Zu Frage 4: Grundsätzlich hält die Landesregierung die Familien-Card nach wie vor für ein wünschenswertes Projekt. Die Landesregierung war gezwungen, das Programm vorerst einzustellen, da die notwendige Finanzierung von einer halben Million Euro für die Thüringer Familien-Card 2006 nicht bereitgestellt werden konnte.
Im Freistaat Thüringen wird eine Reihe von Studiengängen, zum Beispiel Betriebswirtschaftslehre oder Medienwissenschaften, an mehreren Hochschulstandorten angeboten. Gleichzeitig sind etwa 90 Prozent der Stellenpläne an den Thüringer Hochschulen ausfinanziert.
1. Beabsichtigt die Landesregierung vor diesem Hintergrund die Schließung von Fachbereichen an Thüringer Hochschulen mit dem Ziel, dass künftig Mehrfachangebote von Studiengängen vermieden werden?
2. Kann sich die Landesregierung darüber hinaus eine Fusion von Thüringer Hochschulen vorstellen und wenn ja, wie könnte sich eine derartige Fusion konkret gestalten?
3. Wie groß ist aus Sicht der Landesregierung das finanzielle Einsparpotenzial, das sich aus einer Realisierung der unter Frage 1 und 2 genannten Optionen ergeben würde?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bausewein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt keine Schließung von Fachbereichen an Thüringer Hochschulen.
Zu Frage 3: Da die Landesregierung weder die Schließung von Fachbereichen noch die Fusion von Thüringer Hochschulen beabsichtigt, liegen hierzu auch keine Berechnungen oder Angaben zu dem finanziellen Einsparpotenzial derartiger Maßnahmen vor.
Zu ergänzen ist allerdings, dass im Rahmen der anstehenden Gespräche zum Thüringer Hochschulpakt die Frage der Mehrfachangebote mit aufgegriffen wird, um eine optimale Entwicklung der Thüringer Hochschulen zu ermöglichen.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1588 auf.
In einem dpa-Gespräch hat Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz eingestanden, dass die von ihm im vergangenen Jahr eingeführten Förderinstrumente Forschungsscheck und Thüringen-Stipendium "nicht richtig laufen". In diesem Zusammenhang kündigte der Minister grundsätzliche Veränderungen an: "Ich möchte den Wust an Richtlinien verringern. Geld aus unsinnigen Richtlinien sollte in sinnvolle gegeben werden." (dpa-Gespräch dokumentiert in: Osterländer Volkszeitung, 17. Januar 2006)
1. Seit wann teilt der Thüringer Wirtschaftsminister die Einschätzung, dass die Thüringer Richtlinien zur Wirtschaftsförderung einen undurchschaubaren
2. Bei welchen Richtlinien handelt es sich aus Sicht des Ministers um "unsinnige Richtlinien" (einzeln be- nennen)?
3. Bei welchen Richtlinien handelt es sich nach der Einschätzung des Ministers um "sinnvolle" Richtlinien (einzeln benennen)?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schubert wie folgt und Sie erlauben, dass ich eine kurze Vorbemerkung voranschicke.
