Protocol of the Session on March 3, 2006

Der Ursprung liegt im Jahr 1957. Da hatten sich die sechs Gründerstaaten der EWG verpflichtet, einen großen Binnenmarkt zu schaffen. Eine der in den Römischen Verträgen verankerten Grundfreiheiten, die Dienstleistungsfreiheit, ist jedoch 45 Jahre später noch immer nicht verwirklicht. Das Europäische Parlament hat in seinen Entschließungen von 2001 und 2003 gefordert, dass die Vollendung des Binnenmarkts durch die Schaffung eines Binnenmarkts für Dienstleistungen oberste Priorität haben soll. Unter Romano Prodi wurde ein Richtlinienvorschlag erarbeitet, durch den damaligen Binnenkommissar Bolkenstein vertreten, der das Ziel verfolgt, diese Grundfreiheit umzusetzen. Wir glauben, diese BolkensteinRichtlinie scheint auch heute noch in den Köpfen herumzuspuken, obwohl sie durch die Stellungnahmen der verschiedensten Gremien einige entscheidende Veränderungen erfahren hat. Der damalige Richtlinienentwurf war nie ohne Kritik und auch wir hier in diesem Plenarsaal haben einiges zu dieser Kritik gesagt. Tatsache ist, dass eine Vollendung des Binnenmarkts nicht auf die lange Bank geschoben werden kann und jeder Aufbau von Barrieren und Abschottung von Märkten nur negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaften hat.

(Beifall bei der CDU)

Unter Beachtung der Tatsache, dass rund 70 Prozent des Zuwachses der Wertschöpfung innerhalb der Europäischen Union aus dem Dienstleistungssektor kommen, sollte uns das für unsere Diskussion zu denken geben. Schon zu früheren Diskussionen ist das in diesem Saal genannt worden. Was ist nun der derzeitige Stand der Diskussion? Grundsatz war und ist die Erleichterung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Wie schon in früheren Debatten genannt, war das Herkunftsland Grundprinzip für alle nicht besonders geregelten Bereiche. In den besonders geregelten Bereichen sollen diese Regelungen bestehen bleiben. Wollte man also nicht diesen horizontalen Ansatz wählen, bliebe nur die allumfassende Harmonisie

rung mit wucherndem Regulierungsdickicht und Paragraphenvielfalt. Das wäre dann ein nicht mehr absehbares Ende des Binnenmarkts. Das Europäische Parlament hat in dem laufenden Verfahren einen Balanceakt vollführt, der zwischen der Marktöffnung und der Abschottung von Märkten läuft. Es geht um das richtige Maß zwischen Wettbewerb in dem Sektor und Wahrung des Europäischen Sozialmodells. Der derzeitige Stand, um zu diesem Teilbereich zurückzukehren, ist, dass man vom Herkunftslandprinzip durch den Begriff „Dienstleistungsprinzip“ einen Schritt gegangen ist. Die Ansätze des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Cassie Dijon - für die Waren ein Herkunftslandprinzip also - und deren Übertragung auf die gegenseitige Anerkennung oder Kontrolle durch den Herkunftsmitgliedstaat sind übertragen worden. Insofern scheinen der alte und neue Begriff „Herkunftslandprinzip“ und „Dienstleistungsfreiheit“ nicht weit voneinander entfernt. Trotzdem gibt es vier Punkte, die vom Herkunftslandprinzip abweichen.

1. Der Dienstleister hat das Recht, in einem anderen als dem Land der Niederlassung des Dienstleisters seine Dienstleistung zu erbringen. Das ist die Formulierung des freien Dienstleistungsverkehrs.

2. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, bestimmte Anforderungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, dem Umweltschutz und der öffentlichen Gesundheit dem Dienstleister aufzuerlegen. Dies trifft auch auf die Beschäftigungsbedingungen inklusive der Tarifverträge zu. Etwaige Anforderungen müssen erforderlich, also den Gründen der öffentlichen Ordnung wegen, und verhältnismäßig, also nicht über das Ziel hinausgehend, sein.

3. Den Mitgliedstaaten ist es untersagt, eine Forderung nach einer Niederlassung im eigenen Land zu stellen. Außerdem darf die Pflicht, einer Ständeorganisation beizutreten, nicht erhoben werden.

4. Spätestens nach fünf Jahren nach dem In-KraftTreten der Richtlinie muss die Kommission darüber beraten, ob das Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs funktioniert.

