Protocol of the Session on March 31, 2006

Die Thüringer Landesregierung wird Änderungen im Sparkassenrecht nur in enger Abstimmung mit den Trägern der Thüringer Sparkassen vornehmen. In den Gesprächen mit den Trägern betonen diese aber gleichzeitig immer wieder, dass sie sich in dem Hessisch-thüringischen Sparkassenverband sehr wohl fühlen. Ich nenne hier nur die erfolgreiche Einführung des Verbundkonzepts und das Verbundrating. Das Verbundkonzept des Sparkassen- undGiroverbands Hessen-Thüringen ist inzwischen beispielgebend für andere Bundesländer, dient dort als Vorbild. Diese Zusammenarbeit wollen wir als Freistaat, aber auch die Träger der Thüringer Sparkassen im hessisch-thüringischen Verband weiterführen. Es entspricht aber auch den Interessen der Träger und vor allen Dingen auch der Sparkassen, dass wir den Zugang zum Finanzplatz Frankfurt haben. Das war damals auch eine Intention, in diesen Sparkassenverband einzutreten, meine Damen und Herren, der unmittelbare Zugang zum Finanzplatz Frankfurt. Wir sehen alle, dass die Finanzstrukturen sich weltweit ändern. Wir müssen uns auf veränderte Verhältnisse insgesamt einstellen. Die Thüringer Landesregierung sieht zurzeit keinen Änderungsbedarf für das Thüringer Sparkassengesetz. Eine Option für Stammkapital werden wir erst diskutieren und anbieten, wenn die Träger der Sparkassen das in ihrer Mehrheit wünschen. Wenn dem so wäre, wäre dann nur die Handelbarkeit innerhalb der Trägerschaft möglich in Thüringen. Mich hat das schon etwas verwundert, dass der Antrag von der SPD kam, denn vor sechs Jahren hat ein SPD-regiertes Land, RheinlandPfalz, diese Stammkapitalmöglichkeiten aufgemacht. Nun zeigt sich die Entwicklung in Rheinland-Pfalz - und das habe ich ebenfalls schon im Haushalts- und Finanzausschuss ausgeführt -, dass man vor sechs Jahren diese Möglichkeit aufgemacht hat und bisher nur sieben Sparkassen von 27 davon Gebrauch gemacht haben. Nur in zwei Fällen kam es zum Verkauf von Stammkapital, in einem Fall ist der Erlös einer gemeinnützigen Stiftung zugeflossen und im zweiten Fall ist er als stille Einlage sofort wieder in die Sparkasse investiert worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Thüringer Landesregierung und die Thüringer Träger der Sparkassen sehen insbesondere die Einbeziehung der Landesbank Helaba in den Käuferkreis als problematisch an. Es bleibt dabei, dass sowohl die Landesregierung als auch die Thüringer

Sparkassen die Konsolidierung im hessischen Sparkassenbereich durch die Helaba nicht mitfinanzieren wollen. Ansonsten müsste ein Risikoausgleich für die Thüringer Sparkassen und den Freistaat getroffen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob das hessische Vorhaben mit dem EU-Recht vereinbar ist, wird derzeit geprüft. Letzten Donnerstag hat sich der Hessische Wirtschaftsminister, Dr. Riehl, in Brüssel mit dem EU-Binnenkommissar Mc Creevy getroffen. Die beiden haben über die Problematik der Änderung des hessischen Sparkassenrechts gesprochen. Es bleibt abzuwarten, was die Prüfung seitens der EUKommission ergibt. Andererseits spricht einiges dafür, da die EU-Festigkeit am Beispiel RheinlandPfalz bisher nicht bezweifelt wurde. Sowohl die Hessische als auch die Thüringer Landesregierung haben sich in ihren Gesprächen und auch in den Verlautbarungen - und wenn Sie die Regierungserklärungen von Ministerpräsident Koch lesen, dann ist das dort auch ausgeführt - klar gegen die Privatisierung ausgesprochen. Auch werden die kommunalen Träger nicht seitens der Thüringer Landesregierung mit irgendwelchen Änderungen zum Verkauf von Sparkasseneigentum gezwungen. Auch die hessische Seite hat in den Gesprächen gegenüber den Trägern und gegenüber der Thüringer Landesregierung dargestellt, dass sie nicht die hessischen Sparkassen durch die Änderung im Sparkassengesetz kommunalaufsichtlich zwingen möchten, Anteile zu veräußern.

