Ich will es dabei bewenden lassen. Ich will ganz deutlich sagen, unsere Fraktion, unsere Partei hat und wird sich in diese Debatte einbringen. Wir haben uns mit vielen Vorschlägen auch eingebracht, was diese Dinge betrifft. Ich will aber ganz deutlich noch mal herausstellen: Wenn wir darauf aus sind, die Legislative und die Länderparlamente zu stärken, dann muss es weitere Korrekturen geben, dann muss es Verständigung auch über die inhaltlichen Zielsetzungen im Wechselspiel zwischen Bund und Ländern in dieser Debatte geben. Der allerletzte Zug ist noch nicht abgefahren, aber ich fordere auch Sie auf, Herr Althaus, in diesem Sinne bei den weiteren Anhörungen und Debatten zu agieren. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Matschie, ich will gerne noch einmal deutlich machen, dass wir - anders als Sie ausgedrückt haben - in Deutschland weiter sind. Wir
haben im Koalitionsvertrag, den Ihre Partei mit geschlossen hat, eindeutig festgelegt, dass wir die Föderalismusreform vom Bundestag und Bundesrat, „wie in der Anlage festgehalten“, so wörtlich, auch verabschieden.
Und das Zweite: Wir haben auch festgehalten, dass wir in einem weiteren Reformschritt die Bund-LänderFinanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen anpassen. Das heißt, diese politischen Festlegungen hat Ihre Partei genauso mit getroffen wie die Union. Wir sollten also hier nicht so tun, als wenn nicht ein Weg eingeschlagen worden ist oder wir möglicherweise noch Entscheidungskompetenz hätten, ob wir diesen Weg einschlagen oder nicht.
Zum Dritten: Es gibt im Grundgesetz die Länderparlamente nicht, es gibt nicht einen einzigen Verweis darauf. Deshalb ist das Verfahren so, wie damals mit den Parlamentsmitgliedern besprochen - ich war übrigens in Lübeck dabei -, dass wir am Ende ein Verfahren haben, so wie es das Grundgesetz zulässt. Am Ende muss eine Zweidrittelmehrheit für die grundgesetzliche Änderung im Bundestag und im Bundesrat gefunden werden. Dieses Verfahren bedeutete, Bundestag, Bundesrat und dazu die Ländervertreter aus den Parlamenten, ohne direktes Abstimmrecht aber mit ständigem Konsultationsrecht, und dazu eine große Zahl von Wissenschaftlern beraten. Ich habe vorhin eine Zwischenbemerkung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Also, wenn es ein transparentes Verfahren gab, dann war es dieses. Wie viele Anhörungen, Diskussionen mit vielen Experten zu allen Details, ob Umweltrecht, ob Finanzverfassung, die Frage von Bildung und Hochschule, durchgeführt worden sind, das können Sie in den Protokollen nachlesen. Und ich verwahre mich dagegen, dass die PDS hier behauptet, wir hätten das Thema hier nicht diskutiert. Es ist mehrfach hier im Landtag und auch in den Ausschüssen besprochen worden, aber es hat im Dezember 2004 einen Stopp bei der Entwicklung aus bekannten Gründen gegeben, weil damals die Bundesregierung, getrieben von der eigenen Mehrheitsfraktion, mehr Kompetenz bei Bildung wollte und damit die Veranstaltung zu Ende war. Sie hat erst wieder begonnen im Oktober letzten Jahres, nämlich nachdem die Wahlen andere Ergebnisse präsentiert haben. Deshalb diskutieren wir jetzt in der Endphase die Föderalismusreform und deshalb findet jetzt auch noch einmal die Debatte statt, aber sie hat zwischendurch, gerade bis in das letzte Jahr hinein, immer wieder stattgefunden, gerade auch in den Ausschüssen.