Es handelt sich bei der zitierten Formulierung sicherlich um eine rhetorische Zuspitzung. Im Kern aber geht es um Folgendes: Wir brauchen zielsichere Instrumente, auch bei der Technologieförderung. Wir brauchen effiziente Instrumente, die die Gewähr dafür bieten, dass die Ziele, die Thüringen anstrebt, mit einem möglichst geringen Aufwand erreicht werden können. Für die Unternehmen und Forschungseinrichtungen ist es deshalb wichtig, dass die Förderinstrumente übersichtlich und handhabbar sind. Das heißt aber auch, dass zukünftig nicht mehr jeder Förderwunsch finanziert werden kann. Die kommenden Jahre werden neue Anforderungen mit sich bringen, auf die sich die Thüringer Landesregierung rechtzeitig einstellen muss und einstellen wird. Ich darf im Folgenden die Fragen von Herrn Dr. Schubert wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Schon seit Längerem wird von Seiten der Wirtschaft über eine Vielfalt und fehlende Übersichtlichkeit geklagt und ein Abbau von Bürokratie gefordert. Die Thüringer Landesregierung hat mit der Technologiekonzeption Thüringen 2002 ein Konzept beschlossen, das generell eine Zusammenfassung und übersichtliche Gestaltung von Förderprogrammen empfohlen hat. Wie Sie wissen, haben wir schon zu Beginn der Legislaturperiode die Förderung der Verbundforschung und die Technologieförderung im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zusammengeführt. Nach diesem ersten Schritt wurde damit begonnen, die Effizienz der verschiedenen Richtlinien zu überprüfen. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Evaluierung, sondern um einen stetigen Prozess, in dem überprüft wird,
Zu Frage 2: Im Zuge der laufenden Überprüfung wurde Ende 2004 die technologieorientierte Beratungsrichtlinie eingestellt. Ende 2005 folgte die Schließung der Richtlinie zur Förderung von Schutzrechten. Bis dahin bewilligte Vorhaben werden aber selbstverständlich noch abfinanziert. Zur Erinnerung: Bei dieser Richtlinie war jährlich ein Verwaltungsaufwand von etwa 380.000 € nötig, um etwa 180.000 € an Fördermitteln zu bewirtschaften. Darauf hat übrigens Herr Minister Reinholz bereits bei früherer Gelegenheit hier im Plenum hingewiesen.
Zu Frage 3: Es handelt sich bei der Überprüfung der Effizienz der Förderrichtlinien um eine ständige Aufgabe der Landesregierung. Auch im Zuge der Vorbereitung auf die neue EFRE-Förderperiode 2007 bis 2013 muss sichergestellt sein, dass die Richtlinien den vor uns liegenden Anforderungen gerecht werden. Dabei sind sowohl die Globalisierung, die Wettbewerbsfähigkeit und der Entwicklungsstand Thüringer Unternehmen als auch demografische Aspekte, die finanziellen Rahmenbedingungen sowie voraussichtliche Änderungen bei den Europäischen Strukturfonds und im Beihilferecht zu berücksichtigen. Die Überprüfung ist im Gange und wird rechtzeitig vor Beginn der neuen EFRE-Förderperiode abgeschlossen. Folglich können die Richtlinien erst dann benannt werden.
Zu Frage 4: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit befindet sich mit den Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie den Industrie- und Handelskammern in einem offenen Diskussionsprozess. Nach einem Vorgespräch unter Leitung von Herrn Minister Reinholz am 11. Januar wird sich am 23. Februar ein Workshop mit diesem Thema befassen. Dazu erwarten wir etwa 100 Teilnehmer. Die Definition der notwendigen und sinnvollen Richtlinien wird im Ergebnis dieser breiten Diskussion im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit erfolgen. Darüber hinaus stützt sich die Landesregierung auch auf Evaluierungen sowie auf die Ergebnisse der Technologiekonzeption Thüringen, an der mehr als 150 externe Fachleute mitgewirkt haben. Auch die Vorschläge zum Forschungsscheck und zum Thüringen-Stipendium entstammen dieser Konzeption.
Herr Staatssekretär, Sie hatten jetzt zwei Richtlinien genannt, die aus der Vergangenheit stammen, also aus dem Jahr 2004 und dem Jahr 2005. Das Interview ist aber vom Jahr 2006 und darin sagt der Minister, er möchte Richtlinien, die heute noch gelten, verringern, unsinnige Richtlinien. Wann können wir denn erfahren, ganz konkret wir, welche Richtlinien unsinnig sind?
