Als Zweites lasse ich darüber abstimmen, den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1565 an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es
hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung einstimmig geschehen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 in seinen Teilen a) und b), rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf, der da heißt
Landesbeteiligung an den ehe- maligen Landesfachkranken- häusern erhalten Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1566 -
Die Fraktion der SPD wünscht nicht das Wort zur Begründung, aber Minister Dr. Zeh hat angekündigt, den Sofortbericht zu Nummer 3 des Antrags zu geben. Bitte, Herr Minister.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, bevor ich den Sofortbericht der Landesregierung gebe, hier noch eine Vorbemerkung. Wir erleben ja in der Bewertung des Maßregelvollzugs eine sehr zwiespältige öffentliche Diskussion. Immer dann, wenn in der Öffentlichkeit eine Sexualstraftat bekannt geworden ist an Kindern vielleicht oder ein Drogendealer vor einer Schule beim Verkauf von Drogen erwischt wird, dann fordert die Öffentlichkeit eine Bestrafung mit der ganzen Härte des Gesetzes. Der ehemalige Kanzler, Herr Schröder, sprach sogar populistisch vom: „Wegschließen für immer“. Aber, immer dann, wenn sich ein Täter mit psychischen Beeinträchtigungen über seine Unterbringungsbedingungen beklagt, dann fordert die gleiche Öffentlichkeit voll Mitleid, man möge doch bessere Bedingungen schaffen. Nun, diese janusköpfige Diskussion erschwert erheblich eine objektive Bewertung und ich empfehle uns allen eine wesentlich unaufgeregtere Diskussion in diesen Fragen.
Nun aber zum Sofortbericht. Der Maßregelvollzug dient im Wesentlichen zwei Zielen: Erstens, die Bevölkerung soll vor rechtskräftig verurteilten, gefährlichen Straftätern geschützt werden. Und Zweitens: Da bei den Tätern psychische Beeinträchtigungen festgestellt wurden und sie deshalb schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind, werden diese von der Justiz nicht zur Unterbringung in einer Haftanstalt, sondern zu einer Unterbringung und einer angemessenen Therapie in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Auch diese Patienten erhalten in unserem freiheitlichen Rechtsstaat die Chance einer medizinischen Behandlung.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die stationäre medizinische Behandlung eines Menschen in der Verantwortung der behandelnden Ärzte liegt. Das gilt für alle Krankenhäuser in Deutschland gleichermaßen. Die Besitz- oder die Trägerverhältnisse einer Einrichtung haben mit der Qualität der Therapie der Patienten nichts zu tun. Kein politisches Gremium in Deutschland hat das Recht, in die Therapiefreiheit der Ärzte einzugreifen. Dabei hat jeder Patient auch bestimmte Rechte, aber er hat eben auch Pflichten. Zum Beispiel kann der Patient auf Behandlungspläne durch seine Mitarbeit Einfluss nehmen. Er kann Medikamente oder andere Maßnahmen ablehnen. Die Behandlungsmaßnahmen werden grundsätzlich vor der Behandlung mit dem Patienten bzw. auch mit seinen Angehörigen besprochen und vereinbart. Dadurch hat der Patient auch die Pflicht, bei der Therapie aktiv mitzuarbeiten, denn dies ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Er kann bei verschiedenen Instanzen vorstellig werden, z.B. beim Petitionsausschuss, bei der Besucherkommission. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über den Rechtsweg eine Entscheidung herbeizuführen. Dies gilt für alle Krankenhäuser und alle Disziplinen, also somatische und psychosomatische Erkrankungen gleichermaßen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die öffentlich geäußerte Kritik einzelner Patienten im Thüringer Maßregelvollzug ist unabhängig vom Trägerwechsel bzw. dem Verkauf von Minderheitsanteilen des Landes. Ich meine, es ist inakzeptabel, Einzelkritik an der Behandlung von Ärzten mit Eigentumsfragen der Einrichtungen zu vermengen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über den Trägerwechsel im Maßregelvollzug wird in Thüringen seit 1992 diskutiert. Es handelt sich um ein vorbildliches Modell, das im Jahr 2001 von der CDUgeführten Landesregierung umgesetzt werden konnte. Inzwischen interessieren sich auch Regierungen, Fraktionen und Ausschüsse aus anderen Ländern, z.B. aus Brandenburg und Niedersachsen, für dieses Modell. In Schleswig-Holstein wurden bereits 100 Prozent der Anteile am Maßregelvollzug einzelner Einrichtungen verkauft. Und wenn eine somatische Krankheit, z.B. ein Armbruch, in einer privaten Klinik behandelt werden kann, ist dies bei einer psychischen Erkrankung, z.B. bei einer Suchterkrankung, auch möglich.