Dann ist das Thema „Hochschule“ angesprochen worden und als Beispiel die Exzellenzinitiative. Nun könnten wir einmal ganz am Anfang beginnen mit der Debatte und sagen, wir waren nicht für diese Exzellenzinitiative, genau aus diesem Grund, den
Sie hier genannt haben, denn wir sagen, das ist nicht die Aufgabe des Bundes, Stärken zu stärken, sondern für Gleichwertigkeit zu sorgen, und die Aufgabe der Länder ist es, für Wettbewerb und damit für Vorankommen in den Ländern zu sorgen. Mit der Exzellenzinitiative haben wir damals über Monate, wie Sie wissen - Sie waren noch in der Funktion als Staatssekretär - genau aus diesem Grund uns kritisch auseinander gesetzt, weil wir nicht wollten, dass der Bund einige Eliteuniversitäten bestimmt und zusätzlich Geld hingibt, sondern weil wir wollen, dass alle Universitäten durch die Länder und durch den Bund in die Lage versetzt werden, sich auch erfolgreich im Wettbewerb zu verhalten. Deshalb finde ich dieses Beispiel genau als ein Synonym dafür, dass wir in Zukunft mit dieser Politik aufhören müssen, denn wir werden an dieser Stelle nicht erfolgreich sein. Der Solidarpakt, das wissen Sie besser, sagt auch etwas ganz anderes. Der Solidarpakt geht auch nicht davon aus - das hätte Sachsen gern -, dass die, die nach bestehender Regel effizient ausgeben, mehr bekommen, sondern der Solidarpakt geht auch davon aus, dass über eine lange Zeit, bis 2019, die Finanzierung zur Verfügung steht, um gleichwertige Bedingungen zu entwickeln. Aber gleichzeitig existiert die Verantwortung der Länder, aus diesen Voraussetzungen etwas zu machen.
Es ist falsch, wenn Sie sagen, der Wettbewerbsföderalismus oder der Gestaltungsföderalismus hätte in den letzten Jahrzehnten nichts an positiven Resultaten gebracht - doch. Schauen Sie sich einmal die Entwicklung von Bayern an. Das war nach dem Zweiten Weltkrieg ein Land, das genauso wie alle anderen ganz am Anfang einer möglichen Entwicklung stand. Bis in die 80er-Jahre hinein war Bayern ein Nehmerland. Zwischendurch, Ende der 80erJahre, war es kurz Geberland, ist dann noch einmal Nehmerland geworden und dann wieder zurück. Sie haben mit ihrer Politik, der Konsequenz der Politik, etwas für das Land erreicht. Heute stehen Bayern wie Baden-Württemberg vorn bei Wirtschaft, bei Technologie, bei Arbeitsmarkt und auch bei Bildung und auch bei anderen entsprechenden Entwicklungen. Ich sage, das ist gerade ein Beweis dafür, dass wir mehr Gestaltungsföderalismus brauchen, mehr Wettbewerb, weil wir in Zukunft eben nicht nur innerhalb Deutschlands im Wettbewerb stehen, sondern wir müssen uns mit den Litauern, den Letten, den Balten insgesamt oder den tschechischen Bürgern oder mit allen anderen auseinander setzen. Das ist keine Debatte mehr, die national geführt wird, sondern die europäische, die regional geführt wird. Ich setze darauf, dass wir aus Thüringer Sicht durch eine leistungsfähige Bildungs- und Hochschulpolitik in die
Zu den Bildungsstandards haben Sie schlicht Unwahres gesagt. Es gibt erstens keine Festlegung des Bundes, die könnte er gar nicht treffen, nach welcher rechtlichen Vorschrift auch, sondern es gibt eine Festlegung der Kultusministerkonferenz, das heißt der Länder, Bildungsstandards festzulegen. Zum Zweiten, wenn Sie nachlesen, müssen die Länderparlamente entscheiden, ob sie diese in Gesetzgebung übernehmen. Das heißt, das ist natürlich ihre Kompetenz und das wird auch unsere Kompetenz sein, zu entscheiden, ob man diese Standards in diesem Landesparlament dann auch für Thüringen dauerhaft übernimmt oder nicht. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass wir heute schon den gefundenen nationalen Bildungsstandards entsprechen. Das heißt, wir müssen an dieser Stelle zwar weiterarbeiten, aber wir haben keine Qualitätsprobleme. Bei der Bildung haben Sie versucht, in geschickter Art und Weise gleich die konfessionelle Trägerschaft einzubringen. Ich hatte gar nicht diese Unterscheidung mit im Blick. Ich habe etwas ganz anderes im Blick.