Nun zum Anwendungsbereich der Richtlinie: Sie gilt für Dienstleistungen, die von einem in der EU niedergelassenen Erzeuger angeboten werden. Unter Dienstleistung ist eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit zu sehen, die im Regelfall gegen Entgelt ausgeführt wird. Vom Merkmal der Entgeltlichkeit sind der Staat oder eine jeweilig regierte lokale Behörde ohne wirtschaftliche Gegenleistung ausübenden Bereich ausgeschlossen. Folgende Dienstleistungen werden nicht erfasst - ich will das mal ganz ausführlich alles sagen, damit auch klar ist, inwieweit diese Richtlinie wirkt:

Nicht erfasst werden Dienstleistungen, die von allgemeinem Interesse gemäß der Definition der Mitgliedstaaten sind.

Nicht erfasst werden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Krediten, Versicherungen, beruflicher oder privater Altersvorsorge, Geldanlagen oder -zahlungen.

Nicht erfasst sind Dienstleistungen auf dem Gebiet des Verkehrs einschließlich städtischer Verkehr, Taxen, Krankenwagen sowie Hafendienste.

Nicht erfasst sind Dienstleistungen von Rechtsanwälten ebenso Gesundheitsdienstleistungen, ob sie im Rahmen von Versorgungseinrichtungen gewährleistet werden oder nicht, ungeachtet der Art ihrer Organisation, Finanzierung auf der nationalen Ebene und ihres öffentlichen oder privaten Charakters.

Nicht erfasst sind Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich ungeachtet der Art der Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung einschließlich Rundfunk und Kino.

Gewinnspiele, die einen Geldeinsatz bei Glücksspielen verlangen einschließlich Lotterien, Spielkasinos und Wetten sind nicht erfasst.

Berufe und Tätigkeiten, die dauerhaft oder vorübergehend mit der Ausübung von Amtsgewalt in einem Mitgliedstaat verbunden sind, insbesondere auch Tätigkeit von Notaren, sind nicht erfasst.

Nicht erfasst ist ebenfalls das Steuerwesen, die Sicherheitsdienste, die Zeitarbeitsagenturen, die sozialen Dienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, der Kinderbetreuung und Familiendienste und außerdem Dienstleistungen, die durch ein sozialpolitisches Ziel verfolgt werden.

Keine Wirkung soll die Richtlinie für folgende Dienstleistungen außerdem entfalten, also keine Wirksamkeitsentfaltung für Postdienste, für Elektrizitätsübermittlung, -verteilung und -versorgung, Dienste der Gasweiterleitung, -verteilung und -versorgung sowie -lagerung.

Nicht erfasst werden Dienste der Wasserverteilung und Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung und die Abfallbehandlung.

Ausnahmen sollen dennoch möglich sein, wenn Mitgliedstaaten zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses haben. Das können öffentliche Sicherheit, öffentliche Gesundheit usw. sein.

Nun zum Thema „Entsendung von Arbeitnehmern“ und damit dem Reiz- und manchmal auch ein bisschen Anheizthema der Opposition: Aus Gründen der Rechtssicherheit und Kohärenz sollte jede Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der entsprechenden Richtlinie behandelt werden. Der freie Dienstleistungsverkehr soll nicht die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen berühren. Die Entsenderichtlinie legt die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen fest. Das betrifft Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten, bezahlten Mindesturlaub, Mindestlöhne, Gesundheitsschutz, Sicherheit, Hygiene am Arbeitsplatz, Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie Nichtdiskriminierungsregelungen. All diese Themen sollen - wie schon so oft hier gesagt - in spezialgesetzlichen Regelungen ihren Niederschlag finden. Was wollen Sie eigentlich mehr, so frage ich Sie von der Fraktion der Linkspartei.PDS? Wir finden, die Dienstleistungsrichtlinie ist auf einem guten Weg. Eine Ablehnung der vorliegenden Papiere würde eine Abschottung gegenüber einem immer schneller zusammenwachsenden Europa bedeuten. Sich jetzt gegen die nun veränderte und vom Rat noch nicht beschlossene Dienstleistungsrichtlinie zu stellen, heißt im Grunde, einen Zaun oder vielleicht eine Mauer in Deutschland zu errichten und die Entwicklung geht darum herum. Einschlägige Erfahrungen mit so etwas haben wir ja. Wir lehnen Ihren Antrag, den Sie in voller Tragweite vielleicht nicht ganz übersehen haben, aus diesen Gründen ab. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Höhn zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal - das kommt sicherlich nicht alle Tage vor - möchte ich dem Kollegen Schröter für seine doch sehr ausführliche Darstellung des momentanen Standes zum Thema „Dienstleistungsrichtlinie“ ausdrücklich danken. Er hat das in seiner ihm typischen Sachlichkeit und, ich muss auch sagen, Richtigkeit getan. Das vorweg.

