Protocol of the Session on October 7, 2004

wenn Sie draußen in den Versammlungen waren, haben Sie bei der einen Versammlung für die Mieter gesprochen, wenn Sie bei den anderen waren, haben Sie für die Eigentümer gesprochen. Heute haben Sie sich zumindest schon einmal teilplatziert, indem Sie also wahrscheinlich jetzt noch die Besseren sind als die SPD. Sie haben jetzt erkannt, dass die SPD jetzt meint, sie muss sich für die Mieter einsetzen und jetzt sagt auf einmal die ganz linke Seite, von mir aus gesehen die rechte Seite, also das kann doch überhaupt nicht sein, das ist überhaupt nicht so. Also man wird hin und her gerissen, was da auf einmal für neue Meinungsäußerungen kommen. Auf der anderen Seite kommt gleichzeitig von der PDS, dass man insgesamt die Grundstücke, wenn man dort einen Anschluss herstellt, dass es doch eine Verbesserung ist. Wollen Sie damit, dass das gesamte riesige Grundstück dann herangezogen wird und, und, und?

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Sagen Sie doch mal, was Sie wollen, Herr Fiedler.)

Bleiben Sie doch nur ruhig. Sie können doch auch noch hier vor gehen, Kollege Matschie, da können Sie alles sagen, was Sie wollen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Mich interessiert, was Sie wollen.)

Kollege Matschie, Sie haben ein Problem. Sie haben einfach nicht gemerkt, dass dieses Problem im Land da ist, und die SPD hat dazu nichts auf den Tisch zu legen und nichts dazu beizutragen. Das ist Ihr Problem. Wir haben eine gewisse Zeit, ein Stück lang gebraucht, bis wir zu dem scharfen Schwert gegriffen haben, in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen. Wir haben uns lange davor gescheut, weil das ein hohes Gut ist.

Meine Damen und Herren, erstens hat der Ministerpräsident das angekündigt und es liegt der Gesetzentwurf vor. Ich möchte weiterhin darum bitten - das Moratorium wurde angesprochen, was jetzt noch mal verlängert wurde -, von dieser Stelle aus noch einmal alle Aufgabenträger bitten, sich daran zu halten. Es geht nicht so einfach, dass das hier ein Minister einfach mal par ordre du mufti sagt, jetzt habt ihr das zu machen. Das geht halt nicht, so wie wir in unserer Verfassung aufgestellt sind. Es geht nicht.

Vorhin ist ja das besprochen worden, wie die Verbände vor Ort umgehen. Da wurde immer Ilmenau genannt, dass da der Verband erhoben hat. Man sollte auch dabei mit sagen, dass also Hildburghausen unter Herrn Harzer auch erhoben hat. Wenn

