitern. Diesen Investitionsbegriff zu erweitern, das haben Sie damit begründet, dass das neue Gutachten von Joachim Ragnitz, wenige Tage erst veröffentlicht, genau dieses einfordert. Joachim Ragnitz sagt in diesem Gutachten: „Neuere Entwicklungen in der Wachstumstheorie gehen über diese enge Sichtweise, klassische Sichtweise, hingegen weit hinaus, indem zudem eine weitere Produktionsfaktorenstärkung berücksichtigt wird.“ Dann kommt es genau zu dem, wo Sie mir noch vor wenigen Tagen vorgeworfen haben, ich würde möglicherweise bei der Verwendungsdiskussion falsche Argumente anführen: „In einem solchen Modellrahmen bestehen dann auch erweiterte Möglichkeiten für die Wirtschaftspolitik, das Wachstum zu beeinflussen, so durch Bildungsinvestitionen oder die Förderung von Forschung und Entwicklung.“ Wenige Seiten später - und dieses Papier hat die SPD-Fraktionsvorsitzendenrunde in Potsdam ausgewertet, wir sind dazu noch gar nicht gekommen - wird dann auch bewiesen, dass Thüringen auf diesem Weg durchaus beispielgebend ist. Da schreibt dann in diesem Gutachten Herr Ragnitz: „Wachstumsrelevante Bruttoausgaben“ nach der eben vorgenommenen Definition in Euro pro Einwohner steht Thüringen mit 1.502 € pro Einwohner deutlich an der Spitze aller neuen Länder, deutlich über dem Durchschnitt aller neuen Länder.
Und bei den wachstumsrelevanten Nettoausgaben nach Ländern 2005 stehen wir ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt und deutlich auch über allen Ländern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen müssen wir uns mit unserer Kompetenzstärkung überhaupt keine Sorgen machen, wenn wir in der Lage sind, so wie in den letzten Jahren auch, die Probleme, die auf der Tagesordnung stehen, zu lösen, wenn wir in der Lage sind, die besonderen Triber unserer Entwicklung aus landespolitischer Sicht - Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie - für die Wirtschaftsentwicklung weiterhin zu nutzen. Wenn wir in der Lage sind, also diese Investitionen zu erhalten, werden wir auch eine gute Entwicklung weiter gestalten können. Diese gute Entwicklung ist dann entscheidend für die Entwicklung Thüringens insgesamt. Das gilt für die demografische Entwicklung genauso wie für die Entwicklung im ländlichen Raum und die in unseren Städten. Deshalb ist diese Föderalismusreform keine kleinteilige Reform, die ein paar Gesetze von der einen auf die andere Seite schiebt, sondern sie ist der ernsthafte Versuch, die Nachkriegsordnung „föderaler Staat Bundesrepublik Deutschland“ zukunftsfähig zu erhalten. Wir wollen, dass dies gelingt, denn wir haben uns alle miteinander 1990 auf den Weg gemacht, in dieser föderalen Ordnung Thüringen, mit besonderen Impulsen versehen, zukunftsfähig zu erhalten und zukunftsfähig zu gestalten. Deshalb werden wir uns auch weiter bemühen bei allen Problemen, die damit verbunden sind, unsere Verantwortung - und das gilt sicher für den Landtag wie für die Regierung - dafür zu nutzen. Das wird dann kein Automatismus. Das wird sicher genauso - wie in den letzten Jahren immer - eine schwere Aufgabe sein, weil die Herausforderungen national und international eher zunehmen. Aber ich bin überhaupt nicht pessimistisch, dass wir aus mehr Freiheit mit mehr Verantwortung auch mehr positive Ergebnisse entwickeln. Ich wäre eher pessimistisch, wenn unser Weg weiter, wie die PDS einfordert, sozusagen auf einem Ausgleich basieren muss, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch da haben wir in Thüringen Erfahrungen. Da, wo wir die Leistungsanreize nicht ausreichend setzen und nicht ausreichend fördern, werden solche Gebiete nicht wirklich entwickelt, sondern sie fallen weiter zurück. Also, nicht ein Mehr an Gleichheit ist wichtig, sondern ein Mehr an Freiheit in Verantwortung und genau das will die Föderalismusreform erreichen und genau deshalb werden wir auch zustimmen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redewünsche mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu den Nummern 1 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS, 3 des Alternativantrags der Fraktion CDU und I.1 des Alternativantrags der Fraktion der SPD erfüllt ist, oder erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Das Berichtsersuchen ist erfüllt.
Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen als Erstes ab über die Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Nummern 2 und 3 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS sind abgelehnt.
Wir kommen nun als Zweites zur Abstimmung zu den Nummern 1, 2 und 4 des Alternativantrags der Fraktion der CDU. Wer diesen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen? Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit einer Mehrheit sind die Nummern 1, 2 und 4 des Alternativantrags der Fraktion der CDU angenommen worden und damit entfällt die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der SPD.
Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanz- ausgleichsgesetzes hier: Zustimmung des Landtags gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzaus- gleichsgesetzes Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/2001 - Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja. Bitte schön, Herr Minister Dr. Gasser.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 ausführlich mit der Struktur des Kommunalen Finanzausgleichs auseinandergesetzt. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Gesetzgeber aufgegeben, eine Reihe von Regelungen, insbesondere über die Bildung und Verwendung der Finanzaus
gleichsmasse, zu überarbeiten. Hauptkritikpunkt war dabei ausdrücklich nicht die Höhe der Finanzausgleichsmasse, sondern das nach Auffassung des Gerichts zu wenig transparente Verfahren bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs und der Bildung der Finanzausgleichsmasse. Ausdrücklich bestätigt hat das Gericht jedoch die Regelung der §§ 1 Abs. 2 und 23 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes über den Mehrbelastungsausgleich bei der Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Gemeinden und Landkreise. Nach Auffassung des Gerichts kommt dem Verfahren zur Ermittlung des über die Auftragskostenpauschale abzugeltenden Mehrbelastungsausgleichs sogar Vorbildwirkung für die Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs der Kommunen im Übrigen zu. Der Ihnen vorliegende Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes orientiert sich daher wiederum an der bewährten, vom Gericht ausdrücklich bestätigten Systematik. Die Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes war bis zum 31. Dezember 2005 befristet. Die notwendige Anschlussregelung erfolgt aus rechtsförmlichen Gründen in Form eines Neuerlasses dieser Verordnung. Sie enthält notwendige Aktualisierungen aufgrund von Änderungen im Bestand und Umfang der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Im Einzelnen gab es u.a. folgende Änderungen: Mit In-Kraft-Treten des Artikels 9 Abs. 2 Satz 1 des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vom 1. April 2005 trat die Thüringer Rundfunkgebührenbefreiungsverordnung außer Kraft. Die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der örtlichen Sozialhilfe hatten bis dahin die Aufgabe, für die Rundfunkanstalt Entscheidungsvorschläge zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung zu erarbeiten. Die Straßenaufsicht für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen der Baulast in kreisangehörigen Gemeinden wurde mit Artikel 18 des Thüringer Haushaltsstrukturgesetzes vom 10. März 2005 der Oberen Straßenbaubehörde und damit dem Thüringer Landesamt für Straßenbau übertragen. Die Zuständigkeit der Landkreise entfällt damit. Mit dem InKraft-Treten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung entfällt die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesamt für Soziales und Familie mindestens eine nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung geeignete Stelle, Schuldnerberatung, auf ihrem Gebiet vorzuschlagen. Weitere Änderungen betreffen die Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörden, das Lotteriewesen sowie die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Die Einzelheiten mit den jeweiligen finanziellen Konsequenzen sind in der Begründung des Verordnungsentwurfs detailliert dargelegt. Die Vorlage des Verordnungsentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt ist dem Umstand geschuldet, dass die Verordnung den Auf