Ich darf Sie erinnern: Wenn Sie mit einem bestimmten Leiden heute in eine Privatklinik gehen, ich sage mal, mit einer Herzkrankheit nach Bad Berka, da ist der private Träger Rhön-Klinikum, dann würden Sie nie auf die Idee kommen, weil es ein Privater ist, der vielleicht auch Gewinnabsichten hätte insgesamt, sich dort nicht einer auch angemessenen Behandlung unterziehen zu wollen. Selbst jeder niederge
lassene Arzt ist in seiner Funktion als Arzt bei jedem natürlich entsprechend eine Vertrauensperson, aber er ist gleichzeitig auch für seine Existenz zuständig und insofern ein kleiner Wirtschaftsbetrieb.
Der Staat ist im Rahmen der Gesundheitsvorsorge für die Rahmenbedingungen zuständig, aber nicht für die Behandlung selbst. Vor diesem Hintergrund hat die Thüringer Landesregierung zum 1. Januar 2002 jeweils etwa drei Viertel der ehemaligen Landesfachkrankenhäuser in Mühlhausen, in Hildburghausen und in Stadtroda verkauft. Inzwischen sind einige Jahre vergangen und man kann feststellen, der Trägerwechsel hat sich bewährt. Die Situation an allen drei Häusern hat sich für die Patienten und die Mitarbeiter verbessert, auch wenn es hier und da vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch Kritik gegeben hat. Die Anzahl der verfügbaren Plätze steigt. Die Gebäude werden Schritt für Schritt saniert. Spektakuläre Fluchten wie in anderen Ländern hat es in Thüringen nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, in der ersten Regierungserklärung von Ministerpräsident Althaus nach der Landtagswahl wurde der weitere Abbau von Landesbeteiligungen im Freistaat angekündigt. In einer Haushaltsklausur Anfang September 2004 wurde ich gebeten, das Kabinett über die rechtlichen Möglichkeiten des Verkaufs der Minderheitsbeteiligungen an den drei Fachkrankenhäusern zu unterrichten. Eine entsprechende Prüfung hat dann die rechtliche Unbedenklichkeit einer Veräußerung ergeben. Das zuständige Thüringer Finanzministerium wurde vom Kabinett gebeten, Veräußerungsverhandlungen mit potenziellen Erwerbern aufzunehmen. Als Basis für die Kaufpreisverhandlungen wurden Wertgutachten zur Ermittlung des jeweiligen Unternehmenswerts in Auftrag gegeben. Das Thüringer Sozialministerium wurde gebeten zu prüfen, ob die geltenden Beleihungsverträge zwischen Fachkrankenhäusern und dem Land zur Durchführung des Maßregelvollzugs eine ausreichende Aufsichtsbefugnis sichern, um diese hoheitliche Aufgabe verfassungskonform vornehmen zu können. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Beleihungsverträge legen eine uneingeschränkte Fach- und Rechtsaufsicht durch den Freistaat Thüringen vertraglich fest. Die Beleihungsverträge sind in der Weise ausformuliert, dass der jeweilige Träger umfangreiche Pflichten zur Versorgung der Patienten, Sicherungsstellungspflichten sowie Pflichten zur entsprechenden Personalvorhaltung hat. Das bedeutet zum Beispiel auch ein direktes Weisungsrecht gegenüber dem Träger und ein jederzeitiges Zugangs- und Kontrollrecht zu allen Räumlichkeiten. Die Beleihungsverträge sichern somit die Aufsichtsbefugnisse, um die hoheitliche Aufgabe des Maßregelvollzugs wahrnehmen zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verkauf der Minderheitsanteile des Landes an den Fachkrankenhäusern hat keinen Einfluss auf die Fach- und Rechtsaufsicht durch den Freistaat. Die Entscheidung der Landesregierung zur Vorhaltung einer Sperrminorität an der jeweiligen Gesellschaft zwischen 25,1 und 25,3 Prozent erfolgte im Juni 2001. Diese Entscheidung wurde getroffen, um gerade in der Einführungsphase den gesellschaftsrechtlichen Einfluss zu sichern.