man das eine nennt, muss man das andere mit nennen, nicht weil der Harzer gerade mal wieder PDS ist, verschweigt man das mal lieber. Ich bitte an der Stelle alle, egal von welcher Couleur sie sind, dass sie sich an das Moratorium halten, dass sie unserer Bitte und der Landesregierung folgen, dass wir den Gesetzentwurf schnellstmöglich abschließen können. Das muss man auch mit der nötigen Beratung tun. Da sieht mal die PDS, was man da nämlich für Zeit dazu braucht. Wir werden erstens unterstützen, dass keine Beiträge im Wasserbereich nach § 7 Abs. 3 erhoben werden, dass dieses hier abgeschafft wird. Ich denke, das hat die Landesregierung ganz klar vorgegeben. Wir werden weiter natürlich unterstützen - ich nehme nur ein paar Stichpunkte, weil wir ja nicht alles noch mal ausbreiten müssen, das kennt ja fast jeder - die Rückzahlung gezahlter Beiträge im Wasserbereich an die Grundstückseigentümer, § 21 a Abs. 3, im Abwasserbereich auf Antrag, der Minister hat es ausgeführt, § 21 a Abs. 4, oder die Erstattung der finanziellen Aufwendungen an die Aufgabenträger für Rückzahlung bzw. Nichterhebung von Beiträgen, § 21 a Abs. 5, und Entstehung der sachlichen Beitragspflicht, hier ist das schon genannt worden, unbebaute Grundstücke, erst mit Bebauung, es ist genannt worden, mit ein, zwei Stockwerken und tatsächlicher Anschluss des Grundstücks, § 7 Abs. 8 Nr. 1. Es gilt auch die Kappung der sachlichen Beitragspflicht für solche Grundstücke, die größer als 130 Prozent der durchschnittlichen Grundstücksgröße sind, die im Verteilungsgebiet der Einrichtung des Trägers liegen, so genannter Privilegierungstatbestand, § 7 Abs. 8 Satz 3. Ich denke auch, die Verlängerung der Verjährungsregelung, die immer ein heiß umstrittenes Thema war, auch hier im Hause, ist in diesem Fall wahrscheinlich angemessen und durchführbar, weil ein vollkommener Wechsel von bestimmten Dingen jetzt stattfindet, und es scheint vertretbar, dass man das Ganze machen kann. Auch, was wir schon lange positiv eingefordert hatten, die Erhebung kommunaler Abgaben auch auf der Basis privater Entgelte. Da ist ja Apolda ein gutes Beispiel und, ich glaube, Mühlhausen ist da auch zu Gange. Es gibt so ein paar Beispiele, wo das sehr gut läuft. Insbesondere Apolda hat da eine Vorreiterrolle und ich bin froh, dass das jetzt auch möglich ist. Natürlich gibt es bei allem, was uns vorgelegt wurde, noch viele Dinge, die man sich genau betrachten muss. Deswegen haben wir uns ja schon vorher verständigt bei der Konstituierung des Innenausschusses, dass wir dazu eine Anhörung durchführen werden. Wir treffen uns ja morgen früh, die Kollegen des Innenausschusses, und da gehe ich mit großer Übereinstimmung davon aus, dass wir das so beschließen, dass wir am 2. November, wahrscheinlich ab 12.00 Uhr, eine Anhörung dazu durchführen werden. Ich gehe mal davon aus, weil wir uns ja vorher abgestimmt haben. Es wird wei

terhin eine Liste der Anzuhörenden geben, die wir morgen dann gemeinsam beschließen werden - die Spitzenverbände, Mieterbund etc., was dort alles mit zu hören ist. Wir werden auch die Spitzenbürgerinitiative gegen überhöhte Kommunalabgaben dazu hören. Was wir uns aber wahrscheinlich nicht leisten können, ich will es ausdrücklich sagen, es kommen natürlich von allen Seiten des Landes, hört doch unseren Verband, hört diese BI. Wenn wir 180 Aufgabenträger hören wollten und dann noch die diversen BI's dazu, dann kann sich jeder vorstellen, dass das nicht durchführbar ist.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Es sind eben zu viele.)

Herr Hauboldt, wir kommen doch noch dazu, was zu viel oder zu wenig ist. Ich denke mal, dass es hier einfach notwendig ist, diese Anhörung durchzuführen. Wir werden auch Prof. Kirchhoff bitten, dass er zu dieser Anhörung auch mit da ist, damit man auch hinterfragen kann. Da sind doch alle Abgeordneten, die dort tätig sind, zu hinterfragen, wie diese Dinge gesehen werden oder wie das entsprechend bewertet wird. Denn auch in der Gerichtsbarkeit, unserer Rechtsprechung gibt es ja Weiterentwicklungen, also nicht nur, was in der alten Bundesrepublik passiert ist, sondern auch in den neuen und jungen Ländern gibt ja Weiterentwicklungen. Da muss man auch diese Rechtsprechung und die neuen Bedingungen sehen, die dort mit aufgetreten sind. Ich glaube, es ist einiges gut zu finden, was dort mit einfließt. Ich denke, meine Damen und Herren, wir haben hier einiges zu bewältigen, aber wir sollten uns auch bemühen, das Ganze zügig über die Bühne zu bringen. Deswegen haben wir ja auch den schnellen Anhörungstermin und wollen uns also morgen früh 8.30 Uhr treffen, dass das auf den Weg kommt.