gabenbestand und Umfang, der einem stetigen Wandel unterliegt, möglichst aktuell widerspiegeln soll. Dabei lege ich großen Wert darauf, dass die kommunalen Spitzenverbände bei allen Fragen im Zusammenhang mit Veränderungen bei der Auftragskostenpauschale fortlaufend einbezogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Verordnungsentwurf sichert den Kommunen auch in diesem Jahr einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die ihnen vom Land übertragenen Aufgaben. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu dem Verordnungsentwurf. Durch das InKraft-Treten der Verordnung erst im Laufe des Jahres entsteht den Kommunen im Übrigen kein Nachteil, da die Auszahlung der Auftragskostenpauschale entsprechend § 23 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes auf der Basis des Ihnen vorliegenden Entwurfs pünktlich zum 1. März 2006 erfolgte. Danke.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner auf für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Kuschel.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten bereits im Zusammenhang mit der Bestätigung der Verordnung über die Auszahlung der Auftragskostenpauschale im Jahr 2005 das hier erneut praktizierte Verfahren heftigst kritisiert. Der Landtag kann dieser Verordnung nur noch zustimmen, ohne dass er jedoch an deren Erarbeitung unmittelbar beteiligt ist. Diese nachträgliche Bestätigung eines Verordnungsentwurfs muss aber in Unkenntnis von Tatsachen und Berechnungsmethoden erfolgen. Insbesondere ist das Verfahren zur Ermittlung der Kosten hier völlig intransparent. Der Gesetzgeber hat also keine gestalterische Funktion. Dies wäre aber notwendig, geht es doch um die Finanzierung von Landesaufgaben, die wir an die Kommunen übertragen. Insofern wäre es beispielsweise für den Landtag von starkem Interesse, ob denn die Aufgabenwahrnehmung bei den Kommunen nicht nur für die im Wesentlichen kostendeckend ist, wenn ich mal die eigene Interessenquote ausklammere, sondern welche finanziellen Vorteile ergeben sich in dem Zusammenhang denn für das Land. Eine derartig vergleichende Betrachtung findet eben bedauerlicherweise nicht statt. Hinzu kommt diesmal, dass die Verordnung erst sechs Monate, nachdem die vorhergehende Verordnung außer Kraft getreten ist, in Kraft treten soll. Das spricht nicht gerade für planmäßiges Handeln der Landesregierung. Offen
bar hat der Innenminister diesen Mangel selbst erkannt und ist in seiner Einbringungsrede gleich in die Offensive gegangen und hat darauf verwiesen, dass man relativ zeitnah die Veränderungen ermitteln will und dass den Kommunen kein Nachteil entstanden wäre, weil die Auszahlungen zum 1. März bereits auf Grundlage des neuen Verordnungsentwurfs erfolgten. Trotzdem bleiben natürlich für die Kommunen Planungsunsicherheiten und es war ihnen bekannt, dass die vorhergehende Verordnung am 31.12.2005 ausläuft. Insofern stellt sich die Frage, weshalb die Landesregierung nicht in der Lage war, diesen neuen Verordnungsentwurf so zeitnah auf den Weg zu bringen, dass er zumindest in einem moderaten Anschlussverhältnis erfolgte, um es mal vorsichtig zu formulieren, aber nicht sechs Monate nachdem die alte Verordnung außer Kraft gesetzt wurde, und zumindest die Information ist erfreulich, dass die Auszahlung zum 1. März auf der Grundlage des neuen Verordnungsentwurfs erfolgte. Das können wir erstmal nur so zur Kenntnis nehmen, wir können es nicht nachprüfen. Es ist aber etwas unwahrscheinlich, weil, dann hätte ja zum 1. März schon der Verordnungsentwurf vorliegen müssen. Da stellt sich natürlich die Frage, warum man vom 1. März bis heute, zum 4. Juli, braucht - gut, wenn man mal berechnet, er war auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Parlaments, also zumindest bis Juni -, warum man da noch mal einen so langen Zeitraum benötigt hat, um diese Verordnung auf den Weg zu bringen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Auftragskostenpauschale wird im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz, das im Jahr 2007 spätestens mit Wirkung auf 2008 zu überarbeiten ist, auch noch mal eine Rolle spielen. Der Innenminister hat hier zwar darauf verwiesen, dass das Verfassungsgericht grundsätzlich das Verfahren zur Ermittlung der Auftragskostenpauschale bestätigt hat, aber wir als Parlament haben sogar hier die Frage zu beantworten: Ist die Auftragskostenpauschale denn systemgerecht innerhalb des Finanzausgleichs dauerhaft zu platzieren oder sollten wir nicht die Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes zum Anlass nehmen, endlich auch systematisch Ordnung zu schaffen und die Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich herauszunehmen, damit Entwicklungen, wie sie in den vergangenen Jahren vollzogen wurden, indem sie zwar die Auftragskostenpauschale angehoben haben, nicht freiwillig, sondern sicherlich durch Druck, aber dass das nicht zulasten der anderen Zuweisungen an die Kommunen ging, insbesondere der Schlüsselzuweisung, weil damit den Kommunen grundsätzlich nicht geholfen ist? Das ist Politik von der einen Tasche in die andere Tasche. Insofern, Herr Innenminister, haben Sie zwar hier die Meinung des Verfassungsgerichts wiedergegeben, aber daraus zu schlussfolgern, dass der Landtag
keine Diskussion zur Auftragskostenpauschale durchführen wird, das ist eine Interpretation, die Sie vielleicht für sich treffen können, aber von der Linkspartei.PDS können Sie durchaus erwarten, dass wir die Auftragskostenpauschale und ihre Systematik im Finanzausgleich auch noch mal zur Diskussion stellen.