Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein wichtiges Anliegen unseres Antrags vom November 2005 war es, die Landesregierung aufzufordern, einen Gesamtüberblick über die von Thüringer Stellen zu kontrollierenden Energiepreisen zu geben. Dadurch sollte mehr Transparenz in die Vielzahl der Thüringer Energiepreise gebracht werden. Dies ist, soweit es möglich war, gelungen. Im Zuge der Ausschussbefassung hatte die Landesregierung entsprechende Preisübersichten und Preisänderungsabsichten vorgelegt, die zahlreiche Schlüsse auf die Preispolitik der Versorger zuließen. So wurde nachvollziehbar, dass der Durchschnittspreis für Gas seit Anfang des Jahres um 10 Prozent und für Strom um 5 Prozent gestiegen ist. Zudem wurde deutlich, dass es am oberen und am unteren Rand der Preislisten deutliche Unterschiede gibt, z.B. Gas für ein Reihenhaus reicht von 6 Cent pro Kilowattstunde im höchsten Maße bis 5,29 Cent pro Kilowattstunde im günstigsten Beispiel. Strom im Jahresverbrauch von 2.400 Kilowattstunden, also es ist so ein Beispiel, reichen von 17,95 Cent bis 19,47 Cent in Thüringen. Im Hauptfeld war jedoch auffallend, dass sich sowohl im Gas- als auch im Strombereich trotz teilweise deutlich abweichender Ausgangsbasis die Preise nach der letzten Preiserhöhungsrunde stark angeglichen haben. Dies lässt natürlich für die Vermutung Spielraum, dass einige Energieversorger die Preiserhöhung nutzten, um zusätzliche Gewinne einzustreichen.
Neben diesem Berichtsersuchen enthielt unser Antrag inhaltliche Forderungen gegenüber der Landesregierung, z.B. die Abschaffung der Ölpreisbindung, überhöhten Gaspreisen kartellrechtlich entgegenzuwirken, überzogene Strompreise zu verhindern, Vertretung Thüringer Interessen im Länderausschuss der Bundesnetzagentur, die Verbraucherzentrale mit ausreichenden Mitteln auszustatten, nur mal ganz kurz die Stichworte dazu, zu denen ich jetzt noch einzeln etwas sagen möchte.
ben wir im Ausschuss zurückgezogen. Die Wirkung dieser möglichen Abschaffung lässt sich im Moment schwer abschätzen. Allerdings ist in den kommenden Jahren zu erwarten, dass sich zunehmend ein freier Markt für Erdgas herausbilden wird. Wenn nämlich der Transport von verflüssigtem Erdgas auf dem Seeweg möglich sein wird, wird sich so auch mit Sicherheit ein Markt entwickeln. Deshalb wird spätestens zu diesem Zeitpunkt die Ölpreisbindung erneut zu hinterfragen sein.
Abgelehnt hat leider die Ausschussmehrheit unsere Entschließung, die energiepreispolitischen Anstrengungen der Verbraucherzentrale zu sichern. Anders als die SPD-Fraktion sah die Ausschussmehrheit in der Arbeit der Verbraucherzentrale offensichtlich keine Unterstützung der Maßnahmen der Landes- und Bundesbehörden zur Schaffung eines für alle Marktteilnehmer angemessenen transparenten Energiepreisniveaus für Thüringen. Vielmehr wurde sogar ein Konflikt mit der Arbeit der Behörde gegen den Antrag ins Feld geführt. Die Missbrauchsaufsicht sei ausschließlich Sache des Landes. Diese berührt ganz offensichtlich und wohl auch bewusst die Intention unseres Antrags. Dieser sollte die Wirksamkeit der behördlichen Preiskontrolle durch die Unterstützung seitens der Verbrauchervertretungen erhöhen. Es ging uns also darum, dass sich verschiedene Institutionen mit den ihnen zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Mitteln bei der Erfüllung desselben Ziels unterstützen.