Zusammenfassend möchte ich noch einmal sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung wird auch in Zukunft mit den kommunalen Trägern der Sparkassen im Gespräch bleiben und gegenüber der Hessischen Landesregierung die berechtigten Interessen weiterhin vertreten, denn wir wissen ganz genau um die Bedeutung der Sparkassen in unserem Freistaat. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Huster, Linkspartei. PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Ministerin, ich denke, bei diesem Thema gibt es unterschiedliche Positionen zwischen den Fraktionen und auch zwischen Ihnen, aber es gibt zumindest bei allen ein gewisses Bewusstsein dafür, dass das, was in Hessen, natürlich sehr vage noch zum jetzigen Zeitpunkt, aber, dass das, was in

Hessen angedacht und möglicherweise geplant ist, mit Risiken für Thüringen und Thüringer Sparkassen behaftet ist, und einige davon haben Sie beschrieben. Umso weniger verständlich ist mir, dann nach der Debatte natürlich, dass die CDU diesem Antrag nicht zustimmen möchte. Dieser Antrag verlangt von der Landesregierung eigentlich das, was Sie hier schon zum Teil berichtet haben. Sie soll in Zukunft tätig sein und soll im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass das, was Hessen beabsichtigt, nicht umgesetzt wird, wenn es zum Schaden für Thüringen und der Thüringer Sparkassen ist. Ich meine, so einem Antrag sollte man sogar zustimmen, weil er politisch wichtig ist und deutlich macht, dass die Hessen nicht einfach losstürzen können, und wir müssen dann mit den Auswirkungen leben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Meine Damen und Herren, ich will noch zwei andere Bemerkungen machen und mich auch auf die Ministerin beziehen. Sie haben erwähnt, dass es Gespräche mit der EU-Kommission gegeben hat. Nun bin ich nicht der europapolitische Experte, allerdings frage ich mich, welche Haltbarkeit eine Aussage einer EU-Kommission hat angesichts der Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen. Eine Kommission bewertet nach derzeitigem Kenntnisstand und sicherlich auch nach politischen Intentionen. Abgesehen davon, dass Kommissionen neu besetzt werden, so ändern sich auch politische Deutungen von bestimmten Dingen. Also eine Aussage einer Europäischen Kommission zu bestimmten Sachverhalten, die würde ich zwar zur Kenntnis nehmen und auch sehr ernst nehmen, aber wir wissen doch, dass in all diesen Fragen letztendlich Gerichtshöfe entscheiden müssen und dass bei dieser Problematik eventuelle Klagen von Privatbanken, wenn das Verfahren geöffnet wird, natürlich völlig unabsehbar sind, welche Auswirkungen das auch für uns hier hätte. Deshalb, meine Damen und Herren, ist Skepsis angebracht, Skepsis auch, was die wirklichen Ziele der Hessischen Landesregierung betrifft. Sie argumentieren zwar mit der Stärkung des Finanzraums Frankfurt, aber ich bezweifle, dass es ausschließlich um diese Zielstellung geht, sondern ich halte es durchaus für denkbar, dass andere Ziele damit verbunden sind. Dann ist immer die Frage, wenn man sich im Raum von Spekulationen bewegt - dort bewegen wir uns im Moment, weil noch kein Gesetzentwurf oder Referentenentwurf vorliegt -, von welcher Seite man sich dem Problem nähert. Wenn ich mich nähere von dem, was ich auf keine Fall will, dann heißt das, ich möchte nicht, dass sich die Privatbanken über die Sparkassen hermachen. Ich möchte, dass auch diese Form von Grundversorgung für die Bevölkerung dauerhaft gesichert ist. Dann ist mir jeder mögliche Schritt in die falsche Richtung also schon das Alarmzeichen schlechthin,

zu sagen, also hier müssen wir sehr aufmerksam sein und müssen aufpassen, dass uns da nicht in 10, 20 Jahren etwas verloren geht, was wir heute noch als sicher einstufen.

