Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sehr frühzeitig und bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Hessischen Landesregierung deutlich zu machen, dass wir einer Veränderung des Sparkassenrechts mit Blickrichtung „Bildung von Stammkapital“ nicht zustimmen werden, und zwar jetzt schon, weil das vielleicht dazu führen kann, dass die Hessische Landesregierung das Verfahren im jetzigen Stadium bereits stoppt und nicht erst den parlamentarischen Geschäftsgang einschlägt. Damit könnte auch die Thüringer Landesregierung den Beweis erbringen,
dass sie sich nicht, wie bei anderen Fällen, dem Willen der Hessischen Landesregierung unkritisch unterwirft,
Bedenklich für uns als Linkspartei.PDS war die Aussage der Finanzministerin, dass sie der Bildung von Stammkapital zwar grundsätzlich kritisch gegenübersteht, aber wenn die Forderung durch die kommunalen Spitzenverbände erhoben werden sollte, doch Stammkapital zu bilden, sie dann weniger Bedenken hätte, einem solchen Vorhaben zuzustimmen. Diese sehr wacklige Position der Landesregierung ist, glaube ich, wenig hilfreich. Denn wir wissen, man kann durchaus auf der kommunalen Ebene eine Diskussion in Gang setzen, an deren Ende dann die kommunale Forderung steht, wir bilden doch Stammkapital, insbesondere aus finanziellen Erwägungen heraus. Das sollte verhindert werden. Bislang sagen die Thüringer kommunalen Spitzenverbände Nein zu dieser Reform, auch der Sparkassen- und Giroverband sagt Nein. Die Stellungnahme des Sparkassen- und Giroverbands in Form eines Gutachtens und die dort geäußerten Bedenken teilen wir ausdrücklich. Wir rufen auch von der heutigen Debatte die kommunalen Spitzenverbände und den Sparkassen- und Giroverband auf, bei dieser Auffassung zu bleiben und sich auf keine Diskussion mit der Zielrichtung der Annäherung auf die hessischen Positionen einzulassen. Es ist aber von Seiten der Thüringer Landesregierung nicht ganz ehrlich, wenn Vertreter der Landesregierung, zum Beispiel Minister Trautvetter, die Kommunen auffordert, doch nicht ihr Tafelsilber zu veräußern im Zusammenhang mit Wohnungsverkauf, andererseits aber die Landesregierung mitbeteiligt ist an der desolaten Finanzsituation der Kommunen, so dass oftmals gar keine andere Möglichkeit bleibt, und das gilt es gerade auch im Bereich des Sparkassenwesens zu verhindern. Das heißt, wenn die Landesregierung tatsächlich will, dass auch die Sparkassen in der jetzigen Struktur erhalten bleiben, dann muss auch in diesem Bereich in der Finanzreform auf Bundesebene unter Einbeziehung der Länder und in Thüringen die Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinsichtlich der Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen so gestaltet werden, dass die Kommunen am Ende eine Finanzausstattung haben, die sie in die Lage versetzt, ohne Veräußerung von Vermögen ihre Aufgaben zu erfüllen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen eine Privatisierung von Sparkassen in jeglicher Form
verhindern. Die Sparkassen erfüllen einen öffentlichen Auftrag, den andere private Banken niemals erfüllen können, aber auch nicht erfüllen wollen. Das Girokonto für jedermann ist nach wie vor eine politische Forderung, die nur über die Sparkassen realisiert werden kann. Ohne Girokonto, das ist bekannt, ist eine selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nahezu ausgeschlossen. Dieses Girokonto für jedermann, gesichert über die Sparkassen, gewinnt an Bedeutung auch deshalb, weil die Postbank letztlich als öffentliche Bank nicht mehr existiert, sondern bereits privatisiert wurde.
Es bleibt bei dem öffentlichen Auftrag einer wohnortnahen Versorgung mit Finanzdienstleistungen. Dies leisten im Wesentlichen nur die Sparkassen, im ländlichen Bereich sicherlich auch noch die Genossenschaftskassen, aber grundsätzlich die Sparkassen - und auch das muss erhalten bleiben. Und letztlich geht es um eine Förderung des Mittelstandes, ziemlich nahe am Mittelstand dran. Das können und wollen auch die Privatbanken nicht leisten. Ohne die Sparkassen in kommunaler Trägerschaft muss der Mittelstand befürchten, dass die Bereitstellung von Krediten weiter erschwert wird. Wir sind durchaus für Veränderungen im Thüringer Sparkassenrecht. Darauf haben wir bereits bei der Novellierung des Thüringer Sparkassenrechts im Zusammenhang mit dem Wegfall der Anstaltslast und Umwandlung der Gewährträgerschaft in Trägerschaft verwiesen.
