Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde es schon ein bisschen lustig, Herr Pilger, wenn Sie immer buchstabieren. Das macht Dr. Pidde immer genauso. Sie haben wahrscheinlich den gleichen Redenschreiber.
Unsere Reform basiert nicht auf dem Nichts. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode Lenkungsausschüsse und viele Einzelgutachten gehabt, ich erinnere hier an Micus im Innenressort, im Sozialressort, im Bereich des Finanzressorts Teile, Wibera Bauverwaltung, Kienbaum im Bereich der Umweltverwaltung. Wir hatten Gutachten zur Laborgestal
tung. Wir haben Informationen und Gutachten gehabt im Bereich der Forstverwaltung mit Speyer. All diese sind mit eingeflossen in diese Strukturreform, also wissenschaftlich breit gefächert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen können wir auch unsere Reform in dem geplanten Schrittmaß fortsetzen.
Meine Damen und Herren, es ist ja interessant, mich hat es gewundert, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion heute nicht ans Pult gegangen ist und das hohe Lied auf Mecklenburg-Vorpommern gesungen hat. Dort passiert nämlich jetzt Murks. Die groß angekündigte Gebiets- und Funktionalreform endet - dpa-Meldung von gestern -: Die Lage war noch nie so ernst wie jetzt, massiver Widerstand gegen die in der Landesregierung angestrebte Verwaltungsreform, die auch die Bildung von größeren Kreisen zur Folge hat. Man hat vor allen Dingen in der Linkspartei dort in Mecklenburg-Vorpommern die größten Probleme und man hat Angst, dass sowohl die Verwaltungsreform als auch die Regierung noch kippen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen empfiehlt man uns jetzt, folgt dem Blick in die mitteldeutschen Länder.
Ja, wir arbeiten zusammen, ich habe ja nicht umsonst im Bereich der Sozialverwaltung auch auf Sachsen verwiesen. Aber es muss an dieser Stelle gesagt werden,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Nothnagel, ich nehme Ihre Bedenken und Ihren Beitrag sehr ernst, zumal ich hier auch einen Bereich vertrete als Vorsitzende eines Ver
Ich glaube aber, dass es sehr wichtig ist, dass gerade die Betroffenen nicht lange Wege, sondern Kompetenz vor Ort in den Sozial- und Gesundheitsämtern haben. Dass man dort, wo qualifizierte Entscheidungen zu treffen sind, bündeln kann, das wollen wir ja auch bündeln. Das heißt, wir wollen bestimmte Aufgaben und Entscheidungen in diesem Bereich des Landesverwaltungsamts bündeln. Aber die Ansprechpartner gerade im Bereich der Behinderten und Kriegsopfer sollten vor Ort im Sozialamt sein. Die sind ja auch in anderen Bereichen ihre Ansprechpartner. Ich glaube, davon wird es einige Effizienzgewinne geben. Gerade diese Gespräche, die Klaus Zeh mit den kommunalen Spitzenverbänden führt, haben das Ziel Subsidiarität, den Ansprechpartner vor Ort. Bei der Umweltverwaltung sage ich nur, das war eine Forderung schon aus 1999 des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistags, das Abschaffen der vier Umweltämter.
Frau Becker, wollen sie dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag unterstellen, dass sie das fachlich nicht übersehen können? Also, genau in diesem Punkt sind wir mit dem Gemeinde- und Städtebund ebenfalls in der Diskussion, auch auf der Basis einer Analyse, welche Aufgaben können konzentriert im Landesverwaltungsamt und welche Aufgaben können privatisiert und kommunalisiert werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier werden mit dieser Verwaltungsreform Chancen für Thüringen in der Zukunft geschaffen und nicht verhindert, Herr Kuschel. Vielen Dank.