Herr Abgeordneter...

Am Ende bitte.

Am Ende Ihrer Rede.

Vor allen Dingen ist mir wichtig, dass auch z.B. mit diesem System, was jetzt aufgebaut wird, die Zinsen übernommen werden, die entsprechend anstehen und dass auch die Tilgung in gewissem Umfang übernommen wird, was dort alles dabei ist.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Die werden nicht übernommen.)

Das kann ich nicht so feststellen, wie Sie das gerade sagen. Wichtig ist, dass die Globalkalkulation, so wie das jetzt angelegt ist, nicht angefasst werden muss, weil ja das immer wieder so durch die Gegend geistert, jetzt müssen neue Globalkalkulationen gemacht werden. Das ist nicht der Fall. Man könnte jetzt noch viele Dinge mit dazu beitragen, aber wichtig ist insbesondere, dass jetzt zügig der Gesetzentwurf weiter behandelt wird, dass natürlich auch das Moratorium eingehalten wird, dass Anhörungen durchgeführt werden und dass wir zügig den Gesetzentwurf verabschieden. Ich würde mir schon wünschen, dass insbesondere die Kolleginnen und Kollegen, die ja auch die Probleme im Lande kennen sollten, hier daran mitwirken, dass wir das schnell vom Tisch bekommen und nicht nur die Rolle vor- und rückwärts machen. Ich bitte also darum, dass wir zügig das Ganze beraten im Interesse der Gebühren- und Beitragszahler und zur Befriedigung, die im ganzen Lande auch notwendig ist.

Ehe ich Herrn Matschie die Möglichkeit einer Frage einräume, Herr Fiedler, kann ich Ihre Rede im letzten Teil so verstehen, als ob das ein Antrag zur Überweisung an den Innenausschuss war?

Die Überweisung an den Innenausschuss ist natürlich von uns gefordert.

Gut, dann haben wir das offiziell so festgestellt.

Entschuldigung, Frau Präsidentin, wenn ich Ihnen ins Wort falle. Ich wollte erst mal zu dem Komplex antworten. Dann komme ich noch zu dem zweiten Antrag, der ja auch noch da ist.

Ach, Sie sprechen dann noch weiter? Gut. Herr Abgeordneter Matschie.

Herr Kollege Fiedler, Ihre Fraktionschefin hat ja angekündigt, jedenfalls war das in der Zeitung nachzulesen, dass es von den Innenpolitikern der CDUFraktion noch Diskussionsbedarf zu den einzelnen Punkten gäbe und evtl. noch Änderungsanträge ge

macht würden. Ich habe jetzt Ihrer Rede aufmerksam gelauscht. Ich habe nur nicht hören können, an welchen Punkten Sie noch Diskussionsbedarf haben und wo wir eventuell mit Änderungen rechnen müssen. Könnten Sie uns das bitte noch verraten, Herr Fiedler?

Sehr geehrter Kollege Matschie, vielleicht können Sie noch kurze Zeit ausharren, bis wir das noch einmal öffentlich machen, indem wir nach dem Punkt gehen, dass wir sagen, wir machen erst eine Anhörung, hören uns erst noch einmal die Probleme an. Ja, das ist doch die übliche Verfahrensweise. Der Gesetzentwurf wird überwiesen, natürlich befassen wir uns die ganze Zeit schon damit. Wir haben schon einige Dinge, wo man überlegen muss, ob das so durchzuführen ist. Aber wir möchten zumindest noch einmal die Anhörung über die Bühne gehen lassen, da werden Sie garantiert von uns in dem entsprechenden Ausschuss die Änderungsvorschläge und Hinweise von uns dann auch ggf. hören und sehen.

