Protocol of the Session on March 3, 2006

Das ist das Problem. Zuerst möchte ich einmal feststellen und das tue ich mit großer Freude, dass die Landesregierung von niemandem aufgefordert werden musste, über das Thema zu berichten,

(Beifall bei der CDU)

sondern sie hat es rechtzeitig von sich aus getan in aller Öffentlichkeit, in Ausschuss-Sitzungen, mehrfach, so dass man hätte glauben müssen, da ist gar keine Frage mehr offen. Nach der letzten AusschussSitzung vorige Woche habe ich das wirklich geglaubt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Die war ja nicht öf- fentlich.)

Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses hatten die Möglichkeit, jede Frage zu stellen. Da ist nichts offen geblieben. Da ist wirklich nichts offen geblieben.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Die Minister waren in Halle.)

Das, was hier aber gekommen ist, was hier diskutiert wird, zeigt mir, dass vieles nicht verstanden worden ist. Da kann ich es mir nicht ersparen, noch einmal darauf hinzuweisen, dass es tatsächlich so ist, dass nun das Ministerium Unterstützung gewährt für die kreisfreien Städte und auch für die Kreise, die zuständig sind. Mehr kann man nicht machen. Erst heute früh im Krisenstab haben sie mit den Leuten wieder zusammengesessen und Unterstützung gegeben, logistisch, wie machen wir was, was können wir tun. Da ist wirklich nichts mehr, was offen bleibt an Fragen. Ich weiß nicht, wo das noch hergeholt werden soll. Aber dass wir es tatsächlich fertig bekommen,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Über die Finanzierung kann man Fragen stellen.)

über die Finanzierung zu diskutieren, Frau Becker, die völlig klar ist nach dem Tierseuchengesetz, da ist alles geregelt, da ist alles beantwortet. Trotzdem wird hier suggeriert, als hätten die Kreise ungeheuere Kosten. Das haben sie erst im Katastrophenfall, denn dann sind sie voll zuständig und müssen das auch bezahlen. Bei der Tierseuche bezahlt alles das Land und die Tierseuchenkasse. Das muss man auch mal deutlich sagen. Nur die Erstausstattung, die Anzüge, das ist Sache des Kreises, das hat Herr Gumprecht schon gesagt, das muss man vorhalten, alles andere nicht. Aber dass dann auch noch hier gesagt wird, wenn ein Vogel erkrankt, Frau Becker, müssen wir Impfstoff verteilen an die Bevölkerung, also das geht dann so zu weit.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ich habe gesagt, an die Landkreise.)

Das haben Sie hier gesagt. Das kann nicht sein. Wir können darüber diskutieren bei einem Ausbruch beim Menschen, bei einer Pandemie, dann müssen wir darüber diskutieren. Aber ich sage immer, wir haben bis heute keinen Impfstoff. Tamiflu ist kein Impfstoff. Das muss man auch den Leuten mal sagen, das ist ein Medikament, was man verteilen kann, wenn akut eine Grippe ausgebrochen ist. Das hilft aber auch nur dann, wenn sie ausgebrochen ist und nicht im Vorfeld und nicht prophylaktisch, das muss man den

Leuten auch mal sagen. Ich halte es ein Stückchen auch schon für verwerflich, wenn in der Öffentlichkeit suggeriert wird, es gibt solche, die diese Medikamente zu Hause haben, und es gibt die Armen, die sie nicht haben. Da sah ich im Fernsehen, dass eine ehemalige Ministerin eines Landes, eine Umweltministerin, Bärbel Höhn aus Nordrhein-Westfalen, sich hinstellt und sagt, ich habe das Medikament, Leute, seht mal zu, wo ihr es herbekommt. Das ist schon ein scharfes und starkes Stück. Das muss man dazusagen.

(Beifall bei der CDU)

Noch einmal: Es gibt keinen Impfstoff. Frau Scheringer-Wright, es gibt auch jetzt, da haben Sie Recht, keinen Impfstoff, der effektiv wirkt für das Geflügel. Es gibt ihn nicht. Jede Impfung, die jetzt passiert, wäre verantwortungslos, absolut. Wir müssen das Thema neu diskutieren, wenn tatsächlich ein wirkungsvoller Impfstoff da ist, das ist eine andere Basis, da kann man darüber reden. Aber im Moment ist das nicht der Fall. Ich möchte das bloß noch einmal klargestellt haben, damit hier nicht zu viele Ungereimtheiten bleiben.