Ich schließe jetzt die Aussprache zu diesem Sofortbericht. Fortberatung ist nicht beantragt worden und ich gehe davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dagegen erhebt sich auch kein Widerspruch und ich kann den Tagesordnungspunkt 13 schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thüringer Ver- fassungsschutzgesetzes
und erteile Herrn Abgeordneten Kölbel das Wort zum Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, ich erstatte Ihnen den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. § 19 Abs. 6 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sieht vor, dass die Parlamentarische Kontrollkommission dem Landtag alle zwei Jahre über ihre Kontrolltätigkeit im jeweils zurückliegenden Zeitraum, natürlich unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten, berichtet. Damit dies nicht ein Widerspruch in sich bleibt, macht die Kommission von der Möglichkeit, die ihr der § 18 Abs. 3 eröffnet, Gebrauch. Die Geheimhaltung gilt nicht für die Bewertung aktueller Vorgänge, wenn eine Mehrzahl von zwei Dritteln der zur maßgeblichen Sitzung anwesenden Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ihre vorherige Zustimmung erteilt. Die Veröffentlichung und Bewertung nimmt Tatsachen und Vorgänge nicht vom Geheimhaltungsgebot aus. Von dieser Regelung hat die Kommission übrigens auch während dieses Berichtszeitraums Gebrauch gemacht, zuletzt mit der Pressemitteilung vom 7. Dezember 2005. Darauf komme ich im Vortrag zurück.
Zunächst das Formale: Die letzte Berichterstattung der Parlamentarischen Kontrollkommission, damals noch in der 3. Wahlperiode, erfolgte in der 97. Plenarsitzung am 12. Dezember 2003. Gemäß § 18 Abs. 5 übt ja die Parlamentarische Kontrollkommission - im Gegensatz zu den Fachausschüssen des Landtags - ihre Tätigkeit auch über das Ende der Wahlperiode des Landtags so lange aus, bis der nachfolgende Landtag eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat. Besonders für die Kolleginnen und Kollegen, die in der 4. Wahlperiode erstmals Abgeordnete in diesem Landtag sind, darf ich deshalb kurz nennen, wer Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission der 3. Wahlperiode gewesen ist. Das waren die Abgeordneten Fiedler, Stauch, Grüner und meine Person und der Abgeordnete Pohl, der in der 4. Wahlperiode diesem Landtag nicht mehr angehört und dem ich für seine engagierte Arbeit an dieser Stelle noch einmal Respekt und Dank aussprechen möchte.
Auch damals hatte ich den Vorsitz der Kommission inne gehabt wie jetzt in der 4. Wahlperiode. Der Kommission gehören außer mir zurzeit die Kollegen Wolfgang Fiedler für die Fraktion der CDU und Heiko Gentzel für die Fraktion der SPD an. Für Harald Stauch als ehemaliges Mitglied steht nun die Nachwahl an, da er im Januar zum Beauftragten für
Datenschutz gewählt wurde. Alles Gute im neuen Amt, danke für die gute Zusammenarbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission.
Auch in dieser Wahlperiode nimmt die Fraktion der Linkspartei.PDS den ihr in der Parlamentarischen Kontrollkommission zustehenden Sitz nicht wahr und vergibt sich damit ihrer - aus, wie ich überzeugt bin, guten Gründen - ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit einer effektiven Kontrolle der Organe des Thüringer Verfassungsschutzes. Persönlich bedauere ich dies. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist eines der durch die Verfassung ausdrücklich vorgesehenen Gegengewichte für die Eingriffsrechte des Staates in diesen durch Grundrechte geschützten Bereich. Die Aufgabe des Landesamts für Verfassungsschutz, der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, entspringt dem Gedanken der wehrhaften Demokratie und die Ausstattung mit den besonderen Rechten der Organe des Verfassungsschutzes hat ihre Berechtigung nur, weil es als Äquivalent trotz des Geheimhaltungsgebots in der Wahrnehmung der Aufgaben das Kontrollrecht durch die Parlamentarische Kontrollkommission als Teil der Legislative gibt. Ungeachtet dessen ist die Parlamentarische Kontrollkommission immer arbeitsfähig gewesen. Sie hat im Berichtszeitraum Januar 2004 bis Januar 2006 14 Sitzungen durchgeführt, davon drei noch in der 3. Wahlperiode, 11 in der 4. Wahlperiode. Diese Sitzungen hat das Thüringer Innenministerium genutzt, um die Kommission, wie in § 19 Abs. 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz vorgeschrieben, über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Ebenso ist es seiner erst seit 2005 bestehenden Verpflichtung nachgekommen, die Parlamentarische Kontrollkommission gemäß § 5 Abs. 7 Thüringer Verfassungsschutzgesetz über die Durchführung der Maßnahmen nach § 8 Abs. 5 bis 8 Bundesverfassungsschutzgesetz zu unterrichten.