Abwegig war in diesem Zusammenhang auch das Argument der Landesregierung, dass lediglich die behördliche Rechtsaufsicht in der Lage sei, sich Daten zu beschaffen. Dies ist nicht zutreffend. Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben bereits weitgehende Offenlegungspflichten gegenüber Energieversorgern erstritten. Weitere Offenlegungen werden eingefordert. Die behördlich erhobenen Daten werden dagegen nicht im eigentlichen Sinne offen gelegt. Die Offenlegungspflicht gegenüber der Rechtsaufsicht kann und soll die von Verbraucherzentralen angestrebten Ziele gar nicht erreichen sowie umgekehrt die Offenlegung gegenüber der Verbraucherzentrale die umfassende Offenlegung gegenüber den Behörden nicht ersetzen kann. Letztlich ging es uns in unserem Entschließungsantrag darum, als Landtag deutlich zu machen, dass wir die Arbeit der Verbraucherzentralen, insbesondere auch in der Frage der Energiepreispolitik, für wichtig und geboten halten und deshalb ausreichende Mittel zur Verfügung stellen sollten. Diesem Anliegen haben Sie sich leider mit Scheinargumenten verschlossen, meine Damen und Herren.
Erfreulich ist andererseits, dass die übrigen Punkte - dem überhöhten Gaspreis kartellbehördlich entgegenzuwirken, überzogene Strompreise zu verhindern
und die Vertretung Thüringer Interessen im Länderausschuss der Bundesnetzagentur - einstimmig vom Wirtschaftsausschuss beschlossen wurden. Mit der besonderen Betonung dieser Aufgaben des Landes wird der politische Wille deutlich, dass mögliche Beurteilungsspielräume der Behörden stärker als bisher im Zweifel zugunsten der Interessen der Endverbraucher und der Wirtschaft ausgenutzt werden müssen. Daran wird zukünftig das Handeln der Landesregierung gemessen werden müssen. Durch Genehmigung der Stromtarife sowie durch kartellrechtliche Überwachung der lokalen und regionalen Gasversorger hat der Freistaat Instrumente der aktiven Energiepreispolitik in der Hand. Diese müssen genutzt werden.
Bei allem berechtigten Interesse der Energieversorger an einer attraktiven Rendite und ausreichenden Gewinnen dürfen Energiepreise im Vergleich zu benachbarten Regionen nicht noch mehr zu einem Standortnachteil und für kaum noch zu bezahlende Belastungen für die Verbraucher werden. Die hohen Energiepreise in Thüringen sind jedenfalls ein Hinweis dafür, dass hier die Kontrolle noch verbesserungswürdig ist. Kritik an steigenden Energiepreisen beschränkt sich in den letzten Jahren fälschlicherweise hauptsächlich auf die Ökosteuer und den EEG-Anteil. Der Blick für die eigentlichen Ursachen war uns dadurch versperrt. Dass die Ursachen für die Preiserhöhungen ganz überwiegend nicht in diesen Preisbestandteilen zu suchen sind, konnte vielen Akteuren nur schwer vermittelt werden. Die zurückliegenden Preiserhöhungen der letzten Jahre haben sogar dazu geführt, dass beispielsweise der Steueranteil der Mineralöl- und Ökosteuer an Kraftstoff- und Heizölpreisen, der ja an die Menge und nicht an den Grundpreis geknüpft ist, gesunken ist. Der Anteil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an den Preissteigerungen lag von 2001 bis 2005 zwischen 7 und 18 Prozent. Insgesamt beträgt beispielsweise beim Haushaltsstrom der EEG-Anteil lediglich 3 Prozent. Dem gegenüber stehen aber 170.000 technologieorientierte Arbeitsplätze in Deutschland im Bereich der erneuerbaren Energien, die geschaffen worden sind. Diese tragen dazu bei, dass nachhaltige Wertschöpfung im Land bleibt und die Abhängigkeit von internationalen Energieimporten sinkt. Außerdem gilt Deutschland durch seine noch unter der alten Bundesregierung vorbildlich vorangetriebene Energiepolitik als technologischer Vorreiter in Fragen des Klimaschutzes. In jüngster Zeit vergeht kaum eine Debatte zur Energiepolitik, in der die CDU nicht die Wiederbelebung der Kernenergie beschwört. Mittlerweile scheuen sich manche CDU-Politiker in Thüringen nicht einmal mehr, einen Uranabbau in der Wismut zukünftig wieder für möglich zu halten. Abgesehen davon, dass dieses auf erhebliche bergbauliche Probleme stoßen dürfte, halte ich solche Überlegungen für völlig abwegig. Ist es nicht gerade
die Wismut, die ein eindrückliches Zeugnis dafür bietet, dass die Nutzung der Kernenergie keine saubere und billige Energienutzung ist. Wenn wir den Kosten der Kernenergie solche miliardenschweren Folgelasten einrechnen - bei der Wismut sind es, glaube ich, 10 Mrd. DM gewesen, vielleicht sind es mittlerweile so viele Euro geworden -, insbesondere die weder technologisch noch finanziell zu kalkulierenden Kosten in Risiken des Transports und der Endlagerung bis zu 1 Mio. Jahre, dann dürfte es sich wohl um die teuerste Energieform handeln. Hinzu kommt noch das so genannte Restrisiko eines schwer wiegenden Störfalls. Dieses Risiko dürfte durch die wachsende Terrorgefährdung deutlich zugenommen haben.