Ich möchte noch mal auf drei Punkte stichpunktartig eingehen. Wir glauben, es ist Zeit, dass auch die Thüringer Kommunen am wirtschaftlichen Erfolg der Sparkassen einen Anteil haben müssen. Bisher ist das noch für Thüringen Vision. Noch keine Thüringer Sparkasse hat an den Träger Gewinnausschüttungen realisieren müssen. Wir wissen, das hängt insbesondere...
Ja, aber da ist die Frage, ob das im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse, also eher durch Sponsoring oder Unterstützung, erbracht wird oder ob die 5 Prozent Sicherheitsrücklage überschritten wird. Dann ist das der erste Fall, da bedanke ich mich. Also dann hat der Landkreis Nordhausen schon mal profitiert, aber grundsätzlich nicht. Das hängt damit zusammen, dass in Thüringen mit der 5-Prozent-Hürde bei der Sicherheitsrücklage, die
doch relativ hoch ist, man natürlich auch bilanztechnisch immer etwas machen kann, möglichst diese 5 Prozent Sicherheitsrücklage, gemessen an der Bilanzsumme, nicht zu übersteigen. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, ist diese Hürde reduziert worden auf 3 Prozent, ohne dass der Bestand der Sparkassen gefährdet wurde. Wir hatten mal den Vorschlag unterbreitet und halten ihn für diskussionswürdig, tatsächlich zu sagen, dass wir beteiligt sein wollen an der Höhe der Sicherheitsrücklage, weil wir das Geld in den Sparkassen belassen, und haben dort mal eine Verzinsung von 0,5 Prozent im Jahr vorgeschlagen. Das läge unterhalb der Inflationsrate und würde keinesfalls den Bestand der Sparkassen gefährden. Wir können uns Veränderungen vorstellen bei der Besetzung des Verwaltungsrats. Wir glauben auch, dass das Verhältnis Kommune-Sparkasse hinsichtlich der demokratischen Kontrolle und Steuerung neu geordnet werden muss. Das sind Veränderungen, darüber können wir diskutieren, aber bei all diesem Veränderungs- und Diskussionsbedarf darf die kommunale Trägerschaft der Sparkassen nicht in Frage gestellt werden. Das ist für uns die Grundaussage und insofern unterstützen wir hier den SPD-Antrag, dass die Landesregierung aufgefordert wird, auch in diesem Sinne zu handeln. Es bleibt abzuwarten, wie sich insbesondere die Regierungsfraktion hierzu positioniert. Wenn die Regierungsfraktion bei ihren bisherigen Positionen bleibt und sagt, die Struktur der Sparkassen im jetzigen Zustand soll im Wesentlichen erhalten bleiben, besteht kein Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich darf zunächst die Vertreter der Sparkassen hier ganz herzlich in unserer Runde begrüßen, möchte aber, bevor ich zum Inhalt komme, vielleicht auch generell erst einmal etwas zum Verfahren hier sagen.
Das Problem der heutigen Debatte ist, dass wir eigentlich über einen Sachverhalt reden, ohne dass wir genau eine belastbare Grundlage haben. Mir ist bis jetzt zumindest kein Gesetzentwurf zugänglich gewesen. Ich habe so den Eindruck, dass sich eigentlich einige geärgert haben, dass die CDU-Fraktion als erster im Ausschuss war und einen Selbstbefassungsantrag zu dieser Problematik gestellt hat. Man hat gemerkt, dass man da vielleicht etwas zu
spät war. Nun hat man diese Debatte, die im Ausschuss sehr einvernehmlich beredet wurde, plötzlich aufs Plenum gehoben, um sich hier nun auch als Retter der Sparkassen mal profilieren zu können.
Herr Kuschel, Ihre Phantasie, die Sie bei allen Politikfeldern immer wieder an den Tag legen, ist schon beeindruckend.