Vor dem Hintergrund der Terrorismusbekämpfung sind, wie Sie wissen, die Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz erweitert worden. Diese Maßnahmen, die das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses einschränken oder sich auf Bankdienstleistungen oder Inanspruchnahme von Transportleistungen oder sonstige Umstände des Luftverkehrs beziehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der G 10-Kommission und unterfallen nun insofern einer weiteren parlamentarischen Kontrolle, indem viermal jährlich über die durchgeführten Maßnahmen berichtet wird oder auch mitgeteilt wird, dass keine derartigen Maßnahmen durchgeführt wurden.
Darüber hinaus berichtete das Thüringer Innenministerium auch entsprechend seiner Verpflichtung nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu konkreten Themen aus dem Aufgabenbereich des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, wozu die Parlamentarische Kontrollkommission um Berichterstattung gebeten hatte. Einen dieser Beratungsgegenstände haben wir aus der 3. Wahlperiode in unserer Arbeit mitgenommen und vor kurzem abschließend beraten können. Neben der Überfülle auf den Tagesordnungen der letzten Plenarsitzungen war der Wunsch, diesen Beratungsgegenstand abschließen zu können, auch gleichzeitig der Grund, dass wir den Berichtszeitraum, eigentlich auf zwei Jahre begrenzt, etwas überschreiten.
Die Anlage von Personenakten über Abgeordnete des Landtags durch das Landesamt für Verfassungsschutz - ein Thema, das seit längerem immer wieder auch sowohl von den regionalen als auch überörtlichen Medien erörtert wird. Die Kommission hat diese Problematik, deutlich geworden an einer über den ehemaligen Kollegen Ramelow beim Landesamt für Verfassungsschutz geführten Akte, gründlich aufgearbeitet - übrigens auch in einer auswärtigen Sitzung im Landesamt für Verfassungsschutz, wo Einsicht in die entsprechenden Akten genommen wurde -, den Sachverhalt ergründet und auf der Basis eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes der Landtagsverwaltung eine Bewertung vorgenommen.
Die Kommission hat, wie nicht nur ich, sondern alle Mitglieder der Kommission meinen, den Weg für eine gute Regelung geebnet, die sich aus der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Innenministerium ergibt. Den Wortlaut dieser Vereinbarung hat die Kommission in ihrer Pressemitteilung am 7. Dezember 2005 öffentlich gemacht. Ich darf diesen hier kurz verlesen: „Der Innenminister unterrichtet die Präsidentin des Landtags und den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission unverzüglich, wenn von der Speicherung personenbezogener Daten in der Personenauskunftsdatei (PAD) oder dem Anlegen einer Personenakte im Landesamt für Verfassungsschutz Abgeordnete des Thüringer Landtags betroffen sind. Das Innenministerium beabsichtigt, im Rahmen einer Novellierung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes eine gesetzliche Regelung über eine Unterrichtungsverpflichtung im Falle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel gegen Abgeordnete des Thüringer Landtags aufzunehmen. Als Vorbild hierfür werden § 5 Abs. 12 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen und § 29 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt in die Prüfung einbezogen.“
Ich darf hier meiner Hoffnung und natürlich der der weiteren Mitglieder der Kommission Ausdruck geben, dass ein entsprechender Gesetzentwurf, der dies enthält, von der Landesregierung so bald wie möglich eingebracht wird.
Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich des Weiteren regelmäßig zum Stand der Verfahren informiert, bei denen es um den ehemaligen Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz bzw. um den Vorwurf des Geheimnisverrats geht. Durch die Eröffnung des Hauptverfahrens in einer dieser Angelegenheiten, mit großem Echo in den Printmedien und überraschenden Wendungen hinsichtlich der Akteure im Verfahren, gab es auch hier für die Kommission genügend Anlass, den Innenminister erneut um Informationen zum Hintergrund zu bitten. Auch dies ist ein Thema, an dem wir ähnlich beharrlich dranbleiben werden wie an dem bereits erwähnten im Zusammenhang mit der Anlage von Personenakten über Abgeordnete beim Landesamt für Verfassungsschutz.