Dieser gesellschaftsrechtliche Einfluss hat mit der Fachaufsicht nichts zu tun, Herr Höhn, überhaupt nichts. Nein. Es ist doch die Debatte, ob die fachaufsichtlichen Befugnisse weiterhin durch den Verkauf sichergestellt sind. Hier sage ich eindeutig, die Fachaufsicht ist weiterhin sichergestellt, der gesellschaftsrechtliche Einfluss ist nicht mehr nötig, weil wir auch keinen Einfluss auf die betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Klinik notwendig haben. Es handelte sich schließlich - und das war ja die Anfrage, warum wir diese Entscheidung getroffen hatten, um die 25,1 Prozent zu erhalten - um ein bundesweit neues Modell, mit dem zum damaligen Zeitpunkt ja auch noch keine Erfahrungen bestanden haben. Aber inzwischen sind die gesetzten Erwartungen und die Ziele auch erreicht worden. Die Betriebsführung der klinischen Bereiche und der integrierten forensischen Abteilungen konnten deutlich an Effizienz gewinnen. Die Träger haben in den letzten vier Jahren bewiesen, dass sie mit der Übernahme der Fachkrankenhäuser die verantwortungsvollen Aufgaben der Versorgung ihrer Patienten, die Übernahme des Personals in den Fachkrankenhäusern und die Durchführung des Maßregelvollzugs zuverlässig erfüllen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Höhn, Sie sind ja Haushälter. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung geprüft, inwieweit im Sinne des § 65 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung der mit der Landesbeteiligung angestrebte Zweck besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreicht werden kann. Darum geht es, Herr Höhn. Sie sind ja Haushälter und sollten diese Regelung auch kennen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Aufrechterhaltung der Beteiligungen an den Fachkrankenhäusern nicht mehr geboten ist. Im Hinblick darauf, dass der Verkauf der Landesanteile auf die Durchführung des Maßregelvollzugs keinen Einfluss hat, konnten die Veräußerungsbemühungen des Freistaats weiter vorangetrieben werden. Aufgrund der Bemühungen des Thüringer Finanzministeriums wurde es im Fall Hildburghausen möglich, noch im Jahr 2005 Verkaufsverhandlungen abzuschließen und am 29. Dezember 2005 einen Kaufvertrag nota
riell zu beurkunden. Inzwischen hat auch das zuständige Thüringer Finanzministerium den Landtag schriftlich über den Verkaufsvorgang informiert. Sie müssten es zumindest in Ihren Fächern heute gehabt haben. Es kann auch morgen sein. Ja immerhin, es ist bei einigen angekommen.
Na ja, Sie wollen doch informiert werden, dieser Informationspflicht ist das Finanzministerium nachgekommen.
Das ist richtig so. Durch den Verkauf der Gesellschaftsanteile wurden die Regelungen in den Verträgen vom 10.12.2001 nicht berührt. Weiterhin hat sich der Käufer verpflichtet, die den Maßregelvollzug betreffenden Regelungen in der Satzung nicht zu ändern.
