Protocol of the Session on September 10, 2004

Es wird Begründung durch den Einreicher erfolgen, und zwar mit der Abgeordneten Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe das Vergnügen, Ihnen heute einen weiteren Antrag der SPD-Landtagsfraktion zu präsentieren. Unser Anliegen ist es, den Kommunen und den regionalen Familienbündnissen zukünftig ein hö

heres Gewicht bei der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses einzuräumen. Nun liegt uns seit vorgestern ein Schreiben von Minister Zeh an meine Kollegin Birgit Pelke vor, dem zu entnehmen ist, dass die Landesregierung eine Gesetzesänderung des Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetzes beabsichtigt. Das ist erfreulich und ich kann nur hoffen, dass unsere Anregungen aufgenommen werden, deshalb ziehen wir die Ziffer 1 unseres Antrags zurück, da der bisherige Ausschuss ja offensichtlich bis zur Gesetzesänderung im Amt bleibt.

Ziffer 2 des Antrags hingegen sollte unseres Erachtens eine wesentliche Grundlage der beabsichtigten Änderung sein. Ich frage mich natürlich nach der Regierungserklärung allerdings, was denn der künftige Landesjugendhilfeausschuss nach der Auflösung des Landesjugendamtes überhaupt für eine Rolle haben soll. Es wäre angebracht, dazu etwas von der Landesregierung zu hören.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich gerade wegen all dieser Ungewissheiten unsere Beweggründe aufzeigen. Wie Sie wissen, sollen die öffentlichen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend den Grundsätzen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Anwälte für junge Menschen und ihre Familien sein. Sie sollten sich einsetzen für eine kinder- und familienfreundliche Umwelt und Benachteiligung vermeiden und abbauen. Die Kinderund Jugendhilfe ist nicht nur für Jugendklubs, Kindergärten und Kinderkrippen zuständig, ihr Auftrag besteht im Wesentlichen darin, sich in alle Politikbereiche einzumischen, die für Kinder und ihre Eltern von Bedeutung sind. So hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt Thüringens mittlerweile ein eigenes, sehr spezifisches Jugendhilfeprofil erarbeitet. Den Jugendämtern dort und ihren Jugendhilfeausschüssen kommt die entscheidende Verantwortung für Art und Umfang der Leistung und die jeweilige Arbeit vor Ort zu. Dennoch muss das Land neben eigenen Aufgaben auch gegenüber den örtlichen Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe eine wesentliche Rolle behalten. Das Land soll ausgleichen, es soll anregen und es soll fördern. Es soll - mit anderen Worten - der Innovationsmotor der Kinder- und Jugendhilfe sein. Der Landesjugendhilfeausschuss ist hierbei ein unverzichtbares und auch ein entscheidendes Gremium. In ihm soll weit über übliche parlamentarische Gepflogenheiten hinaus die fachliche Auseinandersetzung über all die Dinge stattfinden, die für Kinder und Jugendliche und ihre Familien in Thüringen von Belang sind. Deshalb darf er auch zukünftig nicht zu einem politischen Feigenblatt verkommen. Das aber setzt voraus, dass die Entwicklung und Probleme aus den 23 Landkreisen und kreisfreien Städten ungefiltert und mit starker Stimme im Landesjugendhilfeausschuss artikuliert werden

(Beifall bei der SPD)

Weil uns die Familienförderung innerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes doch offenbar parteiübergreifend wichtig ist, gilt es, auch ihr einen höheren Stellenwert beizumessen. Kinderfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit sind nicht voneinander zu trennen. Beide dokumentierten sich in erster Linie in mehr oder weniger kinder- und familienfreundlichen Kommunen, also in unseren Städten und Gemeinden. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, sollten wir sowohl die langjährige Forderung der kommunalen Spitzenverbände als auch den parteiübergreifenden Ruf nach mehr Familienfreundlichkeit ernst nehmen. Ich wiederhole noch mal, wir sollten den Kommunen und den regionalen Familienbündnissen zukünftig ein höheres Gewicht bei der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses einräumen. In Anbetracht der Eilbedürftigkeit und der Eindeutigkeit bedarf es dazu unseres Erachtens keiner weiteren Beratung dieses Antrags in den Ausschüssen. Ich darf deshalb um die Zustimmung zu unserem Antrag bitten und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen damit zur Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Bärwolff, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag enthält für die PDS zwei wesentliche Aspekte, die für den Sachverhalt des Antrags von Bedeutung sind. Die Intention des SPD-Antrags ist nach unserer Lesart, für mehr Beteiligung vor allem von fachlichen Ebenen zu sorgen, und zwar derer, die tagtäglich mit der Jugendhilfe in irgendeiner Art und Weise zu tun haben. Aus Sicht der Partei des Demokratischen Sozialismus ist dieser zu begrüßen, denn dadurch kann besser und umfassend auf fachlicher Ebene diskutiert werden. Denn der Landesjugendhilfeausschuss lebt nur durch die breite und ausgewogene Meinung und durch Vielfalt. Wenn wir nun eine andere Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses erreichen wollen, ist auch zu bedenken, dass viele Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses nicht nur für die sie nominierenden Organisationen dort drin sind, sondern teilweise auch in anderen Organisationen, Lobbyverbänden und Institutionen tätig sind, die allesamt auch mit der Jugendhilfe zu tun haben. Und diese Vernetzungen funktionieren und sind wichtig

