im Jahr 2000 gegenüber der Presse ihre inoffizielle Zusammenarbeit bestätigt. Die Übergabe der undatierten öffentlichen Erklärung an mich erfolgte nicht zu Beginn der Legislaturperiode, sondern erst als die Mitteilung der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen bereits vorlag. Ihr darin enthaltenes Bekenntnis zu der eigenen Vergangenheit lässt im Übrigen eine selbstkritische, tiefer gehende und konkrete Auseinandersetzung mit Einzelheiten ihres Verhaltens vermissen.
Soweit Frau Leukefeld geltend macht, die Wähler, die sie 2004 mit einem Direktmandat in den Thüringer Landtag gewählt haben, hätten dies ungeachtet ihrer IM-Tätigkeit getan, ist darauf hinzuweisen, dass die Wahl nicht als Vertrauensabstimmung für bestimmte Kandidaten bewertet werden kann, da es regelmäßig ein Bündel von Wahlmotiven gibt.
Mit dem Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetz hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass trotz dieses Wahlakts eine Überprüfung aller Abgeordneten mit gegebenenfalls bestimmten Folgen stattfinden soll. Die Rechtsmäßigkeit des Mandatserwerbs und der damit verbundene verfassungsrechtliche Status hindern im Übrigen nach insoweit eindeutiger Verfassungsrechtsprechung eine nachfolgende Entscheidung über eine Parlamentswürdigkeit nicht. Durch das Überprüfungsverfahren und die Entscheidung wird nicht die Ehre des Abgeordneten im Sinne eines personalen Rechtsguts in Frage gestellt, sondern seine Würdigkeit, das gesamte Volk im Parlament zu vertreten. Aufgrund seiner rein politischen Selbstreinigungsfunktion, seiner zeitlichen Befristung und der dem Abgeordneten eingeräumten Rechte handelt es sich bei dem Überprüfungsverfahren um einen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff in den Abgeordnetenstatus. Das einmal erworbene Mandat bleibt davon unberührt.
Auch die Zeitumstände der Zusammenarbeit für das Verhalten von Frau Leukefeld sind zu berücksichtigen. So spielen die Sozialisation in der DDR und die besondere innerdeutsche politische Situation Mitte der 80er-Jahre eine wichtige Rolle für Einstellung, Prägung und Verhaltensweisen, insbesondere für die Entwicklung des Rechts- bzw. Unrechtsbewusstseins.
Frau Leukefeld hat glaubwürdig dargelegt, dass sie aus Idealismus gehandelt hat. Den von ihr geltend gemachten Umständen waren aber grundsätzlich alle Bürger, die in der ehemaligen DDR gelebt und gearbeitet haben, in gleicher Weise ausgesetzt. Dennoch hat nach Auskunft der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen nur ca. 1 Prozent der DDR-Bevölkerung als inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit zusammengearbeitet. Es galt nach den Vorschriften für die Gewinnung und
Führung von inoffiziellen Mitarbeitern das Prinzip der strikten Freiwilligkeit. Daher war es die eigene persönliche Entscheidung, durch Zusammenarbeit mit dem MfS einen zusätzlichen Beitrag zur Sicherheit, Stabilität und Ordnung des Staates zu leisten.
Frau Leukefeld hatte sowohl vor wie nach der Wende für sich persönlich alle Möglichkeiten der Entfaltung und Entwicklung, während diejenigen, über die sie berichtet hat, auch aufgrund der von ihr gelieferten Informationen diese Chancen nicht in demselben Maße hatten.
Die Abwägung aller genannten be- und entlastenden Umstände ergibt daher für die überwiegende Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder des Erweiterten Gremiums, dass auch im Vergleich zu anderen Fällen inoffizieller Zusammenarbeit die Tätigkeit von Frau Leukefeld als parlamentsunwürdig eingeordnet werden muss. Ausschlaggebend hierfür ist die freiwillige, bewusste Entscheidung für gerade diese von Heimlichkeit gekennzeichnete und auf einer schriftlichen Verpflichtungserklärung beruhenden Art der Zusammenarbeit sowie die teilweise persönlichkeitsrechtsverletztende Qualität der gelieferten Informationen.
Da das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz nur die Einstellung des Verfahrens oder die Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit zulässt, kann daher trotz der Tätigkeit von Frau Leukefeld in der Demokratie während der vergangenen zwölf Jahre eine Verfahrenseinstellung nicht erfolgen und es wurde die Parlamentsunwürdigkeit festgestellt. Diese Entscheidung ist Frau Leukefeld zugestellt worden und ist von mir unterschrieben.
