Die zinslose Rückzahlung ist gerechtfertigt, weil die Beiträge in der Vergangenheit schon die Gebühren reduziert haben.
Das ist sachgerecht, weil dieser ein voll erschlossenes Grundstück gekauft hat und der vom Verkäufer gezahlte Betrag in der Regel beim Kaufpreis berücksichtigt worden ist.
Nein. Das erschiene insoweit unangemessen, als diejenigen, die ohne Stundung gezahlt haben, ihr Kapital auch nur unverzinst zurückbekommen.
5. Warum gibt es nur im Abwasserbereich ein Antragserfordernis und damit ein Wahlrecht der Abgabenpflichtigen?
Im Wasserbereich werden die Beiträge endgültig abgeschafft; im Abwasserbereich werden sie nur zeitlich verschoben. Hier soll den Abgabenpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Beitrag gleichsam "stehen zu lassen". Das kann für sie, wie gesagt, aus verschiedenen Gründen - ich hatte es vorhin angeführt, z.B. bilanzielle Gründe - interessant sein.
6. Warum gibt es unterschiedliche Rückzahlungsfristen bei Wasser je nach Beitragshöhe bis zu 36 Monaten und Abwasser spätestens 12 Monaten nach Antragstellung?
Das zurückzuzahlende Gesamtbeitragsvolumen ist im Wasserbereich von vornherein höher als beim Abwasser. Im Abwasserbereich verringert sich das Rückzahlungsvolumen zudem aufgrund des Antragserfordernisses. Die Belastung der Aufgabenträger ist also beim Wasser größer. Aus Gründen der besseren Planbarkeit soll ihnen dementsprechend ein längerer Zeitraum eingeräumt werden.
7. Ist die Erhebung privatrechtlicher Entgelte zulässig und welche Bindungen bestehen dabei gegebenenfalls?
Schon bislang greifen ca. 20 Prozent der Aufgabenträger im Wasserbereich und ca. 3 Prozent der Aufgabenträger im Abwasserbereich zur Finanzierung auf privatrechtliche Entgelte zurück. In der Rechtsprechung ist es zu Unsicherheiten über die Zulässigkeit privatrechtlicher Entgelte gekommen. Deswegen wollen wir die Gelegenheit nutzen, die
Zulässigkeit privater Entgelte im Kommunalabgabengesetz klarzustellen; sie sind also weiterhin zulässig. Nach der Rechtsprechung sind die Kommunen bei der Erhebung privatrechtlicher Entgelte für öffentliche Einrichtungen den wesentlichen Schranken des Gebührenrechts unterworfen. Hiervon betroffen sind außer den Grundrechten insbesondere der Grundsatz der Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung und das Kostenüberschreitungsverbot.
8. Welche Hilfestellung des Thüringer Innenministeriums wird es für die Aufgabenträger geben? eine viel gestellte Frage.
Das Thüringer Innenministerium wird die Satzungsmuster und die Anwendungshinweise für die Aufgabenträger überarbeiten. Außerdem wird das Thüringer Innenministerium geeignete Informationsveranstaltungen für die Aufgabenträger und die Rechtsaufsichtsbehörden durchführen.
9. - und dann erlöse ich Sie: Warum erstattet das Land beim Wasser 4 Prozent Zinsen und beim Abwasser angemessene Zinsen?