Also, Herr Dr. Schubert, noch einmal: Das ist eine Zuspitzung, wie sie in einem solchen Gespräch erfolgt. Wenn wir an all die Äußerungen, die in entsprechenden Gesprächen erfolgen beckmesserisch herangehen, ich glaube, dann wird jeder hier im Hause bereits an die eigene Brust geklopft haben in der Vergangenheit. Also wir wollen das mal nicht auf die Goldwaage legen. Im Übrigen, ich habe ja sehr offen dargelegt, dass wir uns in einem Evaluierungs- und Überprüfungsprozess befinden. Ich habe Ihnen auch die Terminleiste genannt und ich gehe davon aus, dass wir diesen Prozess, der dann nicht abgeschlossen ist, weil wir ihn als stetige Aufgabe verstehen, dass wir zu weiteren sehr konkreten Ergebnissen nach dem 23. Februar, nach diesem Workshop, in den folgenden Wochen kommen werden.
Herr Staatssekretär, im Sommer letzten Jahres wurde auch die Richtlinie zur Förderung sozialer Wirtschaftsbetriebe eingestellt. Ist das auch aufgrund des von Ihnen genannten Evaluierungsprozesses entstanden oder gab es für die Schließung dieser Richtlinie andere Gründe?
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1589.
Diversen Zeitungen der Thüringer Presse ist zu entnehmen, dass die Landesregierung eine Bewirtschaftungssperre bei freiwilligen Leistungen in Höhe von insgesamt 15 Mio. € beschlossen hat.
1. In welcher Höhe sind welche Haushaltstitel innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs von der Bewirtschaftungssperre betroffen?
2. Welche Auswirkungen wird die Bewirtschaftungssperre nach Auffassung der Landesregierung auf die Haushalte der betroffenen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise haben?
3. Zu welchem Zeitpunkt soll die Bewirtschaftungssperre unter welchen Voraussetzungen durch die Landesregierung aufgehoben werden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Die konkrete Höhe der Bewirtschaftungsreserve ist abhängig von der Mittelbindung durch das Gesetz oder Rechtsverordnungen oder beispielsweise aus Bewilligungen in Vorjahren bei den einzelnen Haushaltsstellen. Es wird gemäß den Vorgaben des Rundschreibens zur Haushalts- und Wirtschaftsführung durch die Ressorts bis zum 15. Februar ermittelt. Eine Aussage, in welcher Höhe die Titel des Kommunalen Finanzausgleichs betroffen sein werden, ist deshalb zum heutigen Zeitpunkt noch nicht konkret möglich.
Zu Frage 2: Auf die Finanzausgleichsmasse insgesamt wird die Bildung der Bewirtschaftungsreserve überhaupt keine Auswirkungen haben. Denn nach den Festlegungen des Rundschreibens zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2006 dient die Reserve ausschließlich dazu, mögliche Risiken innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs abzudecken. Inwiefern die Bildung der Bewirtschaftungsreserve auf die Haushalte einzelner Kommunen Auswirkungen haben wird, kann gegenwärtig nicht gesagt werden. Fest steht, dass zum Beispiel die Schlüssel
zuweisungen, die den Gemeinden und Landkreisen zur freien Verfügung stehen, von der Bewirtschaftungsreserve nicht betroffen sind. Diese gesetzlichen Leistungen werden nach §§ 8 und 12 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes ausgereicht. Auch die Investitionspauschale gemäß § 26 Thüringer Finanzausgleichsgesetz wird in der ausgewiesenen Höhe den Kommunen zur Verfügung stehen.
Zu Frage 3: Durch die Bildung der Bewirtschaftungsreserve, die den einzelnen Ressorts zu Jahresbeginn aufgegeben wird, kann verhindert werden, dass alle Mittel bereits sehr früh am Anfang des Jahres restlos gebunden werden und diese dann nicht mehr zur Verfügung stehen, um auf später eintretende unvorhergesehene Belastungen des Haushalts zu reagieren. Die Bewirtschaftungsreserve bzw. deren Auflösung ist daher nicht an den Eintritt bestimmter Ereignisse geknüpft. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann deshalb noch nicht gesagt werden, ob die in die Reserve einfließenden Mittel zum Ausgleich eventueller unabweisbarer Mehrausgaben benötigt werden oder ob zu einem späteren Zeitpunkt die Bewirtschaftungsreserve aufgelöst wird.