Protocol of the Session on September 10, 2004

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Carius beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Da den Schulträgern im Herbst vorigen Jahres lediglich der Gesamtumfang des Investitionsprogramms "Zukunft, Bildung und Betreuung" (IZBB) und der auf Thüringen entfallende jährliche Betrag bekannt war, wurde bereits im Vorfeld der Antragstellung versucht, eine sachgerechte Verteilung der Mittel zu gewährleisten. Hierbei wurde der bei der Investitionspauschale angewandte Schlüssel aus Schülerzahl und Fläche herangezogen. Das daraufhin ergangene Informationsschreiben vom 15. Oktober 2003 stellt lediglich eine auf diesem Schlüssel basierende Orientierungshilfe für die Schulträger dar. Das Ziel war es, den Schulträgern einen Richtwert der maximal zu erwartenden Zuwendung an die Hand zu geben, damit diese nicht von einem zu hohen Förderrahmen ausgehen und daraufhin Planungsleistungen für Maßnahmen auslösen, die später nicht vollständig berücksichtigt werden können. Ein Anspruch auf die Gewährung der im Schreiben vom 15. Oktober 2003 mitgeteilten Zuwendungsmittel ist jedoch nicht entstanden. Dies kann wie bei jeder Projektförderung erst nach Antragstellung durch den Zuwendungsbescheid erfolgen.

Zu Frage 2: Da die Nachfrage nach Angeboten ganztägiger schulischer Betreuung in den Städten deutlich höher ist, als bislang vom Thüringer Kultusministerium angenommen wurde, erfolgte eine Überprüfung der Mittelverteilung. Dabei wurde die stärkere Teilhabe der städtischen Schulträger an den für kommunale Schulträger in Thüringen insgesamt bereitstehenden Mitteln des IZBB notwendig, um den aus der Ganztagsbeschulung entstehenden Belastungen auch bei der Mittelzuweisung gerecht werden zu können. Hierdurch verringerte sich der auf die Landkreise entfallende Fördermittelbetrag um insgesamt 5,5 Mio.  &  0 kreise umgelegt wurde. Die erfolgte Verteilung der in ihrer

Gesamtsumme gleich bleibenden Mittel für kommunale Schulträger stellt somit keine Kürzung dar, sondern war aufgrund der Sachlage notwendig. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine erneute Änderung des Verteilungsschlüssels nicht zu erwarten.

Zu Frage 3: Es besteht grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen. Der Zuwendungsgeber entscheidet vielmehr auf Antrag im Wege der Ermessensausübung durch den Erlass eines Zuwendungsbescheides. Bisher wurden dem Landkreis Sömmerda Finanzhilfen in Höhe von 2.414.134,00   #"455  4dungsbescheide bewilligt. Die Wirksamkeit dieser Bescheide wird durch das Schreiben vom 17. August 2004 nicht berührt. Die Neufestsetzung der Verteilung der Mittel aus dem IZBB stellt demnach keinen Ausfall zugesagter Fördermittel dar.

Zu Frage 4: Zum jetzigen Zeitpunkt besteht aus der Sicht des Thüringer Kultusministeriums keine Notwendigkeit für weitere Informationsschreiben über die Mittelverteilung.

Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Carius und dann Frau Abgeordnete Reimann.

Sehr verehrter Herr Minister, ich möchte nachfragen, ob die Landesregierung diese notwendige Anpassung der Mittel für den Landkreis oder für einige Landkreise auch mit beiden Spitzenverbänden abgesprochen hat.

Die entsprechende Veränderung ist beiden Spitzenverbänden bekannt.

Ist es richtig, dass Sie davon ausgehen, dass durch die Kommunalisierung der Horte nun auch die letzten Grundschulen auf dem Dorf sowieso geschlossen werden müssen und demzufolge berechtigt dann das Geld in die großen Städte fließen soll?

Das ist keineswegs so, die weit übergroße Menge des Geldes fließt in die Landkreise und damit kommt sie Schulen zugute, die sich auf dem flachen Land und in Dörfern befinden.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/61 der Abgeordneten Naumann, PDSFraktion.

Sanierungsstopp im Teersee Rositz

Einer Pressemeldung der "Osterländer Volkszeitung" vom 27. August 2004 zufolge ist auf Anweisung des Staatlichen Umweltamtes Gera ein vorläufiger Stopp der Sanierung des Teersees Rositz angeordnet worden. Als Grund für die Unterbrechung wurde eine bis Ende November andauernde notwendige Untersuchung angegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche weiteren Gründe haben nach Kenntnis der Landesregierung zur Unterbrechung der Sanierung geführt?

2. Welche Zielstellungen werden mit der genannten Untersuchung verfolgt?

3. Wann und mit welcher Methode werden voraussichtlich die Sanierungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden können?