Der Thüringer Rechnungshof wurde im Vorfeld über den Verkauf gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 3 Thüringer Landeshaushaltsordnung informiert. In der Vorlage des Thüringer Finanzministeriums wurde auch dargelegt, dass eine Einwilligung des Thüringer Landtags gemäß § 65 Abs. 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung nicht erforderlich war. Vor diesem Hintergrund werden nunmehr die Verkaufsverhandlungen bezüglich der Restanteile für die anderen Krankenhäuser im Maßregelvollzug weitergeführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der für die Einrichtung in Hildburghausen nun abgeschlossenen Neuordnung wird eine optimale Betreuung der Patienten sichergestellt und eine hohe Qualität der medizinischen Versorgung bei gleichzeitiger Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Klinik erreicht. Ungeachtet des nun vollständigen Trägerwechsels ist und bleibt der Maßregelvollzug eine hoheitliche Aufgabe. Der mit den Trägern geschlossene öffentlichrechtliche Beleihungsvertrag garantiert dies. Die Privatisierung bei gleichzeitiger Wahrung der staatlichen Zuständigkeit hat sich, so bin ich felsenfest überzeugt, als zukunftsfähiges Modell erwiesen. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache und ich nehme an, Frau Abgeordnete Groß möchte die Aussprache zu Punkt 3 des Antrages beantragen.
Das beantragt also die CDU-Fraktion, die anderen Fraktionen sagen das auch. Nein, also Linkspartei.PDS-Fraktion und die CDU-Fraktion. Jetzt nickt auch die SPD-Fraktion, also der Herr Abgeordneter Höhn für die SPD-Fraktion.
Alle drei Fraktionen möchten auch die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 3 des Antrages und wir führen die Aussprache jetzt gemeinsam zu den anderen Antragspunkten mit. Ich rufe als Ersten in dieser Debatte für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Panse auf.
Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, vielen Dank für den Bericht des Sozialministeriums. Er knüpft an die intensive Diskussion der letzten Wochen und Monate im Sozialausschuss des Thüringer Landtags an. Der Minister hat es gesagt, wir haben eine intensive Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt, zu dieser Frage des Maßregelvollzugs im Prinzip schon seit dem Trägerwechsel und auch schon davor. Im Jahr 2002, genauer im Januar 2002, haben wir im Thüringer Landtag den Trägerwechsel der drei Landesfachkrankenhäuser beschlossen, damals mit diesem hier in Rede stehenden Anteil von 25,1 Prozent, den das Land weiter gehalten hat, und es war auch damals schon umstritten. Wir haben damals hier im Thüringer Landtag, kann ich mich entsinnen, schon eine heftige Debatte geführt. Damals ging es weniger um die 25,1 Prozent, sondern insgesamt um die Frage des Trägerwechsels. Insofern ist aber die Zeit auch nicht stehen geblieben. Wir haben im Sozialausschuss des Thüringer Landtags seit über einem Jahr auf Antrag der CDU-Fraktion eine Diskussion um die Umsetzung der damals getroffenen Vereinbarungen. Wir diskutierten im Sozialausschuss über den Personalschlüssel in den Einrichtungen, insbesondere im Maßregelvollzug. Wir diskutierten aber auch über die zwischenzeitlich getätigten Investitionen, die Kostenentwicklung, die Fallzahlen letztendlich, die derzeit auch in den Einrichtungen betreut werden. Die Mitglieder der CDUFraktion, des Innen- und Sozialarbeitskreises waren erst in dieser Woche wieder in Stadtroda, um sich auch vor Ort zu informieren wie sich die Situation darstellt. Ich muss sagen, es hat sich im Vergleich zu der Situation von vor vier Jahren einiges getan, sowohl was die Bettenkapazität angeht als auch was die räumliche Kapazität angeht als auch das, was die damalige Überbelegung in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs anging. Wir führen nach wie vor im Sozialausschuss eine inhaltliche Diskussion. Da geht
es im Wesentlichen um die Fachkräftequalifikation, auch das ist in den letzten Sitzungen des Sozialausschusses intensiv dargelegt worden. Und wir haben seit geraumer Zeit eine Diskussion auch über den Patientenschutz, letztendlich, was die berechtigten Patienteninteressen in einer solchen Einrichtung angehen, aber auch auf der anderen Seite den Schutz der Bevölkerung, die auch Interessen hat gegenüber den dort untergebrachten Patienten, die, wie der Minister auch gerade dargestellt hat, Straftäter sind, die Straftaten begangen haben. Insofern muss man auch zwischen diesen beiden Punkten immer abwägen.