Eines ist auch wieder wichtig: Bis jetzt haben die Presse und auch die Landesregierung vernünftig informiert. Je höher die Hysterie geht, umso mehr werden die Betroffenen leiden müssen am Ende. Das sind die Bauern, die Geflügelzüchter. Sie haben die großen Einbußen am Ende.

(Beifall bei der CDU)

Aus der Erfahrung heraus - BSE. Da sind wir bis heute noch nicht weitergekommen, obwohl Thüringen da ständig dran ist, hier wieder Regelungen abzubauen. Da ist Thüringen Vorreiter, da machen andere noch lange nicht mit. Das sollten wir auch einmal würdigen. Vielleicht wird irgendwann mal jemand in Europa über BSE neu nachdenken, wie wir das handhaben. Aber im Moment ist das scheinbar nicht der Fall, da können wir nur an Marginalien arbeiten. Ich bitte tatsächlich darum, dass wir sachlich mit dem Thema weiter umgehen, und ich wäre dafür, wenn noch Fragen sind, Frau Becker, Frau ScheringerWright, dann wollen wir uns gern noch einmal im Ausschuss treffen und können alles noch einmal einzeln diskutieren, bis auch der Letzte alles verstanden hat. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Das Wort hat Minister Dr. Zeh.

Es gab noch einige Fragen, die gestellt worden sind, die möchte ich noch beantworten. Das ist die Frage: Wann tritt denn ein Katastrophenfall ein? Ein Katastrophenfall wird dann ausgerufen, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind. Hier handelt es sich aber um eine Tierseuche. Wir haben die Tierseuche noch nicht einmal, die ist noch nicht festgestellt worden. Dennoch ist das Tierseuchengesetz für die einzelnen Fälle dann auch relevant. Deswegen verwundert es mich schon, Frau Becker, wenn Sie einen Katastrophenfonds fordern. Sie haben ja selbst ausgeführt, dass es sich hier um eine Tierseuchenkrankheit handelt und deswegen auch die Zuständigkeit bei den Kreisen liegt. Wenn es wirklich eine Katastrophe ist, dann wird es natürlich auf Landesebene bearbeitet und da stehen natürlich auch die Finanzmittel auf Landesebene zur Verfügung. Deswegen verstehe ich die Logik nicht, die Sie hier an den Tag gelegt haben.

Die Frage des Namens, ob das nun Geflügelpest oder Vogelgrippe heißt - mir geht es dabei gar nicht darum, was schrecklicher klingt, das ist nicht das Thema. Ich finde nur, man muss die korrekte Bezeichnung führen. Frau Becker, wenn Sie zum Arzt gehen und sich wegen Grippe behandeln lassen wollen, und der Arzt behandelt Sie an Gastritis, dann wären Sie auch nicht gerade so sehr zufrieden damit. Deswegen will ich ganz einfach nur dafür werben, dass man den korrekten Begriff nimmt, weil man dann in der Verständigung auch besser kommunizieren kann.

Auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen: Wann werden Ausnahmen von der Aufstallungspflicht gewährt? Das sind immer sehr individuelle Entscheidungen und sie werden getroffen von dem zuständigen Veterinäramt und gemeinsam mit dem TLLV. Herr Kummer hatte mich gefragt, ob z.B. Falkner betroffen sind. Auch das wäre eine individuelle Entscheidung der Gefährdungssituation, die muss dann vom zuständigen Veterinäramt eingeschätzt werden. Hier gibt es keine Richtlinien, sondern hier ist es eine individuelle Entscheidung.

Zum Thema antivirale Mittel: Sie hatten vorhin, Herr Kummer, darüber gesprochen, dass wir hier ohne Panikmache reden wollen. Ich bin der Meinung, das sollten wir auch tun. Aber die Einlassungen von Frau Scheringer-Wright tragen hier nicht dazu bei. Sie haben in etwa so gesagt, dass wir für 20 Prozent der Bevölkerung vorgesorgt hätten, was dann im Umkehrschluss heißt, wir hätten für 80 Prozent nicht vorgesorgt. Das ist für mich so ein klassischer Fall von Panikmache. Wir haben für die Betroffenen, für die dann möglich Betroffenen zu 100 Prozent vorge