Schauen Sie sich Großbritannien an, das können wir ganz genauso nehmen. Wir können auch die baltischen Staaten nehmen. Wir können auch neue Staaten wie alte Staaten der EU nehmen. Wir können auch die USA nehmen. Überall da, wo das öffentliche Schulwesen wie Hochschulwesen nicht die Leistungsfähigkeit grundsätzlich und umfassend sichert, das heißt auch die Elitebildung, die Auslese, die in einer Gesellschaft notwendig ist, ist ein privates Schulwesen in einem großen Wachstumsentwicklungsprozess. Das ist in Großbritannien ganz genauso wie in Frankreich. Natürlich findet dort dann auch andere Auslese statt, auch eine Sozialauslese, das ist doch ganz klar, weil die Schüler grundsätzlich ausgewählt werden können. Sie werden natürlich auch nach Bildungsinteresse ausgewählt, und zwar nicht nach dem Bildungsinteresse nur der Kinder, sondern auch der Eltern. Das ist doch eine ganz natürliche Entwicklung. In Deutschland geht eine 95-prozentige Rate von Kindern in die öffentlichen Schulen. Meine Befürchtung ist, wenn wir in Deutschland die Leistungsfähigkeit unserer Bildungssysteme nicht dauerhaft erhalten oder sie verstärken, wird der Entwicklungsprozess, den wir auch in Thüringen und in Deutschland in den letzten Jahren merken, dass die bildungsinteressierten Eltern und auch die bildungsprivilegierten Eltern sich dann ebenfalls private Systeme suchen, verstärkt. Das ist eine ganz zwangsläufige Verbindung. Entweder wir leisten diese Auslese als Gesellschaft oder diese Auslese wird von anderen Systemen organisiert. Das können Sie als Entwicklung in der ganzen Welt anschauen. Überall ist die Entwicklung ähnlich, dass 30 bis 40 Prozent
Ich will gern, dass unser öffentliches Schulwesen in Deutschland wie in Thüringen, das über 95 Prozent der Kinder integriert, auch seine Leistungsfähigkeit erhält, weil es sonst am Ende auch für die Gesellschaft insgesamt nicht die entsprechenden Impulse für die Leistungsfähigkeit von Wirtschaft und Technologie ergibt.
Zum Umweltbereich ist angesprochen worden, dass hier die Umweltverbände und die Kommissionen sich kritisch äußern. Ich verstehe das überhaupt nicht. Bis zum Jahr 2010 hat der Bund Zeit, ein Umweltgesetzbuch zu schreiben, das dann innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung das Rahmengesetz ist. Also, wenn das nicht ausreicht - vier Jahre - dann weiß ich nicht, welcher Zeitraum notwendig ist. Das heißt, die Gesetzgebungskompetenz für einen Rahmen in der Umweltgesetzgebung ist gegeben. Aber zum Zweiten müssen wir doch einmal erkennen, dass die Mehrheit der Umweltgesetzgebung gar nicht mehr Deutschland betrifft, sondern Europa. Über was reden wir hier eigentlich? Die Umweltgesetzgebung ist doch zu weit über 50 Prozent inzwischen europäisch dominiert. Das heißt, wir müssen an dieser Stelle eine ganz andere Dimension beobachten. Wir müssen die europäische Entwicklung verbinden mit der regionalen Entwicklung. Deshalb ist es richtig, so wie in Bayern oder in anderen Ländern, so viel wie möglich an Ausgestaltungskompetenz vor Ort zu haben und deswegen ist die Nation an dieser Stelle immer unbedeutender. Vieles betrifft Europa, und es betrifft die Länder.