Ich muss ganz deutlich sagen, es gibt Sachen, die wir als Politik nicht unmittelbar beeinflussen können, das ist die Vergütungsvereinbarung der Krankenhausträger. Das ist sicherlich etwas, was sich zwar durchaus immer wieder in der Diskussion befindet, auch gerade dann, wenn wir über Kostenentwicklung reden, aber das können wir nicht beeinflussen. Wir können allerdings sehr wohl darauf achten, dass die Psychiatriepersonalverordnung eingehalten wird. Das geschieht auch. Dafür ist die Fach- und Rechtsaufsicht des Sozialministeriums letztendlich auch da und achtet darauf. Und wir können natürlich auch darüber diskutieren, inwiefern wir im ThürPsychKG Änderungen wollen, Änderungen wünschen. Seit 1994 ist das in der bestehenden Fassung in Kraft.
Darum geht es aber gar nicht in dem Antrag der SPD-Fraktion. Im Antrag der SPD-Fraktion geht es im Wesentlichen, zumindest in den Punkten 1 und 2, um die Frage der Veräußerung der Landesbeteiligung, des Landesanteils an den Landesfachkrankenhäusern in Höhe von 25,1 bzw. 25,3 Prozent. Da ärgert es mich schon, wenn ich in der Antragsbegründung, aber auch in der Pressemitteilung der Kollegin Taubert dazu lese, dass sie eine Gefährdung der hoheitlichen Aufgabe im Maßregelvollzug sieht und das deswegen kritisiert. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, diese Gefährdung besteht nicht. Diese Gefährdung bestand nicht, als wir 25 Prozent gehalten haben, und die besteht erst recht auch nicht, wenn wir die 25 Prozent verkauft haben. Wir haben uns sehr lange im Sozialausschuss mit den einschlägigen Urteilen dazu befasst. Sie wissen, dass das in Schleswig-Holstein lange kritisiert wurde, diskutiert wurde, durch verschiedene Instanzen gegangen ist, aber zunächst auch am 19. Oktober 2006 letztinstanzlich im OLG-Urteil in Flensburg entschieden wurde. Im OLGUrteil in Flensburg, das dem Ausschuss vorliegt, was wir in der letzten Sozialausschuss-Sitzung auch schon kurz andiskutiert haben, wird nämlich genau zu dieser Frage Stellung bezogen und da zitiere ich aus einer Pressemitteilung zu diesem Urteil, wo geschrieben steht oder gesagt wird - Frau Präsidentin, ich zitiere: „Das Grundgesetz verbietet die Über
tragung hoheitlicher Aufgaben auf Privatpersonen nicht grundsätzlich. Über die Zulässigkeit der funktionalen Privatisierung des Maßregelvollzugs ebenso wie des Strafvollzugs wird in der Fachliteratur kontrovers und unter Hervorhebung der Vielschichtigkeit dieser Problematik diskutiert, so dass nichts für eine offensichtliche Rechtswidrigkeit spricht.“ In Schleswig-Holstein sind 100 Prozent privatisiert. Da geht es also um 100 Prozent, da geht es genau um diese Frage und nicht um die Frage, ob 25 Prozent in Landesverantwortung bleiben müssen. Ich kann nur sagen, das ist das, was momentan als letztinstanzliches Urteil auf dem Tisch liegt. Wer etwas anderes will oder meint, das wäre vielleicht nicht verfassungskonform, der muss dann darauf setzen, dass ggf. das Bundesverfassungsgericht an dieser Stelle entscheidet. Ich persönlich glaube das nicht und kann an dieser Stelle auch nur unsere Auffassung bekräftigen. Wir vertreten die Meinung: Es ist möglich, es ist richtig und es ist verfassungsmäßig an dieser Stelle auch gedeckt.