Wer angesichts dieser Ausgangslage weiter in der Kernenergie die Zukunft sieht, handelt nicht nur energiepolitisch unvernünftig, sondern auch kurzsichtig. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrter Herr Gerstenberger, nachdem Sie sich hier so eingelassen haben, erlauben Sie mir zunächst zwei Vorbemerkungen.
Ad 1: Sie fordern mit uns gemeinsam eine höhere Kontrolle der Unternehmen. Das ist auch richtig, weil wir nur so letztlich das, was wir hier in Thüringen bewerkstelligen können, als Auswirkungen auf die Energiepreise sicherstellen können. Aber wenn dann Vertreter Ihrer Fraktion im Ausschuss die Einzigen sind, die fordern, dass die Datenflut, die von den Unternehmen abgefordert wird, verringert wird und damit letztlich die Kontrolldichte zurückgenommen wird, dann ist das für mich ein unauflösbarer Widerspruch. Da würde ich Sie bitten, dass Sie den vielleicht in Ihrer Fraktion zunächst mal klären, bevor Sie hier so stark auftreten.
Ad 2: Sie sprechen immer über die Nutzung von Gestaltungsspielräumen anderer und werfen uns vor, dass die Anhörung nichts gebracht habe und dass wir letztlich mit einer mündlichen Anhörung besser
gefahren wären. Ich rufe Sie dazu auf: Beantragen Sie doch beim nächsten Mal eine mündliche Anhörung, dann können wir doch sehen, dass Sie Ihre Gestaltungsspielräume auch nutzen und nicht nur anderen empfehlen, ihre jeweils in Anspruch zu nehmen.
Der SPD-Antrag, den wir in der Fassung der Beschlussempfehlung heute zur Annahme empfehlen, hat insgesamt eine sehr intensive Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit erfahren. Doch letztlich haben wir folgende Punkte für wichtig befunden, auch wenn sie zum Teil der Gesetzeslage und dem Auftrag der Landesregierung ohnehin entsprechen oder auch bereits empfohlen sind. Ich möchte kurz darauf eingehen.
Zur Beschlussempfehlung a): Hier heißt es, „überhöhten Gaspreisen und überzogenen Gaspreiserhöhungen entgegenzuwirken und dabei sämtliche Möglichkeiten und Instrumentarien der Landeskartellbehörde auszuschöpfen.“ Die Aufgabe der Landeskartellbehörde ist es, gemäß § 19 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen, wenn ein Unternehmen missbräuchlich, das heißt, Entgelt oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden. Hierzu zählt der Vorgang nach dem Vergleichsmarktprinzip.
Meine Damen und Herren, insofern sehen wir diese Aufforderung natürlich ohnehin als den Auftrag, den die Landesregierung hat.