Ich glaube, zu einer politischen Debatte, Frau Ministerin, gehört eben auch - wir behandeln Sparkassengesetze ja nicht im luftleeren Raum, sondern auch im Raum von realen und von konkreten politischen Absichten -, dass Grund- und elementare Lebensbedingungen der Menschen auch dadurch bestimmt werden, wer letztlich die Verfügungsgewalt über diese Dinge hat. Ich muss hier nur die Stichworte Wohnung, Wasser, Energie, Gesundheit, Bildung nennen und ich meine, dass zu diesen elementaren Grundversorgungsbereichen auch die Sparkasse gehört. Es gibt diese Beispiele von Ländern, wo 25 Prozent der Bevölkerung eben kein Konto mehr bekommen, weil sie im Sinne der Privatbanken nicht mehr lukrative Kunden sind und hier Spekulationen Tür und Tor geöffnet werden kann.

In dem Sinne gilt es meiner Meinung nach, von Anfang an sehr deutlich wachsam zu sein und sich auch zu artikulieren als Freistaat Thüringen zum jetzigen Zeitpunkt und dann wiederholt zu artikulieren. Sie haben noch kein Parlamentsvotum. Ich werbe für dieses Votum des Parlaments am heutigen Tage und dann könnten Sie auch in Zukunft gestärkt durch das Thüringer Parlament mit Richtung Hessische Landesregierung tätig werden und die Interessen des Landes und der kommunalen Sparkassen vertreten. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es hat sich zu Wort gemeldet Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben so ein ernstes und wichtiges Thema und das wird so in die Parteipolitik hineingezogen. Das zeigen auch jetzt die Äußerungen von Ihnen wieder.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Das zeigt euer Antrag.)

Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss darüber geredet und wir finden es einfach nicht fair, wenn hier in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als wären hier unterschiedliche Positionen da und es dürfte nicht öffentlich diskutiert werden, sondern das Ausschussprotokoll reicht. Ich denke, es ist wichtig, dass wir das Thema hier auf die Tagesordnung gesetzt haben und dass wir hier auch

darüber sprechen. Frau Ministerin, ähnlich wie im Ausschuss, wo Sie rumgeeiert und gesagt haben „kein Handlungsbedarf“, so war es auch heute. Sie haben mit Halbwahrheiten gearbeitet, als Sie sagten, in unserem Antrag würde stehen, die Hessische Landesregierung soll doch ihren Gesetzentwurf zurückziehen - kein Wort steht dort von „Gesetzentwurf“. Wir wollen einfach nur, dass die Hessische Landesregierung ihre Pläne nicht weiter verfolgt.

(Beifall bei der SPD)

Genauso das Abweichen auf Rheinland-Pfalz vor sechs Jahren - das sind doch alles Nebenschauplätze.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Nein, aber das ist so. Herr Beck hat Stammkapitalbildung gemacht.)

Ja, Frau Ministerin, es geht uns doch um die Sorge, um den Bestand unseres Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen. Im Haushaltsausschuss haben Sie rumgeeiert, heute aber auch nicht wesentlich anders. Sie sagen, die Sparkassengesetze müssen natürlich nicht übereinstimmen.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Ja eben.)