Damit ich es nicht vergesse, Frau Präsidentin, es gibt noch den Antrag der SPD, wo es um das Konzept der Landesregierung zur Schaffung großer und kostengünstiger Strukturen in der Wasser- und Abwasserwirtschaft in Thüringen geht. Hier geht es darum, dass dies jeweils im Zusammenhang behandelt wird. Auch hier will ich nur deutlich machen, das ist ein Thema, was das hohe Haus und insbesondere die Innenpolitiker natürlich seit Jahren nicht nur bewegt, sondern das auch seit Jahren diskutiert wird. Wir haben seit Jahren überlegt, wie kann man dort neue Wege gehen. Aber auch hier will ich darauf verweisen, ich bin dafür, Überweisung an den Innenausschuss und den Umweltausschuss, damit dies dort besprochen werden kann. Ich glaube, die Landesregierung will ja vorlegen bis zum März. Deswegen haben wir gesagt, wir überweisen den. Auch das ist nicht so einfach mal, was man so locker aus dem Ärmel schüttelt. Wir müssen erstens die entsprechenden EU-Bedingungen dabei beachten und müssen auch sehen, was können wir als Land, um in die kommunale Selbstverwaltung einzugreifen, eigentlich umsetzen. Wenn ich nach der PDS gehe, da haben wir wahrscheinlich die alten WAB's wieder und da ist das ganze Ding gelaufen oder wir machen gleich einen zentralistischen Verband.

(Beifall bei der SPD)

Man muss sich das ganz genau anschauen, was ist möglich, denn es ist und bleibt eine kommunale Aufgabe. Das wollen wir eindeutig mal festhalten. Das Land zieht sich sowieso schon jetzt sehr viel

nach oben. Aber, ich denke, im Interesse der Bürger ist das möglich. Ich sage nur noch einmal deutlich, es ist nicht so einfach zu erwarten, dass da mal ganz schnell kommt, jetzt machen wir nur noch mal jeden Landkreis. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man das Ganze gestalten kann. Ich denke, auch das muss die Landesregierung weiter erarbeiten. Jeder weiß, was in den letzten Wochen das Innenministerium leisten musste. Was hier auf den Tisch gebracht wurde, das verdient Achtung und, ich denke, es werden noch die weiteren Schritte folgen. Wir werden das auch im Ausschuss entsprechend weiter mit beraten.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kummer zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie brauchen keine Angst zu haben, ich will nicht allzu viel zu Hildburghausen sagen, auch wenn sicherlich der Wasser- und Abwasserzweckverband und die Bürgerinitiative aus Eisfeld, die ich hier ganz herzlich begrüßen möchte, sich in die weiteren Beratungen mit einbringen werden. Herr Fiedler, vielleicht nur ein ganz kurzes Wort noch zu der Beitragserhebung im Zweckverband. Hätte der Zweckverband die Beiträge nicht erhoben, dann wäre es ihm nicht möglich gewesen, die Fördermittel, die im Moment benötigt werden für den Bau der Kläranlage Eisfeld und der entsprechenden Kanalsysteme zu kofinanzieren und dementsprechend hätte man die nicht abgreifen können. Das war der Beweggrund, warum man dort weiter Beiträge erhoben hat. Da hätte Ihr Moratorium auch ein bisschen weiter gehend sein müssen, damit diese Fördermittel dort hätten abgegriffen werden können, auch ohne Beitragserhebung.

Der Grund, warum ich hier das Wort ergreife, ist aber ein anderer. Mit dem Gesetzentwurf wird auch das Wassergesetz geändert. Meine Damen und Herren, da steht einfach nur so der Satz: § 58 Abs. 5 wird gestrichen. Das liest sich so schön schnell. Nun ist bisher von den Vorrednern noch keiner darauf eingegangen. Hier wird die Passage gestrichen, die es Abwasserbeseitigungspflichtigen ermöglicht, den Anschluss- und Benutzungszwang in der Satzung festzulegen und Gebühren und Beiträge zur erheben. In der Begründung kann man dazu lesen, dass das eine Klarstellung wäre hinsichtlich möglicher privatrechtlicher Entgelte. Nun frage ich Sie: Warum hat man diese Klarstellung nicht so gemacht wie in § 1 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes, wo man dann einfach noch mit hineingeschrieben