Die Kommunen nun gleich in Gänze und die kommunale Selbstverwaltung in Gänze durch Gesetzesänderung in der Sparkassenwelt infrage zu stellen, halte ich doch für etwas überzogen. Da müsste es ja in Rheinland-Pfalz beispielsweise schon gar keine kommunale Selbstbestimmung mehr geben oder die Kommunen müssten dort schon untergegangen sein.
Nichtsdestotrotz darf ich hier an der Stelle noch einmal sagen, im Ausschuss herrschte eine große Einmütigkeit bei Behandlung dieses Themas. Vielleicht - das sage ich vor allen Dingen an die Kollegen Finanzpolitiker - sollten wir wirklich mal überlegen, wenn wir denn schon uns dort zu gemeinsamen Auffassungen durchringen, ob es vom Verfahren her sinnvoll ist, ein solches Thema dann unmittelbar danach ins Plenum zu bringen, nur um noch einmal ein bisschen Öffentlichkeit zu erzeugen und noch einmal ein Problem zu bereden, über das man sich eigentlich inhaltlich schon ausgetauscht hat und zu gleichen Auffassungen gekommen ist.
Ich sage also auch hier noch einmal für die CDUFraktion, dass wir eine Änderung der Sparkassengesetzgebung mit der hessischen Zielrichtung nicht befürworten.
- natürlich steht es im Protokoll, Herr Kuschel, ich habe damit doch überhaupt kein Problem - dies auch nicht verhindern, da unterschiedliche Sparkassengesetze grundsätzlich denkbar sind. Da müssen Sie sich auch erst einmal mit den Rechtsgrundlagen ein bisschen intensiver befassen, als Sie das so gewöhnlich tun.
Bedeutung als Dienstleistungsunternehmen für Finanzierungsfragen der heimischen Wirtschaft wie natürlich auch der Bevölkerung und ist durch Privatbanken nicht zu ersetzen. Das ist ein Konsenspunkt. Ich denke, auch Vorredner haben das in gleicher Weise festgestellt. Der Erhalt einer Filialstruktur vor allen Dingen auf dem flachen Land liegt wohl nur im Interesse eines regional verwurzelten Kreditinstituts. Des Weiteren hat die Sparkassenorganisation in der Vergangenheit auch bereits bewiesen, dass man bei der gegenwärtigen Gesetzeslage in Sanierungsfällen bei Problemsparkassen auch erfolgreich tätig werden konnte. Ich sage offen, dass die Beweggründe der Hessischen Landesregierung aus meiner Sicht also nicht mit einem möglichen Eingreifen der Landesbank bei Schieflagen einzelner Institute zu begründen sind. Da ich allerdings - ich hatte es bereits eingangs gesagt - den Gesetzentwurf nicht kenne und auf Presseveröffentlichungen angewiesen bin, kann ich zu konkreten Regelungsbedürfnissen der Hessen hier im Moment noch nichts sagen. Ich kann nur vermuten, dass an erster Stelle wohl die Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt im Auge behalten worden ist. Einer der Vorredner - ich weiß nicht, ob es Dr. Pidde war oder Kollege Kuschel, daran kann ich mich nicht mehr erinnern - hat ja Ähnliches gesagt, dass es wohl um eine Zentralisierung im Rhein-MainGebiet vor allen Dingen geht. Natürlich steht der Finanzplatz Frankfurt im Wettbewerb zu London. Es ist halt so, dass er gegenwärtig immer weiter an Boden verliert, und vor allen Dingen haben auch einige Übernahmen in der Finanzbranche sicherlich nicht zu der Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt beigetragen. Ich will da auch einmal ein Beispiel aus meiner Region nennen. Wir haben vor Jahren die Fusion der Bayerischen Vereinsbank und der Bayerischen Hypothekenbank zur Hypovereinsbank erlebt. Das Ergebnis war, beide Filialen wurden in meiner Heimatstadt Suhl geschlossen und das war natürlich eine völlig neue Geschäftspolitik dieser Bank. Die hat man dann auch einmal wieder korrigiert, man hat also eine Filiale eröffnet. Mittlerweile wissen wir aber auch alle, die Hypovereinsbank gibt es in dieser Form auch nicht mehr, sie ist eine Tochter der Unicredito geworden, und ob eine italienische Bank eine Verwurzelung in einer Region noch als Geschäftsinteresse hat, da mache ich mal ein Fragezeichen dahinter. Die Bildung von Stammkapital, was natürlich nur Sinn macht, wenn diese Geschäftsanteile dann auch handelbar sind, halte ich auch aus EU-Sicht für riskant. Wir hatten im Ausschuss auch darüber debattiert. Für mich ist es nur schwer vorstellbar, dass man es der Helaba gestattet, Anteile an einer Sparkasse X zu erwerben, dies aber einer anderen Bank dauerhaft verbieten kann. Ich habe mit Interesse vernommen, dass die Hessische Landesregierung wohl mittlerweile mit der EU Kontakt aufgenommen hat und erst einmal eine formalrechtliche Prüfung dieses Vorgangs eingeleitet