und sollten auch erhalten bleiben.

(Beifall bei der PDS)

Wenn die Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses nun geändert werden soll, so dass die Mitsprache der kommunalen Ebene gestärkt werden soll, dann nur mit Fokus auf Qualität und Vielfalt.

(Beifall bei der PDS)

Der zweite Aspekt, den ich zu bedenken geben möchte, ist der, dass ich auf bisherige fachliche Fähigkeiten des Jugendhilfeausschusses hinweisen möchte. Der Ausschuss hat derzeit schon 25 stimmberechtigte Mitglieder und weitere mit beratender Stimme aus dem Bereich der Jugendhilfe. Die Größe lässt eine fachliche Diskussion und ein konstruktives Arbeiten zu, zumal alle stellvertretenden Mitglieder auch noch die Möglichkeit haben, in den Unterausschüssen mitzuarbeiten. Würde die Anzahl der Mitglieder nun aufgestockt, dann muss überlegt werden, ob die Arbeitsebenen und die Effektivität noch garantiert werden können. Die Frage der Erweiterung der Ergänzung und der Arbeitsfähigkeit muss meines Erachtens gemeinsam mit diesem Ausschuss diskutiert werden und eine Überarbeitung des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes in Thüringen in dieser Frage wurde vom Sozialminister in einem Schreiben angekündigt. Es bleibt abzuwarten, ob die Zahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aufgestockt, reduziert oder fachlich neu zusammengesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang verstehe ich auch die Streichung des Punkts 1 des SPD-Antrags nicht so richtig, weil in dem Schreiben von Herrn Zeh nichts Konkretes darüber gesagt wurde. Es steht nur drin, dass sie neu strukturiert wird, aber wie, das wird in keiner Art und Weise geklärt. Man sollte halt mit dem Jugendhilfeausschuss diskutieren und auf jeden Fall darauf achten.

(Unruhe bei der CDU)

Die PDS wird diesem Antrag zustimmen und, wie gesagt, die Streichung des Punktes 1 können wir nicht verstehen. Ich beantrage, dass der Punkt 1 doch mit abgestimmt wird.

(Beifall bei der PDS)

Es folgt der Abgeordnete Panse, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ja vorhin gehört, man soll mit unseren neuen Kollegen höflich und freundlich umgehen.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Mit allen.)

Mit den Neuen besonders. Deswegen trifft es ja vielleicht auch Sie, Herr Matschie.

(Heiterkeit bei der SPD)

Deswegen will ich einfach ganz herzlich mit einer freundlichen Einladung beginnen. Kommen Sie doch erst mal in den neuen Jugendhilfeausschuss. Kommen Sie beide in den neuen Jugendhilfeausschuss. Lassen Sie sich von Ihrer Fraktion hin entsenden und überzeugen sich dann dort ein Stückchen, wie die Arbeit im Jugendhilfeausschuss läuft. Denn ich glaube, das ist so ein Stückchen Defizit, was aus Ihrem Antrag herausspricht.

Sie verkünden mit Ihrem Antrag, dass Sie die Arbeit im Landesjugendhilfeausschuss verbessern wollen. Das ist ausgesprochen löblich, ist aber offensichtlich wohl nicht ganz so einfach. Dazu müssten Sie ja erst einmal sehr genau benennen, wo Sie momentan die Defizite im Jugendhilfeausschuss sehen. Das tun Sie ja offensichtlich nicht oder haben es bis jetzt noch nicht getan. Vielleicht kommt es noch.