4. Bleibt es unter Berücksichtigung der veränderten Sanierungsbedingungen bei dem Ziel, die Arbeiten im Jahr 2005 abschließen zu können?

Es antwortet Minister Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Naumann, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Naumann beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die angeordneten Untersuchungen sind der Grund für die Unterbrechung der Sanierung. Weitere Gründe gibt es nicht.

Zu Frage 2: Die Untersuchungen im Teersee haben das Ziel, weitere physikalische Parameter des Teerseeinhalts zu erkunden. Diese dient der Optimierung der abschließenden Sanierungsarbeiten. Dazu dienen auch die Untersuchungen außerhalb des Teersees. Dabei geht es um die planungsseitige Voraus

setzung für eine technische Lösung für ein wasserabweisendes System, damit dauerhaft gesichert wird, dass Wasser nicht kontaminiert wird.

Zu Frage 3: Die Frage, wann und mit welcher optimierten Methode die Sanierungsmaßnahmen wieder aufgenommen und abgeschlossen werden, entscheidet sich, sobald das Ergebnis im November vorliegt. Die Landesregierung geht vom Ende dieses Jahres aus.

Zu Frage 4: Die bisherige Sanierungsvariante befindet sich auch deshalb in der Optimierung, da sich rechtliche, fachliche und technische Rahmenbedingungen seit Anfang der 90er-Jahre geändert haben. Zielstellung bleibt es weiterhin, die Sanierung frühstmöglich abzuschließen. Die Zielvorgabe, die flüssig-pastöse Phase bis 2005 zu entfernen, ergibt sich aus dem Sanierungsplan der Landesentwicklungsgesellschaft, der von der zuständigen Behörde genehmigt wurde. Solange die oben angesprochenen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen und nicht ausgewertet sind, gibt es für die Behörde keinen Anlass, von sich aus diese Zielstellung zu ändern. Unabhängig von der Sanierungsvariante ist die Sanierung endgültig erst mit der Verfüllung und Rekultivierung des Teersees abgeschlossen. Ich beabsichtige, den zuständigen Umweltausschuss über geänderte Zeitabläufe rechtzeitig zu informieren, spätestens aber, wenn uns die Auswertungen der Untersuchung vorliegen.

Danke. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Kummer. Bitte schön.

Herr Minister, nach meinen Informationen ist mit Einführung des neuen Sanierungsverfahrens der Füllstand des Teersees ziemlich schnell abgesunken. In letzter Zeit hat es dabei wohl aber kaum noch Veränderungen gegeben. Es wäre also zu befürchten, dass eventuell Wasser eintritt in den Teersee. Oder haben Sie eine andere Erklärung dafür, gibt es dort schon Erkenntnisse, warum jetzt der Füllstand sich kaum noch verringert?

Herr Kummer, Sie haben das sehr richtig gesagt. Im Moment sind wir an einem Punkt angelangt, wo es ganz einfach notwendig erscheint, das noch einmal nachzuprüfen, was das nun eigentlich ist, warum diese Absenkung jetzt nicht weiter voranschreitet. Ich denke, dass uns die Untersuchungen jetzt weiterhelfen werden. Auch dazu dient ja das gesamte

Monitoring, was wir auch außerhalb durchführen. Es hängt doch mit der Drainwand zusammen und allen Dingen, die gemacht werden müssen. Ich denke mal, es ist ganz einfach notwendig, dass wir uns vernünftig anschauen, welche Ursachen es sind, dass das hier nicht weiter voranschreitet.

Danke schön. Weitere Anfragen liegen nicht vor. Wir kämen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/62, Abgeordneter Kummer, PDS-Fraktion.

Radonverdachtsflächen in Thüringen

Ein Beitrag in der "Thüringer Allgemeinen" vom 17. August 2004 sowie eine PressemitteiIung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom gleichen Tag geben Aufschluss darüber, dass neben den Wismut-Bergbaugebieten in Ostthüringen auch in weiteren Landesteilen, insbesondere im Thüringer Wald, eine erhöhte Radonkonzentration festgestellt wurde. Eine Richtlinie zur Bewertung und Sanierung radonbelasteter Gebäude und Empfehlungen zum geschützten Bauen sei in Vorbereitung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es gesicherte Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen dem Grad der Radonbelastung und der Häufigkeit von Erkrankungen bzw. der Höhe von Krankheitsrisiken?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, in den betroffenen Gebieten durch bautechnische Maßnahmen Strahlenbelastungen von Gebäuden fern zu halten bzw. zu minimieren?

