Auch sollte überlegt werden, ob der Anwendungsbereich einer Freigabe der Öffnungszeiten auf solche Waren und Dienstleistungen beschränkt werden kann, in denen überhaupt ein Versorgungsengpass zu erwarten ist. Ein Versorgungsengpass dürfte z.B. für Bauartikel, auch bei den von der CDU erwarteten Besucherströmen, nicht zu erwarten sein. Es ist zumindest zu erwarten, dass es die Ausnahme bleiben wird, dass sich Fußballfans aus Australien in Thüringen vor ihrem Rückflug mit Gipskartonplatten und Fliesen eindecken möchten.
Angesichts der mit der Öffnung der Ladenschlusszeit zu erwartenden Probleme - zu nennen sind hier bei Arbeitszeitregelungen für Angestellte Probleme bei der Betreuung von Kindern bei Arbeitszeiten bis 24.00 Uhr und Verlagerung des Umsatzes - spricht alles für eine kommunale Regelung und damit die Möglichkeit, die Freigabe bedarfsgerecht zu gestalten. Ich denke, die Landratsämter und Stadtverwaltungen können vor Ort gemeinsam mit den Händlern am besten entscheiden, ob ein entsprechender Bedarf besteht. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Vorbemerkung: Ich bin richtig froh, dass wir uns heute zu diesem Thema unterhalten können. Ich hatte gestern Abend Angst, dass der Ladenhüter Ladenschlussgesetz so der Rausschmeißer im Landtag werden würde als letzter Tagesordnungspunkt. Aber heute früh entwickelt sich eine recht lebhafte Diskussion bisher. Ich muss sagen, ich hatte es ja schon in den Nachrichten gehört, die SPD und Linkspartei.PDS wollten diesen Antrag ablehnen, im Grunde genommen reflexartig schon so nach dem Motto: Wenn ich Ladenschluss höre - zu. Das geht, meine Damen und Herren, im Grunde genommen schon seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1956 so. Das heißt, wenn ich das Wort „Ladenschluss“ höre, wird der Sturmriemen untergeschnallt, dann geschlossen marschiert in die Schlacht der Argumente, vorher wird noch aus dem Schrank die Mappe herausgeholt, wo alles draufsteht - ich kenne das.
Herr Höhn, wenn Sie es intellektuell schnallen, können Sie anschließend hierher kommen und reden. Jetzt bin ich aber erst einmal dran.
So läuft diese Diskussion im Grunde schon über Jahre; sie ist verkrustet und die Argumente sind bekannt, wie gesagt: Wort hören, ran an die Mappe und los.
Meine Damen und Herren, dabei berücksichtigen Sie nicht, dass sich die Welt trotz Ladenschlussgesetz verändert hat. Schauen Sie mal an die Tankstellen, an die Bahnhöfe und an die Flughäfen, wie die Öffnungszeiten sind. Das Ladenschlussgesetz ist durchlöchert wie ein Käse, wenn Sie daran denken, dass Bäcker ihr Geschäft öffnen dürfen, damit sie sonntags frische Brötchen verkaufen können, Apotheken haben Sonderregelungen, Blumenhändler haben Sonderregelungen. Meine Damen und Herren, ich will noch einen draufsetzen: Die Frage des Internets relativiert die Frage von Ladenschlusszeiten recht gravierend, wenn Sie das einmal ausprobieren.
Die zweite Diskussion, sie ist von Herrn Kollegen Kubitzki gebracht worden, bei bestehendem Ladenschlussgesetz, bei bestehenden Arbeitszeitregelungen, schauen Sie sich einmal die Beschäftigtenstrukturen im Kaufland an. In etwa, wenn ich die Zahl richtig habe, sind 10 Prozent nur fest Beschäftigte, der Rest sind schon 400-Euro-Kräfte, meine Damen
und Herren, bei bestehendem Ladenschlussgesetz, Herr Kubitzki, weil Sie diese Schutzfunktion hier wie so eine Monstranz über die Jahre hinweg tragen. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass Innenstädte veröden. Das ist ein Verlust an Verkaufskultur und das sind insbesondere die inhabergeführten Geschäfte - ich sage mal, so klassische Herrenausstatter, Hutmoden, Handschuhgeschäfte, da wo der ältere Herr, die ältere Dame hinter dem Ladentisch steht -, die kommen natürlich mit den Zeiten nicht zurecht und junge Leute sind als Nachfolger nicht in Sicht. Das ist ein Verlust an Verkaufskultur, der bedrängt wird durch Ketten und Billigläden.