Die Arbeit im Landesjugendhilfeausschuss wird nämlich nach meiner Auffassung, das dürfte vielleicht auch unstrittig sein, im Wesentlichen von zwei Faktoren geprägt. Das eine ist die Zusammensetzung. Das bedeutet, dass im Landesjugendhilfeausschuss sich sachkompetente Mitglieder wieder finden. Das Zweite, und das ist dann die tatsächlich aktive Teilnahme an den Beratungen des Landesjugendhilfeausschusses. Im Kern Ihrer SPD-Forderungen steht nun oder stand nun bis zu dem Zeitpunkt, dass Sie den ersten Punkt nun herausnehmen möchten, dass die auf Vorschlag des Ministeriums zu berufenden sechs Mitglieder in ihrer Zusammensetzung verändert werden sollen. Dieses Vorschlagsrecht bezieht sich im Wesentlichen auf § 8 Abs. 4 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes. Und dort steht auch ganz klar drin, wie sich diese sechs Personen zusammensetzen sollen, und deswegen lese ich Ihnen diesen Auszug ganz gern auch mal vor. Hier steht nämlich, ich zitiere: "In Ergänzung der gewählten und der aufgrund des Vorschlags berufenen Mitglieder nach den Absätzen 2 und 3 beruft der für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Minister weitere sechs in der Jugendhilfe erfahrene Personen, die jedoch nicht in einem Dienst- oder Angestelltenverhältnis zur Landesverwaltung im Geschäftsbereich des für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium stehen dürfen." Die Vertreter der örtlichen Jugendhilfe, die Vertreter der Familienförderung sind dort vertreten. Sie sind im Jugendhilfeausschuss vertreten unter diesen sechs, die vom Ministerium berufen wurden. Sie meinen allerdings trotzdem, dass das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe

Ausführungsgesetz zum einen jetzt geändert werden sollte. Dann müssen Sie das benennen, wie Sie diese Zusammensetzung verändern wollen, wen Sie sich stattdessen wünschen, außer pauschal zu sagen, wir wollen da andere, wir wollen da neue Leute haben oder wir wollen andere Aufgabengebiete in diesem Bereich haben. Das unterstellt doch, dass Sie mit der derzeitigen Arbeit unzufrieden sind. Und das unterstellt, dass derzeitig diese Arbeit, insbesondere, was diese sechs Personen angeht, nicht läuft.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Dazu kommen wir noch. Denn in der Antragsbegründung, die Sie dann schreiben, wird auch relativ schnell deutlich, dass Sie die kommunale Beteiligung in Abrede stellen. Das stimmt aber nicht. Das ist nicht zutreffend. Der Jugendhilfeausschuss setzt sich ganz anders zusammen. Ich werde Ihnen das gerne im Detail erläutern.

Sehr geehrte Damen und Herren, die Jugendhilfeausschüsse, das bedeutet sowohl Landesjugendhilfeausschuss als auch die örtlichen Jugendhilfeausschüsse, die haben eine besondere Stellung. Wir sind froh, dass sie flächendeckend existieren, dass sie flächendeckend gut arbeiten, und wir, die CDU-Fraktion, danken insbesondere den ehrenamtlich Aktiven in diesen Jugendhilfeausschüssen. Diesen Dank, da bin ich ein bisschen skeptisch, den scheinen Sie wohl, zumindest was die Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses angeht, etwas anders zu sehen. Das steht nicht so direkt in dem Antrag drin, Herr Matschie.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Reden wir über das was drin steht!)

Sehen Sie, Herr Matschie, das ist nämlich der Punkt, das steht nicht so direkt in dem Antrag drin und das zitiere ich Ihnen lieber einmal aus der Pressemitteilung Ihrer Kollegin Ehrlich-Strathausen. In ihrer Pressemitteilung stand am 12. Juli, und das ist noch nicht so lange her und das war die Forderung von Frau Ehrlich-Strathausen: Das Parteibuch darf bei der Besetzung des Landesjugendhilfeausschusses nicht maßgeblich sein. Die Landesregierung solle kommunale Fachkompetenz und praxiserfahrene Familienexperten aus den Regionen, unabhängig von Parteiund Verbandsinteressen, einbeziehen. Nicht Parteiinteressen sollen in erster Linie den Landesjugendhilfeausschuss bestimmen und die Ausschussarbeit soll von der Lebenswirklichkeit statt von politischen Machtspielchen bestimmt werden.