Im Bereich Abwasser müssen die Aufgabenträger Kredite aufnehmen, um die Stundung zu finanzieren. Die hierfür anfallenden Zinsen können nicht auf Gebühren umgelegt werden, deshalb müssen sie vom Land erstattet werden. Der Zinssatz steht nicht fest, sondern hängt von den jeweiligen Marktkonditionen ab. Die Aufgabenträger sollen genau den Zinssatz ersetzt bekommen, den sie zahlen müssen, sofern er nicht unangemessen ist. Angemessen orientiert sich aus Sicht des Landes an den jeweils günstigsten Kreditkonditionen für kommunale Träger. Auch im Bereich Wasser müssen die Aufgabenträger zur Rückzahlung der Beiträge Kredite aufnehmen. Da es sich hier aber nicht um eine Stundung von Beiträgen handelt, sondern um eine Umstellung des Finanzierungssystems, können die Kredite, Tilgung und Zinsen, aus dem Gebührenaufkommen erwirtschaftet werden. Deshalb ist eine Erstattung hier verfassungsrechtlich nicht zwingend. Um aber die notwendigerweise steigenden Gebühren verträglich zu halten, stellt das Land die zuvor bereits erwähnten 18 Mio. 0 Dies geschieht dadurch, dass das Land den Aufgabenträgern die in ihrer Kalkulation enthaltenen Zinsen, nicht die realen Zinsen, in Höhe von 4 Prozent erstattet. Die 4 Prozent sind fest ins Gesetz geschrieben; die Höhe orientiert sich an den durchschnittlichen Kommunalkreditkonditionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die aufgezeigten dringenden Probleme im Wasser-/Abwasserbereich mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelöst werden können. Sie verkennt dabei freilich nicht,
dass auch die Strukturen der Aufgabenträger einer eingehenden Überprüfung und Weiterentwicklung bedürfen. Wie Herr Ministerpräsident Althaus in seiner Regierungserklärung vom 9. September 2004 bereits angekündigt hat, wird das Innenministerium bis zum März 2005 dazu ein entsprechendes Konzept erarbeiten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um eine konstruktive Mitarbeit bei den Beratungen im Innenausschuss.
Herr Minister, Sie haben ja hier ausgeführt, dass die Beiträge in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, dass die Gebühren niedriger ausfallen konnten. Das heißt ja, wenn ich Sie richtig verstehe, im Umkehrschluss, dass die Gebühren jetzt steigen werden, wenn die Beiträge zurückgezahlt werden. Können Sie uns schon etwas darüber sagen, in welchem Umfang Ihr Haus mit Gebührensteigerungen rechnet?
Herr Matschie, dass eine Gebührensteigerung denkbar ist, liegt auf der Hand, weil ein Finanzierungsinstrument eben hier wegfällt. Aus diesem Grund haben wir eine Überprüfung durchgeführt, indem wir uns die Gebührenhöhen der Aufgabenträger angeschaut haben, und sind dann durch Berechnung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese angeführten 18 Mio. + stützung ausreichen werden, um eine angemessene Gebührenhöhe in Thüringen zu gewährleisten.
Die SPD-Fraktion möchte ihren Antrag nicht begründen. Ist das richtig so? Ja. Dann eröffne ich die Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten 5 a und 5 b und rufe als ersten Redner für die PDSFraktion den Abgeordneten Kuschel auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bedauere es zunächst, dass hier zwei Sachverhalte miteinander erörtert werden sollen, die zwar mittelbar im Zusammenhang stehen, aber aufgrund ihrer Komplexität und auch in ihrer Besonderheit eigentlich eine separate Diskussion verdient hätten. Inso
fern ist es sehr schwierig so einen komplexen Gesetzentwurf und dann auch noch den Antrag der SPD hier allumfassend zu erläutern. Das muss sicherlich vielleicht in den Ausschüssen dann fortgesetzt werden. Ich werde also den Versuch starten mich zu beiden Dingen hier zu positionieren.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung, um es auf den Punkt zu bringen, macht eines deutlich: Die bisherige Kommunalabgabenpolitik der CDU in Thüringen ist gescheitert.