Was die Finanzverfassung betrifft, bitte ich noch einmal darauf zu schauen, was der Koalitionsvertrag aussagt. Ich bin Ihrer Auffassung, dass das ein - für die neuen Länder und für Thüringen auch - hochkritisches Thema ist. Aber wir haben eine neue Verfassungsbeschwerde, die wird im Mai/Juni wahrscheinlich entschieden. Die Frage, wie das Bundesverfassungsgericht urteilt, müssen wir dann noch einmal bewerten, wenn das Urteil vorliegt. Aber der Artikel 107 hat schon ein Problem, dass er sozusagen die Nation, den Bund und uns alle verpflichtet zur Solidarität, aber es auf Dauer überhaupt keinen Maßstab gibt, an dem die Leistungsfähigkeit und der Wille zur Leistungsfähigkeit eines Landes gemessen wird. Diese Debatte, da können wir aus Thüringen heraus diskutieren, was wir wollen, die wird geführt. Die hat schon einmal in Hessen und in anderen Ländern dazu geführt, eine Verfassungsklage einzureichen. Deswegen haben wir einen neuen Kompromiss erzielt. Es betrifft Rheinland-Pfalz ganz genauso, also nicht nur unionsgeführte Länder, diese wollen
ganz gern, dass wir diese Grundlagen noch einmal diskutieren. Ich bin auch skeptisch, zu welchem Ergebnis wir kommen, aber es ist richtig, dass wir am Ende, wenn es ein Ergebnis gibt, zwei wichtige Prinzipien einhalten. Erstens: Der Solidarpakt muss, so wie verabredet und so wie auch zum Teil in Gesetzen niedergelegt, gelten, unabhängig der Voraussetzungen, die darüber hinaus besprochen werden.
Zweitens: Wir brauchen eine Finanzverfassung, die natürlich Stärken und Schwächen in Deutschland, die strukturell bedingt sind - die nicht politisch bedingt sind -, ein Stück weit ausgleicht. Aber darüber hinaus brauchen wir auch etwas, was andere Länder natürlich einfordern, wir brauchen auch stärker die Bewertung der Leistungsfähigkeit der Politik. Das ist gar keine Frage. Wir können das nicht nur auf europäischer Ebene eingefordert haben mit Maastricht, sondern wir müssen das auch national umsetzen. Darüber bekommen wir dann auch die spannende Debatte in Deutschland, wie sich die Strukturen weiterentwickeln und welche Politiken zu welchen Ergebnissen führen. Deshalb wird diese Debatte ab dem Sommer dieses Jahres geführt und die Verabredungen dazu sind auch getroffen. Wir werden aus dem Interesse Thüringens natürlich sehr genau darauf achten, dass die Finanzsituation Thüringens auch entsprechend gesichert bleibt, aber wir können uns dieser Debatte nicht entziehen. Erstens, weil andere Länder - und das sind immerhin 11 - sagen, wir müssen an dieser Stelle eine Debatte führen. Zweitens geht es auch um die Bund-Länder-Finanzbeziehung, das heißt, der Bund kann hier auch entsprechende Vorgaben machen. Ich will aber auch sagen, wir können doch diese Debatte auch nutzen. Warum wollen wir nicht über Standards reden? Warum wollen wir nicht darüber reden, wie viele Standards aus bundesgesetzlicher Sicht derzeit Kommunen, aber auch Länder zwingen, bestimmte Ausgaben von vornherein zu definieren, wo wir überhaupt keine Gestaltungsmöglichkeiten mehr haben - im Kinder- und Jugendhilferecht, im Sozialhilferecht zum Beispiel. Das heißt, wir werden diese Debatte auch führen, nicht nur um die Zahlen bei der Finanzverteilung, sondern auch um die Aufgaben. Wer bewältigt welche Aufgaben, wer definiert die Standards für welche Aufgaben. Das, meine ich, ist eine sehr wichtige Debatte, die wir auch für Thüringen nutzen können.