Zur Beschlussempfehlung b): „Die Landesregierung wird aufgefordert, überzogene Strompreiserhöhungen zu verhindern, insbesondere indem Preisgenehmigungen für Tarifstrompreise nur erteilt werden, wenn dies durch die Kosten- und Ertragslage der beantragenden Unternehmen gerechtfertigt ist und dies auch transparent nachgewiesen wird.“
Hierzu wurden in Thüringen von den Versorgern in umfangreichen Tiefenprüfungen rund 600 Daten erhoben und dem Wirtschaftsministerium lagen insgesamt 28 Anträge auf Erhöhung der Tarifstrompreise vor. Die Erhöhungsabsichten bei einem Abnahmefall von 2.400 Kilowattstunden pro Stunde lagen zwischen 0,56 und 2,4 Cent und betrugen im Durchschnitt 1,3 Cent. In 18 Fällen von den 28 kam es zu Kürzungen der beantragten Genehmigungen. Die Kürzungen betrugen im Durchschnitt 0,57 Cent pro Kilowattstunde und lagen damit zwischen 0,15 und 1,2 Cent pro Kilowattstunde. Wir halten dies für einen Erfolg, der sicher nicht alle Hoffnungen erfüllt, aber weitaus solider ist als die hessische Lösung,
denn langfristig wird die Regulierung der Netznutzungsentgelte durch die Bundesnetzagentur sicher noch mehr Potenzial zum Einsparen finden. Aber das ist, denke ich, das, was wir aus Landessicht tun konnten und damit waren wir auch ganz erfolgreich. Übrigens notabene, das möchte ich einfügen, wenn man als Wirtschaftsminister in einem Land dazu aufruft, keine Genehmigungen zu erteilen, ohne vorweg zu prüfen, und auf der anderen Seite - wie es der hessische Wirtschaftsminister ja auch getan hat - in den Bundesrat einbringt, dass die Tarifpreisaufsicht letztlich überhaupt 2007 ausläuft, dann ist das auch für uns als Christdemokraten ein Widerspruch, den die Hessen sicher mit sich ausmachen müssen.
Zur Beschlussempfehlung c) - hier heißt es: „Die Landesregierung wird aufgefordert, im Länderausschuss der Bundesnetzagentur die Interessen der Thüringer Verbraucher, Unternehmen und Energieversorger bei der Überprüfung der Netznutzungsentgelte wirksam wahrzunehmen.“
Meine Damen und Herren, das klingt zwar kämpferisch, heißt aber, dass die Interessen aller, auch der Energieversorger, zu berücksichtigen sind. Ich gehe zwar davon aus, dass die Thüringer Landesregierung sich in diesem Gremium vor allem für die Interessen der Verbraucher einsetzt, aber hier auch zu einem fairen Interessenausgleich in der Lage ist. Das heißt, auch wenn die Beschlussempfehlung, wie ich in der Einbringungsrede zum Antrag bereits ausgeführt habe, zum größten Teil Selbstverständlichkeiten enthält, wir wollen mit der Zustimmung eines deutlich machen, dass hier fortlaufend Anstrengungen nötig sind, um den Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Insoweit sollten wir die Landesregierung in ihrem Vorgehen gegen unzulässig erhöhte Preise auch unterstützen.
Neben diesen Punkten möchte ich aber noch auf einen weiteren Punkt des ursprünglichen Antrags eingehen - hier hat sich glücklicherweise innerhalb der Ausschussberatungen ein Umdenken vollzogen - auf die Gaspreisbindung: Aus der Anhörung ergab sich, dass der Erdgasanteil in den nächsten Jahren von 22 auf 25 Prozent des Primärenergieverbrauchs ansteigen wird. Der Importpreis für Erdgas ist laut Angaben des Bundesamts für Außenwirtschaft zwischen Januar 2004 und Dezember 2005 um rund 72 Prozent auf 1,95 Cent pro Kilowattstunde angestiegen. Die Menge des importierten Gases hat in den letzten 10 Jahren um 40 Prozent zugenommen. Das heißt, allein 2005 wurden 86 Prozent des Gases aus dem Ausland importiert mit einem zunehmenden Anteil aus Norwegen und Russland.