hat: es sei denn, es gibt diese Lösung über die privatrechtlichen Entgelte. Nein, man hat diese Passage gestrichen und das gibt mir doch zu denken. Nun ist die PDS wirklich nicht ein Verfechter des Anschluss- und Benutzungszwangs und wir haben uns in der letzten Legislatur hier auch sehr deutlich positioniert. Aber immerhin hat die Landesregierung in den Beratungen zum Wassergesetz in der letzten Legislatur - und das ist noch gar nicht so lange her, das war im April und Mai 2003 - ganz deutlich gemacht, dass sogar Veränderungen an diesem Absatz das Systems der öffentlichen Abwasserentsorgung auf den Prüfstand stellen würden. Jetzt können wir ihn ganz streichen. Ich habe die Bedenken, dass mit der Streichung dieses Absatzes Änderungen nicht mehr möglich sind. Diese Änderungen sind meiner Ansicht nach aber sehr wohl vonnöten. Schließlich sieht die Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand für unsere Gewässer vor und da werden wir auch gerade in Gemeinden unter 2.000 Einwohnern noch Abwasserbehandlungsanlagen bauen müssen. Ich glaube, zentrale Kläranlagen sind dafür in den meisten Fällen ungeeignet. Hier brauchen wir dezentrale Lösungen und hier müssen wir verhindern, dass wir wieder zu Problemen kommen, wie wir sie heute diskutiert haben, wie wir sie bei Zweckverbänden angetroffen haben, die bisher ja nur in den Bereichen von Kommunen über 2.000 Einwohnergleichwerten investiert und Kläranlagen gebaut haben.

Meine Damen und Herren, ich denke, diese anderen Lösungen sollten so sein, dass wir für Grundstücke, die im Rahmen des Anschlusses von Kommunen über 2.000 Einwohnergleichwerten nicht angeschlossen werden, den Anschluss- und Benutzungszwang aufheben, um den Bürgern, den Grundstückseigentümern dort zu ermöglichen, eigene Lösungen zu finden, die günstigste Lösung zu finden. Es kann ja durchaus so aussehen, dass auch der Wasser- und Abwasserzweckverband in diesem Bereich ein Angebot an die Bürger unterbreitet. Aber es kann auch so aussehen, dass die sich eine Membranfiltrationsanlage in den Keller stellen und dann das daraus zu gewinnende Brauchwasser, das fast Trinkwasserqualität hat, für andere Bereiche wie Klospülung und Ähnliches wieder verwenden. Hier sollten wir also nach anderen Möglichkeiten suchen, dass Kläranlagen, die nach § 7 a Wasserhaushaltsgesetz genehmigungsfähig sind, in solchen Grundstücken errichtet werden können, und das auch ohne dass der Abwasserzweckverband hier einen Anschluss- und Benutzungszwang erlässt. Bei diesen Überlegungen spielt noch eine andere Überlegung eine Rolle. Wir wissen, dass gerade im ländlichen Bereich viele Hauskläranlagen, die berühmten 3-Kammer-Gruben, oft sind es sogar nur 2-Kammer- oder 1-Kammer-Gruben, nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Bürger

werden aber einen Teufel tun, ohne Zwang hier zu investieren, solange sie befürchten müssen, ich könnte ja in ein oder zwei Jahren an ein öffentliches Kanalsystem angeschlossen werden und dann Anschlussbeiträge bezahlen müssen. Das heißt also: Wenn ich hier den Anschluss- und Benutzungszwang aufhebe, werden diese Bürger auch ermutigt, die notwendigen Investitionen voranzutreiben und gleich vernünftig zu investieren, also nicht die 3-Kammer-Grube zu erneuern nach den gesetzlichen Vorschriften, sondern sich eine vollbiologische Kläranlage oder vielleicht auch eine Pflanzenkläranlage auf ihr Grundstück zu setzen.

Meine Damen und Herren, ich möchte Sie deshalb auffordern, diesen Gesetzentwurf zu nutzen für die Suche nach einer vernünftigen Lösung für dieses Problem, dass es nicht erst wieder entsteht, so wie andere Probleme schon entstanden sind. Ich denke, wir sollten hier eine vernünftige Lösung für die Verbände und für die Grundstückseigentümer suchen. Deshalb bitte ich um die Überweisung dieses Problems auch an den Umweltausschuss, denn ich denke, hier muss diese Tatsache mitberaten werden.