Immer wieder hat sich die Kommission über Aktivitäten der NPD in Thüringen und bundesweit berichten lassen, wie überhaupt die Berichterstattung über Aktivitäten der rechten Szene und die diesbezüglichen Maßnahmen des Verfassungsschutzes einen breiten Raum in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission einnahmen. Ich erinnere an die Ereignisse rund um den angeblichen NPDParteitag in Pößneck am 2. April 2005. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich hier in mehreren Sitzungen nicht nur über die Hintergründe und Zusammenhänge dieses speziellen Ereignisses informieren lassen. Sie hat auch mit den Vertretern der Landesregierung beraten, wie für die Zukunft noch besser sichergestellt werden kann, dass sich solche Ereignisse in der Form nicht wiederholen. Dazu gehören selbstverständlich nicht nur die Maßnahmen der Aufklärung und der Absichten der Organisatoren solcher Veranstaltungen im Vorfeld, um diese Art von Versammlungen zu verhindern, sondern auch die Konsequenzen hinsichtlich der Strukturen in den zuständigen Behörden, der Aus- und Fortbildung und des Einsatzes der Polizeibeamten sowie der Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz. Gerade weil dieser Bereich des behördlichen Handelns in einem der Öffentlichkeit wenig zugänglichen Bereich stattfindet, fragen wir da oft sehr ins Detail gehend und beharrlich nach.
Es ist der Parlamentarischen Kontrollkommission wichtig, regelmäßig vom Innenministerium über die Personalsituation des Landesamts wie auch über wesentliche Änderungen in diesem Bereich informiert zu werden. Diese Berichte sind daher immer auch fester Bestandteil der Berichterstattung an die Parlamentarische Kontrollkommission nach § 19
Wir haben bewusst darauf verzichtet, die im Verfassungsschutzbericht 2004 vorgelegten statistischen Zahlen in diesen Bericht aufzunehmen. Zum einen können diese Zahlen nicht aktuell sein, der Bericht wurde ja Mitte des vergangenen Jahres bereits vorgelegt. Wir werden die statistischen Zahlen für 2005 Mitte dieses Jahres dann im Verfassungsschutzbericht über 2005 lesen. Zum anderen geht es mehr darum, die Trends zu beschreiben, die wir aus unserer Arbeit in der Kommission erkennen können. So gibt es in Thüringen nach wie vor - auch wenn dies weniger in der Öffentlichkeit diskutiert wird - Aktivitäten ausländischer Extremisten, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Es gibt Personen, die vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie im Verdacht stehen, dem weltweiten Netzwerk der islamistischen Fundamentalisten anzugehören, das auch für Deutschland und Thüringen eine nicht zu unterschätzende Gefährdung darstellt.
Zur linksextremen Szene ist anzumerken, dass die Parteistrukturen sich in dem letzten Jahr etwas geändert haben. Die KPD hat einige ihrer führenden Köpfe verloren, die dann die KPD(B) gegründet haben, also ebenfalls eine Kommunistische Partei Deutschlands, allerdings mit dem großen B in Klammern für Bolschewiki. Dies soll zum Ausdruck bringen, dass die neue Partei konsequent die Erfahrungen der Lehren und Grundsätze des Marxismus-Leninismus vertritt. Den Begründern dieser KPD(B) ist die KPD zu bürgerlich geworden. Auch die KPD bleibt aber bei ihrer Richtung eines dogmatischen Stalinismus, der DDR-Nostalgie und der Verherrlichung der Volksrepublik Korea. Überhaupt begreifen sich die Extremen des linken Spektrums ganz entschieden als kämpferischer Gegenpol zum Faschismus und Nationalsozialismus. Das führt unter anderem dazu, dass bei öffentlichen Auftritten der Organisationen der Rechtsextremen durch Konfrontation der beiden Extreme häufig auch gewalttätige Konflikte folgen. Die Anzahl der gewaltbereiten Linksextremen bzw. Autonomen ist allerdings im vergangenen Jahr noch relativ klein, bei gleich bleibend ca. 150 Personen, geblieben.
