Zu Frage 3: Eine Aussage hierüber ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erstmals im Jahr 2005 möglich, da erst am 1. April 2005 ein Tätigkeitsbericht durch den Antragsteller vorzulegen ist, der insbesondere auch über die Zahl und die Art der übernommenen Betreuung Auskunft gibt.
Zu Frage 4: Für das Jahr 2004 stehen Landesmittel in Höhe von 160.000 0 & chen Betrag stellen die Pflegekassen bereit, so dass insgesamt ein Fördervolumen von 320.000 reicht wird. Die Landesmittel wurden durch Zuwendungsbescheide bereits vollständig gebunden. Mit Stand 1. Oktober 2004 wurden aus dem Landeshaushalt Fördermittel in Höhe von rd. 75.000 ) Ich bin zuversichtlich, dass es den Trägern gelingen wird, die gesamten geplanten Projekte umzusetzen und die noch bereitstehenden Mittel im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen in diesem Jahr vollständig abzurufen.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/135. Abgeordneter Hausold, PDSFraktion.
Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT)
Der Thüringer Industriebeteiligungs-Fonds (TIF) gründete zur Erreichung des Stiftungszwecks eine Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft, die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG (TIB), deren persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, die Thüringer Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH (TIG), war.
Der TIF wurde am 1. September 2003 aufgelöst und am 27. August 2003 eine neue Stiftung StUWT gegründet.
1. Hatten sich entsprechend den Möglichkeiten der Stiftungssatzung am Kapital der Stiftung oder durch Kommanditeinlagen Banken oder private Kapitalgeber beteiligt?
2. Gibt es entsprechend der Konstruktion TIF - TIB - TIG eine adäquate Gesellschaftskonstruktion für die neue StUWT, und wenn ja, wie firmieren diese Beteiligungs- und Geschäftsführungsfirmen?
3. An welche dieser Firmen wurde die Betreuung der bestehenden Beteiligungen und der ausgereichten Darlehen übergeleitet?
4. Sind im Rahmen der Überleitung der Beteiligungen und Darlehen die Ergebnisse und Risiken der Engagements neu bewertet und/oder Entscheidungen zur Beendigung bzw. zur anteiligen Veräuße
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Die TIF hat unmittelbar nach der Errichtung der StUWT ihren Kommanditanteil an der TIB und ihren Geschäftsanteil an der Komplementärin der TIB, nämlich der Thüringer Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH, kurz auch TIG genannt, auf die StUWT übertragen. Darüber hinaus hat sich an den gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen nichts geändert. TIB und TIG
bestehenden Unternehmensbeteiligung. Das Management der Beteiligten besorgt die bm-t, die beteiligungsmanagement thüringen gmbH, als 100-prozentige Tochter der TAB.
Zu Frage 4: Anlässlich der Übertragung der Geschäftsanteile an der TIB und an TIG von der TIF auf die StUWT...
... erfolgte keine Neubewertung der von der TIB gehaltenen Unternehmensbeteiligungen. Auch wurde die Existstrategie der TIB durch die Eigentümerwechsel nicht geändert.
Gab es gesellschaftsrechtliche Risikoabschätzungen für all die Tochtergesellschaften, die von diesem Konstrukt, das ich jetzt nicht näher bezeichnen möchte, geführt worden sind, bevor sie in die neue Stiftung eingebracht wurden?
Gesellschaftsrechtliche Risikoabschätzungen gab es selbstverständlich und gibt es immer, auch bei Übertragungen von Beteiligungen natürlich.
Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/136. Abgeordneter Huster, PDS-Fraktion.
Die Stiftung Thüringer Industriebeteiligungs-Fonds (TIF) hatte gemäß der Stiftungssatzung unter Einsatz des ihr zur Verfügung stehenden sonstigen Stiftungsvermögens eine Beteiligungsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft TIB - zur Erreichung des Stiftungszwecks gebildet.
1. In jeweils welcher Höhe sind unter Verwendung des sonstigen Stiftungsvermögens der TIF innerhalb des Existenzzeitraums der TIB gegenüber wie vielen Unternehmen Darlehen ausgereicht und Beteiligungen eingegangen worden?
2. Durch wie viele Unternehmen wurden innerhalb des Existenzzeitraumes der TIB die Darlehen in welcher Höhe getilgt, und wie viele Beteiligungen wurden durch Verkauf beendet?
3. Wie viele Unternehmen sind im Zeitraum der Existenz der TIB insolvent geworden, und in welcher Höhe waren in diesen Unternehmen Stiftungsmittel jeweils als Darlehen und Beteiligungen eingesetzt worden?
4. In welcher Höhe sind Mittel der TIF nach Auflösung der Stiftung und der TIB gemäß der Stiftungssatzung sowie der stiftungsrechtlichen Bestimmungen an den Stifter - Freistaat Thüringen - zurückgefallen, und in welchem Jahreshaushalt, in welchem Einzelhaushalt, unter welchem Titel wurden die Mittel etatisiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster für die Thüringer Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die TIB hat sich seit ihrer Gründung bis zum 31.12.2003 bei insgesamt 32 Unternehmen mit Beteiligungen und Darlehen engagiert. Es handelt sich um insgesamt 62 Mio. 9 ) % gungen und 12,5 Mio. ) 9 ) 37,3 Mio. &
Zu Frage 2: Die TIB hat seit ihrem Bestehen 11 Beteiligungen verkauft. Die genaue Höhe der über die gesamte Laufzeit von nahezu 11 Jahren erfolgten Tilgungen ausgereichter Darlehen konnte innerhalb der kurzen Bearbeitungszeit von der TIB nicht ermittelt werden.
Zu Frage 3: Die TIB hat seit ihrer Gründung 12 Beteiligungen durch Insolvenz verloren. Bei diesen Unternehmen hatte sich die TIB in Höhe von 26,2 Mio. mit Darlehen und Beteiligungen engagiert.
Zu Frage 4: In 2003 wurden im Landeshaushalt 25 Mio. ) 8!) # $6 -) #" 6$# )) ) und vereinnahmt. In 2004 wurden unter Kapitel 17 04 Titel 13 401 12,5 Mio. )) ) 1.014.217,21 2 )
Zu Frage 2, Herr Minister, kann sicherlich die Antwort nachgereicht werden. Zu Frage 3 hätte ich eine Nachfrage: Kann gesagt werden, in welcher Höhe Mittel in den Fällen von Insolvenzen nicht zurückgeflossen sind?
Das hatte ich gesagt. Bei diesen Unternehmen hatte sich die TIB in Höhe von 26,2 Mio. )&lehen und Beteiligungen engagiert.
Herr Minister, Sie haben unter 4. auf 25 Mio. $$" und 12,5 Mio. $$6 :)2 ) wurden, hingewiesen. Welche rechtlichen Grundlagen gab es, das Stiftungsvermögen an den Haushalt zurückzuführen? Es handelt sich ja ganz offensichtlich - ist auch von Ihnen bestätigt worden - um Stiftungsvermögen. Es muss ja eine rechtliche Grundlage dafür geben, dass das in den Haushalt zurückgeführt werden kann.
Danke schön. Das würde bedeuten, sowohl das, was Herr Huster angesprochen hat zur Frage 2, als auch die Nachfrage von Herrn Gerstenberger würde nachgereicht?