Der Ministerpräsident hat Wort gehalten - das war einer der Slogans, der in den vergangenen Tagen immer wieder thematisiert wurde. Ob diese Aussage tatsächlich stimmt, werden wir wahrscheinlich erst in einigen Monaten oder Jahren erfahren, voraussichtlich erst dann, wenn die Gerichte die neue Gesetzeslage beurteilt und entschieden haben. Wir als PDS-Fraktion haben in Kenntnis des vorliegenden Gesetzes Zweifel, ob der Ministerpräsident tatsächlich zu seinem Wort steht. Zweifel deshalb, weil der vorliegende Gesetzentwurf eine Vielzahl ungeklärter juristischer, aber auch finanzieller Probleme aufweist, die die Ernsthaftigkeit der gesetzgeberischen Umsetzung der Ankündigungen in Frage stellt. Wir bleiben bei unserer Auffassung, die Ankündigungen sind im Grundsatz durchaus unterstützenswert, sind sie doch ein Einstieg in ein neues modernes Thüringer Kommunalabgabenrecht. In der Folge wird es weitere Änderungen geben müssen. Ich will hier nur die Ausgestaltung der Bürgermitwirkung und die Schaffung effizienter Strukturen nennen. Auch wenn heute in den Medien wieder zu hören und zu lesen war, dass es eine außergewöhnliche Koalition gäbe, nämlich zwischen CDU und PDS, lassen sich prinzipielle Unterschiede nicht verleugnen, darauf werde ich noch eingehen. Und wenn die SPD von einer "unheilsamen Allianz von CDU und PDS" spricht, dann ist das aus Sicht der SPD wohl wahr, weil sich damit natürlich die Frage nach der Zukunft und der Rolle der SPD im Parlamentarismus stellt.
Wir halten es, und da werden eben die Unterschiede zwischen CDU und PDS deutlich, für sehr bedenklich, wenn in einem Gesetzesvorhaben die Rechtsprechung der letzten Jahre gröblichst missachtet wird. Da sind auch noch so schöne Gutachten we
nig hilfreich. Auch erscheint die Finanzierung aufgrund der Haushaltslage des Landes mehr als fraglich. Auf beide Komplexe werde ich noch detaillierter eingehen. Doch eines will ich bereits an dieser Stelle sagen: Wer tatsächlich die vorgelegten Änderungen dauerhaft in Thüringen will, so wie es der Ministerpräsident verkündet hat, muss die bisherige Rechtsprechung mit Respekt berücksichtigen und eine Finanzierung sichern, die den Möglichkeiten des Landeshaushalts entspricht. Vor der Wahl wurde beispielsweise im Zusammenhang mit der Finanzierung von einem Betrag von 3 Mio. !% chen. Als Herr Böck ein bisschen spekuliert hat, es könnten 20 Mio. % nen Fraktion zurückgepfiffen. Jetzt wissen wir, es sind schon bei 33 Mio. (1 ) 2 der Wahl wurden nicht alle Tatsachen auf den Tisch gelegt. Mancher Bürger würde auch von Wahlbetrug oder Wählertäuschung sprechen.
Das will ich aber hier nicht machen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzt von der Landesregierung vorgeschlagenen Veränderungen sind nicht das Ergebnis einer politischen Einsicht hinsichtlich der Fehlentwicklung in der Kommunalabgabenpolitik der letzten Jahre. Die CDU hat nicht von sich aus das bisherige Kommunalabgabenrecht in Thüringen evaluiert, nein, es war der Protest der Bürger, der die CDU zum Umdenken bewogen hat, ein Umdenken, das nicht alle Fehlentwicklungen der letzten Jahre korrigieren wird. Manche Investitionen können eben tatsächlich nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden. Ein Umdenken, das ist aber auch klar, das das Land sehr viel Geld kosten wird. Und hätte man auf die PDS in den 90erJahren gehört, dann stünden einige dieser Kosten jetzt nicht zur Debatte.
