Ich vermute, dass in der zukünftigen Gesetzgebungspraxis, also wie man so schön sagt im realen Leben, erhebliche Mängel an das Tageslicht kommen werden. Spätestens hier ist die Zeit gereift, abermals Änderungsanträge, die meine Fraktion gemeinsam mit den Interessenvertretern der Verbände für Menschen mit Behinderung erarbeiten wird, in diesen
Landtag einzubringen. Diese Anträge werden dann auch immer wieder dem Grundsatz entsprechend ohne Nachteilsausgleich, keine Gleichstellung und keine Selbstbestimmung untermauert. Und wenn ich noch einmal beim Thema „Nachteilsausgleich“ bin, möchte ich nur ganz kurz an die Geschichte des Landesblindengelds erinnern. Jetzt hat uns der Ministerpräsident leider verlassen. Wenn Sie, Herr Ministerpräsident Althaus, einfach ungefiltert und völlig unkritisch diesen Riesenschwachsinn von Niedersachsen von Ihrem lieben Kollegen Wulff übernehmen und auch hier in Thüringen das Landesblindengeld als einkommens- und vermögensunabhängigen Nachteilsausgleich für blinde und sehbehinderte Menschen hier in Thüringen faktisch abschaffen wollen, dann sollten Sie sich doch etwas cleverer verhalten und sich etwas anderes einfallen lassen. Denn in Niedersachsen hat mittlerweile auch die CDU begriffen, dass die Abschaffung des Landesblindengeldes ein Riesenfehler war, der für den Haushalt auch keine positiven Effekte gebracht hat. Warum Sie sich dieses antun, ist für mich unerklärlich. Ich fordere deshalb erneut auch von dieser Stelle: Das Landesblindengeld muss bleiben!
Nun aber wieder zurück zum Gesetz. Es ist schön, dass Thüringen nicht gerade die rote Laterne bei der Umsetzung von Landesgleichstellungsgesetzen geblieben ist. Wir sind die Vorletzten in Deutschland und das spricht schon dafür, welchen Stellenwert die Behindertenpolitik hier im Freistaat hat. Unsere Fraktion wird dieses Gesetz ablehnen und es wird auch Enthaltungen geben. Ich persönlich enthalte mich, weil ich seit Jahren für ein Gleichstellungsgesetz eintrete. Aber leider kann ich einem solchen Wischiwaschi, der nicht einmal die geringsten Forderungen der Behindertenbewegung beinhaltet, nicht zustimmen. Da ich aber nach wie vor fest in der Behindertenbewegung verankert bin und diese die Gleichstellung in Thüringen schon ewig fordert, kann ich eine Ablehnung leider auch nicht für gut erklären. Ich denke, wir werden uns in dieser Legislaturperiode mit Veränderungen und Verbesserungen zu diesem Gesetz beschäftigen müssen. Dieses Gesetz bringt leider für den Alltag behinderter Menschen in Thüringen sehr, sehr wenig, was zu bedauern ist. Da alles unter dem Finanzierungsvorbehalt steht, zeigt es doch, dass es in Thüringen eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen je nach Haushaltslage gibt. Wie diese Haushaltslage aussieht, weiß doch jeder hier im hohen Haus, also gibt es auch keine Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen in Thüringen.
Die behinderten Menschen in Thüringen haben ein besseres Gesetz verdient als dieses und sie werden auch zukünftig mit uns gemeinsam für ein bes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe in der Plenarsitzung im Sommer dieses Jahres anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs der PDS die Hoffnung geäußert, dass im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit der eine oder andere Gedanke der Oppositionsfraktionen in den Gesetzentwurf der Landesregierung einfließen könnte. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Wenn es aber um die sachliche Auseinandersetzung mit der CDUMehrheitsfraktion in diesem Hause geht, dann habe ich mehr und mehr den Eindruck, lasst alle Hoffnungen da fahren. Das ist umso betrüblicher, da in diesem Fall der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht allzu weit von dem entfernt ist, was die SPDFraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode und dann in dieser Legislaturperiode als Gesetzentwurf erneut in den Landtag eingebracht hat. Die Unterschiede allerdings, meine Damen und Herren, sind dann keine Kleinigkeit, sondern von entscheidender Bedeutung, von entscheidender Bedeutung nicht im Hinblick auf erhöhte Finanzierungskosten, nein, bei uns geht es in erster Linie um Ernsthaftigkeit bei der Umsetzung des Gesetzes. Uns geht es darum, Menschen mit Behinderung und ihre Verbände nicht als Bittsteller zu behandeln, sondern als gleichberechtigte Partner, als Partner, deren Anliegen und Sorgen in der Landespolitik und der Kommunalpolitik endlich ernst genommen werden. Das ist der entscheidende Unterschied des Gesetzentwurfs der SPD zu dem der Landesregierung.