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten kann Frau Abgeordnete Leukefeld eine Erklärung abgeben. Eine Aussprache findet nicht statt. Frau Abgeordnete Leukefeld möchte diese Erklärung abgeben. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine heutige Erklärung ist weder eine Rechtfertigung noch ein rein rhetorisches Eingeständnis von Schuld für meine inoffizielle Tätigkeit für die Kriminalpolizei. Schon lange vor meiner Wahl in den Thüringer Landtag habe ich selbst öffentlich bekannt, dass ich von Juni 1985 bis September 1986 als inoffizielle Mitarbeiterin der Abteilung K 1 der Volkspolizei Suhl tätig war. Diese Tatsache ist seit 1996 den entsprechenden Behörden bekannt im Zusammenhang mit meiner Überprüfung als Stadträtin in Suhl, in deren Ergebnis mein Stadtratsmandat nicht aberkannt wur
Bereits während der Konstituierung des Thüringer Landtags am 08.07.2004 wurde in der Eröffnungsrede durch den Alterspräsidenten des Thüringer Landtags, Herrn Abgeordneten Jaschke, festgestellt, dass unwürdig ist dem Landtag anzugehören, wer wissentlich hauptamtlich oder inoffiziell mit dem MfS/AfNS zusammengearbeitet hat. Rechtlich zu bewerten, ob dieses Verdikt zutreffend und haltbar ist, kommt mir nicht zu. An ihm gemessen aber, kann ich es als Maßstab für meinen Fall nicht akzeptieren. Ich musste es auch bei eigener Gewissensprüfung vor der Kandidatur für ein Landtagsmandat nicht fürchten. Ohne irgendetwas zu beschönigen, erachte ich weder die vom Erweiterten Gremium vorgenommene Gleichsetzung von inoffizieller Tätigkeit für die damalige Kriminalpolizei mit einer hauptamtlichen bzw. inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS für richtig, noch bin ich bereit hinzunehmen, dass mein damaliges Handeln im Maßstab der Entwicklung, die ich seither und im Besonderen auch in den Strukturen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genommen habe, 20 Jahre später eine Unwürdigkeit begründen kann, diesem 4. Thüringer Landtag als gleichberechtigtes Mitglied anzugehören. Ich bin mir darüber im Klaren, dass meine damalige Zusammenarbeit mit dem Arbeitsgebiet K 1 der Kriminalpolizei, gemessen an rechtsstaatlichen Maßstäben, wie ich sie heute kenne, schätze und verinnerlicht habe, eine völlig inakzeptable und nicht zu rechtfertigende Handlungsweise, einen Eingriff in die Bürger- und Freiheitsrechte der betroffenen Menschen darstellt.
Im Unterschied zu vielen anderen habe ich mich nicht versteckt, war und bleibe politisch aktiv. Auch aus diesem Grund bin ich mit meiner Biografie offen und öffentlich umgegangen. Gerade an meiner Person wird deutlich, dass es falsch ist, vom Unwillen zur rückhaltlosen Aufklärung der Vergangenheit zu sprechen und den Verdacht zu hegen, wie es in einer Presseerklärung der CDU-Landtagsfraktion zu lesen war - ich zitiere: „Die Linkspartei.PDS wolle die historische Hypothek namens SED-Diktatur entsorgen.“ Ich habe mich öffentlich entschuldigt und mein Tun von damals uneingeschränkt als Fehler bewertet. Ich bedaure, dass mein Wirken dazu beigetragen hat, Unrecht zu ermöglichen, auch wenn ich selbst davon ausgehe, durch den Charakter meiner inoffiziellen Tätigkeit niemandem unmittelbar geschadet zu haben. Das ist aber auch nicht entscheidend, weil ich weiß, dass es Menschen gab und gibt, die durch diese Politik nicht wieder gutzumachenden Schaden erlitten haben. Insofern stehe ich uneingeschränkt zu einer schonungslosen Aufarbeitung der Vergangenheit sowohl hinsichtlich einer kritischen Betrachtung und Bewertung meiner Biografie als auch hinsichtlich der Frage, wie eine Gesellschaft
aussehen muss, die den Anspruch hat, persönliche Freiheitsrechte und soziale Menschenrechte zu verwirklichen, um für alle Menschen ein Leben in Würde zu garantieren. Dieser Anspruch der Einheit individueller und sozialer Menschenrechte wurde in der DDR nicht erfüllt und ist auch heute angesichts sozialer Verwerfungen nicht eingelöst. Mein Umgang mit der eigenen Biografie und meine persönliche Arbeit nach der Wende sollten dazu beitragen, eine Auseinandersetzung mit den Lebenswegen von Menschen, die in der DDR Verantwortung getragen haben, in differenzierender Weise und in der Öffentlichkeit zu ermöglichen. Politische Instrumentalisierung und Kriminalisierung meiner und anderer Personen sind nicht geeignet, den sachlich kritischen Umgang in der Gesellschaft mit dem Blick auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu befördern.