hat. Warten wir, meine Damen und Herren, doch die Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung erst einmal ab und beschäftigen uns dann im Ausschuss, im zuständigen Fachausschuss, noch einmal mit dieser Thematik, bevor Sie hier irgendwelche öffentlichen Aktionen von der Landesregierung einfordern. Das deutsche Sparkassenwesen steht seit längerer Zeit ohnehin im Fokus der europäischen Gleichmachungsfanatiker, weil man in anderen Ländern nur ansatzweise vergleichbare Konstruktionen findet. Die sollte man durch Gesetzesänderungen, aus meiner Sicht zumindest, nicht forcieren und die Argumentation für unsere historisch gewachsenen Strukturen damit nicht noch erschweren. Es ehrt mich, meine Kollegen von der SPD, dass Sie in der Begründung zu Ihrem Antrag auch einige Äußerungen, die ich im Haushalts- und Finanzausschuss getätigt hatte, als Begründung verwendet haben. Dadurch wird es nicht falsch, was dort steht, und es wird auch nicht besser dadurch, aber ich stelle es halt erst einmal fest. Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, die Sparkassenorganisation - wenn man sie in Gänze betrachtet, ist sie eigentlich die größte Bank der Welt - wird nur in Ballungsgebieten für potenzielle Übernahmebanken ein interessanter Partner sein. Die Fläche wird bleiben und ich denke, auch viele hessische Kommunalpolitiker haben das mittlerweile erkannt, denn ich habe ja eine regelmäßige Versorgung mit allen möglichen Verlautbarungen aus Hessen durch meine Sparkassenvorstände.
Ich bin Mitglied in einem Verwaltungsrat, Frau Becker, das sind natürlich nicht meine, ich meinte die zu meiner Sparkasse zuzuordnenden Vorstände. Aber ich denke, Sie haben mich verstanden.
Also noch einmal: Ich habe in der Presse jede Menge Äußerungen, auch von hessischen Kommunalpolitikern mittlerweile, gelesen, die durchaus auch diesen Vorgang, der in der Hessischen Landesregierung vorbereitet wird, sehr kritisch sehen. Ich kann nur hoffen, dass die Kollegen im Hessischen Landtag dann entsprechend abwägen und ihre Gesetzesvorstellungen dann so formuliert werden - ich sage noch einmal, wir kennen sie ja im Moment noch nicht -, dass der Privatisierung ein Riegel vorgeschoben bleibt. Natürlich, und das sage ich hier am Ende, hat der Freistaat auch noch einen Trumpf in der Hinterhand. Ich will das gar nicht weiter ausformulieren, aber es gibt einen OSGV und es gibt weitere Sparkassenorganisationen. Ich, aus meiner Tätigkeit, habe den Eindruck gewonnen, dass sich die Thüringer Sparkassenfamilie in den gegenwärtigen Struk
turen sehr gut aufgehoben fühlt, und ich sehe auch noch nicht, dass sich das in Zukunft unbedingt ändert. Lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten, dass nicht gerade aus unserem Verbandsgebiet risikoreiche Wege gegangen werden. Da aber - wie eingangs ausgeführt - auch die Landesregierung und auch wir im Ausschuss bereits eine klare Position bezogen haben, ist es aus meiner Sicht nützlicher, interne Gespräche dazu zu führen, und öffentliche Bekundungsorgien sind aus meiner Sicht entbehrlich.
Somit ist Ihr Antrag entbehrlich und deswegen wird er auch nicht auf unsere Zustimmung treffen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, in Ihrem Antrag fordern Sie die Landesregierung auf, mit den geeigneten Mitteln hinzuwirken, dass die Hessische Landesregierung ihren Gesetzentwurf zurücknimmt.