Leider wurden unsere dementsprechenden Anträge von der CDU-Mehrheitsfraktion im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nicht aufgegriffen. Es wären wenige, aber wichtige Federstriche gewesen und sie hätten keine zusätzlichen Kosten verursacht. Deshalb möchte ich heute nochmals für unseren Gesetzentwurf werben und das herausstellen, was nach unserer Überzeugung von herausragender Bedeutung für ein ernsthaftes Behinderungsgleichstellungsgesetz ist.
Meine Damen und Herren, wer landes- und kommunalpolitische Verantwortung kennt und wahrnimmt, der weiß, dass die Verpflichtung zur Gleichstellung und zur Barrierefreiheit nicht von heute auf morgen
umgesetzt werden kann und trotzdem müssen diese Ziele nicht nur in den Gesetzen blumig formuliert werden, sondern sich als Leitsätze in der Alltagspolitik niederschlagen. Deshalb ist bei allem Verständnis für kommunale Belange die Regelung des § 2 des Gesetzentwurfs der Landesregierung für das Ziel der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen völlig kontraproduktiv. Sie öffnet Tür und Tor dafür, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird. In den einzelnen gesetzlichen Bestimmungen finden sich nämlich bereits derart relativierende Formulierungen, dass eine finanzielle Überforderung der kommunalen Träger öffentlicher Verwaltung mit Sicherheit nicht eintritt. Deshalb ist jede weitere Relativierung im Hinblick auf die Kosten falsch und deshalb sollte der § 2 des Gesetzes der Landesregierung gestrichen werden. Ich brauche aber nicht zu betonen, dass die CDU-Mehrheit genau diesem Ansinnen nicht gefolgt ist. Dies gibt mir aber Anlass zu der Annahme, diese CDU, diese Landesregierung will mit dem Gesetz nicht tatsächlich eine Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erreichen. Nein, es ist von Anfang an ein ungeliebtes, ein von den Verbänden und der Opposition erzwungenes Gesetz, und jetzt gilt es, so zu tun, als ob. Wir hatten eine ähnliche Debatte gestern schon im Tagesordnungspunkt 1, so zu tun als ob. Das scheint die Devise dieser Landesregierung zu sein und immer dann, wenn es um Sozialpolitik geht.
Meine Damen und Herren, ein weiteres wichtiges Anliegen war und ist uns die Beschulung von Kindern mit Behinderungen in den Schulen, die auch ihre nicht behinderten Freunde und Nachbarn besuchen. Nachdem es im Familienförderungsgesetz durch die neue Finanzierungsregelung sehr wahrscheinlich zu einer Verdrängung von Kindern mit Behinderungen aus den Regelkindertagesstätten kommt, haben wir auch diese Forderung mit aufnehmen wollen. Es ging uns darum, den gemeinsamen Besuch von Kindertagesstätten und Schulen als Regelfall zu normieren und damit die Elternrechte zu betonen und zu stärken. Bezüglich der Kindertagesstätten ist uns die CDU-Mehrheit überhaupt nicht gefolgt. Und bezüglich der Schulen bleibt es, was die Elternrechte angeht, bei deren Rolle als Bittsteller, ich sagte es schon einmal, Sprache ist verräterisch. Wer Eltern von Schülern mit Behinderungen eine Beratung gewährt, der denkt unverändert in den Prinzipien eines Untertanenstaates. Der Untertan bittet und die Verwaltung gewährt gnädig. Das ist die Denkweise, die sich hinter solchen Formulierungen verbirgt. Warum dieses Recht auf den gemeinsamen Besuch von Kindertagesstätten in diesem Gesetz aber überhaupt nicht akzeptiert wird, das lässt nur eine Interpretation für mich zu. Hier geht
es in Zukunft mehr als bisher um Ausgrenzung als um Integration. Kurzum, die CDU hatte auch hier unser Anliegen einer stärkeren Betonung der Elternrechte und der gesetzlichen Normierung gemeinsamer Betreuung und Förderung in Kindergärten und Schulen als Regelfall abgelehnt. Das sollten sich alle mit Familienpolitik befassten Institutionen und das sollten sich vor allen Dingen die Eltern mit behinderten Kindern recht gut merken.