Ein zweiter Punkt ärgert mich an der Pressemitteilung der Kollegin Taubert schon sehr, wenn Sie erklären, dass das Land sich von diesen 25,1 bzw. 25,3 Prozent ohne erkennbaren positiven Effekt trennt. Der Minister ist eben gerade darauf eingegangen und hat das Ihrem Kollegen Höhn erläutert. Der erkennbare positive Effekt hat etwas mit der Haushaltssituation des Freistaats Thüringen zu tun. Wir haben im Haushalt 2005, das war ja für jeden, der den Haushalt lesen kann, durchaus erkennbar, bei den Veräußerungserlösen 7,7 Mio. € im Haushalt eingestellt. Es gab damals weder von der SPD noch von der PDS einen Antrag, diese 7,7 Mio. € als Verkaufserlös zu streichen. Im Gegenteil, Herr Höhn, ich kann mich erinnern, es gab von Seiten der SPD-Fraktion damals sogar einen Antrag, diese avisierten Verkaufserlöse um 20 Mio. € zu erhöhen. Es ist nicht so ganz klar, wo Sie diese Verkaufserlöse erzielen wollten, aber in jedem Fall gab es damals zu diesem Zeitpunkt, als wir den Haushalt 2005 beraten und aufgestellt haben, auch von Seiten Ihrer Fraktion keine Abstriche daran und nicht die Diskussion, dass wir auf die Einnahmen aus diesem Bereich verzichten, denn dann hätte man an dieser Stelle auch Alternativen aufzeigen müssen. Insofern ist es nicht redlich, wenn man jetzt behauptet, es gebe keine erkennbaren positiven Effekte. Finanzen haben mit dieser Diskussion zu tun, mit der Stellungnahme, die Ihnen heute zugeleitet wurde, wir haben sie nicht nur heute bekommen, wir hatten auch die Zeit, sie zu lesen. In dieser Stellungnahme wurde deutlich, dass dieser Verkaufserlös nicht in Höhe von 7,7 Mio., sondern in Höhe von 8,5 Mio. € letztlich erzielt wurde. Das ist ein Effekt - und ein positiver Effekt für den Haushalt des Freistaats Thüringen, Frau Kollegin Taubert.
Der Freistaat hat, das hatte der Minister gesagt, seit der Trägerübertragung die Minderheitsbeteiligung in Höhe von 25,1 Prozent gehalten als eine Sperrminorität, die allerdings nur im gesellschaftsrechtlichen Sinne eine Bedeutung hatte. Alles andere, was Fach- und Rechtsaufsicht anging, war auch damals schon geklärt. Es war, denke ich, auch nach Auffassung der CDU-Fraktion schon wichtig, dass in dieser Übergangsphase eine staatliche Aufsichtskontrolle auch als Gesellschafter noch bestand. Aber da die Fachaufsicht unabhängig davon bestehen bleibt, auch unberührt davon bleibt, weil das ja in den Regelungen zum Maßregelvollzug auch klar gefasst ist, dass diese nicht verändert werden dürfen, sehen wir als CDU-Fraktion nicht mehr die Notwendigkeit, diese Sperrminorität weiter in Landeseigentum zu behalten.