(Beifall bei der SPD)

Das ist ausgesprochen dreist. Das ist ein dreistes Stück, wenn Sie so etwas behaupten, aber die Arbeit

im Landesjugendhilfeausschuss in den letzten fünf Jahren offensichtlich nicht kennen. Das finde ich vermessen. Und an dieser Stelle wundert es mich sehr - die Frau Ehrlich-Strathausen kann nichts dafür, die war noch nicht im Landesjugendhilfeausschuss -, dass Sie das verkündet oder im Auftrag der Fraktion verkünden darf, ist das eine; dass aber offensichtlich die Mitglieder der SPD-Fraktion, die bis jetzt im Landesjugendhilfeausschuss waren, und da gab es ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied, augenscheinlich ihre neue Kollegin nicht darüber informiert haben, was im Landesjugendhilfeausschuss in den letzten paar Jahren gelaufen ist, das finde ich ausgesprochen ärgerlich, denn ansonsten könnten Sie nicht behaupten, dass dort politische Machtspielchen ablaufen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Was ist daran falsch, sich für Sacharbeit ein- zusetzen?)

Dass Parteibuchinteressen dort vertreten werden, genau das haben Sie aber unterstellt in der Pressemitteilung und das unterstellen Sie indirekt mit Ihrem Antrag.

(Unruhe bei der SPD)

Wissen Sie, ich bin seit nunmehr fünf Jahren im Landesjugendhilfeausschuss. Ich bin seit mehreren Jahren Jugendhilfeausschussvorsitzender in der Stadt Erfurt. Nirgendwo in diesem Jugendhilfeausschuss geht es um Parteibuchinteressen, Herr Matschie. Und das ist vielleicht etwas, wo Sie ein ganz klein wenig von der Lebenswirklichkeit weg sind. Schauen Sie sich die Jugendhilfeausschüsse einmal an. Gehen Sie in die Jugendhilfeausschüsse und schauen Sie sich an, was dort gearbeitet wird.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Die SPD ist da vertreten. Wir kennen die Arbeit.)

Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, indirekt dem Landesjugendhilfeausschuss unterstellen, dass er örtliche Prozesse, kommunale Prozesse nicht kennen würde, dann sollten Sie konsequenterweise auch gleich die Frage nach dem Sinn eines neuen Jugendhilfeausschusses stellen. Denn auch in unserem Landesjugendhilfeausschuss sind über die Hälfte der Mitglieder, die wir momentan haben, gleichzeitig Mitglieder in örtlichen Jugendhilfeausschüssen. Sie wissen sehr wohl, was vor Ort los ist. Sie wissen sehr wohl, wie die kommunale Verbindung in dem Landesjugendhilfeausschuss ist.

(Unruhe bei der SPD)

Wir haben im Landesjugendhilfeausschuss, weil es so um die Fachlichkeit geht, neben den sieben Politikvertretern - man kann ja darüber streiten, wie ernst die ihre Arbeit und Aufgabe dort im Landesjugendhilfeausschuss nehmen - insgesamt sechs Vertreter des Landesjugendrings, u.a. ist der DGB dabei, die evangelische Jugend. Wir haben des Weiteren sechs Vertreter von der Liga, da sind u.a. AWO, Caritas und Diakonie dabei. Sie sehen sehr wohl, dass auch eine ganze Menge an Fachlichkeit aus den Verbänden kommt, dass auch der Basisbezug da ist, dass auch klar ist, wenn wir über Familienpolitik reden, dass da kompetente Leute sitzen, die dazu Auskunft geben können. Und wir haben darüber hinaus, das hatte ich vorhin schon einmal angedeutet, die sechs - und darauf bezogen Sie Ihren Antrag -, die auf Vorschlag des Sozialministeriums entsandt werden. Da Sie offensichtlich mit diesen sechs - wie auch immer, weiß ich nicht - ein Problem haben, möchte ich Ihnen gern mal sagen, wer diese sechs Leute sind, die auf Vorschlag des Sozialministeriums bis jetzt im Landesjugendhilfeausschuss sitzen. Da können Sie einen kleinen Moment darüber nachdenken, ob die vielleicht die entsprechende Fachlichkeit haben, ob die vielleicht auch die kommunalpolitische Kompetenz haben. Diese sechs sind nämlich zum einen Dr. Detlef Klass vom Thüringischen Landkreistag, das ist Käthe Brunner als Jugendamtsleiterin aus Jena Herr Matschie, die müssten Sie vielleicht wenigstens kennen -, das ist Dr. Kurt Herzberg vom Familienbund und Arbeitskreis Thüringer Familien, das ist Prof. Hans-Dieter Will von der Fachhochschule in Erfurt aus dem Bereich Sozialwesen, das ist Pater Otto von der Villa Lampe und das ist Thomas Pape vom Jugendsozialwerk Nordhausen. Jetzt frage ich Sie mal ganz deutlich, jetzt werden Sie doch mal konkret, jetzt sagen Sie, wem von diesen sechs Sie fehlende Kompetenz oder Parteibuchinteressen vorwerfen. Wem von diesen sechs werfen Sie das vor? Dann können wir darüber reden, wie die Zusammensetzung künftig im Ministerium vorgenommen werden könnte.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich sage es noch mal: Die Mitglieder im Landesjugendhilfeausschuss sind fachkompetent und sind engagiert. Insofern waren auch in den Diskussionen der vergangenen Jahre nicht nur Kenntnisse über die örtliche Situation vorhanden, sondern auch insbesondere über die Auswirkungen bestimmter Regelungen auf die örtliche Ebene. Wir haben uns im Landesjugendhilfeausschuss natürlich mit den Fragen der Kindertagesstätten genauso auseinander gesetzt, mit den Fragen der Hilfe zur Erziehung, die auf örtlicher Ebene eine Rolle spielen; wir haben uns mit der Jugendpauschale auseinander gesetzt. Wir wissen natürlich um die Sorgen und Nöte der Kinder- und Jugendschutzdienste und wir haben einen sehr umfänglichen Landesjugendförderplan erarbeitet. Dies alles sind Aufgaben,