Gut gemerkt aber hat sich die Landesregierung das Engagement der Behindertenverbände und des außerparlamentarischen Bündnisses. Nicht etwa im positiven Sinne, nicht etwas als Bereicherung und fachliche Beratung, sondern beleidigend und nachtragend.
Meine Damen und Herren, anders ist es nicht zu erklären, dass den Verbänden kein Verbandsklagerecht eingeräumt wird. Während das in anderen Bundesländern und auch in anderen Politikbereichen selbstverständlich ist, wurde den Behindertenverbänden, wurde dem außerparlamentarischen Bündnis für das Gleichstellungsgesetz das Engagement offensichtlich negativ angekreidet. Ein Rechtsschutz durch Verbände hat nun einmal eine ganz andere, eine geringere Qualität als ein Verbandsklagerecht. Das ist kein Zufall. Der Landesregierung ist der langjährige Druck der Verbände offenbar auf die Nerven gegangen. Nachdem der erste Gesetzentwurf noch unter Minister Pietzsch in der Versenkung verschwinden musste, musste ja auch irgendwie das Gesicht gewahrt werden und so sehen die mageren Leistungsverpflichtungen des Regierungsentwurfs ja nun auch so aus. Ein von der Öffentlichkeit, von den Verbänden und von der Opposition faktisch erzwungenes Gesetz, das ärgert diese Landesregierung. Und genau dafür haben nun die Verbände zu büßen.
Ich möchte die heutige Gelegenheit nutzen, mich ausdrücklich bei dem außerparlamentarischen Bündnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und bei all den seit Jahren engagierten Verbänden zu bedanken. Stellvertretend für alle an Sie, Herr Pfeffer, noch einmal herzlichen Dank für Ihre Beratung und Unterstützung.
Die SPD-Landtagsfraktion ist fest davon überzeugt, dass die Beharrlichkeit des außerparlamentarischen Bündnisses ein wesentlicher Motor des gesamten Gesetzgebungsverfahrens in der vergangenen und jetzigen Legislaturperiode war und ist. Auch weil wir diesen konstruktiven Dialog mit den Betroffenen und mit ihren Interessenvertretungen immer als Bereicherung erlebt haben, war es für uns selbstverständ
lich, ein Verbandsklagerecht und einen mit Einflussmöglichkeiten versehenen Landesbeirat in unserem Gesetzentwurf vorzusehen. Wer sich in die Situation von Menschen mit Behinderungen hineinversetzen kann, der weiß doch, dass jeder Einzelne genug mit seiner Lebensbewältigung zu tun hat. Deshalb ist es wichtig, die entsprechenden Interessenverbände mit einem Klagerecht auszustatten, um rechtzeitig und offensichtlich und umfassend gegen die drohende Benachteiligung vorzugehen. Wer deshalb eine Klageflut befürchtet und wer deshalb Verbandsinteressen einschränken will, der hat wohl offensichtlich etwas zu verbergen.
Zu diesem schlechten Politikstil passt auch, dass bei der aktuellen Diskussion um die Haushaltsbegleitgesetze die Behindertenverbände im Finanzausschuss eben nicht angehört wurden. Dazu passt, dass während dem Gesetzgebungsverfahren die umfangreichen Anregungen der Behindertenverbände kaum Beachtung fanden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Art und Weise dieser Auseinandersetzung und die, wie ich meine, Abstrafung der Verbände ist ein weiterer Hinweis auf die heute schon kritisierte politische Kultur in diesem Landtag und seiner Gremien. Diese Art politischer Leitkultur setzt sich fort mit dem Status des Behindertenbeauftragten. Es ist eben ein gravierender Unterschied, ob der Landtag den Beauftragten in geheimer Wahl wählt und ob dabei die Verbände ein Vorschlagsrecht haben, oder ob der Herr Ministerpräsident einen Behindertenbeauftragten ernennt. Wer partnerschaftlichen und ernsthaften Dialog mit den betroffenen Menschen und ihren Verbänden will, dem müsste es leicht fallen, der Wahl eines Beauftragten zuzustimmen, dem müsste es auch leicht fallen, durch eine Zuordnung zur Staatskanzlei und entsprechende Kompetenzzuweisung für den notwendigen Einfluss zu sorgen.