Erschließung, meine Damen und Herren, von Erdgasfeldern und Förderung sowie Transport von Erdgas, gerade aus diesen Regionen und egal, ob über
Pipeline oder über das LNG, also dieses Flüssiggas, sind teuer, zumal wenn sie einige tausend Kilometer entfernt in klimatisch extremen Situationen gefördert werden. Deshalb haben Erdgasproduzenten und die Importeure langfristige Verträge, was auch bei einer zunehmenden Nachfrageseite für Staaten wie unseren sinnvoll ist, denn so wird langfristig die Versorgung auch gesichert. Das heißt, ein anderer Abnehmer, wie uns kürzlich der GaspromChef, Herr Miller, gedroht hat oder anempfohlen hat zu überlegen, wird dann so leicht nicht möglich sein. Bei diesen Take-or-Pay-Verträgen mit Abnahmeverpflichtung über 30 Jahre ist es deshalb eigentlich nur sinnvoll, Preisgleitklauseln zu vereinbaren, denn sonst lässt sich die Vertragstreue nicht erwarten. In Deutschland wird diese Risikoaufteilung, die im Ausland vorgenommen wird, zwischen den Versorgern und Importeuren fortgeführt, denn die kurzfristigen Verträge zwischen diesen beiden würden das Risiko einseitig zulasten des Importeurs verlagern, worauf dieser erwartbar Risikozuschläge auf seine kurzfristigen Verträge erheben wird. Daraus folgt für uns, dass die Zeitgeistforderung nach Aufhebung der Ölpreisbindung weder mittel- noch langfristig die Gaspreise zu senken geeignet ist, zumal beide Güter - Heizöl und Gas - in einem scharfen Wettbewerb stehen. Deswegen bin ich dankbar, Herr Dr. Schubert, dass Sie diesen Punkt wieder zurückgezogen und damit auch signalisiert haben, dass Sie hier durchaus auch Probleme sehen und dass wir langfristig sicher mit einem schärferen Wettbewerb auf dem Gasmarkt hier ohnehin eine Verbesserung in Sicht haben. Abgesehen von diesen Maßnahmen, im Rahmen der Antragsberatung gilt jedoch das, was der Gemeinde- und Städtebund in der Anhörung uns formuliert hat - und da darf ich zitieren, Frau Präsidentin: „und gerade im Energiesektor werden die wesentlichen Faktoren für die Gestaltung der Preise nicht in Thüringen bestimmt“. Das heißt, wenn wir langfristig an den drei Zielen Versorgungssicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit festhalten wollen, müssen wir uns in Deutschland ideologiefrei über den künftigen Energiemix verständigen.
1. Versorgungssicherheit: Das heißt im Grunde, dass wir unsere Importabhängigkeit senken müssen, denn die Importabhängigkeit gefährdet bei wachsender Nachfrage uns insofern, als dass Lieferanten die Ressourcen als Druckmittel einsetzen können, wie uns am Beispiel der Ukraine auch sinnfällig vorgeführt wurde. Eines wissen wir auch: Fossile Brennstoffe stammen letztlich nur aus krisenbehafteten Regionen.
2. Umweltverträglichkeit/Einhaltung der Klimaschutzziele: Der Einsatz fossiler Brennstoffe wird neben den dort stetig weiter steigenden Preisen vor allem einen Anstieg an Ausstoß von Kohlendioxid bedeuten und auch Teile der erneuerbaren Energien - wie beispiels
weise die Windkraft - sind derzeit in diesem Sektor noch nicht zukunftsfähig, denn mit 80 € pro Tonne CO2-Minderung sind sie mehr als vierzigmal so teuer wie etwa die Strategie der Effizienzsteigerung nur an privaten Häusern. Wir müssen uns bei aller öffentlichen Begeisterung für Kyoto auch über die Effizienz des Kyoto-Regimes bei Anerkennung der Ziele noch einmal verständigen.
3. Preiswürdigkeit: Auch dies schließt die Konzentration auf die derzeitige Nutzung von fossilen Brennstoffen aus, denn bei allem Dafürhalten für erneuerbare Energien - und ich bin überzeugt, dass hier ein wichtiger Teil unserer Zukunft liegt - können wir nicht davon ausgehen, dass die erneuerbaren Energien den wachsenden Energiebedarf, den sie zurzeit in Thüringen mit einem Spitzenwert von 10 Prozent abdecken, überhaupt in Zukunft decken können. Die Bedarfsdeckung über fossile Brennstoffe wiederum erscheint sowohl unter den Aspekten der Versorgungssicherheit und denen der Klimaschutzziele als auch denen der Preiswürdigkeit nicht als zielführend. Selbst die so genannte Clean-Coal-Technologie wird in größeren Pilotanlagen vor 2010 überhaupt nicht verfügbar sein. Deswegen, meine Damen und Herren, bleibt uns wahrscheinlich langfristig - und da bin ich bei Ihnen, Herr Dr. Schubert - nichts anderes, als den Zielkonflikt mit einem ideologischen energiepolitischen Ziel anderer Güte, nämlich dem Ausstieg aus der Kernkraft, letztlich zu riskieren, denn mit 2,5 Cent pro Kilowattstunde ist Kernenergie mehr als viermal billiger als Windenergie mit ihren Folgekosten und ganz zu schweigen von den derzeitigen Kosten der sicher zukunftsträchtigen Sonnenenergie. Zahlen der Bundesregierung, insbesondere des Bundeswirtschaftsministers Müller, belegen schließlich, dass der Atomausstieg in Kombination mit der Beibehaltung der Klimaschutzziele den Verbraucher bis 2020 rund 256 Mrd. € mehr kosten wird. Ich möchte daher auch an dieser Stelle für die Verlängerung der Laufzeit der bestehenden Kraftwerke werben,
denn ohne eine Verlängerung der Laufzeit der Kraftwerke, die derzeit 50 Prozent der Grundlast liefern, werden wir alle drei Ziele der Energiepolitik, die ich oben genannt habe, verfehlen.