Es ist das Beamtenrecht angesprochen worden. Auch dazu noch einmal eine klare Position - ich habe das hier mehrfach gesagt und ich will erneut sagen: Der Gesamtkompromiss darf nicht gefährdet werden. Wir können jetzt aufzählen: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Sachsen, die wollen alle zwingend die Föderalisierung des Beamtenrechts und sagen mit ganz klarer Diktion: Wenn es zu dieser Föderalisierung nicht kommt,
stimmen wir dem Paket nicht zu. Dann können Sie sich ja hier herstellen und sagen, okay, dann darf man nicht zustimmen. Meine Erfahrung in der Politik - und Ihre müsste es auch sein - ist, wir müssen auch konsensfähig sein, denn ein Gesamtpaket deshalb nicht zu verabschieden, weil wir in einem Teil anderer Auffassung sind, halte ich für fahrlässig. Im Ergebnis gestalten wir ja wirklich die deutsche Politikordnung transparenter, darüber sind wir uns doch einig. Also sollte man doch nicht einen einzigen Punkt zum Ausgangspunkt machen, um Ja oder Nein zu sagen, sondern so, wie das immer in der Politik ist, kompromiss- und konsensfähig sein. Ich erinnere Sie in einigen Wochen, wenn wir beim Gesundheitskompromiss in Berlin angelangt sind, noch einmal an Ihre Ausführungen. Da werden Sie von manchen Positionen Abstand nehmen müssen und wir auch, weil es sonst keinen Kompromiss gibt. Also wir sollten schon Realpolitik betreiben und sagen, unabhängig der Individualposition, die ich weiter vertrete, wäre es staatspolitisch und auch landespolitisch unverantwortlich, wenn ich daran die Reform festmachen würde und nur wegen dieses Punkts die Reform scheitern lasse. Ich stimme deshalb gern zu, weil ich glaube, uns liegt die Chance in den Händen zu mehr Gestaltungsföderalismus und wir werden sie auch nutzen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1795. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer für den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1795 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1816. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Auch nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/1816 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1826. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung angezeigt worden. Ist das richtig? Dem ist so. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in Druck
sache 4/1826 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Verhinderung schädlicher Aus- wirkungen auf die Thüringer Sparkassen und das Sparkas- senwesen in Deutschland Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1818 -
Begründung ist nicht angezeigt worden. Damit eröffne ich die Aussprache und das Wort hat Abgeordneter Dr. Pidde, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das deutsche Sparkassenwesen hat sich bewährt. Es ist maßgeblich beteiligt gewesen an der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Es ist das wichtigste Instrument der Wirtschaftsförderung überhaupt. Jetzt wird der Abrissbagger an eine der tragenden Säulen dieses Systems herangefahren. Wir sollten aber nicht an diesen Grundfesten rütteln lassen und haben demzufolge im Haushalts- und Finanzausschuss schon einmal über dieses Thema beraten. Dazu gab es einen Antrag der CDU-Fraktion und einen weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion zur Selbstbefassung. Die Finanzministerin hat sinngemäß ausgeführt, dass dort Einigkeit besteht, sie aber keinen Handlungsbedarf sehe. Wir sind anderer Meinung und sagen: Wir brauchen ein eindeutiges Votum des Thüringer Landtags, verbunden mit einem Handlungsauftrag an die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung hat eine Novelle des Hessischen Sparkassengesetzes angekündigt mit einer Reihe von sehr zu begrüßenden Reglungen, zum Beispiel zur Erleichterung von Fusionen. Aber es gibt auch zwei Neuerungen mit weitreichenden Folgen, zum einen die Bildung von Stammkapital bei den Sparkassen und zum Zweiten dessen Veräußerbarkeit an hessische Sparkassen, öffentliche Träger in Hessen unter ausdrücklicher Einbeziehung der Landesbank Hessen-Thüringen, der Helaba. Dahinter ist der politische Wille erkennbar, den Erwerb von Sparkassen im Rhein-Main-Gebiet durch die Helaba und damit das so genannte Rhein-Main-Ballungsraum-Institut durchzusetzen. Das berührt ganz maßgeblich auch die Interessen des Freistaats Thüringen und schlussendlich wird das Tor für eine Privatisierung von Sparkassen geöffnet, da höchst zweifelhaft ist, ob die Be
schränkung auf den Verkauf innerhalb der hessischthüringischen Sparkassenfamilie mit dem EU-Recht überhaupt vereinbar ist.