All das haben wir in unserem Gesetzentwurf gewollt. Die Landesregierung hingegen und die CDU-Mehrheit dieses Hauses will offenbar bis zum heutigen Tag den Behindertenbeauftragten als Feigenblatt benutzen, als Feigenblatt auch für den zukünftig beabsichtigten und längst begonnenen Sozialabbau. Schauen Sie sich nur einmal die gleichzeitige Streichung des Blindengelds parallel zu diesem Behindertengleichstellungsgesetz an, das scheint mir schon sehr paradox. Deshalb ist die Unabhängigkeit des Behindertenbeauftragten nicht gefragt. Deshalb geht es darum, Linientreue und abhängige Beschäftigte zu ernennen. Nur der Vollständigkeit halber will ich erwähnen, dass unsere Anträge auf Verbandsklage, auf den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen und auch die Wahl des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen von der CDU-Mehr
Überall dort, wo es um Unabhängigkeit und partnerschaftliche Dialoge, um fachlichen Rat und um ernsthafte Mitbestimmung und Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände geht, überall dort verweigert die Landesregierung und die CDUMehrheit Änderungsvorschläge, Änderungsvorschläge, die in anderen Bundesländern erfolgreich praktiziert werden und die nicht etwa die Arbeit der Landesregierung behindern. Aber wer in Strukturen eines Untertanenstaates denkt und wer Sozialabbau kaschieren will, der kann Mitbestimmung und Unabhängigkeit offenbar schlecht vertragen.
Meine Damen und Herren, das waren unsere Änderungsvorschläge für ein Gesetz, dem wir ansonsten durchaus hätten folgen können. Sie sind aber nach meiner festen Überzeugung derart wichtig, da ein Gesetz ohne diese Regelungen weitgehend wirkungslos wäre. Nun gibt es ja heute noch einmal die Möglichkeit zu einem Sinneswandel. Ich weiß zwar, dass das utopisch ist,
bin ja lange genug jetzt hier im Parlament, und trotzdem möchte ich die Kollegen der CDU-Landtagsfraktion auffordern, über ihren Schatten zu springen und für unser Gesetz zu stimmen oder es noch einmal an den Ausschuss zu geben. Das wäre tatsächlich ein ernsthafter Schritt in Richtung gleichberechtigter Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und es wäre ein Schritt auch für eine bessere politische Kultur in diesem Haus, für eine politische Kultur, die auf Dialog mit den Betroffenen setzt, ihre Verbände und deren Rat ernst nimmt. Sie würden mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf der SPD in einer realistischen Art und Weise für Kommune und Land entscheidende Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben schaffen und vorhandene Benachteiligungen abbauen. Ich darf deshalb auch heute noch einmal um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der SPD bitten. Ich danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist schon ein bisschen schade, Herr Kollege Nothnagel und Frau
Kollegin Künast, dass Sie bei Ihren Reden, die Sie hier vorgetragen haben, an keiner Stelle darauf eingegangen sind, wie sich die Situation von behinderten Menschen in Thüringen in den letzten Jahren, auch in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Beim Kollegen Nothnagel gipfelte das darin, dass er uns beschrieb, wie der jahrzehntelange Kampf um die Interessenvertretungen von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern aussieht. Ich weiß nicht, ob Sie an dieser Stelle auf die DDR-Zeiten mit reflektiert haben. In jedem Fall muss man aber sagen, es ist ja blind und böswillig, wenn Sie heute hier behaupten, dass sich die Situation von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht objektiv in den letzten paar Jahren deutlich verbessert hat,
auch die Interessenvertretungen von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, nicht zuletzt auch mit dem Bundesgleichstellungsgesetz und nicht zuletzt auch mit dem, was wir Ihnen heute mit dem Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration vorlegen und auch beschließen werden. Es ist schade, dass Sie an dieser Stelle grundsätzlich Kritiklinien aufmachen, aber nicht an einer Stelle anerkennen, wie sich die Entwicklung für die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger tatsächlich vollzogen hat.
Und ich sage Ihnen, wir haben hier ein paar Mal über ein Gleichstellungsgesetz, über ein Behindertengleichstellungsgesetz, über die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes diskutiert. Wir haben in den letzten Jahren - ich habe ein paar Debatten hier im Landtag dazu erlebt - immer wieder gesagt, wir werden ein solches Gesetz auch in Thüringen beschließen. Wir werden nicht die Letzten sein, die ein solches Gesetz beschließen. Wir haben aber auch immer gesagt, was geht und was nicht geht an dieser Stelle. Es ist legitim, dass eine Opposition mehr fordert, dass eine Opposition mehr will, dass eine Opposition Forderungen aufmacht, die weit über das hinausreichen, was umsetzbar ist. Das ist legitim, das ist ihre Rolle. Es ist aber genauso legitim, dass wir als regierungstragende Fraktion dann auch Grenzen setzen und sagen müssen, was geht und was eben nicht geht. Wir haben zu dem Gesetzentwurf der PDS-Fraktion dies in mehreren Debatten deutlich gemacht, dass insbesondere die immensen Kosten, die daraus resultieren, für uns nicht umsetzbar erscheinen, dass wir aus diesem Grund den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion abgelehnt haben, mehrfach abgelehnt haben, auch in der Diskussion und im Übrigen auch die Änderungsanträge, die dann teilweise aus Ihrem Gesetzentwurf resultieren, die uns im Ausschuss vorgelegt wurden.