Herr Matschie, haben Sie keine Zeit, einkaufen zu gehen oder nehmen sich auch die Lust nicht, überhaupt einmal in ein ordentliches Geschäft zu gehen?
Meine Damen und Herren, alles bei geltendem Recht. Ich erinnere an die Diskussionen, die mit Werksverkäufen und auch Factory-Outlet, also grüner Wiese, verbunden sind - grüne Wiese gegen Mittelstand oder gegen die Billigketten. Also nochmals, das Muster dieser Diskussion um die Ladenschlussregelung ist immer dasselbe: erst einmal Empörung und Aufschrei, dann die Argumente sammeln, die Plakate raus, Spruchbänder raus und Parolen, großer Protest und dann die finale Ernüchterung. Das Thema ist raus und wir warten auf die nächste Runde. Der Höhepunkt, meine Damen und Herren, in dieser Runde ist eine Einzelstimme aus einer Gewerkschaft, die Würde der Handelsbeschäftigten wäre missachtet, wenn man die Ladenschlusszeiten freigäbe, die Würde der Handelsbeschäftigten ist missachtet. Pathetischer kann ich mir schon gar keine Steigerung mehr vorstellen - „unsterbliche Opfer, ihr sanket dahin“, das ist vielleicht gerade noch die Möglichkeit. Also, meine Damen und Herren, ich habe mit dem Landesleiter von ver.di gesprochen, damit wir mal mit Namen und Adresse hantieren können, und habe ihm die Idee von dem befristeten Außerkraftsetzen des Ladenschlussgesetzes über die vier Wochen offeriert und habe ihm vorgeschlagen, dass wir, weil die Diskussionslage so verkrustet ist,
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: La- denschluss ist ein Arbeitsschutzgesetz, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen ist.)
nach den vier Wochen auch einmal darüber diskutieren können, sind die Befürchtungen eingetreten. Andererseits, ich gebe es gern zu, sind die Hoffnungen, die wir mit der Öffnung dieses Gesetzes haben, eingetreten, so dass man einmal in dieser Diskussion auch neue Argumente haben kann. Wo kommen wir denn hin? Ich sage mal, das Lagerdenken
aufbrechen. Anlass, das haben Sie natürlich richtig erkannt, ist für uns die Fußballweltmeisterschaft. Und da Sie auf die Fußballweltmeisterschaft bzw. auf das miserable Ergebnis von Italien reflektieren, ich habe gerade das Zitat von Torsten Frings, das ist der Mensch von Werder Bremen, der gesagt hat: „da haben wir richtig einen auf die Fresse bekommen“. Ich denke schon, dass die Stimmung bei der Fußballweltmeisterschaft nicht das entscheidende Argument ist, denn Herr Kubitzki sagt, es gibt Lustkäufe, es gibt auch Frustkäufe. Wir haben das in dem Antrag ja begründet, die Gastfreundschaft und Weltoffenheit. Klar, die Beobachtung teile ich auch, bedauerlicherweise, weder ein Spielort noch eine Unterkunft von Mannschaften sind in Thüringen, aber wir wissen jetzt schon, dass Großleinwände aufgestellt werden, wir wissen jetzt schon, dass viele Hotels auch damit werben, dass sie zur Fußballweltmeisterschaft besondere Angebote machen. Herr Dr. Schubert, insbesondere Leipzig ist Spielort und der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer von Ostthüringen sagt, wir erwarten etwa 330.000 - 500.000 Besucher zur Weltmeisterschaft. Ich bin ziemlich sicher, dass die nicht