3. Welche kurzfristigen Maßnahmen wären aus Sicht der Landesregierung einzuleiten, um Hausbewohnern in betroffenen Gebieten Empfehlungen für entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu geben, solange keine verbindliche Richtlinie zur Anwendung kommt?

4. Wann kann voraussichtlich mit einer Radonbaurichtlinie gerechnet werden?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Lan

desregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Es gibt derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen dem Grad der Radonbelastung im Niedrigdosisbereich und der Häufigkeit von Erkrankungen bzw. Höhe von Krankheitsrisiken - ich betone noch mal: im Niedrigdosisbereich. Die Einschätzungen des Risikos durch ionisierende Strahlung, die vorliegen, erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen an Menschen, die Radonkonzentrationen im hohen und mittleren Dosisbereich ausgesetzt waren. Das sind unter anderem Bergleute. Die Deutsche Strahlenschutzkommission hat dessen ungeachtet eine Auswertung der vorliegenden internationalen und nationalen epidemiologischen Studien über das Radonrisiko vorgenommen und auf dieser Basis das Radonrisiko bewertet. Sie ist dabei zu der Einschätzung gekommen, dass es auch einen Zusammenhang zwischen Radonexposition und dem Risiko einer Lungenkrebserkrankung gibt. Die Größe des Risikos ist allerdings abhängig von der Höhe der Konzentrationen und der Einwirkungsdauer. Das heißt, wir haben in der Regel im Niedrigdosisbereich Radonkonzentrationen. Deshalb ist dort das Risiko leider nicht wissenschaftlich abgesichert. Bisher ist für Gebiete in Thüringen kein deutlich erhöhtes Lungenkrebserkrankungsrisiko nachgewiesen worden.

Zu Frage 2: Mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch die Radonbelastung in Aufenthaltsräumen können nur bei Neubauten durch entsprechende Planung, die heute durch den Stand der Bautechnik in der Regel gegeben ist, zuverlässig vermieden werden. Bei Altbauten sind bautechnische Maßnahmen globaler Art problematisch, da die Radonbelastung in Aufenthaltsräumen selbst bei nebeneinander gelegenen Gebäuden sehr unterschiedlich sein kann. Insofern sind Messungen der Radonkonzentration in den Gebäuden, die durch den Bauherren oder Eigentümer veranlasst werden müssen, die Voraussetzung für angemessene Schutzmaßnahmen. Dabei sind allerdings kurzfristige Messungen der Radonkonzentration aufgrund der vorliegenden Erfahrungen für diese Zwecke ungeeignet, weil sich die Konzentrationen naturgemäß auch ändern. Die Kosten für zielführende bauliche Lösungen können erheblich sein. Über geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Radon in Gebäuden bzw. zur Verhinderung des Radonzutritts zu Gebäuden können sich Hauseigentümer unter anderem im Radonhandbuch Deutschland des Bundesamts für Strahlenschutz informieren.

Zu Frage 3: Als kurzfristige, ohne bauliche Aufwendung in Verdachtsgebieten realisierbare Maßnahme kommt nur eine geeignete Be- und Entlüftung potenziell gefährdeter Aufenthaltsräume in Frage.

Zu Frage 4: Die durch Gremien der Bauministerkonferenz unter Einbeziehung des Gesundheitsund Umweltschutzbereichs erarbeitete Richtlinie für die Bewertung und Sanierung radonbelasteter Gebäude und Empfehlungen zum radongeschützten Bauen (Radonrichtlinie) liegt seit etwa Mitte vergangenen Jahres als Entwurf vor. Die Gesundheitsministerkonferenz hat seit Mitte Juli 2004 davon Kenntnis genommen. Da die Umweltministerkonferenz der Richtlinie noch nicht zugestimmt hat und noch beabsichtigt, Stellungnahmen einzuholen, ist zurzeit keine Aussage darüber möglich, wann die Richtlinie in Kraft gesetzt wird.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kämen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/67 des Abgeordneten Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.

Klageflut an Thüringer Sozialgerichten

Im Mai dieses Jahres warnte der Vorsitzende des Verbands der Sozialrichter, Jürgen Fuchs, vor einem sprunghaften Anstieg der Zahl von Verfahren vor Thüringer Sozialgerichten im Zusammenhang mit der Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Rentenreform. Für das Jahr 2004 drohten über 3.000 mehr Klagen als im Jahr 1999. Laut Agenturmeldungen fordert der Verband die Neueinstellung von mindestens 21 Richtern in der ersten und zweiten Instanz, ansonsten drohe ein Kollaps der Sozialgerichtsbarkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie entwickelte sich die Zahl der Klagen an Thüringer Sozialgerichten im Jahr 2004 verglichen mit den Vorjahren?

2. Wie lange ist derzeit die durchschnittliche Verfahrensdauer?