Trotzdem ist es richtig, dass jetzt gehandelt wird, denn ein einfaches "weiter so" wäre auch nicht die Lösung und sicher auch nicht billiger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich mich konkret zu den vorgeschlagenen Änderungen äußere, muss ich noch einiges zum so genannten Beitragsmoratorium sagen. Dies ist notwendig, weil das Beitragsmoratorium für viele Bürger zum Gradmesser für die Ernsthaftigkeit der Umsetzung der Ankündigungen war und ist. Viele Bürger haben in die Ankündigungen des Ministerpräsidenten vom 1. Mai Hoffnungen und Vertrauen gesetzt, und das, obwohl es 1994 und auch 1999 ebenfalls schon im Kommunalabgabenrecht Zusagen gab, die anschließend nicht 1:1 umgesetzt wurden. Da die Ankündigungen vom 1. Mai aus Gründen der Gleichbehand
lung auch auf bereits erlassene Bescheide rückwirkend Anwendung finden sollen, war es nur konsequent, dass der Ministerpräsident gleichzeitig ein Beitragsmoratorium zunächst bis zum 1. Oktober dieses Jahres - zwischenzeitlich verlängert - verkündet hat. Doch was ist eigentlich tatsächlich geschehen? Das Moratorium wurde als unverbindliche Bitte ausgesprochen. Das ist eine neue Handlungsoption im Regierungshandeln, das war mir bisher nicht so bekannt. Die Entscheidung wurde letztlich den Aufgabenträgern vor Ort überlassen und die haben eben ganz unterschiedlich gehandelt und damit im Einzelfall das Moratorium zur Farce werden lassen. Wir haben die diesbezüglichen Handlungsweisen einzelner Aufgabenträger, die ohne finanzielle Not und ohne sachliche Begründung entweder neue Bescheide erlassen haben oder erlassene Bescheide weiter vollzogen haben, kritisiert und das ohne Ansehen der Parteizugehörigkeit.
Ein solches bürgerunfreundliches Handeln einzelner Aufgabenträger ist und bleibt für uns unverständlich. Wir sagen aber auch, die Situation wäre überhaupt nicht entstanden, wenn das Land konsequenter in dieser Frage gehandelt hätte. Da sich das Land sowieso zur Kostenübernahme verpflichtet hatte, wäre eine gesetzliche Regelung für ein Beitragsmoratorium, so wie es die PDS-Fraktion vorgeschlagen hatte, der bessere Weg gewesen. Doch es fehlte bei der CDU und der Landesregierung hierzu offenbar der politische Wille. Hier auch nur auf die kommunale Verantwortung zu verweisen, reicht nicht aus und ist für die Betroffenen wenig hilfreich gewesen. Weshalb einige Aufgabenträger dieses Moratorium missachtet haben, kann nur spekuliert werden. Zum einen sind die Verbände sicherlich mit den angekündigten Veränderungen nicht einverstanden, wurden sie doch jahrelang vom Land mehr oder weniger gezwungen, die bisherigen Regelungen konsequent und gegen den Widerstand der Bürger umzusetzen. Die Verbände waren de facto Vollstreckungsgehilfen der Landespolitik und fühlen sich jetzt vom Land etwas vorgeführt. Dies erzeugt Frust, der leider durch Verweigerung aber zu Lasten der Bürger artikuliert wird. Ein Teil der Aufgabenträger hat auch, so wie mancher Bürger, wenig Vertrauen in die Ankündigungen. Deshalb sagen sie sich, wir machen lieber weiter wie bisher, denn zum Schluss bleibt sowieso alles beim Alten. Es gibt jedoch auch einige Aufgabenträger, die seit Jahren ein fragwürdiges Verhältnis zu ihren Bürgern haben. Sie nehmen es den Bürgern übel, wenn diese von ihren Rechten Gebrauch machen. Jedoch wird durch die angekündigten Veränderungen bestätigt, dass die Forderungen der Bürger so unberechtigt ja nicht waren. Dies wollen manche Verbandsverantwortliche einfach nicht akzeptieren und lassen dies die