Als Erstes: Es gibt noch keinen Gesetzentwurf, noch keinen autorisierten Referentenentwurf. Die Hessische Landesregierung hat die Thüringer Landesregierung und die Arbeitsebenen und auch den Sparkassen- und Giroverband über ihre Änderungswünsche mündlich informiert. Ich möchte noch einmal daran erinnern, was die Hessische Landesregierung bereits in ihrem Regierungsprogramm vom 28. März 2003 beschlossen hat: Demnach sollen in Hessen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Anteile an Sparkassen innerhalb der öffentlich-rechtlichen Träger übertragen werden können. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Sparkassenstruktur im Rhein-MainGebiet sollen Fusionen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Verbunds ermöglicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass die Thüringer Landesregierung damit längst mit der Hessischen Landesregierung in Gesprächen ist. Natürlich war es notwendig, dass Thüringen sich in dieser Frage rechtzeitig und deutlich positioniert. Genau das haben wir getan; Sie können in der „Financial Times“, im „Handelsblatt“ all das auch nachlesen.
Bereits im November letzten Jahres haben wir gegenüber Hessen und in der Presse unseren Standpunkt zur Novellierung, zu den beabsichtigten Änderungen, zum Vorhaben deutlich unseren Standpunkt dargestellt. Dem folgten Besprechungen auf Beamtenebene und mit den Hausspitzen im Hessischen Wirtschaftsministerium, das dort zuständig ist, und aber auch mit dem Hessischen Finanzministerium. Uns war vor allen Dingen die Meinung der Thüringer Sparkassen und der Träger der Thüringer Sparkassen wichtig. Deswegen haben wir alle Träger der Thüringer Sparkassen und die Vorstände der Thüringer Sparkassen am 6. Januar ins Finanzministerium eingeladen und uns ein erstes Meinungsbild mit den Thüringer Vertretern gebildet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns seit geraumer Zeit sehr intensiv mit diesem Thema befasst. Derzeit befinden wir uns also in weiteren Verhandlungen mit der Hessischen Landesregierung. Deshalb will ich heute dazu auch noch keine abschließende Stellungnahme abgeben. Wir hatten ja im Haushalts- und Finanzausschuss vereinbart, dass ich über neuere Entwicklungen auch im Haushalts- und Finanzausschuss berichte, und deswegen diesen Punkt auch nicht abgeschlossen. Deswegen verstehe ich - und hier kann ich nur meinen Kollegen Wehner unterstreichen - diesen Tagesordnungspunkt heute nicht, weil wir Vereinbarungen im Haushalts- und Finanzausschuss hatten.
Aber lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen. Natürlich ist ein einheitliches Sparkassenrecht in einem gemeinsamen Sparkassenverband sinnvoll. Aber genauso natürlich gibt es Unterschiede zwischen den Ländern und Vertragspartnern. Deshalb sollen - und nicht müssen - nach dem Staatsvertrag beide Länder ein weitgehend einheitliches Sparkassenrecht anstreben. Deshalb sieht der Staatsvertrag auch insbesondere Abweichungen bei länderspezifischen Gegebenheiten vor. Beide Länder haben eigenständige Sparkassengesetze, die voneinander abweichen und das auch dürfen. Das lässt der gemeinsame Staatsvertrag zu. Das ist keine Verletzung des gemeinsamen Staatsvertrags. Thüringen muss also nicht zwangsweise die Gesetzesänderung in Hessen übernehmen. Dies sieht offenbar die Linkspartei.PDS-Fraktion anders. Herr Kuschel hat das ja auch hier noch mal dargestellt. Thüringen wird seine Gesetze im Übrigen nur ändern, wenn sich auch die Interessen der Thüringer Sparkassen und des Freistaats und vor allen Dingen der Träger darin widerspiegeln.
Für uns haben in Thüringen die Sparkassen eine herausragende Bedeutung. Sie stellen insbesondere die Versorgung mit Finanzdienstleistungen in der
Fläche sicher. Ich erinnere an die Beantwortung meines Staatssekretärs gestern zur Mündlichen Anfrage gerade in diesem Bereich. 80 Prozent der Sozialhilfeempfänger haben ihr Guthabenkonto bei den Sparkassen. Aber auch unser Handwerk, unser Mittelstand nutzen die Finanzdienstleistungen der Sparkassen. Ich erinnere an den parlamentarischen Abend vorgestern.