Ich bin übrigens nicht dafür, einen Schlussstrich unter die Geschichte, ihre notwendige Aufarbeitung und auch die Offenlegung politischer Biografien zu ziehen, aber ich fordere einen anderen Umgang der Politik, der Medien und der Öffentlichkeit damit. Deshalb werde ich vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof gegen das hier praktizierte Verfahren klagen. Das Verfahren ist unwürdig und übrigens nicht nur für meine Person. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Thüringer Verfassungsgerichtshof meinem Eilantrag auf einstweilige Anordnung für die heutige Plenarsitzung mit fünf zu vier Stimmen abgelehnt hat. Ich bemühe mich seit der Wende, Konsequenzen aus meiner Biografie und der DDRGeschichte zu ziehen. Mit meiner politischen Arbeit will ich beweisen, dass man sich mit Fehlern der Vergangenheit auseinander setzen muss, aus Fehlern auch lernen kann. Meinen Idealen und Werten nach einer demokratischen, sozial gerechten, solidarischen Gesellschaft in Freiheit, in Frieden und Würde bin ich treu geblieben.
Ich werde auch in Zukunft diesem Anspruch Rechnung tragen, kritisch, selbstkritisch, offen und in dem Bewusstsein, andere Auffassungen, Lebenserfahrungen und Erkenntnisse aufzunehmen und in meiner Arbeit zu berücksichtigen. So kannten und kennen mich Wählerinnen und Wähler meines Wahlkreises und haben mich in den Thüringer Landtag gewählt im Wissen um meine Biografie und meine Arbeit vor der Wende und danach.
Diesem Wählervotum fühle ich mich uneingeschränkt verpflichtet, deshalb werde ich mein Landtagsmandat auch weiterhin wahrnehmen. Ich bin mir der Verantwortung bewusst, als Mitglied des Thüringer Landtags auf der Grundlage des Grundgesetzes, der Thü
ringer Landesverfassung und der darauf fußenden Gesetze tätig zu sein. Genau so werde ich mein Mandat auch weiterhin nutzen, um an einer ehrlichen und wahrhaftigen Aufarbeitung der Vergangenheit mitzuwirken. Meine persönlichen Erfahrungen haben mich gelehrt, dass entscheidende Kriterien für Politik Demokratie, Transparenz und Offenheit sind. Eine Politik, die die Interessen und den mehrheitlichen Willen ignoriert, sowie der Versuch der Ausgrenzung von Menschen durch Einschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten waren Unrecht in der DDR und bleiben Unrecht, wo immer es praktiziert wird. Danke.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11. Wir gehen jetzt in die Mittagspause bis 13.45 Uhr und setzen dann mit Fragestunde und Aktueller Stunde fort und der Tagesordnungspunkt 4 wird anschließend aufgerufen.
Ich rufe als erste Frage die Frage des Herrn Abgeordneten Schugens, CDU-Fraktion, in der Drucksache 4/1833 auf. Der Abgeordnete Wehner hat sich freundlicherweise bereit erklärt, diese vorzutragen.
Die Bundesregierung hat am 22. Februar 2006 den Entwurf für den Haushalt 2006 beschlossen. Bis zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes ist der Bund der vorläufigen Haushaltsführung unterworfen, die zahlreiche Einschränkungen gerade im investiven Bereich mit sich bringt.
1. Hat die vorläufige Haushaltsführung des Bundes Auswirkungen auf Investitionsmaßnahmen und Förderprogramme in Thüringen?
2. Welche Investitionsvorhaben des Bundes im Bereich Straßenbau werden durch die vorläufige Haushaltsführung verzögert bzw. können nicht begonnen werden?