Lassen Sie mich auch auf Tschernobyl vielleicht noch mal eingehen. Die Verhältnisse des GAUs vor 20 Jahren von Tschernobyl, der sich ja nun auch gejährt hat, sind aufgrund der Reaktorkonstruktionen in Deutschland und weit redundanter Sicherheitseinrichtungen eben nicht eins zu eins übertragbar, sondern schlicht kaum vergleichbar. Das Problem bei der Nutzung der Kernenergie ist deshalb nach wie vor nicht die Sicherheit der deutschen Standorte, son
dern die Frage der Endlagerung verbrauchter Brennelemente. Ich bin mir aber sicher, wenn man auf diese Frage nur ähnlich viel Energie verwandt hätte wie auf die Frage des Ausstiegs, hätten wir schon längst eine verlässliche Lösung in diesem Land gefunden.
In diesem Sinne hoffe ich im Stillen auf die zunehmende Einsichtsfähigkeit der Kollegen der SPD, die bereits in einem Aufruf einiger sozialdemokratischer Europaparlamentarier für Kernenergie bestätigt wird. Der Beschlussempfehlung bitte ich namens meiner Fraktion zuzustimmen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile Herrn Minister Reinholz das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die dem vorliegenden Tagesordnungspunkt zugrunde liegende Beschlussempfehlung beruht auf einem wesentlich umfangreicheren Antrag vom Herbst letzten Jahres, als bundesweite Strom- und Gaspreiserhöhungen zu erheblicher Verstimmung in der Bevölkerung und der Wirtschaft geführt hatten und die Diskussion darum zum Teil sehr, sehr emotional geführt wurde. Gleichzeitig stand mit der Einrichtung von Regulierungsbehörden für die Strom- und Gasnetze ein Paradigmenwechsel in der Versorgungswirtschaft an. Große Teile des Antrags, meine Damen und Herren, haben sich aufgrund der erfolgreichen Arbeit der vergangenen Wochen und Monate inzwischen erledigt, denn
1. wir haben die Regulierungsaufgabe auf die Bundesnetzagentur übertragen und dabei die Fachaufsicht behalten,
2. wir haben die Strompreisanträge einem Prüfverfahren mit der Abfrage von immerhin 600 Einzeldaten pro Unternehmen unterzogen. Dies hatte zur Folge, dass die Preissteigerungsraten in dem Tarifbereich, der unserer Preisaufsicht unterliegt, mit 3 bis 4 Prozent deutlich unter den Preissteigerungen liegen, mit denen sich die übrigen Kundengruppen konfrontiert sehen. So sind im von uns nicht kontrollierten Industriebereich Preissteigerungen von bis zu 17 Prozent vorgekommen.
nehmen, das von der Kartellbehörde unter Missbrauchsverdacht beobachtet wurde, im Gaspreisranking zum I. Quartal 2006 so günstig positioniert, dass es sich nicht mehr im Fokus der kartellbehördlichen Aktivitäten befindet.
Zwischenzeitlich, meine Damen und Herren, hat sich die öffentliche Diskussion um die hohen Energiepreise wieder etwas versachlicht. Das eigentliche Problem, dass diese Preise eine ernst zu nehmende Belastung für private Haushalte und gewerbliche Wirtschaft darstellen, ist aber, wie wir alle wissen, nach wie vor gegeben, weshalb wir unsere Aktivitäten auch fortsetzen müssen und fortsetzen werden.