Zum Zweiten: Bei der Befassung mit Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei.PDS, hatte ich schon so meine Probleme.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Das ist klar, das darf auch nicht anders sein.)

Er ist geprägt von einem gewissen inneren Widerspruch. Allein zwischen den Ziffern 1 und 2 Ihres Antrags liegen meiner Ansicht nach Welten. Auf der einen Seite unterstützen Sie mit der Ziffer 1 das Anliegen der Europäischen Kommission, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen. In der Ziffer 2 lehnen Sie aber sowohl die ursprüngliche Richtlinie - die im Übrigen in dieser ursprünglichen Form gar nicht mehr in Rede steht - als auch den im Europäischen Parlament zumindest in erster Lesung beschlossenen Kompromiss ebenfalls ab.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist doch kein Widerspruch.)

Ja meine Damen und Herren, was soll denn das? Um bei dem Bild des Bären meines Kollegen Pidde im vorigen Tagesordnungspunkt zu bleiben: Das ist für mich so nach der Methode „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Ich weiß nicht, welche politische Linie Sie verfolgen. Das heißt, ich weiß es schon, nur halte ich diese Form von Politik wirklich für überflüssig. Ich habe in der letzten Debatte zu diesem Thema hier von diesem Pult aus im Wesentlichen die Positionen der Fraktion der europäischen Sozialdemokraten vorgetragen und hatte damals meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass diese Positionen in den Verhandlungen sowohl mit den anderen Fraktionen im Parlament sich durchsetzen und kann heute resümieren, dass genau dies geschehen ist. Ich muss auch resümieren, dass sich die Parlamentarier der europäischen Konservativen doch sehr bewegt haben an dieser Stelle und, ich finde, sich in die richtige Richtung bewegt haben.

(Beifall bei der SPD)

Zu den Ergebnissen des momentanen Stands hat Kollege Schröter schon ausführlich Stellung genommen. Lassen Sie mich dennoch einige kleine Ergänzungen machen. Das so umstrittene Herkunftslandprinzip - man sollte schon bei diesem ursprünglichen Begriff bleiben und ich sage das auch noch einmal so deutlich für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei.PDS - ist gekippt, Punkt.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Nicht vollständig.)

In den verschiedenen Abstimmungen - und damit will ich deutlich machen, wie breit die Zustimmung für dieses Kippen gewesen ist, weil das Procedere im Europäischen Parlament ist doch etwas anders als hier bei uns im Thüringer Landtag - haben zwischen 434 und deutlich über 500 Abgeordnete von etwa 600 für die Streichung des Herkunftslandprinzips votiert. Ich denke, das spricht für sich. Dieses Prinzip soll nun grundsätzlich durch den so genannten freien Marktzugang für Dienstleistungen ersetzt

werden. Das bedeutet, dass ein zugelassenes und damit legal in einem Mitgliedstaat arbeitendes Dienstleistungsunternehmen seine Dienste in jedem EULand anbieten darf, wobei - und das ist das Entscheidende und darüber haben wir auch beim letzten Mal hier diskutiert - die Bestimmungen des Arbeits-, des Tarif- und sonstigen Sozialrechts des Ziellandes unangetastet bleiben. Das ist Beschlusslage momentan. Nun hinterfragen Sie mal Ihre Position, die mit diesem Antrag hier zum Ausdruck kommt, ob das dem noch entspricht, wie der momentane Stand ist.

Zu den Ausnahmen aus dem Geltungsbereich der Richtlinie hatte ich mir ursprünglich auch vorgenommen, einige Ausführungen zu machen. Das kann ich mir nun angesichts meines Vorredners ersparen. Ich will noch einige Ausführungen zu den nächsten Schritten machen, wie jetzt die Entwicklung, was diese Dienstleistungsrichtlinie betrifft, weitergeht. Am 23./24. März haben die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel die Aufgabe, diese Richtlinie zu beraten. Nun ist es ja nicht so, dass alle Hürden schon ausgeräumt sind, das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich betonen. Insofern ist schon noch Wachsamkeit geboten, denn sechs Staaten - Großbritannien, Spanien, Ungarn, Niederlande, Tschechien und Polen - haben eine weitergehende Liberalisierung schon noch gefordert. Die Aufgabe der Kommission ist es nun, auf der Grundlage des Votums des Europäischen Parlaments einen überarbeiteten Richtlinienvorschlag vorzulegen. Dies will der zuständige Binnenmarktkommissar, Mister Mc Creevy, Ende April vornehmen und dann ist es Aufgabe der österreichischen Ratspräsidentschaft zur Jahresmitte, Ende Juni, diesen Kompromiss dann zu einem Abschluss zu führen, wobei darüber dann das Europäische Parlament noch einmal abzustimmen hat.