Nun noch eine kurze Anmerkung zum Kommunalabgabengesetz. Herr Minister Gasser, Sie hatten vorhin einen Satz rübergebracht, der mich sehr nachdenklich werden ließ. Sie hatten gesagt: Die 33 Mio.     5     % nächst, würden sich ja verringern über die Länge der Zeit dadurch, dass Grundstücke angeschlossen werden, die bisher nicht angeschlossen worden sind. Wenn wir uns die demographische Entwicklung in Thüringen anschauen, glaube ich, ist diese Hoffnung etwas übertrieben. Und ich muss auch aus umweltpolitischen Aspekten ganz deutlich sagen, dass der Versiegelungsgrad, den wir in Thüringen erreicht haben, schon ein ziemlich hoher ist. Bisher sind unsere Planungen auch im Bereich Wasser und Abwasser immer von einem Wachstum ausgegangen. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass wir es zurzeit mit einer Schrumpfung zu tun haben. Dementsprechend ist es eben nicht zu erwarten, dass dort, wo ein Häuschen auf einem Grundstück steht, das zehngeschossig bebaut werden könnte, da dann in kurzer Zeit ein Zehngeschosser entstehen wird, wo wir auf anderer Seite mit öffentlichen Fördermitteln Zehngeschosser abreißen. Deshalb würde ich darum bitten, darüber nachzudenken, ob man hier nicht überlegen kann, Schritte zu finden, dass im Grundbuch von solchen Grundstücken eingetragen wird: "Die gegebene Bebauung ist das, was für dieses Grundstück zulässig ist." Wenn ich das tun würde, bräuchte der Zweckverband keine Infrastruktur vorzuhalten, die wir sowieso nie benutzen werden. Das hätte einen großen Vorteil, dass wir nämlich gesellschaftliche Kosten sparen. Das wollte ich zum Denken mit auf den Weg geben als Anre

gung. Vielleicht kann darüber im Ausschuss gesprochen werden, inwieweit solche Regelungen möglich wären. Ich glaube, wir sollten einfach Realitäten zur Kenntnis nehmen, was Bevölkerungsentwicklung angeht, und hier auch verhindern, dass übermäßige Kosten für die Erschließung unbebauter Grundstücke entstehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kuschel noch einmal zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Fiedler, Sie sind sich ja noch nicht ganz im Klaren, wie Sie mich anreden müssen.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Die Wette haben wir gewonnen.)

Ich gestehe, ich habe bei Ihnen auch diese Probleme, deswegen habe ich mich dazu entschlossen, ich sage immer: "Herr Kollege Fiedler". Dann haben wir da erst einmal Klarheit und vielleicht kommt es dann mit der Zeit, dass wir uns über eine einheitliche Sprachregelung hier verständigen können.

(Heiterkeit im Hause)

Herr Fiedler, Sie hatten auf Frau Taubert verwiesen und ihren Beitrag bewertet. Wenn ich aber Ihren Beitrag zur Kenntnis nehmen durfte, weiß ich nicht, was Sie uns sagen wollten.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Ja.)

Ich habe lange überlegt und habe mich für ein helles Köpfchen gehalten, aber es hat sich mir nicht erschlossen.

(Beifall bei der PDS)

Ich wusste nicht, was Sie hier nun eigentlich dem Plenum darstellen wollten, aber es ist ja noch Zeit zur Beratung. Sie hatten darauf verwiesen, wir hätten vor der Wahl im Hauruckverfahren einen Gesetzentwurf eingebracht und den Landtag gebeten, dem zuzustimmen. Das ist ja richtig. Das Ministerium mit den vielen Mitarbeitern sah sich außer Stande, die Erklärungen von Herrn Althaus, die am Sonnabend verkündet waren, bis zum Donnerstag vorzulegen. Wir haben das mit weniger personeller Kapazität innerhalb von zwei Tagen geschafft.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Und gar nicht mal schlecht.)