Mit dem Ihnen heute zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwurf sind auch Mehrkosten verbunden, Sie haben das beschrieben - 250.000 € für die Gebärdendolmetscher und etwa 390.000 €, die bei der kommunalen Seite anfallen. Auch das sind Kosten, auch das fällt uns in der jetzigen Haushaltssituation nicht leicht. Aber wir haben es versprochen, dass wir ein Gesetz vorlegen werden und deswegen sehen wir auch an dieser Stelle den Regelungsbedarf. Was mich aber ärgert, Herr Kollege Nothnagel, das haben Sie ja nun auch schon ein paar Mal angesprochen, ich werde dann noch einmal darauf zurückkommen, die Frage des Landesbehindertenbeauftragten, die Stellung, seine Kompetenz. Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einen Änderungsantrag dazu vorgelegt, der beschlossen wurde im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und der durchaus die Stellung und die Kompetenz des Behindertenbeauftragten auch klarer fast und klarer benennt. Wir haben darüber hinaus einen Änderungsantrag vorgelegt, der sich mit der Ausbildung in Bauberufen beschäftigt, wo wir die Ausbildung stärker dahin gehend orientiert wissen wollen, dass auch barrierefreies Bauen tatsächlich auch stärker und intensiver vermittelt werden kann. Beides sind durchaus Anträge, die die CDU-Fraktion eingebracht hat, die an diesem Gesetzentwurf auch noch zusätzlichen Regulierungsbedarf deutlich gemacht hat. Änderungen, die im Ausschuss durchaus nicht nur auf Ablehnung der Oppositionsfraktion gestoßen sind. Wir haben aber daneben auch die Anträge der Opposition im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit diskutiert bzw. dann auch abgestimmt. Eine der zentralen Streitpunkte ist das Verbandsklagerecht. Das haben wir bei der Einbringung des Gesetzes hier gesagt. Wir sind als CDU-Fraktion der Auffassung, dass das, was jetzt im Gesetz formuliert ist, das eingeschränkte Verbandsklagerecht, dass nämlich dann geklagt werden kann, wenn tatsächlich ein Betroffener auch einem Verband letztendlich dazu den Auftrag erteilt, sich vertreten lässt, dass das für uns weitgehend genug ist. Wir wollen an dieser Stelle eben nicht dieses uneingeschränkte Verbandsklagerecht, wo jeder Verband meint, in jeder Angelegenheit auch entsprechend Klage erheben zu können.
Wir haben gesagt, wir haben durchaus erhebliche Befürchtungen an dieser Stelle, eine immense Flut von Klagen, die wir kommen sehen. Man kann da unterschiedlicher Auffassung sein, aber wir haben letztendlich aus unserer Position an dieser Stelle nie einen Hehl gemacht. Insofern hat es Sie sicherlich auch nicht überrascht, dass wir entsprechend bei dem uneingeschränkten Verbandsklagerecht eben keine Änderungen vorgesehen haben im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Der zweite Punkt: Die Linkspartei.PDS-Fraktion hat den uneingeschränkten Nachteilsausgleich immer wieder zum Thema gemacht. So sehr, wie man so etwas für wünschenswert halten kann, es ist ganz schwer an dieser Stelle Grenzen zu ziehen. Es ist ganz schwer, auch klar zu definieren, welche Kosten damit verbunden sind. Denn dieser Nachteilsausgleich, den Sie fordern, dehnt sich insgesamt auf Bereiche aus, wo ich sage, das ist in der jetzigen Situation finanziell weder im Land noch im Bund, noch in Kommunen auch nur andeutungsweise zu schultern. Auch deswegen haben wir - was Sie seit Jahren propagieren, wofür Sie auch im Bund keine Mehrheiten finden, wo Sie teilweise auch in den Ländern keine Mehrheiten finden, wo die Linkspartei.PDS beteiligt ist - diese uneingeschränkte Nachteilsausgleichforderung abgelehnt. Die SPD hat neben dem Verbandsklagerecht den Kita-Besuch zum Thema gemacht im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und da sage ich