Meine Damen und Herren, mit der Option, Sparkassen auch veräußern zu können, wird den Sparkassen ihr besonderer Status genommen. Sie werden an reine Finanzinvestments angenähert, auch wenn die Hessische Landesregierung sagt, Sparkassen mit einer nicht ausreichenden Eigenkapitalverzinsung müssen veräußerbar sein und das Gesetz sei ja nur ein Angebot auf freiwilliger Basis. Aber auf gut Deutsch heißt das, die Sparkassen werden in die kommunalen Haushaltsüberlegungen mit einbezogen. Damit geraten die Landkreise und Städte wegen ihrer kontinuierlich knappen Finanzen unter einen erheblichen Veräußerungsdruck. Für die Helaba, die Landesbank Hessen-Thüringen, bedeutet jeder Erwerb von Sparkassen eine erhebliche Eigenkapitalbelastung. Daraus folgt, dass ihre Basis für Kapitalerhöhungen schmaler wird, und die Konsolidierung erworbener Sparkassen führt zu einer zusätzlichen und, wie wir meinen, letztendlich nicht verkraftbaren Eigenkapitalbelastung bei der Helaba.
Meine Damen und Herren, das, was in Hessen und Thüringen an Sparkassenwesen geschaffen worden ist, diese länderübergreifende Zusammenarbeit, ist beispielhaft und sie darf nicht gefährdet werden, insbesondere, weil enormer Schaden für die Thüringer Sparkassen dadurch entsteht. Es geht letztendlich auch um den Fortbestand dieser guten Zusammenarbeit der hessisch-thüringischen Sparkassen-Finanzgruppe. Der Freistaat Thüringen, die Thüringer Landkreise und die kreisfreien Städte sind in einer besonderen Verantwortung, dieser leichtfertigen Gefährdung des Sparkassenwesens insgesamt durch die Hessische Landesregierung entgegenzutreten und zu verhindern. Deshalb hat die Fraktion der SPD den vorliegenden Antrag in Drucksache 4/1818 eingereicht. Die Landesregierung soll damit aufgefordert werden, unter ihren Möglichkeiten mit geeigneten Mitteln darauf hinzuwirken, dass die Pläne, die die Hessische Landesregierung hier geäußert hat, zurückgenommen und nicht weiter verfolgt werden. Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden SPD-Antrag. Danke schön.
kassen- und Giroverbandes begrüßen und bedauere, dass Sie so lange warten mussten. An mir lag es dieses Mal nicht.
Ich bedauere auch, dass die jetzige Debatte offenbar bei den Vertretern der Landesregierung auf nicht allzu großes Interesse stößt. Auch da hätte ich mir gewünscht, dass vielleicht mal eine andere Schwerpunktsetzung erfolgt.
Meine Damen und Herren, im Landtag sind sich die Fraktionen eigentlich einig, wenn es darum geht, dass das Sparkassenrecht im weitesten Sinne in den Grundzügen so erhalten bleibt, wie wir es gegenwärtig vorfinden, insbesondere die kommunale Bindung der Sparkassen soll dauerhaft erhalten bleiben. Das war bereits in den vergangenen Legislaturperioden so und auch in der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gab es da weitestgehende Übereinstimmung.
Für uns als Linkspartei.PDS hat die kommunale Selbstverwaltung drei wesentliche Säulen, zunächst den Rechtsrahmen, die Kommunalfinanzen und die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, und in diesen Bereich ordnen sich auch die Sparkassen ein. Das heißt, wer den Status der Sparkassen als kommunale Institute in Frage stellt, der gefährdet letztlich den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung. Wir lehnen deshalb die Gefährdung dieses kommunalen Status der Sparkassen prinzipiell und grundsätzlich ab.