3. Welche Förderprogramme im Bereich Wohnungs- und Städtebau werden durch die vorläufige Haushaltsführung verzögert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schugens beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Gemäß § 11 Abs. 2 des Thüringer Haushaltsgesetzes 2006/2007 unterliegen die Mittelansätze und Verpflichtungsermächtigungen, die eine Leistung von Dritten vorsehen, in demselben Verhältnis einer haushaltsmäßigen Sperre, in dem Dritte, hier der Bund, seine Leistungen mindert. Für bereits bestehende Rechtsverpflichtungen sind aber die mittelbewirtschaftenden Ressorts des Bundes im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung berechtigt, nach Artikel 111 Grundgesetz finanzielle Mittel den Ländern zuzuweisen. Lediglich die Mittelansätze, Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen, die neue rechtliche Bindungen beim Bund auslösen, sind grundsätzlich gesperrt. Die vorläufige Haushaltsführung des Bundes führt in Thüringen im Ergebnis dazu, dass für jene kofinanzierten Förderprogramme und Fördermaßnahmen neue rechtliche Verpflichtungen erst eingegangen bzw. Zuwendungsbescheide ausgereicht werden dürfen, wenn die entsprechenden Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Insoweit wird für den Beginn oder die Weiterführung solcher Programme und Maßnahmen eine zeitliche Verzögerung eintreten. Um die Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung so gering wie möglich zu halten, hat der Bund für den Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ 45 Prozent der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben. Das entspricht ungefähr 35,3 Mio. €. In Einzelfällen wird bei anderen Förderprogrammen auch auf Antrag ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn genehmigt, wenn der Zuwendungsempfänger die damit verbundenen finanziellen Risiken trägt. Zudem hat der Bund Abschlagszahlungen für verschiedene Projekte im Bereich des Kultusministeriums angeboten. Der Bund beabsichtigt ebenfalls, den Länderprogrammen zur Städtebauförderung unter dem Vorbehalt des In-Kraft-Tretens des Bundeshaushalts zuzustimmen. Die Länder können somit die Zuteilung des Verpflichtungsvolumens an die Städte und Gemeinden vorziehen und diese ihre Anträge bereits vorbereiten. Voraussetzung für die Mittelzuweisung ist jedoch das In-Kraft-Treten des Bundeshaushalts 2006.
Frage 2: Bei folgenden Baumaßnahmen werden aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes Verzögerungen im Bauablauf eintreten: Bundesstraße 4 - Ortsumgehung Sondershausen - Teilabschnittsstrecke; Bundesstraße 89 - Ortsumgehung Sonneberg; Bundesstraße 247 - Ortsumgehung Bad Langensalza, 1. Bauabschnitt. Zudem können folgende Bauvorhaben nicht begonnen werden: Bundesstraße 243 - Nordhausen; Bundesautobahn 38 bis Kreisstraße 14 - Großwechsungen; Bundesstraße 7 - Sättelstädt-Mechterstädt; Bundesstraße 84 - Eisenach-Stockhausen, Bundesstraße 94 - Ortsdurchfahrt Greiz, Reichenbacher Straße 1. und 2. Bauabschnitt und Bundesstraße 175 - Kleinkundorf, Knotenpunkt Bundesstraße 175, Landesstraße 2336 und Kreisstraße 501.
Zu Frage 3: Durch die vorläufige Haushaltsführung des Bundes sind in dem Bereich der Städtebauförderung die anteiligen Kassenmittel des Verpflichtungsrahmens 2006 in dem Bund-Länder-Programm städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, städtebaulicher Denkmalschutz, soziale Stadt sowie Stadtumbau Ost mit seinem Teilprogramm Rückbau und Aufwertung betroffen. Im Bereich der Wohnraumförderung können bei den Förderprogrammen „Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen“ sowie „Innenstadt Stabilisierungsprogramm“ Verzögerungen auftreten.
Zu Frage 4: Das Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 wird am 7. Juli 2006 im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten. Nach den gegenwärtigen Zeitplanungen des Bundes ist davon auszugehen, dass der Bundeshaushalt somit Anfang Juli 2006 verabschiedet und mit anschließender Veröffentlichung rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft treten wird. Ich danke Ihnen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Als Nächste rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Huster, Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1834 auf. Diese trägt der Abgeordnete Kuschel vor.
Im April 2006 soll in Kahla das Heimatmuseum wieder eröffnet werden. Im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Museums wurde unter anderem an der Rückseite des oben genannten Gebäudes ein
zusätzliches Treppenhaus als Stahl-Glas-Konstruktion angebracht. Obwohl im Treppenhaus ausreichend Platz für den Einbau eines Personalaufzugs zur Sicherung des barrierefreien Zugangs gemäß § 53 Abs. 2 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 16. März 2004 vorhanden ist, wurde bisher kein Aufzug eingebaut.
1. In welcher Höhe und mit welchen Auflagen sind für die genannte Baumaßnahme Fördermittel des Freistaats Thüringen ausgereicht worden?
2. Wurde bei der Bewilligung der Mittel und bei der Durchführung der Baumaßnahme auf die Einhaltung des § 53 ThürBO hingewiesen?
3. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Barrierefreiheit im Heimatmuseum Kahla nachträglich zu erreichen?