Müssen Sie ja auch nicht. Aber wenn man das mal weiterverfolgt, wenn man sie auseinander driften lässt, führt das letztendlich dazu, dass vielleicht der bewährte Verbund, den wir zwischen Hessen und Thüringen haben, irgendwann aufgekündigt wird. Genauso, wenn Sie sagen, warten wir doch erst mal die EU-Prüfung ab - wir halten das für falsch. Die bestehenden Strukturen sind gut und deshalb denken wir, wir sollten sie erhalten. Das ist doch erst mal nichts Schlechtes. Wir denken, es hätte jetzt im Vorfeld zwischen Hessen und Thüringen Gespräche geben sollen, verhandelt werden sollen, um wirklich ein gemeinsames Handeln, ein gemeinsames Vorgehen hier auch für die nächsten Jahre festzulegen, und in diesem gemeinsamen Vorgehen wäre es natürlich auch gut, wenn der Thüringer Landtag hier in einem Punkt, wo er sowieso schon fast bis auf den i-Punkt übereinstimmt, auch mal Einigkeit demonstrieren würde, wie das heute Vormittag der Fall war. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Finanzministerin Diezel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedaure es auch sehr, dass das jetzt so abgeglitten ist, auch vor allen Dingen durch Ihren letzten Beitrag, Herr Pidde.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe so den Eindruck, Herr Pidde, dass Sie verärgert darüber waren, dass Sie in der öffentlichen Diskussion als SPD nicht stattgefunden haben, sondern dass die Landesregierung die Initiative darüber in die Hand genommen hat.

(Unruhe bei der SPD)

Deswegen haben Sie diesen Antrag gebracht. Wir waren im Haushalts- und Finanzausschuss übereingekommen, wie wir hier auf Verhandlungsebene weiter agieren werden.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Der hat wohl öffentlich getagt, der Ausschuss, das ist auch was Neues.)

Ich habe alles dazu gesagt, was den Verband betrifft, das Verbundkonzept und auch die kritische Situation, was passiert, wenn die Helaba bei den Käufern beim Stammkapital mit dabei ist. All das wurde angesprochen und soll auch weiter im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert werden. Also, Herr Pidde, es hätte Ihrer Unverschämtheiten jetzt hier nicht bedurft.

(Beifall bei der CDU)

(Heiterkeit bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit beende ich die Aussprache. Eine Auschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Deswegen kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1818. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Rolle und Tätigkeiten von Innenminister Köckert im Immobiliengewerbe wäh- rend seiner Amtszeit Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1734 -

Eine Begründung der Fraktion ist nicht angezeigt. Die Landesregierung hat mitgeteilt, sie erstattet Sofortbericht und damit hat Minister Schliemann das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/1734 vom 1. März 2006 stützt sich auf die Veröffentlichung im „Freien Wort“ vom 28. Februar 2006. Er greift die dort aufgestellten Spekulationen auf und leitet daraus Fragen an die Landesregierung ab. Eine Bewertung solcher Spekulationen durch die Landesregierung ist nicht angezeigt. Zu den im Antrag der SPD-Fraktion gestellten Fragen ergibt sich aus den Akten der Landesregierung Folgendes:

Zu Frage 1: Zu Beginn der 3. Wahlperiode beschloss die Landregierung Änderungen des Ressortzuschnitts. Größere und kleinere Veränderungen der Geschäftsverteilung gab es in allen Ressorts. Ein wichtiger Grund für die Verlagerung der Zuständigkeit für Bau, Wohnen/Siedlungwesen auf das Innenministerium war der innere Zusammenhang dieses Aufgabenbereichs mit der Weiterentwicklung der kommunalen Strukturen.

Zu Frage 2: Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 5 Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes richten sich an den Amtsinhaber, nicht aber an die Landesregierung. Gleichwohl wird jeder Minister bei Amtsantritt auf diese Normen hingewiesen, so auch der damalige Innenminister.

Zu Frage 3: Der damalige Innenminister hat eine Erklärung über Tätigkeiten nach Artikel 72 Abs. 2 2. Halbsatz der Verfassung der Freistaats Thüringen abgegeben. Wegen des Inhalts verweise ich auf den Beschluss des Thüringer Landtags vom 16. Dezember 1999 in Drucksache 3/186.

Zu Frage 4: Nein.

Zu Frage 5: Nein.

Zu Frage 6: Nein.

Zu Frage 7: Nein.

Zu Frage 8: Nein.