Meine Damen und Herren, Sparkassen erfüllen aber darüber hinaus wichtige Funktionen eines öffentlichen Auftrags. Die Sparkassen wirken marktregulierend und das Drei-Säulen-System der Finanz- und Kreditwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland muss deshalb unbedingt erhalten bleiben, weil sonst Marktverzerrungen zu befürchten sind, und das insbesondere zu Lasten sowieso schon benachteiligter sozialer Gruppen in dieser Gesellschaft.
Es gab bereits vor einiger Zeit den Versuch, den Status der kommunalen Sparkassen zu verändern. Ich erinnere an den Wegfall der Gewährträgerschaft und der Anstaltslasten. Nun soll offenbar daran angeknüpft werden und der Status der Sparkassen wird erneut zur Diskussion gestellt. Trotz dieser Statusänderungen - also trotz des Wegfalls der Anstaltslast und trotz des Wegfalls der Gewährträgerschaft; es bleibt nur noch die kommunale Trägerschaft übrig - haben sich die Sparkassen im Wettbewerb behauptet, insbesondere auch die Thüringer Sparkassen; gemessen am Marktanteil ist das nachzuvollziehen. Es stellt sich in diesem Zusammen
hang die Frage: Weshalb jetzt dieser nächste Versuch? Für uns ist die Bildung von Stammkapital bei den Sparkassen tatsächlich auch ein Versuch, hinsichtlich der Möglichkeit der Privatisierung einen nächsten Schritt zu tun. Die von der Hessischen Landesregierung in diesem Zusammenhang gegebene Begründung, insbesondere die Sparkassen durch Fusionen für den Markt besser vorzubereiten, wäre im jetzigen Sparkassenrecht schon realisierbar durch die Bildung von Zweckverbandssparkassen. Hier hat Thüringen durchaus Erfahrungen, wenn ich an die Sparkasse Mittelthüringen denke oder die Wartburgsparkasse, die Sparkasse Gera-Greiz. Dort haben solche Fusionen stattgefunden.
Die Aufzählung war nicht abschließend. Warum soll jetzt durch die Bildung von Stammkapital ein solches Ziel angestrebt werden, wenn wir gerade in Thüringen den Nachweis erbracht haben, dass es bereits im jetzigen Sparkassenrecht geht? Es muss also eine andere Motivationslage geben. Diese Motivationslage - dort ist die Hessische Landesregierung offenbar nicht ehrlich - ist aus unserer Sicht ein weiterer Schritt hin zur Privatisierung. Zumindest wird die Privatisierung erleichtert, notfalls wird die Privatisierung durch Privatbanken im Ergebnis von Klageverfahren erreicht. Denn es ist sicherlich nachvollziehbar: Ist erst einmal Stammkapital vorhanden, wird sich die Frage stellen, ob im Rahmen der Wettbewerbsliberalisierung nicht irgendwann private Kreditinstitute das Ansinnen haben, von diesem Stammkapital etwas zu erwerben. Es ist auch vorstellbar, dass natürlich aufgrund der angespannten Finanzsituation irgendwann Kommunalaufsichten von den Trägern der Sparkassen verlangen, einen Teil des Eigentums zu Finanzvermögen zu machen, um die Haushaltskrise zu bewältigen. Da kämen für die Landkreise und kreisfreien Städte auch die Veräußerungen von Anteilen von Stammkapital der Sparkassen in Frage. Das ist eine gefährliche Entwicklung, weil wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass die Veräußerung von Vermögen, die Veräußerung des Tafelsilbers der Kommunen nicht zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beiträgt.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sehr frühzeitig und bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Hessischen Landesregierung deutlich zu machen, dass wir einer Veränderung des Sparkassenrechts mit Blickrichtung „Bildung von Stammkapital“ nicht zustimmen werden, und zwar jetzt schon, weil das vielleicht dazu führen kann, dass die Hessische Landesregierung das Verfahren im jetzigen Stadium bereits stoppt und nicht erst den parlamentarischen Geschäftsgang einschlägt. Damit könnte auch die Thüringer Landesregierung den Beweis erbringen,