sorgt. Das ist die Aussage des Robert-Koch-Instituts, denn im Falle einer Pandemie sind natürlich nicht 100 Prozent der Menschen betroffen, sondern die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei einem solchen Szenario zwischen 15 bis 30 Prozent betroffen sind. Das sind die Szenarien für eine mögliche Erkrankung von Menschen im Falle einer Pandemie, für die vorgesorgt werden muss. Der erste Wert von 7,7 Prozent entsprach einer Situation, einer Gefährdungseinschätzung von 15 Prozent erkrankter Bevölkerung. Bei 15 Prozent erkrankter Bevölkerung geht man davon aus, dass 30 Prozent wiederum von den 15 Prozent nur akut gefährdet sind, also Bevölkerungsgruppen wie alte Menschen oder Kinder sind von einer akuten Erkrankung eben eher besonders gefährdet. Deswegen kommt es bei 15 Prozent Erkrankten zu 5 Prozent Gefährdeten, für die wir Medikamente brauchen. Dann haben wir noch einige Bevölkerungsgruppen, die unmittelbar im Erkrankungsfall betroffen sind bzw. nicht von der Krankheit betroffen sind, sondern im Umgang mit der Krankheit, wie Mitarbeiter im Gesundheitswesen, für die man dann natürlich die besondere Vorsorge treffen muss. Nun hat das Robert-Koch-Institut ein Szenario in anderer Form aufgemacht, das es rechtfertigt, dass wir mit 20 Prozent Einkauf für die möglichen Betroffenen zu 100 Prozent vorgesorgt haben. Vielen Dank.

Eine Wortmeldung oder eine Nachfrage? Frau Abgeordnete Becker bitte.

Herr Minister Zeh, meine Frage ging dahin: Für 20 Prozent der Bevölkerung wird das Land Wirkstoffe wie Tamiflu zum Beispiel vorhalten, dazu hat man sich ja verpflichtet bei der Gesundheitsministerkonferenz. Müssen die Landkreise dann extra noch Mittel vorhalten oder gibt das Land die dann runter an die Landkreise für die betroffenen Menschen, die ja Kontakt mit den Vögeln hatten? Also sind die Landkreise extra noch mal verpflichtet, ein Kontingent vorzuhalten oder gibt das Land das dann weiter?

Erst mal ist jeder Arbeitgeber, der in so einem Fall damit Berührung hat, Krankenhäuser oder ähnliche Einrichtungen, verpflichtet, für seine Mitarbeiter selbst vorzusorgen. Das ist zurzeit geschehen. Ich weiß von Krankenhäusern, die für ihre Mitarbeiter mit entsprechenden Medikamenten vorgesorgt haben. Ich habe auch gehört, dass viele Menschen bereits privat vorgesorgt haben, was eigentlich nicht gehen kann, denn ich kann es ja nur mit Indikation durch Feststellung des Arztes im akuten Falle verschrieben bekommen,

das Medikament ist verschreibungspflichtig. Dennoch weiß ich das von vielen, dass sie es eben auch schon haben.

Für den Fall einer wirklichen Pandemie werden natürlich die Menschen, die besonders davon betroffen sind, also Personal in Krankenhäusern oder in Feuerwehren, Polizei, das unmittelbar aus dem Fundus des Landes dann erhalten. Die anderen Mittel werden dann den Apotheken zur Verfügung gestellt und natürlich im Verschreibungsfall auch entsprechend ausgeteilt. Wir können schlechterdings nicht im Krankheitsfall - das kann man auch gar nicht unterscheiden, wenn jemand krank geworden ist und er hat Anspruch auf eine Hilfe, dann wird er es auch erhalten. Sie können in dem Falle gar nicht unterscheiden, wer es bekommen soll oder wer es nicht bekommen soll. Nur die Zahl von 20 Prozent ist die Zahl, die vom Robert-Koch-Institut genannt wird, die ausreicht, damit diejenigen, die dann betroffen sind, auch 100 Prozent Vorsorge erhalten.

Ach, da war noch eine Frage, Verzeihung, das wollte ich noch sagen: Dieses mobile Tierseuchenbekämpfungszentrum, Frau Scheringer-Wright, das wird bereits angeschafft, die Unterschriften sind vom Land und allen beteiligten Ländern geleistet, das wird also demnächst eingekauft sein.

Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet Abgeordneter Kummer, Linkspartei.PDS-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte nur noch kurz was zu der Frage Impfung sagen, weil ich nicht ganz zufrieden bin mit dem, was hier in diesem Zusammenhang angesprochen wurde. Wie gesagt, in zwei Ländern wird bereits geimpft. Sicherlich ist es nicht unbedingt gut, wenn es jetzt der Maßstab wird. Ich denke aber, man sollte nicht von vornherein diese Möglichkeit ausschlagen. Das Thema Falken oder generell Tiere, die bei Falknern gehalten werden, ist schon angesprochen worden, wo man sich einen Kopf machen muss, wie gehen wir damit um. Ich denke auch an Zootiere, wo man darüber nachdenken muss, wie ermöglichen wir denen, dass sie für Besucher auch wieder zugänglich sind, dass sie auch in vernünftigen Gehegen untergebracht sind. Also hier sind für mich die ersten Möglichkeiten, wo ich über solche Fragen nachdenken sollte. In dem Zusammenhang muss man auch sagen, gerade artgerechte Unterbringung ist hier auch eine sehr, sehr wichtige Geschichte. Ich denke auch an das Wassergeflügel. Wir müssen uns hier einen Kopf machen. Für mich muss es hier nicht unbedingt die Impfung sein. Wenn wir zu der Erkenntnis kommen, es reicht

aus, dass wir zum Beispiel überspannen und dafür sorgen, dass nur im Stall gefüttert wird, oder wenn wir sagen, es reicht, wenn ich eine Aufsichtskraft mit hinstelle, so lange wie die Tiere draußen sind, dass sie eben mal rauskommen, dass sie Gefiederpflege betreiben können, dann mag das gehen. Wenn diese Möglichkeiten aber nicht in Betracht kommen, dann, denke ich, müssen wir wirklich über die Frage der Impfung nachdenken; in anderen Ländern geht es. Das Fleisch ist europaweit zu vertreiben dann noch und von der Warte her, denke ich, sollte man zumindest nicht so stark vor der Impfung warnen, sondern sie mit im Auge behalten.

Das Zweite, was ich noch vortragen wollte: Ich möchte all denen, die hier gesprochen haben, danken für die sachliche Debatte und ich hoffe, dass es uns auch weiter gelingt, ohne Panik angemessen zu handeln in dieser Sache. Danke schön.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann gehe ich davon aus, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist. Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so und ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 12 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Fragestunde

und die erste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Becker, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1708.

Übertragung von gesamtstaatlich repräsentativen Naturschutzflächen des Bundes (inklusive der Flä- chen des Grünen Bandes) auf das Land oder eine Bundesstiftung

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ist die Übertragung von Flächen, die zum nationalen Naturerbe zählen, auf die Länder oder eine Bundesstiftung vorgesehen. Die Flächen, die übertragen werden sollen, sind bis Anfang März dem Bund zu melden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Flächen mit welchem Gesamtumfang wird die Landesregierung gegenüber dem Bund zur Übertragung anmelden?

2. Wie und durch wen sollen diese Flächen zukünftig verwaltet werden?

3. Gehören zu den Suchräumen auch Flächen des Biotopverbundes außerhalb von Schutzgebieten (insbesondere Auen und Überschwemmungsbereiche

sowie Waldflächen)?

4. Welche Verpflichtungen ergeben sich für das Land aufgrund der Übertragung der Flächen?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Sehr geehrte Frau Prinzessin, Präsidentin,

(Heiterkeit im Hause)

meine Damen und Herren, so geht es einem, wenn man von den Höhen der Geflügelpest oder der Vogelgrippe wieder heruntersteigen muss, um sich dann wieder mit einfacheren Dingen zu beschäftigen, dann kann das schon mal passieren.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Frau Kollegin Becker, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, dass die Länder bis Anfang März 2006 eine Flächenkulisse aus Schutzgebieten und weiteren für den Naturschutz aus nationaler Sicht bedeutsamen Räumen erstellen, die dem Bundesamt für Naturschutz zur Bewertung vorgelegt werden. Im April soll diese Fachkulisse zwischen Bund und Ländern abgestimmt werden. Danach wird die Bundesfinanzverwaltung die für eine Übertragung in Frage kommenden Bundesflächen ermitteln. Erst dann können Aussagen zum Gesamtumfang der zur Übertragung anstehenden Flächen gemacht werden. Für die Flächen des Grünen Bandes in Thüringen wurde bereits im Dezember 2003 vorsorglich und fristwahrend der Antrag zur Übertragung aller Bundesflächen auf Vermögenszuordnung an die zuständige Oberfinanzdirektion Chemnitz gestellt. Der geschätzte Umfang beläuft sich im Grünen Band für Thüringen auf ca. 5.000 ha.