Betroffenen durch die allumfängliche Anwendung bestehender rechtlicher Möglichkeiten spüren. Das finden wir, gelinde gesagt, einfach nicht in Ordnung. Doch auch dies wäre zu verhindern gewesen. Leider hat der Ministerpräsident hier wenig überzeugend gehandelt und die Verantwortung abgeschoben. Die Autorität des Ministerpräsidenten wurde in einer bedenklichen Art und Weise selbst durch eigene Parteifreunde - wenn ich mal als Beispiel den Ilmenauer Oberbürgermeister nennen darf - untergraben, bis hin zur Lächerlichkeit. Was sollen die Bürger von einem Ministerpräsidenten halten, dessen Wort letztlich nichts wert ist? Sollen die Bürger einem Ministerpräsidenten glauben, dass seine Ankündigungen tatsächlich umgesetzt werden, wenn schon das Beitragsmoratorium flächendeckend keine Wirkung hat? Wir können die diesbezüglichen Zweifel der betroffenen Bürger durchaus verstehen. Einige Zweckverbände - da verweise ich wieder auf den Ilmenauer Zweckverband - haben sich nicht einmal gescheut, die Bürger bewusst zu belügen. Mit Berufung auf das Innenministerium wurde den Bürgern mitgeteilt, dass das Beitragsmoratorium angeblich nicht für Bescheidungen aus dem Jahre 2003 gilt. Auf eine diesbezügliche Anfrage von mir musste das Innenministerium richtig stellen, dass dies einfach gelogen war. Ich muss hier den Ministerpräsidenten, aber auch die Landesregierung fragen: Weshalb lassen Sie es eigentlich zu, dass man die Bürger in Ihrem Namen belügt? Denn eingegriffen haben Sie nicht. Gerade bei dem von mir genannten Beispiel handelt es sich ausschließlich um Bescheide, die in der Folge ihrer Ankündigung zwingend geändert werden müssen. Da drängt sich schon der Verdacht der Willkür auf und zu Recht fragen sich die Bürger, weshalb hier das Land untätig zusieht. Die Bürger sind zu Recht empört und enttäuscht, jahrelang kämpften sie gegen Beitragsberechnungskriterien, die nicht mehr zeitgemäß sind. Jetzt erkennt das die Landesregierung und will sie nun endlich ändern und in einer solchen Situation handeln einige Kommunalpolitiker völlig unverständlich und erzeugen dadurch auch wieder Misstrauen in die Politik. Der Ministerpräsident, die Landesregierung und die CDU haben in Bezug auf das Moratorium eine einmalige Chance vertan.
Durch konsequentes Handeln hätten sie Vertrauen schaffen können, so bleibt das Misstrauen und auch deshalb werden wieder heute Bürger vor dem Landtag protestieren und die Einhaltung der Wahlversprechen einfordern.
Meine Damen und Herren, ich hatte bereits zu Beginn deutlich gemacht, dass die PDS-Fraktion die gesetzgeberischen und fiskalischen Umsetzungen der Ankündigungen von Herrn Althaus in Teilen für
unseriös hält und deshalb die Vermutung besteht, dass die Veränderungen nicht tatsächlich gewollt sind. So missachtet der Gesetzentwurf in Teilen grob fahrlässig die Rechtsprechung der letzten Jahre. Dies will ich kurz erläutern und gleichzeitig unsere Alternativen benennen. So hält die PDS-Fraktion im Gegensatz zur Landesregierung die Unterscheidung zwischen bebauten und nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus beitragsrelevanter Sicht für notwendig. Bei bebauten Grundstücken ist der Wegfall der Beitragspflicht aus unserer Sicht zulässig. Bei nicht bebauten, aber bebaubaren Grundstücken entstehen durch die wasserwirtschaftlichen Investitionen erst die baurechtlichen Voraussetzungen der Nutzung und der Bebauung. Deshalb muss es bei dieser Grundstücksgruppe bei einer Beitragspflicht zwingend bleiben, auch weil diese Grundstücksgruppen keiner Gebührenpflicht unterliegen, zumindest nicht bis zum Zeitpunkt der Bebauung.