- na in Leipzig, Sie müssten doch da mit froh sein - nur alle in Leipzig bleiben, sondern möglicherweise auch nach Altenburg und nach Schmölln und in die Grenzbereiche kommen, meine Damen und Herren. Für uns, Herr Kubitzki, genau dasselbe, also sagen wir mal, wenn die Leute nach Kassel fahren, ärgert mich das auch, denn Ihre Argumentation ist doch, man kann einen Euro nur einmal ausgeben. Ja, ich will aber, dass der Euro in Thüringen ausgegeben wird, nicht in Kassel und nicht in Hessen, nicht in Bayern und nicht in Sachsen. Die Kaufkraft soll bei uns bleiben. Wenn in den anderen Ländern die Ladenöffnungszeiten offen sind, dann, bitte schön, in Thüringen auch, um gerade die Kaufkraft hier im Lande zu lassen. Die rechtliche Seite, das will ich nicht verhehlen, § 23 enthält eine Ermächtigung der obersten Landesbehörde, in Einzelfällen Ausnahmen befristet zuzulassen, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse sind. Nun sagt man, dieses öffentliche Interesse wäre durchdekliniert. Ich stelle dagegen, das öffentliche Interesse wäre erstens die Fußballweltmeisterschaft. Diese kommt nicht jedes Mal vor, seit 1976, glaube ich, das erste Mal wieder. Das Zweite, das habe ich versucht in meiner Einleitung deutlich zu machen: Die seit Jahren anhaltende Diskussion um die Ladenschlusszeiten soll dadurch ein Stückchen befördert werden, dass man über die vier Wochen einen Testlauf haben kann, um damit beispielsweise auch in der Föderalismusdebatte und bei den Anträgen im Bundesrat nachzuschauen, wie es denn aussieht. Denn, meine Da
men und Herren, das Bundesverfassungsurteil vom 9. Juni 2004, das war die Klage von Galeria Kaufhof, hat uns sehr deutlich einige Erkenntnisse gegeben. Die erste, da sind Sie wahrscheinlich sofort bewandert und sagen, das Ladenschlussgesetz ist verfassungsgemäß. Das war, denke ich, für niemanden eine Überraschung und war erwartet. Aber nun kommen die nächsten Punkte, die man bei genauem Studium des Textes ja nachvollziehen kann.
Zweitens: Der Weg ist frei für eine grundlegende Neuregelung, und zwar in der Zuständigkeit der Länder, meine Damen und Herren. Wenn Sie die Geschichte des Ladenschlussgesetzes seit 1956 verfolgen, dann ist die Öffnung in Trippelschritten ja erkennbar; 17 mal wurde es geändert. Das heißt, es bedarf einer grundlegenden Neuordnung des Ladenschlussgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es soll in der Zuständigkeit der Länder passieren.
Herr Kubitzki, das ist Ihr Schubladendenken, dass Sie denken, es wären Geheimnisse. Herr Kollege Zeh hat auf eine Anfrage von Herrn Kollegen Schubert aus dem Jahr 2004 in der Drucksache 4/229 gesagt: In der Hoffnung, dass der Bundesrat oder die damalige Bundesregierung den Weg freigibt durch die Grundgesetzänderung, da sind natürlich die Vorstellungen auch der Landesregierung und der CDU-Fraktion vorhanden, die mit dem Antrag heute auch übereinstimmen, Öffnung Montag bis Samstag und ohne Restriktion, das ist vollkommen klar - wohl gemerkt mit Ausnahme des Sonntags, weil der Sonntag heilig ist, und das hat sich auch während der Fußballweltmeisterschaft wahrscheinlich nicht zu ändern.