Kurzum Resümee: Aus unserer Sicht hat die Lesung im Europäischen Parlament das Ergebnis gebracht, was wir Sozialdemokraten uns davon erhofft hatten. Ich hatte schon erwähnt, dass aber dennoch jetzt im Verfahren Sorge getragen werden muss - und dazu können durchaus Landesregierungen und Bundesregierung beitragen -, dass diese gefundenen Regelungen nicht noch einmal im Sinne einer weiteren Liberalisierung verändert werden. Das sollte auch erklärtes Ziel des Thüringer Landtags sein.

Meine Damen und Herren, ich will meine Ausführungen zu dem Thema beenden mit einem kleinen Schmankerl, was mir bei der Lektüre der verschiedenen Protokolle auch des Europäischen Parlaments aufgefallen ist. Sie können sich vielleicht noch erinnern, dass mir Kollege Kretschmer von der CDUFraktion am Ende meiner Rede im Januar noch eine Frage gestellt hat. Ich darf die an dieser Stelle noch einmal zitieren. Er hat mich gefragt: „Wenn Sie mit

Ihrem Wagen nach Italien fahren und sich vergewissern, dass Sie Ihre Fleppen dabei haben, vertrauen Sie auf das Herkunftslandprinzip oder das Bestimmungslandprinzip?“, wobei mir Letzteres in dem Zusammenhang ein neuer Begriff gewesen ist. Sie können sich erinnern, ich habe dann meiner Verwunderung über die Frage etwas Ausdruck verliehen. Er hat sie dann selber beantwortet, indem er sagte: „Sie vertrauen auf das Herkunftslandprinzip, dass Ihre Fahrerlaubnis in Italien gültig ist.“ Nun möchte ich Ihnen - sozusagen im Nachgang - auch eine Antwort liefern zu Ihrer Frage. Ich gebe zu, sie stammt nicht von mir, sie ist im Protokoll des Europäischen Parlaments verzeichnet von der Berichterstatterin zu dem Thema „Dienstleistungsrichtlinie“ von der Abgeordneten Evelyn Gebhard. Sie hat den gefundenen Kompromiss in der Parlamentsdebatte mit diesem folgenden Bild erklärt: Mit dem deutschen Führerschein, Herr Kretschmer, darf ich in England Auto fahren, aber rechts fahren dürfen Sie dort trotzdem nicht. Danke, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, Die Links- partei.PDS: Wo ist jetzt das Schman- kerl?)

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Nicht jeder versteht feinen Humor sofort.)

Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Kubitzki zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss sagen, ich habe heute eigentlich nichts anderes erwartet in der Debatte, so wie das Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament stattfand, und immerhin war Frau Evelyn Gebhard ja Verhandlungsführerin von Seiten der Sozialdemokraten und muss das jetzt natürlich als ihren Erfolg feiern, diesen Kompromissentwurf, der im Parlament verabschiedet wurde. Es ist natürlich auch klar, dass beide Kompromisspartner, die beiden großen Fraktionen, das natürlich als ihren Erfolg werten. Das billige ich ihnen auch zu. Aber trotzdem muss ich Ihnen sagen, der eigentliche Erfolg dieser Abstimmung im Europäischen Parlament, Herr Höhn, ist, dass der erste Entwurf, die Bolkenstein-Richtlinie, in der ursprünglichen Verfassung, neoliberal wie sie war, nicht durchgekommen ist im ersten Anlauf.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das ist der Erfolg und das ist der einzige Erfolg, der erzielt wurde im Europäischen Parlament.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das habe ich aber, glaube ich, selber gesagt.)

Das ist nicht nur den Verhandlungen der beiden Fraktionen zu verdanken, das ist in erster Linie auch dem Protest zu verdanken, der über Berufsverbände, der über Berufsstände, der über die Gewerkschaften geführt wurde.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Und das ist dem zu verdanken, dass in Berlin 40.000 Menschen auf die Straße gegangen sind und dass in Straßburg demonstriert wurde.

(Unruhe bei der SPD)

Das ist der Erfolg. Die Gewerkschaften - und so zitiere ich den neuen DGB-Chef hier in Thüringen, Lemme - wollen diesen Kompromissentwurf prüfen.