wo ich sehe, dass der Landesjugendhilfeausschuss eine engagierte und gute Arbeit in dieser Zeit geleistet hat. Das, was jetzt so unter dem Strich rauskommt, diese Kritik, die lasse ich einfach so nicht unwidersprochen im Raum stehen. Ja, es ist richtig, es gab auch im Landesjugendhilfeausschuss Interessenpolitik, aber das ist nicht zu verhindern. Das ist nämlich immer so, wenn jemand irgendwelche Gremien wie auch immer vertritt, dass der ein gewisses Interesse, eine gewisse Meinung auch in diesem Gremium mit in eine Beratung einbringt. Das wäre aber bei jeder anderen Zusammensetzung im Landesjugendhilfeausschuss auch so, das können Sie nicht vermeiden.

Im Übrigen, auch das ist noch ein Punkt, den ich gern hinterfragen würde, Sie schreiben in Ihrem Antrag, Sie wollen mehr Vertreter der örtlichen Jugendhilfe. Sie gehen weniger darauf ein, ob Sie damit vielleicht die freien Träger oder die öffentlichen Träger meinen. Es ist eigentlich egal, sie sind beide momentan dabei. Insofern verstehe ich nicht, worauf Sie letztendlich an diesem Punkt mit Ihrem Antrag hinauswollen.

Ein Letztes noch vielleicht, weil Sie insgesamt das Thema "Familienpolitik" angesprochen haben und die stärkere Förderung der Familie. Das wollen wir alle; das ist richtig. Im Landesjugendhilfeausschuss gab es dafür einen Unterausschuss, der sich sehr explizit mit dieser Frage beschäftigt hat, und insbesondere Dr. Herzberg bürgt sehr wohl für Qualität, was diese Fragen angeht.

Der Landesjugendhilfeausschuss hatte das Thema "Familie" als ein Schwerpunktthema besetzt und die Einbindung örtlicher Bündnisse, wie Sie es jetzt anregen, halte ich durchaus in Zukunft für sinnvoll. Die hatten wir in der Vergangenheit in dem Maße noch nicht. Aber wir müssen dann natürlich die Frage stellen, wie diese örtlichen Bündnisse legitimiert sind und ob sie nicht ggf. dann auch zumindest über das Landesbündnis für Familie legitimiert sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Vertreter der Region X so genau wissen, was in der Region Y jeweils eine familienpolitische Rolle vor Ort spielt. Insofern kann man sicherlich darüber reden, wenn wir über die Gesetzesänderung dann beraten werden.

Wir wollen, das wollte ich damit noch mal deutlich machen, durchaus eine stärkere Beteiligung des Landesjugendhilfeausschusses an der Familienpolitik des Landes. Dem steht nichts entgegen. Ich halte das für sinnvoll; ich halte aber auch den Jugendhilfeausschuss in seiner jetzigen Zusammensetzung dafür ausgesprochen kompetent.

Sie hatten es eben gerade gesagt, Frau EhrlichStrathausen, Herr Minister Zeh hat die Mitglieder des