Meine Damen und Herren, ein dritter Punkt: Wenn Sie genauer in das Urteil hineinschauen, dann war ja von der Metrotochter die Klage geführt worden, weil der Gleichheitsgrundsatz und die Berufsfreiheit verletzt worden wären. Das ist zurückgewiesen worden. Aber das Urteil war in einem Punkt sehr knapp - 4 : 4, wenn ich das richtig sehe - und das war die Frage der Öffnungszeiten am Samstag. 4 : 4 - wenn Sie wissen, wie das beim Bundesverfassungsgericht ist, dann ist bei einer Klage gegen geltendes Gesetz die Klage abgewiesen bei Stimmengleichheit. Da müssen Sie mal ein bisschen hineinschauen. Denn gerade der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, damals Herr Papier, hat in der Frage argumentiert, warum die Klage zulässig gewesen ist, dass sich Frauen im Einzelhandel durchaus flexible Arbeitszeiten vorstellen können, etwa mit dem Ziel, tagsüber Freiräume für die Kindererziehung zu gewinnen. Eine Überbeanspruchung durch längere Öffnungszeiten müssten sie nicht befürchten, da die
Meine Damen und Herren, gerade diese Argumentation verfängt nicht. Aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist deutlich, diese Frage ist nicht entscheidend. Ich meine sehr deutlich, so wie Herr Kubitzki im Hinblick auf die von ihm angesprochene Pressemitteilung von mir auch gesagt hat, die Frage der Ladenöffnungszeiten ist immer eine Abwägung der Interessen des Handels, der Beschäftigten - da gebe ich Ihnen vollkommen Recht - und der Verbraucher. Sie werden dort nie schmerzfrei einen Kompromiss finden können. Deshalb meine ich, da braucht es keine Zwangsvorgabe von irgendwelchen Bürokraten, Herr Dr. Schubert, schon gar nicht jetzt noch runter auf den Landrat und den Bürgermeister oder Oberbürgermeister. Der soll sich also hinstellen und sagen, wann der Handelsunternehmer sein Geschäft machen kann. Meine Damen und Herren,
Herr Bausewein, als OB-Kandidat, er wird das sicher sagen können, also für mein Geschäft am Anger garantiere ich den besten Umsatz von 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Das ist doch neben der Rolle. Sie diskutieren doch gerade
gegen den Flickenteppich, jetzt wollen Sie den Flickenteppich nicht nur von Landesebene runterbrechen, sondern auch noch einen kommunalen Flickenteppich haben. Wissen Sie, was das Schlimmste bei der ganzen Geschichte ist, bei den Ladenöffnungszeiten, dass der Verbraucher nicht mehr sicher sein kann, wann hat denn ein Geschäft offen und zu. Das sind nämlich die komischen Regelungen, der eine macht hier und der andere da eine Freigabe, meine Damen und Herren.
Deshalb bitte ich Sie noch einmal, aus Ihren alten Schützengräben herauszukommen und zu sagen, machen Sie den Weg frei in dieser Diskussion. Herunter von den Barrikaden von gestern und unterstützen Sie das, was im Übrigen die Kammern fordern. Und weil Herr Kubitzki uns freundlicherweise ein geistliches Zitat mit auf den Weg geben wollte, ich habe mir auch eines herausgesucht. Die Sprecherin der Evangelischen Kirche Deutschlands EKD hat ausgeweitete Ladenöffnungszeiten während der Fußballweltmeisterschaft befürwortet. Ich sage mal, am Ende finden Sie aus jedem Lager das Pro und Kontra. Das soll uns jetzt eigentlich nicht beeindrucken, sondern machen Sie den Weg frei, dass wir für die vier Wochen das mal ausprobieren können,
wie wird es denn angenommen, wie sind die Ergebnisse und wie sind die Befürchtungen. Lassen Sie uns nach den vier Wochen nachschauen und auswerten, welchen Änderungsbedarf im Bereich des Ladenschlussgesetzes wir gemeinsam angehen können. Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Fußball ist für viele Menschen nicht nur die schönste Nebensache der Welt, auch wenn das Anschauen der deutschen Spiele jetzt zurzeit einen manchmal bis zur Schmerzgrenze strapaziert.
Für Fußballfans ist es immer auch ein großartiges Ereignis, aber die Fußballweltmeisterschaft ist vor allem auch ein globales Ereignis, denn alle vier Jahre nehmen hunderte Millionen von Fußballfreunden, manche sprechen sogar von über 1,5 Milliarden Menschen, daran Anteil.
Eine Fußballweltmeisterschaft im eigenen Land ist daher nicht nur ein sportliches Ereignis wie jedes andere auch, sondern eine solche Weltmeisterschaft hat auch eine enorme wirtschaftliche, touristische und auch soziale Bedeutung. Nur alle 30 bis 50 Jahre kann man damit rechnen, dass die Chance besteht, ein solches Ereignis im eigenen Land zu haben. Deshalb, meine ich, ist es vernünftig und richtig, die damit verbundenen Chancen und Möglichkeiten in jeder Hinsicht auch zu nutzen. Die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2006 wird von Bund und Ländern im Rahmen eines so genannten Gastgeberkonzepts unterstützt. Die FIFA-Fußballweltmeisterschaft wird durch viele Initiativen und Aktionen von Kommunen, Vereinen, Kirchen sowie privaten und gewerblichen Veranstaltern begleitet werden. Den Erwartungen an flexible Ladenöffnungszeiten sollte in diesem Zusammenhang so weit wie möglich auch Rechnung getragen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung begrüßt daher den Antrag der CDUFraktion.