Ihnen schon, Frau Kollegin Künast, das ist so nicht richtig, wie Sie das dargestellt haben. Wir haben in Thüringen derzeit 3.200 behinderte Kinder oder von Behinderung bedrohte Kinder, die Kindertagesstätten besuchen. Sie besuchen Regeleinrichtungen und sie besuchen integrative Einrichtungen, in jeden Fall behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam, auch in den integrativen Einrichtungen. Das ist Stand, daran ändert sich nichts. Daran ändert sich im Übrigen überhaupt nichts auch mit dem, was wir gestern beschlossen haben. Was wir aber gestern gesagt haben und was wichtig ist für die behinderten Kinder, das gilt sowohl für den Schulbesuch als auch für den Kindertagesstättenbesuch, wir wollen, dass, wenn behinderte Kinder Einrichtungen besuchen, sie tatsächlich entsprechend ihres Förderungsbedarfes dort auch gefördert werden. Das ist nicht uneingeschränkt in jeder Regeleinrichtung möglich
und da müssen wir eben nicht daran denken, was die Eltern an dieser Stelle als nächstgelegene Kindertagesstätte sich wünschen würden, sondern ob tatsächlich in jeder Kindertagesstätte die optimale Förderung von behinderten Kindern möglich ist.
Wir haben gesagt, wir wollen die Kindertagesstätten auch, in die die Mittel, und das haben wir ja gestern schon diskutiert, der Eingliederungshilfe auch in Regeleinrichtungen fließen können, auch sicherstellen, dass in Regeleinrichtungen ein Mehr an Förderung für behinderte Kinder geleistet werden kann. Ein Mehr an Förderung, wie momentan. Ich kann an dieser Stelle nicht erkennen, dass wir auch nur andeutungsweise die Situation für die behinderten Kinder verschlechtern. Insofern war Ihr Antrag ent
behrlich, den Sie dazu präsentiert haben, wo Sie im Übrigen dann noch darauf hinweisen, nur in besonderen Ausnahmefällen, glaube ich, sollen die Kinder sozialpädagogische Einrichtungen besuchen. Davon gibt es nur noch vier in Thüringen. Das ist in dieser Fassung gar nicht möglich. Wir haben immer gesagt, wir wollen, dass behinderte Kinder und nicht behinderte Kinder sowohl in der Schule als auch in der Kindertagesstätte gemeinsam betreut werden. Wir haben aber auch immer gesagt, wir wollen, dass sie auch dort gefördert werden entsprechend des Bedarfs, den Sie haben.
Ich will Ihnen auch noch etwas zu den Änderungsanträgen der Linkspartei.PDS-Fraktion sagen. Das, was Sie uns vorgelegt haben, geht weit über das Bundesgleichstellungsgesetz hinaus. Sie haben uns mit den Punkten in Ihren Änderungsanträgen 6 bis 18 genau das noch einmal präsentiert, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf schon enthalten hatten. Wir haben das aber schon bei der Ablehnung Ihres Gesetzentwurfs deutlich gemacht, insofern hat sich da auch bei der Beratung im Sozialausschuss nichts geändert. Das durften Sie auch nicht erwarten.
Was mich sehr ärgert, Herr Kollege Nothnagel, ist die Art und Weise, wie Sie mit dem Behindertenbeauftragten umgehen. Das sage ich ganz offen. Sie haben vor wenigen Minuten wieder hier am Pult von einer „Feigenblattfunktion“ gesprochen, Sie haben gesagt, er hätte keine Kompetenzen, Sie haben - wenn ich das aus einer Pressemitteilung von Ihnen vom 01.12. zitieren darf - gesagt: „Auch habe der Behindertenbeauftragte kaum mehr als eine Alibifunktion und nicht viel zu sagen. Dies beschädige das Amt und den Amtsinhaber gleichermaßen.“ Zitat Maik Nothnagel vom 01.12. Dazu gehört aber auch, dass man sich daran erinnert, was man vor wenigen Wochen oder Monaten gesagt hat. Zitat Maik Nothnagel vom 23.06.05, als das Gleichstellungsgesetz der Landesregierung eingebracht wurde: „Dass nun endlich nach einem Jahr der Thüringer Landesbehindertenbeauftragte konkrete Aufgaben sowie Kompetenzen zugewiesen bekommt, sei zu begrüßen.“