Im Übrigen zu dem Antrag, der uns heute vorliegt: Es wird schwierig, über diesen Antrag in dieser Form abzustimmen, weil, wie wir gehört haben, der Punkt 1 schon abschließend erledigt ist. Die Anteile am Klinikum in Hildburghausen sind veräußert, insofern gibt es einen rechtsgültigen Verkauf, da ist nichts mehr zu stoppen, da ist auch nichts mehr zu diskutieren. Ich habe eben auch gerade für die CDU-Fraktion dargestellt, warum wir auch beim Punkt 2 dies anders sehen und sehr wohl davon ausgehen, dass sowohl in Stadtroda als auch in Mühlhausen die Verkaufsverhandlungen weitergeführt und zum Abschluss gebracht werden. Und zum Dritten muss ich sagen, der Minister hat eben einen Bericht zum dritten Punkt gehalten; wir haben uns im Sozialausschuss darauf verständigt, dass wir uns in einer vertraulichen Sitzung mit weiteren Fragen, auch mit dem Landesrechnungshof und mit den Trägern, verständigen werden. Ich kann Sie, da Sie offensichtlich so viele Fragen oder Kritikpunkte haben, Frau Kollegin Taubert, nur ermutigen, auch als Gast weiterhin an den Sozialausschuss-Sitzungen teilzunehmen, eben nicht nur partiell, sonst wüssten Sie, dass wir im Laufe des letzten Jahres sehr häufig und sehr intensiv über diese Frage diskutiert haben.
Zusammenfassend, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe für die CDU-Fraktion dargestellt, warum der Antrag für uns in dieser Form überhaupt nicht abstimmungsfähig ist. Ich habe auch dargestellt, warum wir grundsätzlich an dieser Stelle anderer Auffassung sind. Die CDU-Fraktion wird den Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, es ist richtig, der Ausschuss beschäftigt sich tatsächlich, ich glaube, seit über einem Jahr mit den Inhalten der Privatisierung der ehemaligen Landesfachkrankenhäuser und trotzdem sind mehr Fragen entstanden, als für uns heute Klarheit besteht.
Nun kann man, Herr Panse, über den Antrag der SPD orakeln und kann sagen, er erübrigt sich, weil, erstens der Verkauf der Landesanteile am ehemaligen Landesfachkrankenhaus für Psychiatrie in Hildburghausen zu stoppen, geht nicht mehr, es ist schon verkauft. Ich finde es ja genial. Auf die einfache Frage von Frau Taubert, ob der Verkauf schon realisiert wurde, konnte keiner antworten. Im Haushalts- und Finanzausschuss wurde geantwortet: Ja, wir versuchen... Im Sozialausschuss, unter der Rubrik nach jeder Tagesordnung unter „Sonstiges“, während der Haushaltsdebattenzeit habe ich selber gefragt: Was ist denn da dran? Keine klare Auskunft. Dann habe ich - wer es möchte, dem kann ich die Nummern, die Namen und auch das Datum nennen - genau sieben Telefonate während der Haushaltsdebatten um diese Erlöse aus den Landesfachkrankenhäusern getätigt. Die Mitarbeiter, die ich angerufen habe, die eigentlich alle von der Fachkompetenz aussagefähig gewesen wären, denen mache ich keinen Vorwurf, aber die Versuche, sieben Anrufer, wo ich auch vorweg anders nachgefragt habe, dann immer ins Leere zu laufen, das bringt dann eben die Menge an Fragen hervor. Der zweite Teil des Antrags, alle Verhandlungen für den Verkauf der Landesanteile in Stadtroda und Mühlhausen zu beenden - ja, das ist auch PDS-Position. Es ist nicht nur so, dass wir gegen einen Verkauf dieser Landesfachkrankenhäuser waren. Wir hatten selbst Modelle wie Öffentlich-Rechtliche vorgeschlagen, die eben eine Eindeutigkeit der hoheitlichen Aufgaben in der Fach- und Rechtsverantwortung des Ministeriums in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit gebracht hätte. Es hinterfragt keiner, ob beim Ministerium die Rechts- und Fachaufsicht für den Maßregelvollzug bleibt. Wenn die das auch noch abgeben wollten, dann könnten wir auch an dieser Stelle wieder ein Ministerium erübrigen. Da sind wir mal zufrieden, dass sie sich wenigstens zu dieser Aufgabe eindeutig bekennen. Aber es ist eben nicht so, ich nehme Ihnen ab, Herr Panse, dass Sie sagen, Sie gehen davon aus, es ist verfassungsmäßig. In Ordnung, das ist Ihr legitimes Recht, das will ich Ihnen überhaupt nicht nehmen. Aber im Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 19. Oktober 2005 steht eindeutig, dass die Verfassungsmäßigkeit nie Prüfauftrag für das Gericht war. Da muss es doch wohl möglich sein, dass man weiter nachdenkt, ob dieser Weg der Privatisierung von Einrichtungen, in denen hoheitliche Aufgaben eines Staates vollzogen werden, weitergehen soll. Wann machen wir die Bewa
chung der Gefängnisse mal ein bisschen privat, wann machen wir fehlende Polizeikapazitäten mal ein bisschen privat - genau in dieser Diktion wird doch nachgedacht über die Verfassungsmäßigkeit genau dieser Aufgaben. Nachdenken schützt ja manchmal wirklich vor Fehlern. Was das OLG Schleswig Holstein sagt, darauf bezieht sich auch das Finanzministerium richtigerweise. Das möchte ich noch einmal zitieren aus der Unterrichtung durch die Landesregierung zur Veräußerung der Geschäftsanteile des Freistaats Thüringen an der Psychiatrie und Neurologie Hildburghausen GmbH: „Eine gerichtliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Beleihung im Bereich Maßregelvollzug ist durch die Rechtsprechung bislang in der Bundesrepublik nicht erfolgt.“ Wer will dann weißer Marabu spielen und sagen, es ist alles geklärt. Deswegen auch Unterstützung für den zweiten Punkt des Antrags der SPD-Fraktion.
Der dritte Punkt des Antrags ist noch viel wichtiger. Da steht: „… den Landtag über die Inhalte der Beleihungsverträge hinsichtlich der hoheitlichen Aufgabenstellung des Maßregelvollzugs umfassend zu informieren.“ Das ist heute nicht erfolgt. Es ist richtig, dass der Minister die Sensibilität des Problems dargestellt hat, dass der Minister dargestellt hat, dass es sich um Strafgefangene handelt. Herr Minister, an dieser Stelle hinkt eben ein Vergleich mit einer Herzoperation in den Rhön-Kliniken, die privat ist. Ich bin als Herzpatient deswegen nicht automatisch dann ein Straftäter, weil ich mir ein privates Krankenhaus aussuche. Ich möchte, dass wir die Sensibilität des Maßregelvollzugs auch als diese belassen. Es sind Straftäter und es gibt ein ganz anderes öffentliches Interesse, mit denen umzugehen als mit dem öffentlichen Interesse, ob ich zu Rhön zur Herzoperation oder woanders hingehe. Diese Unterschiedlichkeit muss auch der Bevölkerung gestattet sein, weil nämlich vor Straftätern hat man ein anderes Gefühl als vor einer Herzoperation, obwohl beides nicht gerade besonders schön ist.
Der Minister hat über den Inhalt nicht berichtet. Es gibt eben keinen zeitnahen Bericht der Landesregierung zur Veräußerung der Anteile. Wenn am 13. Januar ein Sozialausschuss einmal auf Antrag der CDU-Fraktion sich weiter mit der Psychiatrie beschäftigt und einmal auf Antrag der Linkspartei.PDS, wenn dann aus der Regierung auf die Fragen nicht ge-antwortet werden kann, das will ich gar nicht bewerten. Das hat aber nichts mit zeitnahen Informationen zu tun, wenn wir sogar noch nachfragen. Und es hat auch nichts mit Zeitnähe zu tun, wenn ein Aus