Auch wir halten es für wichtig, den Ladenbesitzern die Möglichkeit zu geben, ihre Geschäfte zur Fußballweltmeisterschaft zu öffnen, so wie es im Einzelfall für den Einzelnen auch geboten scheint. Leider hat es trotz entsprechender Urteile des Bundesverfassungsgerichts die rotgrüne Bundesregierung versäumt, den Ländern die Kompetenz für die Regelung des Ladenschlusses zu übertragen. Dies wird meines Erachtens, soweit man das jetzt voraussehen kann, im Laufe des Jahres 2006 geschehen. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gibt es entsprechende Festlegungen. Sobald diese rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind, wird Thüringen den Ladenschluss in eigener Kompetenz regeln. Eine Absprache der Länder untereinander streben wir in jedem Fall an. Also, ein Schubladengesetz liegt noch nicht vor. Herr Kubitzki, ich bin dafür, dass wir uns auch hier mit den anderen Ländern weitestgehend verständigen, denn an Ländergrenzen sollte ein solches Ladenschlussgesetz sich nicht ändern. Doch bis es soweit ist, müssen wir mit dem bestehenden - ich sage ausdrücklich veralteten - Bundesgesetz zum Ladenschluss leben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bezüglich einer Ausnahme zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, das hat bereits der Kollege Kretschmer gesagt, kommt der § 23 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes in Frage. Die zuständigen Behörden können danach im Einzelfall befristete Ausnahmen im dringenden öffentlichen Interesse erteilen. Insofern betrachte ich den heutigen CDUAntrag sozusagen als Rückenwind, für die FußballWM eine solche befristete Ausnahmeregelung zu erlassen. Mit einer Entscheidung der Volksvertretung des Thüringer Landtags wird besonders deutlich, dass dieses öffentliche Interesse gegeben ist. Insofern, meine ich, ist das auch Rückenwind.
Zahlreiche Länder - z.B. Berlin mit rotroter Regierung, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen - haben bereits für die Dauer der FIFA-Fußballweltmeisterschaft Ausnahmen für verlängerte Ladenöffnungszeiten im dringenden öffentlichen Interesse veranlasst. Andere Länder, wie etwa Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt oder Rheinland Pfalz, planen Ähnliches. Bei der Umsetzung der Ladenöffnung während der Fußballweltmeisterschaft spielt es meines Erachtens keine Rolle, ob in unserem Freistaat ein Spiel stattfindet oder Spiele stattfinden werden oder nicht. Die Gäste werden Ländergrenzen nicht so schrecklich wahrnehmen.
Gerade auch in Thüringen, in der Mitte Deutschlands, wird während der Zeit der Weltmeisterschaft mit einem hohen Besucheraufkommen zu rechnen sein, da sich die Gäste in Deutschland bewegen und damit auch nach Thüringen kommen werden. An den Sonntagen sollten vorrangig die bereits bestehenden Ausnahmen weitgehend in Anspruch genommen werden können. Nach § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz ist es den Landkreisen und kreisfreien Städten möglich, bis zu vier Sonntage und Feiertage im Jahr zum Verkauf freizugeben. Außerdem können die geltenden Ausnahmen zur Öffnung bestimmter Geschäfte an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten genutzt werden. Die Landesregierung wird alle juristischen Möglichkeiten bezüglich des geltenden Ladenschlussgesetzes nutzen, dass ein Höchstmaß an Rechtssicherheit besteht und gleichzeitig die Läden in Thüringen länger offen gehalten werden dürfen. Um zu einer möglichst einvernehmlichen Lösung zu kommen, wird das Gespräch mit den Handelsvertretern, aber auch mit der Arbeitnehmerseite, nämlich der Gewerkschaft ver.di, gesucht werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen. Die Landesregierung wird alle Möglichkeiten des bestehenden Gesetzes ausschöpfen, um für die Kunden und für die Händler die bestmöglichen Bedingungen zu erreichen. Vielen Dank.