Bedauerlicherweise haben die Rechtsextremen eine wesentlich größere Anhängerschaft. Allein die Mitgliederzahl der Parteien NPD, DVU, der Republikaner und der Deutschen Partei lag in Thüringen in 2004 bei 380 Personen. Dabei sind nicht mitgezählt solche Gruppen, die sich Vereine, Kameradschaften oder besondere Bürgerinitiativen nennen. Ich will hier nur die Kameradschaft Eisenach, den im Raum Gotha ansässigen Verein Toringi, der unter dem Deckmantel der Brauchtumspflege reist, oder die Bürgerinitiative „Schöner Wohnen Altenburger Land“ aufführen. Wir müssen konstatieren, dass die Aktivitä
ten der rechtsextremen Szene, sei es durch die NPD oder in der Ausrichtung vergleichbarer Parteiorganisationen als auch die der anderen diesem Spektrum zuzuordnenden Vereinigungen, deutlich zugenommen haben und diese Richtung weiteren Zulauf hat. Die Gruppen und Akteure machen sich die verschiedensten Möglichkeiten sowohl des Rechtsstaats wie des Versammlungsrechts, des Vereinsrechts, des Hausrechts als auch der modernen Kommunikation voll zunutze. Da wird eben mit SMS und E-Mail kommuniziert und die Inhalte ins Internet gestellt auf Seiten, auf die - je nachdem - dann nur mit Passwort zugegriffen werden kann. Hier wird dann die Versammlung, in der rechtsextremes Gedankengut verbreitet wird, als Vereinsfeier oder geschlossene Veranstaltung gleich welcher Art oder auch als Geburtstagsfeier deklariert. Die Aufmärsche werden zu Demonstrationen für Kinderrechte; Veröffentlichungen mit rassistischem und antisemitischem Inhalt laufen unter der Überschrift „Schöner Wohnen“ oder diese Bürgerinitiative setzt sich auch an die Spitze der gegen Hartz IV gerichteten Demonstrationen. Die Kameradschaft Eisenach verteilt eine Schüler- und Jugendzeitschrift des Titels „in vers“ auf den Schulhöfen; alle diese Gruppen verschenken besonders vor Schulen CDs mit ihrer Musik.
Gerade mit solchen Aktionen, alles unter dem Namen „Projekt Schulhof“, versuchen die Neonazis offenbar erfolgreich, neue Anhänger in der Schülerschaft zu rekrutieren. Dabei nutzt die rechtsextreme Szene mehr und mehr das Medium Musik, um rechtsextremistisches Gedankengut zu transportieren.
In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, das liegt in der Natur der Sache, solche Trends sehr früh erkennen kann. Ich begrüße sehr, dass der Verfassungsschutz, sozusagen in Auswertung der im Geheimen ablaufenden Arbeit, auch Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Als Beispiel möchte ich das im November letzten Jahres durchgeführte Symposium zur rechtsextremistischen Musik als Kommunikations- und Propagandainstrument nennen, das durch die Referate ein breites Spektrum der Denkansätze eröffnet hat und eine erfreulich große Teilnehmerzahl hatte. Die Kommission hält es für sehr begrüßenswert, dass der Verfassungsschutz so seine Erkenntnisse auch in der Öffentlichkeit nutzbar macht. Verantwortungsträger, nicht nur in Politik und in den Ministerien, sondern auch in den Schulen, in den Elternhäusern und natürlich in der hauptsächlichen Zielgruppe, den Jugendlichen und jungen Erwachsenen, lernen durch Seminare, Handreichungen des Ministeriums für Schulen, Ausstellungen, aber auch zum Beispiel in der Internetpräsenz des Landesamts für Verfassungsschutz, das hier auch Unterlagen zur Thematik bereit stellt, die Instrumente der Vereinnahmung in die rechtsextre
me Szene kennen. Dadurch besteht die Chance für alle Interessierten, so sensibel und kritikfähig zu werden, um vielleicht auch auf Dauer besser und vor allen Dingen früher zu verhindern, dass Menschen in den Einzugsbereich der Extremen, gleich welcher Couleur, geraten, ein Anliegen, das uns alle beschäftigen sollte. In diesem Sinne gedenke ich, die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission zusammen mit den anderen Mitgliedern in der 4. Wahlperiode dieses hohen Hauses weiterzuführen. Ich danke Ihnen.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht und für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Dr. Hahnemann zu Wort gemeldet.